Protokoll der Sitzung vom 21.11.2019

(Hagen Kohl, AfD: Zeit gespart!)

Er erhält jetzt für einen dreiminütigen Debattenbeitrag das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich ist die AfD mit dem Verlauf der Beratung im Innenausschuss und insbesondere mit dem Inhalt der vorliegenden Beschlussempfehlung alles andere als zufrieden.

Einerseits halten wir den in der ersten Beratung im Landtag und im Ausschuss herangezogenen Vergleich mit den Abschleppaufträgen in BadenWürttemberg aus verschiedenen Gründen für ungeeignet. Es liegt auf der Hand, dass in einem Bundesland, das fünfmal so viele Einwohner, eine höhere Kfz-Dichte je Einwohner und etwa doppelt so viele Autobahnkilometer wie Sachsen-Anhalt hat, auch die Anzahl der Abschleppaufträge erheblich höher ist.

Andererseits verfügt Baden-Württemberg über viermal so viele Polizeibeamte wie Sachsen-Anhalt und dennoch gibt es dort eine Abschleppzentrale. Meiner Meinung nach hätte man zum Beispiel einen Vergleich mit Thüringen anstellen sollen - aber gut.

Kommen wir zu der eigentlichen Zielrichtung unseres Antrages. Dieser soll dazu beitragen,

dass Polizisten in Sachsen-Anhalt von Verwaltungsaufgaben entlastet werden. So traf es sich gut, dass der Ministerpräsident und der Innenminister gestern beim Landeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft die Stimmen aus der Praxis hören durften.

Thematisierte Probleme waren neben der Besoldung, der Ausstattung und dem noch immer fehlenden dienstlichen Rechtsschutz natürlich auch die ansteigende Arbeitsbelastung für die Polizeibeamten. Diese resultiert nicht allein aus dem Stellenabbau bei den Polizeivollzugsbeamten, sondern zunehmend auch aus dem Stellenabbau im Bereich der Polizeiverwaltung. Dort, wo im Bereich der Verwaltung Polizeipersonal eingespart wird, fallen nicht automatisch die Aufgaben weg. Zur Sicherung des Dienstbetriebes müssen diese Verwaltungsaufgaben dann häufig von Polizeivollzugsbeamten wahrgenommen werden.

Ich frage mich, ob wir es uns leisten können, gut bezahlten Polizisten Aufgaben aufzuladen, die weniger gut bezahlte Verwaltungskräfte ebenso gut erledigen können. Ich sage: Nein, das können wir uns aus personal- und finanzpolitischer Sicht nicht leisten. Ein sorgsamer und wirtschaftlicher Umgang mit Steuermitteln sieht jedenfalls anders aus. Ich frage mich gerade vor dem Hintergrund der jetzigen Personalsituation, welchen Sinn es ergibt, dass Polizisten, die wir im Einsatz- und im Ermittlungsdienst dringend brauchen, schlichte Verwaltungstätigkeiten ausüben.

Die vorliegende Beschlussempfehlung zeugt

jedenfalls von mangelndem Problembewusstsein. Wir werden programmatisch an dem zentralen Abschleppdienst festhalten und uns dafür einsetzen, dass die Polizeivollzugsbeamten von vermeidbaren Verwaltungsaufgaben entlastet werden, damit sie sich zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf ihre primären Aufgaben fokussieren können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Dieser Redebeitrag hat wiederum eine Frage des Kollegen Erben provoziert. Diese kann er jetzt stellen.

Herr Kohl, Sie haben zur Unterstützung Ihres Antrages den Landesverband Sachsen-Anhalt der DPolG ins Feld geführt. Sie wissen wahrscheinlich, dass der neue Landesvorsitzende der DPolG Leiter der Dienststelle ist, die in Sachsen-Anhalt die vermutlich mit Abstand meisten Abschleppaufträge der Polizei erteilt.

Wissen Sie, welche Haltung der Landesvorsitzende der DPolG zu Ihrem Antrag und zu dieser Abschleppzentrale hat?

(Mario Lehmann, AfD: Einzelmeinung! - Mi- nister Holger Stahlknecht: Besser, er weiß es nicht!)

Sie können antworten, Herr Kohl.

Nein, aber ich weiß, welche Meinung Herr Sendel dazu hat, dass bei der Polizei Verwaltungspersonal abgebaut wird und diese Aufgaben dann auf Polizeibeamte zurückfallen.

