Andreas Höppner
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Noch einmal zu der Kostenfrage. Im Ausschuss wurde auch bekannt gegeben, dass die Entsorgung der Grube plötzlich um die 100 Millionen € kosten soll. Ihr Staatssekretär sagte das. Danach habe ich im Ausschuss gefragt, habe aber keine vernünftige Antwort gekriegt: Woher kommt diese Zahl, dass die Entsorgung jetzt plötzlich 100 Millionen € kosten soll? Es wurde auch danach noch mit dieser Zahl agiert. Und wenn da etwas vorliegt, irgendwelche Gutachten oder Schätzungen, bestätigte Schätzungen und Ähnliches: Warum haben das die Abgeordneten noch nicht erhalten?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Was ist das doch für eine ziemlich einschlagende Feststellung! Es wurde schon gesagt, nun steht wohl endgültig fest: Die Giftschlammgrube Brüchau ist undicht und Giftstoffe gelangen schon seit Jahrzehnten in das Grundwasser bzw. in die Umwelt.
Seit Jahren, eigentlich seit Jahrzehnten, behandeln wir dieses Thema. Und seit Jahrzehnten hat man die Gefährlichkeit der Grube einfach ignoriert bzw. abgewiegelt.
Und ja - ich sage es an der Stelle auch noch einmal ganz deutlich -, man hat auf Zeit gespielt.
Eine ganze Reihe bzw. eine Vielzahl von Anträgen, Anfragen, Selbstbefassungen gab und gibt es dazu. Ich weiß, dass einige unter Ihnen, meine Damen und Herren hier im Landtag, sicherlich das Thema Brüchau schon lange nicht mehr hören können.
Doch der Beweis der Richtigkeit der andauernden Penetranz, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger in der Westaltmark, der Bürgerinitiative Saubere Umwelt & Energie Altmark, der anliegenden Kommunen und auch einzelner altmärkischer Landtagsabgeordneter führte nun endlich zu dem hier vorliegenden Ergebnis und beweist: Die Giftgrube ist undicht, gefährlich und muss letztendlich komplett entsorgt werden.
Seit 2018 - übrigens 28 Jahre bzw. jetzt 30 Jahre nach der Einheit - wurden nun endlich die umfangreichen Untersuchungen an der Giftmüllgrube Brüchau durchgeführt. So wurden entsprechend einem 2017 durch das LAGB zugelassenen Sonderbetriebsplan bis Jahresende 2019 geophysikalische Messungen und geologische Erkundungen vorgenommen.
Das Messstellennetz für die Grundwasserbeprobung wurde erweitert und auch der Deponieinhalt wurde wesentlich intensiver begutachtet. Die Gutachter beziffern nun das Gesamtvolumen des giftigen Cocktails auf 100 000 m3 mit unterschiedlicher Verteilung, Tiefe und Breite auf dem Gelände.
Wichtig ist auch die Feststellung, dass es nicht nur, wie immer gesagt wurde, Anomalien im Deponiegrund gibt, sondern das Ergebnis klar und deutlich lautet - ich zitiere aus dem Abschlussbericht -:
„Der das Deponat unterlagernde Geschiebemergel ist mindestens an einer Stelle komplett entnommen bzw. bereichsweise nur noch sehr gering mächtig (< 0,3 m) vorhanden.“
Auch diese Aussagen im Bericht lassen mehr als aufhorchen. Das Sickerwasser weist bei der aktuellen Untersuchung elf- bis 93-fache Überschreitungen des GFS für die Parameter Chlorid, Sulfat, Cyanide, Arsen, Barium, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink, Phenolindex sowie PAK einschließlich Naphthalin auf.
Bereits bei Untersuchungen 2005 waren Schwermetalle sowie MKW, LCKW und BTEX im Sickerwasser auffällig. Die ermittelte Sickerwasserfracht aus der Altablagerung beträgt für Chlorid rechnerisch 6,6 bis 9,9 t pro Jahr.
Und der Bericht fasst weiter klar zusammen - ich zitiere wieder -:
„Zusammenfassend kann für das Schutzgut Grundwasser festgestellt werden, dass 1. eine Grundwasserverunreinigung mit
Chlorid im Sinne des Bodenschutzgesetzes vorliegt,
2. aufgrund des Schadstoffpotenzials im
Boden - also Altablagerung - über den Wirkungspfad Boden und Grundwasser eine weitere Gefährdung zu besorgen ist und
3. aufgrund der bereits vorhandenen Be
lastungen mit Chlorid über den Wirkungspfad Grundwasser (belastet) - Grundwasser (unbelastet) eine weitere Ausbreitung erfolgen kann.“
Meine Damen und Herren! Es gab wirklich genügend frühe Warnungen, Hinweise und Unterlagen
sowie Gutachten, die die Undichtigkeit und Gefährlichkeit der Giftmüllgrube darlegten.
An der Stelle kritisiere ich noch einmal wirklich deutlich, dass frühere Warnungen und Gefahren und Hinweise jahrzehntelang ignoriert wurden.
Warum wurden erst jetzt diese Untersuchungen in dieser Qualität und in diesem Umfang durchgeführt? Warum nicht schon 1990 oder 1991 oder 1995, spätestens aber 2012? Meine Damen und Herren, ich glaube, man wollte man das Ergebnis so nicht haben und sehen.
Man muss mittlerweile davon ausgehen, dass sich hier über die Jahre eine Art Verwaltungsmentalität herausgebildet hat und Behörden sowie auch die zuständigen Ministerien meist erst dann reagierten, wenn Bürgerinnen und Bürger, Umweltverbände und Bürgerinitiativen problematische Ereignisse so an das Licht der Öffentlichkeit gebracht haben, dass der Skandal nicht mehr ignoriert werden konnte.
Schuld müssen übrigens nicht einzelne Mitarbeiter sein, Schuld bzw. Verantwortung tragen und trugen vor allen Dingen in der Vergangenheit hauptsächlich die jeweiligen Ministerien, die hier als direkte Vorgesetzte die politische Ausrichtung bestimmen.
Die Sache hat aus meiner Sicht also System, indem es immer noch heißt: Wirtschaft vor allem und zuerst, danach erst Umweltschutz bzw. Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Dieses System, meine Damen und Herren, muss endlich fallen.
Die Vorgänge um die Giftschlammgrube Brüchau stehen da übrigens nicht allein. Auch die Vorgänge um die Bergbauanlage Teutschenthal sind hierfür bezeichnend. Der dortige Betreiber hätte zum Beispiel bereits Ende 2007 entsprechend den festgelegten immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen eine Halle für bestimmte immissionsschutzrechtlich relevante Stoffe errichten müssen. Doch diese entstand nie und die stinkenden, in Teilen gefährlichen Stoffe wurden lange Zeit in einem Freilager, also offen, abgelagert.
Das LAGB ist über viele Jahre nicht gegen den Weiterbetrieb des Freilagers eingeschritten, obwohl offensichtlich war, dass die Lagerhalle entsprechend den vorgegebenen rechtlichen Auflagen durch die Betreiberfirma nicht gebaut wurde.
Auch in Brüchau wurde bis 2012 immer weiter eingelagert; eigentlich muss man sagen: immer weiter eingekippt.
Immer wieder gab es Untersuchungen und Gutachten zur Giftmüllgrube, natürlich mit Genehmigung und unter Aufsicht des LAGB, aber auch in Verantwortung vorangegangener Landesregierungen, Wirtschafts- und Umweltministerien. Nie ist man wirklich tiefgreifend den Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern, ehemaligen Beschäftigten und den anliegenden Kommunen nachgegangen.
Mir stellen sich dabei übrigens viele Fragen, aber hauptsächlich eine: Warum wurde bei den vorangegangenen Untersuchungen gerade die Prüfung der Dichtheit der Grube, wie es jetzt endlich einmal getan wurde, nie in Betracht gezogen, geschweige denn so durchgeführt?
