Günter Pohl

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte im Zusammenhang mit der jetzigen Regierungserklärung einmal drei Gedanken äußern. Wir haben heute die 105. Plenarsitzung. Wir stehen am Ende dieser 3. Legislaturperiode, aber 104 Mal ist auf diesem Gebiet nichts Entscheidendes passiert. Gerade in dieser 105. Plenarsitzung wird der Eindruck des Handelns vermittelt. Herr Ministerpräsident, ich habe auch den Eindruck aus Ihrer Regierungserklärung gewonnen, dass sich auf zauberhafte Weise alle Probleme der letzten fünf Jahre auf dem Gebiet des Wassers und Abwassers in Luft auflösen. Geld spielt plötzlich auch nicht mehr die entscheidende Rolle. Man nimmt auch besonders im investiven Bereich einen Stillstand hin, ohne zu bedenken, dass auch noch die Verjährungen anstehen, denn davon ist kein Wort gesprochen worden und davor habe ich eine große Angst. Ich sage, mit dem Stillstand im investiven Bereich einmal Oktober, was hier in der Regierungserklärung genannt worden ist, aber ich gehe auch noch ein Stückchen weiter, wenn im Oktober das vom Kabinett verabschiedete Gesetz in den Landtag kommt. Wenn das verfahrenstechnisch sauber läuft, muss man davon ausgehen, dass bis
März, April, vielleicht auch Mai erst dieser Gesetzentwurf in der zweiten bzw. dritten Lesung diesen Landtag passiert. Das heißt im Grunde genommen, in dieser Zeit passiert in diesem Lande im Bereich Wasser und Abwasser wenig bzw. es gibt weiterhin eine große Verunsicherung.
Ein dritter Gedanke: Es ist für mich auch schwer nachzuvollziehen, dass das, was die Landesregierung noch vor 14 Tagen als richtig verkündet hatte, plötzlich nicht mehr gehen sollte. Ich erwarte von einer Regierung, dass sie auch in ihren Aussagen Solidität und Kontinuität nachweist und das in ihren Handlungen auch beweist. Ich fühle mich, Herr Innenminister Trautvetter, besonders als Mitglied des Innenausschusses in dieser Frage immer wieder an der Nase herumgeführt. Ich danke Ihnen.
Herr Ministerpräsident, wie bewerten Sie denn die Auswirkungen auf die Verjährung durch das Aussetzen der Bescheide bis Oktober bzw. bis Mai des nächsten Jahres?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach den hohen Wellen des Wassers und Abwassers kommen wir jetzt zu einer mehr pietätvollen Angelegenheit. Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf sollen die umfassenden gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofwesens gefasst werden. Das heißt, wir haben ein Gesetz, was dem Jahr 2004 entspricht. Am 29. Januar wurde es im Landtag in erster Lesung behandelt, es wurde federführend an den Innenausschuss überwiesen und begleitend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Mit den Ihnen vorliegenden Änderungen wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung am 29. April im Innenausschuss mehrheitlich angenommen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren, die würdige Bestattung ist unbestritten eine wichtige öffentliche Aufgabe, welche sich z.B. auch in § 92 der Thüringer Kommunalordnung manifestiert. Vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels und der wachsenden Mobilität müssen auch Themen wie der Tod und die Bestattung betrachtet werden. Die Notwendigkeit, eine umfassende gesetzliche Regelung auf dem Gebiet des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesens zu schaffen, wird auch von meiner Fraktion mitgetragen. Eine solche gesetzliche Fixierung soll auch zur Rechtssicherheit und zur Rechtsklarheit bei den Bürgern, den Ärzten, den Behörden und auch den Kirchen beitragen. Es wurde vorhin schon gesagt, die Novellierung dieses Gesetzes ergibt sich auch aus der Tatsache, dass das gegenwärtig existierende Thüringer Bestattungswesen noch auf der Grundlage des DDR-Rechts von 1980 basiert. Und der Rat des Kreises, die örtlichen Staatsorgane und auch andere Zuständigkeiten sind eben passé. Allerdings, meine Damen und Herren, haben wir schon in der ersten Lesung gesagt, dass wir auf diesem Gebiet kein absolutes Neuland betreten und wir deshalb auch mit der notwendigen Intensität und Tiefe den vorliegenden Gesetzentwurf hätten ausloten müssen. Aber leider wurde uns im Innenausschuss eine Lehrstunde christdemokratischen Vorgehens dokumentiert.
Aus der Situation heraus, dass es für uns Parlamentarier eine sehr komplizierte Gesetzeslage ist, haben wir eine umfassende Anhörung aller in Frage kommenden Institutionen beantragt. Fakt war, mündliche Anhörung abgelehnt und die schriftliche Anhörung, weil man das ja nach der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags nicht verhindern konnte, ja, aber von den 13 von uns beantragten Anzuhörenden blieben nur noch drei übrig. Fazit, es war ein stark einseitiges Anhörungsverfahren, denn es wurden in der Hauptsache die kirchlichen Institutionen berücksichtigt, aber der gesamte Bereich der Ärzteschaft einschließlich der Hebammen wurde abgelehnt. Es hätte sich auch gehört, dass man sie anhört. Sprach in der ersten Lesung der Innenminister auch von den Interessen der Ärzte - so steht es ja auch in der Präambel
dieses Gesetzentwurfs, ich denke dabei z.B. an das Institut für Rechtsmedizin, an die Arbeitsgemeinschaft der Notärzte, an die Landesärztekammer und an den Marburger Bund -, war dann im Innenausschuss von Seiten der CDU kein Interesse mehr angezeigt. Das hat unserer Meinung nach einer demokratischen Meinungsbildung nicht gut getan. Darüber hinaus waren sich in der abschließenden Innenausschuss-Sitzung die Behörden untereinander, hier ganz konkret die Datenschutzbeauftragte und das Innenministerium, in einigen Passagen nicht einig. Im Vordergrund stand unserer Erachtens, das Gesetz muss heute verabschiedet werden. Bestes Beispiel war die von der CDU in aller Eile gestrickte und eingebrachte Regelung zur Verhinderung der Zurschaustellung präparierter Leichenteile in dem Zusammenhang mit der von Hagen initiierten Ausstellung "Körperwelten". Obwohl die Diskussion im Ausschuss klar aufzeigte, dass die von der CDU vorgeschlagene und im Ausschuss nochmals geänderte Regelung vor Gericht im Streitfall mit aller Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben wird, wurde einfach durchgestimmt.
Meine Damen und Herren, es gibt ein Abstimmungsergebnis und eine Beschlussempfehlung des Ausschusses, aber nach unserer Auffassung wurde dieser Gesetzentwurf nicht zu Ende beraten.
Fazit: Es ist ein Gesetz, das eine Beratung ohne diesen Zeitdruck verdient hätte, denn zügig im Innenausschuss ein solches Gesetz zu behandeln heißt auch, mit der notwendigen Intensität und Tiefe zu beraten. Aus diesem Grunde, das kündigen wir an,
können wir, die SPD-Fraktion, diesem Gesetz nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin ich beantrage entsprechend der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags zu dem Punkt, den wir gerade behandeln, die Herbeirufung der Ministerin bzw. des Staatssekretärs.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren, mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde der Zuschuss zu den Bestattungskosten, sprich Sterbegeld, für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen gestrichen.
Meine Damen und Herren, wohl wissend, dass z.B. Beamte weiterhin nach § 18 des Beamtengesetzes und auch Angestellte im öffentlichen Dienst nach § 41 BAT-Ost weiterhin Anspruch auf Sterbegeld haben, haben wir uns im Sinne der Gleichbehandlung aller Bürger dazu entschlossen, die Ihnen vorliegende Änderung des Abgeordnetengesetzes einzubringen. Meine Damen und Herren, Abgeordnete des Thüringer Landtags dürfen in Zeiten angespannter öffentlicher Kassen nicht ungerechtfertigt gegenüber den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen besser gestellt werden. Abgeordnete sind keine anderen Menschen und Vorbildwirkung und Glaubwürdigkeit von Abgeordneten sind in dieser Zeit ganz besonders gefragt.
Deshalb, meine Damen und Herren, haben wir den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zum Abgeordnetengesetz in das Plenum eingebracht. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei Vorbemerkungen: Herr Dr. Pietzsch es ist nicht aus unserer Sicht gemacht und gedacht worden, unanständig zu arbeiten bzw. wir wollen auch keinen Populismus und das ist auch kein Wahlkampf, meine erste Bemerkung.
Eine zweite Bemerkung: Herr Ramelow, ich gebe Ihnen in vielen Dingen Recht und ich möchte gleich die Frage voranstellen, die zweite Lesung ist ja heute früh in diesem hohen Hause abgelehnt worden, dass wir nach dieser ersten Lesung eine Überweisung an den Justizausschuss beantragen werden. Das halte ich nach der Debatte auch für in Ordnung, man muss beraten, man muss die Dinge ausdiskutieren. Unsere Intention ist dabei, dass mit diesem Gesetzentwurf die Streichung des Sterbegeldes aus dem Leistungkatalog der Landtagsabgeordneten vollzogen werden soll. Dies geschieht durch eine Änderung des § 18 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. § 18 regelt künftig nur noch, wie und an wen die anderen Leistungen des Thüringer Abgeordnetengesetzes, sprich Sterbegeld, ausgezahlt werden, das ist der Absatz 3. Meine Damen und Herrn, wir sehen es so, dass diese Gesetzesänderung überfällig ist, weil gerade die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung durch In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung der Zuschuss zu den Bestattungskosten, sprich Sterbegeld, bereits gestrichen worden ist. Überdies ist mit In-Kraft-Treten des 24. Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des 20. Gesetzes zur Änderung
des Europaabgeordnetengesetzes eine Reduzierung des Überbrückungsgeldes für Hinterbliebene von Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen worden. Dem avisierten Gesetzesänderungsantrag kann man nicht entgegenhalten, dass Beamte weiterhin einen Anspruch auf Sterbegeld nach § 18, so wie ich das vorhin schon betont habe, des Beamtenversorgungsgesetzes und Angestellte im öffentlichen Dienst weiterhin einen Anspruch auf Sterbegeld nach § 41 BAT-Ost haben. Wer den Bürgern immer wieder Einsparungen zumutet, der muss auch einmal mit gutem Beispiel vorangehen. Mit dem Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion wollen wir dafür sorgen, dass Abgeordnete des Thüringer Landtags im Vergleich zu den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung keine soziale Besserstellung mehr erfahren. Ich möchte aber auch von dieser Stelle aus konsequent betonen, dass wir zu den Einkommen der Abgeordneten
stehen, aber das sollte eben auch die Vorsorge im Todesfalle mit einschließen. Wir sollten - wir, Sie, alle sollten künftig wie jedermann selbst Vorsorge für Bestattungsfälle treffen. Dazu brauchen wir aber nicht noch eine gesonderte Aufforderung des Bundes der Steuerzahler. Wenn er die Abgeordneten auffordert, dann sollte er z.B. auch an den Beamtenbund mit der gleichen Forderung herantreten.
Wir haben diesen Antrag eingebracht
und ich beantrage von dieser Stelle aus zum gleichen Zeitpunkt nach dieser ersten Lesung eine Überweisung an den Justizausschuss. Ich danke Ihnen.
Wir haben heute früh, Herr Dr. Pietzsch, über Wasser und Abwasser auch gesprochen und haben über 104 Plenarsitzungen das gleiche Problem auch nicht behandelt und in der 105. Plenarsitzung wurde es behandelt.
Frau Präsidentin, zur Geschäftsordnung. Sehr geehrte Frau Präsidentin, im Namen meiner Fraktion beantrage ich, dass der eingereichte Antrag "Täuschung der Öffentlichkeit über den Weiterbau der ICE-Trasse NürnbergErfurt und den ICE-Bahnhof Erfurt durch Mitglieder der Thüringer Landesregierung" der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/4150, der bisher nicht auf der Tagesordnung steht, in der heutigen Plenarsitzung nach den weiteren Anträgen beraten wird. Die Dringlichkeit des Antrags wird mein Fraktionskollege Frieder Lippmann begründen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, lieber Wolfgang Fiedler, zu einer Sache muss ich erst einmal sagen, gegenwärtige Realität, aber auch Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit gehören zusammen, meine erste Feststellung.
Meine zweite Feststellung, die ich auch unterstütze, ohne eine Zahl zu nennen: Sicher ist, das, worüber wir uns heute unterhalten, die Frage des so genannten großen Lauschangriffes, spielt natürlich in Thüringen keine Rolle, aber deshalb können wir das hier nicht einfach negieren. Das muss man auch sagen.
