Danke. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es einmal so sagen: Ich freue mich.
Wenn wir heute das Grünes-Band-Gesetz Sachsen-Anhalt verabschieden, dann werden wir einen wichtigen Schritt zur Umsetzung eines zentralen Vorhabens der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag unternommen haben. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden können. Die Liste des Dankes ist lang, aber meine Redezeit ist bemessen.
Es gab eine Phase des intensiven und zum Teil auch kontroversen Dialogs sowohl im parlamentarischen Raum als auch im Rahmen des umfassenden Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens sowie bei den zahlreichen Vor-Ort-Terminen. Nun, rechtzeitig vor dem 30. Jahrestag des Mauerfalls, liegt der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung zur Abstimmung vor.
Bei meinen und den Begegnungen meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort und in den vielen dabei geführten Gesprächen ist uns viel Zustimmung zur Sicherung des Grünen Bandes entgegengebracht worden. Ich denke, Frau Präsidentin und Herr Kollege Stahlknecht können dies bestätigen. Auch eine aktuelle Umfrage des MDR belegt, dass nahezu 70 % der Sachsen
Mit dem Gesetz setzen wir das Grüne Band nicht nur als nationales Naturmonument fest, sondern schaffen zugleich ein Erinnerungsmonument. Es gilt dann, dieses Gesetz mit Leben zu füllen und das Grüne Band erlebbar zu machen - für uns und die nachfolgenden Generationen.
Ich will aber nicht verschweigen, dass es natürlich auch Bedenken und Befürchtungen gab. Deswegen möchte ich auf zwei Punkte gesondert eingehen.
Verständlicherweise bestehen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Nutzerinnen und Nutzern am Grünen Band gerade aufgrund der Erfahrungen aus den Zeiten der DDR Ängste, dass sie in ihren Eigentumsrechten wieder massiv beschnitten werden, also quasi enteignet werden könnten. - Ich kann Ihnen versichern: Das wird nicht geschehen, eben gerade auch aus unserer
Das zweite intensiv debattierte Thema ist die Frage nach dem Lückenschluss. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen: Bei dem Grünen Band Sachsen-Anhalt handelt es sich um ein nationales Naturmonument nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
Das heißt, seine Schutzwürdigkeit leitet sich aus der besonderen Eigenart und Seltenheit der Landschaft sowie eben auch aus seiner kulturhistorischen und landeskundlichen Bedeutung ab. Dies hat im Übrigen auch das Bundesumweltministerium in seiner Stellungnahme zum Benehmen hervorgehoben.
Betrachtet man alle Flächen, die entweder einem besonderen naturschutzrechtlichen Status unterliegen, also beispielsweise die Flächen der Nationalparks, Naturschutzgebiete, Biosphärenreservate und Natura-2000-Gebiete, und betrachtet man die Flächen, die einen besonderen naturschutzfachlichen Wert besitzen, also zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete, sind dies bereits 84 % der Fläche des Grünen Bandes.
Hinzu kommen die Flächen, die naturschutzkonform bewirtschaftet werden. Das sind natürlich nicht zuletzt die Flächen, die naturschutzorientierten Institutionen gehören, also dem BUND, der SUNK und dem Nabu. Letztlich beträgt die naturschutzfachliche Lücke maximal 7 %.
Die Schutzwürdigkeit ergibt sich aber auch aus der erinnerungskulturellen Sicht. Bei einer Gesamtbetrachtung des Verlaufs des Grünen Bandes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze kann daher von einem nahezu geschlossenen Verbund gesprochen werden.
Meine Damen und Herren! Mir der heutigen Ausweisung des Grünen Bandes als nationales Naturmonument wird das Projekt Grünes Band noch nicht zum Abschluss gebracht. In den kommenden fünf Jahren werden wir Pläne entwickeln, wie wir diese Gebiete für den Naturschutz und für die Erinnerungskultur weiterentwickeln wollen.
Das werden wir immer zusammen mit den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, den Nutzern und Nutzerinnen und den anderen Akteuren vor Ort rund um das Grüne Band tun. Die weitere Entwicklung des Grünen Bandes ist ein Gemeinschaftsprojekt.
Erst mit dieser Weiterentwicklung werden wir das Ziel aus dem Koalitionsvertrag vollständig umgesetzt haben.
Mit diesen Plänen wollen wir die langjährige, oft ehrenamtliche Arbeit von Bürgern und Bürgerinnen zum Erhalt dieser Landschaft und zum Erhalt der Erinnerung an die deutsche Teilung zukünftig tatkräftig unterstützen. Gäbe es nicht die Vereine und Museen in den Orten entlang des Grünen Bandes, ein großer Teil der heute noch vorhandenen Grenzrelikte wäre schon vollständig zerstört worden und in Vergessenheit geraten.
