Die PDS-Fraktion befürwortete im März-Plenum, dass wenigstens eine schriftliche Anhörung der betroffenen Fachverbände erfolgen konnte. Eine mündliche Anhörung wäre übrigens besser gewesen, denn in dieser mündlichen Anhörung hätten die Argumente vorgetragen werden können, die wir im Folgenden auch noch einmal erläutern wollen.
Mit dem Verweis auf die knappe Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode wurde das mündliche Anhörungsverfahren abgelehnt und die schriftliche Anhörung erfolgte. Aber mit welchem Ergebnis?
Meine Damen und Herren, ich werde da auch einmal auf den alten Goethe zurückgreifen, der sagte - und für
das Kulturland Thüringen ist das ja nicht unbedeutend -: "Was du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen." In diesem Sinne verweise ich darauf, dass die Thüringer Kulturstiftung auf dem Erbe einer Toten errichtet wird, nämlich der Stiftung Kulturfonds. Diese wiederum war die Rechtsnachfolgerin des Kulturfonds der DDR. Wir reden hier von einem Stammkapital, das Eigentum und damit Erbe der DDR war und welches wir gern angenommen haben. Auf der Grundlage des Einigungsvertrags Artikel 35 Abs. 6 setzte die Stiftung Kulturfonds ihre Mittel zur Förderung zeitgenössischer Kunst in den neuen Ländern und in Berlin ein. Mit der Stiftung war ein Fonds zur spartenübergreifenden interdisziplinären Förderung der zeitgenössischen Kunst in den neuen Ländern entstanden. Überlegungen der Staatsministerin Weiss, diese Förderung modellhaft auch auf die alten Bundesländer auszuweiten, scheiterte am Verweigern Bayerns. Vor der Bayernwahl hatte man noch eine geringe Hoffnung, dass Ministerpräsident Stoiber sein Veto danach zurücknehmen wird. Aber mit dem Veto Bayerns im Dezember 2004 bei den Verhandlungen zur Fusion der Bundeskulturstiftung mit den Stiftungen der Länder war das Ende eines solchen Modells besiegelt. Damit ist übrigens bis heute der Fortbestand der renommierten Künstlerhäuser in Ahrenshoop und Wiepersdorf nicht gesichert. Ahrenshoop wird offensichtlich von Mecklenburg-Vorpommern übernommen. Noch muss darüber verhandelt werden, wie mit dem festgelegten Kapital in diesem Zusammenhang umgegangen wird. In Sachsen-Anhalt, jedenfalls im vorliegenden Gesetzentwurf durch das Land Sachsen-Anhalt, ist nicht ausreichend gesichert, dass auch das angelegte Kapital die Beibehaltung des Künstlerhauses in Ahrenshoop sichert und Wiepersdorf in Brandenburg ist offen. Wir wissen nicht, was mit diesem Haus wird.
Das kann man heute alles beklagen, aber aus Thüringer Sicht kann man an dieser Situation leider nichts mehr ändern. Demzufolge ist es vor diesem Hintergrund wohl folgerichtig, dass man mit dem geerbten Anteilsvermögen eine Kulturstiftung in Thüringen errichtet. Damit komme ich aber zu den Ergebnissen aus der schriftlichen Anhörung. Die Anzuhörenden begrüßten die Errichtung der Thüringer Kulturstiftung und forderten fast einhellig die Fortführung des Stiftungszwecks der ehemaligen Stiftung Kulturfonds. Sie verwiesen mit Nachdruck darauf, dass im Mittelpunkt die Förderung von zeitgenössischer Kunst und Kultur der in Thüringen lebenden Künstlerinnen und Künstler stehen muss. Und nun ist es einmal so, wenn man ein Erbe übertragen bekommt, dann kann man es nicht "verfrühstücken". Dann muss man sich darum mühen, dass man dieses Erbe mehren kann. Das Kulturland Thüringen wäre nicht das Kulturland, wenn in den vergangenen Jahren nicht immer wieder Neues in Kunst und Kultur entstanden wäre. So muss man auch heute dafür sorgen, dass Neues in Kunst und Kultur entstehen kann.
