Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Landtagspräsidentin, ich bin dankbar, dass alle Fraktionen des Thüringer Landtags sich so für das Thema "Pflege" interessieren. Denn ich bin der Auffassung, dass dieses ein wichtiges Zukunftsthema ist, das wir alle gemeinsam zu
bewältigen haben. Das Gesicht der Pflege in den Heimen, also das der vollstationären Pflege, hat sich in den letzten Jahren oder im letzten Jahrzehnt auch sehr stark gewandelt. Währenddessen wir früher noch aktive und rüstige ältere Menschen in unseren Heimen hatten, sind es heute meist schwerst pflegebedürftige Menschen, die in den Heimen zu versorgen sind. Das ist eine Situation, die dürfen wir nicht unterschätzen. Und, Herr Minister Dr. Zeh, ich bin sehr dankbar dafür, dass Sie es nicht zulassen, dass Pflegeheime in ein schlechtes Licht und in eine Ecke gestellt werden, in die sie einfach nicht gehören.
Es ist wichtig, dass wir dieses Engagement achten und dass wir es würdigen. Herr Ministerpräsident, Sie sind heute auch hier. Ich möchte Ihnen sagen, dass es viele Menschen gibt, die bis an den Rand der Erschöpfung für Pflegebedürftige und für Sterbende arbeiten. Ich bitte Sie einmal darüber nachzudenken, wie wir dieses Engagement auch stärker in der Öffentlichkeit respektvoll würdigen können, sei es durch Auszeichnungen oder durch andere Anerkennung. Denn ich glaube, dass wir auf dieses Engagement angewiesen sind, wenn wir unsere Gesellschaft auch künftig human gestalten wollen.
Frau Thierbach, sicher, wir sind uns einig darüber, wir werden dem Antrag der SPD-Fraktion alle hier zustimmen, weil wir das auch gut finden, dass diese Berichterstattung gegeben wird, und wir sind uns auch darin einig, dass hier noch etwas Zeit notwendig ist. Wir haben aber auch deswegen den Antrag gestellt, hier über den Pflegegipfel zu berichten, weil wir das nicht unterschätzen dürfen, das Zusammenwirken aller, die hier an der Pflege beteiligt sind.
Nur, Frau Thierbach, in einem Punkt muss ich Ihnen ganz konkret widersprechen und das ist der, wenn Sie nach gesetzlichen Änderungen rufen. Berichterstattungspflichten sind sowohl im SGB XI als auch im Landesausführungsgesetz verankert und ausreichend. Das, worüber wir heute hier reden, nämlich Pflegemängel gravierender Art, die den Tatbestand der gefährlichen Pflege erfüllen und die fahrlässige Körperverletzung oder auch fahrlässige Tötung zur Folge haben, das sind keine Kavaliersdelikte, sondern die müssen konsequent und korrekt geahndet werden. Das Handwerkszeug dazu, das haben wir. Das Handwerkszeug bietet uns z.B. das Heimgesetz, das in seinem § 11 die Anforderungen regelt, die an ein Heim gestellt werden müssen und das in den folgenden Paragraphen, siehe z.B. 17, 18 und 19, eine Fülle von Sanktionsmöglichkeiten bietet. Also von der Ordnungswidrigkeit über Vergehen bis hin zur Straftat sind hier viele Dinge möglich, von der Ermahnung, Abmahnung, von Bußgeldern und ähnlichen Dingen bis hin zur Schließung eines Heims. Und die Untersagung des Betriebs ist immer dann gegeben, wenn gravierende Mängel vorliegen und Anordnun
gen nicht ausreichen. Hier an diesem Punkt würde ich auch noch einmal dafür plädieren, dass man auch konsequent diese Dinge verfolgt und ahndet, denn es müssen dann, wenn Leib und Leben der Heimbewohner in Gefahr gebracht werden, und das kann manchmal auch sehr schnell gehen, diese Mängel binnen kürzester Frist abgestellt werden. Ansonsten ist der Betrieb zu untersagen. Ich bitte Sie, Herr Minister Dr. Zeh, Sie haben die politische Verantwortung dafür. Aber die eigentliche Verantwortung der Durchführung und der Umsetzung dieser Gesetze liegt bei den Heimaufsichtsbehörden.