Scheinbar gibt es dabei schon seit vielen Jahren Abläufe, zum Beispiel innerhalb des LAGB, die definitiv noch tiefgreifender zu hinterfragen sind. Haben wir da irgendwie einen Staat im Staate? Machen die, was sie wollen, was angenehm ist oder was in die Doktrin passt? Werden die durch niemanden kontrolliert? Warum haben vorangegangene Wirtschafts- und Umweltministerien
diese Dinge ignoriert oder nicht zur Kenntnis genommen und nicht entsprechend zum Wohle bzw. der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gehandelt?
Ein weiteres Beispiel zur Arbeitsweise des LAGB und vorangegangener Landesregierungen und ihrer verantwortlichen Institutionen sind die Vorgänge um illegal abgelagerten Müll in Tongruben im Jerichower Land.
Einige Landtagsabgeordnete unter Ihnen werden sich sicher noch daran erinnern: Im Jahre 2008 gab es dazu einen Untersuchungsausschuss, um eine mögliche Verantwortung von Ministerien und anderen Behörden für diesen Skandal aufzuklären. Auch der damalige Arbeits- und Wirtschaftsminister Reiner Haseloff musste dort aussagen und hat das alles irgendwie gar nicht so richtig mitbekommen oder gewusst.
Das zuständige Landesamt für Bergbau und Geologie hat nunmehr bereits bis Ende 2019 fast 25 Millionen € ausgegeben, um die von den Tongruben ausgehenden Umweltgefahren zu bannen. - Steuergelder übrigens, meine Damen und Herren.
Auch hier die Frage: Wer hat da tief und fest geschlafen oder zumindest beide Augen sehr lange und intensiv zugedrückt?
Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen eben kurz dargelegt, dass alles im Umwelt- und Abfallbereich in Sachsen-Anhalt nicht funktioniert. Mit dem Endbericht zur Giftschlammgrube Brüchau steht aus unserer Sicht auch fest, dass die behördliche Überwachung über Jahrzehnte in Teilen
versagt bzw. zumindest ein deutliches Kompetenzproblem hat
und dass gerade das Wirtschafts- sowie das Umweltministerium als Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde nicht in der Lage waren, diesen Umstand zu erkennen und abzustellen.
Der Grundsatz, die Überwachung von umweltgefährdenden Stoffen oder auch von Abfallströmen den Betreibern zu überlassen, ist ganz offensichtlich nicht in der Lage, Gefahren für Mensch und Umwelt zu verhüten.
Was sich ändern muss, ist die Arbeit des LAGB. Dieses muss erkennen, dass es nicht ausreicht, die von den Betreibern gelieferten Papiere allenfalls auf Plausibilität zu prüfen und dann abzuheften. Hier muss wieder mehr selbst untersucht werden, selbst gehandelt und, ja, auch Verantwortung übernommen werden.
Im Endbericht legt man sich leider noch nicht auf eine Komplettentsorgung der Giftmüllgrube fest, sondern es werden mehrere Varianten in Betracht gezogen. Dabei drängt sich einem schon wieder ganz stark der Eindruck auf, dass mal wieder das gemacht wird, was mit Blick auf den „Bergbau“ bzw. bei der Behandlung von Umweltschäden in der Vergangenheit hier im Lande eigentlich immer gemacht wurde, nämlich auf Zeit zu fahren. Insbesondere zu verzögern oder auf Zeit zu fahren sind aber nun absolut keine Lösungen mehr und waren es auch nie.
Leider passiert dies aber immer noch; denn wenn Sie unserem Antrag im Juni 2019 gefolgt wären, dann hätten Sie bereits ein Handlungs- und Entsorgungskonzept inklusive nachvollziehbarer Zeitpläne für die vollständige Entsorgung und eine umfassende, verantwortbare und sicherheitsorientierte Gefahrenbeurteilung erarbeitet und vorgestellt. Genau das, was wir letztes Jahr gefordert haben, wird jetzt im Endbericht aufgeworfen.
Auch die Klärung möglicher Entsorgungswege hätte schon abgeschlossen sein können und man hätte sich bereits mit entsprechenden Spezialfirmen austauschen können sowie Erfahrungen im Zusammenhang mit der Entsorgung solcher Gifte sammeln können. Leider ist auch insoweit nichts passiert.
Wir hoffen, dass sich jetzt aufgrund der Ergebnisse des Endberichtes die Geschwindigkeit drastisch erhöht und die Bürgerinnen und Bürger in und um Brüchau noch zu Lebzeiten erleben werden, dass die Giftmüllgrube endgültig und vollständig entsorgt wird.
Was ist aber letztendlich übrig geblieben? Neben dem Umweltschaden gibt es auch einen riesigen gesellschaftlichen Schaden. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Vertrauen in Regierungsinstitutionen verloren. Sie glauben schon lange keinen Aussagen von Politikern, Ministern und auch Betreiberfirmen mehr - und das leider nach vielen Skandalen und Vorkommnissen in Sachsen-Anhalt sogar mit Recht und nachvollziehbar.
Jetzt, meine Damen und Herren, haben Sie die Möglichkeit, einen ersten großen Schritt zu gehen und hier festzulegen bzw. darüber abzustimmen, dass die Giftmüllgrube in Brüchau komplett fachgerecht sicher entsorgt und der gesamte Bereich renaturiert wird.
Vielleicht erleben wir Altmärker es tatsächlich noch, dass sich die Umgebung der Giftschlammgrube zu einem wunderschönen, natürlichen altmärkischen Kleinod entwickelt und sich so in das Gesamtgefüge der touristischen Erschließungen der schönen Altmark einfügt. Unsere nachfolgenden Generationen werden es uns sicher danken. - Und ich danke Ihnen.
Es wurde ja schon in den Raum geworfen: Ich wüsste nicht, dass die LINKE hier in Sachsen-Anhalt irgendwann einmal ein Ministerium geführt oder in direkter Verantwortung gestanden hätte.
Wir weisen schon seit Jahrzehnten auf das hin, was dort läuft, und sind an diesen Sachen dran. Das ist ein großes Problem.
Hätten wir Verantwortung gehabt, hätten wir früher reagieren können. Leider reichte es nicht zur Mehrheit. Vielleicht ändert sich dies im nächsten Jahr, sodass wir die Dinge beschleunigen können.
Glauben Sie mir: Wenn ich abschreiben würde, dann würden Sie es nicht erkennen. So gut mache ich das.
Ich sage es ganz ehrlich. Wir haben uns selbst Gedanken gemacht, und das nicht erst in dieser Legislaturperiode, sondern schon weit davor. Schon damals gab es Initiativen und Anträge so
wie Selbstbefassungen - Frau Frederking hat darauf hingewiesen -, die die Fraktion DIE LINKE eingebracht bzw. an denen sie sich beteiligt hat. Wir haben selbst immer wieder Fragen gestellt usw. usf. Damals gab es Ihre Partei noch lange nicht. Das war übrigens eine gute Zeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke allen Rednern für die Positionierung. Ich habe es auch so verstanden, dass Sie grundsätzlich dafür sind, dass diese Sache dort wegkommt, dass ausgekoffert, endgültig entsorgt und renaturiert wird.
Aufgrund verschiedenster Redebeiträge muss ich noch einmal darauf hinweisen: Es ist natürlich hauptsächlich ein Problem aus der Vergangenheit. Das Problem hätte man wesentlich früher beseitigen können. Bereits im Jahr 1991 zum Beispiel gab es Bestandsaufnahmen und Gefährdungsabschätzungen, bei denen feststellt wurde: Die Grube ist eigentlich undicht. Im Jahr 1993 gab es ein Sicherungs- und Sanierungskonzept und überall gab es indirekt Hinweise auf Undichtigkeiten. Dem ging man natürlich nicht nach und bis zum Jahr 2012 wurde weiter in die Grube hineingekippt.
Im Jahr 2000 übrigens stellte auch das Staatliche Amt für Umweltschutz Magdeburg fest: Das Grundwasser in deponienahen Bohrungen ist in seiner chemischen Beschaffenheit durch die Deponie beeinflusst. Das heißt nichts anderes, als dass die Grube undicht ist. Da kommt etwas heraus.