Meine Damen und Herren, die Angst vor einer Bedrohung des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit ist seit den Anschlägen von Madrid nun auch in Europa eingekehrt. Waren in der Vergangenheit Konflikte dieser Art mehr oder weniger regional begrenzt und die Konfliktparteien klar umrissen, wie z.B. Nordirland oder in Spanien im Zusammenhang mit den Basken, sind sie heute
global und auch in der internationalen Politik zu finden und die Konfliktparteien deshalb diffus. An dieser Stelle möchte ich auch sagen, so verständlich dieser reflexartige Aufschrei ist, so sind wir bei allen Einzelheiten in Maßnahmen immer an die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit gebunden. An dieser Stelle möchte ich auch eine gewisse Nüchternheit anmahnen. Wir alle wissen hier in diesem Hause und in diesem Land, es gibt keinen absoluten Schutz gegen diese unklare Bedrohung, ob durch Gesetze oder durch polizeiliche Maßnahmen. Auch opulenteste Handlungsbefugnisse für unsere Sicherheitsbehörden werden unsere Angst nicht mindern, wenn irgendwo vielleicht noch näher vor unserer Haustür die nächste Bombe hoch geht. Wir müssen wachsam sein. Wir müssen alles versuchen, uns zu schützen. Das ist unbestritten. Wir müssen unsere Polizei, wir müssen auch den Katastrophenschutz stärken, aber darüber werden wir ja noch in der Aktuellen Stunde eingehender beraten.
Meine Damen und Herren, mit seinem Urteil zum so genannten großen Lauschangriff hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass zur Unantastbarkeit der Menschenwürde nach Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung gehört. In diesem Kernbereich muss eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zwischen der Unverletzlichkeit der Wohnung und dem Strafverfolgungsinteresse stattfinden.
Meine Damen und Herren, Karlsruhe reduziert damit den großen Lauschangriff auf die Fälle schwerer und schwerster Kriminalität. Eine Überwachung ins Blaue schließt dieses Urteil auch aus. Wohlgemerkt, meine Damen und Herren, was notwendig ist, muss auch in Zukunft getan werden, auch bei schwerer und schwerster Kriminalität.
Meine Damen und Herren, wir müssen uns aber auch darüber im Klaren sein, dass die Bedeutung dieses Urteils weit über den Lauschangriff hinausgeht. An diesen Maßstäben sind z.B. auch die gesetzlichen Regelungen über die Telefon- und Internetüberwachung zu messen.
Meine Damen und Herren, und vor allen Dingen an die Adresse der PDS gerichtet, das ist für uns selbstverständlich und dazu brauchen wir auch Ihren Antrag nicht, denn unser Antrag hat Ihren Antrag eigentlich schon mit eingefangen, überholt,
weil unser Gesetzesantrag eine Überprüfung aller Sicherheitsregelungen mit einschließt. Großspurig hat Ihr Fraktionsvorsitzender damals unmittelbar nach der Urteilsverkündung auch eine Gesetzesinitiative angekündigt, gekommen ist aber nichts, nur im Nachtrag ein Antrag, den wir hier noch behandeln sollen, der aber im Grunde genommen nicht viel Neues bringt.
Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung aufgetragen, bis zum 30.06.2005 einen verfassungsgemäßen Rechtszustand herzustellen. Das, meine Damen und Herren, bedeutet natürlich auch im Umkehrschluss, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze auch bei der Beurteilung landesgesetzlicher Normen beachtet werden müssen. Da, meine Damen und Herren, stimmen wir natürlich auch mit der Landesbeauftragten für Datenschutz überein. Bei der Novellierung des PAG haben wir damals Teile der Änderungen mitgetragen. Wir haben aber auch damals bereits angemahnt, dass die von der Landesregierung eingebrachten und hier angesprochenen Problemfelder die Bürgerrechte im starken Maße beeinträchtigen, und gerade diese Teile wurden damals bei der Novellierung des PAG von uns abgelehnt. Fakt ist, die Regelungen des § 35 PAG und des § 7 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sind gemessen am Karlsruher Urteil nicht verfassungskonform. Sie widersprechen dem vom BVG aufgestellten Grundsatz. Ob es uns passt oder nicht passt, das ist Recht, zumal die Thüringer Regelungen teilweise auch über die Bundesregelung - ich denke jetzt gerade an das Verwertungsverbot - noch hinausgehen. Deshalb beantragen wir, diese Paragraphen ersatzlos zu streichen. Sicher, auch wenn der Thüringer Innenminister zugesichert hat, dass es bis zu einer gesetzlichen Regelung von Seiten des Bundes in Thüringen keine Maßnahmen der Wohnraumüberwachung geben wird,
sind wir dennoch skeptisch. Die Erfahrungen nach Weimar und im Rennsteigtunnel haben gezeigt, dass man den Belangen des Datenschutzes nicht immer die ihnen zugemessene Bedeutung gibt.
Meine Damen und Herren, wir als Landesgesetzgeber sollen uns die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts als Verpflichtung auferlegen und die notwendigen Veränderungen herbeiführen. Wir sind auch in diesem Hause verpflichtet, eine verfassungsgemäße Lage herzustellen. Ich denke, die Überarbeitung des Polizei- und Sicherheitsrechts sollte deshalb eine der ersten Aufgaben sein, die sich der neue Landtag stellen muss. Wir können ihm durch unsere Entscheidung heute und durch diese Debatte am heutigen Tage nur einen deutlichen Hinweis geben. Ich beantrage deshalb, entgegen meinem Vorredner, eine Überweisung unseres Gesetzentwurfs - ich betone, unseres Gesetzentwurfs - an den Innenausschuss. Ich danke Ihnen.
Ich habe Sie gesehen, Kollege Fiedler.
Da stimme ich Ihnen erst einmal zu, aber es geht weiter hinaus, was wir in unserem Gesetzesantrag fixiert haben.
Es gibt immer eine Kommunikation zwischen unserer Fraktion und dem Bundesinnenministerium.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will jetzt nicht noch einmal auf die ganzen Ausführungen des Kolle
gen Hahnemann eingehen, aber einen Vorwurf muss ich Ihnen auch machen. Als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission, der ich auch bereits 14 Jahre angehöre, stelle ich fest, dass wir immer die Möglichkeit hatten, auch den Verfassungsschutz zu kontrollieren. Woraus entnehmen Sie, z.B. aus den Verfassungsschutzberichten oder aus dem Bericht des Vorsitzenden der PKK, dass hier nicht genügend kontrolliert werden kann, das bleibt mir ein wenig verschlossen.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, Herr Kollege Hahnemann, für mich ist das auch ein Problem
Sie können gleich wieder reden, wenn Sie wollen -, dass in der 2. Legislaturperiode der Kollege Dietl in der Parlamentarischen Kontrollkommission mitgearbeitet hat, das wurde von Ihrer Fraktion abgesegnet, und jetzt, wo Sie auch die Chance hatten in der 3. Legislaturperiode, haben Sie es nicht mehr angewandt und haben Sie es abgelehnt. Hier hätten Sie sich das Wissen holen können bzw. hier hätten Sie mitgestalten können; das haben Sie nicht getan. Man kann nicht nur die Steine werfen, man muss erst einmal in bestimmten Dingen mitarbeiten.
Herr Minister, eine Nachfrage. Diese gesamten Zahlungserleichterungen sollen ja ab heute gelten.
Gibt es denn dazu schon eine vorliegende Richtlinie?
Und wo kann ich...
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der 11. September 2001 hat die Welt sicherheitspolitisch verändert. Mit den Anschlägen von Madrid ist die Angst endgültig auch in Europa eingekehrt. Die Terroranschläge vom 11. März 2004 haben nun den Terror in einem bisher nicht bekannten Maß auch nach Europa gebracht. Das heißt, wir müssen wachsam sein, Polizei- und Katastrophenschutz werden
noch mehr in den Mittelpunkt gerückt und müssen deshalb auch weiter gestärkt werden.
Meine Damen und Herren, aber alles, was wir im Zusammenhang mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen tun müssen, müssen wir stets an den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit orientieren. Wir stehen stets immer wieder in dem Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung nach mehr Sicherheit, der Verpflichtung des Staates, die Sicherheit zu gewährleisten und die in der Verfassung garantierten Grundrechte einzuhalten. Zuerst, meine Damen und Herren, müssen erst einmal die Dinge geregelt werden, die wir auch selbst in Thüringen praktisch in der Hand haben. Der zusätzliche Einsatz von Kräften, von denen der Kollege Fiedler eben sprach, das sind ja im Wesentlichen die Kräfte, die in dem von uns mit getragenen Sicherheitspaket fixiert wurden. Optimaler Schutz heißt für mich natürlich auch ein funktionierender Brandund Katastrophenschutz und es ist unbestritten, dass sich z.B. im Bereich des Brandschutzes sehr viel getan hat. Aber im Katastrophenschutz haben wir eben noch einen Nachholbedarf. Ziel muss es sein, dass die Organisation eines flächendeckenden einheitlichen und leistungsfähigen Systems im Katastrophenschutz eine primäre Aufgabe ist. Um dies zu garantieren, halte ich es unbedingt für notwendig, dass das Land der Aufgabenträger im Katastrophenschutz wird und die Landkreise werden untere Katastrophenschutzbehörde. Aber das wird ja wohl auch noch ein Thema sein bei der in der nächsten Legislaturperiode zu behandelnden Novellierung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes.
Meine Damen und Herren, eine optimale Terrorismusbekämpfung verlangt ein möglichst abgestimmtes Vorgehen der Länder, des Bundes und der europäischen Mitgliedsstaaten. Dazu gehören natürlich auch solche Gedankengänge, von denen wir heute früh schon gesprochen haben, Gedankenanregungen des Innenministers Schily, der auch auf die Anwendung einer europaweiten Rasterfahndung, aber auch auf die Anlegung einer Zentraldatei über gewaltbereite Islamisten bis eben auch zu einem vereinfachten Abschieben von terrorverdächtigen Ausländern verwiesen hat. Aber das verlangt natürlich auch entsprechende gesetzliche Regelungen.
Meine Damen und Herren, es wird vor allen Dingen darauf ankommen, dass die im Bund und den Ländern bestehenden Doppelstrukturen zu analysieren und gegebenenfalls zu reformieren sind. Hierzu werden ja nun beispielsweise auch die verschiedensten Modelle diskutiert - egal, ob es nun ein Bundesamt für Verfassungsschutz mit Zweigstellen in den Ländern oder die Zusammenlegung verschiedener Landesämter geben soll. Es muss klar sein, die Informationsstränge zwischen den einzelnen Behörden müssen verbessert werden. Das heißt auch eine Optimierung des Daten- und Informationsaustauschs. Die Anregung des Innenministers zur Einrichtung eines zentralen Datenpools mit Erkenntnissen zum Islamismus finde ich aufgreifenswert. Nach meiner Auffassung bedarf das gesamte Sys
tem der Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik einer gründlichen Analyse. Erst dann kann festgelegt werden, welche Aufgaben von Bundesbehörden und von Landesbehörden wahrgenommen werden, welche Bundes- bzw. Landesbehörden es geben soll, wie diese vernetzt werden sollen. Hier herrscht auch ein großer Nachholbedarf. Wir müssen aber auch immer bedenken, dass ein Datenverbund mit einer notwendigen Vertraulichkeit einhergehen muss. Erst wenn eine vertrauliche Vernetzung innerhalb des Bundes gelingt, dann kann auch der europaweite Austausch optimiert werden. Auch müssen, wenn wir die Durchsetzung der Erfassung der biometrischen Daten bei Ersteinreisern verwirklichen wollen, dringend die notwendigen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, es gilt aber immer, nicht Hysterie ist angesagt, keine Schnellschüsse, Besonnenheit ist gefragt. Ich bin überzeugt, dass diese Themen bestimmt auch zentrale Themen werden bei der nächsten Innenministerkonferenz. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein solches Thema mit einer solchen Polemik zu betrachten, halte ich für nicht gut.
Meine Damen und Herren, wir sollten uns über eines im Klaren sein: Für alle Dinge, die heute in dieser Welt geschehen, gibt es keine einfachen Lösungen. Wir müssen alle Dinge immer wieder komplex sehen und das sollte man auch immer wieder bedenken. Ein Stichwort, Kollege Fiedler, was Sie sagten zum Problem Bundeswehr, möchte ich aufgreifen. Ich sage, der Ruf speziell aus der Union, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren durch Grundgesetzänderung zu ermöglichen, halte ich persönlich für äußerst bedenklich. Fakt ist, zu den originären Aufgaben der Polizei gehört eben die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Trennung von äußerer und innerer Sicherheit ist politisch auch so gewollt. Es kann auch nicht die Aufgabe der Bundeswehr sein, Ersatzpolizei und Lückenbüßer zu spielen, um eine verfehlte Sicherheitspolitik, verursacht durch bestimmte personelle Schwächungen in den Länderpolizeien, abzufangen.
