Der Bundespräsident hat in diesem Zusammenhang dazu aufgerufen, besonders an den Hochschulen wieder Räume zu schaffen, in denen man sich - ich betone das ausdrücklich - gepflegt, rücksichtsvoll und respektvoll miteinander streitet.
Viele derjenigen, die sich in den vergangenen Wochen zu dem Thema geäußert haben - in ganz besonderem Maße Navid Kermani, der Friedenspreisträger des Deutschen Buchhandels, im „Deutschlandfunk“ -, betonen auch - ich habe nicht den geringsten Grund, das nicht ebenso zu tun -, dass Political Correctness, Sprechverbote, ja Sprachpolizei, auch Phänomene sind, mit denen man nicht leben sollte. Diese Sprechverbote, diese Political Correctness, von links hat Trump
an die Macht gebracht, weil es viele in Amerika nicht mehr mittragen konnten und wollten und geglaubt haben, Trump wäre die Lösung. Im Nachhinein zeigt sich, Trump ist das Problem. Am Ende hat niemand etwas davon gehabt und die gesamte Welt leidet im Ergebnis darunter.
Wir müssen uns fragen, ob es wirklich vernünftig ist, ein enges Gehege von Tabus zu formulieren, sodass manche Menschen glauben - darauf ist das ja zurückzuführen -, sich nicht mehr äußern zu können, wenn sofort ein großes Geschrei beginnt, weil man sich einmal einer Begrifflichkeit bedient, die nicht als politisch korrekt gilt.
Kermani nennt in dem Zusammenhang an den Hochschulen den Begriff „Studenten und Studentinnen“. Wer nicht „Studierende“ sagt, also den geschlechtsneutralen Begriff, der ist aus seiner Sicht und Erfahrung schon ausgegrenzt. Darüber wird man reden müssen; darüber wird man nachdenken müssen. Auch hier appelliere ich, mehr Gelassenheit mit Menschen zu haben, die noch nicht die Weihen der jeweils reinen Lehre empfangen haben und in ihrer Wortwahl vielleicht noch ein wenig in vergangenen Zeiten verharren. Man kann es ihnen behutsam erläutern, warum es heute bestimmte Begriffe im deutschen Diskurs nicht mehr geben sollte, aber man wird es ihnen nicht oktroyieren können.
Die Meinungsfreiheit hat allerdings - auch das gehört zur Wahrheit - Schranken, die im Grundgesetz formuliert sind. Die Meinungs- und Informationsfreiheit findet ihre Schranken, so heißt es in Artikel 5 Abs. 2 des Grundgesetzes, in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend - das wird auch oft vergessen - und in dem Recht der persönlichen Ehre - auch das scheint in den vergangenen Jahren immer stärker in den Hintergrund getreten zu sein.
Ich betone ausdrücklich: Hass und Hetze im Internet sind mit der Grundordnung nach dem Grundgesetz unvereinbar, und es ist immer noch unbefriedigend, dass wir keine Mittel und Wege finden, dagegen in angemessener Weise vorzugehen. Das verdirbt in der Tat die Diskurskultur, die Diskussionskultur in der Bundesrepublik Deutschland.
Respekt voreinander, Rücksicht aufeinander, andere Meinungen gelten lassen - das sollte die Maxime sein, die für alle politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland gilt,
völlig unabhängig davon, welche Ziele sie verfolgen. Die AfD nun allerdings ist - das zeigt der heutige Antrag - durchaus der Bock, der sich hier zum Gärtner machen möchte.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜNE - Zuruf von der AfD: Na ja! - Weitere Zurufe von der AfD)
Ich habe vorhin die Debatte erlebt. Daran, dass die Debatte, die wir eben über die Windenergie erlebt haben, von Außenstehenden in jeder Hinsicht verstanden worden wäre, auch von der Atmosphäre her, kann man Zweifel haben. Ihre Positionen werden aggressiv vertreten und oft sind sie unhaltbar. Dafür erhalten Sie scharfen Gegenwind.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn, wie wir es eben gehört haben, die heutigen Konflikte mit der Verfolgung von Juden durch den Nationalsozialismus gleichgesetzt werden und Sie sich in eine Opferrolle begeben, die mit dem, was damals passiert ist, nun absolut nichts zu tun hat und auch völlig unangemessen ist. Insofern würde auch ich Sie bitten wollen, sich zu überlegen, ob es wirklich angemessen ist, Dinge gleichzusetzen, die nicht gleichgesetzt werden dürfen.
