Protokoll der Sitzung vom 21.11.2019

die Rede der Berichterstatterin hat. Ich will das jetzt verfassungsrechtlich alles nicht bewerten, aber es wäre schön, wenn wir jetzt vorankommen könnten.

(Zuruf von der SPD: Sie kommt ja!)

Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen, Sie haben die volle Aufmerksamkeit des Hauses und Sie haben nunmehr das Wort.

Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (Berichterstat- terin):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/4768 wurde in der 78. Sitzung des Landtages am 29. August 2019 mit dem Titel „Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz“ zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration beteiligt.

(Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen, SPD, kämpft mit Kurzatmigkeit - Beifall bei der SPD)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die notwendigen gesetzlichen Landesregelungen für die Ausführung der mit Bundesgesetz eingeführten einheitlichen Ausbildung an den neuen Pflegeschulen geschaffen werden, insbesondere Regelungen zur staatlichen Anerkennung von und Aufsicht über Pflegeschulen sowie Übergangsregelungen für bestehende Altenpflege- und Krankenpflegeschulen.

Weiterhin enthält der Gesetzentwurf notwendige Verordnungsermächtigungen insbesondere für

den Bereich der praktischen Ausbildung sowie der hochschulischen Pflegeausbildung.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Bildung und Kultur verständigte sich in seiner 38. Sitzung am 13. September darauf, zu dem Thema eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchzuführen. Die Anhörung fand in der 39. Sitzung am 18. Oktober 2019 statt. Dabei wurden die Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Institut für Gesundheits- und Pflegewissenschaft, das Klinikum Burgenlandkreis GmbH, die Krankenpflegeschule, das Städtisches Klinikum Dessau, die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e. V., der Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-An

halt e. V., die Liga der freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt e. V. sowie der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. angehört.

Weiterhin sind schriftliche Stellungnahmen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, der Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Sachsen-An

halt/Thüringen, des Berufsverbands Kinderkrankenpflege Deutschland e. V. sowie die gemeinsame Stellungnahme des Bundesverbandes für Lehrende in Gesundheits- und Sozialberufen e. V. und des Landespflegerats Sachsen-Anhalt in die Beratung eingeflossen.

In der Anhörung wurde deutlich gemacht, dass Klärungsbedarf unter anderem bei den in § 9 Abs. 3 des Gesetzentwurfs formulierten Verordnungsermächtigungen hinsichtlich der Anrechnung von bereits erworbenen pflegerischen Fähigkeiten auf die hochschulische Ausbildung gesehen werde. Ebenso bestehe noch Klärungsbedarf bei der Refinanzierung von Mieten und Investitionen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass ein enormes Zeitproblem bestehe, da das Landesausführungsgesetz bereits am 1. Januar 2020 in Kraft trete.

Dennoch wurde bei allem Für und Wider der Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Pflegeberufegesetz als ein wesentlicher Beitrag zur Wahrnehmung der landesrechtlichen Zuständigkeit für das Pflegeberufereformgesetz bewertet.

Zur weiteren Beratung lagen dem Ausschuss in der 40. Sitzung am 8. November 2019 drei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen sowie eine Änderungsempfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die mehrheitlich Eingang in die vorläufige Beschlussempfehlung fanden. Mit 9 : 0 : 2 Stimmen wurde der so geänderte Gesetzentwurf als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss übergeben.

Mit einem Schreiben vom 11. November 2019 gab der Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt eine an den federführenden Ausschuss gerichtete Stellungnahme ab. Ein gleichlautendes Schreiben erging an den Ausschuss für Finanzen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration befasste sich in der 42. Sitzung am

13. November 2019 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung legte die Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag vor. Im Ergebnis der Beratung wurde der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt, und der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration empfahl mit 11 : 0 : 2 Stimmen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.

In der 41. Sitzung am 14. November 2019 befasste sich der Ausschuss für Bildung und Kultur ab

schließend mit dem Gesetzentwurf und den vorliegenden Beschlussempfehlungen. Hierzu lagen dem Ausschuss zur Beratung ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sowie eine Änderungsempfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Im Ergebnis der Beratung wurde allein der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.

