Protokoll der Sitzung vom 30.01.2004

Sie haben hier so großspurig vom Subventionsabbau gesprochen, den die Bundesregierung vorgeschlagen hat. Sie haben wahrscheinlich über längere Zeit die Veröffentlichungen nicht gelesen. Den Abbau der Subventionen haben wir beschlossen auf der Grundlage der Koch-Steinbrück-Liste, d.h. ein Vorschlag, der aus dem Bundesrat heraus erarbeitet worden ist und dann zur Grundlage genommen wurde, um im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss im November/Dezember zur Entscheidung zu kommen. Die einzigen Subventionen, die Sie abbauen wollten, war die Entfernungspauschale und war die Eigenheimzulage. Beides wäre in unserer Wirtschaftssituation genau der falsche Weg gewesen.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben auch noch die Gesamtreformdebatte angesprochen. An der Stelle, meine ich jedenfalls, sollten wir uns doch gar nicht widersprechen. Ihr Antrag lautet "Reformansätze in Deutschland" und unserer auch, d.h., wir gehen doch beide davon aus, dass mit dem Dezember der erste Schritt gesetzt wurde. Anders bei der PDS, die immer nur ans Verteilen denkt und dann noch mit Neid anfängt, indem sie die nächste Steuer einführen will, eine Vermögenssteuer. Wir brauchen auch eine umfassende Steuerreform in Deutschland, um die Wettbewerbssituation deutlich und zukunftsfähig zu verbessern. Dazu gibt es klare Vorstellungen der Union. Diese Vorstellungen können Sie nachlesen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Vorstellungen bedeuten auch, dass wir eben nicht eine Reform im bestehenden Steuerrecht wollen, sondern, dass wir ein neues Steuerrecht in Deutschland wollen. Ein Steuerrecht, das im Einkommenssteuer- und im Körperschaftssteuerrecht eine neue Grundlage schafft, das transparent ist, das eine Senkung der Steuertarife bedeutet, das damit auch leichter anwendbar ist, weil keine große Zahl von Ausnahmen mehr definiert wird, das außerdem die Familienfreundlichkeit deutlich gestärkt wird und das dazu beiträgt, dass wir international wieder attraktiv für Geld werden. Das ist ganz entscheidend, wenn wir stärkeres Wirtschaftswachstum erreichen wollen, dass wir wieder für Investitionen und für Geld aus dem Ausland hier in Deutschland die Attraktivität steigern, denn sonst werden wir die Wirtschaft nicht voranbringen.

(Beifall bei der CDU)

Nun weiß ich ja, dass die Methode des Bundeskanzlers an der Stelle ist, legt es einmal vor, damit ich mich dann auf der Kritik ausruhen kann. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ordnung ist ganz eindeutig. Wenn der Bundeskanzler das, was er nach dem Vermittlungsausschuss angekündigt hat, nämlich, die Reformen gehen weiter und wir brauchen eine umfassende Steuerreform, ernst meint, dann ist er auch in der Verpflichtung. Denn dafür ist er Bundeskanzler, dafür zu sorgen, dass ein neues Steuerrecht als Reformschritt vorgelegt wird. Dann hat die Union sich festgelegt, nicht Nein zu sagen, sondern einen Weg hin auf eine neue Steuerreform in Deutschland mitzugehen. Ich finde, das ist alles, was die Opposition in diesem Moment tun muss. Sie muss aber auch sagen, Bundesregierung leiste endlich deine Arbeit, denn du bist verpflichtet, dass es in Deutschland wieder vorangeht, besonders in den jungen Ländern.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Hab ich doch gesagt.)

Nun haben wir ja gerade in den letzten Monaten, Herr Höhn, bewiesen, dass wir auch in der Lage sind, zeitgleich Reformen auf den Weg zu bringen. Ich erinnere an die Gesundheitsreform. Das ist ein Projekt, das wir gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Über das Er

