Silke Schindler
Sitzungen
7/2
7/3
7/5
7/6
7/8
7/9
7/10
7/11
7/13
7/14
7/15
7/16
7/17
7/19
7/20
7/21
7/24
7/25
7/26
7/27
7/28
7/29
7/31
7/34
7/36
7/37
7/38
7/39
7/42
7/43
7/44
7/45
7/46
7/48
7/49
7/50
7/51
7/53
7/54
7/55
7/57
7/58
7/59
7/61
7/64
7/65
7/66
7/67
7/69
7/71
7/73
7/74
7/75
7/76
7/78
7/79
7/80
7/81
7/83
7/84
7/86
7/89
7/91
7/92
7/93
7/95
7/100
7/101
7/104
7/105
7/106
7/108
7/109
7/110
7/111
7/112
7/113
7/114
7/116
Letzte Beiträge
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Birkner! Sehr geehrter Herr Kühn! Es ist geschafft, möchte ich heute sagen. Es ist geschafft, die Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft.
Ein langer Prozess führt zu einem glücklichen Ende. Die Straßenausbaubeiträge werden in Sachsen-Anhalt in Zukunft der Vergangenheit angehören. Wir hören und sehen die Erleichterung bei vielen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, wenn dieses geschieht und sie nicht mehr damit rechnen müssen, dass sie für den Ausbau ihrer Straße bezahlen müssen.
Wir haben lange und auch sehr ausgiebig diskutiert und uns sehr intensiv darum gestritten, warum wir die Straßenausbaubeiträge abschaffen.
Wir verabschieden uns mit der heutigen Beschlussfassung von dem althergebrachten Vorteilsbegriff für die Grundstückseigentümer. Das war etwas, das man den Bürgern langsam nicht mehr erklären konnte. Es war und ist nicht mehr
begründbar gewesen, inwieweit sie durch den Ausbau der vor ihnen liegenden Straße bevorteilt sind. Das zeigten auch die vielen Bürgerinitiativen, Petitionen und auch Volksinitiativen, die auch heute wieder vertreten sind.
Wir werden mit dem Beschluss der Gesetzvorlage heute auch Ihre Volksinitiative für erledigt erklären; aber das habe ich bereits in der Einbringung gesagt. Ich denke, das geschah auch im großen Übereinstimmen mit Ihnen. Die Stellungnahmen zu unserem Gesetzentwurf zeigen, dass es natürlich weiterhin Nachfragen gibt, und vor allen Dingen besonders viel Skepsis, wie es auch der Minister gerade gesagt hat, bei den Kommunalverwaltungen besteht. Die Skepsis besteht vor allen Dingen zu den Fragen der Refinanzierung der Ausgaben, die bei den Gemeinden vorhanden sind.
Auf der Grundlage unseres Entschließungsantrags, der Ihnen heute vorgelegt worden ist, werden wir auch weiterhin darauf achten, dass dieses Geld den Kommunen für den Straßenausbau zur Verfügung steht.
Ich möchte an der Stelle auch noch einmal darauf hinweisen, was mir selbst in meiner Kommunalvertretung passiert ist, dass gesagt worden ist: Wir haben jetzt keine Straßenausbaubeiträge mehr und gleichzeitig wird die Förderung über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz abgeschafft. Dieses Geld ist nicht verloren, sondern in die Kommunalinvestitionsprogramme übergegangen; 40 Millionen € sind darüber bereitgestellt worden. Das muss aber vor Ort auch immer wieder ehrlich erwähnt werden und nicht nur die eine Seite.
In dem Gesetz wird jetzt auch der Verteilungsschlüssel festgelegt. Bei der Einbringung haben wir noch diskutiert, wie dieser am besten geregelt werden kann. Für den Mehrbelastungsausgleich schlagen wir jetzt die Verteilung nach der Siedlungsfläche vor. Das empfinde ich als einen richtigen und gerechten Verteilungsschlüssel, weil das nicht nur die Länge der Gemeindestraßen umfasst, sondern auch die im Gemeindegebiet bestehenden klassifizierten Straßen. In der Vergangenheit mussten natürlich auch für die Nebenanlagen Straßenausbaubeiträge gezahlt werden. Deshalb kann nicht nur die Gemeindestraße ausschlaggebend sein, sondern die Siedlungsfläche.
Ich bin anders als der Minister der Auffassung, dass der Verteilungsschlüssel zu überprüfen ist. Deshalb haben wir die Evaluierungsklausel aufgenommen. Die ersten überschlägigen Berechnungen zeigen, dass dieser Verteilungsschlüssel dem der Einnahmen durch die bisherigen Straßenausbaubeiträge durchaus ähnlich ist und fast übereinstimmt. Wir denken, dass es gerecht ist.
Wir sehen natürlich auch die Befürchtungen, die Frau Birkner vorgetragen hat, dass jetzt die sogenannten Scheinerschließungen stattfinden. An der Stelle sage ich, dass wir das zwar in dieses Gesetzgebungsverfahren nicht mit aufnehmen konnten, aber dass es Aufgabe des neuen Landtags sein wird, eine gesetzliche Regelung zu treffen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt. Die SPDFraktion - das haben wir uns fest vorgenommen - wird dieses Ziel verfolgen.
Ich bitte zum Schluss ausdrücklich um Zustimmung zu den vorliegenden Beschlussempfehlungen, damit das gute Vorhaben für SachsenAnhalt, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, Wirklichkeit wird. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Redebeitrag beginnt ebenfalls mit dem Spruch, der heute schon mehrfach verwendet worden ist: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht. Dies gilt auch für diesen Gesetzentwurf.
Wir haben bereits mehrfach - dies wurde ebenfalls schon gesagt - über Abfallrecht und Deponiekapazitäten gesprochen. Ich werde noch genau
darstellen, worum es geht, und unsere Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf nennen, wenn Sie dazu Nachfragen haben.
Wir haben schon im Jahr 2017 eine Debatte um das Abfallrecht in Sachsen-Anhalt geführt, auch mit der Großen Anfrage der SPD zu der Frage: Welche Deponiekapazitäten stehen uns zur Verfügung und wofür?
An dem Gesetzentwurf haben wir ganz spezielle Kritik und Nachfragen dazu; denn er zielt eben nicht in die Richtung, die Sie dargestellt haben. Dabei sind wir uns über das Ziel insgesamt einig, nämlich Abfall zu vermeiden, Abfälle nicht mehr in dieser Menge nach Sachsen-Anhalt zu bringen und in Sachsen-Anhalt die Abfallmengen zu reduzieren. Ich denke, in diesem Ziel ist sich das ganze Haus einig. Aber wie realisieren wir das?
Dazu ist dieser Gesetzentwurf ein diskussionswürdiges Papier, aber er enthält auch Punkte, die wir kritisieren. Diese möchte ich genau benennen.
Zunächst geht es um die Verpflichtung, dass nach dem derzeitigen, funktionierenden Kreislaufwirtschaftsrecht in Zusammenarbeit mit IHK und MULE bereits ein Leitfaden zur Verwendung von Recyclingbaustoffen erarbeitet wurde und gilt. Dies ist nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz also bereits rechtlich geregelt. Nur läuft diese bestehende Verpflichtung derzeit leider ins Leere. Ich weiß nicht, ob die vorgeschlagene Regelung den erhofften Erfolg zeitigt.
Ob die Recyclingbaustoffe dann, wie es in Ihrem Gesetzentwurf heißt, energiesparend, wassersparend und schadstoffarm sind, und das im Vergabeverfahren zu regeln, während ein Recyclingrohstoff vielleicht auch nicht wassersparend sein kann oder nicht energiesparend wiederhergestellt wurde, darüber muss man diskutieren. Vielleicht ist im Ergebnis ein neuer Baustoff sogar energiesparender ist als ein recycelter. Darüber muss man diskutieren können.
Ein zweiter Punkt ist der Verweis auf § 16 in Bezug auf § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Sie sprechen immer nur von Deponiekapazitäten. Was ist mit den Müll- bzw. Hausmüllverbrennungsanlagen? - Diese werden in dem zitierten § 30 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes bereits angesprochen. Dazu gibt es ebenfalls Diskussionen, die wir führen müssen, ob dies auch gemeint ist. Das ist in der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf nämlich nicht dargestellt.
Es stellt sich eine weitere Frage. Wir betrachten immer nur die Importe. Aber was ist mit Exporten? - Derzeit wird - diese Statistik gibt es - ein Drittel der gefährlichen Baustoffe aus Sachsen
Anhalt exportiert. Wollen wir jetzt die Insellösung Sachsen-Anhalt - -
Ja, ich sehe auch, dass es eine Nachfrage gibt.
