Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Künast, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf in der Drucksache 3/3929 soll nach dem Willen der CDU-Fraktion, wie auch schon andere Gesetzentwürfe der Opposition, eine Beerdigung dritter Klasse bekommen. Eine wirkliche inhaltliche Auseinandersetzung in einem Ausschuss lehnt die CDU-Fraktion genau wie bei dem Behindertengleichstellungsgesetz mit einer Arroganz durch ihre Mehrheit wieder mal ab. An die PDS gerichtet, bleiben nach wie vor die Fragen offen: Was wird durch das Gesetz verbessert? Wo sind die Regelungslücken, die einer gesetzlichen Grundlage notwendigerweise bedürfen und wie ist das Ganze zu finanzieren? Die Rede von Frau Fischer im letzten Plenum gibt mir darüber ebenso wenig wie die Drucksache selbst Aufschluss. Die von Ihnen aufgelisteten klassischen und auch neuen Aufgaben werden bereits in der Thüringer VO zum LGB in den §§ 1 und 8 genannt. Den Umfang der medizinischen Behandlung und Betreuung von Asylbewerbern können wir nicht in einem Landesgesetz regeln, auch wenn Verbesserungen dabei dringend notwendig wären. Aber auch hier ist die Zusammenarbeit von Gesundheitsamt und Ausländerbehörde schon längst geregelt.

Ein Wort noch zu der von der PDS gewollten Umstrukturierung des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz zu einem Thüringer Landesamt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Die Schaffung von so einem großen Konglomerat als Landesamt beinhaltet immer die Gefahr, dass die Bürokratie, aber nicht die Effektivität steigt. Diese und die anderen Fragen hätten alle im Ausschuss beraten, besprochen und vielleicht auch geklärt werden können. Da wir zurzeit aber in Thüringen eine gut handhabbare und auch den Aufgaben gerecht werdende VO über den ÖGD haben,

sieht meine Fraktion in einem in dieser Form vorliegenden Gesetzentwurf im Moment keine Verbesserung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, so dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste bitte Frau Abgeordnete Arenhövel, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Gesetz der PDS-Fraktion über die Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes hat die CDUFraktion bereits in der ersten Beratung abgelehnt. Wir erkennen durchaus an, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier ist sehr viel aufgeschrieben worden, hier ist eine detailreiche Arbeit sicherlich geleistet worden, trotzdem verfehlt sie ihr Ziel. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer heutzutage noch nicht begriffen hat, dass Sozialpolitik keine falschen Weichenstellungen mehr verträgt, dass Sozialpolitik so gestaltet werden muss, dass sie human bleibt und bezahlbar ist, der kann ein solches Gesetz nicht vorlegen.

(Beifall bei der CDU)

In dem Gesetz heißt es in Punkt D über die Kosten, dass Sie diese nicht ermitteln können und dass Sie die Landesregierung dazu brauchen. Nein, meine Damen und Herren von der PDS-Fraktion, so etwas lassen wir Ihnen einfach nicht mehr durchgehen. Wenn Sie hier Gesetze

(Unruhe bei der PDS)

vorlegen - vielleicht beruhigen Sie sich erst mal - wenn Sie uns Gesetze vorlegen mit riesigen Leistungspaketen und mit Dingen, die Sie miteinander vermengen, Sie bringen in dieses Gesetz Zuständigkeiten hinein, die lange geregelt sind und Sie machen hier einen Versuch, nämlich den Versuch, eine Art kleine Gesundheitsreform zu starten. Nur, dafür ist die Bundesregierung zuständig und wir erwarten in diesem Land, dass hier jeder seine Arbeit tut.

(Unruhe bei der PDS)

(Beifall bei der CDU)

Sie verweisen nicht nur im Punkt D darauf, dass Sie nicht sagen können, was das Gesetz kostet, sondern in § 27 Abs. 1 - Übergangs- und Schlussvorschriften - Kosten und Entgelte - heißt es: "Die Kosten für den Öffentlichen Gesundheitsdienst trägt in vollem Umfang das Land." Meine sehr verehrten Damen und Herren, so geht das nicht. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie seriös gestaltete Gesetzentwürfe hier vorlegen, wenn Sie von uns erwarten,

dass wir diese im Ausschuss beraten sollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Es hat das Wort Frau Abgeordnete Nitzpon, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für uns, Frau Arenhövel, ist Gesundheitspolitik eben nicht einseitig und vordergründig eine Diskussion um Kosten. Uns geht es eben um Gesundheitsförderung und -erhaltung sowie um Wiederherstellung von Gesundheit. In der gegenwärtigen Diskussion über Kosten und Kostenentwicklung aus der krankheitsorientierten Sicht der Medizin wird eben, und das ist in Ihrem Beitrag, Frau Arenhövel, ganz deutlich geworden, Daseinsvorsorge nahezu ausgeblendet. Das kann nicht sein.