Wenn die Länderpolizeien diese Aufgaben nicht lösen können, dann müssen sie in die Lage versetzt werden, dass sie hierzu fähig sind. Im Übrigen, meine Damen und Herren, können ja gemäß Artikel 35 Grundgesetz die für die innere Sicherheit zuständigen staatlichen Organe die Unterstützung der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe anfordern. Des Weiteren ist im Grundgesetz Artikel 87 Abs. 4 festgelegt, dass die Bundeswehr im Verteidigungsfall und im Spannungsfall zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zivile Objekte schützen kann. Ich denke, gerade die jetzige parlamentarische Beratung des Luftsicherheitsgesetzes ist in diesem Zusammenhang auch ein ganz wichtiger Baustein. Ein Problem, was Sie gerade nannten, das ist der Zusammenhang ABC-Schutz und Bundeswehr. Die Meinung, dass die Bundeswehr diese Aufgabe für die deutsche Bevölkerung nach dem Grundgesetz nicht durchführen kann, ist nicht richtig. Denn eine derartige Behauptung, die Bundeswehr kann keinen ABC-Schutz für die Bevölkerung leisten, ist abartig. Die ABC-Kräfte der Bundeswehr können lediglich Kampfstoffe lokalisieren, die Kampfstoffe feststellen und Dekontaminationsmaßnahmen durchführen. Hierzu dürfen sie im Rahmen der Amtshilfe selbstverständlich immer wieder tätig werden. Das möchte ich auch in diesem Zusammenhang mit sagen. Hier haben wir Möglichkeiten, die wir entsprechend mit einsetzen können. Übrigens, im Nachgang, ich wünsche mir auch, dass das Gerangel um das Zuwanderungsgesetz endlich ein Ende findet und dass dieses Zuwanderungsgesetz auch baldmöglichst, man spricht ja vom Mai, verabschiedet wird. Ich bin auch dafür. Zuwanderung einschließlich Sicherheit, das sind zwei Dinge, die zusammengehören
und ich wünsche mir auch, dass die entsprechend mit behandelt werden. Aber ich sage auch grundsätzlich, dass sind ja Themen, Herr Innenminister, die auch in der In
nenministerkonferenz behandelt werden.
Es sind ja zentrale Themen, was wir heute früh angesprochen haben und jetzt angesprochen haben. Aber es ist das Problem, dass die nächste Innenministerkonferenz erst im Juli stattfindet, und dass man mit diesen Maßnahmen nicht so lange warten kann und dass man im Rahmen von bestimmten Arbeitsgruppen auch für diese Dinge bestimmte Lösungen herbeiführt. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Dr. Wildauer, bezogen auf Ihre Einlassungen zur Problematik der Beiträge und auch bezogen auf die Hinweise der Stadtstaaten frage ich Sie:
1. Wie bewerten Sie denn die von Ihrem Fraktionsvorsitzenden gemachte Aussage, Beiträge abzuschaffen, mittelfristig abzuschaffen?
2. Wie bewerten Sie diese Berechnung, die wir heute in der "Thüringer Allgemeinen" gelesen haben, zum Wasserzweckverband Friedrichroda, wo eine reine Gebührenberechnung gemacht worden ist und diese Gebührenberechnung sehr stark nach oben gegangen ist?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte meine kurzen Ausführungen mit einem Zitat des Bürgermeisters von Worbis beginnen. Ich zitiere: "Viele Bürger, besonders aber die Gemeinde- und Stadträte, erkennen die Zwänge, die sich aus den sinkenden Einwohnerzahlen und der schwindenden Finanzkraft sowie den geringeren Zuweisungen und Sparmaßnahmen des Landes und des Bundes ergeben." Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Entwurf, der von der überwiegenden Mehrheit der betroffenen Bürger dieser Gemeinden getragen wird. Deshalb wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf natürlich auch zustimmen. Der Innenausschuss, das wurde gerade berichtet, hat in allen Fällen vor Ort die Anhörungen durchgeführt und wir konnten uns immer davon überzeugen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt gegangen worden sind und damit auch die Bürger - und das ist in dieser Frage ganz besonders wichtig - stets mit einbezogen wurden. Gerade in der Freiwilligkeitsphase ist das ein entscheidender und wichtiger Punkt. Die Entscheidungen, die die Gemeinden hier zu treffen haben, sind natürlich nicht immer leicht. Ich denke gerade auch an gewachsene historische Verbindungen, die man nicht immer so ganz einfach über Bord werfen kann. Deshalb war es auch unser Anliegen, den Betroffenen ausreichend Zeit zu geben, denn die Rationalität, das ist die eine Seite, aber die gefühlsmäßige Seite spielt auch eine große und entscheidende Rolle.
Meine Damen und Herren, unter Beachtung der bestehenden Gesetzeslage, die nach wie vor alle drei Gemeindemodelle, nämlich die Einheitsgemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft und auch die erfüllende Gemeinde, fixiert, werden hier und heute Signale ausgesendet, effektive
Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Meine Damen und Herren, da die Verabschiedung dieses Gesetzes bis zum Ende des Jahres 2003 fraglich erschien und damit den betroffenen neuen Gemeinden die erhöhten Schlüsselzuweisungen ab 1. Januar 2004 wegen der höheren Einwohnerzahlen nicht möglich wären, haben wir das Innenministerium um ein entsprechendes Gutachten gebeten. Ziel war es dabei, eine Ausnahmeregelung zum § 32 des Finanzausgleichsgesetzes zu erreichen. Grundsätzlich wurde das für zulässig erklärt und damit können WorbisLeinefelde etwa 650.000     und Probstzella etwa 28.000  weisungen erhalten. Mit den eingangs zitierten Worten des Bürgermeisters von Worbis, Herrn Lintzel, möchte ich meine kurzen Ausführungen beenden. Sie sehen die Notwendigkeit der Kooperation, des gegenseitigen Ausgleichs von Stärken und Schwächen, um eine langfristige kontinuierliche Finanzwirtschaft zum weiteren Ausbau der Infrastruktur gewährleisten zu können, Synergien in der Bewirtschaftung zu erzielen und den gemeinsamen Standort als Mittelzentrum zu halten. Daher soll neben der allgemeinen Stärkung der Verwaltung besonders die Wirtschaftsförderung und das Stadtmarketing verstärkt und die Standortbindung erweitert werden. Durch die umfassende Nutzung der Ortschaftsverfassung, der ein hoher Stellenwert beigemessen wird, soll die Wahrung der Eigenart der historisch, demographisch und topographisch unterschiedlichen zehn Ortsteile und die umfassende Bürgernähe zur kommunalpolitischen Legislative gewahrt werden. Ich denke, mit diesen Worten senden wir gleichzeitig auch Signale für die Zukunft aus und das sollte auch im Lande entsprechend beachtet werden. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf, der notwendige Regelungen enthält, die Beamtinnen und Beamte in den nächsten Jahren betreffen werden, wie zum Beispiel die Ausweitung der Altersteilzeitregelung, die Unterbringung von Polizeibeamtinnen und -beamten bei Fortbildungsveranstaltungen und auch die Verlängerung der Frist für den Ausgleich von Mehrarbeit durch Dienstbefreiung, wird von uns in dieser vorliegenden Form mitgetragen. Vor allen Dingen halte ich die Erweiterung der Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Altersteilzeit für Thüringer Beamte für sehr sinnvoll, denn sie ist ja gerade auch eine Möglichkeit, dass ältere Beamte den Arbeitsplatz für jüngere freimachen. Damit haben wir auch ein Signal gegeben, dass auch Jüngere verstärkt die Möglichkeit haben, in den öffentlichen Dienst zu kommen.
Fazit: Wir können damit auch die gegenwärtige Schieflage in der Altersstruktur verbessern. Die vom Gemeinde- und Städtebund vorgeschlagene Regelung, dass die Ermittlungsführer im Disziplinarverfahren nicht zwingend Beamte sein müssen, halten wir für sinnvoll und haben den von der CDU-Fraktion eingebrachten Änderungsvorschlag so auch mitgetragen. Ich danke Ihnen.
Beförderungen im Thüringer Innenministerium?
Im Rahmen meiner Tätigkeit erhielt ich Hinweise, dass im Thüringer Innenministerium verschiedene Beförderungen - noch vor den Landtagswahlen - entgegen der einschlägigen Vorschriften geplant sein sollen. So sollen zwei Beamte auf die Besoldungsstufe A 16 befördert werden, obwohl sie nach den für Thüringer Landesbeamte geltenden Beförderungsrichtlinien hierfür noch nicht vorgesehen sind. Der eine für die A 16 vorgesehene Beamte soll im Ministerbüro tätig sein; der andere der für Beförderungen zuständige Personalreferent. Weiter soll geplant sein, einen Beamten nach B 6 zu befördern, dem im Rahmen einer Konkurrentenklage das Führen seiner Dienstgeschäfte untersagt worden sein soll, damit er sich auf dem Dienstposten, um den gestritten wird, nicht bewähren könne.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist geplant noch vor den Landtagswahlen die oben beschriebenen Beförderungen durchzuführen?
2. Wenn ja, aus welchen Gründen soll in diesen Fällen von den Beförderungsrichtlinien abgewichen werden und warum glaubt man sich über den Beschluss des Gerichts hinwegsetzen zu können?
3. Wie viele Beamte im Innenministerium sollen bis zu den Landtagswahlen befördert werden und in wie vielen Fällen sind die Voraussetzungen der Beförderungsvorschriften erfüllt (bitte nach Besoldungsstufen getrennt darstellen)?
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf in Drucksache 3/2424 wurde auf Beschluss des Landtags vom 23. Mai 2002 an den Innenausschuss federführend und begleitend an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat nach vorangegangenen drei Beratungen in seiner 69. Sitzung am 09.01.2004 abschließend beraten und dieser abschließenden Beratung lag auch eine schriftliche Anhörung zugrunde. Der vorliegende Gesetzentwurf wurde mit den Ihnen vorliegenden Änderungen mehrheitlich im Innenausschuss angenommen.
Eine Bemerkung sei mir noch erlaubt. Ursprünglich hatte der Innenausschuss geplant, vor Ort die inhaltlichen und rechtlichen Probleme zu beraten. Dabei wollten wir nicht nur zu irgendeiner ausländischen Spielbank fahren, sondern uns an einem Nachmittag die Spielbank Kassel-Wilhelmshöhe, die nach einem ähnlichen Modell arbeitet wie die künftige Thüringer Spielbank, besuchen.
Leider wurde dieses Vorhaben aus formalrechtlichen Gründen vom Ältestenrat abgelehnt. Vielleicht war das Ziel zu nah. Das bedeutete eben, dass wir uns mit dieser durchaus praktischen Materie leider nur sehr theoretisch beschäftigen konnten. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute lesen wir in der zweiten Lesung das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes. Obwohl das Thüringer Spielbankgesetz aus der 1. Legislaturperiode stammt, gibt es in Thüringen bisher noch keine Spielbank. Das hat wohl meines Erachtens auch Gründe. Aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wurde einem schnell klar, dass Spielbanken in den neuen Bundesländern sich nur schwer lohnen. Zwischenzeitlich haben Spielbanken in Dresden und Leipzig auch schon geschlossen. Vom Anspruch her sind wir auch schon etwas bescheidener geworden. Ging man bisher beim ersten Gesetz noch von drei Standorten in Thüringen aus, wollte man bei der zweiten Änderung nur noch bis zu drei und jetzt sprechen wir nur noch von einem Standort.
Der Gesetzesvorgang wirft natürlich auch einige Fragen auf. Wieso hat beispielsweise das Kabinett im Oktober 2001 sich für den Standort Erfurt schon entschieden und erst sieben Monate später eine Gesetzesänderung vorgelegt? Zwei Monate vor Einreichung des Gesetzes im Parlament hat der damalige Finanzminister und heutige Innenminister eine Patronatserklärung abgegeben, wonach sich die erste Thüringer Spielbankgesellschaft verpflichtet, sich im neu entstehenden Domhotel einzumieten. Im Klartext, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat den Standort vor Beschlussfassung durch das Parlament festgelegt. Ein Blick in den Änderungsantrag des vorliegenden Gesetzentwurfs zeigt, dass die Landesregierung durch die Vorgaben eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts gezwungen war, ein Ausschreibungsverfahren für die Erteilung der Erlaubnis einer Spielbank ins Gesetz aufzunehmen. Wäre diese Änderung des Spielbankgesetzes zu diesem Zeitpunkt schon verabschiedet gewesen, dann hätte die Landesregierung ausschreiben müssen. Ein Ausschreibungsverfahren und auch das Parlament hat man damit auch bewusst hintergangen.
Meine Damen und Herren, ob sich die Spielbank in Thüringen rechnet, steht auch noch in den Sternen. Das wissen zumindest alle, die wie ich in der letzten Legislaturperiode umfängliche Beratungen im Innenausschuss mitgemacht haben. Der einzigen über das Bundesland Thüringen gehenden auswärtigen Sitzung des Innenausschusses in Mainz folgte damals auch eine bestimmte Ernüchterung, sowohl was die Zahl der Standorte als auch die Ergebnisse betraf.