Im Jahr 2001 schrieb man bzw. stellte zur weiteren Aktualisierung der Gefährdungsabschätzung fest: Im Zuge dieser Kontrolluntersuchungen sind permanente Beeinflussungen der Grundwasserbeschaffenheit im unmittelbaren Abflussbereich der Deponie nachgewiesen worden.
Und so geht das immer weiter: Vom Altmarkkreis und von überall her gab es diese Stellungnahmen in den Jahren 2003 und 2006, sogar von der Erdöl-Erdgas GmbH, dass immer noch Versickerungen stattfinden bzw. dort etwas im Grundwasser gefunden wurde. Trotzdem passierte nichts. Bis zum Jahr 2012 wurde diese Anlage weiter genutzt und es wurde dort immer weiter hineingekippt.
Ja, Herr Minister, ich gebe zu, in den letzten drei Jahren ist dort wesentlich mehr passiert. Es war auch eine Forderung von uns, klar festzustellen: Was ist wirklich darin? Wie müssen wir damit umgehen? Als gelernter Sicherheitsingenieur kann ich das einschätzen, habe das auch immer wieder eingebracht, wie das passieren kann und welche Gefährlichkeit das bei der Entsorgung darstellt.
Das muss man klar sagen, das haben wir auch immer betont, dass das nicht von heute auf morgen passieren kann und wird. Das wird ein etwas längerer Prozess bei dieser Entsorgung sein. Das muss man den Bürgerinnen und Bürgern auch klar so sagen.
Wichtig ist, dass die Entscheidung getroffen worden ist: Es kommt weg. Das passiert so und so unter diesen richtigen Bedingungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt.
Na klar ist es doof, Herr Minister, wenn Sie den Giftmüll der letzten 30 Jahre und davor in Ihre
Verantwortung übernehmen müssen. Das ist immer doof, das ist richtig, aber dafür stehen Sie
und haben die Verantwortung auf dem Tisch. Aber die Hauptlast der Verantwortung liegt natürlich weit davor. Ich erwähnte es, die liegt in den Festlegungen bzw. in der Ignoranz vorangegangener Landesregierungen und Ministerien, die immer gesagt haben: Das ist alles nicht so schlimm in Brüchau. Das ist dicht, da können wir weiterarbeiten, darin können wir weiter verklappen. Jetzt haben wir Highlife, das Thema auf dem Tisch.
Zum Antrag der Koalition. Herr Hövelmann sprach von einer - ich zitiere - Zwischenpositionierung, und Herr Harms sagte dann: ein kleiner Fortschritt. Auch hier legen Sie sich nicht endgültig fest, dass es weg muss, das muss man klar sagen.
Aber ich gebe zu, auch das ist ein weiterer großer Schritt in die richtige Richtung. Der muss aber auch wirklich umgesetzt werden, und das bitte schön nicht erst nach der Landtagswahl. Die endgültige oder wirkliche Entscheidung muss wesentlich davor passieren. Das ist ganz wichtig, sonst verlieren Sie weiter an Glaubwürdigkeit, sonst verlieren auch die Koalitionsfraktionen insgesamt an Glaubwürdigkeit gerade bei dem Thema.
Das halte ich für wichtig. In diesem Sinne werden wir, da Sie unseren Antrag nicht so richtig übernehmen und abstimmen wollen - das verstehe ich gar nicht -, Ihrem Antrag zustimmen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen, als ich den Antrag gelesen habe: Ich habe ihn wirklich mehrfach nachgelesen und konnte leider keine Inhalte feststellen.
Ich dachte, wir bekommen zumindest in der Rede von Herrn Farle ein ordentliches Konjunkturprogramm für Sachsen-Anhalt dargelegt und vorgestellt, mit dem es ordentliche Impulse gibt, in dem es Hinweise darauf gibt, was man machen könnte
und wie man es machen könnte und ähnliche Dinge. Aber leider ist das nicht der Fall. Darin war nichts;
das muss ganz klar sagen. Darin war nichts. Ich habe auch sonst nichts gesehen. Ich dachte, es gibt noch irgendeine Nachreichung zu dem Antrag. Aber diese gab es nicht.
Vielleicht noch einmal, weil wir gerade über das Konjunkturpaket der Bundesregierung sprechen oder das, was jetzt vorgestellt wurde: Das wird in Berlin demnächst diskutiert. Der Finanzminister hat gesagt, das geht zuerst in den Bundestag und dann weiter. Ihre Truppenteile sitzen doch im Bundestag. Bringen Sie doch einmal Vorschläge ein!
Dort können Sie doch direkten Einfluss auf diese Initiativen nehmen, können selbst Vorschläge machen, können Ideen einbringen usw. usf. Aber es passiert nichts. Es passiert gar nichts.
Nichts passiert!
Tun Sie es dort und stellen Sie nicht andere vorweg! Meinetwegen hätten Sie auch eine Zuchtprämie für eierlegende Wollmilchsäue vorschlagen können. Darüber hätten wir wenigstens reden können. Das wäre hier ein Inhalt gewesen. Aber das haben Sie nicht getan und das war auch in der Rede nicht nachvollziehbar.
Scheinbar waren Sie auch bei den letzten Parlamentssitzungen und Ausschusssitzungen irgendwie nicht richtig anwesend, als wir unsere Initiativen für Sachsen-Anhalt vorgestellt haben und darüber gesprochen haben: zu sozialpolitischen Forderungen und Maßnahmen, zum Grundeinkommen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer, aber auch Gesetzesinitiativen zur Änderung bzw. Anpassung des Haushalts, Initiativen zur Unterstützung der Kommunen und auch zur Unterstützung der Kulturschaffenden mit einem Grundeinkommen, was in Teilen übernommen wurde.
Auch dem Redebeitrag meines werten Kollegen Hendrik Lange in der letzten Sitzung konnten Sie wahrscheinlich nicht folgen, der darüber sprach: Chancen ergreifen, regional denken und ökologisch umsteuern. Darin waren viele Beispiele, wie man das weiter fördern kann, wie man die Konjunktur beleben kann usw.
Um vielleicht noch einmal einen inhaltlichen Punkt zu setzen: Ein Vorschlag wäre es zum Beispiel auch gewesen, den Mindestlohn zu erhöhen, die Tarifbindung zu stärken usw. All diese Dinge hätte man umsetzen können. Das führt nämlich zu erhöhter Binnennachfrage und damit auch zur Konjunkturbelebung. Auch das konnte ich nicht wahrnehmen und ist nicht passiert.
Mehr Geld für Forschung und Entwicklung ist auch ein Thema.
Natürlich ist es auch nicht in Ordnung - das muss ich noch sagen -, dass man zum Beispiel die Lufthansa unterstützt, dort also Geld hineingibt - 9 Milliarden € -, und gleichzeitig betreibt diese Firma letztlich einen massiven Abbau von Personal. Das kann es nicht sein. Das ist natürlich eine verfehlte Konjunkturpolitik. Das ist der falsche Weg.
Ja, solche und andere Diskussionsgrundlagen, Problemstellungen, Vorschläge und Initiativen kann ich in dem vorliegenden Antrag leider nicht erkennen. Deshalb lehnen wir ihn wegen konkreter und tiefgreifender Inhaltslosigkeit ab. - Ich danke Ihnen.
Na denn!
Ich könnte die Frage genau andersherum stellen bzw. Ihnen unterstellen, dass Sie sogar die Löhne senken wollen, damit es den Unternehmen besser geht. Das ist natürlich Quark.
Ich kann Ihnen aber einen Betrag zum Mindestlohn nennen und der läuft bei mindestens 12 € ein. Am besten sollten es sogar mehr als 12 € sein, damit das auch rentenwirksam wird usw.
Das können Unternehmer tragen. Natürlich muss man darüber reden, in welchen Zeiträumen das passiert usw., aber unsere Forderung lautet 12 € Mindestlohn - das wäre möglich - und auch mehr Tarifbindung. Das will ich auch noch einmal klar sagen. Wir erleben es in den Bereichen.