(Beifall bei der PDS)

Vor 25 Jahren verabschiedete die Weltgesundheitsorganisation WHO die Erklärung von Alma Ata als Verpflichtung für die Regierungen der Welt, allen Menschen bis zum Jahr 2000 den bestmöglichsten Zugang zu Gesundheit zu verschaffen. Weil die Regierungen aber im Vollzug neoliberaler Ziele sich von diesem Ziel längst verabschiedet haben - siehe Praxisgebühr als Eintrittsschwelle oder zunehmende Privatisierung von Krankheitsrisiken in Deutschland - sind wir von seiner Verwirklichung heute, Frau Arenhövel, viel weiter entfernt als vor 25 Jahren.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Das habe ich noch nicht gewusst.)

Es ist so, Herr Pietzsch. Sie kennen wohl die Realität nicht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU: Sie sprechen von der Realität in Alma Ata.)

So ist in unserem Gesetzentwurf zum Öffentlichen Gesundheitsdienst eine Positionierung zu gesundheitserhaltenden und -fördernden Zielstellung unter Berücksichtigung von Internationalisierung und Globalisierung. Wollen Sie das nicht, muss ich jetzt fragen, Frau Arenhövel?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Nein, das will sie nicht.)

Unsere Fraktion jedenfalls ist von der wachsenden Bedeutung der Entwicklung von Schlüsselstrategien zur Gesundheitsförderung überzeugt, die die weitere Entwicklung des Gesundheitswesens des 21. Jahrhunderts prägen wird. Die Aufgaben des Öffentlichen Gesundheits

dienstes liegen, und das macht unser Gesetzentwurf, Frau Künast, eigentlich eindeutig deutlich, in der Gesundheitsvorsorge, in der Kinder- und Jugendschulgesundheitspflege, in der Betreuung Behinderter und den sozialpsychiatrischen Diensten. Im Zentrum des Gesundheitsschutzes steht die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und gleichzeitig nimmt er die Aufgaben des Infektionsschutzes, des Umwelt- und Verbraucherschutzes und der Lebensmittelüberwachung wahr. Sozialmedizinische und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse beschreiben den Zusammenhang zwischen Armut, sozialer Ungleichheit und auch Krankheit. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat vor einiger Zeit selbst Zahlen präsentiert, aus denen hervorgeht, dass in Thüringen 5,9 Prozent der Einschulungskinder und 10,2 Prozent der 10- bis 11-Jährigen an Fettsucht leiden. Das sind, meine Damen und Herren, stellen Sie sich das mal vor, rund zweieinhalbmal so viele wie 1994. Andere Auswirkungen von Armut, das wissen wir, sind spürbar bei Motorik, Haltung, Sprachentwicklung, sinnlicher Wahrnehmung, seelischer Entwicklung im Bereich der Konzepte von Selbstwertgefühl, Selbstbewusstsein, aber auch Kontrollerwartung. Ich verweise nur auf die Große Anfrage zur Gesundheitsförderung in Thüringen von meiner Fraktion. Zu fragen ist auch, warum die Beteiligungsrate bei Vorsorgeuntersuchungen in Kindergärten durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst nur zwischen 25 und 26 Prozent der letzten Jahre lag. Beschämend, Herr Minister Zeh, ist die Tatsache, dass Ihr Ministerium in diesem Jahr beabsichtigt, seinen schon spärlichen finanziellen Anteil von nur 8.700   tere 20 Prozent für die kinderzahnärztliche Gruppenprophylaxe zu kürzen. Ich finde das wirklich beschämend.

