Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich verstehe nicht, weshalb es gegen diesen Antrag sprechen soll, dass er in Teilen dem entspricht, was schon gemacht wird. Es passiert ständig, dass man Änderungswünsche hat, dass man einen Alternativantrag vorlegt oder dass man einen Antrag hat, der irgendwas modifiziert. Insofern läuft dieses Argument ins Leere.
Zum Hauptargument von Minister Tullner. Er hat gesagt, er finde es gut und würde gern diese freiwilligen Überstunden deutlich besser vergüten. Sein Argument war, dass man das nicht nur bei den Lehrern machen kann, weil dann die Frage wäre, was man bei den Polizisten und bei den anderen macht. Das ist kein Argument. Denn wenn dort Mangel droht, kann man das natürlich auch dort machen. Auch dort ist genug Geld dafür da.
Das erinnert mich an das CDU-Argument, das immer wieder einmal, auch bei den Straßenausbaugebühren und beim AZV, geäußert wurde. Dazu hieß es: Na, ja, wir können die jetzt nicht abschaffen, weil andere früher gezahlt haben. Das erfolgte mit dem Argument, dass man etwas verbessern würde und jemand, der zu spät käme oder den es nicht beträfe, vielleicht einen Nachteil hätte. Mit dem Argument kann man jede Verbesserung abschmettern. Das ist kein Argument.
Zu dem Argument von Frau Kolb-Janssen, dass es nicht möglich sei, weil alle Lehrer schon rund 60 Jahre alt seien. Nein, es gibt auch noch 40- und 50-Jährige an unseren Schulen und es gibt Junglehrer. Natürlich ist der Lehrkörper im Durchschnitt leider recht alt. Aber es gibt alle Altersgruppen und natürlich gibt es auch Lehrer, die leistungsbereit und belastbar sind. Es wird niemand verpflichtet, aber den Rahmen des Möglichen muss man nicht auf vier Stunden begrenzen, sondern könnte ihn auf acht Stunden begrenzen. Ich bin mir sicher, es gibt gute, motivierte Lehrer, die voll im Saft stehen und guten Unterricht machen. Wenn sie mehr als vier Stunden zusätzlich arbeiten können und wollen, warum nicht? - Dass Sie, Herr Lippmann, das nicht könnten, das leuchtet mir sofort ein.
(Thomas Lippmann, DIE LINKE: Sie sind ein Kasper da vorn, das können Sie sich gar nicht vorstellen!)
Zu dem Vorschlag von Frau Kolb-Janssen hinsichtlich eines Budgets für die Schulen. Dieser überzeugt mich nicht. So etwas läuft immer unter dem Schlagwort Autonomie. Bei den Hochschulen war es genauso. Es wäre im Grunde ein Einstieg in Kürzungsorgien.
Ich komme jetzt zum Schluss. Was soll man jetzt noch sagen? - Herr Lippmann, es ist nicht so, dass niemand unseren Antrag braucht. Ich halte an ihm fest und ich halte ihn nach wie vor für begründet. Was niemand braucht, ist Ihr Wolkenkuckucksheim Volksbegehren. Das braucht wirklich niemand.
Zu den GRÜNEN. Herr Aldag hat gar nichts gesagt - er war zwar vorn und hat gesprochen, hat aber nichts gesagt -, also sage ich dazu auch nichts.
Zu Herrn Borchert. Klar, gesellschaftliche Würdigung muss es auch geben. Gesellschaftliche Würdigung muss es auch geben, aber der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Deshalb müssen wir die Lehrer, die mehr arbeiten wollen, auch besser vergüten.
Ich vermute, Sie wünschen eine Überweisung in den Bildungsausschuss. - Dann werden wir als Erstes über diesen Wunsch auf eine Überweisung abstimmen. Wir stimmen darüber ab, ob der Antrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/5377 in den Bildungsausschuss überwiesen wird. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag auf eine Überweisung abgelehnt worden.
