Das gilt für die VVN ebenso wie für andere Vereinigungen, die es aus anderen Gründen getroffen hat. Attac und Campact seien beispielhaft genannt.
Das Gemeinnützigkeitsrecht muss dringend korrigiert werden. Genau das beantragen wir hiermit; denn es braucht diese Organisationen, es braucht diese Einmischung der Zivilgesellschaft und es braucht die VVN.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zwei Sätze des Ministerpräsidenten aus seiner Rede nach dem Anschlag in Halle zitieren. Er hat damals gesagt:
„Auch dem Letzten muss nun klar geworden sein: Deutschland hat ein Antisemitismus- und Rechtsextremismusproblem.“
Ja, beides ist richtig. Es ist so richtig, wie es richtig war, dass sich der Ministerpräsident klar gegen die AfD und an die Seite der Jüdinnen und Juden im Land gestellt hat.
Um so unerträglicher ist es, dass die Arbeit von Holocaustüberlebenden wie Esther Bejarano nicht gemeinnützig sein soll, während solche Auseinandersetzungen geführt werden müssen. Um so unerträglicher ist es, dass Teile der CDU-Fraktion eine Zusammenarbeit mit der AfD erwägen, während Jüdinnen und Juden ankündigen, dieses Land zu verlassen, wenn die AfD in eine Regierungsposition kommt. Und umso unerträglicher ist es, wenn man sich anschaut, dass ein Verein wie Uniter gemeinnützig sein soll - der Verein, der Teil eines Netzwerks ist, in dem Todeslisten kursieren; in dem Löschkalk und Bundeswehrlaster besorgt werden sollten, um politische Gegnerinnen und Gegner nach ihrer Ermordung fortschaffen zu können.
Das Netzwerk Uniter um André S. - besser bekannt als „Hannibal“ - wurde von diesem „Hannibal“ und von Theo Schöpfel von der CDU, wie wir seit gestern wissen, gegründet. Ebenfalls bisher Mitglied im Verein dieses rechtsterroristischen Netzwerks waren die CDU-Politiker Robert Möritz
dass er drei Hakenkreuze als Schwarze Sonne auf dem Ellenbogen trägt, dass er bis vor Kurzem noch bei Facebook Rechtsrock empfohlen hat, dass er Mitglied bei Uniter war, bis das öffentlich kritisiert wurde.
In einem seiner letzten Tweets verteidigte er den Verein noch. Und als immer mehr über ihn öffentlich geworden ist, hat er mit absurden Ausflüchten reagiert, hat von Interesse an keltischen Symbolen schwadroniert,
wo es um ein Zeichen der SS ging, von einem Job bei einer Sicherheitsfirma und trat erst dann bei Uniter aus. Das ist kein Ausstieg, wirklich nicht.
Laut dem „Spiegel“ stimmen nicht einmal seine Altersangaben zu der Neonazidemo im Jahr 2011 in Halle. Es war übrigens ein Jahr später, als André S. und Theo Schöpfel den gemeinnützigen Verein Uniter gegründet haben. Noch einmal, meine Damen und Herren: Uniter ist gemeinnützig, bei der VVN soll das infrage stehen. Das ist kein Büroversehen. Deswegen gehört das zusammen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während sich in der ganzen Bundesrepublik und inzwischen auch international Menschen fragen, ob die CDU in Sachsen-Anhalt völlig den Verstand verloren hat,
weil sie mit dem Bruch der Koalition droht, wenn sich ihr Koalitionspartner, die GRÜNEN, oder inzwischen wenigstens die Ministerin Dalbert, nicht dafür entschuldigen, dass sie festgestellt haben, dass zumindest drei Hakenkreuze, nämlich die von Robert Möritz, Platz in der CDU haben, treiben uns zwei andere Fragen um.
Erstens. Will und kann die CDU noch eine christlich-demokratische Partei sein oder gewinnen jene die Oberhand, die mit der extremen Rechten zusammenarbeiten wollen?
Ich erinnere an den vorhin zitierten Satz von Ministerpräsident Haseloff zum Rechtsextremismusproblem in Deutschland. Zustimmenden Applaus -
das können wir auch im Protokoll nachlesen - gab es damals bei uns, bei den GRÜNEN, bei der SPD - nicht bei der AfD und nicht bei der CDU. Das spricht für sich.
