Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Im Übrigen ist in den Gesetzesmaterialien festgehalten worden, dass eine digitale Zurverfügungstellung des gesamten Liegenschaftskatasters im Internet von der Neuerung eben nicht erfasst wird.

Ich bitte abschließend um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport und zu dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Auch hierzu gibt es keine Nachfragen. Deshalb spricht als Letzter für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Lieschke.

Werter Präsident! Werte Abgeordnete! Wie soll man in drei Minuten Redezeit diesen Gesetzentwurf bewerten? Ich erspare es mir, hier auf jeden Paragrafen einzugehen. Das wäre hier, glaube ich, auch nicht zielführend.

Deshalb werde ich einmal einige Grundsätze beleuchten. Dieses Gesetz ist nötig, weil die Experten der EU-Regulierungswahnsinns-Behörde uns allen die europäische Datenschutz-Grundverordnung übergeholfen haben. Ich erwähnte bereits in anderen Reden, dass wir eine sehr gute deutsche Datenschutz-Grundverordnung hatten.

Dank der EU wird hier aber wieder einmal unser gutes deutsches Recht verdrängt. So war es nötig, den Landesbeauftragten für den Datenschutz komplett aus dem bisherigen Rahmen herauszugliedern. Dies war und ist mit Kosten verbunden. Wenn ich auf Seite 4 des Gesetzentwurfes lese, es entstehen keine unmittelbaren Kosten, dann muss ich dazu sagen, dass das einfach nicht stimmt.

Man teilt zwar mit, dass die Kosten durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung entstehen, aber eben nicht durch den Gesetzentwurf. Aber das ist in meinen Augen völliger Quatsch; denn schließlich müssen wir die DatenschutzGrundverordnung auf der Landesebene umsetzten. Dies wird nicht mit den Mitteln der EU finanziert, sondern mit unseren Haushaltsmitteln.

Welche finanziellen Auswirkungen dieses Gesetz durch mehr Personal oder weitere Kosten hat, weiß die Landesregierung überhaupt nicht. Das ist in meinen Augen sehr blauäugig und entspricht nicht den Grundsätzen eines gründlich und kompetent umgesetzten, vorberatenen sowie entscheidungsreifen Gesetzentwurfes.

(Zustimmung bei der AfD)

Aber die EU fordert und Deutschland schafft sich ab.

Gut finde ich übrigens bei diesem Entwurf einige Änderungen der Verbände. Es zeigt aber auch, dass mehr Fachverstand außerhalb der Landesregierung vorhanden ist. Warum die Änderungswünsche der Notarkammer nicht aufgenommen wurden, kann ich übrigens nicht verstehen. Gerade dort sitzen Juristen mit Fachverstand, welche die Auswirkungen dieses Gesetzes wohl am ehesten nachvollziehen können.

Unsere AfD-Fraktion kann diesem Entwurf nicht zustimmen. Wir werden uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Dann können wir zum Abstimmungsverfahren kommen. Wir haben den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und die Beschlussempfehlung vorliegen.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen ab. Dieser liegt in der Drs. 7/5573 vor. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sehe ich nicht. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die AfD und DIE LINKE. Demzufolge ist der Änderungsantrag in der Drs. 7/5573 angenommen worden.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der soeben geänderten Beschlussempfehlung, die in der Drs. 7/5392 vorliegt. Gibt es den Wunsch, eine getrennte Abstimmung zu realisieren? - Das sehe ich nicht.

Dann stelle ich den Gesetzentwurf, der in der genannten Beschlussempfehlung vorliegt und soeben durch den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen geändert wurde, insgesamt zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Gesetzentwurf zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt schließen.

Dann kommen wir zu

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land Sachsen-Anhalt

(DiFuG LSA)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/4567

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/5540

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/5577

(Erste Beratung in der 77. Sitzung des Landtages am 28.08.2019)

Der Berichterstatter ist hierzu wiederum der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes über den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Land SachsenAnhalt überwies der Landtag in der 77. Sitzung am 28. August 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf sollen eine Rechtsgrundlage zur Steuerung des störungsfreien Funkbetriebs sowie eine klare Kostenzuordnung zwischen dem Land und den Teilnehmern am Digitalfunk geschaffen werden.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 39. Sitzung am 12. September 2019 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich nach kurzer Diskussion auf die Durchführung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens.

