- Ja, gut. - Aber ich sage einmal, uns sollten dann wirklich fundierte wissenschaftliche Grundlagen dargelegt werden. Es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wie wird das gewertet? Wird die Bundesrepublik insgesamt gesehen oder werden Sachsen und Sachsen-Anhalt gesehen? - Also, wie gesagt, ich bin gespannt darauf. Aber man sollte vielleicht wirklich einmal die Wissenschaftler fragen, wie weit man ist, um den Antrag hier stellen zu können.
Zu der zweiten Frage: Natürlich, für mich sind die Jäger die prädestinierten Leute, die das sozusagen umsetzen müssten. Aber wie gesagt: Nach meiner Auffassung ist es notwendig, dass man dazu noch mehr Rechtssicherheit schafft.
Vielen Dank, Herr Abg. Barth. Es gibt keine weiteren Fragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Aldag.
Bevor er von mir aber das Wort erhält, möchte ich Ihnen eine redaktionelle Änderung mitteilen: Die PGF haben sich darauf geeinigt, dass der Tagesordnungspunkt 18, der eigentlich auf der morgigen Tagesordnung steht, als letzter Tagesordnungspunkt auf heute vorgezogen wird. Dieser wird aber ohne Debatte behandelt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Mindestens einmal im Jahr wird der Wolf hier durch den Landtag gejagt. Heute ist es wieder so weit. Noch immer ist der Wolf durch das europäische Natur- und Artenschutzrecht streng geschützt. Das hat sich seit den letzten Debatten nicht verändert. Das ist gut so. Auch die neuen Regelungen, welche der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Februar 2020 beschlossen hat, ändern nichts an dieser Tatsache. Auch das ist gut so.
Meine Damen und meine Herren von der AfD, Sie wollen Rechtssicherheit. Diese ist meiner Meinung nach aber gerade durch die neuen Regelungen und Ihren Antrag nicht gegeben. Es bleibt weiterhin bei unklaren Begriffsbestimmungen. Zum Beispiel wird die Formulierung „ernsthafte
Schäden“ durch die Formulierung „erhebliche Schäden“ ersetzt. Ich befürchte, dass auch aufgrund dieser nicht weiter definierten Formulierung jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen die Folge sein werden.
Weiter ist unklar: Wenn Wölfe in einem Gebiet zum Abschuss freigegeben werden, bis keine Nutztierrisse mehr vorkommen, wie weit erstreckt sich dieses Gebiet? Welcher Zeitraum wird dabei betrachtet? Was machen wir denn, wenn das frei werdende Gebiet durch andere Wölfe neu besetzt wird? Geht dann die ganze Hatz von vorn los?
Rechtlich bedenklich finde ich persönlich außerdem, dass einzelne nicht identifizierte Mitglieder eines Rudels abgeschossen werden dürfen. Das widerspricht meiner Ansicht nach in weiten Teilen dem europäischen Natur- und Artenschutzrecht. Die neuen Regelungen werfen aus meiner Sicht mehr Fragen auf, als dass sie zur Klarheit und zur Rechtsicherheit beitragen. Deshalb, meine ich, ist es sinnvoll, an der bisherigen Verfahrensweise gemäß dem Dreiklang „Aufklären - Schützen - Entschädigen“ festzuhalten und diese weiterzuentwickeln. Deswegen nutzen wir alle Fördermöglichkeiten aus, welche vonseiten des Bundes und der EU ermöglicht werden. Sobald es möglich war, hat das Ministerium es ermöglicht, Zäune für die Rinder- und Pferdehaltung zu fördern und die Anschaffungskosten für Zäune und Hunde komplett zu erstatten.
Zur Weiterentwicklung haben wir im Haushalt die Voraussetzungen geschaffen, um alle Möglichkeiten des GAK-Rahmenplans zu nutzen. Wir müssen sicherlich noch an einer Weidetierprämie arbeiten. Unsere Ministerin wird sich dafür auf der Bundesebene weiterhin mit voller Kraft einsetzen. Hierbei stärken wir ihr den Rücken. Denn es braucht die Weidetierprämie, um die ökologisch wertvolle Weidetierhaltung finanziell auf solide Beine zu stellen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: Denjenigen, die glauben, dass ein ungezielter Abschuss von Wölfen oder ganzen Rudeln uns irgendeiner Problemlösung näherbringt, möchte ich empfehlen, sich mit dem Effekt in den USStaaten Idaho, Montana und Wyoming zu beschäftigen. Dort wurden einzelne Wölfe erlegt. In den Folgejahren sind die Zahlen der Nutztierrisse gestiegen. Es ist zwar nicht garantiert, dass sich das bei uns genauso zutragen würde, aber es liegt zumindest nahe.
