Protokoll der Sitzung vom 30.01.2020

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wenn wir jetzt bei dem Kapitel „SPD umschmeicheln“ sind und Sie wirklich glauben, Sie bekommen eine progressive Mehrheit mit Leuten hin, die nicht einmal Anträge lesen und dann trotzdem eine Rede dazu halten, dann ist das schwierig.

Ich habe nicht gesagt, die Kommunen sollen aus der Verantwortung heraus. Ich habe gesagt, es bedarf einer unterschiedlichen Betrachtung, nämlich einmal der Schulden, die in 30 Jahren entstanden sind, und einmal der Schulden, die in den letzten drei Jahren entstanden sind. Es gibt Kommunen, die können das, was in den 30 Jahren entstanden ist, was zum Teil 40 % ihres Haushaltsvolumens ausmacht, schlicht und ergreifend mit Maßnahmen in dem engen Zeitraum nicht

überbrücken. Das, was in den letzten Jahren entstanden ist, das können sie machen.

Das, was den zweiten Teil betrifft, muss - das steht hierin - einer gesonderten Lösung zugeführt werden. Darin steht auch nicht, dass das Land das bezahlen soll; vielmehr steht darin, dass das Land helfen soll. - Also, insoweit seriös bleiben, Herr Szarata.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Herr Meister hat es angesprochen: Wir haben im FAG tatsächlich ein Verteilungsproblem zwischen den Kommunen. Wenn ich die Auffassung der CDU richtig interpretiere, dann sehen Sie vor allen Dingen das Problem, dass die kreisfreien Städte zu viel Geld bekommen. Das habe ich gelesen.

Als ich das gelesen habe, habe ich ganz kurz noch aufgeschrieben, wie die Situation in den kreisfreien Städten ist. Sie ist nicht anders als im übrigen Land. Es gibt einen Ausnahmefall bei den kreisfreien Städten, aber alle anderen sind eher im Defizit.

Ich glaube, es ist kein Verteilungskampf zwischen den einzelnen kommunalen Gruppen. Wir müssen vielmehr in den Blick nehmen, dass die Steuerkraft sehr stark auseinanderdividiert, dass auch die Aufgaben zwischen den einzelnen Kommunen sehr stark auseinanderliegen.

Wenn immer gesagt wird, alle Kommunen haben Kassenkredite, dann muss ich Sie enttäuschen. Mehr als die Hälfte der Kommunen in unserem Land hat überhaupt keine Kassenkredite oder hat eben ein Kassenkreditvolumen, das einem normalen Kassengeschäft entspricht. Das heißt also, wir haben im Land tatsächlich ein Verteilungsproblem, und zwar ein Verteilungsproblem, das über einen Zeitraum von 30 Jahren entstanden ist.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, trauen Sie den Kommunen zu, dass sie die Probleme von 30 Jahren innerhalb von acht Jahren lösen. Ich befürchte, sie werden es ohne Hilfe des Landes nicht schaffen. Um darüber nachzudenken, haben wir hier eine Idee eingebracht.

Herr Szarata, ich bin gespannt auf Ihre Ideen: vielleicht ein bisschen weniger Polemik, mehr Ideen hier in diesem Haus. Dann kommen auch unsere Kommunen voran. Die CDU hat dann vielleicht auch die Chance, wieder Kommunalpartei zu werden. Im Moment ist das ja eher fraglich. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Knöchel. Auch hierzu gibt es keine Fragen. Somit sind wir am Ende der Debatte angelangt und wir steigen in das Abstimmungsverfahren ein.

Zunächst lasse ich über den Wunsch hinsichtlich einer Ausschussüberweisung abstimmen, und zwar sollte die Anträge zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen werden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme? - Somit ist dieser Antrag einstimmig überwiesen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 18 erledigt.

Wir kommen zu dem Tagesordnungspunkt 6, den wir zusätzlich in die heutige Tagesordnung aufgenommen haben.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 6

Zweite Beratung

Braunkohlestandort Sachsen-Anhalt erhalten - stoffliche Kohlenutzung ausbauen, energetische Kohlenutzung fortsetzen

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/2877

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2916

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Drs. 7/5542

(Erste Beratung in der 48. Sitzung des Landtages am 24.05.2018)

Berichterstatter hierzu ist der Abg. Herr Zimmer. Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Braunkohlestandort SachsenAnhalt erhalten - stoffliche Kohlenutzung ausbauen, energetische Kohlenutzung fortsetzen“ - wir beziehen uns hier auf einen Antrag der AfDFraktion in der Drs. 7/2877 und auf einen Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/2916.

Meine Damen und Herren! Über den Antrag der AfD-Fraktion und den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE wurde in der 48. Sitzung des Landtages am 24. Mai 2018 beraten. Die Anträge wurden zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Umwelt und Energie überwiesen.

Die antragstellende AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag den Ausstieg aus dem Braunkohleausstieg in Sachsen-Anhalt. Die Fraktion DIE LINKE fordert in ihrem Alternativantrag, den notwendigen Strukturwandel sozial verträglich zu gestalten, die

Wirtschaftsstandorte zu erhalten und finanzielle Unterstützung von Bund und Land dafür einzusetzen.