Deshalb müssen wir genau hinschauen, welche Regelung wir einführen. Darüber werden wir dann im Ausschuss diskutieren können.
Ja.
Wenn dies in einem Gesetzentwurf geregelt wird, greifen wir damit in bestehende genehmigte Anlagen und genehmigte Verträge ein. Ich weiß nicht - darüber möchte ich dann mit Ihnen diskutieren -, inwieweit das Land dann vielleicht mit Regressforderungen zu rechnen hat, wenn aufgrund des Genehmigungsvorbehalts Anlagen nicht mehr so betrieben werden können wie genehmigt. Deshalb, wie gesagt: Gut gemeint heißt noch nicht gut gemacht. Wir können über all diese Dinge diskutieren. Wir müssen sie aber auch bis zum Ende diskutieren und bis zum Ende denken und dürfen nicht nur pauschal Forderungen in den Raum stellen.
Herr Präsident! Herr Loth, dass sich die Grundstückseigentümer jetzt zu Wort melden, ist verwunderlich. Diese gesetzliche Regelung mit dem Übergang, Einigungsvertrag, Sie wissen - es ist auch vom Berichterstatter dargestellt worden -, wie die gesetzliche Regelung zustande gekommen ist. Seit 30 Jahren werden diese Grundstücke vor Ort von den Gemeinden verwaltet.
30 Jahre lang hatten die Grundstückseigentümer dafür Zeit, den Nachweis zu führen, dass sie Eigentümer sind, so klar, wie Sie es gerade dargestellt haben. Meinen Sie, dass 30 Jahre nicht genügend Zeit sind?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Gestern haben wir hier über die politische Aufarbeitung des Anschlages von Halle unter dem Titel „Halle mahnt“ diskutiert. Ich glaube, es war auch sehr bedeutend, welche politischen Auffassungen hier vertreten wurden.
Mit dem Prozess ist die juristische Aufarbeitung dieses Attentates jetzt im Gange. Meine Vorredner haben auch darauf hingewiesen, wie bedeutsam dieser Prozess auch für das Land SachsenAnhalt ist und dass dieser auch dazu beitragen kann, den Anschlag mit aufzuarbeiten.
Sie haben in Ihrem Antrag auch darauf hingewiesen, dass die Nebenkläger an allen Prozesstagen teilnehmen möchten, um diesen Anschlag zu verarbeiten und zur Aufarbeitung beizutragen. - Das unterstützen wir ausdrücklich.
Die Ministerin hat aber gerade ausgeführt, dass den Nebenklägern auch derzeit schon verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Unabhängig von der besonderen Bedeutung des Prozesses um den Anschlag in Halle - das ist hier die Besonderheit - gibt es derzeit keine rechtlichen Regelungen, auch für Nebenkläger in anderen Prozessen, über die gesamte Zeitdauer an dem Prozess teilnehmen zu können.
Daher müssten wir uns insgesamt einmal darüber informieren und darüber diskutieren, wie wir damit umgehen,
ob es eben jedes Mal ein Sonderfonds sein muss, oder ob man sogar eine gesonderte Bestimmung in der Reisekostenregelung für Nebenkläger entwickelt. Das wäre unser Anliegen, nämlich das Vorhaben einerseits zu unterstützen, aber andererseits auch eine generelle Regelung zu finden. Deshalb wollen wir den Antrag in den Ausschuss überweisen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schon als die Landesregierung im vergangenen Jahr den vorliegenden Gesetzentwurf hier einbrachte, betonte ich, dass es sich um eine längst überfällige Regelung handelt; denn es ist bekannt, dass wir schon in der letzten Legislaturperiode über die Frage der Regelung des Jugendarrestes gesprochen haben, dabei aber zu keinem Ergebnis gekommen sind. Deshalb ist es umso erfreulicher, dass wir das in dieser Legislaturperiode geschafft haben.
Mit dem Gesetz für die landesrechtliche Ebene haben wir endlich Klarheit in dem Sachverhalt geschaffen, welcher für die betroffenen Jugendlichen und Heranwachsenden doch einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt. Ich möchte an der Stelle betonen: Die Arrestanten sind keine Strafgefangenen. Es handelt sich beim Jugendarrest nicht um eine mildere Alternative zum Strafvollzug.
Für die Betroffenen ist es trotzdem ein klarer Einschnitt in das bisherige Leben und damit ein Warnsignal, was bedeutet: Bis hierher und nicht weiter! Jedem Arrestanten muss die Bedeutung der von ihm begangenen Taten sowie der entsprechenden Schäden klar werden. Hierbei ist es jedoch - anders als im Strafvollzug - auch nicht nur die reine Sanktionsmaßnahme. Aus diesem Grund begrüßen wir die in den §§ 4 und 5 formulierten erzieherisch gestalteten Vorkehrungen des Jugendarrests.
Der Arrest soll die Arrestanten in die Lage versetzen, ihr Verhalten zu reflektieren, Unterstützung anzunehmen und schließlich die Probleme in eigener Verantwortung zu lösen. Es handelt sich dabei letztendlich um Maßnahmen, die
nachhaltig dafür Sorge tragen sollen. Der einmalige Arrest soll möglichst der letzte Arrest sein.
Es ist aus unserer Sicht dabei bedauerlich, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf einige Maßnahmen dem pädagogisch angelegten Auftrag des Jugendarrests nicht entsprechen.
Insbesondere die Möglichkeit einer Unterbringung von Arrestanten in einem sogenannten besonders gesicherten Arrestraum gemäß § 24 Abs. 2 stellt keine angemessene Maßnahme im Jugendarrest dar. Wir haben in der Anhörung und in der nachfolgenden Diskussion sehr intensiv darüber beraten. Wir haben den Gesetzentwurf an dieser Stelle insoweit abmildern können, als die Aufenthaltsdauer im gesonderten Arrestraum auf sechs Stunden reduziert wird; das war eine kleine Korrektur.
Wir hätten uns an mancher Stelle mehr gewünscht. Dennoch können und möchten wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sind zufrieden, dass dieses jetzt endlich zu einem Abschluss kommt. Ich bitte daher um Zustimmung zu den beiden Beschlussempfehlungen. Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir ebenso wie schon im Ausschuss ab. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, in der Ausschusssitzung ist berichtet worden - und Sie haben es in Ihrer Rede heute auch dargestellt -, dass die Vorkommnisse schon einmal in den Jahren 2013 und 2015 stattgefunden haben und dass nach dem Jahr 2015 nicht ermittelt werden konnte, wer der Verursacher ist, dass aber verschiedene Betriebe ent
sprechende Maßnahmen ergriffen haben. Es ist auch berichtet worden, dass es danach keine Emissionen mehr gegeben hat und dass sie erst jetzt erneut aufgetreten sind.
Ist die Schlussfolgerung nicht, dass die Maßnahmen dazu geführt haben, dass die Emissionen eingeschränkt wurden? Könnte man nicht gezielt bei den Betrieben nachhaken, die die Maßnahmen durchgeführt haben, um das entsprechend zu überprüfen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, die Pandemie stellt uns seit nun fast einem halben Jahr vor viele Herausforderungen. Im Frühjahr wurde hier viel darüber diskutiert, wie wir es ermöglichen, dass auch in den Städten und Gemeinden weiterhin die Gremien tagen und die Gremien weiterhin auch ihrer Verantwortung gerecht werden können. Da gab es auch immer wieder den Hinweis darauf, dass wir uns darauf verständigt haben, die Kommunalverfassung diesbezüglich anzupassen und Regelungen zu schaffen, mit denen auch unter Pandemiebedingungen Möglichkeiten bestehen, die Demokratie vor Ort aufrechtzuerhalten. Genau das machen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. Wir schaffen Ausnahmeregelungen für die Ausnahme der Notsituation, für die Ausnahme der Pandemie.
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf den Weg gemacht, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Dieses ist nach den Beratungen im Innenausschuss geschehen. Ihnen liegt heute die entsprechende Beschlussempfehlung vor. Diese Entscheidung ist vor Ort wichtig, weil es sich zeigt, dass wir noch längst nicht an dem Punkt sind, die Pandemie überwunden zu haben. Auch in Zukunft - wir wissen nicht, wie sich das weiterentwickelt - müssen
diese Instrumente vorhanden sein. Deshalb ist es gut und richtig, dass wir heute darüber entscheiden.