Mit 11 : 0 : 2 Stimmen empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Landtag unter Mitwirkung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung in der Drs. 7/4768 und damit um die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in geänderter Fassung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke. - Wir haben an sich einen Tagesordnungspunkt ohne Debatte vereinbart, allerdings gibt es eine Wortmeldung, und zwar von der Abg. Frau Hohmann aus der Fraktion DIE LINKE. Diese kann Sie jetzt wahrnehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie haben ja eben verfolgen können, welche lange Dauer die Bearbeitung eines solchen Gesetzes erfordert. Wenn dann noch drei verschiedene Ministerien dafür zuständig sind, ist es umso schwieriger.

Deshalb hatten wir im Sozialausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der auf die Verordnungsermächtigung abzielte, weil auch hierbei wieder drei verschiedene Ministerien zugange sind. Mit unserem Änderungsantrag wollten wir die Landesregierung auffordern, das Ganze zu koordinieren.

Allerdings ist uns in unserem Antrag ein Fauxpas unterlaufen, den der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst im Sozialausschuss zu Recht monierte. Diesen Fauxpas haben wir dann in der Sondersitzung des Bildungsausschusses bereinigt. Dem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes folgend, auch Artikel 3 Abs. 3 in die Verordnungsermächtigung aufzunehmen, damit das Ganze schlüssig ist, haben wir heute noch diesen Antrag gestellt.

Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil ich noch einmal für die Zustimmung zu dem Ände

rungsantrag werben möchte. Denn in der Diskussion im Sozialausschuss, bei der ich zugegen war, und auch im Bildungsausschuss ist, zumindest im Sozialausschuss, das Ansinnen verstanden worden. Die Ablehnung erfolgte deshalb, weil das nicht gesetzeskonform war. Jetzt haben wir mithilfe des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes aber alles rechtssicher gemacht.

Wir bitten darum, dass diese wichtige Sache praktisch aus einer Hand koordiniert wird, damit das Ganze dann zum 1. Januar 2020 gut starten kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, auch keine Fragen. Dann können wir sofort in das Abstimmungsverfahren einsteigen. Noch einmal, um es klar zu sagen: Grundlage unserer heutigen Beschlussfassung ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der Drs. 7/5257.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5280 enthält Änderungsempfehlungen, die sich auf drei verschiedene Paragrafen auswirken. Ich würde es jetzt trotzdem so machen, wenn es keinen Widerspruch gibt, dass ich nicht die einzelnen Paragrafen in der Beschlussempfehlung aufrufe, sondern den Änderungsantrag der LINKEN insgesamt zur Abstimmung stelle. - Ich sehe Nicken, weil die Abgeordnete ihn gerade begründet hat. Dagegen gibt es offensichtlich keinen Widerstand.

Somit würden wir als Erstes über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/5280 abstimmen. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der unveränderten Fassung ab, also über den Entwurf eines Ausführungsgesetzes des Landes SachsenAnhalt zum Pflegeberufsgesetz in der

Drs. 7/5257. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind drei Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die anderen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf in der vorliegenden Drs. 7/5257 angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt beenden.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 16

Zweite Beratung

Entwurf eines Teilhabestärkungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4769

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/5252

(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 29.08.2019)

Berichterstatterin ist die Abg. Frau Dr. Späthe. Frau Dr. Späthe, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/4769 wurde in der 78. Sitzung des Landtages am 29. August 2019 in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf soll das Bundesteilhabegesetz vom 23. Dezember 2016 in Sachsen-Anhalt weiter umgesetzt werden. Das heißt, weitere landesrechtliche Vorschriften sollen angepasst werden, um sowohl die Teilhabemöglichkeiten als auch die Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern und zu stärken.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich in seiner 40. Sitzung am 18. September 2019 auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens verständigt und den diesbezüglichen Einladungskreis festgelegt.

Um die Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Allgemeine Behindertenverband, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die Liga der politischen Interessen- und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen, der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe, der Behindertenbeauftragte der Landesregierung, der Bundesverband Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste e. V. und die Landesgeschäftsstelle des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer

Dienste e. V. gebeten.