Protokoll der Sitzung vom 21.11.2019

Es geht um den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/5251. Von Herrn Bönisch ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Finanzen sowie für Inneres und Sport zu überweisen. Gibt es zu diesem Überweisungsverlangen noch alternative Vorschläge? - Diese gibt es offensichtlich nicht. Dann stelle ich das so zur Abstimmung.

Wer einer Überweisung in die genannten Ausschüsse zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind offensichtlich alle Fraktionen in diesem Haus und ein fraktionsloser Abgeordneter. Ich frage trotzdem nach Gegenstimmen. - Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? - Solche sehe ich ebenfalls nicht. Damit ist die Überweisung in die genannten Ausschüsse einstimmig beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 17 für erledigt erklären.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 18

Zweite Beratung

Weitere Illegalisierung von Flucht und Migration verhindern - Hau-Ab-Gesetz im Bundesrat stoppen!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4506

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/5229

(Erste Beratung in der 75. Sitzung des Landtages am 20.06.2019)

Berichterstatter des Ausschusses ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der 75. Sitzung am 20. Juni 2019 hat der Landtag den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4506 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Mit diesem Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, im Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses bezüglich des Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zu erwirken. Außerdem sollte die Feststellung der Zustimmungsbedürftigkeit gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes erreicht werden und es sollte dem Landtag zu allen dem Land durch dieses Gesetz entstehenden Mehrkosten berichtet werden.

Die erste Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport fand im Rahmen der 38. Sitzung am 15. August 2019 statt. Während sich die Koalitionsfraktionen für eine Ablehnung wegen Zeitablaufs aussprachen, da sich der Antrag durch die entsprechenden Beschlüsse des Deutschen Bundestages im Wesentlichen erledigt hatte, hielt die Fraktion DIE LINKE an ihrem Antrag fest. Im Ergebnis verabschiedete der Innenausschuss mit 9 : 2 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung, in der er dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen die Ablehnung des Antrages empfahl.

Der Ausschuss für Finanzen hatte die Beratung des Antrages für die 68. Sitzung am 11. September 2019 vorgesehen, diesen Tagesordnungspunkt jedoch zu Beginn der Sitzung abgesetzt. Das Ministerium der Finanzen wurde gebeten, zu den in der Bundesrats-Drs. 275/1/19 genannten kostenrelevanten Sachverhalten zu berichten.

In der Folge wurde die für die 39. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 12. September 2019 geplante erneute Beratung des Antrages ebenfalls zu Beginn der Sitzung abgesetzt.

Schließlich fand die Beratung des Antrages im Ausschuss für Finanzen in der 69. Sitzung am 16. Oktober 2019 statt. Die Fragen der Abgeordneten zu möglicherweise anfallenden Kosten des Landes, welche durch das betreffende Bundesgesetz bzw. durch die sich daraus ergebenden Maßnahmen entstehen könnten, wurden beantwortet. Eine zusätzliche Kostenbeteiligung des Landes hielt die Landesregierung für nicht absehbar. Im Ergebnis der Beratung schloss sich Ausschuss für Finanzen mit 9 : 1 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Aus

schusses an.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 42. Sitzung am 7. November 2019 abschließend mit dem Antrag. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport bestätigte mit 6 : 2 : 3 Stimmen die vorläufige und vom Ausschuss für Finanzen mitgetragene Beschlussempfehlung und legt Ihnen nunmehr in der Drs. 7/5229 eine Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

Es gibt keine Fragen an den Berichterstatter, aber es wurde, obwohl für diesen Tagesordnungspunkt eine Behandlung ohne Debatte vereinbart worden ist, Redebedarf seitens der Fraktion DIE LINKE angemeldet, und zwar von der Abg. Frau Quade. Diese Möglichkeit können Sie jetzt wahrnehmen.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Dass die Koalitionsfraktionen zu diesem Antrag nicht reden wollen, kann ich mir denken. Wir hatten im Innenausschuss im Übrigen eine Dreiminutendebatte vereinbart, insofern war ich ein wenig irritiert davon, dass wir das auf der Tagesordnung für die heutige Sitzung anders vorgesehen haben. Aber das ist ja nicht neu. Wenn man sich die Behandlung des Antrags im Ausschuss anschaut, dann macht es natürlich auch Sinn: Das passt nämlich zu der Beratung des Antrags.

Als wir den Antrag im Juni 2019 hier eingebracht haben, kündigte Herr Schulenburg für die Koalitionsfraktionen an, dass über die von uns aufgeworfenen Punkte im Innenausschuss lösungsorientiert beraten werden soll.