§ 20 des Heimgesetzes führt weiterhin aus, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen und die Heimaufsichtsbehörden das Recht und die Pflicht zur Zusammenarbeit haben. Auch das ist ein wichtiger Punkt, dass hier die Aufgaben gut koordiniert werden, dass man untereinander die Protokolle austauscht und hier gemeinsam an einem Strang zieht. Hier hat es in der letzten Zeit ein paar Probleme gegeben. Es ist nicht so, dass sie nicht zusammenarbeiten, aber es war ein Stück problematisch und deswegen fände ich es gut, wenn wir hier auch moderierend eingreifen würden.
Ein weiteres wichtiges Problem ist auch die ambulante Pflege. Hier muss ich auch einmal etwas sehr kritisch ansprechen. Die Vergütung im ambulanten Bereich obliegt den Pflegekassen. Die sind in Thüringen denkbar niedrig, eigentlich die niedrigsten bundesweit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie Gelegenheit haben, mit den Krankenkassen zu sprechen, dann bitte ich Sie, hierauf hinzuweisen, dass sich auch etwas ändern muss, denn diese Arbeit muss auch entsprechend finanziell anerkannt werden.
Wichtig und notwendig ist auch das Thema "Bildung und Ausbildung". Die Mindeststandards in der Pflege und die Mindeststandards in der Pflegedokumentation müssen von den Fachkräften beherrscht werden wie das kleine Einmaleins in der Grundschule. Anders, meine Damen und Herren, geht es einfach nicht. Ich plädiere sehr dafür, dass wir neben den Pflegefachkräften auch dafür Sorge tragen, dass genügend qualifizierte Hilfskräfte vorhanden sind, denn eine Fachkraft kann sich noch so abmühen, wenn sie allein da steht auf weiter Flur, dann geht ihr irgendwann die Luft aus und sie kann nicht mehr und die Pflege kann nicht mehr geleistet werden.
Meine Damen und Herren, es kommt noch ein Fakt hinzu. Wir brauchen für die Hauptschulabgänger Berufsbilder. Das ist ganz dringend.
Wir können hier beide Interessen miteinander verknüpfen. Herr Minister, wenn wir dieses Ausbildungsgesetz ändern, dann sollten wir dafür Sorge tragen, dass Hauptschülern der direkte Zugang zu diesen Berufsbildern ermöglicht wird und dass wir diese Hilfsberufe in einem
Gesetz zusammenfassen. Man muss heute auch Fachkenntnisse mitbringen, denn die Hilfsmittel nützen uns überhaupt nichts. Mir nützen keine Antidekubitus-Matratze und auch keine künstliche Ernährung etwas, wenn ich als Pflegekraft nicht weiß, wie ich damit umgehen muss. Deswegen denke ich, dass wir in der unmittelbaren Pflegetätigkeit an sich niemanden mehr zulassen sollten, der nicht wenigstens eingewiesen, angewiesen oder auch ein Stück ausgebildet ist, weil ansonsten kann man das nur schwer überschauen. Hier sollten die Personalstrukturen vernünftig gestaltet werden.
In der Bildung ist nicht nur Fachwissen erforderlich, sondern wir müssen auch darauf bedacht sein, dass ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein mit in die Ausbildung einbezogen wird und dass auch die Praxisnähe noch stärker gewährleistet wird als bisher. Das könnte man vor allen Dingen bei diesen qualifizierten Hilfskräften, denke ich, sehr gut umsetzen. Das wären wirklich Dinge, die auch mit dazu beitragen, die Situation zu verbessern. Ich glaube auch nicht, dass dieses Thema geeignet ist, dass wir uns hier parteipolitisch gegenseitig vorführen. Frau Thierbach, ich lasse es einfach nicht zu, dass Sie hier Herrn Dr. Pietzsch oder andere beschimpfen. Das ist einfach nicht richtig, denn wir haben uns hier immer mit einem hohen Verantwortungsbewusstsein diesen Aufgaben auch gestellt.
Was brauchen wir noch, meine sehr verehrten Damen und Herren? Hier ist auch schon die Pflege als eine Zukunftsaufgabe angesprochen worden. Wir brauchen Visionen darüber, wie die Pflege in 10 oder 20 Jahren aussehen soll, und wir müssen uns jetzt darüber Gedanken machen, wie diese gestaltet werden soll.
