Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin dem Kollegen Fiedler und Herrn Kollegen Schemmel dankbar, dass Sie insbesondere natürlich die kommunale Sicht auf die Stadtwerke bestärkt haben. Ich muss mich aber noch einmal zu Wort melden, weil das, was Frau Wildauer hier vorgetragen hat, so nicht stehen bleiben kann. Wissen Sie, Frau Wildauer, die kommunale Selbstverwaltung lässt das Recht einer wirtschaftlichen Betätigung zu, aber da unterscheiden wir uns prinzipiell, sie ist nicht die tragende Säule einer kommunalen Selbstverwaltung. Ich sage Ihnen gleich mal, warum. Ganz freundlich gesehen würde ich meinen, Sie unterliegen da einem Irrtum, aber wenn ich es unfreundlich sehe, denke ich, Sie wollen mit dieser Idee grundsätzlich das System untergraben. Die kommunale Selbstverwaltung lässt die wirtschaftliche Betätigung zu im Sinne von Daseinsvorsorge, das möchte ich Ihnen mal kurz durchdefinieren. Es gab Zeiten, da gab es eben keinen Strom, da gab es die entsprechenden Dinge nicht, daher auch die wirtschaftliche Betätigung. Wir haben ein Überangebot auf dem Stromsektor, 30 Prozent mehr Energie. Ich brauche also an dieser Stelle, wenn ich es mal so durchdekliniere, vom Grundgesetz her die kommunale Betätigung gar nicht. Das ist erst einmal der Grundsatz. Ein anderer Grundsatz ist neben der kommunalen Selbstverwaltung die soziale Marktwirtschaft. Sie lebt da
von, und das ist der entscheidende Unterschied, dass der persönlich haftende Unternehmer, die persönlich haftende Unternehmerin die Wirtschaft vorantreibt und damit das Risiko trägt. Das sind die grundsätzlichen Fragen, die ich hier mal mit Ihnen ausdiskutieren muss. Wissen Sie, wenn man die wirtschaftliche Betätigung nimmt um Haushaltslöcher zu finanzieren, wo immer sie auch kommen, dann unterstütze ich damit natürlich auch solche Sumpfblüten, die jetzt schon beobachtet werden, dass kommunale Betriebe im Management von Haus, von...management sind, also von Hausbetreibung, dass sie tätig sind bei Reisebüros, dass sie tätig sind im Bereich der Installation, dass sie tätig sind in der Logistik. Und das ist nicht das, was wir wollen. Das ist nicht unser Verständnis von sozialer Marktwirtschaft und auch nicht unser Verständnis von kommunaler Selbstverwaltung.
Ich muss Ihnen deutlich sagen, Herr Schemmel hat uns bereits geholfen dabei, "die Landesregierung hat die Stadtwerke bewusst unvorbereitet in den Wettbewerb entlassen oder ausgesetzt".
Frau Wildauer, wo leben Sie denn eigentlich? Wir haben die Stadtwerke insbesondere gefördert gerade in der Frage der Sanierung von Fernwärme, in der Sanierung von günstiger Energieerzeugung, mehr als in anderen Ländern von Ost- und Mitteldeutschland, und wir haben sie noch gefördert, als die Bundesregierung längst ihr Komplementärprogramm auslaufen ließ.
Weil ich das hier auch deutlich sagen will, in der Frage des Wettbewerbs spielen die Stadtwerke sehr wohl als Wettbewerber auch eine Rolle, denn wenn ich nur noch einen Anbieter im Bereich Energie habe, dann ist es kein Wettbewerb. Es ist unser Ziel, gerade auch damit dieses Wettbewerbsargument zu stärken. Nur, meine Damen und Herren, zu sagen, die Stadtwerke als Auftragsgeber für das Handwerk insbesondere zu schützen, da wird auch wieder Ursache und Wirkung verwechselt. Wissen Sie, ich kann ja auch nicht sagen, ich brauche genügend Patienten, damit die Ärzte ihr Auskommen haben. Das geht doch so nicht, meine Damen und Herren. Dass ich merke, dass die Stadtwerke insbesondere auch eine regionale Beobachtung haben, dass will ich würdigen und das soll man auch nicht gering schätzen. Deshalb, meine Damen und Herren, nachdrücklich unterstützt, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, damit wir nicht, und das unterstelle ich Ihnen jetzt, Frau Wildauer, dieses Wortspiel, den Stadtwerken mit "dt" Stadtwerke mit doppel "t" haben und am Ende dann vielleicht Staatswerke mit zwei "a".