Meine Damen und Herren, zurück zu den betriebswirtschaftlichen Ergebnissen. Es ist bekannt, dass das Aufkommen einer Spielbank auf drei Säulen basiert, einmal der Spielbankabgabe, dann zweitens weiteren Leistungen und drittens der Troncabgabe. So kann das für das Spielbankwesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für die Finanzen zuständigen Ministerium die mit 60 Prozent schon niedriger als vorher angesetzte Spielbankabgabe auf 40 oder 30 Prozent vom Hundert senken. Insgesamt, meine Damen und Herren, dürfte die gesamte Spielbankabgabe einschließlich der weiteren Leistungen nicht höher als zwischen 50 und 55 Prozent liegen. Auch die Troncabgabe als dritte Säule wird von Experten als irrelevant eingeschätzt, da das Troncaufkommen in den bundesdeutschen Spielbanken nur noch in den seltensten Fällen zur Deckung der Personalkosten ausreicht. Gerade in den neuen Bundesländern liegt das Troncverhalten meist weit unter dem Niveau vergleichbarer Spielbanken.
Fazit, meine Damen und Herren, die Errichtung einer Spielbank in Thüringen steht unter keinem guten Stern. Zumal ich diese Woche auch schon in der "Thüringer Allgemeinen" gelesen habe, dass in dem künftigen Fünfsternehotel nur das kleine Spiel, sprich Automaten, praktiziert werden soll. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die würdige Bestattung ist eine öffentliche Aufgabe, das wird ja auch unter anderem in § 2 der Thüringer Kommunalordnung manifestiert. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bestattungsgesetz liegt uns ja erst seit dem Wochenende vor. Die Eile, die jetzt an den Tag gelegt wird mit einem Gesetz, was 14 Jahre nach der Wende immer noch gültig ist, die ist mir im Grunde genommen nicht so recht verständlich. Fakt ist eins, diese Gesetzesmaterie erfordert natürlich eine intensive Beratung. Es sei mir eine Bemerkung gestattet: Wenn dieses notwendige Bestattungsgesetz in dieser Wahlperiode noch in der zweiten Lesung im Plenum behandelt werden sollte, dann würde natürlich mit diesem Gesetz auch unsere 3. Wahlperiode im wahrsten Sinne beerdigt werden.
Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit dieses Entwurfs ergibt sich daraus, dass wir ein eigenständiges und einheitliches Thüringer Bestattungsgesetz brauchen,
da die noch geltende Rechtslage auf DDR-Recht aus dem Jahre 1980 basiert und sich logischerweise auch nach
1990 die Zuständigkeitsregelungen generell geändert haben. Der Rat des Kreises, die örtlichen Staatsorgane und andere Zuständigkeiten sind eben nicht mehr da.
Meine Damen und Herren, ich möchte jetzt nicht auf die einzelnen Passagen dieses Gesetzes eingehen. Das hat der Innenminister vorhin gemacht und hat die wichtigsten Passagen behandelt. Das wird natürlich Gegenstand auch unserer Beratungen sein. Fakt ist eines, wir brauchen eine eindeutige Rechtssicherheit auf diesem Gebiet. Es ist klar, mit der Neufassung betreten wir natürlich auch in Thüringen kein absolutes Neuland, denn das aus den 80er-Jahren bestehende Gesetz war ja nicht grundsätzlich falsch. Ich denke, dass es für uns Parlamentarier eine wichtige, aber auch komplizierte Materie ist. Aus diesem Grund ist es notwendig, im Ausschuss externen Sachverstand einzuholen. Ich denke dabei u.a. an den Gemeinde- und Städtebund, an die Kirchen, an die Mediziner als Beispiele. Die Liste werden wir natürlich dann im Ausschuss entsprechend festlegen. Denn es gibt logischerweise zu den verschiedensten Themenfeldern innerhalb dieses Gesetzes natürlich auch recht unterschiedliche Meinungen. Ich denke zum Beispiel allein mal nur als Stichwort an Friedhofaschestreuwiesen. Da gibt es sehr unterschiedliche Meinungen zwischen den Kirchen und anderen. Oder ich denke zum Beispiel auch, Herr Innenminister ging darauf ein, an die Frage der zweiten Totenschau oder zweiten Leichenschau, die der Gemeinde- und Städtebund mehr oder weniger ablehnt. Das müssen wir beraten. Ich beantrage deshalb die Weiterbehandlung des vorliegenden Gesetzentwurfs im Innenausschuss federführend und bei Anhörung von Sachverständigen und begleitend im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Mittwoch, 17. Dezember gegen Mittag, da sitzt nun der Herr Innenminister deutlich in der Klemme. Am Morgen haben Sie in der Zeitung gelesen, dass es doch eine solche automatische Kennzeichenerfassung per Video im Rennsteigtunnel gab. Sein Sprecher hat es inzwischen auch eingeräumt. Aus dem Ticker kommen die Rücktrittsforderungen der Oppositionsparteien und kurz vor ihm liegt seine Bekenntnispressekonferenz. Nunmehr muss er sich entscheiden: Gibt er zu, dass er dem Innenausschuss und der Öffentlichkeit bewusst die Wahrheit über die Installation und Inbetriebnahme der entsprechenden Technik vorenthalten hat, oder bekennt er, dass er von einem solchen so sensiblen und ungesetzlichen Vorgang einfach nichts gewusst hat?
In dieser Klemme werden Sie wohl, Herr Innenminister, zum Telefonhörer gegriffen haben, um sich mit dem Ministerpräsidenten, Herrn Althaus, zu beraten. Für den Innenminister gilt nun das Eingeständnis, dass in seinem Bereich quasi ungesetzliche Handlungen durchgeführt werden und wurden und die entsprechenden Informationswege in dieser Periode in einem katastrophalen Zustand sind.
Damit räumen Sie auch, Herr Innenminister, ein, dass jene, die für die möglichen Desinformationen zuständig waren und sind, seelenruhig mit im Innenausschuss saßen und zuhörten, wie Sie die möglichen Unwahrheiten und auch Unterlassungen uns im Innenausschuss überbrachten.
Für den Ministerpräsidenten besteht nun unwiderruflich Gewissheit, dass sein Stellvertreter, der Innenminister, zum wiederholten Male seine Unsensibilität für den Rechtsstaat unter Beweis gestellt hat.
Meine Damen und Herren, was ist denn eigentlich geschehen? In der Innenausschuss-Sitzung am 10.12. hat der Herr Innenminister Trautvetter trotz drängender Nachfragen der Abgeordneten erklärt, dass eine Überwachung des Rennsteigtunnels mit ihm nicht zu machen sei und dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine solche Überwachung nicht gegeben seien und dass eine solche Sache weder verfolgt noch geplant und jegliche Informationen diesbezüglich purer Unsinn wären.
Doch nun ist alles anders. Die Anlage wurde installiert. Es wurden Daten erhoben, so wie wir das heute früh auch noch einmal von der Beiratssitzung bekamen, wo wir informiert worden sind.
Es wurden nach den 125.000     knapp 140.000       verwandt. Nun, Herr Innenminister, zum damaligen Zeitpunkt machten Sie uns glaubhaft, von diesem Vorgang nichts gewusst zu haben. Aber es kann nicht sein, was nicht sein darf. Ich, Herr Innenminister, bin persönlich von der Amtsführung tief enttäuscht. Ich gebe zu, dass ich vor einem Jahr äußerst optimistisch war, als ich von Ihrer Amtsbestellung erfuhr, denn ich habe Sie nach der Wende kennen gelernt als einen zupackenden Mann. Aber "zupackend" heißt auch, ich habe mich an Recht und Gesetz zu halten. Die Innenausschuss-Sitzung vom 10.12. setzte dann, wie ich bereits schon einmal gesagt habe, dem Ganzen eine bestimmte Krone auf, indem im öffentlichen Teil erklärt wurde, eine solche Sache werde weder verfolgt noch geplant und jegliche Informationen diesbezüglich seien purer Unfug. Auch sinngemäß erklärten Sie mir, eine Überwachung sei mit Ihnen nicht zu machen. Oder die Antwort auf die Frage eines anderen Abgeordneten: Eine Überwachung im Rennsteigtunnel werde es in Verantwortung dieser Landesregierung nicht geben.
Ich gestehe, ich habe das nach dieser Innenausschuss-Sitzung geglaubt. Da bin ich, als ich die Pressemeldung des Kollegen Fiedler gelesen habe, mit ihm einig; ich war genauso der Meinung, wie Sie es damals waren. Das enttäuscht mich eben ganz besonders.
Die Sache stellt sich nun mittlerweile laut Pressemitteilungen so dar, dass der Innenminister und sein Staatssekretär einen Vermerk über die Auftragserteilung abgezeich
net haben sollen und dass am 24.10. die Anlage vom PVA abgenommen wurde. Zuvor lief die Testphase vom 9. bis zum 23.10. - vollzogen mit der Firma und entsprechenden Polizeiautos. Für mich steht auch die Frage, Herr Innenminister: Warum beendeten Sie am 28.10., nämlich entsprechend der Aussage im Innenausschuss, ein Projekt, von dem Sie am 10.12. nichts gewusst haben wollen?
Das ist für mich unverständlich. Jetzt gibt es für mich auch nur zwei Dinge, Herr Innenminister: Entweder haben Sie uns am 10.12. die Wahrheit verschwiegen - und das ist schlimm und unwürdig - oder Sie haben sich, wie es auch in den Pressemitteilungen immer wieder mit gesagt worden ist, von den Mitarbeitern Ihres Hauses bewusst getäuscht gesehen und das ist dann eigentlich noch schlimmer, denn das würde ja beweisen, dass dieses Haus, dieses Innenministerium, ein Eigenleben hat und der Innenminister sein Haus in dieser Frage nicht im Griff hat.
Ich habe auch ein gewisses Verständnis, wenn ich im "Freien Wort" - ich weiß nicht mehr genau, wann - in der Überschrift gelesen habe: Die CDU steht zu Trautvetter. Aber es muss doch andererseits auch einen Minister kränken, wenn ich in der STZ lese, der Herr Innenminister hat quasi Narrenfreiheit und er braucht nichts zu befürchten. Das ist verheerend. Ich meine, Sie sind erst 13 Monate im Dienst, aber das Füllhorn von vielen Ungereimtheiten ist schon beeindruckend. Sicherlich gibt es auch noch einige Altlasten, die Sie mit übernehmen mussten. Ich will nicht die ganzen Dinge jetzt noch aufzählen, die mir als Ungereimtheiten hier aufstoßen. Aber es liegt ja noch nicht lange zurück, dass auf dem Weimarer Goetheplatz durch eine unqualifizierte, nicht zu rechtfertigende Videoüberwachung Bürgerrechte in einem solchen Maße verletzt worden sind, dass selbst der IHK-Präsident, Herr Chrestensen, feststellte, ob es der Landesregierung passt oder nicht, das war ein Angriff auf die Pressefreiheit und damit auf die Grundrechte. Offenbar hat man sich nicht ernsthaft genug damit befasst und Schlamperei geduldet, die der Demokratie nicht dienlich ist. Eine peinliche Sache, die dem Standort Thüringen schadet.
Bei der Videoüberwachung in Weimar wurden gesetzliche Vorschriften missachtet und Bürgerrechte verletzt. Für mich steht auch in dieser Frage fest, dass Sie einen Drang haben, Daten anzuhäufen. Wäre es anders, dann hätten Sie nicht vor wenigen Wochen live im MDR-Fernsehen sinngemäß verkündet: Je mehr ich Daten erhebe, umso zielgerichteter kann ich Verbrechensbekämpfung begehen - Datenerhebung also ohne Wenn und Aber und ohne Rücksicht auf Verluste.
Zu kritisieren ist auch, dass für die durchgeführten Testläufe vom 09.09. bis zum 23.10. der ausführenden Firma keine Freigabe gemäß § 34 Abs. 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes von Seiten des Thüringer Innenministeriums vorlag. Ich kritisiere auch, dass die Datenschutzbeauftragte, Frau Liebaug, erklärte: Dass Kameras zur automatischen Kennzeichenerfassung im Einsatz gewesen sein sollen, habe ich aus Pressemeldungen entnommen. Erst das war der Anlass, den Sachverhalt umfassend zu kontrollieren.
Meine Damen und Herren, einen solchen Eingriff, den mache ich doch nicht allein, den mache ich doch mit der Datenschutzbeauftragten gemeinsam, denn das ist doch ein wichtiger Garant; dafür haben wir sie doch, dafür ist sie doch für uns entsprechend da. Es wurde auch festgestellt, dass gerade in dieser Zeit vom 09.09. bis 23.10. mit Unterbrechung im Rahmen der Übergabe der technischen Ausrüstung die Testläufe mit Polizeiautos stattgefunden haben. Nun weiß ich jetzt technisch nicht ganz genau, wie das nun vor sich geht. Hat man da nur die Polizeiautos erfasst? Was hat man denn mit dem öffentlichen Verkehr, der auch durchgerollt ist, gemacht? Das muss man mir technisch erst einmal erklären. Aber da bin ich vielleicht nicht ganz auf der Höhe der Sache.
