Protokoll der Sitzung vom 30.01.2004

In den dazugehörigen Leistungsanforderungen wurde festgeschrieben, dass das ausführende Institut bis zum 30. August 2003 seine Ergebnisse zu oben genanntem Bericht dem Ministerium vorzulegen hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden die Ausschreibungskriterien sowie Leistungsanforderungen durch das beauftragte Institut inhaltlich sowie zeitlich erfüllt?

2. Gibt bzw. gab es bei der Erstellung des oben genannten Berichts Komplikationen, die eine Veröffentlichung seitens der Landesregierung zurzeit noch nicht möglich machen?

3. Wann wird der Erste Bericht zur Lage der behinderten Menschen im Freistaat Thüringen veröffentlicht?

Das betrifft wieder den Sozialminister. Herr Minister Dr. Zeh, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Sozialwissenschaftliche Forschungszentrum Berlin-Brandenburg e.V. hat eine erste Studie zur Lage behinderter Menschen im Freistaat Thüringen inhaltlich und zeitlich entsprechend der Ausschreibung vorgelegt. Diese Studie ist jedoch nicht der Bericht der Landesre

gierung, der derzeit erarbeitet und in Kürze veröffentlicht wird. Sie ist lediglich eine Grundlage für den Bericht.

Zu Frage 2: Nein, diesbezüglich ist mir nichts bekannt.

Zu Frage 3: Die Veröffentlichung des Berichts der Landesregierung ist für Ende Februar/Anfang März 2004 vorgesehen, nachdem das Kabinett diesen zur Kenntnis genommen hat. Anders als bei einer bedeutenden Bundesbehörde läuft derzeit eine Ausschreibung des Druckauftrages. Vielen Dank.

Nachfragebedarf sehe ich nicht. Dann schließe ich auch diese Frage und komme nun zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3946. Das ist eine Anfrage der Kollegin Becker.

Finanzierung des Hochwasserschutzes in Thüringen

Die Landesregierung hat anlässlich der Vorstellung des Hochwasserschutzkonzepts für Thüringen erklärt, Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes (Deichsa- nierung, Ausbau bestimmter Fließgewässer) im Jahr 2004 mit ca. 21 Mio.  *   ! +%   jährlich zu finanzieren. Dies erfolge aufgrund einer beantragten Programmänderung, der die EU-Kommission entsprochen habe.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Programme und welche konkreten Fördermaßnahmen sind in welchem Umfang von Kürzungen zur Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen betroffen?

2. In welcher Höhe stehen diese Mittel für Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung zur Verfügung?

3. Wie teilen sich die künftig zur Verfügung stehenden Gesamtmittel des Hochwasserschutzes auf Maßnahmen der Flächenvorsorge und Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes auf?

4. Kann die Landesregierung ausschließen, dass in Thüringen in Überschwemmungsgebieten oder Gebieten, die bis zum 31. Dezember 2010 als Überschwemmungsgebiete gelten, Baugebiete ausgewiesen werden?

Es antwortet für die Landesregierung Herr Staatssekretär Baldus. Bitte.

Naja, aber Sie wollen mich doch hier nicht als Bauchredner erleben.

(Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Es könnte gerade...)

Also, Herr Abgeordneter Gentzel, wenn ich das jetzt persönlich auf Sie beziehe, würde das für mich eine grundsätzliche Neuorientierung voraussetzen.

(Heiterkeit im Hause)

Meine Damen und Herren, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Becker wie folgt:

Vorbemerkung: Die Landesregierung hat anlässlich der Vorstellung des Hochwasserschutzkonzepts bekannt gegeben, dass im Ergebnis der parlamentarischen Auswertungen und der Hochwasserfolgekonferenz eine kontinuierliche Fortsetzung der Politik des vorsorgenden und nachhaltigen Hochwasserschutzes erforderlich ist. Dies setzt sowohl die Gewährleistung des natürlichen Hochwasserrückhaltes auf der Fläche des Einzugsgebietes sowie in den Gewässern und Auen ebenso voraus, wie den technischen Hochwasserschutz dort, wo andere Möglichkeiten nicht effizient umsetzbar sind. Das Konzept umfasst auch die kontinuierliche Gewässerunterhaltung und -pflege sowie u.a. auch Bestandsaufnahmen, Gewässerentwicklungspläne, Vermessungen und Messanlagen sowie Belange des Hochwasserschutzes berührt sind.

Zu 1: Die Bereitstellung der EU-Mittel im Zeitraum 2003 bis 2006 in Höhe von 15 Mio.    !  3 - Schutz und Verbesserung der Umwelt zu Lasten der Maßnahme Wasserversorgung/Abwasserentsorgung. Jedoch konnte dies in Höhe von 11,7 Mio.  , OPÄnderung im Zuge der Verteilung der leistungsgebundenen Reserve überwiegend kompensiert werden. Im Schwerpunkt 5 - Ländliche Entwicklung und Fischerei wurden die in gleicher Höhe bis 2006 bereitgestellten Mittel aus den Förderbereichen Agrarinvestitionsförderung AFP und der landwirtschaftlichen Marktstrukturverbesserung umgeschichtet. Diese Umschichtung erfolgte, weil das AFP fast ausschließlich aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes GAK finanziert wird und die Ernährungswirtschaft, bedingt durch die BSE-Krise, Investitionen zurückstellte. Somit führt die Mittelumschichtung zu keiner Einschränkung bei der Bewilligung von Zuschüssen.

