wenn diese Ankündigung tatsächlich wahr gemacht wird. So ist es rübergekommen. Vielleicht muss man das dann noch einmal andernorts erklären. Es hätte uns schon gewundert. Als wir vor Jahren solche Höchstgrenzen gefordert haben, wurden wir beschimpft und ausgelacht. Ich hatte gedacht, jetzt haben sich die Zeiten geändert und Sie haben tatsächlich einen Vorschlag der PDS aufgegriffen. Unternehmen sollen künftig auch maximal 5.000 bis 10.000 ) 1" dies nur die jährliche Bezahlung trifft, was wir vermuten, oder
Drittens will die Landesregierung eine Informationsoffensive starten. Das habe ich vom Minister eben nicht gehört. Aber hier wurden ja auch schon viele Versuche gestartet, oftmals aber doch recht erfolglos, nun ein neuer Versuch. Der Innenminister und der Staatssekretär - das habe ich aber auch aus der Presse entnommen - werden im April auf Kreisbereisung gehen. Mit wem sie reden wollen, das steht heute noch nicht fest, aber wir hoffen, dass eine Vielzahl von Bürgergesprächen stattfinden. Doch wir sagen, Information allein reicht nicht. Was wir brauchen, ist Bürgermitbestimmung.
Wird sie nicht gesichert, sind die Abgabenprobleme nicht zu lösen. Auch sollte bei dieser Gelegenheit die Landesregierung selbst nicht länger Informationen zur Erhebung von Kommunalabgaben als geheime Verschlusssache behandeln, wie beispielsweise die Ergebnisse der Tiefenprüfung im Wasser-/Abwasserbereich. Wenn Sie so vorgehen, meine Damen und Herren, werden künftig auch Kommunalpolitiker nicht mehr Informationen mit dem Verweis auf Anweisung von Landesbehörden verweigern. Der Ball der Verantwortung kann so nicht mehr hin- und hergeschoben werden.
Nun, meine Damen und Herren, diese drei punktuellen Neuregelungen der Landesregierung sind nicht schlecht und lassen aber alle grundsätzlichen Probleme unangetastet. Dieses möchten und wollen wir nicht unwidersprochen hinnehmen. Der Landtag muss die Landesregierung in die Pflicht nehmen, wenn sie selbst dieser Pflicht nicht nachkommt. Dieser Fakt und diese Notwendigkeit waren Auslöser für unseren Entschließungsantrag.
Meine Damen und Herren, die Kommunalabgabenprobleme in ihrer Gesamtheit können nicht durch einzelne Maßnahmen gelöst werden. Erforderlich ist ein Komplex von Maßnahmen und Entscheidungen. Unsere Vorschläge sind deshalb auch als komplexer Lösungsvorschlag zu verstehen. Wenn man die einzelnen Vorschläge für sich betrachtet, wird dies die bestehenden Probleme auch nicht lösen. Dennoch will ich von den 12 vorgeschlagenen Maßnahmen nur auf vier eingehen.
Bewusst haben wir die notwendigen Strukturveränderungen bei den Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung an die erste Stelle unseres Forderungskatalogs gestellt. Es wäre gut, wenn Herr Gnauck noch in diesem Saal wäre, denn er ist einer der Hauptverantwortlichen für die jetzigen Strukturen.
Bis 1992 gab es in Thüringen mit den drei WAB-Betrieben eine vernünftige Struktur. Sie wurde unbegründet zerschlagen, wohl auch deshalb, weil sie noch zu sehr an die Bezirksstruktur aus der DDR erinnerte, wohl aber auch, weil durch die Neustrukturierung viel Geld zu verdienen war. Nach 1992 gab es über 200 Aufgabenträger, heute sind es noch rund 180. Bei mehr als 2 Millionen Einwohnern wird sichtbar, wie kleingliedrig diese Struktur ist. Seit Mitte der 90er-Jahre versucht die Landesregierung durch Nachförderung und Strukturhilfen effektivere Strukturen zu schaffen. Dies hat den Steuerzahler jährlich 25 Mio. "& 3 " sätzliche Lösung aber hat die Förderung bisher noch nicht gebracht. Wir fordern deshalb, dass mit diesem Klein-Klein Schluss gemacht werden muss. Wir halten es für nicht mehr vertretbar, weiterhin öffentlich Gelder in uneffektive Strukturen zu investieren. Wir haben bereits im Jahr 2000 vorgeschlagen, durch eine gezielte Förderung effektivere Strukturen zu schaffen.