Meine Damen und Herren, bevor man sich dafür entscheidet, eine solche Maßnahme durchzuführen, muss konkret geprüft werden, ob diese auch rechtlich abgedeckt ist. Ich habe letztens gesagt, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit muss gewahrt bleiben. Auch das Polizeiaufgabengesetz, was wir im vergangenen Jahr novelliert haben, gibt in § 33 rechtlich eine Videoüberwachung in dem Tunnel nicht her - auf dem Goetheplatz in Weimar ja, bloß da hat man handwerklich schlecht gearbeitet, aber hier war es eben nicht gesetzlich abgedeckt.
Meine Damen und Herren, das Vertrauen zwischen dem Mitglied der Landesregierung und dem Parlament und die Grundlage einer seriösen Zusammenarbeit sind ernsthaft gestört. Ich kann nur sagen, Herr Ministerpräsident, es muss gehandelt werden. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Anliegen dieses Gesetzentwurfs ist richtig und zeitgemäß, aber es stellt juristisch und technisch einen recht komplexen Vorgang dar. Die SPD-Fraktion beantragt deshalb Weiterberatung dieses Gesetzentwurfs im Innenausschuss, gleichzeitig beantragen wir eine Anhörung von Experten, um uns auch von diesem komplexen Vorgang eine entsprechende Meinung zu bilden. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Fakt ist, die SPD will mehr Sicherheit für die Bürger, und wer das will, muss auch den verantwortlichen Stellen die geeigneten Mittel an die Hand geben, aber eben nicht ohne Kontrolle durch das Parlament und unter Umständen durch die Gerichte.
Meine Damen und Herren, alle Maßnahmen stehen im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Menschen nach mehr Sicherheit, der Verpflichtung des Landes Sicherheit zu gewährleisten und die durch das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung garantierten Grundrechte. Wir haben in der Diskussion um die Erweiterung des Polizei- und Sicherheitsrechts alle von der Landesregierung vorgeschlagenen Gesetzesveränderungen eben an diesen Grundsätzen gemessen. Einige dieser neuen Regelungen konnten wir mittragen, aber es gab auch einiges Bedenkliches, und dies war auch der Grund, dieses Artikelgesetz insgesamt abzulehnen. Ich erinnere nur, wir konnten damals nicht mittragen zum Beispiel die Telekommunikationsüberwachung zu präventiven Zwecken, oder ich denke auch an diese erhebliche Ausweitung der Anwendungsgebiete der Rasterfahndung. Diesen Regelungen haftete an, dass sie rechtlich umstritten, wenn nicht sogar manchmal rechtlich recht bedenklich waren.
Wir haben bei der Gesetzesberatung im vergangenen Jahr immer wieder umfangreiche Kontrollrechte des Parlaments und auch der Thüringer Datenschutzbeauftragten eingefordert. Der Vorgang, über den wir heute zu befinden haben, zeigt doch eigentlich, wie nötig der Innenminister solche Gremien gehabt hätte, damit diese Grundrechte, über die wir uns heute immer wieder unterhalten, hätten gewahrt werden können. Zur verdachtsunabhängigen Videoüberwachung habe ich damals im Parlament gesagt, punktuell ja, aber nicht nur der oder die Datenschutzverantwortliche, sondern auch der Innenausschuss sollte bei der Vorbereitung und Durchführung mit eingebunden werden. Aber auch die Einschränkung von Grundrechten darf nur bei einer wirklichen Gefahr erfolgen. Diese unsere Vorschläge wurden damals und auch heute immer wieder in den Wind geschlagen.
Meine Damen und Herren, was passiert, wenn die neuen erweiterten Vorschriften des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes quasi ungebremst angewendet und wie sie angewendet werden, das haben eben auch die letzten Tage gezeigt. Experimentieren im Umgang mit den Grundrechten darf es einfach nicht geben, und bekanntlich erst nach Intervention durch den Ministerpräsidenten wurde der Innenminister in seinem Tun gestoppt. Unrechtsbewusstsein hat er aber bis zum heutigen Tag nicht gezeigt. Auch wenn der Ministerpräsident gesagt hat Frau Präsidentin, ich zitiere: "Jeder Minister muss mit dem, was er sagt und wie er es sagt deutlich ausdrücken, dass er seine Politik am Rechtsstaat orientiert. Dem Ziel der Kriminalitätsbekämpfung sei kein guter Dienst erwiesen." Der Innenminister Trautvetter glaubt sich aber auch heute noch auf der rechtlich sicheren Seite. Ich bin einfach auch der Überzeugung, hier hat noch kein gründliches Nachdenken eingesetzt. Denn bevor man entscheidet, eine polizeiliche Maßnahme durchzuführen, muss doch konkret geprüft werden, ob diese Maßnahme rechtmäßig ist, wenn in Grundrechte eingegriffen wird. Auch bei diesem Pilotprojekt handelt es sich um eine Polizeimaßnahme und das war kein Spiel. Hier wurde die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit nicht gewahrt. Ich erinnere, schon das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Wechselwirkungstheorie festgestellt, dass die Einschränkung des Grundrechts geeignet und erforderlich sein muss, den Schutz bewirken, den das allgemeine Gesetz sichern soll. Und auch hier ist das Grundrecht, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Dies alles wurde eben nicht oder nicht gehörig auf dem Goetheplatz und auf dem Theaterplatz in Weimar beachtet.
Es befinden sich, und das haben wir schon immer wieder gesagt, eben hier die beiden Redaktionen, das Rechtsanwaltsbüro, das Haus der Demokratie, ich glaube sogar noch eine Arztpraxis. Das alles muss doch, bevor eine Maßnahme gestartet wird, einfach beachtet werden. Von den Kosten - 125.000            reden. Ich denke auch, das sollte man auch hier sagen, eine
solche Maßnahme bindet auch Polizeibeamte. Wenn eine solche Polizeimaßnahme durchgeführt wird, auch das nur einmal zur Kenntnis, dann benötigt man mindestens sechs Polizeibeamte, auch wenn es dann vielleicht auch Polizeibeamte sind, die aus gesundheitlichen Gründen nicht auf Spezialfahrzeugen mitfahren können. Aber mir ist es in vielen Fällen wichtiger, das Grün kommt auf die Straße.
Es ist richtig, mit dem Abbau der Kameras in Weimar ist die Affäre insgesamt noch nicht beseitigt. Herr Innenminister Trautvetter war sich, so sehe ich es, so sicher, dass er es zugelassen hat, die Thüringer Datenschutzbeauftragte nicht, so wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, zu informieren. Das bestätigt auch meine Vermutung, dass ihm Instanzen, die ihn kontrollieren können, eher lästig sind und deshalb auch zu vernachlässigen sind.
Meine Damen und Herren, diese Unterlassung führte letztendlich dazu, dass die Thüringer Datenschutzbeauftragte ihrer Kontrollpflicht nicht rechtzeitig und nicht ausreichend nachkommen konnte.
Herr Böck, wenn Sie das nicht im Raum stehen lassen wollen, dann gehen Sie nach vorn und da können Sie hier sprechen und dann haben Sie die Möglichkeit dazu.
Ich bitte darum, Frau Präsidentin, dass ich weiterreden darf.
Ich wiederhole, damit es der Abgeordnete Böck noch einmal ganz genau hört. Diese Unterlassung führte letztendlich dazu, dass die Thüringer Datenschutzbeauftragte ihrer Kontrollpflicht nicht rechtzeitig und ausreichend nachkommen konnte. Denn erst am Freitag, dem 17.10.2003, bekam sie die endgültigen notwendigen Unterlagen. Am 20.10.2003 wurde bereits dieses Projekt gestartet, obwohl sie oder trotzdem sie schon bereits Anfang Juli von diesem Pilotprojekt informiert wurde. So lange dauerte das, bis sie die genauen Unterlagen bekam. Die sinngemäße Aussage der Datenschutzbeauftragten, wenn ich das alles gewusst hätte, wäre der Pilotversuch in dieser Form nicht zustande gekommen, sprechen doch Bände, aber nicht positiv für den Innenminister. Denn von diesem Innenminister wurden doch Verstöße gegen das Datenschutzgesetz billigend in Kauf genommen. Damit wurde das Recht in dieser Situation mit Füßen getreten. Ich danke Ihnen.
Herr Minister, Sie haben in der damaligen, ich betone, öffentlich geführten Innnenausschuss-Sitzung sinngemäß gesagt, dass überprüft werden muss, welcher Bereich als sensibler Bereich zu bezeichnen und somit abzudecken sei. Hätte das, Herr Innenminister, das ist meine Frage, nicht vor Installierung der Videogeräte bedacht werden müssen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Reform des Katasterwesens in Thüringen beschäftigt uns schon eine geraume Zeit. Entscheidungen, die bereits getroffen worden sind z.B. zu den Standorten, sind meines Erachtens recht umstritten, denn es steht die Frage, ob nicht gemäß Artikel 90 der Thüringer Landesverfassung z.B. die Festlegung der Standorte nicht durch ein förmliches Gesetz geregelt hätte werden müssen. Im Sinne dieses Artikels hätten Aufbau, räumliche Gliederung und Zuständigkeiten auf Grundlage eines Gesetzes fixiert werden müssen, denn die völlige Neuordnung, die völlige Neuorganisation des Katasterwesens stellt auf jeden Fall eine massive Veränderung im Sinne des Artikels 90 Satz 2 Thüringer Verfassung dar. Und ich frage mich immer: Wie würde sich denn z.B. bei einer möglichen Klage der Verfassungsgerichtshof entscheiden?
Die Kostenfrage steht hier als Nächstes. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage meiner Fraktion möchte ich zitieren: Frage: "Welche konkreten Kosten, insbesondere für die Bereitstellung geeigneter Räume für Hauptämter und Stützpunktämter, werden mit der Umstrukturierung verbunden sein?" Antwort: "In der Umstellungsphase werden Kosten für Umzüge, gegebenenfalls auch für Bau- und Sanierungsmaßnahmen anfallen. Diese Kosten für Umzüge werden aber durch die Nutzung vorhandener landeseigener Liegenschaften sowie durch Einsparungen bei derzeit angemieteten Liegenschaften reduziert."
Frau Präsidentin, erlauben Sie mir, aus dem Staatsanzeiger vom 20.10.2003 zu zitieren: "Zur Unterbringung von Katasterämtern sucht der Freistaat Thüringen geeignete Mietobjekte in Apolda, Mühlhausen, Pößneck, Saalfeld, Schmalkalden und Zeulenroda mit einer Hauptnutzfläche zwischen 1.600 bis 2.200 m² bei einer Vertragsdauer von 10 bis 15 Jahren." Damit, meine Damen und Herren, steht endgültig fest, dass für sechs der acht Hauptämter neue Liegenschaften gesucht werden. Ich denke, wir haben frühzeitig kritisiert, dass bei den Standortentscheidungen weder raumordnerische Zielsetzungen der Landesplanung, wie das System der Zentralen Orte, noch die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit eine besondere Rolle gespielt haben. Gerade in Bezug auf die Ämter in den ehemaligen Kreisen gehe ich davon aus, dass auch noch teilweise langfristige Mietverträge bestehen und zum anderen auch landeseigene Immobilien, die aufgegeben werden, erst in den letzten Jahren aufwendig rekonstruiert worden sind. Mittlerweile steht ja auch schon wieder ein neues Nebenamt zur Diskussion. Ich habe gelesen, in Eisenach soll das Amt bis 2007 oder 2008 weiter arbeiten - also, ein
mal rein in die Kartoffeln, einmal raus aus den Kartoffeln.
Bisher konnte uns die Landesregierung außer Allgemeinplätzen keine nachvollziehbaren Antworten zur Grundlage der Standortentscheidungen und zu den Kosten geben. Auf jeden Fall, Herr Innenminister, Ihr Wohnbereich ist bestens abgesichert worden. Die Rechnung bezahlt wiederum einmal, wie bei der abgebrochenen Videoüberwachung, der Steuerzahler. Ich erwarte auch von dieser Stelle, dass sich der Landesrechnungshof mit dieser Problematik beschäftigt. Die Reform des Katasterwesens ist richtig, ist derzeit aus der Anhörung in den Innenausschuss gekommen und ist nicht nur durch die schwer nachvollziehbaren Standortentscheidungen immer noch umstritten. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die von uns vorgelegte Gesetzesnovelle entstand aus der Intention, für das Landesamt für Verfassungsschutz klare Regelungen zu formulieren, eine größere Kontrolle und mehr Transparenz zu erreichen. Unsere Überzeugung, dass der Verfassungsschutz in Thüringen auch heute noch Sinn macht, ist immer wieder fest verwoben mit der Einsicht in die Notwendigkeit der direkten Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden durch das Parlament.