Gäbe es nicht die Naturschutzvereinigungen am Grünen Band, allen voran der BUND und die vielen anderen Flächennutzer, wäre das Grüne Band in seiner Form, Gestaltung, Einzigartigkeit und naturschutzfachlichen Bedeutung nicht mehr vorhanden. Deswegen gilt ihnen allen unser Dank.
Meine Damen und Herren! Vom Todesstreifen zur Lebenslinie - unser Grünes Band wird ein Überlebensort für 1 200 bedrohte Arten. Unser Grünes Band wird die Erinnerung an den Mut der Menschen wachhalten, die mit friedlichen Mitteln die Diktatur überwunden haben und diese menschenverachtende Grenze zum Fallen gebracht haben.
Und unser Grünes Band soll uns und den kommenden Generationen auch Mahnung sein, für Demokratie und Frieden in unserem Land, in Europa und in der ganzen Welt einzustehen. - Ich danke Ihnen.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Ministerin Frau Prof. Dr. Dalbert für den Beitrag. Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abg. Herr Loth. Herr Loth, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte das vorliegende Gesetz kurz bewerten. Es ist für mich ungerecht, ungenau, unzureichend und daher so nicht umsetzbar.
Schauen wir uns einige wichtige Kritikpunkte genauer an, um zu sehen, dass das Prestigeprojekt der Kenia-Koalition gescheitert ist.
30 Jahre nach der Wende und der Teilung Deutschlands in Ost und West teilt die grün dominierte Kenia-Koalition Deutschland erneut. Die
Abgeordneten - diesmal ist es nicht unbedingt allein die Regierung, sondern es sind auch die gewählten Vertreter der Kenia-Koalition, die sich damit beschäftigt haben - sind für diesen Gesetzentwurf verantwortlich.
Sie sind damit verantwortlich für mögliche Enteignungen, Beschränkungen und eine nicht vermittelbare Verquickung mit der Erinnerungskultur, die zur Tarnung einer nicht definierbaren, monströsen und neu konstruierten Naturschutzmauer dient und nicht untergeht.
Es wird daran erinnert, wie die Grenze einstmals trennte, indem man Menschen wieder verbietet, dieses Land durch seine Tätigkeit zu beeinflussen. Obwohl Frau Ministerin gerade meinte, sie würde sich dafür einsetzen, dass das nicht passiert, glaube ich dem grünen Versprechen nicht.
Man erinnert an Enteignung, indem man auf dem vorgesehenen Gebiet den Wirtschaftenden Auflagen erteilt, die in manchen Zonen einem faktischen Berufsverbot gleichkommen. Auch hierzu hat die Ministerin versprochen, es werde nicht so weit kommen. Ich glaube den grünen Versprechungen nicht.
Man erinnert an die Lage der Menschen in der DDR, indem man dieses Projekt der deutschen Einheit größtenteils nur auf dem einstigen Boden der DDR festsetzt, aber man kommt nicht auf die Idee, genauso große Flächen im Westen einzubeziehen. Warum eigentlich nicht?
Sogar die Naturschutzorganisationen kritisieren, dass die Ausdehnung des Bandes gering ist und dass die Einbindung von Biotopen ausschließlich auf dem Gebiet der ehemaligen DDR, aber wenig auf dem Gebiet der BRD stattfindet.
Ich finde, das Projekt ist mittlerweile ziemlich zynisch und entlarvend; denn es zeigt genau, wohin die Reise unter den GRÜNEN in Sachsen-Anhalt geht: zurück in die Totalität der Verbotsstaaten. Wie anmaßend kann man eigentlich noch sein?
Nirgendwo steht geschrieben oder lässt sich definieren, dass ein Biotopverbundsystem schnurgerade einer alten, zum Teil nicht mehr existierenden Struktur folgen muss und dass dieser Zustand, der nicht an allen Stellen existiert, auch noch mit Steuergeldern in Millionenhöhe dort wieder herzustellen ist.
Letztlich können wir heute gar nicht über das Gesetz abstimmen; denn es hat sich ein Verfahrensfehler eingeschlichen. Es muss zurück in den Vorlagestatus; denn es muss seitens der neuen Grenzzieher aus der Kenia-Koalition qualifiziert geschätzt werden, was es kosten wird. Es wurde mit § 15/1 ein Haushaltsvorbehalt eingefügt: Geld wird gezahlt, wenn es anfällt. - Ha, ha! Es wird aus dem Haushalt kommen. Woher sonst? Denn
Aus diesem Grund fordere ich die Kollegen auf, das Gesetz in der vorliegenden Fassung abzulehnen und zurück in den Prüfstatus zu schicken. Oder die Koalitionäre sammeln noch einmal Geld, damit klar ist, wie es bezahlt werden soll. Dann legen Sie vielleicht ein rechtlich korrektes Gesetz vor.
Ich kündige daher an, dass ich einen möglichen Beschluss dieses Gesetzes, so wie er heute wahrscheinlich getroffen werden wird, nicht akzeptieren kann, da er gegen § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages verstößt.