Protokoll der Sitzung vom 19.12.2019

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Barth für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE hat noch einmal Herr Höppner das Wort. Herr Höppner, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ja, dass wir zu Teilen eine Grundsatzdebatte führen werden, das war mir eigentlich klar. Ich will aber zu dem Thema Aufsuchungserlaubnis in der Altmark und ähnlichen Dingen zurückkommen. Das ist der Anlass unseres Antrages. Herr Barth hat es jetzt schön zusammengefasst. Es ist wirklich ein Problem. Wenn aufgrund dieser Aufsuchungserlaubnis tatsächlich etwas gefunden,

dann gibt es kaum noch Möglichkeiten zu brem

sen, damit das Erdöl nicht zutage gefördert wird. Das ist äußerst problematisch.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE, und von Olaf Meister, GRÜNE)

Alle Rechte, die jetzt im Berggesetz und in Verordnungen verankert sind, besagen eindeutig: Ihr könnt nachher dort bohren, egal ob es ein Trinkwassereinzugsgebiet ist oder Ähnliches. Das halte ich für ein ganz großes Problem.

Herr Barth hat es dargestellt: Niedersachsen hat gerade beschlossen - ich verstehe jetzt übrigens die Diskussion in der CDU nicht; Sie haben das dort mit eingebracht und mit beschlossen -, dass dort nicht mehr in Wassereinzugsgebieten gebohrt werden darf und die Öffentlichkeit schon während der Aufsuchung beteiligt wird. Es findet also grundsätzlich von Anfang an eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. All diese Dinge sind in Niedersachsen jetzt beschlossen worden.

Man kann und muss sich, Herr Willingmann, mit den Bundesländern, die das so machen, zusammentun, um dieses Gesetz auf Bundesebene zu ändern. Das ist das, was wir aufgeschrieben haben. Tun Sie das doch bitte und reden Sie nicht drum herum.

Natürlich können wir die Aufsuchungserlaubnis jetzt nicht verhindern. Wir müssen schauen, was dabei herauskommt; das ist richtig. Aber die Hoffnung ist, dass man solche Sachen wie eine grundsätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung einpflegt. Das ist auch nicht gegeben.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Wolfgang Aldag, GRÜNE)

Sonst steht der Bohrturm wirklich irgendwann neben dem Arendsee oder, wie Herr Gallert sagte, neben dem neugebauten Hotel, sodass die Investoren sagen: Danke, es reicht, ich ziehe mich mit meinen 10 Millionen € von hier zurück. So etwas findet in Arendsee gerade statt.

Es gibt dort Bestrebungen, den Tourismus weiterzuentwickeln und Hotels und ähnliche Sachen zu bauen oder sich zumindest dafür einzusetzen. Also, all diese Dinge - ich sage es noch einmal - halte ich für machbar.

Ich gehe mit, dass wir den Antrag an den Ausschuss überweisen und uns dort weiter darüber unterhalten. Ansonsten wünsche ich Ihnen erdölfreie Weihnachten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Höppner. Bevor wir zum Abstimmungsverfahren

kommen, erteile ich noch einmal Herrn Minister Prof. Dr. Willingmann das Wort. Er hat darum gebeten, es noch einmal zu bekommen. - Herr Minister, Sie haben das Wort und werden die Begründung dafür geben.

(Unruhe)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will um Gottes willen die Debatte nicht neu aufmachen.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Zu spät!)

Wir werden damit in den Ausschuss gehen. Ich habe nur einen Hinweis an Frau Funke. Es ist ja eine Zeit, in der man die Transparenz des Bergamtes immer wieder einmal infrage stellt. Wir haben es gerade einmal überprüft: Wir kommen zur Stunde auf der Webseite des Bergamtes, also des LAGB, an den Erlaubnisbescheid heran. Mein Mitarbeiter hat es gerade ausprobiert. Vielleicht tun Sie sich einmal zusammen und probieren es zusammen aus.

(Heiterkeit)

Man kann jedenfalls all das, was ich Ihnen vorhin erklärt habe, tatsächlich nachlesen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke, Herr Minister. Frau Funke wird das wahrgenommen haben.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Ich glaube, es wurde vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und an den Umweltausschuss zu überweisen. Federführend soll der Wirtschaftsausschuss sein.

(Siegfried Borgwardt, CDU: So ist es!)

- So ist das und so machen wir es auch. - Wer für die Überweisung des Antrages an die genannten Ausschüsse ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine. Damit ist dieser Antrag überwiesen worden und wir führen noch einen Wechsel durch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zum letzten Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 9

Beratung

Gemeinden stärken - Gewerbesteuer wirtschaftskraftbezogen zerlegen

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/5320

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5436

Der Einbringer wird der Abg. Herr Dr. Schmidt sein. Herr Dr. Schmidt? - Ach, nein.

(Silke Schindler, SPD: Wir haben es geän- dert!)

- Es wäre nett, wenn man das vorher mitteilen würde. Aber Sie dürfen den Antrag natürlich auch einbringen. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Entschuldigen Sie, dass wir das nicht mitgeteilt haben.