Nach einer dreijährigen geförderten Konsolidierungsphase sollten ggf. Pflichtverbände durch Gesetz entstehen. An diesem Vorschlag halten wir auch weiterhin fest. Wir meinen, maximal 25 Aufgabenträger sind für Thüringen genug.
Weniger Aufgabenträger sparen Kosten, insbesondere im Verwaltungsbereich. Ich glaube, da sind die Auffassungen hier im Haus so weit nicht auseinander.
Meine Damen und Herren, als Zweites fordern wir die sofortige Auflösung der Wasser- und Abwassermanagement GmbH.
Es hat sich gezeigt, dass diese Gesellschaft nicht zur Klärung von Problemen beitrug, sondern vielmehr neue Probleme erzeugte. Ich sage das, obwohl der Innenminister versuchte, die Leistungen der WAM sehr ausführlich zu loben. Dass diese Gesellschaft die Probleme nicht löst, war unserer Meinung nach nicht anders zu erwarten, bewegt sie sich doch in einem rechtlosen Raum zwischen den Fachaufsichten, den Kommunalaufsichtsbehörden auf der einen und den Aufgabenträgern auf der anderen Seite. Hier zeigt sich das gesamte Ausmaß der von mir bereits genannten organisierten Verantwortungslosigkeit. Das hat auch Ihr als Wunderbringer gehandelter Geschäftsführer der Gesellschaft erkannt und hat dann das Handtuch geworfen. Er ist jetzt lieber wieder als Berater tätig. Dies ist angenehmer, weil anonymer. Wir meinen, dass die durch die Auflösung der WAM frei werdenden finanziellen Mittel für die fachliche Qualifizierung der Kommunalaufsichten
Als besonders bedenklich betrachten wir es, dass die WAM immer noch Prüfungsaufträge an die Mittelrheinische Treuhand vergibt. Diese Gesellschaft war nach unseren Informationen maßgeblich an der Bildung der jetzigen Strukturen der Aufgabenträger beteiligt. Insofern wird es immer bei den jetzigen Prüfungen und Beratungen zu Interessenkonflikten kommen, müssen doch auch immer die Vorgänger bei der Bildung der Aufgabenträger mit geprüft werden. Hier fordern wir ein konsequenteres Handeln, weil anderenfalls Spekulationen Tür und Tor geöffnet werden können.
Meine Damen und Herren, zu einem letzten Punkt, der von uns im Antrag benannten Problemkreise: Zurzeit wird besonders heftig die Sinnhaftigkeit der Beitragserhebung diskutiert. Viele Bürgerinitiativen und die Interessenvertreter der Grundstückseigentümer fordern: Weg mit den Beiträgen. Beim Wasser und Abwasser sollen alle Investitionen über die Gebühren refinanziert werden. Die Mieterverbände befürchten dadurch einen Anstieg der Gebühren. Sie widersprechen zudem der reinen Gebührenfinanzierung, weil dadurch die Wertsteigerungen der Grundstücke durch die Mieter teilweise mitfinanziert werden. Manche verstehen die politische Landschaft nicht mehr so richtig. Der CDU-Innenminister spielt den Interessenvertreter der Mieter und die PDS nimmt sich der Nöte der Eigentümer an.
Wenn Politik nicht mehr weiter weiß, versteckt man sich dann hinter gerichtlichen Entscheidungen. Wir fordern als PDS hier eine emotionslose Debatte und es muss Schluss damit sein,
Grundstückseigentümer und Mieter gegenseitig auszuspielen. Es geht um Kostenentlastung für beide. Wenn man sich die Fakten ansieht, wird sichtbar, dass die Beitragserhebung tatsächlich nicht mehr zeitgemäß ist. Zum einen gibt es die Form der Beiträge keinesfalls überall in Europa.