Das haben wir übrigens bei Einführung des Mindestlohns erlebt: dass die Binnennachfrage stark wurde und dass die Unternehmen, die Sie gerade genannt haben, davon profitiert haben, weil sie nämlich automatisch mehr Aufträge bekommen - der Dachdecker, der Taxifahrer oder der Gastronom -, weil die Leute mehr Geld in der Tasche haben. Das geben sie natürlich auch aus, weil sie da mehr Sicherheit haben.
Ich habe es gerade erwähnt: Die Geschichte des Mindestlohns seit seiner Einführung ist dafür bezeichnend, wie erfolgreich das war, für Beschäftigte und für Unternehmen - für Unternehmen! Danach ging es aufwärts. Die Spirale nach unten wurde endlich durchbrochen und es ging nach oben. Die Mindestlohneinführung und die Erhöhung, die es auch gab, führten natürlich auch zu höheren Tarifen, gerade in den unteren Bereichen, und gerade bei uns in Sachsen-Anhalt, in dem Niedriglohnland, wo jeder Dritte damals weit unter Mindestlohn gearbeitet hat.
- Das ist Quark.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gerade in der sogenannten Coronakrise nehmen der Gesundheits- und Arbeitsschutz und die Stärkung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern natürlich einen noch höheren Stellenwert ein. Natürlich ist es offensichtlich, wie wichtig der Schutz ist und dass dieser auch im Sinne der Unternehmen und Betriebe in unserem Land ist.
Aber was passiert in der Realität? - Anstatt die Kolleginnen und Kollegen zu schützen bzw. neue Schutzregeln aufzustellen, weicht die Bundesregierung sogar noch das Arbeitszeitgesetz auf und setzt somit Schutzregeln, die übrigens durch die Gewerkschaften aller Art erkämpft wurden, außer Kraft und versetzt uns zurück ins vorletzte Jahrhundert.
Laut der Verordnung sind befristete Ausnahmen von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes für eine ganze Reihe von Berufen, sogenannte systemrelevante Berufe, zugelassen worden. Nun kann werktäglich bis zu zwölf Stunden gearbeitet werden. Die wöchentliche Arbeitszeit kann sogar mehr als 60 Stunden betragen. Auch das Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot wurde sozusagen gleich mit gekippt. Auch die Ruhezeiten wurden natürlich gekürzt.
Eigentlich ist doch ziemlich bekannt und natürlich wissenschaftlich mehrfach erwiesen und bewiesen worden, dass sowohl tägliche Arbeitszeiten jenseits der acht Stunden als auch verkürzte Ruhezeiten und Pausen das Risiko für Arbeits- und Wegeunfälle massiv erhöhen.
Wie kann, frage ich Sie, also von Solidarität die Rede sein, wenn einerseits Unternehmen mit Steuergeldern gefüttert werden, aber andererseits Kolleginnen und Kollegen, die ohnehin schon am Limit arbeiten, noch weiter ausgequetscht werden sollen?
Ich halte das für absolut nicht akzeptabel.
Auch die befristeten Regeln zum Kurzarbeitergeld sind einfach nicht zielführend bzw. reichen bei
Weitem nicht aus. Nun soll es erst ab dem vierten Monat 70 % geben und ab dem siebenten Monat erst 80 % bzw. 87 % für Eltern. Das soll längstens bis zum Jahresende gelten. Das hat die Frau Ministerin schon erwähnt. Gerade für SachsenAnhalt, meine Damen und Herren, gerade hier im Niedriglohnland - dies noch einmal zur Erinnerung -, wo jeder dritte Beschäftigte im Niedriglohnbereich arbeitet, reicht das bei Weitem nicht aus.
Richtig wäre ein sofortiger Schutzschirm in Höhe von 90 % und für Mindestlohnempfänger von 100 % gewesen, um von den Kolleginnen und Kollegen unverschuldete Härten abzuwenden. Dänemark und die Niederlande zum Beispiel gewähren 100 % vom Bruttolohn.
Meine Damen und Herren! Eine Aufgabe des Landes wäre es auch gewesen, zum Beispiel für mehr Personal in den Landesbehörden für Arbeitsschutz zu sorgen, um sich so für eine flächendeckende Durchsetzung von Gefährdungsbeurteilungen einsetzen zu können und die Betriebe und Unternehmen in dieser Krise natürlich auch besser beraten zu können. Leider passiert hier in Sachsen-Anhalt nichts davon. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für alle, die das vielleicht noch nicht wissen: Die Altmark ist eine Region im Norden des Landes Sachsen-Anhalt
und eine historisch vielfältige Kulturlandschaft.
Die Altmark ist vor allem durch Landwirtschaft geprägt, hat sich aber auch als Ziel für Touristen etabliert. Traditionelle Region für den Tourismus ist natürlich die Gegend um den Arendsee. Zunehmend gewinnt der Reit- und Radtourismus beim Elberadweg oder Altmarkrundkurs an Bedeutung. Zahlreiche überregionale Routen wie die Straße der Romanik, die Deutsche Fachwerkstraße, der Jakobsweg oder das Grüne Band führen durch die Altmark.
Die Altmark ist aber in kleinen Teilen auch Industrieland und hat mit vielen umwelttechnisch problematischen Hinterlassenschaften aus der Vergangenheit zu kämpfen. Zu nennen sind die Giftschlammgrube Brüchau, schon regelmäßig im Landtag Thema gewesen, aber auch Hunderte von nicht sanierten Bohrschlammgruben.
Sich erwehren muss die Altmark aber auch regelmäßig Ideen, die schöne Lebenswelt dort zerstören zu wollen. So versuchte man in der Altmark bereits, großflächig CO2 zu verpressen. Dies scheiterte letztendlich nur an dem massiven Widerstand der Altmärker.
Auch als mögliches Atommüllendlager rückt die Altmark leider wieder in den Fokus. Der Widerstand dagegen hat sich ebenfalls schon seit Längerem etabliert. Aktuell kommt man wieder auf die Idee, rund um den Arendsee doch großflächig nach Erdöl suchen zu wollen, am besten leider so, dass es dort niemand mitbekommen soll. Bis vor Kurzem wussten Bürgerinnen und Bürger sowie die anliegenden bzw. betroffenen Kommunen nichts davon, obwohl die Erlaubnis zur Aufsuchung von bergfreien Bodenschätzen, Kohlenwasserstoffen nebst den bei der Gewinnung anfallenden Gasen für gewerbliche Zwecke, bereits Ende Juni 2019 an ein Unternehmen erteilt worden war.
Die Bürgerinitiative „Saubere Umwelt & Energie Altmark“ lud am 3. Dezember 2019 zu einer Informationsveranstaltung in Arendsee zum Thema „Förderung von Erdöl und Erdgas rund um den Arendsee“ ein und stellte klar, dass nur durch Zufall bekannt geworden sei, dass das Landesbergamt ein Gebiet von 172 km² rund um Arendsee zum 1. Juli 2019 für die Aufsuchung von Erdöl und Erdgas für fünf Jahre freigegeben habe.
In der Altmark sind davon die Stadt Arendsee sowie die Stadt Kalbe (Milde) und deren Ortsteile betroffen. Weitere betroffene Ortsteile liegen im Landkreis Stendal, der Hansestadt Seehausen sowie der Hansestadt Osterburg.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, bedanke ich mich erst einmal bei der BI, dass sie
diese Information an das Licht der Öffentlichkeit gebracht hat und so letztendlich für Aufklärung sorgt.
Wie ich schon erwähnte, erfuhr es die Öffentlichkeit und erfuhren es auch die betroffenen Gemeinden erst durch die BI bzw. danach durch die Presse. Keiner der zuständigen Landtagsabgeordneten und kein Kommunalvertreter inklusive Arendsees Bürgermeister Norman Klebe, CDU, hatten von dieser Aufsuchungsgenehmigung
Kenntnis erlangt. Dann darf man sich wirklich nicht wundern, meine Damen und Herren, wenn das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern komplett schwindet.
