Denn ich will Ihren Vorwurf, die Landesregierung hätte damals in unverschämter Art und Weise das ÖPNV-Gesetz geändert, richtig stellen. Es war insbesondere meine Fraktion, die gesagt hat, wegen der Umsteuerung, gerade auch von dem zurückgehenden Schienenverkehr in den öffentlichen Personennahverkehr, muss eine Reaktion erfolgen, und die Reaktion konnte nur erfolgen, indem das Gesetz geändert werden konnte. Herr Kollege Lippmann hat an dieser Stelle richtigerweise auch die Zustimmung seiner Fraktion betont, die in dieser Situation parlamentarisch das Gesetz geändert hat. Sie müssen da nicht mit Fingern auf die Landesregierung zeigen, sondern das muss man mal so deutlich sagen, das ist hier im Parlament verabschiedet worden.
Das Zweite, was ich eigentlich - ja, mir fehlen die Worte - ungeheuerlich finde, dass Sie Ihre Ausführungen zu dem Gesetz auch noch verknüpfen mit den Zahlen des Verkehrssicherheitsgeschehens. Also, das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun, es hat nichts damit zu tun.
Wissen Sie, gerade mit dem Blick auf das schreckliche Unglück in den letzten Tagen - das war ein Bus, der dort verunfallt ist. Sie merken also auch, wie schief Sie eigentlich in Ihrer Argumentation liegen. Ich habe mich aber insbesondere deshalb zu Wort gemeldet, Herr Kollege Lippmann, da Sie mich enttäuscht haben. Ich hatte ja im Zwischenruf gesagt, ich setze auf Sie. Aber dass Sie hier mit der Behauptung hingehen, dass wir Gelder veruntreuen, das weise ich natürlich strikt zurück. Das kann so nicht im Raum stehen bleiben. Herr Kollege Schugens hat sehr deutlich gesagt, dass die Mittel natürlich gesetzestreu verwendet werden, dass die Umschichtung eine Notwendigkeit ist. Wissen Sie, Herr Kollege Lippmann, Ihr Fraktionsvorsitzender Gentzel saß am parlamentarischen Abend bei der Handwerkerschaft zum Thema "Ausbildungsplatzabgabe" offensichtlich auch zwischen allen Stühlen. Was dort geschieht, das würde ich vielleicht in den Tatbestand Veruntreuung nehmen. Einerseits wird diese Wirtschaftspolitik der Bundesregierung so negativ sein, dass Unternehmen keine Aufträge mehr haben und um ihre Daseinsmöglichkeit überhaupt kämpfen müssen - also, sie können nicht ausbilden in dieser wirtschaftlichen Situation -, und dann kommt die Bundesregierung daher und sagt, wenn ihr nicht ausbildet, dann müssen wir euch noch bestrafen. Das ist die verkehrte Logik, die Sie hier bringen, aber nicht, dass wir
in dem Notlagefall, den wir haben, mit den Geldern versuchen den öffentlichen Personennahverkehr auch weiterhin bezahlbar zu gestalten. Danke schön.
Nun gibt es keine weiteren Redeanmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen? Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es dazu auch nicht. Die Überweisung ist erfolgt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.
Wir kommen zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 5 und 12, wie heute Morgen bei der Feststellung der Tagesordnung vereinbart.
Gesetz zur Bereinigung des Thüringer Polizei- und Sicherheitsrechts Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/4105 ERSTE BERATUNG
Verfassungsmäßigkeit der Thüringer Sicherheitsgesetze Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/4117 - Neufassung
Wir werden in gemeinsamer Aussprache diese Tagesordnungspunkte behandeln. Es ist angekündigt worden, dass die SPD-Fraktion durch den Abgeordneten Schemmel die Begründung des Gesetzentwurfs vornimmt.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf zunächst aus dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zitieren: "Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten privaten Kernbereiches, in den die akustische Überwachung von Wohnraum zu Zwecken der Strafverfolgung nicht eindringen darf." Heißt zu deutsch: Hier wird nichts weiter getan, als dass man das grundgesetzlich geschützte Recht auf die Unantastbarkeit des Wohnraums noch einmal in einem Verfassungsgerichtsurteil bekräftigt hat. Was bedeutet es an dieser Stelle für uns, die wir Antragsteller dieses vorliegenden Gesetzes sind? Meine Damen und Herren, es gibt Geschehnisse, auf die muss Politik natürlich reagieren. Wir hatten solche Kulminationspunkte am 11. September und wir hatten auch einen solchen Kulminationspunkt bei den vergangenen Ereignissen in Madrid.
Reagieren heißt, angemessen reagieren, Reagieren heißt nicht, dass an dieser Stelle die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Bürger angegriffen werden dürfen, denn was das Verfassungsgericht über die Wohnraumüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung gesagt hat, gilt natürlich auch für die präventive Verbrechensbekämpfung, für die akustische Wohnraumüberwachung in diesem Fall, und darauf bezieht sich unser Gesetz.