Die Pandemie hat uns aber auch gezeigt, dass die Frage der Digitalisierung der Ratsarbeit noch weiter vorangetrieben werden kann und muss und dass diese Möglichkeiten jetzt auch ihren Niederschlag im Gesetz finden sollen und deshalb dort verankert werden.
Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sind in dem Gesetzentwurf vorgesehen. Wir mussten diese zusätzlichen gesetzlichen Handlungsoptionen für die Kommunen schnell eröffnen und haben gehandelt.
Mit dem neu eingeführten § 56a des Kommunalverfassungsgesetzes wird nun den Kommunen eine sehr ausführliche rechtliche Handlungslinie für Notfallsituationen gegeben. Außergewöhnliche Situationen sind aber auch verbunden mit außergewöhnlichen Maßnahmen.
Hierzu setze ich an der Stelle an, an der Sie, Herr Roi, mir wahrscheinlich die Frage stellen werden, warum in dem Fall, gegebenenfalls mit Einverständnis, auch der Ortsbürgermeister entscheiden kann. Das bedeutet, dass der Ortsbürgermeister entscheiden kann, ob er alleinig entscheidet
oder ob er dem Ortschaftsrat weiterhin die Möglichkeit gibt, zu entscheiden, wenn er die Lage so einschätzt, dass Beratungen unter den Bedingungen möglich sind.
Aber genau das ist ja die Frage. Es muss vor Ort entschieden werden, ob ich Räumlichkeiten habe, die Sitzung unter Pandemiebedingungen durchzuführen, ob ich vielleicht eine Videokonferenz mache, in der entschieden werden kann, oder ob der Notfall und die Bedingungen es erfordern, dass der Ortsbürgermeister mit seinem Einverständnis alleine entscheidet, wenn es sich um schnelle Entscheidungen handelt. Auf jeden Fall muss die Handlungsfähigkeit möglich gemacht und geschaffen werden.
Nun zu den Änderungen des Wahlrechts. Auch für die besonderen Bedingungen unter der Pandemie und anderen Notlagen müssen die Wahlmöglichkeiten geschaffen werden. Wir haben natürlich das Wahlrecht per Briefwahl. Ich frage mich bei dem Vortrag von Herrn Farle schon, ob das Wahlrecht tatsächlich so anfällig für Wahlmanipulation ist, wie Sie das beschrieben eben haben.
- Wir haben an dieser Stelle Vorkehrungen getroffen und wir haben auch das Briefwahlrecht an der Stelle verändert. Wir haben aus diesen Situationen gelernt. Aber das Briefwahlrecht einzu
schränken und zu sagen, es sei, wie Sie es dargestellt haben, schon fast per se verfassungswidrig - -
- Doch, so haben Sie es bezeichnet. Sie haben es als verfassungswidrig dargestellt, dass hier die Verfassung eingeschränkt wird. Die Briefwahl ermöglicht vielen Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, überhaupt erst auch an den Wahlen teilzunehmen. Sie denken immer in den Kategorien von - in Anführungsstrichen - Menschen ohne Behinderung. Aber Menschen mit Behinderung, Kranke, Alte oder auch im Ausland Lebende müssen an der Wahl teilnehmen können und dafür ist die Briefwahl ein gutes Instrument. Dieses soll jetzt dahin gehend erweitert werden. Ich habe viel Vertrauen in die Landeswahlleiterin, dass die Entscheidung, ob diese Regelung in Anspruch genommen wird oder nicht, verantwortungsvoll im Rahmen der Regelungen und im Rahmen der Abwägung, die in dem Gesetz deutlich dargestellt ist, getroffen wird.
Daher bitte ich um Zustimmung zu den beiden Beschlussempfehlungen. Wir haben ja auch noch den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, zu dem auch eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vorliegt. Wir werden Ihren Antrag natürlich ablehnen.
Es ist wieder bezeichnend, wie die Tatsachen umgekehrt werden. Einerseits habe ich schon öfter von Ihnen gehört, dass Sie die kommunale Selbstverwaltung immer sehr hochheben und sagen, wir wollen hier gesetzliche Regelung schaffen, aber die Entscheidungen werden vor Ort getroffen. Natürlich besteht auch bei Entscheidungen vor Ort keine Gewähr dafür, dass sie immer richtig sind. Aber dafür ist nicht der Gesetzgeber verantwortlich. Entweder schaffe ich kommunale Selbstverwaltung - dann müssen auch Entscheidungen vor Ort natürlich im Rahmen der Gesetze entsprechend in Abwägung getroffen werden. Wenn Sie diese Entscheidung des Ortsbürgermeisters als falsch empfinden, dann klären Sie das vor Ort. Aber daran ist nicht das Gesetz schuld.
Herr Farle, ich habe Ihnen durchaus genau zugehört. Ihr Redebeitrag bezog sich fünf Minuten lang darauf, dass Sie dargestellt haben und immer wieder darauf hingewiesen haben, dass die Briefwahl verfassungswidrig ist.
Sie haben zum Schluss mit diesem Satz, den Sie jetzt wiederholt haben, Ihre Aussage relativiert. Aber vorher haben Sie hier die Auffassung vertreten, dass Briefwahlen verfassungswidrig sind.
Noch einmal zu Ihrem Hinweis. Wir regeln per Gesetz. Artikel 2 des Gesetzentwurfes legt genau fest, in welchen Fall welche Entscheidung unter welchen Bedingungen zu treffen ist. Das ist in Gesetzen immer so. Die Exekutive führt diese Gesetze also aus. In diesem Fall trifft die Entscheidung im Rahmen des Gesetzes die Landeswahlleiterin; damit beauftragen wir sie. Aber sie ist nicht völlig frei, sondern sie hat auf der Grundlage dieses Gesetzes Entscheidungen zu treffen, wenn höhere Gewalt besteht oder ganz oder teilweise Gefahr für Leib und Gesundheit droht. Das Gesetz ist insoweit sehr klar und regelt, unter welchen Bedingungen die Landeswahlleiterin entscheiden kann.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt ein relativ kurzes Gesetz zur Abstimmung vor. Dieses kurze Gesetz hat es aber in
sich. Es ist besonders wichtig für unsere Städte und Gemeinden; denn es geht um die Finanzierung unserer Städte und Gemeinden.
Schon bei der Einbringung haben wir darauf verwiesen, dass es in diesem Jahr - das zieht sich wie ein roter Faden durch die heutigen Debattenbeiträge - infolge der Pandemie auch zu Steuereinnahmeausfällen in den Städten und Gemeinden kommen wird.
Am 17. September hat der Bundestag das Gesetz beschlossen; der Minister hat es schon erwähnt. Dazu gehört auch eine Änderung des Grundgesetzes. Immerhin war dafür eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Daran erkennt man, wie wichtig dieses Gesetz einerseits auf der Bundesebene, andererseits auf der Landesebene ist, um einen entsprechenden Ausgleich für die Steuereinnahmeausfälle zu schaffen.
An der Stelle der Hinweis an die AfD-Fraktion: Wenn es nach Ihnen ginge, würde dieser Ausgleich nicht erfolgen; denn die AfD hat diesem Gesetz im Bundestag nicht zugestimmt. Sie haben diesem wichtigen Gesetz für unsere Kommunen nicht zugestimmt, also brauchen Sie hier auch nicht groß zu tönen, dass Sie dieses Gesetz für richtig und wichtig halten.
Zur Umsetzung. Das Gesetz soll auf Landesebene zügig umgesetzt werden. Auszahlungstermin für die 162 Millionen € soll, wie es im Gesetz steht, der 10. Dezember sein. Jetzt kann man sagen: Es ist gut, dass die prognostizierten Steuereinnahmeausfälle nicht so hoch ausfallen werden wie gedacht. Ich befürchte aber, dass das noch nicht das klare Bild der Steuereinnahmeausfälle in den Gemeinden ist.
Wir wissen zwar, dass die Gewerbesteuereinnahmen eine wichtige Einnahmequelle der Gemeinden sind, aber leider nicht sehr konstant sind. Es kommt zu vielen Verwerfungen bei den Gewerbesteuereinnahmen.
Eine andere wichtige Einnahmequelle unserer Gemeinden ist die Einkommensteuer, die bisher leider nicht betrachtet wurde. Ich denke, dass wir uns diesbezüglich auf den Weg machen müssen, um noch einmal - nicht mit diesem Gesetz - genauer zu schauen.