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur ganz kurz. Herr Kretschmer, man könnte denken, Sie waren noch nie in den Stadtwerken. Es nützt doch nichts, wenn Sie solchen Unsinn erzählen, muss man doch darauf eingehen.
Herr Kretschmer, wenn Sie denken, dass Stadtwerke kein kommunaler Auftraggeber gewesen wären in der Vergangenheit und dass es nicht tausendfach Bemühungen gab, diesen kommunalen Auftraggeber loszuwerden und diese Aufträge in andere Bundesländer zu holen, dann haben Sie die Realität einfach nicht zur Kenntnis genommen. Unterhalten Sie sich mal mit den Kommunalvertretern, die in Kommunalparlamenten sitzen, die mit den Stadtwerken zu tun haben bzw. sich in den Aufsichtsräten mit den privaten Interessen aus anderen Ländern auseinander setzen müssen. Es geht nicht um tätätätä. Es geht endlich darum, ein paar Probleme in diesem Land wahrzunehmen, von denen Sie keinen blassen Schimmer haben.
Wir haben vor zwei Monaten den Antrag eingebracht, diese Novelle der Thüringer Kommunalordnung hier zu diskutieren und zu beraten. Ihr Ministerpräsident hat erklärt, es wäre ein absolut dringliches Problem. Jetzt lassen Sie Ihren Abgeordneten Fiedler mitteilen, es wäre an der Zeit, dass wir mal darüber nachdenken, mit wem wir alles reden müssen. An der Stelle kann ich nur Herrn Schemmel Recht geben. Wie lange schlafen Sie denn eigentlich, bis Sie Probleme in diesem Land erkennen?
Und als Letztes, Herr Kretschmer, es ist durchaus keine Ehrenbezeigung, so lange zu fördern, wo andere schon längst die Förderung eingestellt haben. Es geht nicht allein um die Förderung, das wird Ihnen auch jede Kammer und IHK erklären. Es geht darum, dass mit Förderung, und das muss nicht immer materielle Hilfe sein, ein Überleben der Industriestandorte und der Industriepotentiale der neuen Bundesländer gesichert wird im Wettbewerb gegen andere. Dazu gehört ein bisschen mehr, als nur 500.000 oder 700.000 DM für die Fernwärmeförderung einzustellen, sondern dann geht es darum, Wettbewerbsgleichheit und gleiche Bedingungen für Thüringer Unternehmen in dieser Auseinandersetzung zu sichern, was Sie mit Ihrer Gesetzesnovelle zum gegenwärtigen Zeitpunkt verhindern.
Winken Sie ab, Herr Kretschmer, nehmen Sie die Probleme zur Kenntnis, winken Sie meinetwegen ab bei unseren Diskussionsbeiträgen, aber sagen Sie hinterher nicht, Sie hätten sich ja gerne eingesetzt für den Erhalt der städtischen Unternehmen, wenn wir am Jahresende darüber reden, dass ein Großteil der Stadtwerke vor der Pleite steht. Danke.
Bitte sehr, Herr Gerstenberger, auch wenn Sie hier vorn mit Schaum vor dem Mund stehen würden, würde es nicht wahrer sein, was Sie sagen. Denn die Dramaturgie, die Sie hier aufbauen und die Sie uns dann in die Schuhe schieben wollen, ist verlogen vom Anfang bis zum Ende.