Auch von der Erfahrung, von uns selbst erlebten Geschichte ausgehend, gibt es eben auch immer nur einen Schluss: Niemals darf in unserem demokratisch verfassten Staatswesen die Gefahr bestehen, dass eine Behörde quasi ein Eigenleben führt. Genauso wie die gesamte Verwaltung haben natürlich auch die Verfassungsschutzbehörden dem Staatswesen und damit den Bürgern zu dienen. Unser Grundsatz war und ist: Die Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz und seine wirksame Kontrolle müssen stets eine Einheit bilden und auch stets als
eine Einheit gesehen werden. Damit stelle ich auch immer wieder klar, dass der Verfassungsschutz Teil unseres gesellschaftlichen Systems ist und nicht außerhalb stehen darf. Meine Damen und Herren, zur Erinnerung: Die mögliche Erfassung von Daten, ich sage mögliche Erfassung von Daten, über einen Landtagsabgeordneten war damals das auslösende Moment unseres Novellierungsvorschlags. Durch das Bekanntwerden dieses Vorganges ging es uns in unserer Gesetzesvorlage darum, zum einen klare Regelungen zu schaffen und zum Zweiten wollen wir auch, dass die Gründe der Ablehnung eines Auskunftsersuchens eines Betroffenen an den Verfassungsschutz aktenkundig gemacht werden. Darüber hinaus soll dem Landesbeauftragten für den Datenschutz grundsätzlich hierüber Auskunft erteilt und Akteneinsicht gewährt werden.
Meine Damen und Herren, unsere freiheitliche Demokratie ist das Maß, an dem sich natürlich auch die Verfassungsschutzbehörden messen lassen müssen. Das Parlament muss dies kontrollieren können. Diese Möglichkeit einer effektiven Kontrolle des Verfassungsschutzes, z.B. durch die eigens dafür eingerichtete Parlamentarische Kontrollkommission, existiert wohl in Thüringen. Wir wollen dieses Gremium nicht abschaffen, wir wollen aber, dass dieses auch in Zukunft immer ein echtes Kontrollgremium ist. Dazu gehört auch z.B., dass die PKK nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen über die Vertraulichkeitsstufe geheim bestimmen darf. Das heißt aber nicht, dass wir sagen, die PKK soll in jedem Fall öffentlich tagen, denn öffentlich tagen heißt ja im Grunde genommen, diese Behörde macht sich überflüssig. Neben der Option für Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, sich direkt an die Parlamentarische Kontrollkommission zu wenden, treten wir auch dafür ein, dass die PKK im Einzelfall externe Sachverständige mit einer Untersuchung beauftragen kann. Meine Damen und Herren, mit dieser Novelle wollten wir auch dem Verfassungsschutz klare Vorgaben für seine Informationserhebung gegenüber Abgeordneten geben. Der Abgeordnete und seine Arbeit müssen vor unkontrollierbarem Zugriff geschützt werden. Hier handelt es sich nicht um eine Privilegierung einer bestimmten Personengruppe, sondern es dient dem Schutz der Arbeit eines Verfassungsorgans. Mit unserer Gesetzesnovellierung wird nicht gehindert, sondern es wird geregelt und es wird Missbrauch vorgebeugt. Meine Damen und Herren, mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen haben wir kein Neuland betreten, sondern mit der allgemeinen Erweiterung der Rechte der PKK haben wir ähnliche Regelungen vorgeschlagen, die der Bund schon seit geraumer Zeit praktiziert. Meine Damen und Herren, wir bitten Sie auf der Grundlage unserer im Ausschuss und auch hier noch einmal vorgebrachten Argumente, der von uns eingebrachten Gesetzesnovellierung zuzustimmen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im nachfolgenden Gesetzentwurf geht es ja, wie auch schon gesagt worden ist, um wesentliche Anpassung an bundesgesetzliche Regelungen. Ich glaube, ich brauche die einzelnen Schwerpunkte hier nicht noch einmal zu erläutern, denn die hat Herr Staatssekretär bereits schon beschrieben. Ich gehe persönlich davon aus, dass wir diesen Gesetzentwurf im Innenausschuss weiterberaten werden und es sollten nach meiner Auffassung zumindest zwei Punkte näher betrachtet werden. Diskutiert werden sollte aus unserer Sicht heraus einmal über den § 76 e und seine neue Fassung, besonders im Lichte des Grundsatzes der Alimentation und auch der § 75 Abs. 2. Hier wird ja festgelegt, dass der Ausgleich von Mehrarbeit durch Dienstbefreiung nicht mehr innerhalb von 3 Monaten, sondern innerhalb 1 Jahres erfolgen kann. Ich meine, meine Damen und Herren, auf den ersten Blick ist das eine, ich sage mal, eher unscheinbare Änderung, die aber in der Praxis wohl bewirken könnte, dass noch mehr Überstunden vor sich hergeschoben werden könnten und damit die Personalplanung auch erschweren könn
te. Ich sage mal, könnte und würde. Aber, ich meine, in der weiteren Beratung - und damit stelle ich auch den Antrag, Überweisung an den Innenausschuss - im Innenausschuss sollten wir in dem Zusammenhang auch den Beamtenbund und die Gewerkschaft mit anhören. Ich danke Ihnen.
Ich möchte an die Anfrage des Kollegen Fiedler anschließen. Vorausgesetzt, es gäbe keinen Kostenverursacher, sprich Verursacher im Sinne dessen, was Sie eben sagten, gibt es dann auch Überlegungen bei der Landesregierung, sich an den Kosten des Brandeinsatzes in Gösen sowie Unterpöllnitz vergleichsweise wie in Leubingen zu beteiligen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werter Kollege Krauße, im Zusammenhang mit Ihrer Verantwortung, die Sie in die Koalitionsregierung der vergangenen Koalition legen wollten und die Verantwortung der Abgeordneten möchte ich Folgendes aus einem Wortprotokoll des Innenausschusses zitieren.
Ich zitiere das. Das kann ich machen.
Gut, dann sage ich es sinngemäß. Die Anlagen selber waren immer Gegenstand von Kontrollen. Das ist eine Tatsache und es ist so gewesen - das ist auch eine Tatsache -, dass ein Protokoll aus dem Jahre 2001 vorliegt. In diesem Jahr 2001 wurde schon festgestellt, dass eine ähnliche Menge bereits dort lag. Das ist das erste Protokoll dazu - im Jahr 2001, Herr Krauße. Daraufhin wurden dann auch die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet. Es gab dann wirklich auch Probleme im Insolvenzverfahren, aber seit dieser Zeit ist das bekannt. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wohl wissend, dass wir in der ersten Lesung sind und diese Detailfragen wir ja dann möglicherweise im Innenausschuss beraten werden, kann man ja diese Kleinigkeiten nach hinten rausschieben. Es ist doch unbestritten, dass das ganze Kataster- und Vermessungswesen auch in Zukunft immer wieder einen wichtigen Platz einnimmt. Es ist auch unbestritten, dass das Katasterwesen in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart in den meisten Bundesländern natürlich auch einem bestimmten Umbruch unterworfen ist. Die gegenwärtige Reform in Thüringen bezieht sich in der Hauptsache
1. auf die Verringerung der Katasterämter,
2. auf die Aufgabenverteilung zwischen den Katasterämtern und den ÖbVI und
3. auf die Rechtsstellung und die Amtsausübung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich zu kritisieren, dass wir den Gesetzentwurf in der ersten Lesung behandeln, welcher in Teilen faktisch schon umgesetzt wurde. Die Aufgabenabgrenzung besteht faktisch seit Jahresanfang schon und die Katasterämter in den Hauptämtern und Nebenämtern sind bereits seit 1. Juli in der Praxis tätig.
Meine Damen und Herren, im April 2001 begann die Unternehmensberatung mit der Erarbeitung eines Gutachtens über das Thüringer Kataster- und Vermessungswesen. Sechs Modelle standen damals zur Debatte. Und genau wie in der damaligen 81. Sitzung frage ich, weil ich keine Antwort bekommen habe: Warum hat man die Modelle eins bis fünf nicht weiter verfolgt und nur das sechste Modell favorisiert, wobei, so behauptet man, gerade dies auch ein Gefälligkeitsgutachten war.
Ich weiß, dass das Modell eins sich doch auch in Bayern recht gut bewährt hat. Die nun seit dem 1. Juli wirkende neue Standortverteilung wurde auch von uns damals kritisiert. Es ist unbestritten, dass die natürlich 35 Ämter, die wir bis jetzt immer hatten, nicht haltbar waren, auf die ehemaligen Landkreise bezog sich das. Aber nach wie vor ist das Argument nach gleichmäßiger Größenverteilung, nach Fläche, nach Einwohnerzahl für mich nicht recht schlüssig umgesetzt worden. Erstens ist die Verteilung nicht nach den Kriterien der Landesentwicklung orientiert und zum Zweiten stelle ich fest, dass es eben auch Landkreise gibt, die neben einem Hauptamt auch noch ein Flurneuordnungsamt haben und beide werden personell aufgestockt. Vielleicht braucht man dann nur den entsprechenden ministeriellen Segen, um solche Dinge hier durchzusetzen.
Das Gesetz fixiert die Aufgabenverteilung zwischen der unteren Katasterverwaltung und den ÖbVI. Hier kritisiere ich, dass die Anträge zur Durchführung von Katastervermessung der Bundesverwaltung durch die ÖbVI vorgenommen werden sollen. Ich denke, die Aufträge der Bundesverwaltung und des Landes sollte man in der Hand der unteren Katasterbehörde belassen.
Auf eine Ungereimtheit möchte ich hinweisen. § 14 regelt die Voraussetzung für die Bestellung von ÖbVI. Dabei wird in Absatz 5 auch gesagt, dass die erforderliche Eignung nicht gegeben ist, wenn nach Buchstabe 2 - hier zitiere ich "entsprechend der beamtenrechtlichen Regelung der Bewerber hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit war" usw., Politabteilung, bewaffnete Organe und auch Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats waren. Das entspricht eben der beamtenrechtlichen Regelung in § 8 Abs. 3. Das ist in Ordnung.
Aber davon ist in § 24 für die nach dem bisherigen Recht zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nicht mehr die Rede. Hier wird von einem Bezug auf die von mir zitierte Regelung nach § 14 Abs. 5 nicht mehr ausgegangen. Ich denke, hier müssen wir auch noch etwas tun.
Meine Damen und Herren, wir werden den vorliegenden Umstrukturierungsprozess weiterhin kritisch begleiten. Einzelfragen bedürfen selbstverständlich noch ihrer Klärung und deshalb beantrage ich auch die Überweisung an den Innenausschuss. Hier sollte natürlich auch eine vergleichende länderübergreifende Anhörung stattfinden. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Innenausschuss empfiehlt Ihnen die Annahme des vorliegenden Gesetzes.
Im Zusammenhang mit diesem Gesetz haben wir auch im Innenausschuss beraten, inwieweit die Ergebnisse einer Seminararbeit von Schülern des Gutenberg-Gymnasiums zum Sportwaffenbesitz genutzt werden können. Unter der Thematik "Möglichkeiten der Beteiligung von Schulen vor der Erteilung waffenrechtlicher Genehmigungen an Schüler" wird der Innenausschuss auf Antrag der Fraktionen der CDU und SPD am 10. April 2003 eine Anhörung durchführen. Wir wollen wissen, ob sich die Ergebnisse dieser Seminararbeit für etwaige Änderungen an rechtlichen Vorschriften nutzen lassen. Die Schüler haben sich in diesem Projekt unter anderem mit dem Thema befasst, ob und wie auch Lehrkräfte und Erzieher bei der Entscheidung über die Aushändigung einer Sportwaffe einbezogen werden können. Nach dieser Anhörung soll geprüft werden, wie sich die Einsichten der Schüler gegebenenfalls umsetzen lassen können. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dittes, meine Zustimmung, um die Sie gebeten haben für diesen Antrag, wird es von unserer Seite aus nicht geben. Das gleich vorweg.
Den vorliegenden Antrag halte ich persönlich und auch meine Fraktion für sehr populistisch und ich halte ihn auch für wirklichkeitsfremd und das möchte ich auch in meinem Redebeitrag kurz begründen. Die Aufbietung von V-Leuten, wie u.a. Brand als Zeugen im NPD-Verbotsprozess, ist die eine Sache. Sie war falsch und hat den Antragstellern auch großen Schaden zugefügt. Aber die Nutzung und der Einsatz von V-Leuten ist eine ganz andere. Bekanntlich ist die Arbeitsweise der Bundes- und Landesbehörden u.a. dadurch geprägt, dass der Verfassungsschutz den weitaus größten Teil seiner Informationen aus öffentlich-zugänglichen Quellen, wie z.B. aus der Presse, aus Programmen, aus Aufrufen gewinnt, einen kleineren Teil von Informationen von anderen Stellen. Aber auch das Sammeln von Informationen mit nachrichtendienstlichen Mitteln ist unverzichtbar, d.h., das Einschleusen von V-Leuten, aber auch die kontrollierte Briefund Telefonüberwachung sind dabei gängige Arbeitspraktiken. Dabei hat sich auch der Verfassungsschutz
streng an die Rechtsnormen zu halten und ist auch an das Gebot der Verhältnismäßigkeit gebunden. Die Institution des Verfassungsschutzes steht für unsere Fraktion, an der Sie ja immer wieder kratzen, außer Frage. Unser Grundsatz ist, wie ich das schon öfter betonte, die Arbeit des Landesamts und seine wirksame Kontrolle müssen stets eine Einheit bilden. Das heißt auch, dass der Verfassungsschutz ein wichtiger Teil unseres staatlichen Systems ist und wird deshalb auch nicht zu Unrecht als ein Frühwarnsystem bezeichnet. Er sollte und darf auch nie mit einer Gestapo oder mit den Organen des MfS verglichen werden.