Meine Damen und Herren, auch wenn wir das nicht gern hören wollen, es gibt kein Grundrecht auf innere Sicherheit, es gibt aber ein Grundrecht auf die Menschenwürde, es gibt ein Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die aktuelle Reaktion von Politik kann selbst bei den kompliziertesten Vorgängen, bei den schrecklichsten Vorgängen, wie wir sie z.B. auch wieder in Madrid erleben mussten, nicht so weit gehen, dass dann aus dem Sicherheitsbedürfnis heraus Grundrechte und Menschenrechte eingeschränkt werden. Das ist mein Plädoyer und das sollten wir uns bei allen Vorgängen vergegenwärtigen. Wir werden auch in der nächsten Zeit mit islamistischem Terror rechnen müssen auf der Welt, überall. Hoffentlich werden wir verschont. Wir wollen das alle hoffen, aber es kann sich dessen niemand sicher sein. Aber selbst dann gibt uns das nicht das Recht, verfassungsrechtlich geschützte Grund-, Menschen- und Freiheitsrechte einzuschränken, deshalb unser Antrag an dieser Stelle. Danke schön.
Meine Damen und Herren! Herr Schemmel, Ihre jetzt vorgenommene Wertung staatlicher Eingriffe in diverse Grundrechte, gehalten auch zum Tagesordnungspunkt der Sicherheitsverwahrung, hätte sicherlich auch zu einer anderen Bewertung dieses Themas führen können. Das ist mir eben sehr deutlich geworden.
Meine Damen und Herren, niemand wird sicherlich im Thüringer Landtag daran zweifeln, dass die Vorschriften zum so genannten großen Lauschangriff im Polizeiaufgabengesetz, aber auch im Verfassungsschutzgesetz verfassungswidrig sind, nachdem das Bundesverfassungsgericht zur Ausgestaltung des Artikels 13 - hier insbesondere der Absätze 2 bis 7 Grundgesetz - in der Strafprozessordnung geurteilt hat, außer vielleicht der Thüringer Innenminister selbst, der ja auch dann noch von seinen gesetzlichen Regelungen und viel mehr von sich selbst überzeugt scheint, wenn ihm auch schwarz auf weiß vorgelegt wird, dass
das Gegenteil der Fall ist. Aber es gibt einfach einen Punkt, da ist eine Interpretation nicht mehr möglich, und der ist nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil erreicht. Die Vorschriften in § 35 Polizeiaufgabengesetz als auch in § 7 des Verfassungsschutzgesetzes sind, gemessen an den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März, verfassungswidrig. Und das nicht, Herr Schemmel, weil für die präventive Wohnraumüberwachung das Gleiche gilt wie im Bereich der Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung, sondern weil viel eher für die präventive Wohnraumüberwachung gilt, was für die Wohnraumüberwachung zum Zwecke der Strafverfolgung jetzt ohnehin Gültigkeit hat.
Vor diesem Hintergrund erscheint es auch folgerichtig, genau das parlamentarisch zu tun, was die SPD gemacht hat, und ich gebe zu, auch die PDS-Fraktion hat über einen ähnlichen Gesetzentwurf nachgedacht, wir haben aber darauf verzichtet,
nicht, Herr Pohl, weil die SPD gehandelt hat, sondern weil wir zwei Dinge getan haben. Wir haben uns erstens die Frage gestellt: Welche Wirkung hat denn Ihr Gesetzentwurf tatsächlich in der praktischen Ausgestaltung? Wir haben ein Zweites getan, wir haben uns die Frage nämlich auch beantwortet. Unzweifelhaft richtig ist sicherlich, dass mit der eingebrachten Regelung der SPD die eindeutig verfassungswidrigen Bestandteile aus dem Gesetz gestrichen werden. Richtig ist aber auch, dass dies lediglich der Gesetzesklarheit in beiden Gesetzen dient, weil die Anwendung genau eben jener Paragraphen bei verpflichteter verfassungskonformer Auslegung eben nicht mehr zulässig ist. Ich unterstelle, wenn schon nicht dem Thüringer Innenminister, so doch aber dem LKA-Präsidenten und den Leitern der Polizeidirektionen, aber auch dem Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz, nicht bewusst und wissentlich Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung verfassungswidrig anzuordnen. Verstehen Sie mich nicht falsch: Gesetzesklarheit zu schaffen, ist sicherlich richtig und auch notwendig, aus unserer Sicht aber nicht nur im angedeuteten Sinn der SPD, die Eingriffsregelung vor der Wahl zu streichen und nach der Wahl eine gesetzliche und dann verfassungskonforme Gestaltung des Eingriffs in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu formulieren, wie man es aus Ihrer Begründung zumindest herauslesen kann. Dass die PDS-Fraktion an das Thema sehr viel grundsätzlicher herangeht, sollte Ihnen bekannt sein. Ihnen sollte aber auch bekannt sein, Herr Schemmel, dass immerhin drei der Bundesrichter auch die grundgesetzliche Regelung zum Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzbarkeit der Wohnung generell als verfassungswidrig bezeichnet wissen wollten.
