weil jeder Mensch in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass er einem anderen keinen Schaden zufügt.
Das mag ja vielleicht unter SED-Zeiten in der DDR etwas anders gewesen sein, aber in der Bundesrepublik ist das ungeschriebenes Gesetz und das brauchen Sie in keinen Vertrag gesondert hineinzuschreiben.
Noch eines wundert mich natürlich sehr stark: Sie sprechen davon, dass die Landesregierung sich verweigert, Ihnen den Vertrag auszuhändigen, sagen im nächsten Halbsatz aber, dass Sie ihn kennen.
Von wem kennen Sie ihn denn dann? Herr Lemke, Sie kennen ihn doch und Sie wissen doch auch, wie das mit Verträgen ist. Da werden Schutzrechte Dritter mit beeinflusst und deshalb können Sie nicht einfach einen Vertrag bekommen.
Dazu hat es eine Stellungnahme der Landesregierung gegeben und dazu ist auch von Ihrer Fraktion keinerlei Einspruch erhoben worden.
Wenn Sie mir jetzt sagen, die DB Regio hat Ihnen den Vertrag zukommen lassen, dann bitte ich Sie, mir das noch kurz schriftlich zukommen zu lassen, dann werde ich mit DB Regio darüber reden.
Herr Minister, können Sie mir die Gründe dafür nennen, warum CDU-Fraktion und SPD-Fraktion diesen Vertrag erhalten haben und die PDS-Fraktion nicht?
Würden Sie mich bitte darüber aufklären, woher Sie wissen, dass die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion den Vertrag erhalten haben?
Der Kollege Lippmann, wenn Sie zugehört haben, was Sie mir unterstellt haben, ich hätte nicht zugehört, wenn Sie zugehört haben bei der Rede des Kollegen Lippmann, hätten Sie gehört, dass er gesagt hat: im DB-Vertrag, der uns allen vorgelegen hat - uns nicht.
Herr Lemke, vielleicht können Sie das im individuellen Gespräch klären, scheint nicht ganz so zu sein, wie Sie das gesagt haben. Ich denke, dem ist auch nichts hinzuzufügen. Dass der Unfall oder die Unfälle bedauerlich sind, denke ich, habe ich ausreichend betont. Dass es zahlreiche andere Strecken gibt, die auch eingleisig sind, ist Ihnen bekannt. Die Harzer Schmalspurbahn ist eine davon, die touristisch schon seit Jahrzehnten genutzt wird. Dort ist das noch nie passiert. Dass das bedauerlicherweise dort geschehen ist, wird wohl auf menschliches Versagen zurückzuführen sein, aber das werden die Untersuchungen ergeben. Menschliches Versagen können Sie nun mal im Unfallgeschehen nicht ausschließen und der größte Teil aller Unfälle auf der Welt geschieht nun
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden. Wir stimmen demzufolge unmittelbar über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/4058 in der Neufassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Der Antrag der PDS-Fraktion ist damit mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15 a.
Eine Sache muss ich jetzt noch nachholen: Beim Tagesordnungspunkt 15, Qualitätssicherung in der oberen Landesjugendbehörde, habe ich zwar über die Ausschussüberweisung abgestimmt, aber nicht die Schlussabstimmung über den Antrag durchgeführt. So weit auch hier in gewisser Weise menschliches Versagen, verzeihen Sie mir das bitte. Ich möchte das jetzt trotzdem nachholen. Wir stimmen nun... Bitte?
Ich rufe also auf die namentliche Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/4022 - Qualitätssicherung in der oberen Landesjugendbehörde. Ich bitte die Stimmkarten einzusammeln.
Ich hoffe, es hatte jeder Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben und schließe den Wahlgang. Ich bitte um das Auszählen.
Mir liegt das Protokoll der namentlichen Abstimmung zum Antrag in der Drucksache 3/4022 vor. Es wurden 74 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 14 gestimmt, mit Nein 48, 12 Abgeordnete haben sich enthalten (nament- liche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe damit die Abstimmung zum Tagesordnungspunkt 15.
Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder der 12. Bundesversammlung dazu: Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, PDS und CDU - Drucksachen 3/3991/4010/4029 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/4071
Ich möchte dazu folgenden Hinweis geben. Gemäß der Bekanntmachung der Bundesregierung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der Bundesversammlung sind durch den Thüringer Landtag 19 Mitglieder der Bundesversammlung zu wählen. Die Fraktionen haben dazu ihre Vorschlagslisten eingereicht. Gemäß § 4 Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung ist die Wahl durch den Thüringer Landtag als Verhältniswahl durchzuführen, bei der jeder Abgeordnete eine Stimme für eine der drei Listen hat. Ich betone das noch einmal ausdrücklich. Das ist auch auf dem Stimmzettel nachzulesen, weil es in dieser Richtung Anfragen an das Präsidium gegeben hat. Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung erfolgt die Verteilung der Sitze nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt. Wir werden diese Wahl in jedem Fall in geheimer Abstimmung durchführen, um dieses Zielergebnis auch exakt nachvollziehen zu können. Ich habe darauf hingewiesen, dass die Wahlvorschläge in den entsprechenden Drucksachen vorliegen. Wir werden wie folgt im Weiteren verfahren. Die Wahlkabinen sind aufgestellt und die beiden Schriftführer sind darauf eingestellt, dass sie nun mit dem Namensaufruf beginnen, und damit bitte ich jetzt die Wahlhandlung zu beginnen.