(Beifall bei der PDS)

Nicht nur die Ersatzkassen sehen dies als einen Rückzug aus der Verantwortung der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zulasten anderer an. Hier, meine Damen und Herren, und hier, Minister Zeh, geht es um die Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen. Bekanntlich, das müssten Sie als Gesundheitsminister wissen, beginnt Gesundheit im Mund. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, sind Konzepte gefragt, die ausgehend von der sozialen Bedingtheit von Krankheiten und vorzeitigem Sterben Strategien und Projekte entwickeln, die ihren Beitrag eben zu mehr sozialer Gerechtigkeit leisten. Die Wahrnehmung gesundheitsgestaltender Aufgaben ist nur über eine grundlegende Strukturreform im Gesundheitswesen mittel- und langfristig möglich und in diesem System des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geeignet für den Ausbau, die Koordinierung der Gesundheitsförderung und den Aufbau einer sektorübergreifenden Gesundheits- und Umweltpolitik. Und das sieht unser Gesetzentwurf ganz einfach vor.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, bei aller Verbeugung, die Sie, sehr verehrte Damen und Herren der Regierungspartei, der Regierung und Fraktion, dem DDR-Gesetz entgegenbringen, das noch gilt, so sehen wir den Gestaltungsspielraum des Gesetzes in der Weise, dass Sie ihn in der Regel zum Personalabbau und zur Absenkung von Standards genutzt haben. Der ÖGD, die Gesundheitsämter, sind zur heimlichen Sparbüchse so mancher Kommune mutiert. Das war in der Antwort zur Kleinen Anfrage von Frau Dr. Fischer auf Umsetzung eben dieser Verordnung, Frau Künast, die Sie benannt haben, nachlesbar. Diese Art der Verschlankung der Verwaltungsreform mit, wie Sie es nennen, "mehr Effizienz" zeigt uns, dass der Ermessensspielraum durch konkrete gesetzlich fixierte Aufgaben auszufüllen ist und hier widersprechen wir Ihnen, Herr Minister Zeh, vehement, was Sie uns im Januar vorgehalten haben.

Frau Künast, so gut scheint die geltende Verordnung überhaupt nicht zu sein. Offensichtlich ist auch Ihnen nicht bekannt, dass diese Rechtsverordnung mit dem fortgeltenden DDR-Recht zur Rechtsunsicherheit beiträgt. Ich benenne nur den § 4 "Schweigepflicht". Ich frage Sie: Gilt bei der Verletzung der Schweigepflicht die Strafandrohung - wie es dort heißt - gemäß § 136 Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik weiter? Vielleicht können Sie mir die Frage beantworten, Herr Zeh, wenn Sie denn schon einen Gesetzentwurf dazu ablehnen.

Meine Damen und Herren, wir wissen, dass unser Gesetzentwurf auf sehr breite Zustimmung in Fachkreisen zählen kann, wir kennen natürlich auch die Befindlichkeiten von Krankenkassen, aber die größte Sorge der Fachleute gibt es hinsichtlich der Ausfinanzierung der Gesundheitsämter mit fachlich gut qualifiziertem und ausreichendem Personal. Diese Sorge ist vor allem deshalb verständlich, wenn man weiß, in welchen Schwierigkeiten sich die Gesundheitsämter mit der Personalverordnung zum psychiatrischen Dienst befinden. Gegen den nachrangigen Sicherstellungsauftrag des ÖGD, den dieser Entwurf vorsieht, gibt es nicht einmal Einwände der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens. Hier können wir also auch die Bedenken der Amtsärzte entkräften, die meinten, das Vorhaben könnte Widerstand hervorrufen, aber das ist nicht so.

Herr Minister Zeh, von einer Aufweichung oder gar Aushöhlung, wie Sie es im Januar noch nannten, des gegliederten Gesundheitssystems - Frau Arenhövel hat es ja ähnlich heute noch mal gesagt - kann keine Rede sein. Es geht einfach darum, sich den neuen Bedingungen zu stellen. Breite Zustimmung gibt es dafür, dass die Gesundheitsämter in medizinischen Fragen zu staatlichen Instrumenten sozialpolitischer Maßnahmen und Entscheidungen entwickelt werden. Ich erinnere daran, dass die Bundesregierung beabsichtigt - und das hatte ich im Januar zur Einbringung unseres Gesetzentwurfs schon gesagt -, noch in diesem Jahr ein Präventionsgesetz vorzulegen. Zur Umsetzung dieses Gesetzes ist ein starker Öffentlicher

Gesundheitsdienst notwendig. Genauso notwendig ist es, dass Thüringen Gesundheitsziele formuliert und darüber, meine Damen und Herren, sollte nicht nur nachgedacht werden. Die Landesregierung selbst hatte schon in einigen der letzten Landtagssitzungen angekündigt, dass sie Gesundheitsziele vorlegen möchte, aber wir warten immer noch vergebens. Wir wissen aber, dass das Gesundheitssystem gesteuert werden muss. Dabei sollen Gesundheitsziele helfen, vorhandene Mittel und Ressourcen sinnvoll einzusetzen. Regionale Gesundheitskonferenzen können bei der Erarbeitung von Gesundheitskonzepten und Gesundheitszielen einen wertvollen Beitrag leisten.