Die Änderung des Artikels 143h Grundgesetz, die diese Zahlung an die Gemeinden erst möglich gemacht hat, gilt aber nur für dieses Jahr, sodass wir uns auf Bundesebene über die zu erwartenden Steuerausfälle in den Jahren 2021 und 2022 noch einmal unterhalten müssen. Der Grund ist nicht weggefallen, und es wird auch weiterhin eine Aufgabe bleiben.
Deshalb haben die SPD und die sozialdemokratische Gemeinschaft der Kommunalpolitiker auf der Bundesebene diese Forderung gegenüber dem Bund formuliert und werden Gespräche mit dem Bundesfinanzminister führen, in denen es um die Fortsetzung eines Rettungsschirmes für die Kommunen geht. Dieser Rettungsschirm muss - da nehme ich auf meine Rede vom September Bezug - auch noch etwas größer werden.
Ich bitte um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. Es ist wichtig und richtig, dass die Kommunen an das Geld kommen. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Am 7. Januar 2005 kam im Gewahrsam der Polizei ein Mensch ums Leben. Dabei unterscheiden wir nicht nach Herkunft und Alter.
Seit diesem Zeitpunkt gab es zahlreiche Untersuchungen und Verfahren, um diesen Tod aufzuklären. Dies gelang bis heute nicht. Das bleibt eine schmerzliche Wunde und beschädigt weiterhin das Ansehen von Sachsen-Anhalt. Dies konnten - das war auch nicht ihr Auftrag - die Berater im Auftrag des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung ebenfalls nicht. Die Berater sollten vielmehr im Auftrag des Ausschusses die vorliegenden Akten fachlich und sachlich dahin gehend bewerten, inwieweit vor allem das Handeln staatlicher Behörden dazu beigetragen hat, dass es zu dem Tod kommen konnte und dass er nicht aufgeklärt werden konnte.
An dieser Stelle möchte ich auch im Namen meiner Fraktion Herrn Rechtsanwalt Jerzy Montag und Herrn Generalstaatsanwalt a. D. Manfred Nötzel ausdrücklichen Dank für die geleistete Arbeit und den nun vorliegenden Bericht aussprechen. Es ist eine sehr umfangreiche Arbeit gewesen, die viel Zeit in Anspruch nahm.
Der Bericht hat in vielen Punkten Klarheit geschaffen. Aus der Sicht der Berater gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine offenen Ermittlungsansätze zur weiteren Verfolgung eines Mordes oder Mordversuches. Die Übertragung des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und an die Staatsanwaltschaft Halle im Mai 2017 ist nach Aktenlage rechtlich völlig korrekt. Die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Halle im Oktober 2017 ist sehr gut nachvollziehbar sowie sachlich und rechtlich richtig; dies immer vor dem Hintergrund der damaligen Erkenntnisse und Ermittlungen.
Überaus erschreckend war jedoch die Bewertung, dass strukturelle, organisatorische sowie politische Fehler und Mängel der Staatsorgane des Landes Sachsen-Anhalt sehr wohl zum Tod Oury Jallohs einen entscheidenden Beitrag geleistet haben. Der Tod hätte also auch vermieden werden können. Die Durchführung und die Dauer der Ingewahrsamnahme in fixiertem Zustand waren rechtswidrig - so die eindeutige Aussage im Bericht.
Dies beruhte offensichtlich auf mangelnder Unterweisung, mangelnden Kenntnissen im Hinblick auf Voraussetzungen, Dauer und Durchführung von
Freiheitsentziehung im Polizeigewahrsam sowie erheblichen organisatorischen Missständen in der Polizei.
Vieles ist in der Auswertung des Todes von Oury Jalloh seit dem Jahr 2005 bereits verändert worden. Ich zitiere aus dem Bericht:
„Das Innenministerium reagierte umgehend auf den Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam. Die angestoßenen Maßnahmen und die konkreten Anweisungen waren zielgenau und zeigten großes Problembewusstsein und den Willen, Missstände in den Gewahrsamen des Landes abzustellen.“
Mit den abschließenden Empfehlungen weisen die Berater jedoch auch auf einige Defizite hin. So sollten die Ausführungsbestimmungen zum SOG LSA an die heutige Gesetzeslage angepasst werden. Diese stammen noch immer aus dem Jahr 2001. Wir haben in der Zwischenzeit das SOG mehrfach verändert. Vor allem sollte beim Polizeigewahrsam deutlich auf die Notwendigkeit einer richterlichen Entscheidung für die Freiheitsentziehung hingewiesen werden. Wir sind gut beraten, diese Empfehlungen aufzunehmen und an die politische Umsetzung zu gehen.
Nun zu den politisch brisanten Erkenntnissen aus dem Bericht. Die Frage, ob die zuständigen Ermittlungsbehörden auf die Aufklärung unzulässig Einfluss genommen haben, konnte nicht abschließend beantwortet werden. Um es deutlich zu machen: Wir achten die verfassungsrechtlich geschützte Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte. Uns muss aber daran gelegen sein, dass insbesondere in diesem für das Ansehen des Landes Sachsen-Anhalt so wichtigen Vorgang keine - wirklich keine - Fragen offenbleiben. Das wird uns mit den bisher gewählten Mitteln nicht gelingen. Das bleibt eine Aufgabe dieses Parlamentes. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor 50 Jahren wurde das Wahlalter auf Bundesebene von 21 Jahren auf 18 Jahre gesenkt; so lange ist das her. Für Willy Brandt war die Herabsetzung des Wahlalters damals ein Teil seines Programms „Mehr Demokratie wagen“.
Das Wahlalter ist daher nichts Unveränderbares. Auch wir in Sachsen-Anhalt haben uns im Hinblick auf Kommunalwahlen bereits für ein Wahlalter
ab 16 Jahren entschieden. Im Hinblick auf Landtagswahlen spricht sich die SPD-Fraktion ebenfalls für ein Wahlalter ab 16 Jahren aus, konnte dies aber im Koalitionsvertrag nicht verankern und vereinbaren.
Ende Juli brachte die SPD im Bund im Zusammenhang mit der Änderung des Bundeswahlrechts die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ebenfalls in die Gespräche ein. Wir haben dabei mehrere andere Parteien an unserer Seite, aber nicht nur Parteien, sondern auch viele Argumente. Beim Wahlalter geht es nicht um Reife allein, sondern es geht vor allen Dingen um Teilhaberechte. Bei der Wahrung von Teilhaberechten gibt es keine Unterscheidung nach politischer Bildung, persönlicher Reife oder bestimmter Haltung:
Es ist egal, ob ich 16 oder 86 Jahre alt bin. Das sind aber die Argumente, die immer wieder gegen die Absenkung des Wahlalters vorgebracht werden.
Es gibt keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Verantwortungsbewusstsein bzw. der politischen Bildung und dem Alter einer Person. Bei 16-Jährigen hinterfragen wir das politische Wissen und Interesse, um zu begründen, ob eine Wahlbeteiligung berechtigt ist. Dass das politische Interesse unter Jugendlichen gemäß Umfragen bei mehr als 40 % liegt, finde ich beachtlich. Wenn es uns gelingt, dieses politische Interesse in demokratische Mitwirkung umzuwandeln, dann kann das für die Demokratie eigentlich nur gut sein.
Juristisch argumentieren Kritiker oftmals damit, dass das Wahlalter mit der Volljährigkeit einhergehen solle. Bürgerrechte wie das Wahlalter sind auch eng mit Pflichten und Verantwortung verbunden. Mit der Senkung des Wahlalters würden Rechte und Pflichten auseinanderfallen.
Diese Trennung kennt unser Rechtssystem aber an vielen Stellen. Die Trennung von Rechten und Pflichten kommt durchaus häufiger vor. Ich verweise diesbezüglich auf das Strafrecht, welches immer wieder angeführt wird. Dort fallen nämlich Strafrecht und Strafmündigkeit auch im Alter auseinander.
Nun zu dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Ich habe gerade dargestellt, dass auch die SPD-Fraktion für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre eintritt. Der uns nun vorliegende Gesetzentwurf geht aber weiter. Wir
können ihm so noch nicht zustimmen. Ich stimme aber dem Antrag auf Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss und in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zu, damit wir weitere Argumente austauschen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir bereits gehört haben, befasst sich der Landtag schon längere Zeit mit der Problematik der Hochmülldeponie Roitzsch. Im Jahr 2016 wandte sich die Bürgerinitiative an den Petitionsausschuss und beschwerte sich über den Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung für die DK-II-Deponie durch das Landesverwaltungsamt auf einer Bergbaukippe des Tagebaus Roitzsch.