Jetzt stimmen wir in der Sache ab. Wer dem Antrag in der Drs. 7/5377 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die AfD-Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer ist
dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen - überwiegend - und DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Ein fraktionsloser Abgeordneter. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 20 verlassen. Tagesordnungspunkt 21 haben wir gestern schon behandelt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! „Das Haus brennt - und Sie sperren die Feuerwehr aus!“, das schrieb die Holocaustüberlebende Esther Bejarano vor wenigen Tagen in einem Brief an den Bundesminister der Finanzen, an Olaf Scholz.
Meine Damen und Herren! Wie sehr das Haus brennt, zeigen auch die letzten Tage in diesem Bundesland. Ich will meine Redezeit weniger dafür nutzen, die einzelnen Punkte unseres Antrages zu erläutern, sondern vielmehr einen Blick auf den politischen Hintergrund, vor dem wir diesen Antrag eben auch diskutieren müssen, werfen.
Esther Bejarano, die im Jahr 1924 als Esther Loewy in Saarlouis geboren wurde, deportierten die Nationalsozialisten im April 1943, nachdem sie bereits zuvor als Zwangsarbeiterin für Fleurop arbeiten musste und nachdem ihre Eltern im Jahr 1941 in Kowno in Litauen ermordet wurden, in das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau.
Im Jahr 1943 wurde sie in das KZ Ravensbrück verlegt, und als die Alliierten näher rückten, schickten die Nationalsozialisten sie auf einen Todesmarsch. Esther Bejarano konnte fliehen und so später nach Israel ausreisen.
Sie hat den Holocaust überlebt, sie ist eine der wenigen Zeitzeuginnen, die noch berichten können. Und sie ist im Jahr 1960 nach Deutschland, in das Land der Täter, zurückgekehrt.
„Die Bundesrepublik ist ein anderes, ein besseres Deutschland geworden, hatten mir Freunde versichert“, schreibt Bejarano, doch - ich zitiere -: „Alten und neuen Nazis bin ich trotzdem begegnet.“
Esther Bejarano hat sich gegen diese alten und neuen Nazis engagiert und sie engagiert sich noch immer. Das tut sie seit Jahren auch in und mit der VVN-BdA, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten, deren Ehrenvorsitzende sie ist.
Genau dieser Vereinigung wurde zuletzt durch das Berliner Finanzamt für Körperschaften die Gemeinnützigkeit entzogen.
Spenden sind nun nicht mehr steuerlich absetzbar, es drohten sogar Nachzahlungen der Körperschaftsteuer in nicht unerheblicher Höhe.
Es ist die Abwertung der Arbeit einer Vereinigung, die im Jahr 1945 von Überlebenden der Konzentrationslager, von Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern gegen den Nationalsozialismus gegründet wurde; einer Vereinigung, zu deren Mitgliedern auch Zusammenschlüsse politischer Häftlinge der Konzentrationslager gehören; einer Vereinigung, in der Überlebende des Holocausts, in der Antifaschistinnen und Antifaschisten gegen Neonazismus, Faschismus und die extreme Rechte kämpfen.
Die Bundesrepublik hat Esther Bejarano inzwischen zweimal mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet, aber die Arbeit der VVN wird nunmehr massiv erschwert.
„Wer aber Medaillen an Shoah-Überlebende vergibt, übernimmt auch eine Verpflichtung. Eine Verpflichtung für das gemeinsame ‚Nie wieder‘, das unserer Arbeit zugrunde liegt.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Finanzamt Berlin bezieht sich auf die Beobachtung des bayerischen Ablegers der VVN durch den dortigen Verfassungsschutz. Nicht dass es nicht schon absurd genug wäre, dass die VVN in Bayern überhaupt beobachtet wird, nein, diese Beobachtung führt nun auch zum Entzug der Gemeinnützigkeit in Berlin.
Ein Inlandsgeheimdienst beobachtet also die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes und deren Arbeit verliert daraufhin ihre Gemeinnützigkeit.