um eine bessere Leistungsvergütung sowie die Nachwuchsförderung. Schon vor zwei Jahren wurde auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringens eine Arbeitsgruppe zur Nachwuchsgewinnung in Thüringen eingerichtet. Beteiligt daran sind die Krankenkassen, die Landesärztekammer Thüringen, Berufsverbände, aber auch mein Haus. Im Ergebnis dieser Arbeit wurde ein Sicherstellungsstatut auf den Weg gebracht, das unter anderem die Sicherstellung des Notfalldienstes in ärztlich unterbesetzten Notfalldienstbereichen fördert. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen hat bereits finanzielle Mittel für Notfalldienstbereiche, bei denen nur noch wenige Ärzte tätig sind, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus führt die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen zusammen mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank regelmäßig Existenzgründertage durch. Allein diese Maßnahmen werden aber nicht ausreichen, den altersbedingten Rückgang der Arztzahlen aufzuhalten. Im Wesentlichen müssen sich die Rahmenbedingungen der ambulanten ärztlichen Tätigkeit in Thüringen, aber insbesondere in den gesamten jungen Ländern ändern. Hierzu zählt, wie bereits schon genannt, die Honorarangleichung Ost/West, aber auch der Abbau von Bürokratie. Verantwortlich dafür ist insbesondere die Bundesregierung.
Zu Frage 4: Hierbei handelt es sich um eine langjährige Forderung der Thüringer Landesregierung. Aufgrund der von uns nicht zu verantwortenden Steuerausfälle konnte das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bisher diese Stelle noch nicht einrichten. Sobald die Finanzierung, z.B. auch durch eine Stiftung, sichergestellt werden kann, steht der Einrichtung eines solchen Lehrstuhls nichts mehr im Wege.
Nachdem der Homo erectus von Bilzingsleben mit seinem auf 400.000 Jahre geschätzten Alter inzwischen Eingang in die Geschichtsbücher der Schulen gefunden hat, scheint die wissenschaftliche Bedeutung allgemein anerkannt zu sein. Neben der Sicherung von Funden und Fundstelle für die Wissenschaft und Forschung setzen sich vor Ort ein Förderverein sowie die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück dafür ein, mit Hilfe einer künftigen Ausstellung verstärkt Besucher für die Fundregion zu interessieren. Infolge altersbedingten Ausscheidens des Entdeckers des Menschen von Bilzingsleben wurden Befürchtungen laut, dass das bisher vor Ort Erreichte nicht fortgeführt werden könnte und eventuell sogar eine Aufteilung der Sammlungen zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen bevorstehen könnte.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zur Fortführung der Forschung zum Menschen von Bilzingsleben vor?
2. Wie beurteilt die Landesregierung die Bestrebungen, eine Ausstellung in Fundortnähe zu präsentieren?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, das Engagement des Fördervereins und der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück für eine Präsentation vor Ort zu unterstützen und dafür auch die Friedrich-SchillerUniversität Jena zu gewinnen?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr, dass bei Scheitern der Bemühungen gemäß Verwaltungsabkommen von 1993, wonach Sachsen-Anhalt 82 Prozent der Funde zustehen, Funde aus Thüringen abtransportiert werden könnten?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Goebel wie folgt:
Zu Frage 1: Um nach dem altersbedingten Ausscheiden des außerplanmäßigen Professors Dr. Dietrich Mania die Forschung fortsetzen zu können, wurde von der Friedrich-Schiller-Universität Jena in der Philosophischen Fakultät im Bereich Ur- und Frühgeschichte eigens eine Professur für Urgeschichte eingerichtet und bundesweit
ausgeschrieben. Sie konnte zum 1. April 2003 mit Prof. Dr. Clemens Pasda, der von der Universität Erlangen-Nürnberg kam, kompetent besetzt werden. Die anstehenden Forschungsarbeiten sollen die bisher vorliegenden antropologischen und paleontologischen Forschungsergebnisse ergänzen. Sie konzentrieren sich auf zwei Bereiche derzeit.