Im Kern des Streits - das haben wir heute in der Debatte wieder gehört - geht es um sich widersprechende Gutachten. Ich bin mir noch nicht sicher, ob uns ein neues Gutachten Gewissheit bringt, wenn es nicht für die eine oder andere Seite spricht. Auf der einen Seite gibt es das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens, welches das Gebiet für nutzbar hält, und auf der anderen Seite steht das Gutachten, welches die Bürgerinitiative in Auftrag gegeben hat, welches das Gebiet für ungeeignet hält. So wird in diesem Gutachten befürchtet, dass es zu Setzungen kommt, die Basisabdichtung der Deponie deformiert wird und somit eine Kontamination des Grundwassers eintritt.
Im Petitionsausschuss zu diesem Verfahren kam es dann zu einer Bewertung des Gutachtens der Bürgerinitiative. Im Ergebnis wurden die Setzungsberechnungen als fehlerhaft bezeichnet. Ohne dass in Kommunikation mit der Bürgerinitiative ausreichend dargelegt worden ist, woran es gescheitert ist, ist diese Petition so beschieden worden. Genau das ist der Grund, warum es weiterhin zu Streitigkeiten kommt, wenn die Kommunikation an der Stelle nicht funktioniert.
In Kenntnis dieses Konfliktes haben wir als SPDFraktion in den Beratungen über den Haushaltsplan 2020/2021, also schon vor einem Dreivierteljahr, gefordert, dass, durch das MULE geführt, vor Ort eine Mediation und eine Kommunikation mit den Bürgern stattfinden. Dafür ist Geld in den Haushaltsplan des MULE eingestellt worden.
Ich weiß nicht, was bisher veranlasst wurde oder was geschehen ist. Deshalb bitte ich darum, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, um genau dieses zu prüfen.
Erstens müssen wir uns mit der Thematik im Ausschuss weiter befassen, die beiden Gutachten noch einmal genau betrachten und eine seriöse Entscheidung treffen, ob ein weiteres Gutachten eine Lösung bringt.
Zweitens müssen wir erfahren, welche Initiativen es seitens des MULE bisher gab, um mit Unterstützung eines Mediators alle Beteiligten an einen Tisch - Sie haben es als runden Tisch bezeichnet - zu bringen. Die Voraussetzungen dafür waren gegeben, sogar Haushaltsmittel standen zur Verfügung, sodass ein Externer, nicht vom Haus geführt, eine Lösung hätte herbeiführen können.
Deshalb nochmals die Bitte um Überweisung in den Umweltausschuss zur weiteren Beratung. - Vielen Dank.
Ich sehe einerseits natürlich auch das Problem, wie es Herr Lange schon dargestellt hat, dass Behörden nach Recht und Gesetz, nach den ihnen vorliegenden Vorgaben einen Vorgang prüfen und auch entsprechend bewerten. Bezüglich der Berücksichtigung des Worst-Case-Szenarios sind die gesetzlichen Vorgaben eben beschränkt.
Ich glaube, viele, die vor Ort tätig sind, haben erfahren: Wenn man mit den Leuten richtig spricht und vieles von der einen oder der anderen Seite in der Abwägung auch erst einmal deutlich macht und darstellt, warum man so oder so entschieden hat, dann kommt man erst einmal zu einer gemeinsamen Basis. Das war unser erstes Anliegen. Wenn sich dann im Ergebnis weitere Notwendigkeiten zeigen, noch einmal Untersuchungen vorzunehmen, sind wir auch bereit, solche Wege zu gehen.
Ich glaube, jedem Mitglied des Landtagtages steht es frei, an den Sitzungen aller Ausschüsse teilzunehmen. Somit besteht auch die Möglichkeit, dass jedem Mitglied die Informationen zugänglich sind.
Da es sich bei der Problematik Roitzsch um ein Umweltthema handelt - hierbei geht es letztlich um die Gefährdung des Grundwassers, und es ist keine Deponie im Sinne einer Bergbaufolge, sondern eine Deponie der Abfallentsorgung -, haben wir entschieden, dass dies im Umweltausschuss beraten werden muss. Dort haben wir nämlich bisher viel zu wenig über dieses Thema gesprochen.
- Ich sagte, jedes Mitglied ist frei, an allen Sitzungen teilzunehmen.
Ich habe bereits geantwortet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Birkner von der Volksinitiative! Uns liegt heute der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor. Die wichtigsten Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfes sind Artikel 1 Nrn. 1 und 2, die festlegen: Die Straßenausbaubeiträge werden abgeschafft.
Meine Vorredner sind schon darauf eingegangen: Es war ein langer Weg. Ich habe gerade von meinen Vorrednern viel darüber gehört, wer sich alles den Erfolg jetzt zu eigen macht. Wir sind heute alle Schweizer.
- Ja. - Manche zeigen sogar durch Anzeigen an, dass sie schon immer dafür waren.
Ich danke an dieser Stelle meinem Kollegen Herrn Krull für seinen kollegialen Vortrag, bis auf die Bemerkung, dass die CDU schon immer dafür war.
Wir als SPD-Fraktion haben uns mit einem Fraktionsbeschluss im August 2018 auf den Weg ge
macht, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Es waren viele Gespräche notwendig, viele Diskussionen.
Ich danke auch für die kollegiale Zusammenarbeit in der Koalition. Aber zuerst gilt der Dank den zahlreichen Bürgerinitiativen im Land, die sich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingesetzt haben. Zuerst waren es viele einzelne Bürger, die sich mit Petitionen und in Gesprächen an die Abgeordneten gewandt haben. Danach waren es viele Bürgerinitiativen vor Ort bis hin zu der Volksinitiative, die heute hier vorgetragen hat.
Mehrmals - zuletzt regelmäßig - standen die Vertreter der Volksinitiative und der Bürgerinitiativen auf dem Domplatz und vor dem Landtag, auch heute, und haben auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht. Vielen Dank für die Ausdauer allen Widrigkeiten zum Trotz.
Es hat sich gelohnt; die Bürgerinnen und Bürger sollen von den Kosten entlastet werden. Die Politik hat reagiert und hat heute diesen Gesetzentwurf vorgelegt.
An dieser Stelle sage ich: Ja, DIE LINKE hat bereits vor längerer Zeit einen Gesetzentwurf vorgelegt, aber - ich wiederhole damit etwas, das auf eine Nachfrage hin schon einmal gesagt worden ist - über einen Gesetzentwurf muss auch entschieden werden. Dafür braucht es in einem Parlament eine demokratische Mehrheit. Diese Mehrheit ist jetzt durch die Koalition gegeben.
Auf die mehrfachen untauglichen Vorschläge und Versuche der AfD möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen.
Ich komme auf die Punkte der Volksinitiative, die heute ebenfalls zur Beratung vorliegt, zu sprechen. Sehr geehrter Frau Birkner, Sie haben manches richtig, vieles kritisch angemerkt. Ich möchte auf die einzelnen Punkte, die heute ebenfalls vorliegen, eingehen.
Erstens zu Ihrer Forderung, Straßenausbaubeiträge schnellstmöglich abzuschaffen. Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf ist diese Forderung erfüllt. Sie legten der Präsidentin Ihre Volksinitiative mit den Unterschriften abschließend im Frühjahr 2020 vor. Wir schaffen mit dem Gesetzentwurf die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 ab. Schneller ging es nicht.
Wir haben diesen Zeitpunkt für die Rückwirkung bewusst gewählt und in die Vergangenheit gelegt, um mögliche Manipulationen auszuschließen.
Sie fordern zweitens: keine Kannregelung. Diese Kannregelung bezieht sich nicht auf das, worüber heute schon viel diskutiert worden ist. Sie beziehen sich bestimmt auf einen Gesetzentwurf oder eine Kannregelung in Schleswig-Holstein. Dass grundsätzlich entschieden werden soll, ob erhoben wird oder nicht, haben wir von Anfang an nicht gewollt, weil nämlich genau dann die Gemeinden in diese schwierige Situation kommen.
Ich komme auf die Frage der Kannregelung, über die hier viel diskutiert worden ist, zurück. Ich glaube, es ist viel Unverständnis dabei. Es geht um die Beiträge, die bereits fällig sind, die zum 31. Dezember 2019 schon entstanden sind. Ich kann diese Kannregelung nicht ersetzen durch eine entsprechende rückwirkende Finanzierung für diejenigen, die die Beiträge noch nicht erhoben haben. Was machen wir mit den Gemeinden, die die Beiträge bereits erhoben haben und pflichtgemäß nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen in den Jahren 2018 und 2019 fällige Beiträge aus den Jahren 2017 und 2018 erhoben haben?