Einen Moment, Herr Abgeordneter Pohl hat nicht verstanden, dass Sie das jetzt nicht möchten, dass er eine Frage stellt.
(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Ich würde sagen, machen Sie erst den Beitrag, ich stelle danach die Frage.)
Es ist wie bei anderen Dingen auch eine deutsche Besonderheit. Die Beiträge gibt es aber auch nicht mehr flächendeckend in allen Bundesländern. So kennen die Stadtstaaten und Baden-Württemberg keine Straßenausbaubeiträge. Warum soll es in Thüringen nicht auch möglich sein, was in diesen Bundesländern Praxis ist? Selbst in Thüringen gibt es keine flächendeckende Beitragserhebung. Rund 20 Prozent der Gemeinden haben bisher keine Straßenausbaubeiträge erhoben. 25 Prozent der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung erheben in Thüringen zurzeit ebenfalls keine Beiträge. Diese beitragsfreien Aufgabenträger haben andererseits keine auffällig höheren Gebühren - das ist ja das Entscheidende - als die Aufgabenträger, die zusätzlich noch Beiträge erheben. Diese Fakten sprechen eigentlich für sich. Deshalb spricht sich die PDS seit einiger Zeit für die mittelfristige, nicht sofortige, aber mittelfristige Abschaffung der Beiträge aus.
Für den Straßenausbau brauchen die Gemeinden dabei einen finanziellen Ausgleich. Straßen sind Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen deshalb steuerfinanziert sein. Bei den klassifizierten Straßen ist dies doch selbstverständlich. Beim Wasser und Abwasser können durch Kostenoptimierungen die Beiträge abgeschafft werden, ohne dass sich die Gebühren astronomisch, so wie es Herr Trautvetter prophezeit, erhöhen. Ich möchte ein Beispiel dazu nennen. Der Ilmenauer Zweckverband wollte ursprünglich 2,20 4² gewichtete Fläche als Wasserbeitrag erheben. 2003 hat der Verband beschlossen, keine Beiträge mehr zu erhöhen. Im Gegenzug wurde die Trinkwassergebühr um 11,5 Prozent erhöht. Dies ist die Realität, nicht was der Innenminister nun als Gespenst an die Wand malt. Was in Ilmenau möglich ist, muss auch anderswo letztlich möglich sein. Selbstverständlich sind hierzu natürlich einschneidende Maßnahmen, wie wir sie fordern, notwendig.
Meine Damen und Herren, unser Forderungskatalog ist kein Warenhauskatalog von Wünschen, er greift vielmehr Erfahrungen einzelner Bundesländer und Aufgabenträger auf, die letztlich grundsätzliche Anwendung finden sollen. Wir sagen Ja zu Kommunalabgaben. Diese müssen aber vertretbar und bezahlbar sein. Der Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit gilt für uns auch für den Bereich der Kommunalabgaben. Ich möchte Sie sehr herzlich bitten, meine Damen und Herren, zuzustimmen, dass unser Entschließungsantrag im Innenausschuss weiter beraten wird, weil ich denke, dass erst einmal eine ganze Reihe von den Maßnahmen, die durch die Landesregierung ergriffen wurden, auch Gegenstand sind und dass wir aber zum anderen die Dinge weiterführen und dass man über
Sehr geehrte Frau Dr. Wildauer, bezogen auf Ihre Einlassungen zur Problematik der Beiträge und auch bezogen auf die Hinweise der Stadtstaaten frage ich Sie:
1. Wie bewerten Sie denn die von Ihrem Fraktionsvorsitzenden gemachte Aussage, Beiträge abzuschaffen, mittelfristig abzuschaffen?
2. Wie bewerten Sie diese Berechnung, die wir heute in der "Thüringer Allgemeinen" gelesen haben, zum Wasserzweckverband Friedrichroda, wo eine reine Gebührenberechnung gemacht worden ist und diese Gebührenberechnung sehr stark nach oben gegangen ist?
