Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Lange für die Einbringung des Antrages. - Für die Landesregierung spricht die Ministerin Frau Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Sozialministerium hat die zahnärztliche und kieferorthopädische Versorgung wie auch die übrige ärztliche Versorgung schon seit vielen Jahren im Blick. Wir wissen, dass auch in diesem Versorgungsbereich demografische Veränderungen und medizinischer Fortschritt Auswirkungen auf den Bedarf haben. Einerseits ist klar, dass weniger Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden benötigt werden, wenn im Land weniger Kinder geboren werden. Andererseits muss es eine andere und mindestens zeitintensivere Versorgung geben, wenn der Anteil an Patientinnen und Patienten wächst, die zum Beispiel aufgrund von Pflegebedürftigkeit immobil sind oder die als Träger von MRSA-Keimen besondere Behandlungsmethoden benötigen.
In dem Bedarfsplan für die zahnärztliche Versorgung 2019, den Sie, Herr Lange, angesprochen und den wir selbst erstellt haben, wird allerdings noch eine planerische Überversorgung in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Harz, Mansfeld-Südharz, Stendal, Wittenberg sowie in den kreisfreien Städten Dessau-Roßlau und Halle beschrieben. Eine Überversorgung wird immer dann angenommen, wenn der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 % überschritten wird. Die Landkreise Harz und MansfeldSüdharz sowie die drei kreisfreien Städte sind zudem planerisch kieferorthopädisch überversorgt.
Eine Unterversorgung wird dann angenommen, wenn der bedarfsgerechte Versorgungsgrad unter 50 % liegt. Eine entsprechende Feststellung hat der hierfür zuständige Landesausschuss für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt bisher nicht getroffen. Insofern ist - jedenfalls aktuell - noch von einer ausreichenden zahnmedizinischen und kieferorthopädischen Versorgung im Land auszugehen. Ob dies allerdings auch in Zukunft so sein wird, sollte genau analysiert werden.
Die Altersstruktur der Zahnärzteschaft - Sie haben es gesagt - zeigt in der Tat auch, dass es in den nächsten zehn Jahren einige Zahnärztinnen
Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig - das sagen auch deren Interessenvertreter -, dass diese ihre zahnärztliche Tätigkeit aufgeben. Denn die vertragszahnärztliche Zulassung endet nicht mit dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung versucht derzeit, die Versorgungssituation in den nächsten Jahren einzuschätzen.
Auch wenn Sie Arbeitskreise verabscheuen, haben wir Folgendes getan. Wir haben jedenfalls einen mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, dem Freien Verband der Zahnärzte und einem Teil der Zahnmedizinischen Fakultät der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg gebildet, der Maßnahmen erörtern, konzipieren und gegebenenfalls umsetzen soll. Insoweit erkennt die Kassenzahnärztliche Vereinigung die ihr gesetzlich zugewiesene Aufgabe; denn sie hat die Aufgabe der Sicherstellung der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Versorgung, und sie handelt bereits. Vor diesem Hintergrund gehe ich nach wie vor mit der Auffassung mit, dass es zu früh ist, konkrete Maßnahmen außerhalb der Sicherstellung im Sinne des Sozialgesetzbuches V festzulegen.
Soweit es um die Forderung nach 20 zusätzlichen Studienplätzen im Fach Zahnmedizin geht, weist mein Kollege Prof. Dr. Armin Willingmann darauf hin, dass bei einer Einrichtung von 20 zusätzlichen Studienplätzen zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von jährlich über 4 Millionen € für Personal und Sachkosten anfallen würden. Die Mehrkosten aufgrund der Reform der Approbationsordnung der Zahnmedizin und auch der Masterplan 2020, der sich erst einmal nur die Humanmedizin vorgenommen hat, der aber auch Auswirkungen auf die Zahnmedizin haben wird, sind dabei noch nicht berücksichtigt worden. Darüber hinaus wäre die Erhöhung der Ausbildungskapazität auch intensiv zu begleiten.