Die bereits für die 40. Sitzung am 2. Oktober 2019 vorgesehene erneute Beratung des Gesetzentwurfes wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt, da die schriftlichen Stellungnahmen teilweise sehr kurzfristig vor der Sitzung eingingen. So kam der Ausschuss überein, den Gesetzentwurf in seiner nächsten regulären Sitzung erneut aufzurufen.

Zur 42. Ausschusssitzung am 7. November 2019 lag neben den Stellungnahmen der Deutschen Polizeigewerkschaft, der Gewerkschaft der Polizei, der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren im Land Sachsen-Anhalt sowie der kommunalen Spitzenverbände auch die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.

Im Ergebnis seiner Beratung machte sich der Ausschuss für Inneres und Sport die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und empfahl in der vorläufigen Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Finanzen die Annahme des so geänderten Gesetzentwurfes mit 8 : 2 : 3 Stimmen.

Im Rahmen seiner 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 befasste sich der Ausschuss für Finanzen mit dem Gesetzentwurf sowie der vorläufigen Beschlussempfehlung. Nach erfolgter Beratung

schloss er sich dieser mit 6 : 5 : 0 Stimmen an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in seiner 44. Sitzung am 16. Januar 2020 mit dem Gesetzentwurf und bestätigte mit 6 : 2. 3 Stimmen seine vorläufige Beschlussempfehlung als die Ihnen in der Drs. 7/5540 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung für die vorliegende Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe auch hierzu keine Fragen. Deswegen können wir in die Dreiminutendebatte einsteigen. Für die Landesregierung spricht der Minister für Inneres und Sport Herr Stahlknecht. - Das tut er jetzt wirklich, er ist auf dem Weg.

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Aufbau des digitalen Sprach- und Datenkommunikationsnetzes für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Sachsen-Anhalt ist abgeschlossen. Damit steht flächendeckend ein einheitliches Funknetz für die Rettungs- und Sicherheitskräfte zur Verfügung und erlaubt die verlässliche Funkkommunikation im täglichen Einsatzgeschehen in unserem Bundesland.

Dieses Gesetz soll den erfolgreichen und störungsfreien Betrieb des Digitalfunks in allen Lagen gewährleisten und auch die grundsätzliche Kostenverantwortlichkeit zwischen dem Land und den Teilnehmern festlegen.

Erforderliche netz- und betriebsbezogene Anordnungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren für den Digitalfunk, welche auf Bundesebene bereits geregelt sind, sollen mit diesem Gesetz auch für den Bereich des Landes umgesetzt werden.

Die im Gesetz enthaltene Kostenregelung sieht vor, dass unser Land die Kosten für den Aufbau und den Betrieb des Digitalfunks vollständig trägt und die am Digitalfunk teilnehmenden Institutionen im Land ihre im Zusammenhang mit der Nutzung des bereitgestellten Digitalfunks entstehenden Kosten. Hierunter fallen Investitionskosten für digitale Funkendgeräte oder die Anbindung kommunaler Leitstellen an das digitale Funknetzgesetz.

Diese Kostenregelungen entsprechen der gelebten Praxis. Sie werden es aber im Fall von zukünftig eintretenden Sachverhalten auch erlauben, die Kostenträgerschaft rechtssicher zuzuordnen.

Ich bin sehr dankbar und froh, dass wir dieses Gesetz heute verabschieden werden. Das war ein Projekt seit 2012. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine Fragen. Deswegen können wir jetzt in die Debatte der Fraktionen eintreten. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für eine gut funktionierende Infrastruktur im Bereich der Gefahrenabwehr müssen die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben des Landes gut und zuverlässig kommunizieren können. Im Alltag und insbesondere in Krisen- und Großschadenslagen ist dies von entscheidender Wichtigkeit.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es daher, die Rechtsgrundlagen für einen reibungsfreien und zuverlässigen Betrieb des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu schaffen. Ich denke, dass der vorliegende Gesetzentwurf alles in allem eine brauchbare Grundlage bildet.

Bereits jetzt besteht in Sachsen-Anhalt ein einheitliches digitales Funknetz für die Rettungs- und Sicherheitsbehörden. Im Gegensatz zum analogen Funk ist nun für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben die Nutzung eines gemeinsamen Funknetzes möglich.