Zu Erstens - die Genese der geologischen und archäologischen Horizonte des Grabungsfelds: Nach den ersten Arbeiten von Professor Pasda im August 2003 werden die Grabungen in diesem Jahr fortgesetzt. Die nächste Grabungsperiode wird Professor Pasda vom 15. März bis 8. April durchführen. In dieser vorlesungsfreien Zeit wird er dabei von Studierenden und studentischen Hilfskräften unterstützt. Zudem werden Geowissenschaftler und Geographen der Friedrich-Schiller-Universtität Jena eine erste geowissenschaftliche Beprobung vornehmen. Für den Sommer dieses Jahres ist eine weitere mehrmonatige archäologische Ausgrabung, ebenfalls unter Mitwirkung der Geowissenschaftler und Geographen vorgesehen. Sie soll die Voraussetzung dafür schaffen, erfolgreich Forschungsgelder von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen zu können.
Zu Zweitens: Der zweite Schwerpunkt der Forschungsarbeiten zu Bilzingsleben betrifft die so genannte Taphonomie der bisher ausgegrabenen tierischen Überreste. Das heißt, es wird untersucht, welche Spuren an den gefundenen Tierknochen von natürlichen Einflüssen und welche von menschlichen Vorläufern, so genannten Hominiden, stammen. Auf diese Weise sollen Rückschlüsse auf menschliche Besiedlungen gezogen werden können. Hierzu wird unabhängig von den Geländearbeiten ein Forschungsprojekt zur Archäozoologie des bereits ausgegrabenen, sehr umfangreichen Tierknochenmaterials beantragt. Voraussetzung für ein solches Forschungsprojekt ist die Verfügbarkeit der Fundstücke in Jena.
Zu Frage 2 und zu Frage 3: Für eine Ausstellung in Fundortnähe müssten zuerst die noch andauernden wissenschaftlichen Forschungen abgeschlossen sein. Des Weiteren benötige man bestimmte infrastrukturelle Voraussetzungen für Neubauten oder den Umbau vorhandener Gebäude. Um diese zu schaffen, wären erhebliche Finanzmittel nötig; im Landeshaushalt stehen derzeit solche Mittel nicht zur Verfügung. Die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück hat bisher die Unterbringung und Ausstellung der Funde im Bürgerhaus in Kindelbrück favorisiert. Für den Umbau dieses Hauses hat sie eine finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt. Der Förderverein hingegen setzt sich für eine Präsentation der Funde direkt am Grabungsort ein. An beiden Standorten müssen neben den notwendigen Investitionen zunächst die Trägerschaft und auch die Finanzierung einer möglichen Ausstellung geklärt werden. Bisher sind weder ein Betreiberkonzept noch die wissenschaftliche Betreuung der Funde gewährleistet. Im Übrigen nimmt die Präsentation der Fundstelle Bilzingsleben in der 1999 erneuerten Dauerausstellung des Museums für
Ur- und Frühgeschichte Thüringens in Weimar einen herausragenden Platz ein. Dieses Museum wurde errichtet, um solche archäologischen Funde in der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Ausgewählte Fundstücke werden dort in ansprechender Umgebung und auf Wunsch auch unter fachlicher Führung gezeigt. Bei Bedarf kann die Präsentation erweitert werden. Dazu ist es notwendig, weiterhin an der systematischen Dokumentation, Inventarisation und wissenschaftlichen Auswertung sämtlicher Funde zu arbeiten. Das wird von der Friedrich-Schiller-Universität Jena vorgenommen. Zusätzliche Kosten für die öffentliche Präsentation der Funde sind von der Universität nicht zu übernehmen.
Vor dem Hintergrund der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Auswertung ist der von der Universität beabsichtigte dauerhafte Verbleib der Funde in Jena bei gleichzeitiger enger Zusammenarbeit mit dem Museum für Ur- und Frühgeschichte Weimar sinnvoll, zumal in Jena die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Zu Frage 4: Das Landesamt für Archäologie SachsenAnhalt ist bereit, die ihm aus der Zeit vor 1992 zustehenden Fundstücke weiterhin der Friedrich-Schiller-Universität Jena zur wissenschaftlichen Auswertung zu überlassen. Der entsprechende Leihvertrag zwischen dem Landesamt und der Universität wird noch im März dieses Jahres abgeschlossen werden.
Nachfragen sehe ich nicht. Vielen Dank. Wir kommen zur Frage 3/4039. Frau Abgeordnete Thierbach, bitte schön.
Im Thüringer Gesetz über die Berufe in der Altenpflege wird in § 6 geregelt, welche Pflegeeinrichtungen den Status einer anerkannten Pflegeausbildungsstätte erhalten. Ausbildungsstätten können anerkannt werden, wenn diese belegen, dass eine hohe Qualität der Pflege und Betreuung der Heimbewohner gesichert ist.