Herr Minister Zeh, mit den von Ihnen erwähnten Gesundheitswochen ist es einfach nicht getan, das ist nur ein ganz, ganz minimaler Tropfen. Reden Sie ganz einfach mit Ihren Fachkollegen, diese werden es Ihnen bestätigen. Im Übrigen könnte ein Landesinstitut für den ÖGD zur fachlichen Qualifizierung beitragen, Präventionsmaßnahmen bündeln und die Selbstverwaltungsorgane auf kommunaler Ebene bei der Wahrung der Aufgaben unterstützen. Notwendig ist auch eine fortzuschreibende Gesundheitsberichterstattung, doch die ist inzwischen auf Landesebene dem Sparhaushalt zur "Gesundung" geopfert worden.

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Das stimmt ja gar nicht.)

Natürlich, Frau Arenhövel, ist das so, sonst würde ja eine Gesundheitsberichterstattung schon vorliegen.

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Liegt doch auch vor, so etwas.)

Dabei ist eine differenzierte, nach Geschlechtern gegliederte Gesundheitsberichterstattung in anderen Ländern schon längst auf der Tagesordnung und auch in den Landtagen beraten, Frau Arenhövel.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Hört, hört.)

In Bayern z.B. gilt die Gesundheitsberichterstattung als Brücke zwischen wissenschaftlicher Expertise und gesundheitspolitischer Steuerung. Die gesundheitspolitische Funktion ist dort ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben, Frau Arenhövel, in einem Gesetz - und ich zitiere daraus: "... fachliche Grundlage für die Planung und Durchführung von Maßnahmen, welche die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten." Was bleibt von den Argumenten der Landesregierung und Ihrer CDU-Fraktion? Inhaltlich nichts, Frau Arenhövel.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Solche bayerischen Verhältnisse wollen sie aus ideologischen Gründen nicht.)

Zur Frage der Finanzierung möchte ich ganz einfach das wiederholen, was Frau Dr. Fischer bereits ansprach. Allein

aus dem Bericht des Landesrechnungshofs, der heute noch zu beraten sein wird, können Sie eine Vielzahl von Hinweisen entnehmen, die Quelle der Finanzierung des ÖGD sein können. Zudem verweise ich auch noch einmal auf das mit Millionen Euro geschnürte Sicherheitspaket der Landesregierung nach dem 11. September 2001. Meine Damen und Herren, Geld ist da, wenn der politische Wille vorhanden ist, tatsächlich etwas für die Gesundheitsförderung zu tun.

Sehr geehrte Damen und Herren, es muss eine staatliche Aufwertung des ÖGD erfolgen. Thüringen wird da nicht drumherum kommen. Die dritte Säule des Gesundheitswesens ist zur Aufrechterhaltung des Solidarprinzips im Gesundheitswesen, welches die Bundesregierung zurzeit eindämmt, dringend erforderlich. Daraus resultiert die Verbindlichkeit der Stellenpläne und Qualifikation der Mitarbeiter sowie auch die materielle Sicherstellung. Dies darf, meine Damen und Herren, nicht länger im Ermessen von Oberbürgermeistern und Landräten liegen.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, gesundheitsbewusstem Verhalten des Einzelnen sind dort Grenzen gesetzt, wo gesundheitsgefährdende Einflüsse von ihm nicht beeinflussbar bzw. erkennbar sind. Das sind z.B. umweltmedizinische Gesundheitsbeobachtungen und Untersuchungen, insbesondere bezüglich biologischer Schadstoffe und Allergene wie Bioerosole aus Recyclinganlagen oder auch Diagnostik und Fachmanagement bei biologischen terroristischen Anschlägen oder das Informationsmanagement im Bereich Umwelt, Hygiene und Gesundheit.

Ich denke, meine Damen und Herren, allein das sind alles Gründe, warum Thüringen ein neues ÖGD-Gesetz braucht. Deshalb beantrage ich nochmals im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und Justizausschuss, weil es auch ein Gesetzentwurf aus den Reihen der Fraktionen ist. Danke schön.