Wollen Sie diese auch zurückerstatten? - Nein. Wir wollen nicht sanktionieren.
Wir wollen nicht, dass diejenigen, die gesetzestreu gehandelt haben, bestraft werden und andere, die es hingezogen haben, nicht.
Es ist natürlich eine schwierige Situation.
Ich bin genauso Vertreterin in einem Stadtrat. Gemeinden, die eine schwierige Haushaltssituation hatten und auf Konsolidierung angewiesen waren, haben regelmäßig Vorausleistungen erhoben. Auch diese sind rechtskräftig; die werden nicht zurückgezahlt.
Das, was Sie wollen, würde bedeuten, dass wir dann, wie es auch mein Kollege schon gesagt hat, das Inkrafttreten bis zum Jahr 2017 zurücksetzen und die Straßenausbaubeiträge rückwirkend bis zum Jahr 2017 abschaffen müssten. Dann stehen eben diese 60 Millionen € im Raum; denn das ist die durchschnittliche Summe. Ich kann da nicht mehr unterscheiden zwischen denen, die bereits erhoben haben, und denen, die noch nicht erhoben haben. Ich müsste es dann grundsätzlich allen zurückerstatten. Deshalb noch einmal diese eindeutige Klarstellung.
Aber wieder zur Volksinitiative. Ihr Punkt 2 - keine Kannregelung - wird mit dem Gesetzentwurf erfüllt.
Eine Finanzierungsregelung wünschen Sie sich unter Punkt 3. Wir haben uns nach langer Diskussion zwischen den Koalitionsfraktionen eben nicht für das FAG, sondern für den Mehrbelastungsausgleich entschieden. Den Städten und Gemeinden soll der Betrag, der bisher über Beiträge erhoben wurde, pauschal erstattet werden - das ist die Regelung für die Zukunft -, damit es dann eben nicht in einer möglichen Finanzausgleichsmasse untergeht, die angehoben wird oder nicht angehoben wird.
Hierbei geht es nicht um die Finanzierung des Gemeindeanteils des Straßenbaus, wie das immer wieder verwechselt wird. Denn auch bisher haben die Städte und Gemeinden den Eigenanteil für ihre Straßen natürlich aus den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln entweder über die Schlüsselzuweisungen oder über die Investpauschale finanziert.
In diesem Zusammenhang wird immer wieder argumentiert, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Pauschale von 15 Millionen € nicht ausreichen wird. Mit dieser Legende möchte ich aufräumen. Natürlich haben wir einen Investitionsstau im Straßenbau und natürlich müssen wir in diesem Bereich zukünftig möglichst viel machen. Aber begrenzend an dieser Stelle wirkt nicht der Beitrag, der erhoben wird, sondern der Eigenanteil der Gemeinden. Ich habe es auch in einer vorherigen Rede schon einmal gesagt: Wenn wir alle bereit sind, den Kommunen mehr Geld für den Straßenbau zur Verfügung zu stellen, dann wird auch dieser Betrag höher. Aber das eine sehe ich nicht und das andere deshalb auch nicht.
Wir haben an dieser Stelle natürlich auch vorgesehen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2024 evaluiert wird. Damit werden wir genau überprüfen, ob die Summe ausreicht.
Zu Ihrem Punkt 4. Mit der Vorlage des heutigen Gesetzentwurfs bedarf es keines Moratoriums mehr. Wie bereits ausgeführt, tritt die Regelung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Damit werden die Bescheide, die im Jahr 2020 ergangen sind, aufgehoben und bereits gezahlte Beiträge zurückgezahlt.
Das Ausweichen auf Erschließungsbeiträge wird in dem Zusammenhang immer wieder angesprochen. Auch das werden wir uns vornehmen. Das ist nicht Gegenstand des Kommunalabgabengesetzes; denn Erschließungsbeiträge werden durch das Baugesetzbuch, ein Bundesgesetz, geregelt. Das werden wir uns in der Zukunft genau anschauen.
Ich danke an der Stelle nochmals den Koalitionspartnern für die konstruktive Zusammenarbeit. Wir haben einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, gut
für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Und was gut für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ist, ist auch gut für unser Land.
Ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfes zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Finanzausschuss. Außerdem bitte ich um eine zügige und konstruktive Beratung. - Vielen Dank.
Herr Büttner, es ist wie in der Schule: Wiederholung hilft vielleicht. Diese Frage haben Sie mir schon beim letzten Mal gestellt und ich habe sie auch beim letzten Mal bereits beantwortet. Vielleicht können Sie sich nicht daran erinnern. Ich habe Sie genau so beantwortet: Es ist ein Privileg auch bei uns in der Politik, dass wir diskutieren können, dass wir mit Bürgern diskutieren können und Meinungen ändern können. Das habe ich auch eingeräumt. Das habe ich damals eingeräumt und das räume ich auch heute ein. Das macht Politik deshalb nicht schlechter.
Ich meinte nicht Ihre Forderung, sondern eine Forderung von Herrn Gallert, der in einer Nachfrage an Herrn Erben oder an Herrn Meister bzw. im Disput mit diesem ausgeführt hat, dass dann eine Trennung vollzogen werden könnte in dem Sinne, dass das nur in den Fällen erstattet würde, in denen das noch nicht erhoben worden ist. Darauf habe ich geantwortet, dass dann natürlich nicht unterschieden werden kann zwischen
denen, von denen es bereits erhoben worden ist, und denen, von denen es noch nicht erhoben worden ist. Vielmehr müsste man dann klar definieren, dass wir rückwirkend zum 1. Januar 2017 - das wäre die jetzt noch mögliche Fälligkeit - quasi die Straßenausbaubeiträge abschaffen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Faktisch zeitgleich wird derzeit im Bundestag über den Gesetzentwurf zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder beraten. Am Montag gab es zu diesem Gesetzentwurf, welcher die Grundlage für den uns heute hier vorliegenden Gesetzentwurf ist, eine Anhörung im Bundestag. Dieser wurde von allen Beteiligten positiv bewertet.
Daher begrüßen wir es hier auch ausdrücklich, dass die Landesregierung bereits jetzt den Gesetzentwurf in Sachsen-Anhalt vorlegt, um eben auch gleichzeitig darüber beraten zu können, wie wir es in Sachsen-Anhalt umsetzen und somit unseren Städten und Gemeinden in der schwierigen Haushaltssituation, die auch durch die Pandemie entstanden ist, helfen können. Bereits während der Beratung über den Nachtragshaushalt des Landes zur Bekämpfung der Folgen der Coronapandemie wurde erkannt, dass es kurzfristig zu drastischen Einnahmeausfällen in den kommunalen Haushalten kommen wird.
Die Städte und Gemeinden müssen erhebliche Gewerbesteuerausfälle hinnehmen. Die Mai
Steuerschätzung sprach von Einnahmeausfällen in den Kommunen von insgesamt 244 Millionen €. Auf die Gewerbesteuereinnahmen entfällt natürlich ein Großteil der Einnahmeausfälle. In vielen Gemeinden sind sie jetzt bereits bezifferbar und genau festzuhalten, weil nicht nur die Steuerschätzungen, sondern auch konkrete und reale Kürzungen von Steuervorauszahlungen vorliegen. Dieses ist aber auch höchst unterschiedlich in den Gemeinden in unserem Land, je nachdem, wie die entsprechenden Unternehmen dieses handhaben.
Daher ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass der Bund und das Land eintreten, um diese fehlenden Gewerbesteuereinnahmen teilweise auszugleichen. Dafür stellt, wie es bereits gesagt wurde, der Bund 81 Millionen € zur Verfügung. Und wir, also das Land, kofinanzieren dieses noch einmal mit 81 Millionen €. Insgesamt werden 162 Millionen € zur Verfügung gestellt.
Sie erkennen aber schon eine Differenz zwischen 244 Millionen € und 162 Millionen €. Das bedeutet, dass wir im Land noch über weitere Verlustausgleiche beraten müssen, wenngleich nicht auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes. Der kommunale Rettungsschirm muss etwas größer werden.