Ich muss ganz entschieden zurückweisen, dass hier irgendetwas verschlafen worden ist. Wir sind das dritte Land in der Bundesrepublik, das sich dieser Problematik mit einem Gesetzentwurf annimmt. Ich kann mich nicht entsinnen gehört zu haben, dass die mecklenburg-vorpommersche Landesregierung in dieser Angelegenheit etwas gemacht hat.
Ich kann mich auch nicht entsinnen, dass die sachsenanhaltinische Landesregierung schon in dieser Angelegenheit reagiert hat. Bitte erkundigen Sie sich doch bei Ihren dortigen Parteifreunden und malen Sie bitte hier nicht ein Bild, das an der Realität vorbei geht.
Ich habe in der Diskussion um Ihren Gesetzentwurf deutlich gesagt, nicht nur, dass wir mitten im Gespräch sind und dass die Dinge noch gar nicht so entschieden sind, wie sie denn am Schluss günstig sind, sondern die ganze Entwicklung ist mitten im Fluss und die werden wir auch nicht durch einen Gesetzentwurf mit einem Mal einfangen können. Wenn die Stadtwerke sich nicht überlegen, wie denn das Stadtwerk der Zukunft aussehen soll, sondern meinen, sie können nur mit einigen wenigen Öffnungsklauseln zu Rande kommen, dann sind auch sie im Irrtum, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Ich kann Ihnen sagen, dass wir mit dieser Novellierung bundesweit mit vorn sind. Wir werden sehen, wie weit wir mit dieser Angelegenheit kommen. Ich sage Ihnen
jetzt schon voraus, dass wir, wenn wir dann an die vollständige Novellierung der Thüringer Kommunalordnung gehen, sicher auch noch einmal an diesem Punkt werden nachregulieren müssen.
Wir werden das nicht mit einem Hieb machen, denn die Entwicklung geht weiter, aber wir werden sehr sorgfältig arbeiten müssen und nicht übereilt. Ich weise die Vorwürfe auch von Ihnen, Frau Dr. Wildauer, dass wir bewusst oder unbewusst die kommunalen Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht hätten, auf das Entschiedendste zurück. Es ist schlicht und ergreifend falsch. Die Entwicklung bis hierher hat es gezeigt, wir sind zügig und schnell; nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.
Wir werden ganz sicher in der weiteren Auswertung der Geschehnisse - wir treffen uns ja wieder, spätestens also in einem oder eineinhalb Jahren bei der weiteren Thüringer Kommunalordnungsnovellierung - zu prüfen haben, ob wir mit unserem Entwurf besser gefahren sind oder ob Ihr Entwurf wirklich so eine Zukunft gehabt hätte. Wir bezweifeln es, aber der Prüfstand ist da und wir müssen uns dieser Prüfung stellen. Davor habe ich keine Angst. Ich wäre nur dankbar, Frau Dr. Wildauer, Sie verteilen das ja immer mit dem Lob und Tadel etwas, wenn Sie den Tadel nicht so langsam und laut aussprechen würden und das Lob immer so schnell und leise. Das ist ganz merkwürdig bei Ihnen. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister Köckert. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Beantragt wurde die Überweisung an folgende Ausschüsse: An den Innenausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur. Wir werden das hintereinander abstimmen. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das war einstimmig. Damit ist die Überweisung beschlossen. Wir stimmen ab über die Überweisung an den Haushalt- und Finanzausschuss. Wer für die Überweisung an diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit sehr großer Mehrheit abgelehnt. Und wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur. Wer für die Überweisung an diesen Ausschuss ist, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Mit zwei Enthaltungen, aber übergroßer Mehrheit ist die Überweisung beschlossen. Jetzt müssen wir noch die Federführung festlegen. Ich glaube, eine Red
nerin hatte das ja auch explizit genannt, die Federführung dem Innenausschuss zu geben. Wer also dafür stimmen will, dass die Federführung bei dem Innenausschuss liegt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch das ist einstimmig so beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt für heute beenden.
Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes auf Zurückweisung des Einspruchs - Drucksache 3/254
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Wahlprüfungsausschuss hatte es in dieser Legislaturperiode etwas einfacher. Uns war nur eine Wahlanfechtung zugegangen. Von Beginn der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses galt es, diese uns zugegangene Wahlanfechtung gründlich zu überarbeiten. Das war am Anfang nicht ganz einfach, weil nicht klar war, was der Anfechtende in seinem Schreiben eigentlich meinte. Die intensive Beratung im Ausschuss hat dazu geführt, dass trotzdem der gesamte Vorgang einer Klärung zugeführt werden konnte. Am 6. März 1999 fand in Apolda die Mitgliederversammlung der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU, zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers im Wahlkreis 31 - ich betone immer diese Wahlkreisnummern, weil das das Wichtige ist, um überhaupt den ganzen Vorgang zu verstehen - für die Wahl zum 3. Thüringer Landtag statt. Die nach dem Aufstellungsverfahren dem Kreiswahlleiter zu überlassenden Unterlagen waren nach Auskunft des Landeswahlleiters vollständig und korrekt ausgefüllt.
Mit Schreiben vom 14. Oktober 1999 wurde durch Herrn Horst Kanzler, die Adresse ist der Drucksache 3/254 zu entnehmen, Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl im Wahlkreis 31, das ist der Wahlkreis Weimarer Land 2, eingelegt. Zur Begründung führte er aus, dass er im Wahlkreis 31 habe kandidieren wollen. Dieses sei auch dem Vorstand der CDU des Kreises Weimarer Land sowie der Ortsgruppe Niederreißen, in der er Mitglied sei, bekannt gewesen. Man habe ihm allerdings keine Gelegenheit gegeben, sich vorzustellen und die Beweggründe darzustellen, warum er sich bewerben wolle. Er sei der festen Überzeugung, dass ihm wenigstens eine Begründung zustehe, warum er keine Gelegenheit bekommen habe, sich vorzustellen. Mit Schreiben vom 2. Dezember 1999 ergänzte Herr Kanzler seinen Vortrag insoweit, dass es ihm entscheidend darauf ankomme, zu erfahren, warum man ihn nicht nach Blankenhain eingeladen habe. In Blan
kenhain fand aber nicht die Nominierung für den Wahlkreis 31, sondern für den Wahlkreis 30 statt. Das noch einmal zur Erläuterung für das Plenum.
Der Wahlprüfungsausschuss befasste sich in seinen Sitzungen am 17. November und am 8. Dezember 1999 mit dem Einspruch von Herrn Kanzler. Der Wahlprüfungsausschuss sah im Hinblick auf den Einspruch noch weiteren Klärungsbedarf. Der Kreisvorstand der CDU Weimarer Land wurde daraufhin u.a. um Auskunft gebeten, ob Herr Kanzler zum Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlkreisbewerbers für die Wahl zum 3. Thüringer Landtag im Wahlkreis 31 wahlberechtigtes Mitglied der CDU Thüringen in diesem Wahlkreis war und ob Herr Kanzler zur Mitgliederversammlung der im Wahlkreis wohnenden wahlberechtigten Mitglieder der CDU zur Aufstellung des Wahlkreises eingeladen war. Wenn dies so ist, musste er ja zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers im Wahlkreis 31 eingeladen werden. Deswegen haben wir uns auch so gründlich damit befasst, denn wäre es nicht so gewesen, dann hätte im Prinzip der Wahlprüfungsausschuss in eine intensive Erörterung des Vorgangs eintreten müssen.