Herr Pohl, vielleicht erst einmal zu den Stadtstaaten. Da brauchen wir auch nur Erfurt zu nehmen, das ist zwar kein Stadtstaat, aber eine Stadt. Dort ist eine reine Gebührenfinanzierung eigentlich unstrittig. Aber ich habe auch Baden-Württemberg benannt. Baden-Württemberg ist ja ein großes Flächenland, was eine Gebührenfinanzierung möglich gemacht hat. Es gibt aber auch in Thüringen ganz unterschiedliche Verbände. Beispielsweise haben wir Apolda. Apolda hatte über mehrere Jahre Beiträge und Gebühren erhoben, ist aber seit einiger Zeit dazu übergegangen, auch Investitionen nur noch über Gebühren zu finanzieren. Es gibt auch andere,
beispielsweise Eisenberg. Das wollte ich mir mit Interessierten noch in diesem Monat gern einmal anschauen, deren Erfahrungen und ihre Herangehensweise kennenlernen. In Eisenberg erhebt man nur Gebühren. Die Gebühren sind auch sozial verträglich ohne Beiträge. Ich kann das jetzt nicht genau erklären, das muss ich mir dort erst einmal anschauen.
Was Friedrichroda betrifft, Friedrichroda geht nun wieder über hundertprozentige Beitragsfinanzierung. Das halte ich persönlich für nicht glücklich, auch nicht für gut. Ich hatte auch im Gespräch mit dem Verband darauf hingewiesen, auch unter Verweis auf die Handlungsempfehlung der Landesregierung, dass man 50:50 finanzieren sollte. Es wäre möglich. Hier ist reine Gebührenfinanzierung nicht machbar.
Dennoch setzt sich die PDS auch in ihrem Landeswahlprogramm dafür ein, dass mittelfristig die Beiträge abgeschafft werden. Wenn wir darüber weiter im Innenausschuss diskutieren, lege ich auch gern noch vor, wie das funktionieren kann. Aber jetzt haben wir die Zeit nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Kollegin Wildauer, ich hatte mir ursprünglich vorgenommen, am Schluss meiner Ausführungen auf Ihren Entschließungsantrag einzugehen. Aber nach Ihren Ausführungen jetzt sehe ich mich doch veranlasst, gleich etwas dazu zu sagen. Sie haben hier dargelegt, dass die PDS dafür steht - und wo auch immer das steht, wir wollen hier eigentlich keine Wahlprogramme zitieren -, Sie sind für die mittelfristige Abschaffung von Beiträgen, das heißt also die Abschaffung des § 7 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes. Ich sage Ihnen hier: Mit Ihrer Drucksache 3/4145, mit diesem Entschließungsantrag, erkennen Sie die Existenz, die Weiterexistenz dieses § 7 an. Sie müssen schon sagen, was Sie wollen. Wenn Sie hier Änderungen in diesem § 7 vorsehen, dann muss ich ihn zunächst erst einmal akzeptieren, sonst kann ich daran nichts ändern. Dann kann ich ihn auch nicht abschaffen. Ich habe schon einmal von diesem Platz aus die Frage der Wahrhaftigkeit, allerdings an eine andere Fraktion gestellt. Ich möchte das hier ausdrücklich in diese Richtung tun und möchte das noch untermauern. Sie haben eben auch gesagt, Frau Kollegin Wildauer, dass Ihre Partei offensichtlich paradoxerweise jetzt die Vertreterin von Haus- und Grundbesitzern ist und der Minister gerade die Mieter vertritt. Da sage ich Ihnen ganz deutlich, ich habe es selbst erlebt, wie ein wahrscheinlich zukünftiger Kollege von Ihnen in Versammlungen mit den Haus- und Grundbesitzern die Abschaffung von Beiträgen fordert, weil das ja viel gerechter ist und am nächsten Tag zu den Mietern sagt, passt aber auf, wenn die alles über Gebühren machen wollen, dann könnt ihr klagen. Das ist Wahrhaftigkeit. Das muss ich an dieser Stelle verurteilen.