gebnis kann man viele Debatten in Deutschland zurzeit wahrnehmen. Wir haben bei einem anderen Schritt - Agenda 2010 und Steuerreform - bewiesen, dass wir auch im Ergebnis einen Konsens erreichen können. Ich finde, es ist auch einmal an der Zeit, dass die Bundesregierung in diesem wichtigen Feld der Steuerreform Farbe bekennt und nicht nur durch Rhetorik brilliert.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch ein Beispiel nennen, weil Sie ja die besondere Stärke der Bundesregierung und des Reformkonzepts 2010, so wie es ursprünglich vorgelegt wurde, hier benannt haben, das ist der Bereich der Sozialstaatsreform Hartz IV - Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Ich glaube, wenn wir aus Thüringen heraus nicht thematisiert hätten, dass in den jungen Ländern viermal soviel Arbeitslosenhilfeempfänger wie in den alten Ländern sind, dann hätte es noch etwas gedauert, bis die Bundesregierung darauf gekommen wäre. Denn Herr Stolpe hat es erst festgestellt, nachdem wir es gesagt hatten, da war das Gesetzeswerk aber im Kabinett schon verabschiedet. Welche fatale Folge das gehabt hätte, wenn man dies nicht beachtet hätte, das wissen Sie. Die Kommunen wären erheblich mehr belastet worden durch die entsprechenden zusätzlichen Leistungen, durch die Wohnunterbringung. Die jetzt festgelegten Sonderbedarfsergänzungszuweisungen sind das Produkt, das wir dadurch erreicht haben, weil wir im Vermittlungsausschuss auch auf einen Konsens hingearbeitet haben.

Deshalb bitte ich einfach, wenn wir hier die Debatte führen, möglicherweise die politische Kritik anzubringen, das ist Ihnen unbenommen, aber schon auch bei der Wahrheit zu bleiben. Ich habe vom ersten Tag, nachdem diese Gesetze vorgelegt wurden, immer das Gleiche gesagt. Ich habe es nicht nur gesagt, ich habe mich auch dafür eingesetzt, dass diese Linie erfolgreich umgesetzt wurde: Wir wollen uns für das Vorziehen der Steuerreform einsetzen. Ich will keine Gegenfinanzierung akzeptieren, die dem Bürger mehr Geld aus der linken Tasche herausnimmt, als er in der rechten Tasche hineingesteckt bekommt. Ich möchte dafür sorgen, dass wir eine Gemeindefinanzreform haben, die für ein bis zwei Jahre die Möglichkeit gibt, mehr Einnahmen zu realisieren, uns dann aber auch die Chance gibt, eine umfassende Gemeindefinanzreform auf den Weg zu bringen. Ich will außerdem erreichen, dass wir im Blick auf die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine gemeinsame Verantwortung zwischen Arbeitsämtern bzw. Job-Centern und den Kommunen erreichen. Ich will außerdem den Ausgleich für die zusätzliche Belastung der Kommunen gesichert sehen. Ich will außerdem erreichen, dass wir bei der Handwerksordnung die Kirche im Dorf lassen, d.h., das deutsche Handwerk in der derzeitigen Rechtslage jedenfalls weitestgehend erhalten sehen. Ich will außerdem sichern, dass im Blick auf den Arbeitsmarkt und das Arbeitsrecht die Kündigungsschutzflexibilisierung von 5 bis 10 und keinerlei Zumut

barkeitsgrenzen mehr eingeführt werden. Wir haben dafür gesorgt, dass wir in dem Bereich "Korb 2", wie er genannt wird, zu Ergebnissen kommen. Nun können Sie einmal die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses im Nachgang in Ruhe anschauen und Sie werden feststellen, das ganze Projekt ist 1:1 umgesetzt. Ich bitte also, bei der Wahrheit zu bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Wenn es nun darum geht, wie man in Zukunft mit weiteren Reformschritten umgeht, will ich noch einmal wiederholen, was ich zum Ausgangspunkt der Debatte gesagt habe, und ich bleibe auch dabei: Wenn wir hier in Thüringen eine erfolgreiche Entwicklung in den letzten Jahren verzeichnen konnten, z.B. Industrie- und Gewerbewachstum im letzten Jahr von 6,4 Prozent, in den ersten zehn Monaten einen Beschäftigungszuwachs von 3,2 Prozent in diesem Bereich, aber trotzdem eine noch viel zu hohe Arbeitslosigkeit mit 16,4 Prozent haben, wenn wir einen erfolgreichen Ausbau der Infrastruktur vornehmen, ich hoffe sehr, dass der Bund bei seiner Zusage bleibt, auch den ICE weiter zu finanzieren und dass nicht Herr Schmidt von den Grünen Recht bekommt, sondern, dass Sie sich dafür einsetzen, dass nicht noch einmal ein Stopp ausgesprochen wird