Mit dem letzten Tagesordnungspunkt kommen wir noch einmal zu einem Finanzthema. Als wir vor zwei Tagen über den Haushaltsplan für das Land Sachsen-Anhalt diskutiert haben, haben wir aber auch viel über die Finanzausstattung der Kommunen gesprochen. Es ging um Zuweisungen an die Kommunen. Dabei haben wir aber immer auch im Blick, dass die Kommunen natürlich vordergründig von ihren eigenen Einnahmen leben sollten, also mit ihren eigenen Einnahmen ihre Ausgaben bestreiten sollten.

Der größte Teil der kommunalen Einnahmen besteht aus Steuereinnahmen. Dabei ist die Gewerbesteuer neben der Grund- und der Einkommensteuer natürlich eine bedeutende Steuerart für unsere Gemeinden. Es ist gut, dass die in der Vergangenheit schon angestellten Überlegungen zur Abschaffung der Gewerbesteuer nicht mehr weiter verfolgt werden und dass es dabei bleibt, dass die Kommunen eine Gewerbesteuer erheben können.

Zugleich wissen wir aber auch, dass die Gewerbesteuer für die Gemeinden die instabilste Steuerart ist. Viele Gemeinden haben das in der Vergangenheit schmerzlich erfahren müssen. Aufgrund von Steuernachzahlungen und Steuerrückzahlungen sind ihre Finanzausstattungen sehr stark ins Schwanken geraten. Die Möglichkeiten, das im FAG durch das Land auszugleichen, sind sehr begrenzt. Es ist uns bisher nicht gelungen, das immer genau auszugleichen.

Diese Instabilität resultiert aus der Möglichkeit, zwischen den Betriebsteilen Verrechnungen vorzunehmen, aber auch daraus, dass die Steuer natürlich besonders konjunkturabhängig ist. Davon kann vielleicht auch Herr Heuer, der Kollege aus dem Sülzetal, ein Lied singen.

(Guido Heuer, CDU, nickt)

Nicht immer werden die Bemühungen um gewerbliche Ansiedlungen mit entsprechenden Einnahmen belohnt.

Nun komme ich zu unserem Antrag und zu dem, was damit beabsichtigt wird. Sachsen-Anhalt steht beim Aufkommen der Gewerbesteuer zusammen mit allen anderen neuen Bundesländern am Ende der Tabelle. Mit 840 Millionen € nehmen die Gemeinden des Landes deutlich weniger Gewerbesteuer ein als Gemeinden in den alten Bundesländern. Unser Anteil am Aufkommen der Gewerbesteuer von bundesweit 56 Milliarden € beträgt nur 1,5 %.

Ich darf in dem Zusammenhang auf die Berechnungen nach dem Königsteiner Schlüssel verweisen, nach denen aufgrund der Einnahmen und der Verteilung der Finanzmittel auf das Land immer ein Anteil von 2,8 % entfällt. Das verdeutlicht, dass die Steuerkraft unserer Gemeinden schon per se viel niedriger ist als die der Gemeinden in den alten Bundesländern.

Nach den statistischen Angaben aus dem Jahr 2019 beträgt der Anteil der Gewerbesteuer an den Gesamteinnahmen der Gemeinden in den westdeutschen Ländern 17,5 %. In den ostdeutschen Ländern beträgt der Anteil durchschnittlich

12,2 %. Worin liegt das? - Natürlich liegt es an einer schwachen Wirtschaft. Es ist aber vor allen Dingen der Tatsache geschuldet - darüber haben wir hier im Hohen Haus auch sehr oft diskutiert -, dass in den neuen Bundesländern Firmensitze und Konzernzentralen fehlen.

Ein wesentlicher Teil - den wollen wir mit unserem Antrag ansprechen - des Problems besteht aber auch darin, dass die ostdeutschen Bundesländer durch das Recht der Zerlegung der Gewerbesteuer benachteiligt werden. Die Gewerbesteuer von Betrieben und Konzernen mit mehreren Betriebsstätten wird auf der Grundlage eines sogenannten Zerlegungsrechtes berechnet. Dabei wird der Steuermessbetrag nach §§ 29 ff. des Gewerbesteuergesetzes grundsätzlich nach der Summe der Arbeitslöhne am jeweiligen Standort zerlegt. Dies führt natürlich wieder in den ostdeutschen Bundesländern zu einer erheblichen Benachteiligung.

Ich möchte noch drei Punkte hervorheben. Natürlich ist die Benachteiligung dadurch gegeben, dass die Arbeitslöhne in den neuen Bundesländern niedriger als im Westen sind. Ich erinnere

auch immer wieder daran, dass beklagt wird, dass der Osten nur eine verlängerte Werkbank des Westens ist. Darum gibt es im Osten meistens nur Produktionsstätten, in denen niedrige Löhne gezahlt werden. Die Geschäftsführung, die Forschung befindet sich meistens in den Konzernzentralen im Westen. Trotzdem ist die Wertschöpfung in den neuen Werken im Osten meistens höher, weil es die neuen Betriebsanlagen ermöglichen, effizienter zu produzieren.