In den Beratungen mit den kommunalen Vertretern und Verbänden wird immer deutlich, dass in den kommunalen Haushalten andere Mechanismen als bei Bund und Land wirken, nämlich dass es nicht um Neuverschuldung geht. Diese Möglichkeiten sind bei den Kommunen begrenzt. So hilft dieses Gesetz an dieser Stelle ausdrücklich. Schnelligkeit muss hier aber vor der genauen Ermittlung von Fakten und Zahlen stehen. Die Ausfälle, über die zurzeit diskutiert wird, sind immens. Ich bitte deshalb darum, den Kompromiss, der für die Verteilung der Mittel mit diesem Gesetz gefunden wird, zu akzeptieren.
Ich bitte ebenfalls um eine schnelle Beratung in dem zuständigen Ausschuss für Finanzen, in den dieses Gesetz überwiesen werden soll. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wort Subventionen wird hier vielfach verwendet. Mit Subvention ist ein wirtschaftspolitischer Eingriff in das Marktgeschehen gemeint, mit dem politische und gesellschaftliche Ziele erreicht werden. So steht es jedenfalls bei Wikipedia.
Welche Ziele - wir haben viele Subventionen - werden mit dem EEG zu erreichen versucht? Einige sind schon genannt worden: die Einführung von neuen Technologien. Aber ein wichtiges Ziel ist nicht genannt worden, nämlich das Ziel, eine Energiewende herbeizuführen.
Ja, liebe AfD, wer die Notwendigkeit der Energiewende leugnet, der wird natürlich auch kein EEG brauchen. Für uns gehen der Ausbau erneuerbarer Energien und der Klimaschutz Hand und Hand. Dafür ist auch die Unterstützung neuer Technologien, der erneuerbaren Energien, notwendig und wird über das EEG, wie Sie es bezeichnen, subventioniert. Dabei sind wir auf die Instrumente des EEG angewiesen.
Herr Thomas, ich stehe an Ihrer Seite, dass wir das EEG novellieren wollen, können und müssen. Aber es gibt kaum ein Gesetz auf Bundesebene, das in den letzten 20 Jahren so oft novelliert worden ist wie das EEG, was bei den erneuerbaren Energien auch zu vielen Verwerfungen in der Wirtschaft geführt hat.
Mit dem pauschalen Novellieren - das sei immer gleich gut - müssen wir vorsichtig umgehen und wir müssen auch immer sehen, dass wir an der richtigen Stelle die richtige Schraube drehen.
Da setzt auch der Alternativantrag der LINKEN an, wie wir bezüglich des EEG weiterhin die Privi
legierung von Industrie zulasten aller anderen Verbraucher diskutieren müssen, wie wir mit Netzentgelten und mit der Stromsteuer umgehen. Darüber weiterhin zu diskutieren bin ich gern bereit.
Auf dem Gebiet der Netzentgelte ist uns in den letzten Jahren ein kleiner Schritt gelungen, dass wir die bundesweite Umlage der Netzentgelte für die Übertragungsnetze erfolgreich durchgesetzt haben. Dieses war im Konzert der Bundesländer nicht so einfach.
Um noch einmal auf die Notwendigkeit der Energiewende zurückzukommen: Wenn Sie von volkswirtschaftlichen Kosten sprechen, Herr Raue, dann stelle ich in den Raum, dass in Bezug auf die komplette deutsche Wirtschaft zum Beispiel die Kosten des Klimawandels auf 800 Milliarden € geschätzt werden. Das sind volkswirtschaftliche Kosten, die uns alle belasten werden und die wir zu verhindern versuchen müssen. Deshalb ist wichtig: Das Instrument des EEG darf nicht gekappt werden. Wir brauchen dieses als wichtiges Ziel. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In einer der letzten Sitzungen haben wir uns hier auch darüber unterhalten, welche Möglichkeiten der Abstimmung in den Kommunalvertretungen auch im Pandemiefall ergriffen werden können. In der Sitzung hatte ich schon angekündigt, dass die Koalitionsfraktionen daran arbeiten, eine entsprechende rechtliche Regelung zu suchen und zu finden, auch dass es nicht dabei bleiben kann, dass es durch Erlasslage geregelt ist. Das bringen wir jetzt ein. Wir haben diese Ankündigung erfüllt und haben uns Gedanken darüber gemacht, welche Möglichkeiten bestehen. Die Einräumung der Möglichkeit einer Videokonferenz und eines schriftlichen Verfahrens wird hiermit eine gesetzliche Regelung.
Vielen erscheint jetzt diese ausdrückliche gesetzliche Regelung in ihrer Genauigkeit und in ihrer Einzelheit sehr ausführlich. Wir haben auch darüber diskutiert. Aber es sollte eben für den pandemischen Fall eine komplette Regelung sein, damit man sich das dann nicht aus dem Gesetz mit Verweisen zusammensuchen muss. Es gab nämlich auch den Hinweis der kommunalen Spitzenverbände, warum das jetzt alles so ausführlich geschrieben ist, obwohl man vielleicht auch mit einem Verweis auf die normalen Einladungsfristen und die entsprechenden erforderlichen Unterlagen arbeiten kann. Wir werden bestimmt noch im Ausschuss, wenn das Gesetz dort beraten wird, darüber diskutieren und die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände dazu einholen.
Auch wird noch auf Folgendes hingewiesen werden müssen - das war in unserer letzten Innenausschusssitzung eine Regelung dieses Gesetzes, die nicht unmittelbar mit der Pandemie zusammenhängt -: Es gibt eine Änderung unter Nr. 7. Herr Krull hat ja darauf hingewiesen - Änderung des § 100; das war die Diskussion aus
der letzten Innenausschusssitzung -, inwieweit es möglich ist, dass die Landkreise im Streit um die Kreisumlage bei entsprechenden Satzungsregelungen dann auch nachträglich Fehler heilen können. Hierbei geht es ausdrücklich nicht um materielle, sondern um formale Fehler.
Wir wissen, im Rechtsstreit - ich habe im Innenausschuss auch darüber berichtet - im Landkreis Börde um die Kreisumlage hat das Oberverwaltungsgericht Magdeburg entschieden, dass es eben nicht möglich ist, nachträglich eine Haushaltssatzung zu heilen, auch dann nicht, wenn es nur darum geht, eben einen Verfahrensfehler zu heilen, sodass auch die nachträgliche Erhebung einer Kreisumlage, wenn diese angefochten wird, nicht möglich ist.
Wir wollen unsere Gemeinden, an der Stelle die Landkreise, in die Lage versetzen, weiterhin eine Umlage zu erheben, um die finanzielle Situation und die finanzielle Ausstattung zu gewährleisten.
An der Stelle möchte ich noch auf Folgendes hinweisen: In der Begründung ist herangezogen worden, dass der Verweis auf den Kreis im Falle eines möglichen Streits zwischen Mitgliedsgemeinde und Verbandsgemeinde genauso auch für die Verbandsgemeinden gilt, sodass auch da Fehler - ich betone: formale Fehler - geheilt werden können.
Ich möchte auch noch auf das eingehen, was Herr Roi zu dem Wahlgesetz bezüglich der Briefwahl gesagt hat. Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass das auch unter dem Gesichtspunkt eines besonderen Ereignisses höherer Gewalt und der erforderlichen Durchführung steht. Wir wissen, dass ich auch zur Vorbereitung einer Briefwahl nicht eine Woche vor dem Wahltermin auf einmal sagen kann: Jetzt machen wir das alles als Briefwahl. Das muss natürlich langfristig vorbereitet werden. Es muss gewährleistet sein, dass dieses in Vorbereitung einer durchgehenden Briefwahl frühzeitig entschieden wird. Hier ist von der „Geeignetheit dieser Maßnahme“ die Rede. Das Innenministerium muss bei Erlass einer entsprechenden Verordnung die Geeignetheit dieser Maßnahme genauestens prüfen und darf nicht willkürlich entscheiden.
Ich möchte nur kurz auf den Änderungsantrag der LINKEN eingehen, der mit überwiesen wird. Ich möchte im Namen der SPD-Fraktion an der Stelle schon mal darauf hinweisen, dass die Änderung, die Sie unter Punkt 8 vorschlagen, nämlich die Änderung „Erweiterung des § 137 unserer Kommunalverfassung“, die weitere Einführung von Prüfrechten für den Landesrechnungshof, nicht unsere Zustimmung finden wird. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich weiß, dass das in den kommunalen Spitzenverbänden immer wieder diskutiert wird. Aber unter unserer Vorgabe so, wie wir eben auch unsere Landkreise in der Eigenverantwortung in unserer Verfassung als kommunale Selbstverwaltungsorgane stehen haben, sehe ich das kritisch, weil nämlich dann die Zuweisung - - Ich weiß, dass es in anderen Bundesländern anders organisiert ist, dass es flächendeckend eben da auch andere Finanzierungssysteme gibt. Ich glaube, dass wir da bundesweit nicht weit kommen.