Meine Damen und Herren, Heimeinweisung bedeutet ja nicht immer, weil es nicht anders geht oder so etwas, sondern Heimeinweisung erfolgt auch oftmals deshalb, weil einfach das soziale Umfeld nicht vorhanden ist. Deshalb ist es als eine große Aufgabe zu sehen, wie verbessern wir die Situation beispielsweise der Angehörigen. Wie erleichtern wir es Familien, dass sie ihre betagten Angehörigen oder pflegebedürftigen Angehörigen auch entsprechend betreuen können? Wie können wir ihnen da beistehen? Und wie können wir die Hilfsmöglichkeiten deutlich machen, auch ein Stück Bildung vielleicht mit auf den Weg geben? Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Zusammenleben der Generationen in unseren Städten und in unseren Kommunen gestalten. Es kann einfach nicht angehen, dass ältere Menschen, die pflegebedürftig werden, in irgendwelche Ecken abgeschoben werden, sondern sie müssen mitten im Zentrum, mitten im Leben der Stadt ihren Platz finden. Wir sollten dafür Sorge tragen, dass es Möglichkeiten gibt, dass die Menschen dort bleiben können und nicht immer von einer Station zur anderen geschoben werden, bis sie dann im Pflegeheim sterben.
Diese Möglichkeiten sollten wir aufzeigen. Die CDUFraktion hat sich hierzu bereits konzeptionelle Gedanken gemacht. Wir sind hier in Verbindung mit dem Kuratorium Deutsche Altershilfe in Kontakt. Wir sind dabei, solche Modelle auch hier mit zu entwickeln. Wir wollen auch sehen, dass wir an der einen oder anderen Stelle sozusagen als Pilotprojekt derartige Dinge hier auch in Gang setzen und dass wir das auch hier realisieren können.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen, das Thema "Pflege" ist ein vielschichtiges. Wir müssen sorgsam damit umgehen. Wir müssen die Gesetze korrekt und konsequent umsetzen und wir müssen auch ausschließen, dass es Rufmordkampagnen gibt, egal gegen wen. Jeder Träger hat hier auch seine Verantwortung. Jede Behörde muss ihre Arbeit leisten. Wir wollen hier als Parlament dazu beitragen, dass dies ermöglicht wird. Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Abgeordnete, Frau Bechthum, ich gebe Ihnen unumwunden Recht und ich finde es auch gut, dass Sie das hier noch einmal so bestätigt haben und auch formuliert haben. Es geht um Qualität vor Schnelligkeit. Schnellschüsse helfen uns in dieser Frage nicht weiter und Schnellschüsse verunsichern nur die Betroffenen. Das sollten wir bei allen Problemen, die wir haben, unbedingt vermeiden.
Meine Damen und Herren, Frau Bechthum, die Allianz der Verantwortung ist eben keine Worthülse. Natürlich, es ist nur ein Appell in erster Linie erst einmal an alle Verantwortlichen, aber wir haben uns im Pflegegipfel alle zu diesem Appell verständigt. Gerade die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bei diesem Pflegegipfel noch einmal ausdrücklich betont, dass ihnen diese Veranstaltung wichtig war, diese gesamten Problemzusammenstellungen, die Problemschau noch einmal mitzunehmen und gerade auch bei der Weiterbildung und Qualifizierung ihrer niedergelassenen Ärzte die aufgetretenen Probleme mit einzubeziehen - in der Qualifizierung eben auch gerade bei der Behandlung von pflegebedürftigen Menschen.
Ein Zweites möchte ich noch sagen. Frau Bechthum, Sie formulieren meines Erachtens sonst etwas sorgfältiger. Sie sollten nicht gleich mit solchen Begriffen wie "Pflegeskandal" arbeiten. Wir haben also immer Pflegeskandale? Immer ist alles gleich ein Skandal. Darf ich mal
zitieren aus solchen Pflegemängeln, was das zum Beispiel sein kann, ein angeblicher Skandal. Das sind Auszüge aus den Berichten des MDK, zum Beispiel: "Fußboden war stark glänzend und könnte sturzgefährdete Bewohner verunsichern. Die starke Spiegelung des Fußbodens sollte reduziert werden." Das ist ein Mangel, das kommt sofort in die "Kiste" Mangel und damit ist es ganz von Übel? Aber kein Skandal! Frau Bechthum.