In der ersten Beratung, die zwei Monate danach stattfand, stellten Sie fest, dass der Antrag durch

Zeitablauf erledigt sei. - Na, welche Überraschung, meine Damen und Herren! Wir haben mit unserem Antrag ein bestimmtes Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat beantragt, Sie haben das anders gesehen. Aber statt hier eine politische Debatte zu führen und zu sehen, wie die politischen Mehrheiten hier im Hause sind, haben Sie - wie immer - entschieden: Wir überweisen das in den Ausschuss. Sie haben sich einen schlanken Fuß gemacht und die Debatte vermieden.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine Überweisung hat schon damals wenig Sinn ergeben. Es hätte einen einzigen Punkt gegeben, bei dem man hätte sagen können: Na gut, mit viel gutem Willen wäre es zur Klärung einer der in unserem Antrag aufgeworfenen Fragen, nämlich derjenigen nach der finanziellen Mehrbelastung für die Länder, die durch das Hau-Ab-Gesetz auf sie zukommt, plausibel gewesen, diese Frage im Finanzausschuss zu bearbeiten.

Nun habe ich die Debatte von damals im Kopf. Die Fraktion der GRÜNEN hatte, ganz ähnlich wie meine Fraktion, eine massive Kritik an dem Gesetz vorgebracht, das die drastischste Einschränkung des Grundrechtes auf Asyl seit 1993 darstellt. Nun kann man aus Sicht der GRÜNEN natürlich sagen: Eine Überweisung ist erst einmal besser als gar nichts; das ist eben das, was mit Kenia möglich ist. - Ja, das stimmt. Dann wäre allerdings zumindest eine engagierte Ausschussarbeit zu erwarten, dann wären zumindest Fragen zu erwarten,

(Beifall bei der LINKEN)

dann wäre irgendetwas zu erwarten. Aber, meine Damen und Herren, ich komme nicht einmal in die Verlegenheit, hier Gefahr zu laufen, aus dem Ausschussprotokoll zu zitieren, weil schlichtweg niemand von Ihnen irgendetwas dazu gesagt hat.

Unter dem Strich bleibt festzuhalten: Das Gesetz zur geordneten Rückkehr ist integrations- und menschenfeindlich. Es entrechtet Menschen, es schafft neue prekäre Aufenthaltstitel, es bürdet den Ländern Kosten auf: Überbrückungsgelder, erhöhter Kontrollbedarf durch neu geschaffene Auflagen, erhöhte Kosten für die längere

zwangsweise Unterbringung - Kosten, die bis heute vom Finanzminister nicht benannt worden sind.

Es ist eine Sache, dass der Finanzminister die Kosten nicht konkret beziffern kann. Es ist eine andere Sache, dass außer meiner Fraktion keine Fraktion in diesem Hause auch nur irgendetwas dazu wissen wollte.

Wir bleiben dabei: Das Hau-Ab-Gesetz ist verfassungswidrig und eine politisch verheerende Wei

chenstellung. Deshalb lehnen wir die Beschlussempfehlung natürlich ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Mir ist kein weiterer Redebedarf signalisiert worden. Deswegen kommen wir jetzt zur Abstimmung.

Es geht um die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. Diese ist jetzt die Arbeitsgrundlage. Sie liegt in der Drs. 7/5229 vor. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 18 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 19

Zweite Beratung

Errichtung eines zentralen Abschlepp-, Pannen- und Nothilfedienstes in Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/4746

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/5230

(Erste Beratung in der 78. Sitzung des Landtages am 29.08.2019)

Berichterstatter ist auch in diesem Fall der Ausschussvorsitzende Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4746 hat der Landtag in der 78. Sitzung am 29. August 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen. Ziel des Antrages war, wie es der Titel nahelegt, die Errichtung eines zentralen Abschlepp-, Pannen und Nothilfedienstes. Ferner sollte dieser durch ein Kontrollgremium regelmäßig zu bestimmten Kriterien überprüft werden. Durch Runderlass sollten alle Polizeibeamten verpflichtet werden, ausschließlich diesen zu nutzen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 40. Sitzung am 2. Oktober 2019 mit dem Antrag und verständigte sich im Ergebnis darauf, diesen in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen.

Hierzu stellten die regierungstragenden Fraktionen den Entwurf einer Beschlussempfehlung an den Landtag in Aussicht.

Am 14. Oktober 2019 fand eine zusätzliche Ausschusssitzung zu einem aktuellen Ereignis statt. Die nächste reguläre Beratung fand im Rahmen der 42. Sitzung am 7. November 2019 statt. Der in Aussicht gestellte Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen wurde den Ausschussmitgliedern und den Fraktionsreferenten rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet. Nach einer kurzen Aussprache in der besagten Sitzung wurde der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt und mit 8 : 3 : 2 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 7/5230 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

Danke. Ich sehe hierzu keine Fragen. - Auch zu diesem Tagesordnungspunkt ist eine Behandlung ohne Debatte vereinbart worden. Aber es gibt ein Debattenbegehren seitens der AfD-Fraktion, zufälligerweise auch von dem Abgeordneten, der gerade am Rednerpult steht.