Sicher bedarf die Arbeit des Verfassungsschutzes logischerweise einer ständigen parlamentarischen Kontrolle und Begleitung. Deshalb haben wir auch das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes in der Drucksache 3/3093 eingebracht und es steht ja noch zur Beratung.
Mit den von uns vorgeschlagenen Regelungen zur Stärkung der Rechte der Parlamentarischen Kontrollkommission wollen wir einerseits die Kontrollfunktionen verstärken, mehr Transparenz erreichen und den Missbrauch nachrichtlicher Instrumentarien verhindern. Ich bin auch davon überzeugt, dass besonders nach dem Scheitern des NPDVerbots, das äußerst schmerzhaft war und keinen Freispruch für Rechtsextreme darstellt, auch über Reformen in dieser Behörde nachgedacht werden muss. Die Vorschläge reichen ja dabei von einer Straffung der Behörde über die faktische Aufhebung des Trennungsgebots zwischen Polizei und Geheimdienst bis zur Führung eines Zentralregisters für alle V-Leute im Bund und in den Ländern.
Wir wissen, die Arbeit des Verfassungsschutzes kann nicht die Symptome des Extremismus bekämpfen und deshalb gilt es, verstärkt mit zivilgesellschaftlichen Mitteln die Extremisten von Rechts und Links in ihre Schranken zu verweisen. Entsprechend meiner eingangs gemachten Begründung, dass dieser Antrag in der Praxis nicht umsetzbar und vom Wunschdenken der PDS geprägt ist, lehnen wir diesen Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Reform des Katasterwesens in Thüringen beschäftigt uns schon eine ganz geraume Zeit. Wir wissen natürlich auch, dass diese Reform des Katasterwesens notwendig ist, aber aus diesem Wissen heraus haben wir, glaube ich, im Mai des vergangenen Jahres ein Berichtsersuchen unter dem Titel "Unruhe im Katasterwesen" gestellt. Jetzt, nachdem die Entscheidung im Kabinett gefallen ist, sind natürlich Fragen offen und verlangen nach einer Antwort, das auch vor dem Hintergrund im Zusammenhang mit der Aufgabenabgrenzung, über die wir eben gesprochen haben, zwischen den Katastern und den ÖbVI, wo sich die Landesregierung entschieden hat, die Verluste zu verstaatlichen und die Gewinne zu privatisieren.
Meine Damen und Herren, sechs Modelle standen laut Wibera-Gutachten zur Debatte. Warum hat man eigentlich ohne Begründung die Modelle eins bis fünf zu den Akten gelegt und nur das sechste Modell favorisiert? Ich glaube, das Modell eins, welches in Bayern wirkt, hat doch auch bestimmt entscheidende Vorteile, aber davon habe ich eben nichts gelesen. Zwingende Fragen sind für uns natürlich auch entstanden und verlangen nach einer Antwort. Zum Beispiel: Welche konkreten Einspareffekte erwartet die Landesregierung? Welche Kosten, insbesondere für die Bereitstellung geeigneter Räume für die neu zu bildenden Hauptämter sind notwendig? Auch im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Personal: Welche Aufgaben werden die 94 Katasterbediensteten im TLMU übernehmen? Wie viel Personal wird denn z.B. bis zum Juli 2003 bereits umgesetzt sein? Ich halte auch die Lösung, die von der Landesregierung angedacht ist im Zusammenhang mit den 50 Messgehilfen, für durchaus machbar, aber auch die Fragen: Wie soll der 20-prozentige Wiederbesetzungskorridor ab 2005 realisiert werden? Wie groß sollen die Amtsbezirke für die ÖbVI sein? Vor allen Dingen ist auch ganz entscheidend: Welches waren die Entscheidungskriterien für die Standorte? Es ist schon für mich ein bisschen verwunderlich, dass man quasi über Nacht von sechs auf acht Hauptämter mit teilweise neun Orten umgeschwenkt ist. Ich meine, wir wissen ja auch, dass es bei Standorten immer ein Pro und Kontra gibt und geben wird, aber es muss auch klar begründet werden, zum Beispiel: Sind denn diese Hauptamtsitze mit dem künftigen Landesentwicklungsplan abgestimmt? Ich hörte eben auch von
dem Minister von Ausgleichsmaßnahmen aus der Kreisgebietsreform 1993 für entgangene Kreissitze, aber ich habe noch mal nachgelesen, im Zusammenhang mit Katasterämtern war bei Ausgleichsmaßnahmen damals nie die Rede. Das Argument nach gleichmäßiger Größenverteilung, nach Fläche und Einwohnerzahl ist für mich fragwürdig, wenn ich zum Beispiel die Sitze der Ämter in Pößneck, Saalfeld und Zeulenroda sehe
auf einem relativ eng begrenzten Raum.
Im Zusammenhang mit den Einspareffekten steht natürlich auch das Problem der Kosten. Zusammenlegung bzw. Konzentration von Ämtern bedeutet doch einerseits das Leerziehen von Immobilien bzw. Neubau oder Neuanmietung von Gebäuden. Ich gehe auch davon aus, dass teilweise noch langfristige Mietverträge bestehen und zum anderen sind natürlich auch landeseigene Immobilien erst kürzlich aufwändig rekonstruiert worden. Sehr unklar ist die Bildung von Amtsbezirken für die ÖbVI's. Da gibt es wohl auch sprachliche oder inhaltliche Widersprüche. In der Pressemeldung des Innenministers spricht man von Katasteramtsbezirken, in dem Wibera-Gutachten von Amtsbezirken für die ÖbVI's mit einer klaren Zuordnung der Gemeinden und für die einzelnen ÖbVI's. Auf jeden Fall würde das auch bedeuten, dass der Bürger oder die Kommune keine Wahlmöglichkeit mehr hat, zu dem einen oder anderen ÖbVI zu gehen. Besser wäre es, nach meinem Dafürhalten, in einem Amtsbezirk ein, zwei oder drei ÖbVI's walten zu lassen, also eine Art Pool, dass der Bürger oder auch die Kommune ein Wahlmöglichkeit hat.
Denn Fakt ist ja auch, das Geschäft wird durch die Konkurrenz belebt. Eines, das muss ich sagen, hat mir überhaupt nicht gefallen. Es gab immer wieder Klagen aus der Sicht der örtlichen Personalräte aber auch aus Sicht der Gewerkschaften, dass sie nicht in die Katasterreform mit einbezogen wurden bzw. keine Informationen erhalten haben.
Das sollte man jetzt noch nachholen; man sollte diesen Personenkreis und diese Institutionen auf jeden Fall mit einbeziehen.
Arbeit gibt es auch in Zukunft für die Katasterämter noch genug. Herr Mohring sprach von dem Abschluss bis 2007 für ALK I und II. Das ist auch klar. Wir wünschen uns, dass die noch strittigen Probleme zügig abgearbeitet werden und dass nach der jetzigen Unruhe bald Ruhe einkehrt und wir am Jahresende ein geordnetes System vorlie
gen haben. Ich danke Ihnen.
Herr Minister, bezüglich der ÖbVI's und der Amtsbezirke: Es ist doch gegenwärtig so vorgesehen - ich hörte das Wort "Schornsteinfegersystem" -, ein ÖbVI in einem Amtsbezirk für eine bestimmte Anzahl Gemeinden und damit auch der Bürger?
Wäre es nicht günstiger, einen Pool zu schaffen, indem man zwei oder drei ÖbVI's in einem Amtsbezirk einsetzen würde, wo die Gemeinde dann auch eine Wahlmöglichkeit hat, um, wie gesagt, den Konkurrenzgedanken auch hier zu beleben?
Eine ganz kleine Nachfrage: Es ist ja nicht nur eine Frage der Kosten, sondern es könnte doch auch, das werden Sie mir doch so bestätigen, eine Frage der Termine sein?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist eine unbestrittene Tatsache, dass Sicherheitsüberprüfungen für den Rechtsstaat unverzichtbar sind, wenn nicht der Bestand und die Existenz eines Staates gefährdet werden sollen. Hier, meine Damen und Herren, beziehe ich auch
ausdrücklich den personellen Sabotageschutz mit ein. Kritiker, die dies in Frage stellen und solche Verfahren nicht für erforderlich halten, verkennen, dass Spionage und Geheimnisverrat auch heute noch die innere und äußere Sicherheit gefährden, und nicht heute noch, sondern heute im besonderen Maße. Ich schließe mich auch ausdrücklich der Aussage des Gutachters, Herrn Dr. Frisch, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, an, der wie folgt formulierte: "Zur Wahrung von Geheimnissen ist es deshalb unverzichtbar, bei der Bestellung von Geheimnisträgern diesen Möglichkeiten entgegenzuwirken, damit nur solche Personen zum Umgang mit Geheimnissen ermächtigt werden, bei denen angenommen werden kann, dass sie weder aktiv noch passiv Teilnehmer oder Opfer solcher Ausspähungsversuche werden."
Wir, meine Damen und Herren, sind uns klar, dass solche Sicherheitsüberprüfungen immer auch ein Eingriff in die private Sphäre, also in das Persönlichkeitsrecht sind und deshalb auch einer gesetzlichen Regelung bedürfen; natürlich immer unter Beachtung des Datenschutzes. Deshalb, meine Damen und Herren, verwundert mich auch einiges, was ich jetzt aus der Rede von Herrn Dr. Hahnemann hörte, und auch das, was ich gelesen habe, von dem Fraktionsvorsitzenden. Das Verhalten in diesem Zusammenhang ist nicht nur oft populistisch, sondern ist einfach falsch. Sie erwecken oft den Eindruck, dass jeder Bürger querbeet sicherheitsüberprüft werden soll, ohne dass er davon vorher Kenntnis hatte. Das ist falsch.
Tatsache ist, dass jeder Betroffene
und ich spreche auch aus eigener Erfahrung, denn ich bin ja auch überprüft als Mitglied der PKK - vor der Überprüfung informiert wurde und diese am Ende mit mir dann ausgewertet worden ist.
Und wenn Sie sagen in der STZ, Originaltext: "Der Betroffene erführe nichts.", dann ist das falsch, dann ist das populistisch,
demagogisch ist das.
Wer von einer enormen Ausweitung spricht, hat nichts anderes im Sinn, als die Menschen in unserem Land zu verunsichern und das wollen Sie ganz besonders. Sie sind für mich ein Demagoge.
Wenn Sie sich beruhigt haben, können wir weiter fortfahren. Herr Hahnemann sprach die arbeitsrechtlichen Bestimmungen an. Zum Vorwurf, Arbeitnehmer seien aufgrund des Thüringer Gesetzes über die Voraussetzungen und Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen schutzlos Kündigungen ihrer Arbeitgeber ausgeliefert, möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Wenn Betrieb und gekündigter Arbeitnehmer die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes erfüllen, dann sind die ausgesprochenen Kündigungen und ihr Grund arbeitsgerichtlich auf jeden Fall nachprüfbar.
Sollte der Arbeitgeber eine so genannte personenbewegte Kündigung ausgesprochen haben, weil etwa gegen einen Arbeitnehmer Sicherheitsbedenken bestehen, so hat diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht nur Bestand, wenn greifbare Tatsachen befürchten lassen, dass der gekündigte Arbeitnehmer berechtigte Sicherheitsinteressen des Betriebes beeinträchtigt. Der Arbeitgeber muss in jedem Falle hinreichend tatsächlich Umstände vortragen, anhand derer das Arbeitsgericht selbst entscheiden kann, ob gerechtfertigte Sicherheitsbedenken vorliegen. Anders ausgedrückt, der Arbeitgeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die seine Prognosen stützenden Tatsachen, dass der betreffende Arbeitnehmer vertragliche und betriebliche Interessen fortgesetzt beeinträchtigen wird. Im Rahmen dieser Beweislastverteilung hat der Arbeitgeber dann auch die Ergebnisse einer Sicherheitsüberprüfung im Kündigungsschutzprozess vorzulegen und den Arbeitgebern zugänglich zu machen.