Frau Buchheim, ich habe eine Frage zu Ihrem Vorschlag unter Nr. 1 in der Drs. 7/6293 betreffend eine Änderung von § 44 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes. Es heißt darin:
„[…] Gemeinden und Landkreise gewähren den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen [...]“
Sind Sie der Auffassung, dass das Konnexität auslöst?
Ich bin abgelenkt worden, verzeihen Sie.
Sie meinen, das war und ist bisher schon die Aufgabe der Kommunen und wird unterschiedlich gehandhabt. Sie wollen es jetzt aber verpflichtend einführen.
Und das löst keine Konnexität aus?
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Opfer von Straftaten verdienen unsere umfassende Unterstützung. Dazu gehört schnelle und unbürokratische Hilfe. Das Erleben einer Straftat stellt für die Betroffenen und die Angehörigen vielfach eine Zäsur dar. Das Leben ist plötzlich ganz anders.
Hilfe bedeutet aber nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch eine intensive Beratung. Das vielfältige Angebot, welches wir auch in SachsenAnhalt von Institutionen, Behörden und Trägern von Opferberatern vorfinden, ist groß. Aber wir haben während der Beratung auch festgestellt, dass das Angebot noch wesentlich mehr öffentlich bekannt gemacht werden muss.
Neben diesem vielfältigen Angebot, das ich dargestellt habe, haben sich die Koalitionsfraktionen
in ihrem Koalitionsvertrag vor allen Dingen auch für die Hilfe der Opfer von Großschadensereignissen und Terror ausgesprochen und sich dafür die Installation eines Ansprechpartners gewünscht. Die Einführung der jetzt auch durch Kabinettsbeschluss beabsichtigten - ich freue mich, dass die Ministerin gesagt hat, dass es vielleicht im Juli noch dazu kommt, dass sie ihre Tätigkeit aufnehmen kann - Funktion einer Landesopferbeauftragten begrüßen wir ausdrücklich.
Ich hoffe natürlich auch, dass die Landesopferbeauftragte nicht zu oft in Anspruch genommen werden muss, aber dass sie dann, wenn sie in Anspruch genommen wird, als gute erste Hilfe, als Ansprechpartnerin für die Opfer zur Verfügung steht. Sie wird unterstützt durch die zentrale Anlaufstelle für Opferberatung, die seit Anfang des Jahres im Justizministerium installiert ist. Diese Anlaufstelle übernimmt die erste Beratung und leitet Betroffene in das Hilfssystem der haupt- und ehrenamtlichen Helfer von gemeinnützigen Organisationen weiter.
Jetzt komme ich noch kurz zu dem Opferhilfefonds, der in dem Ursprungsantrag gewünscht war. Bei der Prüfung konnte nur festgestellt werden, dass der Geldbetrag, der nach § 153a StPO zur Verfügung steht, nicht in der gewünschten Form für diesen Opferhilfefonds benutzt werden kann. Wir hätten uns auch etwas anderes gewünscht und vorgestellt. Die Aufgabe bleibt, eine Lösung zu finden, wie wir eine bessere Opferunterstützung finden können.
Der Weiße Ring leistet eine sehr gute Arbeit, indem er den Opfern zur Verfügung steht. In den Gesprächen mit dem Weißen Ring ist deutlich geworden, dass die Information über den Zugang zum Weißen Ring wesentlich verbessert werden kann. Es gibt also weiterhin noch viel zu tun. Deshalb auch die von uns in unserer Beschlussempfehlung gewünschte Berichterstattung. Wir bleiben an dem Thema dran. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Illegale Müllentsorgung ist wirklich ein Problem. Viele von uns werden sich schon geärgert haben, wenn sie den Müll in der Landschaft oder am Straßenrand gesehen haben. Er schadet der Umwelt und kostet viel Geld. Ich habe nachgefragt: Bei uns im Landkreis Börde sind es durchschnittlich 200 000 € im Jahr, die der kommunale Abfallbetrieb wiederum für die Beseitigung illegalen Mülls aufbringen muss. Die Müllberäumung ist mühsam. Deshalb ist es natürlich besonders zu loben und hervorzuheben, dass sich auch viele Ehrenamtliche darum kümmern, illegal abgelagerten Müll zu beseitigen.
Meine Vorredner sind bereits darauf eingegangen: Es gibt viele, viele Initiativen. Anglervereine, Schülergruppen, andere Vereine und Verbände rufen dazu auf bzw. starten Aktionen. Oftmals ist es so, dass der Müll kostenlos abgegeben werden kann, wenn das mit den Abfallbetrieben abgesprochen worden ist. Wenn dabei einzelne Probleme entstehen, dann muss man, glaube ich, noch einmal deutlich mit den Abfallbetrieben besprechen, dass der Müll auch weiterhin kostenlos abgenommen wird. An der Stelle ist auch den Mitarbeiterinnen und den Mitarbeitern in den Ab
fallbetrieben zu danken, die genauso immer wieder losfahren müssen.
Zu illegaler Müllentsorgung will ich bloß als Beispiel nennen, was mir mit Jugendlichen - Bildung und Aufklärung sind eben ein besonderer Punkt - passiert ist. Ich bin einem Auto von einem Jugendklub zu einer Veranstaltung hinterhergefahren und plötzlich flog eine leer ausgetrunkene Bierbüchse aus dem Fenster. Wir haben den Jugendlichen im Nachgang zur Rede gestellt
und bekamen dann zur Antwort: Dann haben die, die das beräumen, doch wenigstens etwas zu tun und Arbeit. Das ist sozusagen eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. - Es ist katastrophal, wenn es solche Einstellungen gibt.
Viele haben es am Straßenrand auch schon gesehen. Ich sage immer: Die Entfernung zu McDonald‘s kann man genau am Straßenrand erkennen -
einen halben Kilometer weiter liegt der Müll im Straßengraben. Deshalb zielt unser Alternativantrag genau darauf ab. Wesentlich im Antrag sind drei Stellschrauben. Erstens Aufklärung. Zweitens. Der beste Weg, illegale Müllentsorgung zu vermeiden, ist, Abfall generell zu vermeiden; insoweit müssen unsere Kampagnen auch noch stärker werden. Drittens. Die Landesregierung soll den Abfallbetrieben und den Landkreisen bei diesen Kampagnen natürlich unterstützend und beratend zur Seite stehen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Wollen Sie das jetzt in Tonnen hören oder wie?
Haben Sie den ersten Satz meiner Rede nicht gehört?
Es ist ein großes Problem. Ich kann es Ihnen jetzt nicht genau in Tonnen beziffern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In ca. einem Monat beginnt der Prozess gegen den Attentäter von Halle vom 9. Oktober 2019. Es war eine Tat, die das ganze Land erschütterte
und unser Land veränderte. Sachsen-Anhalt stand und steht seitdem im nationalen und internationalen Blick der Öffentlichkeit. Die Welt schaut, wie wir mit der Aufarbeitung dieser Tat umgehen.
Die politische Aufarbeitung dieser Tat ist noch längst nicht abgeschlossen. Wir können bei der Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus an keiner Stelle nachgeben.
Mit dem Gerichtsprozess beginnt nun die juristische Aufarbeitung. Genau in der Zeit der Vorbereitung des Prozesses erreicht uns die Nachricht, dass der so wichtige Gefangene, der seit seiner Festnahme unter strengen Sicherheitsauflagen in der Justizvollzugsanstalt „Roter Ochse“ inhaftiert ist, einen Fluchtversuch unternehmen konnte. Er war zum Glück nicht erfolgreich.
Die Ministerin teilte in der Pressemitteilung vom 9. Juni 2020 mit, dass nie die reale Möglichkeit eines Ausbruchs aus der JVA bestanden habe. Die Folgen einer erfolgreichen Flucht mag ich mir gar nicht vorstellen. In derselben Pressemitteilung stellte die Ministerin auch schon die entscheidende Frage, wie es zu dem Fluchtversuch kommen konnte.
Es ist wichtig nachzufragen, was passiert ist. Das wurde in der Öffentlichkeit minutengenau dargestellt. Das will ich heute gar nicht alles wiederholen. Viel wichtiger ist wirklich zu erfragen, warum es passieren konnte.