Deswegen meine ich: Beraten, schützen und entschädigen - diesen Dreiklang müssen wir weiter verfolgen. Das muss weiterhin unser Leitmotiv sein. Entwickeln wir den Herdenschutz weiter und arbeiten wir weiter an der Koexistenz von Weide
Vielen Dank, Herr Abg. Aldag. Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Abg. Gürth. - Sie haben das Wort, bitte.
Sehr geehrter Kollege Aldag, ich kann Ihnen hinsichtlich der Rechtssicherheit nur zustimmen. Wir in der CDU-Fraktion sehen das Thema genau so, wie Sie es beschrieben haben. Diesbezüglich müsste auch aus unserer Sicht nachjustiert werden.
Ich habe zwei Fragen. Zu der ersten Frage. Unsere Frau Ministerin hat angesprochen, dass der Herdenschutz ein wichtiges Instrument ist. Stimmen Sie nicht auch der Einschätzung der Landschaftsplaner, der Leute im ländlichen Raum, der Landwirte und der vielen anderen zu, dass wir neue Probleme schaffen und es an seine Grenzen stößt, wenn wir das ganze Land mit Zäunen mit Elektrolitzen einfrieden?
Ich frage das vor dem Hintergrund, dass wir die bisher als notwendig und ausreichend beschriebenen Maßnahmen immer wieder aufrüsten mussten: 90 cm, 120 cm. Jetzt sind wir streckenweise bei 150 cm. Es gibt Beispiele, dass Wölfe auch andere Einfriedungen und Herdenschutzsicherungen überwinden. Insofern müssten wir doch auch irgendwann einmal aus unterschiedlichen Gründen an unsere Grenzen kommen.
Zu der zweiten Frage. Es geht um den Schutzstatus, der sich auf den Erhaltungszustand begründet und erst dann aufgehoben und in eine andere Kategorie umgewandelt werden kann, wenn ein günstiger Erhaltungszustand dieser Wolfspopulation festgestellt wird. Ist es nicht dringend überfällig, dass auch wir in Deutschland nun endlich von der EU verlangen, einmal zu beziffern, wann dieser günstige Erhaltungszustand erreicht ist?
Ich frage das vor dem Hintergrund, dass wir diesen Erhaltungszustand mit 100 Wolfsrudeln im dicht besiedelten Deutschland - 350 000 km², 82 Millionen Menschen - angeblich noch nicht erreicht haben und dieser in Schweden - 10,2 Millionen Einwohner auf 447 000 km² - mit 300 Wolfsrudeln schon erreicht worden ist. Dort gibt es eine Lizenzjagd, wie in elf anderen EU-Mitgliedstaaten auch.
Vielen Dank für Ihre Frage. Vielleicht gleich zu dem zweiten Punkt. Sie haben eine ähnliche Frage an meinen Kollegen Barth gerichtet. Er hat entsprechend darauf geantwortet. Ich habe jetzt auch keine andere Antwort darauf. Es gibt im Moment viele Diskussionen darüber, wann dieser Zustand tatsächlich erreicht ist. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen und wissenschaftliche Erkenntnisse. Ich glaube, das muss man weiter beobachten. Man muss auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse weiter beobachten. Wir werden den Antrag entsprechend im Ausschuss besprechen. Ich glaube, wir können uns dort weiter darüber unterhalten und über die neuesten Erkenntnisse diskutieren.
Zu Punkt 1. Ich glaube, es besteht keine Gefahr, dass landesweit überall Zäune stehen werden. Denn wie mir bekannt ist, üben wir hier im Land keine flächendeckende Weidetierhaltung aus. Daher sehe ich die Gefahr nicht, dass überall im Land Zäune stehen werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Aldag. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Wir kommen nunmehr zum letzten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Loth. Doch bevor ich Herrn Loth das Wort erteile, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren vom AfD-Kreisverband Magdeburg recht herzlich hier bei uns im Hohen Hause zu begrüßen. Herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich am Anfang gleich klarstellen: Keiner von uns hat sich jemals über den Wolf bzw. über die Angriffe und die Schäden, die er verursacht, lustig gemacht. Wir haben lediglich ein paar Späße gemacht, zum Beispiel wenn Herr Aldag sich sorgt, dass er verfolgt wird, oder so etwas. Sie können sich daran erinnern, wir auch.
Das war ein kleiner Spaß. Der kann ja wohl mal sein. Ansonsten führen wir hier immer harte Debatten und müssen uns gegenseitig mit Worten in die Haare kriegen. Das ist nicht der Sinn der Sache. Deswegen kann man einmal ein bisschen abschweifen.