Meine Damen und Herren, in seinem Urteil zur Volkszählung 1983 hat der Bund u.a. auch die Bedeutung des Schutzes der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen herausgestellt. Da aber eine Sicherheitsüberprüfung, wie bereits gesagt, mit erheblichen Einschnitten in das Persönlichkeitsrecht verbunden ist, hat der Bund 1994 ein Sicherheitsüberprüfungsgesetz geschaffen. Thüringen folgt diesem Beispiel. Es ist ein gesetzlich streng geregeltes Verfahren, immer mit Wissen des Betroffenen.
Der vorliegende Entwurf lehnt sich stark an den des Bundes an und er wird auch deshalb im Grundsatz von uns mit
getragen. Wir haben zwei Ergänzungen vorzuschlagen:
Erstens geht es uns um eine Verfallsklausel. Den Schwerpunkt im Innenausschuss bildete die Debatte um den so genannten "personellen Sabotageschutz". Und genau wie der Bund dies anlässlich des 11. September eingeführt hat, hat die Landesregierung eine Regelung zur Überprüfung von Personal lebenswichtiger und verteidigungswichtiger Einrichtungen in ihr Gesetz aufgenommen - eine Regelung, die angesichts der Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aufgestellt hat, natürlich immer auch eine sehr heikle, ständig zu überprüfende ist. Deshalb stehen wir dieser Regelung prinzipiell nicht negativ gegenüber, sind aber der Auffassung, dass diese Regelung unter eine Verfallsklausel gestellt werden soll, um sicherzustellen, dass nach deren Ablauf die Sinnhaftigkeit und die Effizienz dieser Regelung überprüft wird.
Zweitens stellen wir die Rechtsverordnung in § 33 in Bezug zu § 1 Abs. 2 Nr. 5 unter den Vorbehalt der Einwilligung des Parlaments. Unsere Forderung ist, dass die bestehende Rechtsverordnung nach § 33, in der die lebensund verteidigungswichtigen Einrichtungen festgelegt werden, dem Parlament zur Einwilligung vorgelegt werden muss. Nur so kann das Bewusstsein, dass verantwortungsvoll mit dieser sensiblen Materie umgegangen wird, gestärkt werden. Durch die Einbeziehung des Parlaments wird auch die Transparenz dieses Verfahrens gefördert.
Ich bitte Sie, diesen Anträgen positiv gegenüberzustehen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Innenminister hat den Gesetzentwurf erläutert und dem ist im Wesentlichen nichts hinzuzufügen. Hier wird auch, wie auch mein Vorredner gesagt hat, eine Lücke zwischen der Waffenbehörde und den Meldebehörden geschlossen; Bundesrecht wird in Landesrecht umgesetzt. Ich meine aber noch einen Gedanken äußern zu dürfen im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Schüler des GutenbergGymnasiums. Man sollte diesen Vorschlag bedenken und ihn auch im Innenausschuss noch einmal beraten. Gegenstand dieses Vorschlags ist es ja, dass sie davon ausgehen, dass im Alter von 18 ein Schüler eine Schusswaffe mit einem Kaliber bis zu 5,6 mm erwerben kann, wenn er Mitglied eines Schützenvereins ist. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 des Waffengesetzes. Wenn nun ein Schüler bereits einen schulischen Verweis wegen Bedrohung eines Lehrers erhalten hat, sollte das bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Berücksichtigung finden. Da muss auch eine Anfrage bei der Schule vorgesehen werden, ob bei dem Schüler Verhaltensauffälligkeiten aufgetreten sind, insbesondere ob auch Ordnungsmaßnah
men im Sinne des Schulgesetzes verhängt wurden. Das könnte entweder in einer noch ausstehenden Ausführungsbestimmung des Bundes etwa zur Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Waffengesetz oder zur Datenermittlung § 43 Abs. 2 des Waffengesetzes geregelt werden. Das abzuwägen, auch unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten, macht es notwendig, diesen Gesetzentwurf trotz des Zeitdrucks noch einmal an den Innenausschuss zu überweisen und auch diesen Gedanken noch einmal zu beraten. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich stehe auch noch unter dem Eindruck der vergangenen Veranstaltung vorhin. Man macht hier Politik auf Kosten dieses Landtags.
Fakt ist eines: Der Landtag hat eine gesetzliche Regelung geschaffen, den gesetzlichen Rahmen mit dem Kommunalabgabengesetz. Das ist unsere Aufgabe gewesen. Seit acht Jahren ist es ein ständiger Tagesordnungspunkt im Innenausschuss - Wasser und Abwasser. Wir haben auch bestimmte Dinge, die Sie angesprochen haben, Kollege Koch, im Zusammenhang mit Novellierungen aufgegriffen, weil wir festgestellt haben, dass das Problem der Informationspflicht uns am Anfang noch gefehlt hat. Wir wissen doch, wir haben den Rahmen geschaffen; die Umsetzung selbst, die muss vor Ort erfolgen. Das ist ganz ursächlich kommunale Selbständigkeit,
da können wir hier im Landtag einfach nicht eingreifen, das wäre falsch. Weil wir die Informationspflicht eingeführt haben oder eingesetzt haben - ich glaube, das ist der § 7 a, da kann ich mich aber irren -, bedeutet das doch, dass die Verbände, die Träger die Bürger zu informieren haben. Da gebe ich Ihnen, Herr Scheringer, vollkommen Recht, das ist Aufgabe der kommunalen Träger und das muss man hier mal ganz deutlich auseinander halten. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vorweg möchte ich ganz kurz etwas sagen. Ich bin ganz froh, wieder hier zu stehen, und ich möchte mich von dieser Stelle aus ganz herzlich für die vielen Genesungswünsche aus der Mitte dieses Hauses bedanken.
In einer persönlich schweren Zeit ist man für solche Gesten doppelt dankbar. Ich wünsche von dieser Stelle aus dem Kollegen Wunderlich auch, dass er möglichst schnell wieder unter uns weilt.
Meine Damen und Herren, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz in der Vergangenheit und die aktuelle Diskussion um angeblich, ich sage angeblich, missbräuchlich erhobene Daten durch diese Behörde über einzelne Abgeordnete haben uns bewogen, die vorliegende Novelle des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes dem Landtag vorzulegen. Damit, meine Damen und Herren, soll in keiner Weise die Arbeit dieser Behörde in Frage gestellt werden. Unser Grundsatz ist, die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz und seine wirksame Kontrolle müssen stets eine Einheit bilden. Damit stelle ich auch klar, dass der Verfassungsschutz Teil unseres staatlichen Systems ist und nicht außerhalb steht. Meine Damen und Herren, ich erinnere, dass auch die sozialdemokratische Landtagsfraktion bereits im Jahre 1991 dem Verfassungsschutzgesetz seine Zustimmung gegeben hat und deshalb auch immer hinter der Arbeit dieser Behörde gestanden hat und auch heute noch steht.
Wir waren damals in diesem Landtag noch von den Jahren des totalitären SED-Regimes, sprich, von den totalen Überwachungssystemen gekennzeichnet. Aber schon 1991 haben die Abgeordneten dieses Hauses mit großer Mehrheit diesem Gesetz zugestimmt. Unser damaliger Fraktionsvorsitzender Gerd Schuchardt hat das Ja für unsere Fraktion begründet und daran hat sich für uns bis zum heutigen Tage nichts geändert.
Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht behindert werden. Unser Gesetzentwurf soll einerseits die Kontrollfunktion verstärken und andererseits den Missbrauch nachrichtlicher Instrumentarien behindern. Derartige Schwerpunkte werde ich im nachfolgenden Redebeitrag darstellen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei Vorbemerkungen: Einmal, Herr Hahnemann, mich verwundert einfach, wenn Sie das ganze Problem Verfassungsschutz hier ansprechen, warum Sie nicht auch mal einen gesetzlichen Vorstoß dazu gemacht haben, wie man das verbessern kann.
Ich habe hier sehr viel Kaffeesatzleserei erkannt.
Kollegin Groß, grundsätzlich - ich sprach von "angeblich missbräuchlich erhobenen Daten", das muss man so mit darstellen.
Meine Damen und Herren, ganz kurz zum Inhalt, wir sind ja in der ersten Lesung. Drei Schwerpunkte bilden den Kern unserer Gesetzesnovelle.
Erstens: Zur Verhinderung von Missbrauch nachrichtlicher Instrumentarien ist die Speicherung und Weitergabe von Daten von Abgeordneten nur dann zulässig, wenn Anhaltspunkte darüber bestehen, dass tatsächliche Straftaten nach dem G 10-Gesetz geplant oder begangen wurden. G 10-Gesetz, zur Erläuterung, das sind z.B. Straftaten des Hochverrats nach den §§ 80, 83 Strafgesetzbuch, das sind Straftaten des Landesverrats, das sind auch Straftaten nach den §§ 129, 130 zur Bildung terroristischer Vereinigungen und Volksverhetzungen.
Zweitens wollen wir die Kontrollrechte der Landesbeauftragten für den Datenschutz stärken und gesetzlich fixieren. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Auskunftsersuchen. Sollte eine Ablehnung erfolgen, bedarf das keiner Begründung, aber die Ablehnung ist aktenkundig zu machen. Grundsätzlich ist dem Datenschutzbeauftragten Akteneinsicht zu gewähren. Im Einzelfall kann, wenn der zuständige Minister das Auskunftsersuchen verweigert, weil die Sicherheit des Bundes oder des Landes gefährdet wäre, nur der Datenschutzbeauftragte persönlich Akteneinsicht verlangen.
Drittens wollen wir die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission stärken. Dies soll sich u.a. darin manifestieren, dass die PKK über Beobachtungen nach § 2 Abs. 1 zu informieren ist, auch soweit Abgeordnete davon betroffen sind.
Mit der von unserer Fraktion eingebrachten Novellierung wollen wir - wie ich das bereits in der Begründung gesagt habe - die Arbeit des Verfassungsschutzes und seine wirksame Kontrolle immer als eine Einheit ansehen. Ich sage auch noch einmal das Problem, Kollegin Groß: Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen und für Parlamentarier lehnen wir grundsätzlich dabei ab, das auch zur gegebenen Sache.
Meine Damen und Herren, ich beantrage, den vorliegenden Entwurf federführend an den Innenausschuss zu überweisen und begleitend an den Justizausschuss. Aber vor Behandlung im Gremium des Innenausschusses sollte eine Anhörung stehen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Werte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, aus Sorge um das Ansehen und um die politische Kultur in unserem Freistaat Thüringen haben wir diese Sondersitzung beantragt. Ich glaube auch, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes dürfen nicht den Eindruck gewinnen, dass in Thüringen alles erlaubt sei.
Meine Damen und Herren, die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt gegen den innersten Bereich des Thüringer Innenministeriums und geht dem ungeheuren Verdacht des Geheimnisverrats nach. Nicht, wie es uns glaubhaft gemacht werden sollte, dass die an die Zeitung "Freies Wort" lancierten geheimen Daten von den 1997 gestohlenen Festplatten stammen sollen, sondern der Verdacht besteht, dass diese aus dem unmittelbaren Umfeld des Innenministers im vergangenen Jahr an die Öffentlichkeit gelangten. Meine Damen und Herren, das wäre Geheimnisverrat in seiner klarsten Form. Der Verdacht, ein enger Mitarbeiter des Thüringer Innenministers habe Kopien von einer Sicherheitskopie der im November 1997 gestohlenen Computerfestplatte gezielt an die Presse weitergegeben, konnte in der Innenausschuss-Sitzung am vergangenen Donnerstag nicht geklärt werden. Allein aber die Aussage des innenpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, der laut TA und STZ sagte: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geht man davon aus, dass sie nicht von der gestohlenen Festplatte sind.", belastet den Innenminister schwer. Aber auch die Aussage
deckt sich mit der Aussage von Innenminister Köckert in der TA vom 14.06.2001. Bereits am 14.06.2001 antwortete er auf die Frage, ob die veröffentlichten Daten nicht von den gestohlenen Festplatten, sondern aus dem Ministerium stammen könnten: "Ich schließe in dieser Geschichte gar nichts mehr aus." Aber andererseits gibt es laut Innenministerium - zu lesen in der TA vom 12.10.2002 - keinen Anhaltspunkt dafür, dass die Sicherheitskopien angetastet wurden. Widersprüche ohne Ende. Erschwerend kommt hinzu, dass erst in den letzten Tagen der Presse zu entnehmen war, dass die ermittelten Stellen Informationen hatten, die den Vorwurf des Geheimnisverrats im Innenministerium erhärten. Ich denke auch, der gegenwärtige Vorgang ist nur ein Glied in der Kette der eklatanten Vorgänge in der Amtszeit des jetzigen Innenministers. Ich erinnere dabei nur an die unsäglichen Vorgänge im Landesamt für Verfassungsschutz; die Informationslecks in diesem Amt konnten damals nicht größer sein. Auch bei den noch offenen Rotlichtaffären stehen die Ergebnisse noch aus.