Ein weiterer Punkt: "Der Umgang mit der Fachliteratur sei den Mitarbeiterinnen über eine Hauspost bekannt gegeben worden. Um die Verbindlichkeit dieser Festlegung deutlich zu machen, sollte eine Verfahrensweise erstellt und in der Einrichtung implementiert werden." Das ist ein Mangel, also auch in die "Kiste" Skandal. Ich appelliere nur, Frau Bechthum, etwas sorgfältiger zu formulieren und nicht jedes gleich als Skandal zu bezeichnen. Gerade auch im Zusammenhang von Bad Klosterlausnitz und Bad Salzungen, hier in einem Atemzug zu sagen: Wiederum zwei Skandale. Das haben die Bewohner - die Betroffenen übrigens, also nicht etwa die Außenstehenden, die das bewerten mussten, sondern Betroffene - von Bad Salzungen entschieden abgelehnt und haben die allgemeine Pflege und Versorgung in Bad Salzungen gelobt und ausdrücklich noch einmal bestätigt. Das soll nicht die aufgetretenen Mängel etwa verharmlosen. Da bin ich mit Ihnen und mit allen, die hier gesprochen haben, einer Meinung. Nur, wir sollten Acht geben, das hat Frau Arenhövel noch einmal auf den Punkt gebracht, ein Rufmord in dieser Frage hilft uns nichts. Die Pfleger tun dort in aller Regel einen sehr verantwortungsvollen Dienst und sollten auch für diesen verantwortungsvollen Dienst gewürdigt werden.
Frau Thierbach - wie viele Anfragen waren es, 72 einzelne Fragen? Die Fragen, die von Ihnen gestellt worden sind, können eben mit den vorliegenden Daten, die wir haben, nicht beantwortet werden. Selbst wenn wir eine Erhebung dieser Daten veranlassen würden, die Heime, die Träger sind nicht verpflichtet, uns diese Informationen zu geben. Deswegen haben wir diesen Satz auch mit aufgenommen in die Beantwortung der Frage, dass wir nicht alle Fragen beantworten können.
Meine Damen und Herren, wir haben, und das sage ich noch einmal ausdrücklich, Frau Arenhövel hat darauf hingewiesen, alle Informationen, die notwendig sind, einen qualitativ hohen Pflegestandard zu sichern. Darum geht es doch. Wir müssen den Pflegestandard sichern. Es sollte nicht noch einmal notwendig werden, dass wir Daten erheben, notwendige Zeit investieren, Verantwortliche mit administrativen Tätigkeiten belasten und so, wie Sie es, Frau Thierbach, sagten, Striche machen und Minuten zählen. Es geht darum, die Qualität zu sichern. Dafür haben
Der andere Fall, den Sie hier schilderten, dass Heimbewohner etwa auch aus einem Heim in ein anderes umziehen müssen. Ich darf allgemein feststellen, dass jeder zukünftige Bewohner erst einmal von einem freien Träger gefragt wird, ob er natürlich die Heimkosten zahlen kann. Denn es gibt einen Unterschied zwischen den subventionierten Heimen und den frei finanzierten Heimen. Die Pflegesätze sind in den frei finanzierten Heimen natürlich höher. Es sollte nicht passieren, dass dort Bewohner aufgenommen werden, die im Laufe der Zeit in dem Heim die Heimkosten nicht aufbringen können. Deswegen ist es richtig und gut, dass nach dem Landespflegeplan auch festgelegt ist, dass die Bewohner, die nach § 93 Abs. 3 BSHG, nämlich mit dem Sozialamt abgeschlossene Verträge, auch nur in die Heime hineinkommen, die nach Artikel 52 des Pflegeversicherungsgesetzes als geförderte Heime gelten. Denn eine Doppelförderung können wir uns nicht leisten. Insoweit, denke ich, sind diese Probleme gesetzlich geregelt. Im Einzelfall, Frau Thierbach, wenn also nach zwei, drei Jahren ein solcher Fall eintreten sollte, dass ein Bewohner sich verschätzt hat und das nicht bezahlen kann, dann werden wir in Einzelverhandlungen auch diese Fälle berücksichtigen und sie können auch in solchen Heimen bleiben.
Herr Minister, ich frage Sie: Die hohe Zahl vor einem Jahr in Suhl in einem Heim wund gelegener und auch fehlernährter und jetzt diese Zahl in Bad Klosterlausnitz, 41 wund gelegene und 42 nicht richtig ernährte Patienten oder Pflegeheimbewohner - ist das für Sie kein Skandal?
Frau Bechthum, ich habe mich vorhin in meiner Einbringung ausdrücklich dafür ausgesprochen, das nicht zu verharmlosen, die Probleme auch mit Namen zu benennen. Ob es mit "Skandal" bezeichnet werden kann? Beide Heime, das war ja der Anlass meiner Ansprache, Sie haben beide Heime in einem Atemzug genannt als zwei neue Pflegeskandale in Thüringen. Das wollte ich eigentlich nur etwas differenziert wissen, denn in Bad Salzungen haben die Betroffenen ausdrücklich die hohe Pfle
geleistung dieses Heims bescheinigt. Im Einzelfall gibt es da natürlich auch Pflegemängel und die müssen umgehend beseitigt werden. Da gibt es überhaupt keine Abstriche von dieser Aussage.