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Versprochen.)

versprochen, also, Sie haben das alle gehört, wobei mit dem versprochen, Rente versprochen, da gibt es durchaus Erinnerungen, die mich skeptisch werden lassen

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wir haben gesagt, dass wir uns einsetzen, das ist ver- sprochen.)

ja, Ihre Kraft ist kräftig, ja,

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Herr Eichel steht hinter Ihnen.)

dann bitte ich, wenn Sie dann noch sehen, welche Chancen wir auch im Blick auf unsere Forschungspotenziale haben, wenn sie mit unseren Unternehmen sprechen, welche Innovationen sie umsetzen, wie sie auf Technologie setzen, wie wir aber gleichzeitig immer noch insgesamt ein zu geringes Wachstum in ganz Deutschland haben, so auch in Thüringen, und dadurch keine wirklichen Arbeitsmarkteffekte entstehen, weil das, was an Wachstum entsteht, derzeit vollständig in Technologie und Rationalisierung umgesetzt wird, dann muss es doch unser gemeinsames Interesse sein, den Tellerrand Thüringens und Deutschlands zu verlassen und zu schauen, wo denn unsere Wachstumsbremsen liegen. Und da wird Herr Weltecke das Gleiche sagen wie alle anderen, das Ganze weltwirtschaft

lich betrachten, wir müssen international wettbewerbsfähiger werden. Wir müssen es vor allen Dingen deshalb, weil unser Mittelstand, unser Handwerk davon abhängt, dass ein Standort wie Thüringen und Deutschland auch im internationalen Konzert für Investitionen interessant ist, weil nur dann unsere Mittelständler auch ihre eigene Kraft im Zusammenwirken mit den großen Unternehmen dieser Welt entwickeln können. Wenn wir diese internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern wollen, dann liegt die IGMetall falsch, die derzeit streiken will und meint, den Menschen einzureden, durch Arbeitszeitkürzung und Lohnerhöhung würde man den Standort bessern; dann liegen Sie aber auch falsch, indem Sie glauben, man bräuchte keine Steuerreform. Wir brauchen ein neues Steuerrecht in Deutschland und wir brauchen eine Weiterentwicklung des Sozialstaats, damit die Menschen, die hier aufwachsen, auch eine gute berufliche und persönliche Zukunft haben, und genau darum geht es uns. Nicht nur um Fiskalpolitik, sondern auch darum, dass unsere Fiskalpolitik der Wirtschaftspolitik unseres Landes dient und unserer Wirtschaftspolitik die Kraft gibt, vernünftige Sozialpolitik zu gestalten. Daraus wird ein Gesamtkonzept, aber nicht, indem man nur einäugig auf die Politik in Thüringen und Deutschland schaut, eben nur als Buchhalter.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Dann können wir die Aussprache abschließen. Gibt es Widerspruch dazu, dass dem Berichtsersuchen Genüge getan worden ist? Diesen Widerspruch gibt es nicht. Wir können zur Abstimmung kommen.

Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in Drucksache 3/3952 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen worden.

Wir stimmen dann weiter ab zu den Nummern 2 und 3 des Antrags der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3933. Wer diesem Teil des Antrags zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung zu den Nummern 2 und 3 des Antrags der CDU-Fraktion in Drucksache 3/3892. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.

Damit können wir diese Tagesordnungspunkte abschließen und wenn ich recht informiert bin, gibt es Einvernehmen der Fraktionen darüber, dass wir jetzt erst den

Tagesordnungspunkt 20 aufrufen - also entgegen der Tagesordnung nicht erst den TOP 19, sondern den TOP 20.

