Protokoll der Sitzung vom 17.12.2019

Einbringer ist Minister Herr Stahlknecht. Bitte, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ständige Konferenz der Innenminister

und -senatoren der Länder hat bei ihrer

208. Sitzung das Erfordernis erkannt, dass ein Staatsvertrag zum länderübergreifenden Einsatz von Verwaltungsvollzugspersonal bei der Begleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen erarbeitet wird, dem alle Bundesländer beitreten können. Niedersachsen wurde gebeten, in Abstimmung mit den anderen Bundesländern einen Vertragsentwurf zu erarbeiten.

Ziel dieses Vertrages ist es, die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen bei ausreisepflichtigen Ausländern, insbesondere Abschiebungen und Überstellungen in den für das Asylverfahren zuständigen EU-Mitgliedstaat und Verbringung in Abschiebehafteinrichtungen, zu optimieren sowie Rechtsklarheit für den länderübergreifenden Einsatz von Bediensteten zu schaffen, die nicht dem Polizeivollzugsdienst angehören.

Insbesondere im Rahmen aufenthaltsbeendender Maßnahmen auf dem Luftweg wird regelmäßig die Verbringung von ausreisepflichtigen Personen zu Flughäfen anderer Bundesländer erforderlich. Mit dem Staatsvertrag regeln die Vertragspartner deshalb die Befugnisse der nicht dem Polizeivollzugs

dienst angehörenden Bediensteten der Bundesländer.

Die Landesregierung hat am 16. April 2019 dem Entwurf eines Staatsvertrages zugestimmt. Der Landtag ist ebenfalls am 16. April 2019 über den geplanten Abschluss des Staatsvertrages unterrichtet worden. Der damit befasste Ausschuss für Inneres und Sport des Landtages ist am 9. Mai 2019 darin übereingekommen, keine Stellungnahme zu dem Abschluss des Staatsvertrages abzugeben.

Inzwischen haben die zuständigen Ministerien bzw. die zuständigen Minister der Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein unterzeichnet.

Zur Ratifizierung des Staatsvertrages bedarf es eines Zustimmungsgesetzes. Ein entsprechender Entwurf ist dem Hohen Hause zugeleitet worden. Ich bitte den Landtag hierzu um eine weise Entscheidung.

Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine Fragen. - Es wurde vereinbart, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte zu führen. Damit steigen wir unmittelbar in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/5383 ein. Einen Antrag auf Überweisung habe ich nicht vernommen, also stimmen wir über den Gegenstand direkt ab.

(Zuruf von der AfD: Überweisung in den Ausschuss! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Überweisung! - Siegfried Borgwardt, CDU: Das war beantragt! - Matthias Büttner, AfD: Überweisung!)

- Das habe ich nicht gehört. Okay. - Soweit ich jetzt weiß, soll der Gesetzentwurf in den Innenausschuss überwiesen werden.

(Tobias Rausch, AfD: Ja!)

Noch in einen anderen Ausschuss?

(Zurufe von der CDU und von der AfD: Nur Innenausschuss!)

- Dann stimmen wir über die Überweisung in den Innenausschuss ab. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen, die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Diese gibt es nicht. Gibt es Gegenstimmen? - Auch nicht. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Dienstwagenprivileg ökologisch und sozial gerecht reformieren

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4937

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/5381

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5427

(Erste Beratung in der 81. Sitzung des Landtages am 27.09.2019)

Der Berichterstatter wird der Abg. Herr Meister sein. Sie haben das Wort, Herr Meister.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4937 mit dem Titel „Dienstwagenprivileg ökologisch und sozial gerecht reformieren“ überwies der Landtag in seiner 81. Sitzung am 27. September 2019 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.

Die antragstellende Fraktion möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, im Bundesrat eine Initiative für die Ausrichtung der steuerlichen Vorschriften an ökologischen Kriterien für von Firmen genutzte Fahrzeuge zu ergreifen.

Die hierdurch generierten Mehreinnahmen sollen vollständig dem flächendeckenden Ausbau des ÖPNV sowie attraktiven Angeboten für den Fuß- und Radverkehr zugutekommen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 mit diesem Antrag. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor. Dieser sieht vor, die Landesregierung zu bitten, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen, um die Kfz-Steuer bei Neuzulassungen stärker als bisher an den CO2-Emissionen des Fahrzeugs zu bemessen und diesen Grundsatz durch eine entsprechende Spreizung umzusetzen.