Einzig und allein der Altmarkkreis Salzwedel wurde angehört und konnte Stellungnahmen dazu abgeben. Dieser verwies dann auch deutlich darauf, dass sich das Erlaubnisfeld im Landschaftsschutzgebiet Arendsee befinde, dass zudem die FFH-Gebiete Arendsee und Magerweide betroffen seien und es sich um geschützte Biotope handle. Auch die Einhaltung des Artenschutzes spielt dort eine wichtige Rolle. Das gesamte Erlaubnisfeld liegt im Trinkwasserschutzgebiet und im geplanten Bergwerksfeld befindet sich das Gebiet zur Wassergewinnung Arendsee einschließlich des dortigen Wasserwerks.
Die Stellungnahmen hielten aber das LAGB nicht davon ab, die Erlaubnis zu erteilen. Allerdings lässt das geltende Bundesberggesetz Ausnahmen zu und diese werden bei den jeweiligen Genehmigungen natürlich zugrunde gelegt.
Noch schlimmer: Das wirklich nicht mehr zeitgemäße deutsche Bergrecht räumt der Rohstoffgewinnung noch immer weitgehend den Vorrang vor anderen Interessen und Rechten ein, insbesondere dem Schutz der Umwelt und den individuellen Rechten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Bergrechtliche Genehmigungen erfolgen im Regelfall ohne Beteiligung der Öffentlichkeit. Vor allem gewährt das Bergrecht der Gewinnung von Rohstoffen den Vorrang vor anderen Interessen des Gemeinwohls. So ist es grundsätzlich möglich, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften, die der Aufsuchung und Gewinnung entgegenstehen, einfach ignoriert werden können.
Aufsuchung und Gewinnung stehen im Bergrecht also im Vordergrund. Klima- und Umweltschutz sowie der Schutz des Wassers und der Menschen vor Ort sind nachrangig. Dies, meine Damen und Herren, ist absolut nicht mehr zeitgemäß bzw. war es eigentlich noch nie.
Meine Damen und Herren! Die Altmark und gerade das Gebiet um den Arendsee bieten ein Zuhause für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die andernorts schon lange selten geworden sind. Wir alle tragen dafür Verantwortung, dass Ersteres so bleibt. Deshalb müssen wir alle Handlungen ausschließen, die dies gefährden. Eigentlich ist es doch ziemlich klar: Die Öl- und Gasförderung in der Altmark und auch anderswo stellt eine Gefahr dar und widerspricht vielen aktuellen Umweltschutz- und Klimazielen.
Die Förderung von Öl und Gas ist mit vielen Risiken verbunden, auch wenn uns die Industrie immer wieder versichert, dass aufgrund des Standes der Technik nichts passieren könne und alles sicher sei. Die aktuelle und auch die vergangene Praxis der Erdöl- und Erdgasförderung belehren uns hier leider eines Schlechteren.
Wir müssen nur einmal nach Niedersachsen schauen, gleich hinter die ehemalige Grenze: Die Leckagen beispielsweise im Landkreis Gifhorn und die Großleckage in Emlichheim in der Grafschaft Bentheim, aber auch Erdbeben in den Förderregionen machen das ganze Übel überdeutlich.
Des Weiteren gibt es in diesen Gebieten massive Bodenabsenkungen oder Bodenhebungen durch das Verpressen von Lagerstättenwasser. Auch Erdbeben und das Freisetzen von giftigen Schadstoffen in Luft, Boden und Grundwasser sind dort an der Tagesordnung. Im Großraum Salzwedel sind solche Bodenabsenkungen ebenfalls großflächig zu verzeichnen. Auch ungeeignete Rohrmaterialien, PE oder Stahl, das Abblasen von Rohgas oder die nicht fachmännische Reinigung von Bohrlöchern lassen eine Belastung der Umwelt erwarten. Das Grundwasser wird belastet, die Gesundheit der in dem Gebiet wohnenden Menschen natürlich damit genauso.
Meine Damen und Herren! Interessant ist übrigens auch die Tatsache, dass der Mindestabstand von Förderanlagen bis zur nächsten Wohnbebauung sogar unter 100 m betragen kann. Zum Vergleich: Bei Windkraftanlagen sind aktuell mindestens 1 000 m vorgesehen; eine Debatte dazu hatten wir hier.
Die betroffenen Kommunen in Niedersachsen wehren sich schon sehr lange dagegen. Mittlerweile ist dies auch im Landtag von Niedersachsen angekommen. SPD und CDU haben sich dort dafür ausgesprochen - ich zitiere -, „den Vorrang des Gesundheits- und Trinkwasserschutzes vor wirtschaftlichen Interessen“ durchzusetzen. Die dort regierungstragenden Fraktionen der SPD und der CDU formulieren das Ziel, das Trinkwasser zu schützen und alles zu tun, dass Trinkwasserreserven nicht gefährdet werden und damit weiter nutzbar sind. Auch wollen sie, dass die in den be
troffenen Gebieten erhöhte Krebsrate endlich aufgeklärt wird. Es wird weiter erwartet, dass neben dem Schutz des Trinkwassers der Schutz der Bevölkerung und ihres Eigentums vor Erdbeben vermehrt in den Fokus genommen wird.
Der dortige Antrag formuliert ebenso wie unser Antrag Bundesratsinitiativen, um das veraltete und überholte Bundesberggesetz den Entwicklungen anzupassen. Es geht aber ebenso um die Öffentlichkeitsbeteiligung und eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung im Zusammenhang mit der Aufsuchung und der Förderung dieser Rohstoffe.
Meine Damen und Herren! Es ist zu befürchten, dass bereits die Aufsuchung und natürlich erst recht die Förderung von Erdöl und Erdgas im Umfeld zu einer weitreichenden Imageschädigung des Tourismus in der Altmark führen wird. Wir sind der Auffassung, dass die umfangreichen Anstrengungen zur Stärkung des Tourismusstandortes im Interesse der Regionalentwicklung der Altmark konsequent fortgesetzt werden müssen und eine Erdöl- bzw. auch Erdgasaufsuchung und deren Förderung dem kontraproduktiv entgegensteht.
Die wirtschaftliche Bedeutung einer eventuellen Erdöl- und Erdgasgewinnung in der Altmark und speziell rund um den Arendsee ist im Vergleich zum Wirtschaftsfaktor Tourismus als gering einzuschätzen. Die im Ergebnis einer Erdöl- bzw. Erdgasförderung und -aufbereitung entstehenden Arbeitsplätze würden auch in keiner Weise die Gefährdung von Arbeitsplätzen in anderen Bereichen aufwiegen.
Im Gegenteil, meine Damen und Herren: Die Altmark und ihre Bürgerinnen und Bürger würden abermals auf sehr lange Sicht mit vielen Nachteilen und Altlasten sowie Abfällen leben müssen. Es gilt also auch hier grundsätzlich und richtigerweise der Ausspruch: Wehret den Anfängen!
Auch in der Altmark muss also das Vorsorgeprinzip gelten. Wir brauchen ein klares Veto gegen die Öl- und Gasförderung. Wenn wir die Interessen der Menschen mit vollem Einsatz vertreten wollen, dürfen wir keine weiteren Abhängigkeiten von klimaschädlichen fossilen Energieträgern festschreiben. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Ja, dass wir zu Teilen eine Grundsatzdebatte führen werden, das war mir eigentlich klar. Ich will aber zu dem Thema Aufsuchungserlaubnis in der Altmark und ähnlichen Dingen zurückkommen. Das ist der Anlass unseres Antrages. Herr Barth hat es jetzt schön zusammengefasst. Es ist wirklich ein Problem. Wenn aufgrund dieser Aufsuchungserlaubnis tatsächlich etwas gefunden,
dann gibt es kaum noch Möglichkeiten zu brem
sen, damit das Erdöl nicht zutage gefördert wird. Das ist äußerst problematisch.
Alle Rechte, die jetzt im Berggesetz und in Verordnungen verankert sind, besagen eindeutig: Ihr könnt nachher dort bohren, egal ob es ein Trinkwassereinzugsgebiet ist oder Ähnliches. Das halte ich für ein ganz großes Problem.