Der Tagesordnungspunkt heißt folgendermaßen:

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Bewusste Fehlinformation des Innenausschusses am 10. Dezember 2003 durch Innenminister Trautvetter im Zusammenhang mit der Beschaffung, Installierung und Inbetriebnahme einer Kennzeichenüberwachungsanlage im Rennsteigtunnel Antrag der Abgeordneten Bechthum, Becker, Dr. Botz, Doht, Döring, Ellenberger, Gentzel, Höhn, Dr. Klaus, Künast, Lippmann, Dr. Müller, Pelke, Dr. Pidde, Pohl, Schemmel, Dr. Schuchardt, Seidel - Drucksache 3/3901

Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich in Nummer 1 um einen Minderheitenantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1, zweite Alternative der Landesverfassung, der gemäß § 83 Abs. 2 Geschäftsordnung die dem verfassungsmäßigen Quorum entsprechende Anzahl von Unterschriften trägt. Als Hinweis: Die Nummern II und III beinhalten Anträge, die nicht vom Minderheitenrecht erfasst werden, sie können daher geändert oder Nummer III auch abgelehnt werden. Gemäß § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Jetzt gibt es zunächst erst einmal eine Begründung des Antrags. Bitte schön, Frau Abgeordnete Pelke.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Antrag der bereits hier genannten Abgeordneten auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Thema "Bewusste Fehlinformation des Innenausschusses am 10. Dezember 2003 durch Innenminister Trautvetter im Zusammenhang mit der Beschaffung, Installierung und Inbetriebnahme einer Kennzeichenüberwachungsanlage im Rennsteigtunnel" möchte ich einige begründende Ausführungen machen.

Am 22. Dezember 2003 fand eine Sondersitzung des Thüringer Landtags zum Thema "Illegale Kennzeichenerfassung im Rennsteigtunnel" statt. Und diese Sitzung, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, hat mehr Fragen aufgeworfen als Fragen geklärt wurden. Für meine Fraktion ergab sich aus dieser Sitzung folgerichtig - und dieses hatten wir angekündigt -, dass zur Klärung des Sachverhalts die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nach Artikel 64 der Thüringer Verfassung das einzig geeignete Mittel ist, um die von uns im Untersuchungs

antrag gestellten Fragen zu klären. Denn Minister Trautvetter konnte aus unserer Sicht in dieser Plenarsitzung nicht glaubhaft machen, dass er in der InnenausschussSitzung nicht die Unwahrheit gesagt hat, als er unter anderem ausführte, und ich zitiere Dinge, die auch bereits in der letzten Plenarsitzung im Dezember angesprochen worden sind, dass die Aussagen, dass eine solche Überwachung geplant werde, jeglicher Grundlage entbehren würde. Er habe die Sache überprüfen lassen, sei aber nicht befugt, über Inhalte zu reden, denn das betreffe Unterlagen des Bundeskriminalamts. Für ihn stehe es völlig außer Frage, und da sei er mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz vollkommen einig, dass die datenschutzrechtlichen Bedingungen für eine solche Überwachung nicht gegeben seien und deshalb werde eine solche Sache weder verfolgt noch geplant und jegliche Informationen seien purer Unfug. Unter welcher Verantwortung im Jahr 1994 ein solcher Vorschlag an das BKA gegeben worden sei, wisse er nicht. Er sei aber keinesfalls vom derzeitigen Thüringer Innenminister autorisiert worden.

Der Thüringer Innenminister hat selbst in der Plenarsitzung erklärt, dass ein System zur automatischen Kennzeichenerfassung - das war in dieser Dezemberplenarsitzung - im Rennsteigtunnel angeschafft bzw. installiert und in der Zeit vom 9. September bis 23. Oktober erprobt worden ist. Er, Minister Trautvetter, hat dann in dieser Plenarsitzung weiter eingeräumt, dass am 9. September 2003 während der Erprobung 658 amtliche Kennzeichen erfasst und bis dato, ich beziehe mich auf diese Sitzung, nicht gelöscht wurden. Seine Darlegung, dass er nicht die Unwahrheit gesagt habe, sondern nur schlecht vorbereitet gewesen sei, Vermerke nicht richtig gelesen habe und deshalb den Ausschuss nicht in aller Ausführlichkeit informiert habe, nehmen wir, meine Damen und Herren, ihm nicht ab. Er hat selbst in der Plenarsitzung eingeräumt, dass er im Juli durch eine Vorlage der Polizeiabteilung informiert wurde. Er hat auch in dieser Sitzung erklärt, dass bereits am 2. Juni eine Firma mit der Lieferung der Hardund Software beauftragt wurde. Aber selbst diese Aussage, meine Damen und Herren, ist jetzt wieder in Frage gestellt, nämlich durch eine Reportage in der Zeitung "PIT" - für die Nichtinsider "Polizei in Thüringen" -, Ausgabe 4/2003. Diese Zeitung wird in Verantwortung des Innenministeriums herausgegeben und dort wird in einer Reportage über den Besuch des 13. Studienlehrgangs der Verwaltungsfachhochschule der Polizei in Meiningen am 23. Mai im Tunnel berichtet. Unter anderem ist dort zu lesen: "In Sachen Verkehrsüberwachung gibt es moderne Veränderungen, die die Arbeit der Polizei erleichtern sollen. Daher ist neben Anlagen zur Geschwindigkeits- und Abstandsmessung auch Technik für einen automatisierten, für einen automatischen Kfz-Kennzeichen-Fahndungsabgleich im Tunnel installiert."

Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, muss man schon fragen, was entspricht denn nun den Tatsachen - die Beobachtungen dieses 13. Studienlehrgangs, dieser Personen, die im Tunnel gewesen sind und feststellen, dass die Tech

nik im Mai schon installiert war, oder aber stimmt das, was der zuständige Innenminister Trautvetter am 22. Dezember erklärte? Wir wissen nicht, welche weiteren Fakten, die der Innenminister hier ausgeführt hat in dieser Sitzung, wahr sind oder unwahr sind. So schlimm das allein schon ist dieses feststellen zu müssen, umso mehr haben wir aber die Verpflichtung dieses herauszufinden.

Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Heiko Gentzel hat in der Öffentlichkeit erklärt, warum wir einen Untersuchungsausschuss beantragt haben und ich glaube, dem müssten sich alle, die Interesse am Parlamentarismus und auch an demokratischen Gepflogenheiten haben, anschließen.

Bitte, Frau Abgeordnete, kommen Sie zum Schluss.

Wir haben keine andere Wahl. Unsere Fragen sind nicht in einem anderen Rahmen zu klären. Deshalb müssen wir einen Untersuchungsausschuss beantragen. Wir wollen diesen Untersuchungsausschuss. Unser Antrag, und das ist der letzte Satz, Frau Präsidentin, entspricht den Vorgaben des Artikel 64 der Thüringer Verfassung und des Untersuchungsausschussgesetzes. Er ist hinreichend bestimmt und daher haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Pflicht, diesen einzurichten. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

In der Aussprache hat zunächst Dr. Pietzsch das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Frau Abgeordnete Pelke, Sie haben jetzt zum Schluss den Eindruck erweckt, als hätte jemand gesagt, dass wir der Einrichtung des Untersuchungsausschusses nicht zustimmen wollen. Sie haben uns auf unsere Pflicht verwiesen, ich muss Ihnen sagen, was unsere Pflicht ist, das wissen wir selber.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Es war eine Bitte, Herr Dr. Pietzsch.)

(Beifall bei der CDU)

Wir können noch immer die Verfassung des Freistaats Thüringen lesen und wir halten die Verfassung des Freistaats Thüringen ganz exakt ein. Um dieses gleich mal vorweg zu sagen, die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag wird das festgeschriebene Minderheitenrecht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses dementsprechend

würdigen. Das ist klar. Aber ich denke, wir dürfen doch etwas dazu sagen. Das, was Sie hier als Begründung gebracht haben zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses, wäre eigentlich eine Begründung zur Ablehnung des Untersuchungsausschusses gewesen. Denn das, was wir am 22. Dezember alles beraten haben, was Sie übrigens auch gesagt und dargestellt haben, was am 22. Dezember alles mitgeteilt worden ist, das ist eigentlich das, was der Untersuchungsausschuss nach Ihrer Meinung herausfinden soll. Ich meine, die Begründung, die Sie gebracht haben, ist ein Konglomerat von Vermutungen und Unterstellungen, aber nicht eigentlich das, was Grundlage für einen Untersuchungsausschuss sein sollte. Dennoch, ich sage es noch einmal, wir werden dem zustimmen.

Am 22. Dezember ist darüber beraten worden bei einer Sondersitzung des Parlaments. Diese Sondersitzung des Parlaments ist keine Sondersitzung gewesen, die ganz kurz gewesen ist, da kann ich mich dunkel entsinnen. Dementsprechend ist da viel zur Sprache gekommen.