(Zuruf von Rüdiger Erben, SPD)

Sie haben offensichtlich das Begehren, eine kurze Nachfrage zu stellen, Herr Erben.

Ja, Herr Präsident.

Vielleicht lasse ich sie zu, aber dazu müssten Sie mir die Chance geben. Wenn ich sage „los“, dann geht es los. - Los!

Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Dann will ich seine Haltung hier kundtun: Er hält Ihren Antrag für am Thema vorbei gestellt.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE - Minister Holger Stahlknecht: Na also!)

Ja, gut, ich weiß aber nicht, wann er gefragt wurde und diese Antwort gegeben hat. Das kann bereits vor einer Weile gewesen sein. Vor ein paar Jahren war er vielleicht noch der Ansicht.

(Zuruf)

- Wann? Vor zwei Jahren?

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie müssen sich richtig informieren! - Zuruf: Vor zwei Monaten!)

- Vor zwei Monaten? - Vielleicht sollte ich mal mit ihm reden.

Jetzt möchte ich trotzdem das Zwiegespräch zwischen den Kollegen beenden. Damit sind wir am

Ende eines Tagesordnungspunktes angelangt, zu dem ohnehin keine Debatte vereinbart worden ist.

Wir können nunmehr in das Abstimmungsverfahren eintreten. Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/5230. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses seine Zustimmung erteilt,

(Oliver Kirchner, AfD: Niemals!)

den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Das ist die Koalition. Wer ist dagegen? - Das ist die AfDFraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 19 beenden.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 20

Zweite Beratung

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige von der Kostenheranziehung im Rahmen des SGB VIII befreien

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/3589

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/5253

(Erste Beratung in der 60. Sitzung des Landtages am 22.11.2018)

Berichterstatterin hierzu ist die Abg. Frau Zoschke. Sie haben das Wort, bitte.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3589 wurde vom Plenum in der 60. Sitzung am 22. November 2018 zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.

Die Intention des Antrages ist es, die Landesregierung aufzufordern, im Bundesrat aktiv zu werden, damit Kinder, Jugendliche und junge Volljährige von der Heranziehung zu Kostenbeiträgen für stationäre, teilstationäre und vorläufige Maßnahmen der Jugendhilfe befreit werden. Denn sie geraten in der Regel unverschuldet in Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung, der Betreuung in Notsituationen, in Inobhutnahmen und dergleichen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 38. Sitzung am 12. Juni 2019 mit dem Antrag befasst. Darin berichtete die Landesregierung auf die Bitte des

Ausschusses hin über die Erkenntnisse aus dem Dialogforum zum SGB VIII „Mitreden-Mitgestalten“ im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Der Ausschuss vereinbarte, in der 39. Sitzung am 21. August 2019 ein Fachgespräch durchzuführen. Dazu wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern sowie Vertreter der Jugendämter von drei Landkreisen und einer kreisfreien Stadt eingeladen.

Das Fachgespräch am 21. August 2019 fand leider ohne die Beteiligung der eingeladenen Jugendämter statt. Vor der Anhörung der anwesenden Gäste berichtete das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration über die durchgeführte Befragung der Landkreise und der kreisfreien Städte zur Kostenheranziehung nach dem

SGB VIII. Nach dem Fachgespräch nahm der Ausschuss in Aussicht, in der 41. Sitzung am 16. Oktober 2019 eine Beschlussempfehlung für den Landtag zu erarbeiten. Diese Beratung wurde auf die darauffolgende Sitzung verschoben.

In der 42. Sitzung am 13. November 2019 beantragten die Koalitionsfraktionen, den Antrag für erledigt zu erklären, da mit dem vom Plenum in der 83. Sitzung am 24. Oktober 2019 gefassten Beschluss in der Drs. 7/5142 mit dem Titel „Kinderarmut bekämpfen und Folgen von Kinderarmut mildern“, dem sich auch die antragstellende Fraktion DIE LINKE angeschlossen hatte, dem Anliegen des Antrages bereits entsprochen wurde. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen, die Drs. 7/3589 für erledigt zu erklären, wurde nicht widersprochen. Somit wurde die Beschlussempfehlung, den Antrag für erledigt zur erklären, vom Ausschuss mit 11 : 0 : 2 Stimmen angenommen.