Herr Barth hat es dargestellt: Niedersachsen hat gerade beschlossen - ich verstehe jetzt übrigens die Diskussion in der CDU nicht; Sie haben das dort mit eingebracht und mit beschlossen -, dass dort nicht mehr in Wassereinzugsgebieten gebohrt werden darf und die Öffentlichkeit schon während der Aufsuchung beteiligt wird. Es findet also grundsätzlich von Anfang an eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt. All diese Dinge sind in Niedersachsen jetzt beschlossen worden.
Man kann und muss sich, Herr Willingmann, mit den Bundesländern, die das so machen, zusammentun, um dieses Gesetz auf Bundesebene zu ändern. Das ist das, was wir aufgeschrieben haben. Tun Sie das doch bitte und reden Sie nicht drum herum.
Natürlich können wir die Aufsuchungserlaubnis jetzt nicht verhindern. Wir müssen schauen, was dabei herauskommt; das ist richtig. Aber die Hoffnung ist, dass man solche Sachen wie eine grundsätzliche Umweltverträglichkeitsprüfung einpflegt. Das ist auch nicht gegeben.
Sonst steht der Bohrturm wirklich irgendwann neben dem Arendsee oder, wie Herr Gallert sagte, neben dem neugebauten Hotel, sodass die Investoren sagen: Danke, es reicht, ich ziehe mich mit meinen 10 Millionen € von hier zurück. So etwas findet in Arendsee gerade statt.
Es gibt dort Bestrebungen, den Tourismus weiterzuentwickeln und Hotels und ähnliche Sachen zu bauen oder sich zumindest dafür einzusetzen. Also, all diese Dinge - ich sage es noch einmal - halte ich für machbar.
Ich gehe mit, dass wir den Antrag an den Ausschuss überweisen und uns dort weiter darüber unterhalten. Ansonsten wünsche ich Ihnen erdölfreie Weihnachten. - Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie sprachen von einer sogenannten Philosophie von Enercon. Das betraf die Aufspaltung des Unternehmens in verschiedene einzelne Einheiten, das betraf die Mitbestimmung, also das BetriebsräteBashing, das Gewerkschafts-Bashing und ähnliche Dinge.
In diesem Zusammenhang muss ich aber darauf hinweisen: Wir haben dieses Thema hier schon fast regelmäßig behandelt und über die Vorkommnisse bei Enercon gesprochen. Wir haben massiv Fördermittel in diese Bereiche hineingegeben. Enercon ist das beste Beispiel dafür: Die Fördermittelbindung ist gerade ausgelaufen und jetzt macht der Laden zu. Das ist ein großes Problem.
Sind Sie nicht auch der Ansicht, dass wir die Förderkriterien noch einmal anfassen müssten, um das zu ändern, damit Mitbestimmung stärker etabliert wird, damit so etwas wie GewerkschaftsBashing nicht passiert? - Auch die Firmenaufspaltung sollte beachtet werden. Denn wir haben das Problem - das haben übrigens die Leiharbeiter gerade an der Backe -, dass sie alle nicht unter den Sozialplan fallen. Und dort, wo keine Betriebsräte sind, kann man auch keine Sozialpläne verhandeln. Das passiert letztendlich nur mit dem Goodwill von Enercon. Sind Sie nicht auch der Ansicht, dass wir diese Kriterien noch einmal anfassen müssen, dass wir das ändern müssen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz sind ein wichtiges Gut, einerseits natürlich für die Beschäftigten selbst und andererseits für unsere Unternehmen. Jeder Arbeitsunfall ist einer zu viel,
ebenso jeder Gesundheitsschaden, der durch einen mangelhaften Arbeits- und Gesundheitsschutz hervorgerufen wurde. Um die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten sicherstellen zu können, bedarf es eines klugen und verantwortungsvollen Handelns. Dabei geht es nicht nur um die moralische Pflicht, sondern auch um die Erfüllung rechtlicher Vorgaben.
Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen führen auch zu Prozessstörungen, Lieferverzögerungen, Sachbeschädigungen, Kundenverlusten und vielem, vielem mehr. Dabei geht es primär aber immer um die gefährdete Person selbst. Nicht zu vergessen sind aber auch die Familien, die Angehörigen, die bei schweren Arbeitsunfällen ebenfalls zu den Betroffenen zu zählen sind.
Es bedarf daher im Grunde nicht der Erwähnung: Der Arbeits- und Gesundheitsschutz von Menschen darf in einer aufgeklärten Welt des Humanismus nicht dem Kommerz bzw. dem staatlichen Rotstift geopfert werden.
Leider aber zeichnen die Zahlen und das persönliche Erleben von Beschäftigten in SachsenAnhalt ein anderes Bild. Denn sie zeigen relativ deutlich, wie es um den Arbeits- und den Gesundheitsschutz in Sachsen-Anhalt bestellt ist. Viele Unternehmen halten sich an die rechtlichen Vorgaben und tun sogar mehr für den Schutz und die Gesundheit ihrer Beschäftigten. Aber leider gibt es sehr viele Unternehmen, für die der Arbeits- und der Gesundheitsschutz ein Fremdwort ist.
Zum Beispiel hat etwa die Hälfte aller Unternehmen noch nicht einmal eine ordnungsgemäße
Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Dementsprechend können sie letztlich auch nicht die geforderten Schutzmaßnahmen festlegen, geschweige denn umsetzen. Das ist nicht nur ein Gesetzesverstoß, sondern das gefährdet massiv die Sicherheit und die Gesundheit von Menschen.
Zuständig für die Kontrolle und die Durchsetzung ist eigentlich der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz. Dem steht aber aufgrund eines massiven Personalabbaus das Wasser nicht nur bis zum Hals, sondern schon wesentlich darüber.
Die Situation verschlechtert sich leider von Jahr zu Jahr. Hierzu nenne ich ein paar Zahlen, um das zu veranschaulichen. Im Jahr 2007 wurden noch rund 19 000 Dienstgeschäfte, also Kontrollen und Ähnliches, durchgeführt. Im Jahr 2017 waren es nur noch rund 6 400. Diese dramatische Abnahme ist leider die logische Konsequenz einer radikalen Personalkürzung um fast die Hälfte. Im Jahr 2007 gab es noch 213 Beschäftigte und per 1. März 2018 nur noch 128 Beschäftigte. Aktuell sind es wohl nur noch 86 Beschäftigte. Außerdem wurden im Jahr 2008 noch rund 1 500 Bußgelder und 600 Verwarnungen ausgesprochen. Im Jahr 2017 waren es dann nur noch 256 Bußgelder und 225 Verwarnungen.
Letzteres liegt übrigens nicht daran, dass die Unternehmen besser geworden sind. Dagegen sprechen leider insbesondere die Unfallzahlen und - wie ich schon erwähnte - die mangelhafte Akzeptanz von Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Viele Unternehmen haben einen erheblichen Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf, dem der Fachbereich Arbeitsschutz des Landesamtes für Verbraucherschutz aufgrund der eklatanten Personalkürzungen nur sehr schwer nachkommen kann. Auch die Kontrollfunktionen mussten aufgrund des Personalschwunds in den letzten Jahren, wie wir anhand der Zahlen erkennen konnten, immer weiter eingeschränkt werden. Schon heute wird ein Unternehmen in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt nur einmal in rund 19 Jahre kontrolliert.
Das systematische Kürzen beim Personal betrifft übrigens das gesamte Landesamt für Verbraucherschutz. Ein weiteres Problem, das mit dem drastischen Personalabbau zu tun hat, ist, dass sich die Aufgaben des Fachbereiches Arbeitsschutz natürlich nicht verringert, sondern im Gegenteil sogar massiv erhöht haben. Der Bereich ist für die Kontrolle der Einhaltung von mehr als 60 Gesetzen und Verordnungen zuständig. In vielerlei Hinsicht haben diese ihren Ursprung im Bundes- und im Europarecht. Das heißt, Sach
sen-Anhalt kann diese auch nicht einfach negieren.
Zusätzlich zum Arbeitsschutz nimmt die Aufsicht Aufgaben in den Bereichen Umweltschutz, Immissionsschutz oder Marktüberwachung wahr. Bereiche, die zu den klassischen Arbeitsschutzthemen hinzugekommen sind, sind beispielsweise Fragen der psychischen Arbeitsbelastung, der Automatisierung und der Robotik oder der Nanopartikel. Die Aufsicht ist zuständig für Fragen des Strahlenschutzes, für Gefahren durch Schadstoffe, für Brandschutz, für Verbraucherschutzfragen, für Medizinprodukte und vieles Weitere mehr.