Am Rande des Ganzen möchte ich auch darauf verweisen, dass die Arbeitsbedingungen für die in Thüringen
lebenden Künstlerinnen und Künstler nicht die besten sind. Wir haben das auch einmal im Ausschuss beraten, dass die meisten der Künstlerinnen und Künstler sich mit anderer Arbeit ernähren, um ihre Kunst auch ausüben zu können.
Die Anzuhörenden gaben auch Hinweise zur Staatsnähe und mangelnden Fachkompetenz des Stiftungsrats. Nach bisheriger Lesart des Gesetzentwurfs ist das Kuratorium entscheidungsbefugt für Förderanträge zur zeitgenössischen Kunst.
Das ist jetzt Quatsch, was Sie gesagt haben. Bei allen anderen Fördermittelvergaben entscheidet der Stiftungsrat. Im vorgesehenen Stiftungsrat soll jedoch die Hälfte der Mitglieder entweder der Regierung oder den kommunalen Spitzenverbänden angehören. Die Fachkompetenz der Kulturverbände findet man im Stiftungsrat nur über den Vorsitzenden des Kuratoriums wieder. Wir betrachten das als Schieflage bei den Entscheidungsträgern, die zugunsten der Kulturverbände in die Waage gebracht werden müsste. Ein entsprechender Änderungsantrag meiner Fraktion liegt Ihnen dazu auch in der heutigen Plenarsitzung vor.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, in Vorbereitung auf den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der am letzten Freitag über den Gesetzentwurf abschließend beriet, hat die PDS-Fraktion weitere Änderungsanträge erarbeitet, die der eben benannten Intention der Anzuhörenden folgten und andererseits der Komplexität und zukunftsorientierten Dauerhaftigkeit eines solchen Gesetzes Rechnung tragen sollten. So wollten wir den Stiftungszweck der neuen Stiftung nicht auf zeitgenössische Kultur reduziert wissen, sondern konkret im Gesetzentwurf festschreiben, dass erst Erträge aus Zustiftungen von privaten oder öffentlichen Förderern zusätzlichen Stiftungszwecken zugeführt werden können. Somit könnten Erträge aus dem Stiftungsvermögen ungeschmälert zeitgenössischen Künstlerinnen und Künstlern in Thüringen zur Verfügung gestellt werden; bei künftigen Zustiftungen, sollte es diese geben können, auch weitere im Gesetzestext aufgeführte Zwecke verfolgt werden. Das heißt, wir wollten dieses Gesetzeswerk schon für die Dauer anlegen und wollten die beiden Intentionen "Förderung zeitgenössischer Kunst" und "weiterer Stiftungszwecke" in einem Paragraphen vereinen.
Die Befürchtung meiner Fraktion, dass mit dem geerbten Geld Haushaltslöcher gestopft werden sollten, wären damit ausgeräumt gewesen. Die Landesregierung und die CDU-Fraktion haben auch beteuert, dass sie das eigentlich nicht wollen, aber es steht eben nicht im Gesetz. Das ist nun wieder wie bei der heutigen Debatte zum Problem "Wasser/Abwasser". Was im Gesetz nicht drinsteht, ist auch nicht verbindlich, da mögen die Beteue
rungen noch so ehrenhaft sein. Wohlwollende Bekundungen haben keine Gesetzeskraft. Ich kann jetzt schon mit Bezug auf künftige Haushaltsverhandlungen sagen: Gerade an dem Bereich der Kunstförderung in Thüringen und des Umgangs mit dem Geld aus dieser Stiftung sagen wir: An ihren Taten werden wir sie messen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, unsere Änderungsanträge wurden abgelehnt. Wen wundert es, es ist immer so gewesen. Damit sind aber auch sämtliche Hinweise, die die Anzuhörenden uns auf den Weg gaben, vom Tisch gewischt. Mit einer Abstimmung hat man erreicht, dass man ein Anhörungsergebnis einfach so unter den Tisch kehrt. Da sage ich, das ist eigentlich ein Schlag ins Gesicht des demokratischen Verständnisses eines Landes und fördert im Weiteren die Politikverdrossenheit, die uns sehr oft entgegenschlägt.
Ich sage noch einmal: "Was du ererbt von deinen Vätern, erwirb es, um es zu besitzen." Wir haben mit unseren Änderungen versucht, das Erbe mehren zu können oder wenigstens die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Deshalb legen wir Ihnen auch im Plenum unseren Änderungsantrag in der Drucksache 3/4216 erneut zur Abstimmung vor. Ich betone für unsere Fraktion ausdrücklich, die Errichtung einer Kulturstiftung in Thüringen ist richtig. Das Anliegen findet unsere Unterstützung, aber dem Gesetzentwurf ohne Berücksichtigung unserer Anträge und der Anregungen der Kunst- und Kulturverbände können wir nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine eigenständige Kulturstiftung Thüringen zu gründen war längst überfällig. Im Ergebnis der alten Stiftung Kulturfonds durften wir feststellen, dass die Thüringer Künstlerinnen und Künstler nicht ausreichend entsprechend unseres Anteils gefördert wurden. Also kann man entweder zuschauen und still die Faust in der Tasche ballen oder man handelt irgendwann. Ich verhehle nicht, dass ich mir dieses Handeln schon in der letzten Legislaturperiode gewünscht hätte, damals gab es in der Regierung dafür keine Mehrheit. Nun ist Sachsen-Anhalt nach Sachsen aus der alten Stiftung Kulturfonds ausgestiegen, zumindest hat das Sachsen-Anhalt angekündigt und macht das ziemlich zeitgleich mit uns, und hat damit ein Handeln erzwungen. Thüringen hat richtigerweise die Zeichen der Zeit erkannt und einen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir werden entsprechend auch der Anhörung am Hauptzweck
dieser Stiftung festhalten, zeitgenössische Kunst und Kultur durch in Thüringen wohnende Künstlerinnen und Künstler zu fördern. Dass wir den Stiftungszweck erweitern, liegt schlicht daran, dass darüber Zustiftungen Privater möglich wären, die sonst nicht bereit sind, der Finanzministerin das Geld zukommen zu lassen, in der Hoffnung, dass es dann bei Kunst und Kultur ankommen würde. Denn auch in der Mäzenatenszene spricht sich herum, dass ein solcher öffentlicher Haushalt ein ziemlich kompliziertes Gebilde ist und die Zweckbestimmung dann gelegentlich Wunsch bleiben muss. Aber bei einer extra eingerichteten Stiftung mit einem klar abgegrenzten Auftrag ist abgesichert, dass die Zustiftungen entsprechend dem Willen der Stifter verwendet werden. Nun hat meine Vorrednerin behauptet, man müsse unbedingt das Vermögen wahren, den Finger mahnend gehoben und gefordert, man möge es nicht verfrühstücken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf lässt überhaupt keinerlei Vermutungen zu, dass dieses Erbe verfrühstückt werden kann. Das Stiftungskapital ist fixiert und darf gar nicht aufgezehrt werden. Warum denn also schon wieder eine Verunsicherung der Künstlerinnen und Künstler und möglicherweise einen darüber hinausgehenden Teil in der Thüringer Bevölkerung. Da sage ich nur: typisch PDS.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist beklagt worden, dass wir nur eine schriftliche Anhörung gemacht haben. Wir haben das begründet mit den Zeitabläufen, die auch bei der PDS irgendwann zu der Erkenntnis reifen sollten, dass am 13. Juni diese Legislaturperiode zu Ende ist. Jetzt können Sie die einzelnen Finger nehmen und über den Kalender laufen lassen, dann kriegen Sie vielleicht zusammen, wie viele Tage das noch sind. Wann hätten wir denn bitte diese mündliche Anhörung noch einfügen sollen? Das passt sehr gut zu dem Punkt, den wir heute Morgen hatten, jetzt noch einen anderen Gesetzentwurf in den Landtag zu bringen, einschließlich der demokratisch verbrieften Mitwirkungsrechte der Betroffenen.
Jetzt kommen wir wieder auf das Wassergesetz der PDS zurück. Es ist schier absurd, das nicht ohne Missachtung dieser Rechte der Betroffenen hier noch in zwei Lesungen durch den Landtag zu bringen. Also auf der einen Seite beklagen, dass die Zeit nicht mehr war, eine öffentliche Anhörung zu machen und nur eine schriftliche, keine mündliche, aber bei der eigenen Materie, die sich jetzt so gut populistisch verkaufen lässt, fordern, unbedingt muss das Gesetz jetzt noch durch den Landtag. Also hier, Frau Dr. Klaubert, scheinen Sie heute Morgen nicht richtig zugehört zu haben oder Sie waren beim Anliegen Ihrer Truppe das Wasser betreffend nicht zugegen.
Das können Sie doch alles versuchen. Lassen wir das. Kommen wir zurück auf unser Thema. Wir werden also mit diesem Gesetz, das heute hoffentlich die Mehrheit finden wird, der zeitgenössischen Kunst und Kultur in Thüringen wesentlich weiterhelfen, weil wir nämlich bestimmten, dass die Gelder, die uns zustehen aus dem Erbe, danach ausschließlich für die Thüringerinnen und Thüringer, die sich künstlerisch betätigen im zeitgenössischen Bereich, verwendet werden. Nun haben Sie, ich bedauere da meinen falschen Zwischenruf, zu Recht gesagt, das Kuratorium ist allein zuständig, da hat es zum Glück noch eine Änderung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens innerhalb der Regierung gegeben, mittlerweile ist es allein zuständig für die Projektförderung. Dieses Kuratorium wird vom Stiftungsrat mit mindestens sechs Stimmen gewählt, und zwar ausschließlich auf Vorschlag der Künstlerverbände. Auch das ist es wert, heute noch einmal so deutlich darzustellen, mehr Staatsferne für ein Kuratorium kann es schier nicht geben, zumindest ist mir nichts Ähnliches bekannt. Im Stiftungsrat selber, wo man nicht über die zeitgenössische Kunst richtet und wertet, werden vor allem die internen, finanziellen und geschäftsstellenmäßigen Dinge der Stiftung zu entscheiden sein. Dort ist nicht von vornherein vorauszusetzen, dass Künstler einen höheren finanziellen Sachverstand haben als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und Vertreter der Regierung. Ich hoffe, ich habe es jetzt höflich genug ausgedrückt. Gleichwohl ist der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Kuratoriums dann Mitglied des Stiftungsrats und wird die Belange des Kuratioriums einbringen können. Das halten wir für eine sachgerechte Lösung, nicht aber eine Ausweitung des Gremiums. Deshalb ist Ihr Änderungsantrag abgelehnt worden. Ich hoffe, er wird auch heute ein weiteres Mal abgelehnt. Den Stiftungsrat um zwei weitere Personen zu bereichern, die sollten aus dem Kuratorium kommen, hat bei uns keine Mehrheit gefunden, weil es damit auch keine Mehrheit der Künstler in dem Stiftungsrat gibt. Er wird dann ein Stück größer und zu große Gremien sind unsere Sache nicht.
Die Belange des Kuratoriums werden berücksichtigt und wir vertrauen darauf, dass der Stiftungsrat gut zusammengesetzt wird. Eine Ergänzung der CDU-Fraktion hat im Ausschuss eine Mehrheit gefunden. Ich habe mich gefreut, dass diese Mehrheit über die Mitglieder der CDUFraktion hinaus möglich war, und zwar soll nach unserem Änderungsvorschlag, der Ihnen mit der Empfehlung des Ausschusses vorliegt, dieser Stiftungsrat im Benehmen mit dem Ausschuss berufen werden. Bevor er berufen wird, wird der für Kunst zuständige Ausschuss des Landtags dazu informiert und gehört. Damit haben wir wie bei der Stiftung Weimarer Klassik und Kunstsammlungen in Analogie dazu auch hier den Landtag in angemessenem Maße beteiligt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben auch noch eine weitere Anregung gegeben, die wir transportiert haben in einer Vorphase vor der Verhandlung hier im Landtag, denn auch die Anhörung, die auf Regierungsseite gelaufen ist, muss ja immerhin zur Kenntnis genommen werden, Frau Dr. Klaubert. Zwischen dem Referentenentwurf und der Verabschiedung durch das Kabinett sind ja fast die gleichen Gruppen und Personen angehört worden und haben ihre Meinung eingebracht. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass dort auch Anregungen eingeflossen sind, nämlich die Vertreter des Kuratoriums für eine kürzere Zeit zu berufen und nur einmalige Wiederwahlen zuzulassen und nicht mehr auf fünf oder sechs Jahre. Jetzt kann man sich nicht mehr auf unbestimmte Zeit wählen lassen, sondern auf drei Jahre, wobei einmalige Wiederwahl möglich ist, damit das Kuratorium bei dieser sich stetig ändernden Szenerie der zeitgenössischen Kunst auch bezüglich ihrer Vertreter immer auf der Höhe der Zeit sein kann. Die Verbände haben es in der Hand, wen sie dorthin entsenden wollen. Auch dort ist die Staatsferne gegeben.
Die Anhörung, ich ziehe sie jetzt beide zusammen, die sowohl bei der Regierung gelaufen ist als auch dann noch mal seitens des Ausschusses, hat Änderungsanregungen gegeben. Wir haben sie berücksichtigt. Verkennen Sie doch bitte nicht, wir haben doch im überwiegenden Maße Zustimmung erfahren - auch bei unserer Anhörung - für das Gesetzgebungswerk. Der Hauptzweck der Stiftung ist betont worden. Es gab - das gebe ich zu einige, die Sorge haben, dass man Gelder für andere Projekte abzweigen könnte. Deshalb haben wir uns auch erklärt und sagen noch einmal hier für das Protokoll, was dann im Streitfalle herangezogen wird: Zuallererst soll die zeitgenössische Kunst gefördert werden und sollten sich Zustifter finden, kann mit dem zusätzlichen Geld dann der weitere Stiftungszweck, der auch in der Aufzählung nachrangig ist, erfüllt werden. Das ist eine sinnvolle Erweiterung des ursprünglichen Stiftungszwecks, den die Stiftung Kulturfonds bisher wahrgenommen hat.
Die Einbeziehung der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in den Stiftungsrat macht auch Sinn, weil man immer wieder auf die Kommunen, auf ihre Mitverantwortung für die Kultur im Freistaat hinweisen muss. Durch Mitwirkung - so versprechen wir uns das davon ist eine verstärkte Hinwendung auch der Kommunen zur Kultur möglich und nötig. Das kann nicht allein Sache des Freistaats sein, die Kultur in unserem Lande zu mehren, zu bewahren, es bleibt auch eine wesentliche Aufgabe der Kommunen. Wobei man noch darüber hinaus irgendwann mal darüber reden kann, ob das mal Pflichtaufgabe werden kann und muss. Aber dann ist die Abgrenzung äußerst schwer.
Wir sind also der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf ausgewogen ist, dass die Änderung, die wir vorgenommen haben, sinnhaft ist, dass die weiteren Änderungsanträge der Opposition zu weit gehend sind. Ich bitte des
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wesentlichen Gesichtspunkte zum Gesetzentwurf, auch die durchaus positiven Aspekte, wurden heute und meines Erachtens schon in der ersten Lesung von allen Seiten ausführlich dargelegt. Es folgte, wie von allen Fraktionen gleichermaßen gewünscht, eine Anhörung zum Gesetzestext, und zwar eine schriftliche. Eine mündliche wäre natürlich bei weitem aufschlussreicher und besser gewesen. Wie alle Fraktionen in der ersten Lesung bewerteten auch die Anzuhörenden, die Thüringer Verbände und Vereinigungen von Kunst und Kultur, das Anliegen einer Thüringer Kulturstiftung als durchaus vernünftig und richtig. Ich wiederhole an dieser Stelle nochmals, auch die Oppositionsfraktionen.
Die Mehrheit der schriftlich Angehörten teilte jedoch die gleichen Bedenken und Befürchtungen wie die Opposition in zwei wesentlichen Kernaussagen des Gesetzentwurfs. Diese Befürchtungen, meine Damen und Herren, nimmt meine Fraktion sehr ernst. Bei der im Text angedachten und formulierten Ausweitung des Stiftungszwecks auf Vorhaben der Dokumentation und Präsentation sowie auf Erwerb von Kultur- und Kunstgütern und -sammlungen besteht die berechtigte große Gefahr, dass der eigentliche von der Stiftung Kulturfonds übernommene Stiftungszweck, die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur sowie die Förderung im Freistaat lebender Künstler, durch Stipendien und nebst Förderung ihrer Projekte verwässert und aufgeweicht wird. Meine Damen und Herren von CDU und der Landesregierung, ich unterstelle Ihnen, das geschieht von Ihrer Seite mit voller Absicht. Sie provozieren mit voller Absicht eine unübersichtliche finanzielle Gemengelage für die angehende Stiftung.
Werte Kolleginnen und Kollegen, sollte dennoch in mittelbarer oder fernerer Zukunft durch potenzielle Zustiftung das Vermögen der Thüringer Kulturstiftung sich eminent vermehren, was sehr erfreulich wäre, wovon aber zurzeit kaum auszugehen ist, bliebe es dem künftigen Gesetzgeber unbenommen, den Stiftungszweck weiter auszudehnen. Noch einmal: Bei der gegenwärtigen Finanzlage des Freistaats, und damit meine ich nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch mögliche Förderer, Zustifter und Mäzene, ist kaum von sprudelnden Quellen frischen Geldes auszugehen. Der gut gemeinte, in ähnliche Richtung zielende Vorschlag der PDS sowohl im Ausschuss als auch heute setzt auf zwei unterschiedliche ver
Wir, d.h. meine Fraktion, meine Damen und Herren, versuchen mit dem eigenen vorliegenden Antrag den ursprünglichen Zweck der Stiftung Kulturfonds auch im Thüringer Gesetz zu erhalten. Wir entsprechen damit letztlich gleichermaßen dem mehrheitlichen Willen der schriftlich angehörten Thüringer Kultur- und Kunstverbände.
Als zweiter äußerst bedenklicher Punkt erscheint meiner Fraktion § 6, d.h. die geplante Zusammensetzung des Stiftungsrats, ich sage es gleich, welche auch nicht durch die Benehmensregelung mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst durch die CDU geheilt wurde. Wir teilen zwar die Auffassung, dass die Anzahl der Stiftungsratsmitglieder - es sollten acht sein - nicht unnötig aufgebläht wird, gleichwohl meinen wir, dass die im Text lapidar genannten drei Vertreter des öffentlichen Lebens unbedingt Vertreter der Thüringer Kunst- und Kulturszene sein sollten. Vor deren Berufung sollte über die Auswahl und Entsendung zunächst der zuständige Ausschuss des Thüringer Landtags befinden. Auch in dieser Frage geht der vorliegende Antrag meiner Fraktion mit den angehörten Thüringer Kultur- und Kunstverbänden konform.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sollte das im Antrag von meiner Fraktion formulierte Anliegen vom hohen Hause bestätigt werden, so könnten wir auch mit gutem Gewissen der geänderten Beschlussempfehlung und dem Gesetzentwurf zustimmen. Andernfalls müssten wir unsere Ablehnung zum Ausdruck bringen, da wir - wie die Mehrheit der Angehörten - der festen Überzeugung sind, dass dann das ursprüngliche Stiftungsanliegen und die erforderliche Staatsferne nicht gegeben wären. Auch die Anhörung müsste dann noch als biedere Alibiveranstaltung von CDU und Landesregierung bezeichnet werden. Ich sage mal, es wäre eine Farce, so wie es eine Farce war, dass mit Beginn des Tagesordnungspunkts nicht mal das Interesse von der Landesregierung, sprich Ministerin oder Staatssekretär, da war, überhaupt daran teilzunehmen. Das spricht Bände für sich. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie um Entschuldigung, dass ich nicht gleich zu Beginn da war. Das war aufgrund eines Missverständnisses.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, was eben hier gesagt wurde, dass in diesem Gesetzentwurf nicht entsprechend die Kultur unseres Landes gewürdigt und ihre weitere Förderung gut vorgesehen ist, muss ich entschieden zurückweisen. Wir haben dieses Gesetz erarbeitet in den letzten Wochen und Monaten. Es ist hier bereits genannt worden, dass die Landesregierung eine mündliche Anhörung durchgeführt hat, dass vom Landtag eine schriftliche Anhörung durchgeführt worden ist. Die in beiden Anhörungen vorgetragenen Einwände und Bedenken sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf weitestgehend berücksichtigt worden.
Lassen Sie mich zwei Dinge herausnehmen, die von Frau Klaubert genannt worden sind, dass die Zukunft der Künstlerhäuser nicht gewährleistet sei. Sie wissen selbst, Frau Klaubert, dass das einfach nicht stimmt, dass die Thüringer Landesregierung sich speziell für den Erhalt der Künstlerhäuser eingesetzt hat und sich auch dafür weiter einsetzt. Wir werden eine ordentliche Lösung finden, wie Ahrenshoop weiterbetrieben werden kann und auch wie in Brandenburg das Künstlerhaus weiterbetrieben wird. Darüber sind unsere Ministerien in intensiven Verhandlungen. Die Thüringer Landesregierung wird keinem Ergebnis zustimmen, das nicht diesen Erhalt weiter gewährleistet. Ahrenshoop ist bereits gewährleistet. Die Einwände, dass der Stiftungsrat nicht adäquat zusammengesetzt sei, wenn es hier um entsprechende Beratung künstlerischer Belange geht, sind nicht gerechtfertigt. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Amtszeit des Kuratoriums entsprechend verändert haben, dass wir das Kuratorium entsprechend zusammengesetzt haben, dass das Kuratorium die alleinige Entscheidungsbefugnis über die Förderanträge für moderne Kunst und Kultur hat, die dem bisherigen Stiftungszweck entsprechen. Auf der anderen Seite ist die Mitarbeit des Kuratoriums im Stiftungsrat entsprechend gewährleistet und gegeben durch den Vorsitzenden des Kuratoriums. Lassen Sie mich das Beispiel der Stiftung Weimarer Klassik anführen. Dort ist der Stiftungsrat anders zusammengesetzt. Speziell die beteiligten Wissenschaftler haben darum gebeten, dass sie doch lieber in einem Beirat zusammengefasst werden, weil eben im Stiftungsrat so viele technische und finanztechnische Dinge beraten werden, die eigentlich nicht ihrem Kompetenzspektrum entsprechen. Wir haben mit der Stiftung, die wir hier vorgeschlagen haben, mit der Zusammensetzung des Stiftungsrats, genau schon solchen Bedenken Rechnung getragen. Zum anderen finde ich, dass wir durch die Aufnahme, dass die Vertreter im Benehmen mit dem Ausschuss benannt werden, eine gute Beteiligung des Ausschusses haben und man dann auch die Mitwirkung von weiteren Künstlerverbänden entsprechend berücksichtigen kann.
Meine Damen und Herren, wir haben mit dieser Stiftung den bisherigen Stiftungszweck entscheidend erweitert. Ich glaube, diese entscheidende Erweiterung ist eine der großen Vorteile des vorgelegten Gesetzes. Wir haben in der Begründung zu dem Gesetz deutlich gemacht, dass nur
dann der erweiterte Stiftungszweck zum Tragen kommt, wenn Zustiftungen zur Verfügung gestellt werden. Zu den Einwänden der SPD, dass im Moment das Mäzenatentum und auch das Sponsoring bei uns noch nicht so ausgeprägt ist und wir nicht so viel Einwerbung gerade in eine Kulturstiftung zu erwarten haben, möchte ich bemerken, Gesetzentwürfe des Landtags sind für einen längeren Zeitraum vorgesehen, nicht nur für eine kurze Zeit. Wir gehen davon aus, dass Deutschland auch wieder einmal Wirtschaftswachstum haben wird, wir eine veränderte Steuerpolitik von der Bundesregierung haben werden. Wir werden dann eine andere politische Umgebung in unserem Land haben, in der sich Wirtschaft wieder entwickeln kann und dass wir dann auch wieder auf entsprechende Förderer für die Kultur zurückgreifen können. Das wird aber natürlich erst dann geschehen, wenn sich die Bundespolitik ändert. Deshalb können wir aber trotzdem doch als Landesgesetzgeber auf die besseren Zeiten hin orientieren und das Gesetz in dieser Weise verabschieden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich glaube, dass wir mit diesem Gesetz neue Weichen für die Kulturpolitik in Thüringen gestellt haben. Wir haben die Voraussetzungen geschaffen, dass wir moderne Kunst und Kultur aus dem Vermögen fördern können, das jetzt in diese Stiftung überführt wird. Und wir haben die Voraussetzungen geschaffen, dass wir den Stiftungszweck erweitern können, dass wir Kunst- und Kulturgut ankaufen können, wenn wir über mehr Stiftungskapital verfügen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil er nach meiner Meinung ausgewogen ist, ausführlich diskutiert worden ist und wir auf die Einwände, die von Seiten der Künstler gekommen sind, eingegangen sind, auch in ausführlichen Diskussionen mit den Oppositionsparteien hier Änderungen vorgenommen haben. Danke.