Aber unabhängig davon haben wir uns auch die Frage gestellt, ob nicht auch weitere Regelungen in anderen Thüringer Gesetzen zumindest verdächtig sind, gemessen an
den qualitativen Kriterien des Bundesverfassungsgerichts, auch als verfassungswidrig bezeichnet werden zu können. Zu denken wäre hier insbesondere an den nicht ausreichenden Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung, der dazu führt, dass die Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden gegen die Menschenwürde, gegen das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung verstoßen und den Ansprüchen auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör und weiteren Grundrechten zuwiderlaufen. Deshalb haben wir Ihnen beispielhaft in Punkt 2 unseres Antrags Eingriffsbefugnisse aus Thüringer Gesetzen aufgeführt, durch deren Anwendung diese genannten Grundrechte nicht nur peripher berührt sind.
Natürlich, meine Damen und Herren, wird dieser Thüringer Landtag aus zeitlichen Gründen nicht mehr machen können im Gesetzgebungsverfahren als das, was die SPDFraktion mit ihrem Gesetzesvorschlag hier eingebracht hat. Aber der Thüringer Landtag ist angesichts des weit reichenden Urteilstenors des Bundesverfassungsgerichts, der tatsächlich eine Neubestimmung des Verhältnisses von Eingriffbefugnissen und Grundrechten darstellt, geradezu gezwungen, die von Ihnen selbst gesetzlich auf den Weg gebrachten Regelungen zu überprüfen und sie muss sich dabei natürlich auch ganz zwangsläufig der Landesregierung bedienen. Die Ergebnisse der Überprüfung durch die Landesregierung müssen letztlich aber wieder durch den Landtag als den eigentlichen Gesetzgeber selbst bewertet und in konkrete Gesetzesänderungen gefasst werden. Das wird dann sicherlich erst in der nächsten Legislaturperiode der Fall sein.
Herr Abgeordneter Dittes, die Redezeit zur Begründung beträgt fünf Minuten. Ich habe Ihnen schon angezeigt, dass die Redezeit zu Ende ist.
aber es ist offensichtlich kaum möglich. Nein, der letzte Satz: Meine Damen und Herren, der jetzige Landtag als Urheber auch der genannten Gesetze hat seine Pflicht getan, wenn er jetzt noch diese Überprüfung in die Wege leitet und damit eben auch die Grundlagen schafft für die gesetzlich notwendigen Novellierungen, die dann sicherlich nach der Wahl am 13. Juni zu erfolgen haben. Vielen Dank.
In der gemeinsamen Aussprache rufe ich als Ersten den Abgeordneten Fiedler für die CDU-Fraktion auf.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe zwar eine grüne Mappe, aber es ist Schwarzes drin, Günter Pohl. Wir haben uns heute hier mit dem "Gesetz zur Bereinigung des Thüringer Polizei- und Sicherheitsrechts", Gesetzentwurf der SPD, und TOP 12 "Verfassungsmäßigkeit der Thüringer Sicherheitsgesetze", Antrag der PDS, zu beschäftigen. Herr Kollege Dittes hat das ja in seiner bewährten Art und Weise hier vorgetragen.
Herr Kollege Dittes, Sie wissen ja - Herr Kollege Ramelow Sie können da ja ruhig mal klopfen, Sie wissen aber, dass wir ja den Herrn Kollegen Dittes und Ihre Fraktion auf dem Gebiet nun wirklich nicht so übermäßig ernst nehmen, denn wenn es nach ihm ginge, gäbe es sowieso keinen Verfassungsschutz, aber ich komme noch darauf. Das ist ja Ihr Grundanliegen, was Sie schon immer haben. Das wird auch nicht besser, wenn Sie jetzt das alles noch mal versuchen, neu aufzurühren.