Darüber hinaus soll die Landesregierung gebeten werden, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen, um bei der Dienstwagenbesteuerung das Prinzip umzusetzen, dass der CO2-Ausstoß bei der Produktion und der anschließenden Nutzung des Fahrzeuges maßgeblich berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang soll insbesondere die Privilegierung klimafreundlicher Fahrzeuge weiterentwickelt werden.

Die Fraktion DIE LINKE legte dem Ausschuss zu Beginn der Beratung als Tischvorlage einen Be

schlussvorschlag vor, der auch vorsieht, die Landesregierung zu bitten, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen, um die Kfz-Steuer bei Neuzulassungen stärker als bisher an den CO2-Emissionen des Fahrzeugs auszurichten. Sie möchte darüber hinaus, dass die Landesregierung im Bundesrat eine Initiative ergreift, um nur jene privat genutzten Dienstwagen in den Genuss einer steuerlichen Förderung zu bringen, die Mindesteffizienzkriterien beim Energieverbrauch erfüllen.

Im Ergebnis der Beratung fand der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/5381 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Meister. Es gibt keine Fragen. - Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Richter. Sie haben das Wort. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir hatten das Thema ja schon vor einigen Wochen sehr ausführlich hier im Parlament gehabt. Aus der Sicht der Landesregierung ist auch klar, dass vor allem der Verkehr einer der Hauptemittenten von Kohlendioxid und anderen Schadstoffen ist. Daher zielen viele politische Ideen auf eine Reduzierung der Umweltbelastung durch den Verkehr.

Auch die Landesregierung ist bestrebt, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern. Die Elektromobilität ist dabei ein Baustein und es gibt bereits gesetzliche Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität, die die Menschen motivieren sollen, individuell umweltverträglicher als bisher unterwegs zu sein.

Ich verweise hier beispielhaft auf die Halbierung der Bemessungsgrundlage von 1 % auf ein halbes Prozent bei der Besteuerung der privaten Nutzung eines Elektrofahrzeugs oder eines extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs durch Unternehmer oder Arbeitnehmer.

Vor zwei Wochen erst hat der Bundesrat dem Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Das war am 29. November dieses Jahres. Darin heißt es, die Bemessungsrundlage

für die private Nutzung sogar nur noch zu einem Viertel zu berücksichtigen, wenn der Pkw maximal 40 000 € kostet und kein Kohlendioxid ausstößt.

Außerdem ist die vorhin angesprochene Befristung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Besteuerung der privaten Nutzung bis zum Jahr 2030 verlängert worden. Die Halbierung orientiert sich nunmehr auch an den Kohlendioxidemissionen und der Reichweite. Das schafft eine langfristige Perspektive für Unternehmen, Beschäftigte und Hersteller. Darüber hinaus ist sie auch für Bürgerinnen und Bürger hilfreich, die keinen Dienstwagen besitzen, weil Elektrofahrzeuge so schneller auf den Gebrauchtwagenmarkt kommen.

Meine Damen und Herren! Die gesetzlichen Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität bieten also bereits Anreize, um klimafreundliche Fahrzeuge zu erwerben. Ich werbe hier für eine ausgewogene Balance zwischen den Anreizen und den Belastungen für die öffentlichen Kassen gleichermaßen wie auch für die Privaten. Denn Anreize zu schaffen über Verbote oder Sanktionen, das wird nicht gelingen. Fordern statt fördern ist der falsche Weg. Die Bürgerinnen und Bürger muss man erreichen, sie müssen bei Erreichung der Klimaziele mitgenommen, aber nicht überfordert werden.

(Zustimmung bei der AfD)

Die beabsichtigte Bepreisung der Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger und die beabsichtigte nicht gleichlaufende und befristete Erhöhung der Pendlerpauschale sollen dazu führen, dass Unternehmen und private Autofahrer künftig möglichst verbrauchsarme und klimafreundliche Fahrzeuge erwerben.

Darüber hinaus soll die vom Bund und von den Herstellern getragene Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid-, Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieb verlängert und auch für Autos unter 40 000 € gewährt werden.

Die Bundesregierung beabsichtigt, auch die KfzSteuer zu reformieren. Sie soll für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 stärker an den Kohlendioxidemissionen ausgerichtet werden. Eine höhere Steuer ist oberhalb von 95 g CO2 pro Kilometer geplant.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen hat auch zum Ziel, die Kohlendioxidemission der Produktion des Pkw in die Bemessungsgrundlage der privaten Nutzung einzubeziehen.

Das Ansinnen der Beschlussempfehlung ist nachvollziehbar, aber der Gesetzgeber hat die Besteuerung der privaten Nutzung mit dem Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität so