Heide Wildauer

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, würde auf der heutigen, vermutlich letzten Sitzung des 3. Thüringer Landtags der als Referentenentwurf vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalab
gabengesetzes stehen, könnte ich sagen, unsere Bemühungen um bezahlbare und sozialverträgliche Kommunalabgaben haben sich gelohnt - und die Glaubwürdigkeit der Regierung wäre ein Stück weit hergestellt. Vieles von dem, wofür ich hier vorn - wenn auch im alten Plenarsaal - beschimpft wurde, würde nun Realität. Doch es steht nicht ein Gesetz zur Debatte, sondern ein Antrag meiner, der PDS-Fraktion auf Sondersitzung. Weshalb haben wir diesen Antrag gestellt? Manch einer wird sagen, dass doch mit der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten und den Beratungen im Innen- sowie Haushalts- und Finanzausschuss offene Fragen besprochen und geklärt wurden. Wir haben den Antrag gestellt, weil genau seit dieser Zeit im Zusammenhang mit den Ankündigungen des Ministerpräsidenten Althaus am 1. Mai zu den Änderungen im Thüringer Kommunalabgabengesetz so vielfältige und differenzierte Meinungen bei Bürgern und kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung bestehen, dass wir als Landtag noch vor der Wahl Klarheit schaffen müssen. Klare Aussagen erwarten wir zu den angeblich astronomischen Mehrbelastungen der Mieter bei Wegfall der Beiträge. Klarheit sollte es auch geben zu den kursierenden notwendigen Millionen für die Durchsetzung des verkündeten Beitragsmoratoriums. Sind es nun 3 Mio.      präsidenten verkündet, oder 20 Mio.  der Presse mitteilte? Oder werden 50 Mio.   Zeitraum von zehn Jahren zusätzlich zu den jetzt geplanten Strukturhilfen, Finanzhilfen und Investitionen gebraucht, wie dies die PDS vor vier Jahren vorgeschlagen hat? Dass diese, unsere vorgeschlagene Vorgehensweise genau richtig war - Herr Dr. Sklenar, da brauchen Sie gar nicht so zu lachen -, beweist die Aussage von Dr. Pietzsch gestern vor dpa,
dass für die geplanten Reformen, so seine Aussage, vermutlich noch längere Zeit zusätzliche Landesmittel notwendig seien und dies im Haushalt Berücksichtigung finden müsse - wohl wahr!
Meine Damen und Herren, das von Ministerpräsident Althaus verkündete Beitragsmoratorium, wonach bis zum 1. Oktober keine neuen Wasser- und Abwasserbeitragsbescheide mehr erlassen und bereits erlassene Bescheide nicht mehr vollzogen werden sollen, wird von den Aufgabenträgern ganz unterschiedlich gehandhabt. Einige Aufgabenträger, so unsere Informationen, folgen der Aufforderung des Ministerpräsidenten voll umfänglich. Andere Aufgabenträger wollen zwar keine neuen Bescheide verschicken, die erlassenen Bescheide aber weiter vollziehen. Beispiele liegen dafür vor. Einige Aufgabenträger drohen sogar mit einem Investitionsstopp.
Genau diese Unterschiedlichkeit der Reaktionen der Aufgabenträger war zu erwarten und wurde von uns be
fürchtet. Deshalb hat die PDS umgehend eine gesetzliche Regelung zur Umsetzung Ihrer Ankündigungen, Herr Ministerpräsident Althaus, gefordert. Wir haben dazu am 4. Mai einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der am 6. Mai in erster Lesung auch beraten wurde. Dieser Gesetzentwurf, der ausschließlich auf die Ankündigungen des Ministerpräsidenten Bezug nimmt, wurde an die Ausschüsse überwiesen. Die CDU-Fraktion im Landtag blockiert gegenwärtig die weitere Beratung zum PDS-Gesetzentwurf, so dass zu befürchten ist, dass unser Gesetzentwurf mit der Landtagswahl der so genannten Diskontinuität unterliegt.
Wir wollen Sie mit unserer Initiative beim Wort nehmen. Ihre Ankündigungen wären, wenn sie tatsächlich gesetzlich umgesetzt werden, ein erster Schritt für die Schaffung eines neuen, sozial ausgewogenen Kommunalrechts in Thüringen. Nur wenn Ihre Ankündigungen noch vor der Wahl gesetzlich umgesetzt werden, haben die Bürgerinnen und Bürger die Rechtssicherheit, dass das Kommunalabgabengesetz in ihrem Sinne tatsächlich geändert wird. Die PDS-Fraktion wird sich weiterhin für eine gesetzliche Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes vor der Landtagswahl einsetzen. Auch deshalb hat die Fraktion die heutige Sondersitzung des Thüringer Landtags beantragt. Wir bitten zunächst um Berichterstattung der Landesregierung. Danke.
CDU-Logo für Ministeriumsflyer
Im Zusammenhang mit der vom Thüringer Innenministerium angekündigten Informationskampagne zum Thema Wasser/Abwasser haben Pressemedien darüber berichtet, dass eine zunächst durch das Ministerium geplante Informationsbroschüre nunmehr durch den CDU-Landesverband Thüringen veröffentlicht werden soll. Diese Broschüre soll in großen Teilen durch das Innenministerium erarbeitet worden sein. Die Nichtveröffentlichung der Broschüre durch das Innenministerium wurde mit der zeitlichen Nähe zu den Landtags- und Kommunalwahlen begründet.
Das stand in der Zeitung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen und Aktivitäten soll (oder sollte) die angekündigte Informationskampagne des Thüringer Innenministeriums zum Thema Wasser/Abwasser beinhalten und wurde in diesem Zusammenhang auch eine Informationsbroschüre erstellt?
2. In welcher Art und Weise hat das Thüringer Innenministerium dem CDU-Landesverband Thüringen bei der Erstellung einer Informationsbroschüre zum Thema Wasser/Abwasser Unterstützung gewährt und inwieweit ist diese Unterstützung mit dem Grundsatz der Parteiunabhängigkeit im ministeriellen Handeln vereinbar?
Ich will jetzt nicht diskutieren, Herr Minister, das würde ich gern tun. Aber da Sie ja auch der CDU-Fraktion angehören, können Sie ja sicher sagen, wann es diese Broschüre geben wird und wie der Verteiler aussehen wird?
Unterstützung der Kommune Tambach-Dietharz möglich?
Tambach-Dietharz ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsziel für zahlreiche Touristen, es hat auch einen überdurchschnittlich hohen Arbeitnehmeranteil. Er beträgt pro 1.000 Einwohner 256 Arbeitnehmer und ist damit fünfmal höher als der Landesdurchschnitt. Alle Gewerbeansiedlungen erfolgten auf Altindustriegelände, so dass keine aufwändigen neuen Gewerbegebiete errichtet werden mussten. Fördermittel waren demzufolge kaum erforderlich.
Nun steht die Stadt vor einem Problem. Es betrifft den Aus- und Erweiterungsbau der Straße zum Friedhof, die aber gleichzeitig eine Anbindung an die Gewerbegebiete "Geigertechnik" und "Wurm-Kompostierung" darstellt. Die Straße, durch Neubau und verstärkte Industrialisierung in diesem Bereich stark frequentiert, wird den Belastungen nicht mehr lange gewachsen sein. Die Stadt kann aber die Straße nicht allein finanzieren.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Finanzierungsmöglichkeit nach geltenden Förderrichtlinien ist vom Bund und vom Land zur Unterstützung der Kommune Tambach-Dietharz anwendbar?
2. In welcher Höhe müsste durch die Kommune Eigenkapital eingesetzt werden?
3. Was kann getan werden, um außerplanmäßige Mittel in Anspruch nehmen zu können, um diese Straße in einen Zustand zu versetzen, der allen Beteiligten gerecht wird?
Ich stelle die dritte Frage, weil ich annehme, dass die erste durch die Kommune schon ausgeschöpft ist.
Herr Minister, die Gemeinde hat eigentlich schon versucht, die Fördermöglichkeiten auszuschöpfen, aber sie bekommt keine Mittel. Kann man sagen, dass eine Kommune, die eigentlich wirklich darauf bedacht ist, selbst sehr viel zu tun, wie in diesem Fall eingangs geschildert, im Vergleich zu anderen im Nachteil ist?
Herr Staatssekretär, dieses Problem gibt es gegenwärtig in mehreren Kreisen. Was sollen aber nun Sozialhilfeempfänger tun, wenn es in der Gemeinde und in der Stadt, in der sie leben, keine Wohnung gibt, die unter oder zu diesem Preis von 3,30 -  8
Herr Minister, ich finde es sehr gut, wenn Sie hier sagen, dass die Bürger nun nicht mehr auf Rechtsmittel verzichten müssen, wenn sie die Zinsbeihilfe in Anspruch nehmen wollen. Also sie können Widerspruch einlegen, müssen den nicht zurücknehmen, bevor sie die Zinsbeihilfen bekommen. So war es früher. Aber ich frage noch einmal: Wird es auch generell einen Rechtsanspruch auf diese Zinsbeihilfe geben?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die heutige Berichterstattung der Landesregierung, die auf Antrag der SPD-Fraktion erfolgt, was wiederum vermutlich zurückzuführen ist auf die heutige Demonstration der Bürgerallianz Thüringen vor dem Landtag unter dem Motto "Soziale Gerechtigkeit auch bei Kommunalabgaben" ist begleitet von einer Vielzahl von Bürgerprotesten im ganzen Land. Besonders intensiv sind diese seit Wochen in Friedrichroda, Schmalkalden und Pößneck, seit Montag wird auch in Bad Salzungen protestiert. Seit nahezu 10 Jahren
ist das Thema "Kommunalabgaben" ein Dauerbrenner, nicht nur im Land, auch hier im Landtag. Der Minister ist schon darauf eingegangen. Immer wieder hat die Landesregierung Veränderungen am Kommunalabgabengesetz bei der Förderung und bei den Rechtsaufsichtsbehörden vorgenommen. Tiefenprüfungen wurden durchgeführt, eine Managementgesellschaft gegründet. Es gab punktuelle Lösungen und auch ansatzweise erfreuliche Ergebnisse und Erfahrungen. Leider wurden diese nicht verallgemeinert und so reicht unseres Erachtens eine bloße Berichterstattung nicht aus. Wir meinen, dass der Landtag der Landesregierung sagen muss, was sie zu tun hat, damit das Kommunalabgabenproblem wirklich endlich gelöst wird, denn offenbar ist die Landesregierung nicht bereit oder nicht in der Lage, die grundsätzlichen Probleme zu lösen. Zumindest weigert sie sich, den Ursachen für überhöhte Gebühren und Beiträge zu begegnen. Nur an einzelnen Symptomen zu arbeiten, reicht nicht aus.
Mit unserem vorliegenden Entschließungsantrag zum SPDAntrag benennen wir konkrete Maßnahmen, die unserer Auffassung nach durch die Landesregierung vordergründig realisiert werden müssen. In den letzten Wochen haben Landesregierung und CDU-Fraktion erkannt, dass man die Kommunalabgabenprobleme nicht mehr aussitzen kann. Zu stark sind die Bürgerproteste und zu stark ist auch, sage ich, die Wirkung der PDS,
denn eine Tatsache kann die Landesregierung nicht mehr negieren, die PDS hat ein Konzept
für ein neues Kommunalabgabenrecht in Thüringen erarbeitet und zur Diskussion
gestellt und dieses Konzept trifft bei den Betroffenen auf große Zustimmung. Der Wahlkampf hat begonnen und es gelingt Ihnen von der CDU-Fraktion und der Landesregierung nicht, das Kommunalabgabenthema aus dem Wahlkampf auszublenden. Ich sage, ich finde es gut, dass die Landesregierung diesbezüglich mit konkreten Vorschlägen reagiert. Diese werden von uns unterstützt, wenn sie den Menschen nützen. Wir versagen aber dort unsere Unterstützung, wo die Landesregierung die Probleme nicht anpackt oder mit ungeeigneten Mitteln zu Werke geht.
Meine Damen und Herren, ich will zunächst auf die Maßnahmen eingehen, die die Landesregierung heute darstellte, um den Bürgerprotesten auch zu begegnen. Erstens: Zinsbeihilfe für die Stundung von Beiträgen soll wieder eingeführt werden. Diese gab es bereits vor einigen Jahren.
Viel Wirkungen haben Sie damals nicht erreicht.
Dies lag in erster Linie daran, dass die Zinsbeihilfen für Stundungen nur gewährt wurden, wenn die Betroffenen auf Rechtsmittel, auf Widerspruch oder Anfechtungsklage, verzichtet haben. Es galt also der Grundsatz, verzichte auf deine Rechte, dann gibt es etwas Geld. Zu Recht waren damals viele Bürger erbost und haben deshalb auch diese Zinshilfen nur zögerlich in Anspruch genommen. Nun habe ich mit Überraschung und Freude vom Minister vernommen, dass das neue Programm Zinshilfen gewährt, auch wenn Widerspruch eingelegt ist. Also, Rechtsmittel können eingelegt werden. Der Haken ist, dass es aber keinen Rechtsanspruch auf Zinsbeihilfen gibt. Insofern verstehe ich die Sinnhaftigkeit dieses groß angekündigten Programms nicht.
Das ist meiner und unserer Auffassung nach wieder nur eine halbe Lösung, zumal auch aus den Pressemeldungen etwas anderes zu entnehmen war.
Zweitens: Bei den unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken will die Landesregierung offenbar einen Rechtsanspruch für eine zinslose Stundung bis zum Zeitpunkt der Bebauung schaffen. Bisher konnten hierüber nur die Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung durch eigene Satzungsregelungen befinden. Leider haben nur wenige Aufgabenträger von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, insbesondere deshalb, weil Zinsverluste auftraten bzw. auftreten. Das ist eigentlich auch ganz logisch. Ich sage es offen, die PDS-Fraktion begrüßt dieses Vorhaben, denn wir haben eine vergleichbare Regelung immer wieder eingefordert. Andererseits ist auch diese Maßnahme nur mit punktuellen Wirkungen verbunden und löst die Grundsatzprobleme nicht. Wir haben auch aus der Presse entnommen - und ich glaube, es heute gehört zu haben -, es sollen auch Beitragsobergrenzen in Abhängigkeit vom Einkommen eingeführt werden. Wir sind freudig überrascht,
wenn diese Ankündigung tatsächlich wahr gemacht wird. So ist es rübergekommen. Vielleicht muss man das dann noch einmal andernorts erklären. Es hätte uns schon gewundert. Als wir vor Jahren solche Höchstgrenzen gefordert haben, wurden wir beschimpft und ausgelacht. Ich hatte gedacht, jetzt haben sich die Zeiten geändert und Sie haben tatsächlich einen Vorschlag der PDS aufgegriffen. Unternehmen sollen künftig auch maximal 5.000 bis 10.000    ) 1" dies nur die jährliche Bezahlung trifft, was wir vermuten, oder
ob es sich um die Beitragsfestsetzung handelt. Das ist auch noch offen.
Drittens will die Landesregierung eine Informationsoffensive starten. Das habe ich vom Minister eben nicht gehört. Aber hier wurden ja auch schon viele Versuche gestartet, oftmals aber doch recht erfolglos, nun ein neuer Versuch. Der Innenminister und der Staatssekretär - das habe ich aber auch aus der Presse entnommen - werden im April auf Kreisbereisung gehen. Mit wem sie reden wollen, das steht heute noch nicht fest, aber wir hoffen, dass eine Vielzahl von Bürgergesprächen stattfinden. Doch wir sagen, Information allein reicht nicht. Was wir brauchen, ist Bürgermitbestimmung.
Wird sie nicht gesichert, sind die Abgabenprobleme nicht zu lösen. Auch sollte bei dieser Gelegenheit die Landesregierung selbst nicht länger Informationen zur Erhebung von Kommunalabgaben als geheime Verschlusssache behandeln, wie beispielsweise die Ergebnisse der Tiefenprüfung im Wasser-/Abwasserbereich. Wenn Sie so vorgehen, meine Damen und Herren, werden künftig auch Kommunalpolitiker nicht mehr Informationen mit dem Verweis auf Anweisung von Landesbehörden verweigern. Der Ball der Verantwortung kann so nicht mehr hin- und hergeschoben werden.
Nun, meine Damen und Herren, diese drei punktuellen Neuregelungen der Landesregierung sind nicht schlecht und lassen aber alle grundsätzlichen Probleme unangetastet. Dieses möchten und wollen wir nicht unwidersprochen hinnehmen. Der Landtag muss die Landesregierung in die Pflicht nehmen, wenn sie selbst dieser Pflicht nicht nachkommt. Dieser Fakt und diese Notwendigkeit waren Auslöser für unseren Entschließungsantrag.
Er kommt.
Meine Damen und Herren, die Kommunalabgabenprobleme in ihrer Gesamtheit können nicht durch einzelne Maßnahmen gelöst werden. Erforderlich ist ein Komplex von Maßnahmen und Entscheidungen. Unsere Vorschläge sind deshalb auch als komplexer Lösungsvorschlag zu verstehen. Wenn man die einzelnen Vorschläge für sich betrachtet, wird dies die bestehenden Probleme auch nicht lösen. Dennoch will ich von den 12 vorgeschlagenen Maßnahmen nur auf vier eingehen.
Bewusst haben wir die notwendigen Strukturveränderungen bei den Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung an die erste Stelle unseres Forderungskatalogs gestellt. Es wäre gut, wenn Herr Gnauck noch in diesem Saal wäre, denn er ist einer der Hauptverantwortlichen für die jetzigen Strukturen.
Bis 1992 gab es in Thüringen mit den drei WAB-Betrieben eine vernünftige Struktur. Sie wurde unbegründet zerschlagen, wohl auch deshalb, weil sie noch zu sehr an die Bezirksstruktur aus der DDR erinnerte, wohl aber auch, weil durch die Neustrukturierung viel Geld zu verdienen war. Nach 1992 gab es über 200 Aufgabenträger, heute sind es noch rund 180. Bei mehr als 2 Millionen Einwohnern wird sichtbar, wie kleingliedrig diese Struktur ist. Seit Mitte der 90er-Jahre versucht die Landesregierung durch Nachförderung und Strukturhilfen effektivere Strukturen zu schaffen. Dies hat den Steuerzahler jährlich 25 Mio. "& 3 " sätzliche Lösung aber hat die Förderung bisher noch nicht gebracht. Wir fordern deshalb, dass mit diesem Klein-Klein Schluss gemacht werden muss. Wir halten es für nicht mehr vertretbar, weiterhin öffentlich Gelder in uneffektive Strukturen zu investieren. Wir haben bereits im Jahr 2000 vorgeschlagen, durch eine gezielte Förderung effektivere Strukturen zu schaffen.
Nach einer dreijährigen geförderten Konsolidierungsphase sollten ggf. Pflichtverbände durch Gesetz entstehen. An diesem Vorschlag halten wir auch weiterhin fest. Wir meinen, maximal 25 Aufgabenträger sind für Thüringen genug.
Weniger Aufgabenträger sparen Kosten, insbesondere im Verwaltungsbereich. Ich glaube, da sind die Auffassungen hier im Haus so weit nicht auseinander.
Meine Damen und Herren, als Zweites fordern wir die sofortige Auflösung der Wasser- und Abwassermanagement GmbH.
Es hat sich gezeigt, dass diese Gesellschaft nicht zur Klärung von Problemen beitrug, sondern vielmehr neue Probleme erzeugte. Ich sage das, obwohl der Innenminister versuchte, die Leistungen der WAM sehr ausführlich zu loben. Dass diese Gesellschaft die Probleme nicht löst, war unserer Meinung nach nicht anders zu erwarten, bewegt sie sich doch in einem rechtlosen Raum zwischen den Fachaufsichten, den Kommunalaufsichtsbehörden auf der einen und den Aufgabenträgern auf der anderen Seite. Hier zeigt sich das gesamte Ausmaß der von mir bereits genannten organisierten Verantwortungslosigkeit. Das hat auch Ihr als Wunderbringer gehandelter Geschäftsführer der Gesellschaft erkannt und hat dann das Handtuch geworfen. Er ist jetzt lieber wieder als Berater tätig. Dies ist angenehmer, weil anonymer. Wir meinen, dass die durch die Auflösung der WAM frei werdenden finanziellen Mittel für die fachliche Qualifizierung der Kommunalaufsichten
eingesetzt werden sollten. Hier gibt es unstrittig Nachholbedarf.
Als besonders bedenklich betrachten wir es, dass die WAM immer noch Prüfungsaufträge an die Mittelrheinische Treuhand vergibt. Diese Gesellschaft war nach unseren Informationen maßgeblich an der Bildung der jetzigen Strukturen der Aufgabenträger beteiligt. Insofern wird es immer bei den jetzigen Prüfungen und Beratungen zu Interessenkonflikten kommen, müssen doch auch immer die Vorgänger bei der Bildung der Aufgabenträger mit geprüft werden. Hier fordern wir ein konsequenteres Handeln, weil anderenfalls Spekulationen Tür und Tor geöffnet werden können.
Meine Damen und Herren, zu einem letzten Punkt, der von uns im Antrag benannten Problemkreise: Zurzeit wird besonders heftig die Sinnhaftigkeit der Beitragserhebung diskutiert. Viele Bürgerinitiativen und die Interessenvertreter der Grundstückseigentümer fordern: Weg mit den Beiträgen. Beim Wasser und Abwasser sollen alle Investitionen über die Gebühren refinanziert werden. Die Mieterverbände befürchten dadurch einen Anstieg der Gebühren. Sie widersprechen zudem der reinen Gebührenfinanzierung, weil dadurch die Wertsteigerungen der Grundstücke durch die Mieter teilweise mitfinanziert werden. Manche verstehen die politische Landschaft nicht mehr so richtig. Der CDU-Innenminister spielt den Interessenvertreter der Mieter und die PDS nimmt sich der Nöte der Eigentümer an.
Wenn Politik nicht mehr weiter weiß, versteckt man sich dann hinter gerichtlichen Entscheidungen. Wir fordern als PDS hier eine emotionslose Debatte und es muss Schluss damit sein,
Grundstückseigentümer und Mieter gegenseitig auszuspielen. Es geht um Kostenentlastung für beide. Wenn man sich die Fakten ansieht, wird sichtbar, dass die Beitragserhebung tatsächlich nicht mehr zeitgemäß ist. Zum einen gibt es die Form der Beiträge keinesfalls überall in Europa.
Es ist wie bei anderen Dingen auch eine deutsche Besonderheit. Die Beiträge gibt es aber auch nicht mehr flächendeckend in allen Bundesländern. So kennen die Stadtstaaten und Baden-Württemberg keine Straßenausbaubeiträge. Warum soll es in Thüringen nicht auch möglich sein, was in diesen Bundesländern Praxis ist? Selbst in Thüringen gibt es keine flächendeckende Beitragserhebung. Rund 20 Prozent der Gemeinden haben bisher keine Straßenausbaubeiträge erhoben. 25 Prozent der Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung erheben in Thüringen zurzeit ebenfalls keine Beiträge. Diese beitragsfreien Aufgabenträger haben andererseits keine auffällig höheren Gebühren - das ist ja das Entscheidende - als die Aufgabenträger, die zusätzlich noch Beiträge erheben. Diese Fakten sprechen eigentlich für sich. Deshalb spricht sich die PDS seit einiger Zeit für die mittelfristige, nicht sofortige, aber mittelfristige Abschaffung der Beiträge aus.
Für den Straßenausbau brauchen die Gemeinden dabei einen finanziellen Ausgleich. Straßen sind Bestandteil der Daseinsvorsorge und müssen deshalb steuerfinanziert sein. Bei den klassifizierten Straßen ist dies doch selbstverständlich. Beim Wasser und Abwasser können durch Kostenoptimierungen die Beiträge abgeschafft werden, ohne dass sich die Gebühren astronomisch, so wie es Herr Trautvetter prophezeit, erhöhen. Ich möchte ein Beispiel dazu nennen. Der Ilmenauer Zweckverband wollte ursprünglich 2,20 4² gewichtete Fläche als Wasserbeitrag erheben. 2003 hat der Verband beschlossen, keine Beiträge mehr zu erhöhen. Im Gegenzug wurde die Trinkwassergebühr um 11,5 Prozent erhöht. Dies ist die Realität, nicht was der Innenminister nun als Gespenst an die Wand malt. Was in Ilmenau möglich ist, muss auch anderswo letztlich möglich sein. Selbstverständlich sind hierzu natürlich einschneidende Maßnahmen, wie wir sie fordern, notwendig.
Meine Damen und Herren, unser Forderungskatalog ist kein Warenhauskatalog von Wünschen, er greift vielmehr Erfahrungen einzelner Bundesländer und Aufgabenträger auf, die letztlich grundsätzliche Anwendung finden sollen. Wir sagen Ja zu Kommunalabgaben. Diese müssen aber vertretbar und bezahlbar sein. Der Grundsatz der sozialen Gerechtigkeit gilt für uns auch für den Bereich der Kommunalabgaben. Ich möchte Sie sehr herzlich bitten, meine Damen und Herren, zuzustimmen, dass unser Entschließungsantrag im Innenausschuss weiter beraten wird, weil ich denke, dass erst einmal eine ganze Reihe von den Maßnahmen, die durch die Landesregierung ergriffen wurden, auch Gegenstand sind und dass wir aber zum anderen die Dinge weiterführen und dass man über
ein Gesamtkonzept in der Perspektive diskutieren könnte. Ich danke.
Herr Pohl, vielleicht erst einmal zu den Stadtstaaten. Da brauchen wir auch nur Erfurt zu nehmen, das ist zwar kein Stadtstaat, aber eine Stadt. Dort ist eine reine Gebührenfinanzierung eigentlich unstrittig. Aber ich habe auch Baden-Württemberg benannt. Baden-Württemberg ist ja ein großes Flächenland, was eine Gebührenfinanzierung möglich gemacht hat. Es gibt aber auch in Thüringen ganz unterschiedliche Verbände. Beispielsweise haben wir Apolda. Apolda hatte über mehrere Jahre Beiträge und Gebühren erhoben, ist aber seit einiger Zeit dazu übergegangen, auch Investitionen nur noch über Gebühren zu finanzieren. Es gibt auch andere,
beispielsweise Eisenberg. Das wollte ich mir mit Interessierten noch in diesem Monat gern einmal anschauen, deren Erfahrungen und ihre Herangehensweise kennenlernen. In Eisenberg erhebt man nur Gebühren. Die Gebühren sind auch sozial verträglich ohne Beiträge. Ich kann das jetzt nicht genau erklären, das muss ich mir dort erst einmal anschauen.
Was Friedrichroda betrifft, Friedrichroda geht nun wieder über hundertprozentige Beitragsfinanzierung. Das halte ich persönlich für nicht glücklich, auch nicht für gut. Ich hatte auch im Gespräch mit dem Verband darauf hingewiesen, auch unter Verweis auf die Handlungsempfehlung der Landesregierung, dass man 50:50 finanzieren sollte. Es wäre möglich. Hier ist reine Gebührenfinanzierung nicht machbar.
Dennoch setzt sich die PDS auch in ihrem Landeswahlprogramm dafür ein, dass mittelfristig die Beiträge abgeschafft werden. Wenn wir darüber weiter im Innenausschuss diskutieren, lege ich auch gern noch vor, wie das funktionieren kann. Aber jetzt haben wir die Zeit nicht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die PDS will, dass so genannte Cross-Border-Leasing-Geschäfte oder CBL - wie man sie nennt - in Thüringen nicht greifen, ja ausgeschlossen werden. Wir halten sie für höchst riskant und unmoralisch.
Diese Geschäfte widersprechen den wichtigen Prinzipien von Transparenz und öffentlicher Nachvollziehbarkeit. Bisher wurde noch kein Antrag einer Kommune in Thüringen auf Genehmigung eines solchen Geschäfts gestellt und konnte somit eben auch noch nicht genehmigt werden. Allerdings gab es ähnliche Geschäfte an der Kommunalaufsicht vorbei. Mehrere Anfragen der PDS zum Thema machten deutlich, dass die Landesregierung bisher nicht beabsichtigt, CBL-Geschäfte zu untersagen. Das heißt, im Einzelfall wie in Gera wäre die Genehmigung möglich. Doch es ist zu hinterfragen: Wer entscheidet das, wenn es nach Minister Trautvetters Aussage keinen Menschen in Thüringen gibt, der das deutsche und USamerikanische Vertragswerk beherrscht? Zu welchen Bedingungen erfolgt die Genehmigung? Was passiert mit bereits gezahlten Fördermitteln? Und wer haftet letztendlich für die Risiken, die wir als PDS für nicht kalkulier
bar halten. Vermutlich können diese Fragen nicht zufrieden stellend beantwortet werden und deshalb erteilen wir Cross-Border eine klare Absage. Es ist Anliegen unseres Antrags, CBL-Geschäfte in Thüringen zu verbieten
für die Kommunen in Thüringen, aber auch für das Land und seine Gesellschaften bzw. seine Beteiligungen. Den Autoritätsbeweis für unser Anliegen liefert kein Geringerer als der Präsident des Thüringer Rechnungshofs mit seiner Aussage. Ich zitiere - Herr Dr. Dr. Dietz, Sie brauche ich jetzt nicht um Erlaubnis zu fragen, Sie haben das ja gesagt, ich darf nur die Präsidentin fragen -: "Hände weg von CBL, das ist vermintes Gelände." Dem haben wir nichts hinzuzufügen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf in Drucksache 3/3562 - Thüringer Gesetz zur Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden Breitenbach, Ferna, Gerstungen, Lauchröden, Stadt Leinefelde, Marktgölitz, Oberellen, Probstzella, Seifartsdorf, Silbitz, Unterellen, Wintzingerode und Stadt Worbis - wurde in der 91. Sitzung am 15. September 2003 in den Landtag eingebracht und an den Innenausschuss zur Weiterberatung überwiesen. In sehr verantwortungsvoller Arbeit wurde der Gesetzentwurf in fünf Beratungen im Innenausschuss behandelt. Eingeschlossen darin waren vier Anhörungen in öffentlicher Sitzung: am 27. November vormittags zu den Gemeinden Marktgölitz und Probstzella im Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt mit fünf Anzuhörenden, am gleichen Tag nachmittags zu den Gemeinden Seifartsdorf und Silbitz im Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises mit neun eingeladenen Anzuhörenden, am 22. Januar vormittags zu den Städten Leinefelde und Worbis und den Gemeinden Breitenbach und Ferna und der Verwaltungsgemeinschaft "Am Ohmgebirge" mit 15 eingeladenen Anzuhörenden im Gymnasium Worbis und am gleichen Tag am späten Nachmittag zu den Gemeinden Gerstungen, Lauchröden, Oberellen, Unterellen und der Verwaltungsgemeinschaft Gerstungen in Gerstungen im Wartburgkreis mit sechs Anzuhörenden.
Der Gesetzentwurf entstand auf Wunsch der vorhin genannten Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften, die eine Neugliederung wünschten - zu den Einheitsgemeinden Leinefelde-Worbis und Gerstungen sowie Eingliederung der Gemeinde Marktgölitz in die Stadt Probstzella und der Gemeinde Seifartsdorf in die Gemeinde Silbitz. Die Anhörung in Worbis veranlasste den Innenausschuss, einige Änderungen im Gesetzentwurf vorzunehmen. So wird vorgeschlagen, dem Wunsch der Gemeinde Ferna zu entsprechen und sie nicht in die Einheitsgemeinde oder Einheitsstadt Leinefelde-Worbis ein
zugliedern. Die Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/ Eichsfeld soll um die Gemeinde Ferna erweitert werden. Dies war der Wunsch der Mehrheit der Bürger Fernas und des Gemeinderats.
Des Weiteren beschloss der Ausschuss die Einführung eines neuen § 8 mit dem Wortlaut: "Für die im Thüringer Finanzausgleichsgesetz geregelten Leistungen und Umlagen (insbesondere allgemeine und besondere Finanzzu- weisungen, Zuweisungen für investive Zwecke, Kreisum- lage, Schulumlage) gelten die nach den §§ 1 bis 4 eintretenden Gebiets- und Bestandsänderungen als zum ersten Tag des Jahres 2004 eingetreten." Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag einvernehmlich und einstimmig die Annahme der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/4036. Der Innenausschuss hat seine Hausaufgaben gemacht. Jetzt obliegt die Hauptentscheidung dem Landtag. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Mitglieder der kommunalen Vertretungen, liebe Bürgermeister, der heute in zweiter Lesung anstehende Gesetzentwurf enthält zwar mehrere Gemeindeneugliederungsmaßnahmen, von besonderer Bedeutung ist für uns jedoch die Bildung der neuen Gemeinde Stadt Leinefelde-Worbis. Dieses besondere Interesse resultiert aus mehreren Gesichtspunkten. Zum ersten Mal schließen sich in Thüringen zwei größere Städte zusammen und bilden damit eine neue leistungsstarke kommunale Gebietskörperschaft. Dies kann beispielgebend für andere Kommunen sein. Beteiligt ist dabei auch das Umland der beiden Städte. Auch das ist bisher nicht selbstverständlich. Dass sich dabei die Mehrzahl der Bürger von Ferna gegen diese Einheitsgemeinde ausgesprochen hat und dies auf Antrag der CDU-Fraktion zu einer geänderten Beschlussempfehlung des Innenausschusses geführt hat, ist auch ein erwähnenswerter Vorgang, Herr Fiedler. Es ist in Thüringen nicht selbstverständlich, dass die Landespolitik den Bürgerwillen so respektiert.
Die PDS-Fraktion wünscht sich, dass dies künftig bei möglichst allen politischen Entscheidungen des Landtags und
der Landesregierung als Grundsatz gelten sollte. Im vorliegenden Fall begrüßen wir die Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Ferna der Verwaltungsgemeinschaft Lindenberg/Eichsfeld zuzuordnen. Meine Damen und Herren, die Bildung der Einheitsgemeinde Leinefelde-Worbis ist auch deshalb bedeutsam, weil sie auf freiwilliger Basis erfolgte, so wie im Übrigen auch die anderen Gemeindeneugliederungen, die im Gesetz erfasst sind. Ich hatte bereits in der ersten Lesung im September die Position der PDS-Fraktion zu diesem Thema dargestellt. Auf einige möchte ich noch einmal näher eingehen oder darauf verweisen.
1. Die PDS-Fraktion hält im Ergebnis einer konsequenten umfassenden Funktional- und Verwaltungsreform, die einen zweistufigen Verwaltungsaufbau im Freistaat zum Ziel hat, eine weitere kommunale Gebietsreform für notwendig. Diese muss kommen, und zwar bis 2009. Die Gründe hierfür sind bekannt. Es geht um mehr Bürgernähe, mehr Bürgerbeteiligung. Es geht um mehr Transparenz im behördlichen Handeln, um mehr Effektivität und auch um höhere Leistungsfähigkeit. Die jetzigen Verwaltungsstrukturen auf Landes- und kommunaler Ebene werden den neuen Herausforderungen nicht gerecht.
Eigentlich besteht über diesen Fakt über Parteiengrenzen hinweg Einigkeit, Herr Böck. Strittig sind jedoch der Weg, der Zeitrahmen und auch die Methodik. Ein derartiger Prozess einer umfassenden Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform ist nicht konfliktfrei und ausschließlich auf freiwilliger Basis zu verwirklichen. Dennoch sollte der Grundsatz der Freiwilligkeit erhalten bleiben, so wie dies auch beim vorliegenden Gesetzentwurf der Fall ist. Unserer Auffassung nach handeln Land und Landesregierung in diesem notwendigen Prozess doch zu zögerlich und vertun damit Chancen. Durch eine gezielte Förderpolitik wäre es aus unserer Sicht möglich, freiwillige Neugliederungsmaßnahmen in starkem Maße zu befördern. Wir verstehen das Zögern der Landesregierung in diesem Fakt nicht. Unsere Fraktion hatte im Zusammenhang mit den Novellierungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Vorschläge zur finanziellen Förderung der freiwilligen Gemeindeneugliederungsmaßnahmen unterbreitet, die jedoch - wie so oft - auf taube Ohren in diesem Haus stießen. Dies bedauern wir, vor allem aber auch viele Kommunen. Schon im Herbst wird die neue Fraktion im neuen Landtag diese unsere Vorschläge erneut aufrufen.
2. Wir begrüßen auch, dass für die im Gesetzentwurf enthaltenen Neugliederungsmaßnahmen die Regelungen des Finanzausgleichs für das gesamte Jahr 2004 gelten sollen. Dies ist vernünftig und auch eine Art Dankeschön für die beteiligten Gemeinden. Auch meine Fraktion hat in erster Lesung darauf hingewiesen.
Herr Fiedler, wir waren es beide, wir hatten auch empfohlen.
3. Wir hätten uns noch weitere Regelungen gewünscht, die ich am 12. September benannt hatte. Sie wurden von uns nicht als Anträge in die Ausschuss-Sitzung eingebracht, weil sie weder in Einzelgesprächen noch während der Anhörung den Beifall der Mehrheitsfraktion, der Landesregierung und vor allem auch nicht den Beifall der Betroffenen fanden. So regelt das Gesetz leider nicht die Frage, was eigentlich aus den hauptamtlichen Bürgermeistern von Worbis und Leinefelde wird und wer hier die Kosten trägt. Deren Wahlperiode endet zwischen 2005 bzw. 2006. Wir wissen zwar, dass hier zwischen den Beteiligten interne Absprachen gelten, doch ob der Wähler dies auch so sieht, ist nicht sicher. Hier hätten wir uns eine klare Regelung im Gesetz gewünscht.
Da diese fehlt, muss man auf eine einvernehmliche Lösung, die entsprechendes Wahlverhalten der Bürger zur Bedingung macht, setzen. Hier drückt sich der Gesetzgeber vor einer eindeutigen Lösung und schiebt die Verantwortung den Gemeinden zu. So ganz fair ist das nicht.
4. Inkonsequent ist der Gesetzgeber unseres Erachtens betreffs der Zugehörigkeit der neu gebildeten Gemeinden zu unterschiedlichen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Die neue Stadt Leinefelde-Worbis wird bei ihrer Bildung vier Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung angehören. Diese Mehrfachmitgliedschaft halten wir für problematisch, weil sie bisher in keinem Fall funktioniert, Herr Fiedler. Aber die Strukturprobleme im Wasser- und Abwasserbereich sind bekannt, auch, dass hier die Landesregierung so ihre Sorgen hat, ist kein Geheimnis. Deshalb wäre es richtig gewesen, wenn mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch die Zuordnung zu den Aufgabenträgern konsequent geregelt worden wäre. Aber vielleicht belehren uns die Verantwortlichen der neuen Einheitsstadt eines Besseren, indem sie es auf ihre Weise lösen.
Es bleiben auch unsere Zweifel, ob die neue Gemeinde Gerstungen dauerhaft dieses Wasser- und Abwasserproblem in Form eines Eigenbetriebes wirtschaftlich vernünftig wahrnehmen kann. Aber, meine Damen und Herren, auch wenn wir in Einzelpunkten Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf haben, im Grundsatz begrüßen wir ihn und ich empfehle meiner Fraktion Zustimmung. Wir tun dies im Interesse der beteiligten Gemeinden und hoffen, dass diese Beispiele Schule machen auch für andere Kommunen. Die PDS-Fraktion ist sich sicher, dass nach den Landtagswahlen weitere Gemeindeneugliederungsmaßnahmen folgen werden und demzufolge kann ich schon
voraussagen, dass die Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in der nächsten Legislaturperiode sicher ein Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit der neuen PDSLandtagsfraktion sein wird. Danke.
Grunderwerbssteuerpflicht bei der Fusionierung von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung
In den vergangenen Jahren gab es mehrere Fusionierungen von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Derartige Zusammenschlüsse wird es auch künftig geben. Sie werden durch das Land gefördert. Bei den Fusionen stellt sich die Frage, ob im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen Grunderwerbssteuer zu entrichten ist.
Ich frage die Landesregierung:
1. Unter welchen Voraussetzungen entsteht bei der Fusion von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung eine Grunderwerbssteuerpflicht?
2. Für welche Vermögensgegenstände wird bei der Fusion von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung eine Grunderwerbssteuer fällig und erhoben?
3. In welcher Höhe mussten bisher die fusionierten Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung in Thüringen Grunderwerbssteuer entrichten?
4. Hält die Landesregierung eine befristete Grunderwerbssteuerbefreiung für fusionswillige Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung, vergleichbar mit der befristeten Grunderwerbssteuerbefreiung für fusionswillige
Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, für geboten, und wie wird diese Auffassung begründet?
Bratwurststreit auf dem Kleinen Inselsberg
Seit gut zehn Jahren kämpft Frau Volk aus Tabarz um ihre Existenz, den Erhalt des Versorgungswagens u.a. mit echten Thüringer Bratwürsten und Getränken am Kleinen Inselsberg. Seit 1995 gibt es 20 Meter neben dem Wagen der Frau Volk einen Bratwurststand, Inhaber ist der Betreiber des Hotels am Kleinen Inselsberg. Durch
das Landesverwaltungsamt wurde 1999 die Auskunft erteilt, dass für diesen Bratwurststand keine Baugenehmigung vorliegen würde.
Ich frage die Landesregierung:
1. Erfolgt das Betreiben eines Bratwurststandes seitens des genannten Hotels formell und materiell rechtmäßig?
2. Wie bewertet es die Landesregierung, dass insbesondere, sofern der Betrieb des Bratwurststandes formell oder materiell nicht rechtmäßig ist, gegenüber Frau Volk - nach zunächst erteilter, dann wieder zurückgenommener Baugenehmigung - nunmehr verwaltungsrechtliche Sanktionen ergriffen worden sind, die mit einem kürzlich ausgesprochenen Verweis oder, besser gesagt, mit einer Beseitigungsanordnung mit Zwangsgeldfestsetzung von Frau Volk vom Standplatz endeten?
Herr Minister, mir ist zwischenzeitlich bekannt geworden, dass das Wiesengrundstück, auf dem der Verkaufswagen von Frau Volk steht, durch die BVVG an nebenstehende Gaststätte "Kleiner Inselsberg" verkauft wurde. 1. Nachfrage: Welche Gründe kann die Landesregierung dafür benennen, dass dieser Verkauf nicht an Frau Volk erfolgte, obwohl ihrerseits doch seit 12. Mai 1993 ein Kaufantrag bei der BVVG vorliegt und stets neue
Argumente für einen nicht zustande kommenden Verkauf gefunden wurden? Lässt sich das beantworten?
Ich kann einfach nicht verstehen, weshalb eine Bürgerin wie Frau Volk, die mit Vehemenz um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes kämpft und weder Kosten, Zeit noch Kräfte scheut...
Ich habe gefragt, weshalb - ich habe die Frage mit "weshalb" begonnen
Weshalb solch eine Bürgerin im Kampf mit den Behörden in diesem Falle kein Vorkaufsrecht oder überhaupt kein Kaufrecht für eben dieses Grundstück hat?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag hat die SPD-Fraktion die Landesregierung zur Berichterstattung über den Sachverhalt aufgefordert, wonach Planungs- und Projektierungsaufgaben an Bundes- und Landesstraßen in Thüringer Ortslagen auf die Kommunen verlagert werden sollen. Wie hier der Sachstand ist, wurde durch die Berichterstattung des Ministers deutlich und ich kann sagen, dass wir diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. Ich meine aber, dass mit dem Inhalt der Berichterstattung sich im Gegensatz zu der Aussage meines Kollegen Schugens doch der zuständige Ausschuss beschäftigen sollte, weil wir es für wenig sinnvoll erachten und auch nicht für sachgerecht, dass sich der Landtag unmittelbar nach diesem Bericht inhaltlich mit den vorliegenden Sachverhalten en détail auseinander setzt. Ich könnte zwar einige Gesichtspunkte nennen, unter denen die Diskussion weiterzuführen wäre, halte es aber im Moment wirklich nicht für zielführend.
Nur noch eine Bemerkung: Ich glaube sehr wohl, und damit stimme ich auch mit dem Minister überein, dass einige Gemeinden bereit wären, die Planungs- und Projektierungsaufgaben für Bundes- und Landesstraßen in ihren Ortslagen zu übernehmen. Sie könnten dann eine einheitliche Planung auch hinsichtlich der Straßennebenanlagen vornehmen. Zum anderen verstärkt sich die Hoffnung, dass einige Ortsdurchfahrten eventuell zeitiger saniert werden.
Dieses ist für Gemeinden durchaus verlockend - Herr Kollege Böck, ja. Und es klingt auch aus dem Munde des Ministers gut und dennoch möchte ich davor warnen, die Gemeinden müssen nämlich in diesen Fällen eine ganze Reihe
Eigenmittel aufbringen und Kapazitäten, die sie eigentlich nicht zur Verfügung haben.
Ich denke, dass zunächst grundsätzliche Fragen geklärt werden müssen, damit die Kommunen überhaupt wieder handlungsfähig werden. Und da meine ich auch, dass die so genannte Gemeindefinanzreform, die ihren Namen überhaupt nicht verdient und auf die wir jeden Tag neu warten, dazugehört. Sollten die Gemeinden wieder handlungsfähig werden und sie somit ihre bisherigen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen können, dann kann man über weitere Aufgabenübertragungen diskutieren. Bis dahin sollte die Landesregierung die Gemeinden vor weiteren Aufgabenübertragungen schützen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Ende 2002 wurde das Schulfinanzierungsgesetz geändert. Mit Wir
kung vom 1. August 2003 sind jetzt generell die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schülerbeförderung zuständig. Damit wurde die Trägerschaft von Schülerbeförderung und ÖPNV bewusst in eine Hand gelegt. Wie Kollege Goebel bei der zweiten Lesung zur Änderung des Schulfinanzierungsgesetzes zutreffend ausführte, erfolgte dies aus Gründen der Praktikabilität und der möglichst flächendeckenden Versorgung des ÖPNV. Gerade mal vier Monate nach In-Kraft-Treten dieser Änderung versucht die CDU nun eine Rolle rückwärts. Begründet wird dies mit unbilligen Härten im Einzelfall.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion beantragt nun also die Rücknahme der Änderungen bezüglich der Schülerbeförderung, um die Städte Apolda, Altenburg, Gotha, Nordhausen und die anderen kreisangehörigen Schulträger zu entlasten. Das klingt gut und dem müsste man eigentlich zustimmen, aber
ich bin im anderen Ausschuss und andere haben eben auch andere Auffassungen -, meine Damen und Herren, der Antrag der CDU beinhaltet eben nicht nur die Entlastung von einzelnen Gemeinden, dieser Antrag bedeutet auch die Belastung der übrigen Gemeinden im Landkreis. Es geht hier also nicht um Entlastung, sondern um die Verschiebung von Lasten. Die durch diesen Antrag erreichte Besserstellung z.B. der Stadt Apolda korrespondiert beispielsweise zu 100 Prozent mit einer höheren Schulumlage für Kranichfeld, Bad Berka, Magdala, Isseroda, Bad Sulza und die anderen Gemeinden im Weimarer Landkreis, wohl bemerkt, mit einer höheren Schulumlage, wo diese nach der Gesetzesänderung vor einem Jahr erfolgte. Gotha z.B. hat das aber nicht gemacht.
Wenn ein Gesetz geändert wird, das sich auf die Kommunen auswirkt, sind die kommunalen Spitzenverbände gefragt. Sie werden angehört - das haben wir hier heute auch schon gehört in der Berichterstattung. Der Gemeindeund Städtebund hält die Gesetzesänderung für vernünftig, der Thüringische Landkreistag hält die von der CDUFraktion vorgeschlagene Änderung für nicht gerechtfertigt und sagt - drei Gedanken -, dass eine solidarische Finanzierung durch alle Gemeinden, wie sie aktuelle Gesetzeslage ist, einem Trennsystem vorzuziehen ist und dass die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Änderung nicht sachgerecht ist, weil nämlich der Kreis die Schülerbeförderung im Zusammenwirken mit dem ÖPNV für das gesamte Kreisgebiet zu organisieren hat und das unabhängig von Schulträgerschaften. Und er sagt, dass die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Änderung unwirtschaftlich sei. Dies ergibt sich aus der Unwirtschaftlichkeit einer Dezentralisierung der Verantwortlichkeiten in den relativ kleinen Thüringer Landkreisen. Also die Kommunalen Spitzenverbände sind sich nicht einig, wir aber als Abgeordnete haben zu entscheiden. Von den Stimmen der Opposition zu diesem Gesetz hängt seine Beschlussfas
sung ja nun nicht ab,
aber lassen Sie mich auch sagen, warum wir uns dieses erst "rin in die Kartoffeln", dann wieder "raus aus den Kartoffeln" im Landtag antun müssen. Das eigentliche Problem besteht nämlich nicht in der Zuständigkeit für die Schülerbeförderung, sondern bei der Finanzierung der Schulen. Der Defizitausgleich bei den Schullasten und der Schülerbeförderung wurde seitens des Landes in nur drei Jahren, also von 2001 bis 2004 um sage und schreibe 22,5 Mio.  gekürzt.
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie nun von Bildung sprechen, sollten Sie das Wort "Schwerpunkt" vermeiden und lieber von "Sparbüchse Bildung" reden.
Ohne diese massiven Kürzungen müssten wir das Thema "Schülerbeförderung" überhaupt nicht debattieren. Wir halten diesen Antrag eigentlich für nichts weiter als Augenwischerei. Sie versuchen die Folgen Ihres ruinösen Streichkonzerts zu vertuschen und den von Ihrer Politik verursachten Schaden durch bloßes Hin- und Herschieben zu verharmlosen.
Noch ein paar Worte, meine Damen und Herren, zum Verfahren. Sie haben genau gewusst, dass die Kürzungen im Landeshaushalt Auswirkungen auf die Kommunen haben. Mit dem In-Kraft-Treten der Novelle des Schulfinanzierungsgesetzes kam Ihnen wohl die Erkenntnis, wie hoch diese Auswirkungen wirklich sind, also versuchten Sie eine Korrektur im Nachtragshaushaltsgesetz. Als Sie gemerkt haben, dass das auch so nicht geht, haben Sie ein Änderungsgesetz zum Schulfinanzierungsgesetz eingebracht. Aber auch das war wieder ein Schnellschuss und deshalb nun ein Antrag zur Änderung Ihres eigenen Gesetzentwurfs. Nach so vielem Hin und Her, meine Damen und Herren, nehmen Sie es uns hoffentlich nicht übel, dass wir manchmal nicht so richtig wussten, was der Sinn Ihrer Aktivitäten war,
aber das ging ja nicht nur uns so.
Deshalb empfehle ich Ihnen namens meiner Fraktion, aufzuhören mit dem unsäglichen Theater über Zuständigkeiten bei der Schülerbeförderung. Sie doktern eigentlich an der falschen Stelle herum. Packen Sie das Übel lieber an der
Wurzel und nehmen Sie die Kürzungen bei der Bildung im Landeshaushalt zurück, und dann - würde ich auch unserem Herrn Ministerpräsidenten sagen - geht es in Thüringen wirklich vorwärts. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der Landesregierung ist in mehrerlei Hinsicht von besonderem Interesse aber auch bemerkenswert. So ist die Verordnung über die Auftragskostenpauschale eine der wenigen Verordnungen, die der Zustimmung des Landtags bedarf. Dies ist ein Beleg für die besondere Bedeutung der Detailregelungen für die Ausreichung der Auftragskostenpauschale. Darüber hinaus erfahren wir aus dem Verordnungsentwurf, dass die Landesregierung, aus wel
chen Gründen auch immer, mit einer erheblichen zeitlichen Verzögerung die Bestimmungen zur Auftragskostenpauschale neu regeln will. Die bisherigen Regelungen hatten bis zum 31.12.2002 Gültigkeit. Die Landesregierung hat fast ein weiteres Jahr gebraucht, um die Anschlussregelung zu Papier zu bringen. Es muss hier die Frage gestattet sein, weshalb es zu dieser zeitlichen Verzögerung kam und wer dafür verantwortlich ist. Kritiklos kann diese Sache keineswegs hingenommen werden. Eventuell ist erst im Rahmen der Überprüfung der Verwaltungsvorschriften aufgefallen, dass die Verordnung neu zu fassen ist, aber ich weiß es nicht. Doch unabhängig davon, ein Ausdruck für ordnungsgemäßes und planvolles Regierungshandeln ist dieser Vorgang nicht.
Meine Damen und Herren, aus der Verordnung erfahren wir auch, dass zum 1. Januar 2005 eine grundhafte Neuberechnung der Auftragskostenpauschale erfolgen soll. Grundlage hierfür soll eine landesweite Erhebung basierend auf dem Datenmaterial der Jahresrechnung 2002 sein. Derartige periodische Erhebungen und Neuberechnungen sind vernünftig, wird doch dadurch zumindest datenseitig sichergestellt, dass der kommunale Aufwand für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis zeitnah überprüft wird. Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob das Land tatsächlich angemessen diesen Aufwand den Kommunen erstattet. Doch dazu will ich nachher noch etwas sagen.
Trotzdem, wenn ich schon die Gelegenheit habe, zur Auftragskostenpauschale zu sprechen, also dann kann ich es nicht in zwei Minuten abtun.
Meine Damen und Herren, im Verordnungsentwurf wird noch einmal darauf hingewiesen, dass im Doppelhaushalt 2003/2004 die Mehrausgaben für die Auftragskostenpauschale bereits eingestellt sind. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs wurde die Auftragskostenpauschale von rund 73,5 Mio. >6) # iese Erhöhung um 6,1 Prozent erscheint aus Sicht des neutralen Beobachters angemessen und gerechtfertigt, ist doch der kommunale Aufwand für die Auftragskostenpauschale gestiegen und ist doch das Land zum Ausgleich unter Beachtung der so genannten kommunalen Eigeninteressenquote verpflichtet. Doch wie so oft trügt auch hier der Schein. Rein formal wurde die Auftragskostenpauschale erhöht. Dies erfolgte jedoch im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs. Damit wurden die Finanzmittel, die den Kommunen gesetzlich zustehen, nur umverteilt. Also aus der linken Tasche wurde etwas in die rechte Tasche gesteckt. Mehr Geld erhalten die Kommunen dadurch nicht. Ich hatte eigentlich Protest an dieser Stelle von Ihnen erwartet. Na gut.
Aber es ist ja Fakt. Wir streiten uns seit 1995 zu dieser Problematik. Sie werden wieder anführen, wenn ich das so sage, dass die Finanzausgleichsmasse in Thüringen pro Einwohner die höchste aller neuen Bundesländer ist, und deshalb wäre es berechtigt, die Auftragskostenpauschale aus diesen Mitteln zu finanzieren.
Wenn man es formal betrachtet, dann haben Sie Recht. Doch bei finanzwissenschaftlicher Betrachtung täuschen Sie die Öffentlichkeit und auch die Kommunen. Die Finanzausgleichsmasse ist zwar pro Kopf die höchste in den neuen Ländern, doch der Thüringer Finanzausgleich ist auch am höchsten mit Aufgaben befrachtet. Immer wieder ordnen Sie dem Finanzausgleich neue Aufgaben zu. Diese Verfahrensweise kommt in ihrer Wirkung auch einer Kürzung des Finanzausgleichs gleich. Hier setzt unsere Kritik an. Mit der Erhöhung der Auftragskostenpauschale kürzen Sie de facto die Finanzzuweisungen an die Kommunen.
Meine Damen und Herren, dass die Auftragskostenpauschale innerhalb des Finanzausgleichs auch aus systematischen Gründen fragwürdig ist, hat unsere Fraktion mehrfach betont. Nicht nur, dass die Kommunen diese übertragenen Aufgaben erfüllen müssen, nein, sie finanzieren sie zu großen Teilen selbst, und zwar so lange wie die Auftragskostenpauschale Bestandteil des Finanzausgleichs ist. In diesem Zusammenhang will ich auch nur noch einmal kurz auf die so genannte kommunale Eigeninteressenquote hinweisen, die das Land mit 20 Prozent bestimmt hat. Es ist unumstritten, dass eine eigene Interessenquote angenommen werden kann. Deren Höhe aber müsste unseres Erachtens nach objektiven Kriterien ermittelt werden. Ihre Festlegung mit 20 Prozent hingegen erscheint willkürlich. Dies haben wir immer kritisiert und wir werden das auch künftig tun.
Meine Damen und Herren, die Neuregelung kommt viel zu spät. Darauf bin ich bereits eingegangen. Da die Neuregelung rückwirkend zum 01.01.2003 in Kraft treten soll, erhalten die Kommunen für dieses Jahr noch ein paar zusätzliche Mittel. Das wird die Kommunen natürlich freuen. Andererseits mussten die Kommunen für das Land ein Jahr zusätzlich in Vorleistung gehen. Bei der gegenwärtigen Finanzsituation der Kommunen ist ein derartiges Handeln des Landes nicht zu akzeptieren. Eine kommunalfreundliche Landespolitik sieht aus unserer Sicht doch etwas anders aus.
Meine Damen und Herren, die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten durchschnittlich eine 8 Prozent höhere Auftragskostenpauschale. Bei den Verwaltungsgemeinschaften sind es 7 Prozent. Diese Erhöhung wird begründet mit Tariferhöhungen und zum geringen Teil auch mit Sachkostenerhöhungen. Diese Anpassung ist begründet und somit durch uns nicht zu kritisieren. Verweisen müssen wir aber darauf, dass aufgrund der sinkenden Bevölkerungszahl die Erhöhung pro Einwohner zu relativieren ist. Dies auch deshalb, weil der kommunale Aufwand für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben oftmals völlig unabhängig von der Einwohnerzahl gegeben ist. Die Kosten pro Einwohner steigen also auch, wenn einzelne Kosten unverändert bleiben. Wir halten die Anpassung für gerechtfertigt, kritisieren aber erneut die Gesamtsystematik der Auftragskostenpauschale. Aber die kommunalen Spitzenverbände sehen das wohl ähnlich.
Noch einmal unsere Forderungen: Erstens, die Auftragskostenpauschale muss endlich aus dem Finanzausgleich herausgenommen werden und zweitens, die kommunale Eigeninteressenquote gehört auf den Prüfstand.
Noch etwas, der Innenminister hat ein neues Finanzausgleichsgesetz angekündigt.
Bei dieser Gelegenheit wird hoffentlich auch die Auftragskostenpauschale zu diskutieren sein. Wir gehen davon aus, dass ein erneutes Finanzausgleichsgesetz vor der Landtagswahl 2004
nicht mehr auf der Tagesordnung stehen wird. Das bedaure ich persönlich zutiefst. Aber die Regierung wird dann wohl auch etwas anders aussehen. Ich hoffe und wünsche aber sehr, dass ein neues Finanzausgleichsgesetz 2005 keine Auftragskostenpauschale mehr enthält und diese künftig im Einzelplan des Innenministeriums den richtigen Platz findet.
Noch einmal, das Anliegen der vorliegenden Verordnung halten wir für vernünftig. Wir können uns aber nur enthalten, weil wir die gegenwärtigen Regelungen zur Auftragskostenpauschale für falsch und für kommunal unfreundlich halten. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei dem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine Regelung, die ausgehend von einer Nichtanpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen für Bundesbeamte der Besoldungsgruppe B 11 für die Jahre 2003 und 2004 auf Wunsch der Länder und des Bundesrates auch für vergleichbare Besoldungsgruppen der Länder zum Tragen kommen sollte. Der Bund hat deshalb Öffnungsklauseln in das Bundesbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz aufgenommen. Danach können die Länder innerhalb von drei Monaten nach Verkündung des entsprechenden Bundesgesetzes durch ein eigenes Landesgesetz entscheiden, ob die Anpassung der Grundgehälter der vergleichbaren Beamten auch erst am 1. Januar 2005 erfolgen soll. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Landesregierung in Thüringen den oben genannten Wünschen gerecht. Für Thüringen sind hiervon betroffen die Besoldungsgruppen B 9 und B 10. Es erfolgen hier für zwei Jahre keine Besoldungsanpassungen und keine Einmalzahlungen.
Die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses hielten dies in Zeiten angesagter Einsparnotwendigkeiten für eine vernünftige Regelung und empfehlen einstimmig dem Landtag das Gesetz zur Annahme. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor einem Monat brachten wir den vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Bestimmungen in den Thüringer Landtag ein. Die zweite Lesung ist heute, ohne dass eine Auseinandersetzung mit den Auffassungen der PDS in irgendeinem Ausschuss stattfand. Die Kommunalwahlen sind am 27. Juni 2004 und notwendige Veränderungen hätten aus Sicht der PDS schnell auf den Weg gebracht werden können.
Es wäre wünschenswert gewesen, aber der politische Alltag in Thüringen und im Thüringer Landtag sieht leider etwas anders aus. Er sieht so aus, wie es Herr Huster vorhin bemerkte, kraft ihrer Macht setzt die CDU-Fraktion ab, was ihr nicht passt.
Dieser Fakt, der keine Lehrstunde der Demokratie ist, verdeutlicht in mehrerlei Hinsicht die politischen Zustände im Freistaat. Es wird deutlich, dass die CDU intolerant und reformunfähig ist.
Erneut wird deutlich, dass die CDU-Fraktion die Arroganz der absoluten Mehrheit im Landtag weiter pflegt.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, sind diskussionsunwillig und es wird deutlich wie selten vorher
ja, Sie sitzen hier, weil es Ihre Pflicht ist -, dass die absolute Mehrheit im Landtag eigentlich zum Stillstand führt.
Meine Damen und Herren, für mich ist erfreulich,
dass es außerhalb des Landtags Reaktionen auf unseren Gesetzentwurf gibt. Diese zeigen nämlich, dass Veränderungen im Thüringer Kommunalwahlrecht notwendig und wünschenswert sind. Zustimmungen zu Gesetzesänderungen kommen dabei keinesfalls nur von PDS-Angehörigen, selbst CDU-Kreispolitiker, Kommunalpolitiker können nicht verstehen, weshalb die Landes-CDU an einem überholten und bürgerunfreundlichen Kommunalwahlrecht festhält.
Meine Damen und Herren, ich bedaure zutiefst, dass die Kommunalwahlen im nächsten Jahr noch unter den alten Bedingungen stattfinden werden. Damit werden im nächsten Jahr die Wählerstimmen der Bürger eine unterschiedliche Wichtung erhalten, weil die 5-Prozent-Sperrklausel bestehen bleibt. Es bleibt dabei, dass dadurch der Wählerwille verzerrt und politische Vielfalt in den kommunalen Vertretungen begrenzt wird. Gerade diese politische Vielfalt würde eine neue Dynamik in die Kommunalpolitik bringen, eine Dynamik, die beleben würde. Es bleibt dabei, dass Jugendliche erst ab 18 Jahren und nicht schon ab 16 Jahren wählen können.
16- und 17-Jährige sind für die CDU-Wahl unmündig.
Sie sollen aber in diesem Alter schon entscheiden können, ob sie in Thüringen bleiben oder wegen fehlender Perspektiven auswandern.
Meine Damen und Herren, wer der Jugend keine Verantwortung zutraut, ihr keine Perspektive bietet, der braucht sich über diese Art der Abstimmung mit den Füßen nicht zu wundern.
Das hat, das habe ich schon einmal gesagt, mit Topp Thüringen nichts zu tun.
Es bleibt dabei, dass ausländische Mitbürger aus NichtEU-Ländern die Selbstverwaltungsorgane ihrer Kommunen nicht wählen und hierfür auch nicht kandidieren dürfen. Hier verfassungsrechtliche Probleme als Ablehnungsgrund zu benennen, ist der Sache wenig dienlich. Diese ausländischen Mitbürger dürfen Steuern und Sozialabgaben zahlen, aber ein Wahlrecht auf kommunaler Ebene verwehren wir ihnen. Was für eine rückwärts gewandte Politik.
Es bleibt dabei, dass hauptamtliche Bürgermeister und Landräte für die kommunalen Vertretungen kandidieren können und somit ihre Wähler täuschen. Sie stellen sich an die Spitze der Listen, obwohl sie schon gewählt sind. Der Zweck ist klar. Die Bürger geben dem Kommunaloberhaupt ihre Stimme, weil sie glauben, dass sie dem Bürgermeister oder dem Landrat gilt.
Nach der Wahl verzichten diese auf die Mandatsannahme und die Stimmen fallen der eigenen Liste zu, so dass die eigene Mehrheitsfraktion gesichert ist. Während Sie, Herr Fiedler, in der ersten Lesung behaupteten, dass unser Gesetzentwurf zur Verunsicherung führen würde - das haben Sie gesagt -, behaupten wir, dass Sie mit der Aufrechterhaltung der Scheinkandidaturen die Menschen nicht nur verunsichern, sondern sie bewusst täuschen.
Wir meinen, dass hier der Bürger das Vertrauen in Demokratie verliert.
Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs bleibt es dabei, dass die kommunalen Wahlbeamten länger im Amt sind als die Vertretungen.
Es bleibt dabei, dass die Verwendung von Wahlumschlägen bei der Mehrheitswahl das Wahlverfahren verkomplizieren, und damit Gerichtsverfahren wie im Fall Arnstadt provoziert werden. Kurios, muss ich schon sagen, finde ich eigentlich nur, dass wir unter Tagesordnungspunkt, ich glaube, 11 b beschließen werden, genau diese Verwendung der Wahlumschläge bei den Landtagswahlen wegfallen zu lassen.
Es bleibt dabei, dass für kommunale Wahlbeamte zusätzliche Wahlausschlussgründe bestehen, die für Landtagsabgeordnete und kommunale Mandatsträger nicht mehr gelten. Es bleibt dabei, dass unklare Regelungen zur Verwendung von Wappen und Hoheitszeichen zu Wahlzwecken bleiben. Es bleibt dabei, dass unklar ist, ob und wie in den kommunalen Amtsblättern Wahlwerbung gemacht werden darf.
Meine Damen und Herren, allein diese Aufzählung macht den Änderungsbedarf des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, dem sich die CDU verweigert, sichtbar. Aber sachliche Gründe, meine Damen und Herren, für diese Verweigerung können Sie eigentlich kaum nennen. Meinem CDU-Abgeordneten-Kollegen Fiedler bin ich deshalb recht dankbar, dass er in der ersten Lesung sehr offen die Beweggründe für die Blockadehaltung dargelegt hat. Sie haben sie benannt, Herr Fiedler. Sie haben gesagt, die CDU will keine Veränderungen - wortwörtlich. Dies ist ja sehr deutlich, spricht für sich und bedarf meines Erachtens keiner weiteren Bewertung. Diese Ehrlichkeit ist zu begrüßen und deshalb nochmals Danke, Kollege Fiedler, damit können wir arbeiten.
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Schemmel hat in der ersten Lesung am Beispiel der 5-Prozent-Klausel eindrucksvoll dargelegt, dass es hier sachlich begründeten Änderungsbedarf gibt und diese Sperrklausel aufgehoben werden muss. Schade nur, dass sich die SPD zu den anderen PDS-Vorschlägen nicht geäußert hat. Insofern bleiben hier die SPD-Positionen unklar. Nun hat ja bekanntlich der SPD-Landesvorsitzende erklärt, dass die SPD nach der nächsten Landtagswahl lieber als Juniorpartner der CDU eine Landesregierung bilden will, anstatt mit der PDS. Wenn ich das Wahlergebnis von der Bürgermeisterwahl in Artern heranziehe, dann hat die PDS immerhin 53 Prozent, die CDU 39 Prozent und die SPD 7 Prozent erreicht. Dies allerdings zum Maßstab der Landtagswahl zu nehmen, das wäre unfair. Ich sage, das
Landtagswahlergebnis wird mit Sicherheit anders ausfallen. Aber ich frage Sie, Herr Schemmel, ob Sie tatsächlich mit dieser CDU das Kommunalwahlrecht ändern wollen und auch Chancen dafür sehen? Eine CDU/SPDKoalition gab es ja bereits schon fünf Jahre in Thüringen, ohne dass die 5-Prozent-Sperrklausel aufgehoben worden ist. In Mecklenburg-Vorpommern haben zwischenzeitlich SPD und PDS diese Sperrklausel aufgehoben. Zumindest sollte das nachdenklich stimmen.
Meine Damen und Herren, es wäre sicher auch notwendig, etwas näher einzugehen auf das, was der Innenstaatssekretär, Herr Scherer, in der ersten Lesung gesagt hat. Dies würde ich auch tun, wenn denn in diesem Hause eine tatsächliche Streitkultur um die besten Argumente und die sinnvollsten Lösungen bestehen würde. Diese Streitkultur kann ich aber nicht einmal in Ansätzen erkennen. Wir begegnen vielmehr hier der Machtarroganz, die jegliche sachliche Diskussion unmöglich macht.
Unsere Forderungen, meine Damen und Herren, sind nicht neu, aber trotzdem aktuell. Manchmal braucht man Geduld, bevor sich fortschrittliches Denken durchsetzt. Wir haben diese Geduld und auch das Durchhaltevermögen.
Entgegen der Auffassung von Herrn Scherer finden wir uns mit den Mehrheitsverhältnissen und dem politischen Alltag im Landtag nicht ab, sondern wir wollen hier Veränderungen. Der Wunsch von Herrn Fiedler, dass die PDS zu einer Splitterpartei wie die F.D.P. werden möge, das, Herr Fiedler, ist doch wohl das Produkt einer totalen Selbstüberschätzung.
Die PDS steht für mehr Demokratie auch hinsichtlich der Ausgestaltung des Kommunalrechts. Meine Damen und Herren, die CDU-Mehrheit vergibt sich heute wieder eine Chance, die so schnell nicht wiederkommen wird. Mit einem neuen und modernen Kommunalwahlrecht hätte der Landtag ein wichtiges Signal aussenden können, z.B. ein Signal für die Bürger, dass die Wahrnehmung ihres Wahlrechts am 27. Juni 2004 gewollt ist. Da das Signal ausbleibt, werden viele Bürger bewusst der Kommunalwahl fernbleiben, u.a. auch wegen der 5-Prozent-Sperrklausel, vielleicht auch wegen der Scheinkandidaturen. Unsere Fraktion stimmt das traurig. Sie, verehrte Abgeordnete der CDU-Fraktion, sollte es nachdenklich stimmen.
Umgehungsstraße B 89
Im Zusammenhang mit der Neuerstellung des Bundesverkehrswegeplans gab es vielfältige Initiativen von Bürgern und Gemeinderäten aus dem Kreis Sonneberg, die eine Umgehungsstraße der B 89 in den Ortslagen Neuhaus/Schierschnitz und Föritz betreffen.
Der durch diese Orte rollende Schwerlast- und Pendlerverkehr macht das Wohnen und Leben für die an der Straße wohnenden Menschen schier unerträglich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Weshalb wurde bei Antworten auf Fragen nach einer Umgehungsstraße in diesem Bereich stets auf einen Ausbau der Linie Sonneberg-Saalfeld-Kronach verwiesen?
2. Wurden Messungen der Verkehrsdichte in den Ortslagen Neuhaus/Schierschnitz und Föritz durchgeführt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3. In einem Schreiben an die Bürgermeister von Neuhaus/Schierschnitz und Föritz teilte die Landesregierung am 3. März 2003 mit, dass zur Klärung der Fragen Voruntersuchungen durchgeführt werden.
4. Wie sehen die Ergebnisse dieser Voruntersuchungen aus?
Herr Minister, danke schön, aber ich zweifle an - ich sage es ganz ehrlich -, wenn Sie sagen, bei 4.787 Autos im rollenden Verkehr in 24 Stunden gehört sie zu einer Straße, die schwach belastet ist. Ich war mehrere Stunden dort.
Wenn man über eine Straße nicht kommen kann, dann frage ich mal: Ab wann ist eine Straße stark belastet?
Darf ich fragen, ab wann mit den Ergebnissen der Voruntersuchung gerechnet werden kann?
Danke.
Ja, Herr Minister, bei so viel Unterstützung, wahrscheinlich kriegen Sie Unterstützung jetzt von allen. Aber dennoch möchte ich noch ein bisschen ausholen. Ein paar Fragen sind noch offen, die können wir auch heute nicht klären. Ich denke, es ist sicher notwendig, dass wir in althergebrachter Weise doch auch wieder die Betroffenen anhören und uns dann eine wirkliche Meinung bilden und zum Beschluss des Gesetzes kommen.
Doch noch einige Bemerkungen: Es ist so, dass sich offenbar doch eine Reihe von Gemeinden zur Notwendigkeit einer zweiten Gebietsreform in Thüringen bekennen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür ein Beleg. Und sie tun selbst, was in meinen Augen die Landesregierung und die CDU versäumt haben, nämlich bis zu den Wahlen 2004 eine weitere Gebietsreform, aber auch eine Funktionalund Verwaltungsreform auf den Weg zu bringen. Zum Glück, möchte ich sagen, sind hier die Gemeinden weiter. Wir begrüßen das Vorhaben der in dem Gesetz benannten Gemeinden, sich zu größeren und leistungsfähigeren Verwaltungseinheiten freiwillig zusammenzuschließen. Diese Bewertung ändert natürlich nicht die Tatsache, dass die Gemeinderäte von Ferna und Unterellen bisher, wie wir auch hörten durch den Minister, die Zustimmung nicht erteilt haben. Nach unseren Informationen sind die Bürger von Ferna sehr wohl für die Bildung der neuen Stadt Leinefelde-Worbis. Aber wie die Bürger von Unterellen zur Bildung der Einheitsgemeinde Gerstungen stehen, wird sich sicher im Gesetzgebungsverfahren zeigen müssen.
Meine Damen und Herren, wir haben mehrfach erklärt, dass es zu einer Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform in Thüringen eigentlich keine vernünftige Alternative gibt. Es ist auch bekannt, dass die PDS-Fraktion bei der Gebietsreform den Grundsatz der Freiwilligkeit favorisiert. Ich sagte schon, dass wir auch deshalb den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen. Wenn Sie allerdings auch unsere Forderungen aufgegriffen und beispielsweise durch eine Regelung im kommunalen Finanzausgleich den freiwilligen Zusammenschluss von Gemeinden finanziell gefördert hätten, hätten sich vielleicht doch noch mehr Gemeinden für eine Neugliederung im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen 2004 entschieden.
Im Grundsatz begrüßt die PDS-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf. Ich möchte aber noch eine Reihe von Fragen und einige Vorschläge bringen. Wir halten es nicht für sachdienlich, dass dieses Gesetz zum 1. Februar 2004 in Kraft treten soll. Einen Grund hat der Minister genannt; einen zweiten möchte ich hier bringen, und zwar: Derartige Übergangsbestimmungen wie die Erweiterung von Gemeinderäten im Falle der Eingemeindungen und die Bildung von Super-Gemeinderäten, bestehend aus den bisherigen Gemeinderäten im Falle der Gemeindeneubildung müssen, glaube ich, nicht sein. Gleiches trifft auf den Einsatz von Beauftragten zu, die für den Übergangszeitraum Aufgaben des Bürgermeisters der neu gebildeten
Gemeinde wahrnehmen. Bevor hier die Arbeitsfähigkeit hergestellt ist, ist der Übergangszeitraum vorüber. Deshalb geben wir zu überlegen, ob da nicht der 1. Juli besser wäre, weil es in der Vergangenheit in ähnlicher Weise so geregelt wurde. Da ich mir sicher bin, dass diesem Vorschlag nicht gefolgt wird, bin ich doch der Auffassung, dass auf jeden Fall darüber nachgedacht werden sollte, das Gesetz zum 1. Januar in Kraft treten zu lassen. Aber im Zusammenhang mit den Übergangsregelungen stellt sich auch die Frage, was mit den hauptamtlichen Bürgermeistern von Leinefelde und Worbis geschieht. Deren Wahlperiode geht noch bis zum 30.06.2006 bzw. bis zum 30.06.2005. Hier muss aus unserer Sicht eine einvernehmliche Lösung gefunden werden, die auch die Kosten für den Ruhestand der betroffenen Bürgermeister bis zum Ende der Amtszeit einschließt. Es ist zu hinterfragen, meine Damen und Herren, weshalb beim Fortbestehen des bisherigen Ortsrechts der beteiligten Gemeinden unterschiedliche Zeiträume vorgegeben werden. Im Falle Leinefelde-Worbis soll das alte Ortsrecht bis spätestens 31.12.2005 aufgehoben werden. Das gilt auch für die Eingemeindung von Marktgölitz nach Probstzella und Seifartsdorf nach Silbitz. Im Fall Gerstungen hingegen soll dieser Zeitraum bis Ende 2007 gefasst werden. Hier wären wir für eine Harmonisierung oder es müsste genau erläutert werden warum. Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Ortsrechts wäre es hilfreich, wenn in der Gesetzesbegründung eine Darstellung des jetzt in den einzelnen Gemeinden existierenden Ortsrechts enthalten wäre. Die Gesetzesbegründung verweist auf viele Fakten, die für die jeweilige Gemeindeneugliederung sprechen, doch gerade hinsichtlich des Ortsrechts - unserer Auffassung nach eine sehr bedeutsame Sache - fehlen solche Darstellungen.
Meine Damen und Herren, die an den Gemeindeneugliederungsmaßnahmen beteiligten Gemeinden gehören unterschiedlichen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung an. Die neue Stadt Leinefelde-Worbis wird mit ihrer Entstehung zunächst Mitglied bei vier Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung sein. Der Gesetzentwurf sieht zwar ein außerordentliches rechtsaufsichtlich zu genehmigendes Kündigungsrecht für die Zweckverbandsmitgliedschaft vor, dies muss jedoch nicht zwingend zur Anwendung kommen. Bisherige Erfahrungen, z.B. bei der Einheitsgemeinde Werther, haben gezeigt, dass Mehrfachmitgliedschaften in Zweckverbänden sehr langwierig und für Gemeinden mitunter kaum beherrschbar sind. Deshalb regen wir an, im Gesetz eine verbindliche Lösung aufzunehmen. Ziel muss es sein, dass die neue Stadt Leinefelde-Worbis möglichst zeitnah nur noch einem Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung angehört. Geprüft werden sollte auch, ob die neue Gemeinde Gerstungen die Aufgaben der Wasserver- und Abwasserentsorgung dauerhaft in Form eines Eigenbetriebs wahrnehmen kann. Auch hier bietet sich die Schaffung einer nachhaltigen Struktur im Zusammenhang mit der Gemeindeneugliederung an. Eine spätere Strukturveränderung ist unstrittig mit höheren Aufwendungen verbunden.
Zu einem letzten Komplex, meine Damen und Herren: Wie bei vielen Dingen, so geht es auch bei Gemeindeneugliederungsmaßnahmen um das Geld. Doch auch hier sind im Gesetzentwurf nur sehr wenige Hinweise enthalten. So wäre doch äußerst interessant, wie hoch z.B. die einzelnen beteiligten Gemeinden verschuldet sind und wie sich die Verschuldung nach der Neugliederung darstellt. Gleiches trifft auf die Frage der dauernden finanziellen Leistungskraft zu. Unsere Fraktion geht davon aus, dass unsere Fragen im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, besonders auch in einer Anhörung, beantwortet und unsere Hinweise geprüft werden.
Ich möchte aber abschließend den beteiligten Gemeinden für ihre Initiative zur freiwilligen Neugliederung danken und ihnen auch unsere Anerkennung aussprechen. Sie haben einen Willen zur Veränderung und zum Handeln zum Ausdruck gebracht, den wir auf Landesebene oftmals vermissen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ja, wir wählen in neun Monaten. Genau - nun wissen wir es, Herr Fiedler am 27. Juni des Jahres 2004 wählen die Bürger Thüringens ihre ehrenamtlichen Bürgermeister, die Ortsbürgermeister, sie wählen die Gemeinderats-, die Stadtrats- und auch die Kreistagsmitglieder. Wenn die PDS jetzt Änderungen in den kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen vorschlägt, dann meinen wir, dass das genau der richtige Zeitpunkt ist, und nicht, Herr Fiedler, wie Sie sagen, dass
durch Neuregelungen Unsicherheiten entstehen würden. Ich darf an dieser Stelle vielleicht nur bemerken, dass selbst in Nordrhein-Westfalen bis kurz vor der Wahl beispielsweise die 5-Prozent-Klausel noch abgeschafft wurde und die Wahlen haben dadurch nicht gelitten. Die Bürger, meine Damen und Herren, die kommunalen Mandatsträger und die kommunalen Wahlbeamten stimmen sich allmählich langsam auf diese bevorstehenden Wahlen ein. Veränderte gesetzliche Regelungen, meinen wir, werden ein Signal dafür sein, dass die Wahlen bedeutsam sind. Es ist bekannt, das weiß jeder von uns hier im Saal, dass die Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen in der Tendenz rückläufig ist. Das hat unbestritten vielfältige Ursachen. Hauptursache ist dabei, dass die Bürger zunehmend das Gefühl haben, dass es in den Kommunen kaum noch Entscheidungsmöglichkeiten gibt und kaum noch Entscheidungsspielräume. Sie sind Bürgermeister, Herr von der Krone, Sie wissen das aber eigentlich selbst sehr gut über wie wenig Sie noch entscheiden können mit Ihren Leuten.
Wo diese Spielräume fehlen, macht sich Unmut breit und die Bürger verweigern zunehmend ihre Mitwirkung. Die Nichtteilnahme an den Wahlen ist ein Ausdruck von Protest, aber auch Resignation, weil sich sowieso nichts ändert. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist dies keine begrüßenswerte Entwicklung. Die Kommunen brauchen wieder größere Entscheidungsspielräume. Ist das der Fall, wächst dann auch das Bürgerinteresse. Wir brauchen aber auch mehr Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten. Die Kommunalwahl ist sicher die höchste und wichtigste Form der demokratischen Teilhabe für die Bürger. Andererseits wollen die Bürger nicht, dass sich ihre Mitwirkungsmöglichkeiten auf Wahlen allein beschränken.
Ich denke, dass Thüringen hier die rote Laterne in der Bundesrepublik bei der direkten Demokratie abgeben und mit anderen Bundesländern gleichziehen muss.
Bayerische Verhältnisse bei Bürgerbegehren und bei Bürgerentscheiden wären letztlich für die Thüringer Bürger erstrebenswert. Sie hätten es auch verdient. Doch diese Chance haben wir in Thüringen gerade mit der Novelle der Kommunalordnung vergeben. Es ist Tatsache, wer nur ganz beschränkt an kommunalen Entscheidungen mitwirken kann, der wird auch zunehmend wahlmüde.
Meine Damen und Herren, auch die wahlrechtlichen Bestimmungen tragen zum Teil dazu bei, dass eine zunehmende Anzahl der Bürger der Wahl fern bleibt und hier will die PDS Veränderungen. Ich will aber sagen, dass
nicht alle wahlrechtlichen Bestimmungen von uns generell erneuert werden müssen. Es gibt eine Reihe von Regelungen im Kommunalwahlrecht, die bei den Bürgern unbestritten auf Zustimmung stoßen. Ich nenne hier die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte oder die verständlichen Regelungen zum Panaschieren und Kumulieren der Stimme bei der Wahl der Vertretungen. Gerade bei Letzterem haben die Bürger das Gefühl, dass ihre Entscheidung gefragt ist und sie die Vorgaben von Parteien und Wählergruppen durchaus verändern können. An diesen bewährten Regelungen will die PDS auch festhalten. Andererseits gibt es eine Reihe von kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen, die für die Bürger nicht nachvollziehbar sind, die sie für überholt und für ungerecht halten. Dies betrifft gerade solche Regelungen, die es in anderen Bundesländern so nicht mehr gibt. Hier setzen natürlich einige unserer Vorschläge an. Aber nicht nur deshalb haben wir den Gesetzentwurf gemacht, Herr Schemmel, sondern uns geht es wirklich darum, dass die demokratischen Mitwirkungsrechte der Bürger ganz einfach größer werden.
Einen Teil des vorliegenden Gesetzes, das ist richtig, haben Sie auch schon gesagt, haben wir bereits im Zusammenhang mit unserer Kommunalordnung, die wir vor zwei Jahren eingereicht haben, vorgelegt. Aber, ich möchte sagen, dass das Alter unserer Vorschläge nicht gegen deren Aktualität spricht. Herr Fiedler, Sie sprachen vom alten Wein in neuen Schläuchen, aber Sie wissen doch, ich denke, Sie sind auch Weintrinker,
alter Wein, der wird eigentlich immer besser, wenn er gut ist, je länger er steht, also denke ich, auch unsere Vorschläge dieser Art sind nicht schlechter geworden. Sie sind eigentlich viel mehr Ausdruck für den Unwillen, für den Unwillen der Landesregierung und der CDU, nun endlich
Regelungen aus der Welt zu schaffen, die einfach nicht mehr zeitgemäß sind. Wir wollen ein modernes Kommunalwahlrecht, das den Thüringer Bürgern vergleichbare Wahlrechte gibt wie anderswo.
Es ist schon deutlich geworden durch die Begründung von Herrn Dittes, dass der Wegfall der 5-Prozent-Sperrklausel im Mittelpunkt steht. Ich danke auch noch mal Herrn Schemmel, dass er die Bedeutung der Klausel so ausführlich erklärt hat. Ihr Wegfall tritt erst bei Städten und Gemeinden ab 5.000 Einwohner in Kraft, vorher hat sie überhaupt keinen Einfluss.
Meine Damen und Herren, wir verlangen von unserer Jugend sehr viel, bieten aber wenig. Die Perspektiven sind für sie in Thüringen nicht rosig. Deshalb verlassen auch
viele junge Menschen unser Land. Unser Vorschlag, das Alter von 18 auf 16 zu reduzieren, ist vielleicht ein kleines Signal an die Jugend, dass sie hier bei uns gebraucht wird und eine Perspektive hat.
Das Wahlrecht ersetzt natürlich nicht den fehlenden Ausbildungs- oder Arbeitsplatz, motiviert aber möglicherweise zu einem stärkeren kommunalpolitischen Wirken. Wem wir mit 16 Jahren die Entscheidung zumuten, den Freistaat zu verlassen, den müssen wir auch für mündig halten, verantwortungsbewusst sein Wahlrecht auszuüben.
Meine Damen und Herren, zu unserem Vorhaben, künftig Scheinkandidaturen der kommunalen Wahlbeamten auszuschließen, brauche ich nicht allzu viel zu sagen. Die Forderung ist bekannt. Es wurde auch einiges dazu gesagt. Sie sollten einfach darauf hören, was hierzu auch Bürger zu den Scheinkandidaturen sagen. Ich sage ganz einfach: Solche Scheinkandidaturen sind in meinen Augen Betrug am Bürger.
Ich sage auch warum. Die Bürger, denen wir es erklärt haben, haben es schon begriffen. Die Bürgermeister und Landräte sind von Amts wegen Mitglied der Vertretung und brauchen doch deshalb nicht erneut zu kandidieren. Durch die Scheinkandidaturen kommen zu den Kandidaten von den Listen die kommunalen Vertretungen, die von den Bürgern überhaupt kein Votum erhalten haben. Wir brauchen bloß das Beispiel Erfurt zu nehmen. Da sind Leute dann in den Stadtrat eingezogen über Oberbürgermeister Ruge, die eigentlich viel, viel weniger Stimmen haben als Leute, die z.B. durch die 5-Prozent-Klausel überhaupt nicht in den Stadtrat gekommen sind.
Wir appellieren an die Landesregierung, wir appellieren auch an Sie als CDU-Regierung, mit dieser Praxis Schluss zu machen. Wir brauchen keine Scheinkandidaturen in Thüringen. Es ist auch nicht überraschend, dass unsere Fraktion erneut die Angleichung der Amtszeiten der Bürgermeister und Landräte an die Wahlperiode der Vertretungen fordert. Es hat sich nicht überholt, Herr Fiedler. Für die bisherige Abweichung der Amtszeiten, die ab nächstem Jahr auch für die ehrenamtlichen Bürgermeister gelten, haben Sie nur eine Begründung: Es soll gesichert werden, dass das Organ Bürgermeister und Land