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 19. Sitzung am 16. August 2018 erstmalig mit dem Antrag und dem Alternativantrag befasst und sich über die weitere Verfahrensweise geeinigt. Der Ausschuss beschloss, das Thema im Zusammenhang mit der sogenannten Kohlekommission zu behandeln.

In der 33. Sitzung am 7. November 2019 hat der Ausschuss erneut über den Antrag und den Alternativantrag beraten. Ihm lag ein Beschlussvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Mitteldeutsches Revier im Strukturwandel stärken“ vor. Mit 8 : 0 : 4 Stimmen wurde dieser Beschlussvorschlag als vorläufige Beschlussempfehlung beschlossen und an den mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Energie weitergereicht.

In der 40. Sitzung am 15. Januar 2020 hat sich der Ausschuss für Umwelt und Energie mit dem Antrag, dem Alternativantrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und eine Beschlussempfehlung für den federführenden Ausschuss erarbeitet. Dieser Beschlussempfehlung in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 3 : 2 Stimmen zugestimmt.

In der 35. Sitzung am 16. Januar 2020 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung erneut über den Antrag beraten und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 7/5542 vorliegende Beschlussempfehlung, die der Ausschuss mit 5 : 0 : 1 Stimmen beschlossen hat. Ich bitte um Zustimmung auch des Hohen Hauses. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Zimmer. Es gibt keine Fragen. - Für die Landesregierung spricht jetzt in Vertretung für den Minister Herrn Prof. Dr. Willingmann die Ministerin Frau Grimm-Benne. Sie teilt sich das Wort mit dem Ministerpräsidenten. Er wird auch noch ein paar Worte sagen. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Halten wir fest: Grundsätzlich ist die perspektivische Nutzung der Braunkohle im Mitteldeutschen Revier und damit auch in unserem Land von der Energie- und Klimapolitik nicht zu trennen - national wie europäisch.

Es ist schon angesprochen worden: Die Empfehlungen der Kommission für Wachstum, Struktur

wandel und Beschäftigung werden in strukturpolitischer Hinsicht mit dem Strukturstärkungsgesetz umgesetzt werden.

Dieses Gesetz wurde bereits am 30. August 2019 durch das Bundeskabinett verabschiedet. Es sieht Finanzhilfen sowie weitere Maßnahmen des Bundes in einem Umfang von bis zu 40 Milliarden € bis längstens 2038 vor.

Für Sachsen-Anhalt bedeutet das Hilfen in Höhe von bis zu 4,8 Milliarden € in den nächsten 20 Jahren. Das Strukturstärkungsgesetz befindet sich gegenwärtig im parlamentarischen Beratungsverfahren im Bundestag.

Mit dem am 29. Januar 2020, also vorgestern, durch das Kabinett beschlossenen Kohleausstiegsgesetz liegt ein konkreter Plan zur Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland vor. Sehr erfreulich ist, dass der Gesetzentwurf zum Kohleausstieg Regelungen für ein Anpassungsgeld für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Stein- und Braunkohleanlagen sowie in den Braunkohletagebauen vorsieht.

Das Mindestalter von 58 Jahren und die fünfjährige Bezugsdauer stellen dabei sicher, dass die Übergangsphase bis zum frühestmöglichen Renteneintritt mit regelmäßig 63 Jahren überbrückt werden kann.

Bei der Braunkohleverstromung sieht der Gesetzentwurf konkrete Abschalttermine bis 2038 vor. Damit herrscht nunmehr Klarheit über die Zukunft des Braunkohlekraftwerks Schkopau. Zwischenzeitlich hatten wir Grund zu der Annahme und Sorge, dass das Kraftwerk Schkopau bereits 2026 stillgelegt werden soll.

An dieser Stelle richte ich unseren Dank ausdrücklich an Ministerpräsident Dr. Haseloff für seinen unermüdlichen Einsatz für das Kraftwerk Schkopau und die Beschäftigten in der Region.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Insbesondere mit Blick auf den bestehenden Kraftwerktagebauverbund mit Profen hätte eine frühzeitigere Stilllegung des Kraftwerks Schkopau vor Ende 2034 gravierende Folgen für die Beschäftigten und Unternehmen in der Region gehabt.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Kohleausstieg soll im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen werden. Erst dann kann auch das Strukturstärkungsgesetz in den Kohleregionen in Kraft treten.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir müssen jetzt unseren Blick nach vorn richten. Die vorgesehene Laufzeit des Kraftwerks Schkopau bis Ende 2034 gibt uns wichtige Zeit, um die

Strukturentwicklung im Land voranzutreiben. Dieses Zeitfenster müssen wir nutzen. Dazu gehört für mich vor allem der Aufbau zukunftsfähiger und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstrukturen und damit die Schaffung gut bezahlter Arbeitsplätze im Revier.

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie uns das mitteldeutsche Revier zu einem innovativen Wirtschaftsstandort, ja, zu einem Schaufenster für einen erfolgreichen Strukturwandel machen.

Nun hat der Ministerpräsident eine Redezeit von eine Minute und 46 Sekunden. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. Liebe Ministerin, wir dürfen nicht unterbrechen, weswegen die Uhr weiter läuft. Deswegen habe ich vorhin darum gebeten, dass die Zeit nicht doppelt und dreifach überschritten wird. - Sie haben das Wort, Herr Ministerpräsident.