Wenn Sie dafür scharfen Gegenwind erhalten, dann muss man sagen: Wie Sie in den Wald hineinrufen, so schallt es auch heraus. Wer Ihre Meinung nicht teilt, der beschränkt nicht Ihre Meinung
Das ist Demokratie. Das kann und muss man aushalten in den Grenzen, die Artikel 5 Abs. 2 des Grundgesetzes - ich habe es gerade beschrieben - definiert.
Rosa Luxemburg hat in ihrem Leben nicht immer recht gehabt, aber in dem einen Punkt schon: Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden und auch des Anderssprechenden, des sich anders artikulierenden Menschen. Damit hat sie recht gehabt. Wenn wir uns darauf besinnen, dann hoffe ich, dass wir wieder zu einer Diskurs
kultur zurückkommen, die vorbildlich ist, auch für alle Stammtische in der Bundesrepublik Deutschland.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Robra. Es gibt zwei Wortmeldungen von Herrn Abg. Kirchner und von Herrn Abg. Lehmann. - Bitte, Herr Kirchner.
Sehr geehrter Herr Staats- und Kultusminister Robra, mit dem links-grünen Applaus müssen Sie jetzt umgehen. „Wie es in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus“ - das haben wir eben von Ihnen gehört. Gegen scharfen Gegenwind von Radikalen haben wir nichts, weil Radikale auch scharfen Gegenwind brauchen.
Meine Fragen wären: Erstens. Wie sehen Sie es als Minister dieses Landes, dass der Geschäftsführer der hessischen Filmförderungsgesellschaft aufgrund eines Fotos beim Mittagessen mit Herrn Meuthen entlassen wurde? Dazu würde mich Ihre Meinung interessieren, ob das schon ausreicht, um jemanden zu entlassen.
Wie sehen Sie die Aussage der Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in Thüringen, die vorschlägt, Polizisten, die für die AfD kandidieren, aus dem Polizeidienst zu entlassen? Sind das Forderungen, die man noch vertreten kann? Sind diese nicht grundgesetzwidrig? Wie stehen Sie dazu?
Den Fall des Thüringer Geschäftsführers der Medienwirtschaft kenne ich nicht im Einzelnen. Ob die öffentliche Darstellung zu dem Sachverhalt vollständig ist, kann ich nicht sagen.
Soweit es den Fall von Polizisten betrifft, die für den Landtag kandidieren, weiß ich, dass das dienstrechtlich keinerlei Konsequenzen haben darf. Das heißt aber nicht, dass ein Polizist, der für den Landtag kandidiert, jeden Unsinn in der Öffentlichkeit verbreiten kann,
er ist und bleibt wie jeder Beamte - das hat mit Polizei oder Nicht-Polizei an der Stelle nichts zu tun - zu einer gewissen Zurückhaltung verpflichtet. Das haben das Bundesverwaltungsgericht und insbesondere der Disziplinarsenat, der für Bundeswehrsoldaten zuständig ist, wiederholt entschieden.
Sie konnten gestern den Antrag verfolgen, den die AfD im Plenum zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei gestellt hat. Ich will Sie fragen, ob Sie es kritisch sehen, wenn mir in diesem Fall - latent verpackt, aber doch deutlich wahrnehmbar - vonseiten des Innenministers, der gestern auch zu Wort gekommen ist, mit einer Entlassung aus dem Polizeidienst gedroht worden ist,