Die Anerkennung erfolgt maximal ein Jahr nach Eröffnung der Einrichtung, wenn durch die Heimaufsicht und/oder den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) eine gute Pflege und Betreuung der Heimbewohner attestiert wird.
1. Wie viele anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 des Thüringer Altenpflegegesetzes existieren, die im 4. Thüringer Landespflegeplan verankert sind?
2. Wie viele Ausbildungsstätten gemäß § 6 des Thüringer Altenpflegegesetzes bei welchen Trägern wurden anerkannt, bei denen die Pflegeeinrichtung frei finanziert wurde?
3. Wie viele Fälle bei welchen Trägern sind der Landesregierung bekannt, wo eine Ausbildungsumlage auf die Pflegeheimbewohner erhoben wurde, obwohl diese Einrichtungen noch keine anerkannten Ausbildungsstätten waren oder sind?
4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung, damit Problemfälle, die unter Frage 3 eventuell benannt werden, zukünftig ausgeschlossen werden können?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Es existieren 156 vorläufig anerkannte Ausbildungsstätten gemäß § 6 des Thüringer Altenpflegegesetzes, die im 4. Thüringer Landespflegeplan verankert sind.
Zu Frage 2: Es wurden die nachfolgend genannten 12 frei finanzierten Pflegeeinrichtungen als Ausbildungsstätten gemäß § 6 des Thüringer Altenpflegegesetzes vorläufig anerkannt. Das ist KURA-Senioreneinrichtung, KURA Sonneberg gGmbH, das Seniorenheim "St. Annen", "Haus Felseneck" Eisenach, das Diakonische Zentrum "Sophienhaus" Weimar, Seniorenheim "Blankenhain", Pflegeservice "Drillhase" Oberdorla, "VISITAMED" Seniorenpflegeheim Jena, Altenpflegeheim "Dünnwald" Hüpstedt, AWO-Senioren- und Pflegeheim am Schlossberg Gräfenthal, Pro Seniore Residenz "Ambiente" Erfurt, Alexa Seniorenresidenz Gotha, Seniorenpark Schloss Beiroda Philippsthal und Seniorenzentrum "Grünes Herz" GmbH & Co.KG Friedrichroda, Pflegezentrum "Sonnenschein" Gerstungen.
Zu Frage 3: Der Landesregierung sind zwei Fälle bekannt. Es handelt sich um die Einrichtung Feierabendheim Thüringen gGmbH in Waltershausen "Am Geizenberg" und die Seniorenzentren im Brühl gGmbH "Phönix" in Erfurt.
Zu Frage 4: Die Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, weil die das Verfahren der Umlageerhebung regelnden landesrechtlichen Bestimmungen am 1. September 2002 außer Kraft getreten sind.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön. Wir kommen zur Frage des Herrn Abgeordneten Kummer in Drucksache 3/4047. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Ein wesentliches Argument der Landesregierung für den Verkauf der Landesnervenklinik Hildburghausen war die Aussage, dass das Land nicht in der Lage wäre, die dringend notwendige Erweiterung des Maßregelvollzugs zu finanzieren. Die Rhön-Kliniken Bad Neustadt verpflichteten sich mit Erwerb der Landesnervenklinik, die notwendige Erweiterung des Maßregelvollzugs sicherzustellen. Inzwischen wurde bekannt, dass aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei der Erweiterung des Maßregelvollzugs eine Container-Übergangslösung geschaffen werden soll. Dafür kämen Standorte außerhalb des Klinikgeländes in Hildburghausen sowie in Eisfeld in Betracht.
1. Welche konkreten Verpflichtungen gingen die RhönKliniken vertraglich beim Erwerb der Landesnervenklinik Hildburghausen in Bezug auf die Erweiterung des Maßregelvollzugs ein?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die Erweiterung des Maßregelvollzugs anhand des Bedarfs und der Landesvorgaben abgeschlossen sein?
3. Was sind nach Auffassung der Landesregierung die Gründe für die Verzögerungen bei der Erweiterung des Maßregelvollzugs?
4. Wie bewertet die Landesregierung die Variante einer Container-Übergangslösung vor allem unter den Gesichtspunkten der Sicherheit, der Patientenversorgung und der Mehrkosten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich beantworte die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt.
Als Erstes gestatten Sie mir aber eine kurze Vorbemerkung. Anders als in der Frage des Abgeordneten Kummer unterstellt gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen dem