Für die Kapazität in der Zahnmedizinausbildung in Halle gilt der limitierende Faktor der klinischen Behandlungseinheiten. Aufgrund der zur Verfügung stehenden klinischen Behandlungseinheiten - im Augenblick haben wir 26 - ist die Anzahl der aufzunehmenden Studienanfänger auf jährlich 40 beschränkt. Will man diese Studienanfängerzahl auf 60 erhöhen, wäre die Beschaffung weiterer 14 Behandlungseinheiten erforderlich. Dies zeigt, dass eine intensivere Prüfung der Frage nach weiteren Studienplätzen erforderlich ist.
herausgreifen, um hinsichtlich der Ärzte, die hier im Land zukünftig studieren sollen und notwendig sind - also wenn ich mir zum Beispiel nur die Landärzte und die Humanmediziner vornehme oder Sie sich in dem Fall die Zahnärzte und die Kieferorthopäden vornehmen -, dann müsste man sich einmal mit der Präsidentin der Ärztekammer unterhalten. Im Land sind nämlich noch ganz andere Fachrichtungen jetzt schon eklatant unterrepräsentiert. Dann müsste man ein Gesamtkonzept machen, das den Bedarf an Fachärzten hier im Land ausweist.
- Ja, das ist ja auch alles in Arbeit. - Deswegen will ich nur sagen, es ist einfach falsch, wenn man sich nur immer einen Teil herausgreift. Es müsste auch in den Gesamtkontext gesetzt werden.
Frau Ministerin, neben dem Umstand, dass Sie gerade Ihren Job beschrieben haben, den Sie haben und den Sie bitte mit dem großen Ministerium, das Sie haben, auch erfüllen sollten, möchte ich darauf hinweisen, dass die Zahnarztausbildung ein eigener Studiengang ist, der einer besonderen Normwertbetrachtung unterliegt und der bestimmten Voraussetzungen unterliegt. Diese Voraussetzungen müssen geschaffen werden.
Vor diesem Hintergrund halte ich es schon für sehr legitim, dass wir uns auch einmal genau auf dieses Problem konzentrieren, weil ich glaube, dass wir in diesem Parlament noch nicht darüber gesprochen haben, dass uns hier eine große Lücke droht, wenn nicht schnell gehandelt wird.
Aber nach meiner Rede müssen Sie auch eingestehen, dass diese große Lücke nur in Ihrem Vortrag da ist. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigung sieht diese Lücke zurzeit nicht.
Frau Grimm-Benne, kennen Sie den Unterschied zwischen einer derzeit nicht vorhandenen Unterversorgung und einer künftig drohenden? - Genau darüber reden wir.
- Ich negiere den Bedarf gar nicht. Aber die Angabe, wie viele in welchen Regionen vorgesehen werden müssen, gibt es de facto noch nicht, weil es in Erarbeitung ist. Es ist auch in der EnqueteKommission vorgetragen worden, dass das in Erarbeitung ist.
Ich habe hier vorgestellt, dass dazu ein Arbeitskreis gebildet worden ist, obwohl Sie sagen, den braucht man gar nicht. Auf das Ergebnis dieses Arbeitskreises warten wir noch.
Frau Ministerin, Herr Bommersbach hat sich jetzt noch zu Wort gemeldet. - Herr Bommersbach, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Ministerin, zunächst einmal vielen Dank für Ihren Vortrag. Sie haben hier, denke ich mal, sehr umfangreich vorgetragen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist dieses Defizit, das jetzt hier in Rede steht, zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht ersichtlich. Habe ich Sie auch richtig verstanden, dass Sie uns das nachbearbeiten können, wenn wir einen Informationsbedarf haben, dass Sie uns zur Beseitigung dieser Lücke im Informationsfluss nachberichten können?
Es ist so, wie ich es gesagt habe. Ich habe einen Bedarfsplan für die zahnärztliche Versorgung aus dem Jahr 2019 vorliegen, in dem sich der Bedarf, der hier dargestellt worden ist, nicht abbildet.
- Ja, das habe ich auch eingeräumt. Der zukünftige, möglicherweise aufgrund der demografischen Entwicklung und der Überalterung der Ärzte noch festzustellende Mehrbedarf ist noch nicht quantifiziert und noch nicht qualifiziert und liegt im Ergebnis noch nicht vor.