Bei der Überprüfung von Betrieben ist seit der Verabschiedung des Arbeitsschutzgesetzes nicht mehr nur eine Sichtung der Arbeitsbedingungen nötig, sondern auch eine Prüfung, bei der die organisationalen Gegebenheiten im Betrieb betrachtet werden.
Die Flexibilisierung und die Globalisierung haben außerdem schwierig zu prüfende Strukturen mit sich gebracht bzw. geschaffen. Als Beispiele seien hierzu genannt das Outsourcing von Betriebs- und Unternehmenseinheiten, die Leiharbeit oder auch die Auftragsvergabe an Subunternehmer. Die Digitalisierung bringt gerade weitere Änderungen mit sich, die die Aufsichtsbehörden abdecken müssen.
Diese Aufgabenfülle führt noch zu einem zweiten Effekt. Die drastische Reduktion der Außeneinsätze und der Vor-Ort-Kontrollen hat ihren Grund nicht nur in der rückläufigen Zahl der Kontrolleure. Hinzu kommt, dass die verbleibenden Mitarbeiter immer weniger Zeit haben, weil sie eben auch mit gesetzlich vorgeschriebenen Verwaltungsaufgaben, Gutachten oder Genehmigungsverfahren befasst sind.
An dieser Stelle bedanke ich mich bei den wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Bereich Arbeitsschutz verblieben sind.
Sie müssen unter wirklich schwierigen Bedingungen diese Aufgabenfülle bewältigen. Das ist eine Mammutaufgabe und führt letztendlich auch dazu, dass der Druck bei ihnen stetig steigt und somit die Gesundheit der Beschäftigten in den Landesämtern selbst in Gefahr gebracht wird.
Zu dem Aufgabenbereich der Gewerbeaufsicht gehört ebenso der psychische Arbeitsschutz. Auch die betriebliche Gesundheitsförderung soll gestärkt werden, um zum Beispiel neuen Herausforderungen wie psychischer Belastung am Arbeitsplatz in einer sich stetig verändernden Arbeitswelt besser begegnen zu können.
Das ist nicht unbedingt neu, sondern wurde bereits in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, GDA, im Jahr 2013 festgelegt. Die GDA ist eine Initiative von Bund, Ländern und der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese einigten sich gemeinsam auf Ziele hinsichtlich der Förderung des Arbeitsschutzes.
Wie diese Dinge in Zukunft umgesetzt werden sollen, ist aufgrund der Faktenlage bzw. der Zahlen, die wir gerade gehört haben, für uns nicht ersichtlich. Schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass dieses Thema überhaupt ordentlich und effektiv bearbeitet werden kann. Dazu braucht es ausreichend viel und gut geschultes Personal sowie gute Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Landesämtern. - Ich danke Ihnen.
Ihre Feststellung ist richtig, dass wir die Zahlen für das gesamte Landesamt genannt haben. Das beschreibt aber letztendlich auch den drastischen Rückgang beim Personal. Der Fachbereich Arbeitsschutz ist massiv davon betroffen. Es freut mich, dass Sie die Begründung auch gelesen haben.
Ich habe noch eine konkrete Frage. Halten Sie den jetzigen Personalbestand wirklich für ausreichend oder passiert in dem Bereich vielleicht noch etwas? Wird dort, zum Beispiel im nächsten Haushaltsplan, mehr Personal eingeplant?
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Danke für die Redebeiträge. Ich denke, wir haben einen gewissen Konsens. Ich konnte zumindest feststellen, dass wir auf einer Linie schwimmen und das Thema weiter beraten wollen.
Ich möchte an dieser Stelle noch ein paar Hinweise geben, weil - ich glaube, das kam von der
AfD - angeführt wurde, Arbeitsschutz gängele Unternehmen. Das ist natürlich totaler Quatsch. In meiner 20-jährigen Tätigkeit musste ich leider feststellen, dass viele Unternehmen beraten werden müssen, wenn ich es einmal so nennen darf, weil sie viele Dinge nicht kennen.
Zu der Gesetzeslage, zu den Regelungen und zu den Verordnungen sage ich ganz deutlich: Diese sind in vielerlei Hinsicht im wahrsten Sinne des Wortes mit Blut geschrieben. Deswegen gibt es diese Reglungen. Sie müssen von den Unternehmen natürlich umgesetzt werden, damit keine schweren Unfälle und keine Schwerstunfälle passieren und die Gesundheit der Beschäftigten erhalten bleibt. Das halte ich für ganz wichtig.
Bei der Überweisung des Antrags in den Sozialausschuss gehe ich mit. Das finde ich gut. Ich hätte aber gern, weil das Thema auch Unternehmen tangiert, eine Mitberatung im Wirtschaftsausschuss. Federführend sollte Sozialausschuss sein; der Wirtschaftsausschuss sollte mitberatend beteiligt werden, wenn das möglich wäre. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn über das Angeln geredet wird, dann denken regelmäßig viele daran, dass da ein paar Anglerinnen und Angler an irgendeinem Gewässer herumsitzen und versuchen, einen dicken Fisch an Land zu ziehen, oder auch nur die Ruhe am Wasser genießen wollen. Ich glaube, die wenigsten wissen, dass zum Angeln weitaus mehr gehört und die Anglerinnen und Angler auch weitaus mehr leisten.
Im Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. sind mehr als 100 Vereine mit mehr als 43 000 Mitgliedern organisiert. Circa 4 300 Kinder und Jugendliche sind ebenfalls darin organisiert. Gerade die Jugendarbeit hat zum Ziel, den Nachwuchs frühzeitig an die Rechte und Pflichten in der Fischerei, besonders im Hinblick auf den Tier-, Natur- und Umweltschutz, heranzuführen. Die Beschäftigung in und mit der Natur ist gerade für die Jugendlichen im Verein eine wichtige Tätigkeit.
Der Verein hat eine große Verantwortung gegenüber seinen Mitgliedern sowie den Gewässern und somit für die gesamte Natur. Auch innerhalb des Landesverbandes nimmt der Angelsportverein wichtige gemeinschaftliche Aufgaben wahr. Mit Stolz kann er auf eine erfolgreiche Vereinsarbeit im Bestreben um die Pflege und Erhaltung der Natur zurückblicken. Dafür braucht man eine ganze Menge Idealismus, vor allem aber eine hohe Einsatzbereitschaft im Ehrenamt.
Wie ich schon betonte, angeln die Anglerinnen und Angler nicht nur, sondern hegen und pflegen die Gewässer mit viel Energie und schaffen so die Voraussetzung dafür, dass die Mitglieder und auch alle Bürgerinnen und Bürger einen Nutzen von der Natur haben bzw. diese entsprechend genießen können und sie uns auf lange Zeit erhalten bleibt.
Die Angelvereine leisten wertvolle Beiträge dazu, Gewässer zu schützen, und aufgrund ihrer abgelegten Fischereiprüfung und mit dem dabei erworbenen Wissen erfüllen die Anglerinnen und Angler am Wasser außerdem eine wichtige Aufsichtsfunktion.
Der Besatz mit Fischen ist wichtig, um die Artenvielfalt zu erhalten. Es werden gezielt Fischarten eingesetzt; zum Beispiel auch, um invasive Arten in Schach zu halten. Außerdem holen Anglerinnen und Angler Müll und Unrat aus den Gewässern - das geschieht übrigens in Größenordnungen -, der sonst wahrscheinlich schon meterhoch am Ufer oder Seerand liegen würde.
Der Landesanglerverband ist für viele Gewässer nur Pächter und nicht Eigentümer. Trotzdem ist er
gesetzlich verpflichtet, die vorhandenen Fischbestände zu pflegen und entsprechend dem historisch belegten Artenspektrum zu entwickeln. Anglervereine leisten somit Erhebliches für den Naturschutz und sie betreiben dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln aber auch ein praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit der Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen.