Der Kreisvorsitzende der CDU Weimarer Land hat daraufhin mit Schreiben vom 3. Januar 2000 mitgeteilt, dass Herr Kanzler als wahlberechtigtes Mitglied der CDU Thüringen im Wahlkreis 31 zur Mitgliederversammlung zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers im Wahlkreis 31, die am 6. März 1999 in Apolda stattfand, eingeladen war. Dort sei er auch anwesend gewesen. Das geht auch aus den Schreiben, die der Herr Kanzler als Einspruchsführer getätigt hat, hervor. Darüber hinaus teilte der Kreisvorsitzende mit, dass es sich bei der am 18. Februar 1999 in Blankenhain durchgeführten Veranstaltung um die Mitgliederversammlung der im Wahlkreis 30 wohnenden wahlberechtigten Mitglieder der CDU Thüringens zur Aufstellung des Wahlkreisbewerbers für die Wahl zum 3. Thüringer Landtag im Wahlkreis 30 gehandelt habe. Der Herr Kanzler wohnt aber nicht im Wahlkreis 30, sondern im Wahlkreis 31. Somit war auch der CDU-Kreisverband gesetzlich nicht verpflichtet, den Herrn Kanzler zu dieser Veranstaltung einzuladen. Er hätte als Gast daran teilnehmen können, wäre dann aber nicht stimmberechtigt gewesen.
Der Wahlprüfungsausschuss hat daraufhin in seiner 4. Sitzung am Mittwoch, dem 19. Januar 2000, den Einspruch erneut beraten und beschlossen, dass der Einspruch von Herrn Kanzler vom 14. Oktober 1999 gegen das Ergebnis des Wahlkreises 31 der Wahl zum 3. Thüringer Landtag offensichtlich unbegründet ist.
Zu den Entscheidungsgründen: Nach § 57 Abs. 1 Nr. 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes kann der Wahlprüfungsausschuss vor seiner Beschlussfassung von einer mündlichen Verhandlung absehen, wenn der Einspruch offensichtlich unbegründet ist. Ein Antrag ist dann offensichtlich unbegründet, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung kein
Gesichtspunkt erkennbar ist, der ihm zum Erfolg verhelfen kann. Dabei setzt die Beurteilung nicht voraus, dass die Unbegründetheit des Rechtsbehelfs auf der Hand liegt. Wie gesagt, wenn Herr Kanzler im Wahlkreis 30 gewohnt hätte, dann wäre sein Einspruch begründet gewesen, dass er nicht nach Blankenhain eingeladen wurde. Da er aber im Wahlkreis 31 wohnt und dort auch eingeladen wurde und wie er selbst schreibt, dort auch teilgenommen hat, ist sein Einspruch unbegründet. Die ausführliche Begründung ist für jeden noch nachzulesen in der Drucksache 3/254. Wichtig ist, dass gegen diesen Beschluss des Thüringer Landtags, wenn wir ihn so fassen sollten, wenn also der Landtag unserer Beschlussempfehlung folgt, dann der Beschwerdeführer, wenn er noch 100 Wahlberechtigte findet, die seiner Beschwerde beitreten, bei dem Thüringer Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegen könnte. Dafür hat er acht Wochen Zeit, also zwei Monate Zeit. Ich sage das aus diesem Grund, weil wir als nächsten Tagesordnungspunkt uns damit befassen werden, dass der Wahlprüfungsausschuss seine Tätigkeit einstellt. Ich kann immer nur an der Stelle sagen, in der Ruhe liegt die Kraft. Der Antrag ist zwar sachlich richtig, aber in dieser relativ kurzen zeitlichen Folge nicht unbedingt notwendig. Aber ich habe keinerlei Probleme, wenn die SPD auf ihren Antrag jetzt schon besteht, dass auch meine Fraktion diesem Antrag zustimmen wird, wobei wir sicherlich zum Tagesordnungspunkt 9 dann jetzt gleich noch kommen werden. Ich empfehle dem Plenum unter Berücksichtigung der Drucksache 3/254, die Beschwerde oder die Wahlanfechtung des Herrn Kanzler abzulehnen mit der Begründung, wie ich Sie Ihnen bereits vorgetragen habe.
Danke, Herr Abgeordneter Wolf. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es Wortmeldungen? Es gibt keine Wortmeldungen und ich schließe die Aussprache wieder.
Wir kommen zur Abstimmung, und zwar unmittelbar über den Antrag des Wahlprüfungsausschusses in Drucksache 3/254. Das muss nach dem Landeswahlgesetz mit einfacher Mehrheit geschehen. Wer dem Antrag in Drucksache 3/254 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Feststellung der Beendigung der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/301