Keiner möchte, dass der Wolf konsequent überall in ganz Sachsen-Anhalt ausgerottet wird. Das haben wir nicht beantragt. Das steht nicht im Antrag. Der gesellschaftliche Wille ist, dass der Wolf hier bei uns frei herumspazieren kann. Das sagt die Gesellschaft draußen. Wir sagen uns: Dafür gibt es Regeln. Die haben wir uns gegeben - die Leitlinie Wolf vom Ministerium, die lange Zeit geschlummert hat, dann neu bearbeitet und auch dank der Frau Ministerin neu aufgelegt und aktualisiert wurde. In dieser Leitlinie ist klar geregelt worden, was mit Wölfen passiert, die auffällig sind.
Wir haben im Jerichower Land einen Wolf, der auffällig ist. Er wurde dreimal nachgewiesen. Seine männlichen Nachkommen werden nachgewiesen. Damit ist der Wolf meiner Meinung nach und laut Auslegung der Leitlinie Wolf ein Problemwolf. Deswegen müssen Maßnahmen ergriffen werden. Auch hierzu haben wir nicht gesagt: Entnehmt den Wolf, schießt ihn tot. - Nein, wir haben gesagt: Uns ist nicht bekannt, dass bisher Vergrämungsmaßnahmen angeordnet oder mit den zuständigen Stellen Entnahmemaßnahmen besprochen worden sind.
Es ist also an der Zeit zu schauen, wie wir damit umgehen, wenn wir wissen, dass wir auffällige Wölfe haben. Wir hatten schon im letzten Jahr einen auffälligen Wolf. Plötzlich ist Ruhe. Dann waren auch hier die drei Übergriffe. Plötzlich ist Ruhe. Wir wissen nicht, was passiert ist, wir müssen schauen.
Wir haben aber gesagt, dass der Wolf wieder zu unserer Landschaft gehört und dass die Gesellschaft das möchte. Wir wollen aber, dass die Richtlinien, die wir uns selbst geben, dazu beitragen, den Wolf in der Gesellschaft zu akzeptieren. Was passiert denn, wenn wir uns nicht an unsere eigenen Richtlinien halten, wenn wir sagen, ja, gut, jetzt hat er dreimal zugeschlagen, jetzt ist er weg, dann ist es halt so?
Wir müssen dabei aktiv werden und unsere eigenen Gesetze, unsere eigenen Richtlinien und unsere eigenen Forderungen, die wir uns auferlegen, um den Wolf in der Gesellschaft zu verankern, einhalten. Denn tun wir das nicht, hat die Gesellschaft irgendwann keine Lust mehr, den Wolf zu dulden. Dann sind wir an einem Punkt, an dem vielleicht wirklich mal ein Wolf im Wolfsfeuer landet. Und das will keiner hier. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abg. Loth. Es gibt eine Frage des Abg. Herrn Gürth. - Herr Gürth, Sie haben das Wort. Bitte.
Frau Präsidentin, nur eine Zwischenintervention. - Ich habe noch einmal die Wortprotokolle - das ist ja dank Padoka einfach - zum Thema Wolf und große Beutegreifer in diesem Landtag nachgelesen und kann heute feststellen, dass die Fraktion der AfD ihre Position zum Thema Wolf um 180 Grad geändert hat.
Sie haben sich lustig darüber gemacht, wenn andere das Thema angesprochen haben, Sie und zwei weitere Kollegen Ihrer Fraktion. Die Zwischenrufe lauteten „Panikmache“ und Verschiedenes andere mehr.
Sie haben sich hier wörtlich darüber beschwert, dass man Jagd auf Elefanten, Tiger und Löwen noch erlaube und für Wölfe und Biber nunmehr kein Platz sein solle im schönen Deutschland. Sie haben - nicht Sie persönlich, aber Ihre Fraktion - gesagt, das Zusammenleben mit dem Wolf muss in einem aufgeklärten Land möglich sein usw.
Wenn man das alles mal zusammennimmt, muss ich sagen, okay, Sie haben Ihre Meinung um 180 Grad geändert. Ich wollte das an dieser Stelle noch einmal feststellen.
(Zustimmung bei der CDU, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Siegfried Borg- wardt, CDU: Das nennt man Pirouette!)
Vielen Dank, Herr Abg. Gürth. - Herr Abg. Loth, Sie haben jetzt die Möglichkeit, darauf zu erwidern.
Ich finde es ja toll, dass Sie hier im Landtag den Kollegen Höcke zitieren. Das scheint schon mal flexibel bei der CDU zu sein. Danke schön.