Zweitens. Der Ministerpräsident hat vom Schutz von Jüdinnen und Juden in Deutschland gesprochen. Gerade schützt die CDU ein Mitglied, das Hakenkreuze zur Schau stellt, hat Mitglieder, die sie aus dem Verein Uniter holen musste, zeigt sich in Teilen offen für eine Zusammenarbeit mit der rechtsextremen und antisemitischen AfD. Beides zusammen geht nicht. Wie also wird sich die CDU entscheiden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Kampf gegen die extreme Rechte braucht es eine starke und eine dezidiert politische Zivilgesellschaft. Die letzten Tage haben uns das noch deutlicher vor Augen geführt, als es bisher zu befürchten stand. Dieses zivilgesellschaftliche und antifaschistische Engagement muss gemeinnützig sein; denn das Haus brennt. - Danke.
Ich sehe keine Fragen an die Rednerin. Deswegen können wir jetzt in die Dreiminutendebatte einsteigen. Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Richter. Herr Richter, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE geht davon aus, dass die geltenden Regelungen zur Gemeinnützigkeit veraltet sind und wichtige Teile des vielfältigen und legitimen zivilgesellschaftlichen Engagements im 21. Jahrhundert nicht mehr angemessen abbilden. Deshalb erscheint es dringend geboten, das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und durch Erweiterung des Gemeinnützigkeitskatalogs in § 52 der Abgabenordnung zu präzisieren.
Weiterhin fordert der Antrag die Streichung des § 51 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung und die Mitwirkung gemeinnütziger Organisationen an der politischen Willensbildung. Damit sollen für die Akteure Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden, um im Sinne des Gemeinwohls agieren zu können.
Die Überarbeitung des Zweckkatalogs. Die Finanzministerinnen und die Finanzminister der Länder haben sich bereits mit den Themen der
Überarbeitung des Zweckkataloges und der Abbildung der Entwicklung der Zivilgesellschaft im Hinblick auf die Verbesserung der Rechtssicherheit beschäftigt. Hierfür wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat bereits zwei Berichte zu diesem Thema erstellt und sich kritisch mit den Fragen auseinandergesetzt.
Mit dem aktuellen Zweckkatalog besteht aufgrund der älteren, historisch gewachsenen und gefestigten Begriffe viel Auslegungsspielraum in Bezug auf die Anerkennung neuer Tätigkeiten. Die Subsumtion einer Vielzahl von Tätigkeiten unter den Voraussetzungen des § 52 der Abgabenordnung ist bereits heute möglich.
Die Einführung einer Vielzahl neuer Zwecke würde den Zweckkatalog daher aufblähen. Die Abgabenordnung bietet eine angemessene Grundlage für vielfältigste Betätigungen im gemeinnützigen Bereich und bietet aktuell bereits eine große Flexibilität in Bezug auf die gesellschaftliche Entwicklung.
Doch soll das heißen, dass wir lieber alles so lassen, wie es ist? - Nein, bei Tätigkeiten, die aus heutiger Sicht förderungswürdig erscheinen, aber noch nicht den Zwecken des Zweckkataloges zuzuordnen sind, ist eine Ergänzung des Zweckkataloges in Betracht zu ziehen. Die Arbeiten hierzu laufen bereits auf Bund-Länder-Ebene.
Förderung politischer Aktivitäten. Der Bundesfinanzhof hat zur Gemeinnützigkeit von Körperschaften, die sich politisch betätigen, entschieden und führt die bereits bestehende Rechtsprechung zur politischen Betätigung gemeinnütziger Körperschaften fort.
Der Bundesfinanzhof hat dabei grundlegende und allgemeingültige Aussagen zur steuerlichen Abgrenzung von gemeinnütziger und politischer Betätigung getroffen, die auf dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Unterscheidungskriterium der Parteienfinanzierung beruht. Die steuerliche Förderung des Gemeinnützigen dürfte die steuerlichen Regelungen der Parteienfinanzierung nicht umgehen.
Die Einflussnahme auf die politische Willensbildung und auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung sei politischen Parteien, die bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, vorbehalten. Sie können daher nicht zugleich als gemeinnütziger Zweck im Sinne des § 52 der Abgabenordnung förderbar sein. Gemeinnützige Körperschaften haben kein allgemeinpolitisches
Die betonte Trennung gemeinnütziger Betätigungen und einer Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes in und durch Parteien steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Par
teienfinanzierung, wonach sich das Recht des Bürgers auf gleiche Teilhabe an der politischen Willensbildung des Volkes, an einer lebendigen Demokratie nicht nur in der Stimmabgabe bei den Wahlen, sondern auch in der Einflussnahme auf den Prozess der politischen Meinungsbildung äußert.
Auch im Spendenrecht wird nach gemeinnützigen und politischen Aktivitäten differenziert. Ich halte deshalb die gewünschte Anpassung zur politischen Willensbildung für nicht angebracht.