Gestatten Sie mir aber trotzdem, erst noch mal kurz zur SPD zu kommen. Der Entwurf, der uns hier heute vorgelegt wurde, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der SPD, wenn ich mich recht erinnere, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung dem Bundesgesetzgeber einen Zeitraum zur Gesetzeskorrektur gesetzt. Die Regelungen zum großen Lauschangriff, zumindest soweit sie die Strafprozessordnung betreffen, sind erst bis Mitte 2005 zu ändern. Ich sage es noch einmal: bis Mitte 2005 zu ändern. Vom Landesgesetzgeber wollen Sie, meine Damen und Herren und Kolleginnen und Kollegen der SPD, eine sofortige Änderung der einschlägigen Landesgesetze. Das kann, glaube ich, nicht Ihr Ernst sein. Haben Sie bei der Bundesregierung oder beim Bundesinnenminister nachgefragt zu Ihrem Begehren, haben Sie sich dort mal in Verbindung gesetzt? Ich glaube, Otto Schily ich stimme ihm ja nicht in allen Punkten zu -, aber gerade der Bundesinnenminister ist ja doch auf dem Weg, wenn es um Verbrechensbekämpfung geht, innere Sicherheit zumindest oft in Übereinstimmung mit Günter Beckstein und unserem Innenminister und anderen. Ich glaube, wenn Sie ihm mit Ihrem Antrag gekommen wären, würde er Sie wahrscheinlich nicht ernst nehmen. Ich glaube auch, Kollege Schemmel hat es zwar gesagt, aber es ist bei Ihnen nicht verinnerlicht worden, wir haben gerade vor kurzem nicht nur den 11. September in New York gehabt, sondern wir haben vor wenigen Wochen den 11. März 2004 in Madrid gehabt. In tragischer Weise ist uns vor Augen geführt worden, dass jetzt der Terrorismus und damit die organisierte Kriminalität und alles in Europa angekommen ist. Ich glaube, das muss man einfach verinnerlichen. Wir soll
ten uns daher Ihrem Gesetzentwurf nicht weiter zuwenden, denn er stellt einen untauglichen Versuch dar, ich denke jedenfalls, auf populistische Weise die Augen vor der Realität zu verschließen. Deswegen wollen Sie wahrscheinlich damit - ich kann es Ihnen ja nicht mal so sehr übel nehmen - von Ihren eigenen Problemen ablenken, die Sie in den letzten Tagen zu Ihrem Parteitag und anderen Dingen vor sich hatten. Die Bürgerinnen und Bürger werden es einfach sehen und durchschauen, was Sie hier eigentlich auf den Weg bringen wollen. Ich sage Ihnen gleich, wir werden Ihren Gesetzentwurf nicht an den Ausschuss überweisen, wir werden ihn einfach ablehnen. Er ist untauglich und wir brauchen ihn nicht. Es ist noch genügend Zeit, dass die Landesregierung mit Ruhe alles durchforsten kann, was auch in dem Urteil steht.
ja, von mir ausgesehen rechts. Herr Dittes, Sie sind sowieso so weit links, so weit kann ich gar nicht schauen, so weit, wie Sie links sind. Selbst wenn Sie auf dem Baum sind, ist das noch so.
Ja, natürlich, es wäre ja schlimm, wenn Sie die SPD wären. Die große Volkspartei möchte ja erhalten bleiben.
Bei Ihnen möge es weiter nach unten gehen. In den Umfragen haben sie Sie schon überholt, aber hoffentlich bleibt es bis zum Ende so, aber wir sollten die Mehrheit kriegen.
Die unter dem Aktenzeichen 1 des Bundesverfassungsgerichts 23/78 aus 98 mitgeteilten Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts zur Frage des großen Lauschangriffs sind im Internet nachzulesen.
Daraus ergibt sich neben der eigentlich zu entscheidenden Frage auch, welche Forderungen das Gericht an die Gesetzgeber gestellt hat. Nun wollen Sie den Landtag zu der Feststellung auffordern, aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seien die einschlägigen Regelungen des Polizeiaufgabengesetzes und des Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig. Ich kann Ihnen
für meine Fraktion mitteilen, dass wir ein solches Bedürfnis überhaupt nicht erkennen können. Natürlich, Herr Kollege Ramelow, respektieren wir die Entscheidung unseres obersten Gerichts, bei Ihnen weiß ich nicht immer, ob das auf dem Boden des Grundgesetzes ist - ich sage immer, habe ich so ab und zu mal meine Befürchtungen, dass das nicht immer so ist. Aber wenn es darum geht, das zu nutzen, sind Sie immer die Ersten. Wir werden zuerst die doch umfassende Entscheidung des Gerichts sorgfältig auswerten, ich glaube, das gehört sich einfach. Erst dann sind die daraus gegebenenfalls resultierenden Konsequenzen zu ziehen. Sie möchten die Angelegenheit offensichtlich umgekehrt nach dem Motto aufziehen, zunächst beseitigen wir das Polizeiaufgaben- und das Verfassungsschutzgesetz, danach überlegen wir in aller Ruhe, ob das Bundesverfassungsgericht zu einzelnen Fragen dieses Gesetzes keine Entscheidung getroffen hat. Dazu wird dann darüber nachgedacht, ob diese Passagen wieder Gesetzeskraft erlangen sollen.