Zu 2: Für Gewässer 2. Ordnung stehen im Jahre 2004 5,8 Mio. &# ,    +&-   der GAK zur Verfügung. Mit vergleichbaren Ansätzen kann in den Jahren 2005 und 2006 gerechnet werden.

Zu 3: Für die Flächenvorsorgemaßnahmen, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und die Erstellung des Retentionskatasters sind bis zum Jahre 2010 ca. 7 Mio. #  . -&/   * Grundlagenarbeiten, Bestandsaufnahmen, Entschädigungen u.a. konzipiert. Für die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen sind ca. 94 Mio. 0 +%1%# 

Zu 4: Die Aufstellung von Bebauungsplänen in Überschwemmungsgebieten nach § 80 Thüringer Wassergesetz ist wegen Unvereinbarkeit mit § 81 Thüringer Wassergesetz nichtig. Da im Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne die betroffenen Träger öffentlicher Belange zu hören sind und hierzu regelmäßig die Wasserbehörden gehören, ist bei ordnungsgemäßer Durchführung des Bebauungsplanverfahrens sichergestellt, dass die Wasserbehörden auf festgesetzte oder faktische Überschwemmungsgebiete hinweisen können. Die Hinweise sind in der Abwägung nicht überwindbar. Da die meisten Bebauungspläne genehmigungsbedürftig sind, kann das Landesverwaltungsamt auch überprüfen, ob die Gemeinden vorliegende Hinweise beachtet haben.

Nachfragebedarf sehe ich nicht, offensichtlich beantwortet. Dann danke ich dem Herrn Staatssekretär und komme zum Aufruf der nächsten Anfrage und möchte sagen, dass die Drucksache 3/3948 von Kollegin Dr. Stangner zurückgezogen wurde. Die werden wir also nicht aufrufen, sondern kommen gleich zur nächsten, und zwar des Abgeordneten Gerstenberger in Drucksache 3/3949.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Umgang mit Bodenreformland

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gab mit einem aktuellen Urteil Klägern Recht, die Bodenreformgrundstücke geerbt hatten, sie aber aufgrund des Abwicklungsgesetzes zur Bodenreform 1992 ohne finanziellen Ausgleich an die Bundesländer abtreten mussten. Die Folge des Urteils wird sein, dass Betroffene jetzt ihren Anspruch auf entsprechende Ausgleichsleistungen entweder durch Entschädigungszahlung oder durch Rückgabe von Grundstücken geltend machen können. Die neuen Bundesländer werden sich demnächst über die Verfahrensweise zu verständigen haben, wie diese Leistungen zu gewähren sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele nach diesem Urteil rechtswidrig Enteignete gibt es in Thüringen?

2. Wie viele der enteigneten Grundstücke wurden verkauft bzw. befinden sich noch in Landesbesitz?

3. Auf welchen finanziellen Umfang können sich voraussichtlich die Forderungen Betroffener belaufen?

4. Wie stellt sich die Landesregierung die Entschädigung der Betroffenen vor?

Ich darf darauf verweisen, dass es dazu durchaus noch eine Antwort auf eine Kleine Anfrage gab, aber die ist eben vom 26.01.1999. Der aktuelle Stand wäre wichtig für das Plenum.

Gut, es antwortet noch einmal Herr Staatssekretär Baldus für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Gerstenberger wie folgt:

Zur Frage 1: In Thüringen gibt es ca. 2.200 Betroffene.

Zur Frage 2: In das Eigentum des Freistaats gingen 1.662 ha über, davon wurden 15 ha weiterveräußert.

Zur Frage 3: Über die Höhe der Forderungen der Betroffenen lässt sich keine Aussage treffen, weil das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte noch nicht abgeschlossen ist.

Zur Frage 4: Bevor Entschädigungen erfolgen können, bedarf es einer gesetzlichen Regelung, die insbesondere regelt, wie im Einzelfall die Höhe der Entschädigungen zu ermitteln ist. Hierfür sind nicht die Länder zuständig; dies unterliegt der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Übrigen ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung prüft derzeit die Einlegung eines Rechtsmittels.

Gibt es Nachfragen? Ja, Herr Staatssekretär, es gibt Nachfragebedarf vom Abgeordneten Gerstenberger.

Herr Staatssekretär, in der Antwort von 1999 war möglich zu sagen, wie viel der Landesfiskus eingenommen hat. Nach dieser Antwort waren 4.317.270 DM im Berichtszeitraum 1992 bis 1998 durch den Landesfiskus vereinnahmt worden. Damals handelte es sich um 457 ha, die in das Eigentum des Landes übergegangen sind. Lässt sich sagen, wie hoch die Einnahmen des Landes waren aus diesen Rücknahmen?

Sie haben die Zahl...

Das war die Zahl von 1992 bis 1998 aufgrund der Rückübertragung von 457 Hektar in das Eigentum des Landes, davon waren 151 Flurstücke mit 107 Hektar Waldfläche. Wenn das damals so akribisch geführt wurde, gehe ich mal davon aus, dass bei den 1.662 Hektar, von denen 15 Hektar weiterverkauft wurden, dieser Einnahmewert für den Landesfiskus auch klar sein müsste.

Ja, der Einnahmewert, der mir heute bekannt ist, liegt bei knapp unter 4 Mio.