Auch und gerade in den vergangenen Monaten haben unsere Anglerinnen und Angler wieder Großes geleistet. Sie haben sich um die Natur und unsere Kinder gekümmert, haben sich für gefährdete Fische eingesetzt und sich auch anderweitig stark engagiert.
Ein sehr wichtiger Schwerpunkt ist die Bewirtschaftung der Gewässer, insbesondere die Erhaltung und Förderung der Gewässer als natürlicher und intakter Lebensraum verschiedenster Tier- und Pflanzenarten.
Nach eigenen Angaben stellt der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e. V. hierzu jährlich
500 000 € zur Verfügung. Diese werden größtenteils für den Fischbesatz sowie für Gewässerpflegemaßnahmen verwendet. Hauptsächlich geht es darum, die ökologische Artenvielfalt in den Gewässern zu fördern und zu erhalten. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der erfolgreichen Wiederansiedlung von einstmals heimischen Fischarten wie etwa dem Lachs.
Wesentliche Besatzmaßnahmen richten sich übrigens auf den Erhalt anglerisch völlig uninteressanter Kleinfischarten. Damit wird letztlich verdeutlicht, dass keine Beschaffung von Fischen für das reine Angelvergnügen erfolgt, sondern ein Ersatz von Fischbeständen.
An dieser Stelle möchte ich den vielen ehrenamtlichen Angerinnen und Anglern danken; denn ohne deren Einsatz, ohne deren Besatz- und Pflegemaßnahmen würde es zum Beispiel den europäischen Aal in unseren Gewässern überhaupt nicht mehr geben und viele andere Fischarten wären ebenso für immer aus unseren Gewässern verschwunden.
Aber, meine Damen und Herren, die Anglerinnen und Angler waren in diesen Jahren an vielen Stellen besonders gefordert und im Einsatz. Durch Trockenheit und Hitze ist es in ganz Sachsen-Anhalt vermehrt zu massivem Fischsterben gekommen; zum Beispiel in der Unteren Milde, im Stadtsee Stendal, im Saalealtarm Nienburg, im Garzer See und in vielen anderen Gewässern konnten wir das erleben.
In den Medien konnte man solche und ähnliche Vorkommnisse fast täglich lesen. Viele tausend Fische sind aufgrund von niedrigen Wasserständen und Sauerstoffmangel verendet. Ein Großteil davon musste abgefischt werden.
Auch Feuerwehr und THW versuchten, mit zusätzlichen Wassereinleitungen in Standgewässer den Sauerstoffgehalt zu erhöhen. Die Vereine haben sich zum Teil auch neue Technik anschaffen müssen, um zum Beispiel Wasser zum Sauerstoffeintrag über den Gewässern verrieseln zu können.
Aber auch Umweltverschmutzung führte nicht nur in diesem Jahr zu vermehrtem Fischsterben, so zum Beispiel in der Bode. Tausende von Fischen sind dort verendet, nachdem durch einen oder mehrere Einleiter massiv Schadstoffe in das Wasser gelangt sind. Die Anglerinnen und Angler fragen zu Recht, ob es sich überhaupt noch lohnt, jedes Jahr neue Fische in die Bode zu setzen, die nach kurzer Zeit wieder mit dem Bauch nach oben schwimmen. Der wirtschaftliche Schaden ist für sie nicht mehr tragbar, und natürlich ist der damit einhergehende naturale Schaden eigentlich unbezahlbar.
Darüber hinaus kam es in ganz Sachsen-Anhalt auch zum Trockenfallen vieler Kleingewässer, für die ein erneuter Besatz von der Erfüllung weiterer Bedingungen abhängt.
In allen Landkreisen wurden somit hauptsächlich durch die Trockenheit Fischbestände reduziert. Nicht selten sind Gewässer so geschädigt, dass die natürliche Reproduktion gestützt werden muss, um das historische Artenspektrum zu erhalten.
Hohe Kosten entstehen aber beispielsweise auch durch massive Entschlammungs- und Entsorgungsmaßnahmen bzw. Wasserregulierungsmaßnahmen. Apropos Wasserregulierung: Ich denke, wir sind uns darin einig, welche große Bedeutung die Ressource Wasser für uns alle insgesamt hat.
Gerade jetzt können wir an den Entwicklungen in den letzten zwei Jahren deutlich ablesen, was es bedeutet, wenn Niederschläge massiv zurückgehen, und welch schwerwiegende Konsequenzen für Mensch und Natur zwei aufeinanderfolgende Jahre Trockenheit haben. Der gesamte Wasserhaushalt gerät aus dem Gleichgewicht. Mittlerweile kann man davon ausgehen, dass die aufgezählten Probleme landesweit bestehen und wahrscheinlich leider auch künftig bestehen werden. Es gilt, die Wasserversorgung sicherzustellen und Gewässerkörper im Oberflächen- und Grundwasser zu erhalten bzw. zu regulieren.
Meine Damen und Herren! Den großflächigen Ersatz von Fischbeständen und erhöhte Pflegemaßnahmen können die Anglerinnen und Angler un
möglich aus der eigenen Tasche finanzieren. Die Erhaltung der Biodiversität und der Naturschutz bzw. die Naturerhaltung in und an unseren Gewässern stellen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Deshalb brauchen die Anglerinnen und Angler Hilfe und Unterstützung. Wir sind in Sachsen-Anhalt in der glücklichen Lage, viele Gewässer inmitten der Natur mit wunderschönen Seen und Flüssen zu haben. Ich denke, es ist unsere Pflicht, das uns Anvertraute und zur Verfügung Stehende zu schätzen und das Geschaffene zu bewahren. In diesem Sinne: Petri Heil! - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ergibt sich hier in der Debatte eine doch etwas ungewöhnliche Konstellation. Das hat sicherlich mit der Tatsache zu tun, dass sich offenbar mehrere Sachkenner mit dieser Materie auseinandergesetzt und hier doch relativ viel Sinnvolles eingebracht haben. Das finde ich gut.
Ich empfinde auch folgende Vorstellung als sehr angenehm - das haben Sie sicherlich gemerkt; Herr Zimmer hat das so schön beschrieben -: Ich sitze da am Wasser, die Sonne geht auf, alles ist beruhigend. Auch die Debatte war sehr ruhig, angenehm und sachdienlich, so denke ich. Das war zielführend.
An dieser Stelle ein paar Hinweise: Natürlich, Herr Aldag, die Trockenheit ist nur eine Wirkung. Die Ursache sind der Klimawandel und die ganzen Wandlungsgeschichten, die damit zusammenhängen. Das Problem ist, dass ich dies in dem Antrag
nicht so direkt beschreiben konnte. Ich hätte wahrscheinlich 12 Milliarden € für Aktivitäten hinsichtlich des Klimawandels fordern müssen. Da reicht Ihr Haushalt dann bei Weitem nicht mehr aus; diese Probleme haben wir schon. Das ist ein bisschen schwierig. Aber das ist natürlich das Grundübel. Da müssen wir dranbleiben. Es reicht nicht aus, nur die eine Wirkung zu bekämpfen; das ist richtig. Aber wir haben das natürlich in unserem Antrag so definiert.
Ich fand auch die gegebenen Hinweise sehr nützlich; ich glaube, einige kamen von Herrn Zimmer. Zum Beispiel müssen wir darüber reden: Wie kriegen wir denn wieder Wasser in bestimmte Gewässer hinein, zum Beispiel durch Brunnen, oder müssen wir uns dazu Technik anschaffen usw.? Aber auch das muss ja finanziert werden. Da stellt sich wieder die Frage, wo das Geld herkommt und wer es bereitstellt oder dafür zuständig ist: Ist dies der Landesanglerverein oder etwa die Kommune, der der betreffende See gehört, oder ist es das Land selber? Auch über diese Fragen würde ich natürlich gerne weiter mit Ihnen diskutieren.
Frau Ministerin sagte es schon: Natürlich setzt das alles überlegte Planung voraus. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir es im Ausschuss weiter behandeln, dass man die Situation noch einmal analysiert und sich damit befasst.