Herr Minister, ich streite mich nicht, ob Pflegeskandal oder nicht. Aber für mich ist es ein Skandal, wenn eine von außen über die Hotline mitgeteilte Kritik an dem Betreuungszustand eines zu Pflegenden zu unterlassener Hilfeleistung führt und daraufhin eine schnellstmögliche Krankenhauseinweisung veranlasst wird und der MDK tatsächlich Strafanzeige stellen muss. Also ein höheres Maß, das Nächste wäre, der Patient ist wegen unterlassener Hilfeleistung gestorben. Da ist der Begriff des Skandals wohl politisch sehr angebracht.
Ich möchte mich noch einmal zu dem so genannten Mitder-heißen-Nadel-Stricken äußern - das wäre unser Antrag für einen Pflegebericht bzw. für das Benennen der notwendigen Novellen am Pflegeberufsausbildungsgesetz und am Ausführungsgesetz zur Pflegeversicherung. Also wo ist denn die heiße Nadel, wenn die Landesregierung seit dem 01.08.2002 weiß, dass wir die Berufe der Hilfskräfte in den Altenheimen selbst rechtlich zu regeln haben? Was ist denn da eine heiße Nadel seit anderthalb Jahren? Der Erlass des bundesdeutschen Gesetzes, Herr Minister Zeh, erfolgte zum 01.08.2002. Ihr Vorgänger hat etwas ausgesessen. Sie haben offensichtlich gemerkt, dass dieser Änderungsbedarf besteht, denn ansonsten wäre es nicht so lange billigend in Kauf genommen worden.
Das andere Problem, dass Sie sagen, unser Antrag wäre mit der heißen Nadel gestrickt: Es ist eben nicht so, dass der Landespflegebericht, der durch die CDU-Fraktion bei der letzten Novelle des Ausführungsgesetzes aus dem Gesetz gestrichen wurde, durch andere im SGB XI bzw. im Heimgesetz verankerten Berichte zu ersetzen wäre. Denn Sie haben die Fachaufsicht, über die Sie jammern oder streiten oder sagen, ich möchte nur moderieren. Sie haben doch auch schon lange erkannt, ich hoffe es, dass unser Ausführungsgesetz noch einen weiteren Fehler hat, nämlich das Selbsteintrittsrecht der übergeordneten Aufsichtsbehörden, das schon vor einem Jahr deutlich geworden ist, an dem die Pflegemissstände im Phönix deutlich geworden sind, wo das Selbsteintrittsrecht zwar formal angewandt wurde, aber eben rechtlich nicht gedeckt war. Das fand ich schlimm und wir haben zu der Zeit bereits verlangt, dass dieses im Ausführungsgesetz verankert wird. Also, von wegen Schnellschuss oder heißge
strickte Nadeln; Zeiträume von über zwei Jahren, das ist doch ein Zeitraum wenn eine Landesregierung verantwortlich mit Pflege umgehen möchte, dass sie diese Mängel dann auch beseitigt. Ein Letztes, weil Sie wieder sagen, die Umzüge der Pflegebedürftigen und nur die Artikel 52, also die, die durch Bundesmittel gefördert werden, sollten im Landespflegeplan aufgenommen bleiben. Sie reden alle von der sich verändernden demographischen Situation. Wir sind alle zufrieden, dass die Menschen heute länger gesund selbstbestimmt leben können. Aber wenn der Pflegefall eintritt, dann kann doch nicht das Problem, was Sie provozieren gegenwärtig mit dem Landespflegeplan, dass Sie jemand nämlich die nachrangige Leistung nach BSHG, das ist Sozialhilfe, nur dann gewähren, wenn er auszieht.
Natürlich, wenn nämlich das frei finanzierte Heim keinen Versorgungsvertrag mit dem Sozialamt hat, dann findet nur die Einzelfallprüfung statt. Der hat dann Anspruch auf Sozialhilfe. Bei dem, wo Sie den Anspruch verweigern nach der Einzelfallprüfung, wird der eben genommen und der zieht um. Das finden wir moralisch bei einem zu Pflegenden einfach unsauber. Das Gesetz an dieser Stelle ist nicht moralisch