Die Wahlhelfer müssten eigentlich schon da sein. Es sind die Abgeordneten Braasch, Huster und Bechthum.
Althaus, Dieter; Arenhövel, Johanna; Bechthum, Rosemarie; Becker, Dagmar; Bergemann, Gustav; Böck, Willibald; Bonitz, Peter; Botz, Gerhard; Braasch, Detlef; Buse, Werner; Carius, Christian; Dittes, Steffen; Doht, Sabine; Döring, Hans-Jürgen; Ellenberger, Irene; Emde, Volker; Fiedler, Wolfgang; Fischer, Ursula; Gentzel, Heiko; Gerstenberger, Michael; Goebel, Jens; Grob, Manfred; Groß, Evelin; Grüner, Günter; Hahnemann, Roland; Heym, Michael; Höhn, Uwe; Huster, Mike; Illing, Konrad; Jaschke, Siegfried; Kaschuba, Karin; Klaubert, Birgit; Klaus, Christine; Koch, Joachim; Kölbel, Eckehard; Kraushaar, Ingrid; Krauße, Horst;
Kretschmer, Thomas; von der Krone, Klaus; Kummer, Tilo; Künast, Dagmar; Lehmann, Annette; Lemke, Benno;
Lieberknecht, Christine; Lippmann, Frieder; Michel, Harald; Mohring, Mike; Müller, Dr. Alfred; Nitzpon, Cornelia; Nothnagel, Maik; Panse, Michael; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Pietzsch, Dr. Frank-Michael; Pohl, Günter; Pöhler, Volker; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Schemmel, Volker; Schröter, Fritz; Schuchardt, Dr. Gerd; Schugens, Gottfried; Schuster, Franz; Schwäblein, Jörg; Sedlacik, Heidrun; Seela, Raik; Seidel, Harald; Sklenar, Dr. Volker; Sojka, Michaele; Sonntag, Andreas; Stangner, Dr. Isolde; Stauch, Harald; Tasch, Christina; Thierbach, Tamara; Trautvetter, Andreas; Vogel, Dr. Bernhard; Vopel, Bärbel; Wackernagel, Elisabeth; Wehner, Wolfgang; Wetzel, Siegfried; Wildauer, Dr. Heide; Wolf, Bernd; Wolf, Katja; Wunderlich, Gert; Zeh, Dr. Klaus, Zimmer, Gabriele; Zitzmann, Christine.
Ich nehme an, dass alle die Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben. Ich schließe den Wahlgang. Ich bitte darum, dass die Stimmen ausgezählt werden.
Lassen Sie mich das Ergebnis der Wahl der vom Thüringer Landtag zu wählenden Mitglieder der 12. Bundesversammlung bekannt geben.
Es wurden 77 Stimmzettel abgegeben. 2 Stimmzettel waren ungültig. Demzufolge hatten wir 75 gültige Stimmzettel.
Von den abgegebenen gültigen Stimmzetteln entfielen auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD 16 Stimmen, auf den der Fraktion der PDS 16 Stimmen, auf den der Fraktion der CDU 43 Stimmen.
Damit sind nach dem Höchstzahlverfahren d'Hondt als Mitglieder der Bundesversammlung gewählt aus dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Kati Wilhelm, Rosemarie Bechthum, Frank Warnecke und Sabine Doht; aus dem Wahlvorschlag der PDS: Bodo Ramelow, Dieter Hausold, Margit Jung und Petra Enders; aus dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: Dieter Althaus, Professor Dr. Walter Bauer-Wabnegg, Hartwig Gauder, Evelin Groß, Karl Jungbeck, Christine Lieberknecht, Dr. Frank-Michael Pietzsch,
Manfred Ruge, Professor Dr. Dagmar Schipanski, Dr. Bernhard Vogel und Patrick Bicke. Die weiteren Kandidaten der Vorschlagsliste sind damit als Ersatzmitglieder der gewählten Mitglieder der Bundesversammlung gewählt. Dieses Protokoll ist durch die Wahlhelfer Bechthum, Braasch und Huster unterzeichnet.
Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 3/4 und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes dazu: Wahlvorschläge der Fraktionen der PDS und CDU - Drucksachen 3/4011/4028
Nachdem der Landtag in seiner 100. Plenarsitzung am 30. Januar 2004 den Untersuchungsausschuss 3/4 gebildet hat, sind der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses und dessen Stellvertreter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes durch den Landtag zu wählen. Entsprechend dem vom Ältestenrat in seiner 2. Sitzung am 19. Oktober 1999 festgelegten Verfahren zur Benennung der Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Stellvertreter entfällt gemäß dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren damit der Wahlvorschlag für den Vorsitz des Untersuchungsausschusses auf die Fraktion der CDU und für dessen Stellvertreter auf die Fraktion der PDS. Ich nehme an, eine Aussprache dazu wird nicht gewünscht?
Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir durch Handzeichen über die Wahlvorschläge wie folgt ab: Als Erstes über den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/4028, dies ist der Abgeordnete Willibald Böck, der zum Ausschussvorsitzenden gewählt werden soll. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das scheint eine überwältigende Mehrheit zu sein. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Abgeordnete Willibald Böck zum Ausschussvorsitzenden gewählt.