Protokoll der Sitzung vom 30.01.2004

Herr Abgeordneter Schuchardt, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein aus meiner Sicht wichtiges Argument bisher nicht genannt worden, weshalb ein solcher Untersuchungsausschuss auch kurz vor Ende einer Legislaturperiode noch Sinn macht. Bekanntlich genügt eine Sitzung eines Untersuchungsausschusses schon, um ein paar Fragen zu stellen. Im Gegensatz zu Antworten... Könnte denn die PDS mal ein Momentchen zuhören, es könnte Ihnen nicht schaden. Sie haben so viel Unfug geredet in der letzten halben Stunde, dass Ihnen eine kleine Belehrung bestimmt gut täte.

(Beifall bei der SPD)

Im Gegensatz zu einer Antwort z.B. in einer Mündlichen Anfrage, die hart an der Wahrheit vorbeigeht oder vielleicht sogar eine satte Lüge ist, es ist dann politisch fragwürdig, aber es ist kein Straftatbestand. In einem Untersuchungsausschuss ist eine wissentlich falsche Aussage strafrechtlich relevant.

(Beifall bei der SPD)

Das ist einerseits im Sinne derjenigen, die den Untersuchungsausschuss beantragen, es ist einfach mehr Druck dahinter, wahrheitsgemäß zu antworten und andererseits muss es auch im Interesse - zum Beispiel in diesem Fall des Innenministers - sein, denn wenn er dort klare Antworten zu Dingen gibt und es ist eine strafrechtliche Relevanz dahinter, falls er falsch antwortet, dann ist auch für die, die diese Antworten entgegennehmen, die Wahrscheinlichkeit doch viel höher, dann das Richtige zu hören. Das heißt, es müsste in beiderseitigem Interesse sein, in einem Untersuchungsausschuss Fragen noch mal glasklar zu beantworten, um hier Dinge auszuräumen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter Schwäblein, Sie wollen noch eine Nachfrage stellen? Lassen Sie das zu, Herr Abgeordneter Schuchardt?

Natürlich, von Herrn Schwäblein immer besonders gern.

Dann bitte schön, Herr Schwäblein.

Herr Kollege Dr. Schuchardt, da Sie ob Ihrer Lauterkeit bekannt sind, sind Sie auch bereit, Mitglied des Untersuchungsausschusses zu werden?

Das hat überhaupt nichts mit Lauterkeit zu tun, das ist eine Frage der Fraktion, dass dort festgelegt wird, wer in einen Untersuchungsausschuss geht. Ich kann Ihnen diese Frage jetzt hier nicht beantworten.

Gibt es denn weiteren Redebedarf? Das ist jetzt nicht mehr der Fall, dann können wir die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 3/3901 gemäß § 2 Abs. 1 des Untersuchungs

ausschussgesetzes. Ich schlage Ihnen vor, wir werden diesen Antrag einzeln abstimmen, zunächst erst einmal die Nummer 1. Wer für die Nummer 1 des Antrags stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die nötige Mehrheit für Nummer 1 ist zustande gekommen.

Wir stimmen jetzt Nummer 2 ab. Wer Nummer 2 zustimmen will, da geht es um die 10 Ausschussmitglieder - ich will es nur noch mal zur Erläuterung sagen -, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch Nummer 2 ist zugestimmt worden.

Wir stimmen Nummer 3 ab. Wer Nummer 3 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch für die Nummer 3 hat sich die nötige Mehrheit gefunden.

Somit ist der Antrag in seiner Gänze angenommen.

(Unruhe bei der PDS)

Ich möchte jetzt noch einmal ganz kurz - auch wenn es scheinbar lächerlich sein sollte - einige Hinweise geben. Der Antrag ist also angenommen und so sind durch die Fraktionen die 10 Mitglieder des Untersuchungsausschusses gemäß § 6 Abs. 1 sowie die ständigen Ersatzmitglieder nach § 6 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes zu benennen. Gemäß § 9 Abs. 2 Geschäftsordnung entfallen nach dem d'hondschen Höchstzahlverfahren sechs Sitze auf die Fraktion der CDU und zwei Sitze auf die Fraktion der PDS und der SPD. Die Wahl des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes würde sodann in der Plenarsitzung des Monats März erfolgen. Entsprechend dem vom Ältestenrat in seiner zweiten Sitzung am 19. Oktober 1999 festgelegten Verfahren zur Benennung der Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Stellvertreter entfällt gemäß dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren damit der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf die Fraktion der CDU und der für dessen Stellvertreter auf die Fraktion der PDS. Das zu Ihrer Information.

Wir können den Tagesordnungspunkt 20 abschließen.

Wir beenden für heute die Tagesordnung. Die restlichen Punkte werden das nächste Mal verhandelt. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Kommen Sie gut nach Hause und ein schönes Wochenende.

E n d e d e r S i t z u n g: 18.10 Uhr