Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenige von uns werden sich noch an den Brand in der Recycling-Anlage Umweltservice Marius Mulden in Stotternheim erinnern.
Eine Geschichte, wo auch tagelang Rauch über einem Teil Erfurts lag, wo es einen langen Feuerwehreinsatz gab, allerdings gab es hier kaum Reaktionen. Andere Ereignisse be
kommen dann aber eine gewisse Eigendynamik und so war es im Fall Gösen. Vielleicht darum, weil des Deutschen liebstes Kind, die Autobahn, verdunkelt wurde und hier dementsprechend eine andere öffentliche Aufmerksamkeit vorhanden war. Was war passiert? Ab dem 15.08.2003 kam es zu diesem Brand, der einen wochenlangen Feuerwehreinsatz mit sich brachte, hohe Kosten für die Kommune, für den Kreis und auch für das Land ebenfalls hervorrief. Beim Land möchte ich nur daran erinnern, dass wir es mit einer Ersatzvornahme zu tun hatten, die wir bezahlen mussten in Höhe von 1,2 Mio. die uns inzwischen leider bei der Thüringer Fernwasserversorgung gefehlt haben. Was war nun die Ursache? Wir hatten es mit einer Folge von wirtschaftlichen Problemen der Anlage zu tun. Und wie das dann immer so ist in Anlagen, wo ich mein Geld hauptsächlich damit verdiene, dass ich Abfall annehme und dafür Geld bekomme, dann werde ich in wirtschaftlichen Problemsituationen natürlich mehr Abfall annehmen als ich recycle, als ich verarbeite, denn das Recyceln kostet ja letzten Endes das Geld und dann kommt es zu Abfallmengenüberschreitungen. Schon ab Januar 2001 stellte das Staatliche Umweltamt Gera diese Abfallmengenüberschreitungen fest. Im August 2001 kam es dann zur Insolvenz des Betreibers, der dementsprechend auch nicht mehr in der Lage war, diese überschrittenen Mengen zu beseitigen. Es gab anschließend einen neuen Betreiber, der sollte dann nach einem Vertrag die Mengen abbauen. Doch was passierte? Die Mengen wurden nicht abgebaut, sondern es kam zu weiteren Überschreitungen und der Betreiber ging dann folgerichtig wieder in Insolvenz. Im Jahr 2003 hatten wir es dann mit einem dritten Betreiber zu tun, der sollte wieder die Mengen abbauen, hat es zum Teil sogar getan und dann kam es zum Brand. Zu einem Annahmestopp für Baumischabfälle kam es über die gesamte Zeit nicht. Die Reaktionen der Landesregierung auf den Brand in Gösen waren eine verkündete Sofortkontrolle, eine Sofortkontrolle der hundert ähnlichen Anlagen, wie wir es in Gösen vorgefunden hatten. Nun werden solche Anlagen generell einmal jährlich turnusmäßig kontrolliert und wenn es Probleme gibt auch öfter. So war es schon etwas verwunderlich, dass die Sofortkontrollen, die angekündigt wurden, ein Dreivierteljahr in Anspruch genommen haben.
Herr Minister, Sie sind darauf eingegangen wie umfangreich die Kontrollen stattgefunden haben, dass man auch andere Behörden mit eingebunden hat, das ist lobenswert. Das ist auch eine neue Form der Kontrolle und ich begrüße diese integrative Kontrolle, die dort jetzt eingeführt wurde, aber trotzdem hätten wir ein Instrument finden müssen, wie zumindest erst einmal eine schnelle Kontrolle der Anlagen, sicherlich etwas oberflächlicher, hätte durchgeführt werden können, wo ich aber sofort große Mengenüberschreitungen hätte feststellen können, um dann hier ein entsprechendes Behördenhandeln einzuführen.
Spätestens der Zwischenbericht, der uns vorgelegt wurde, hat ja auch die Brisanz des Zustandes dieser 100 Recycling-Anlagen deutlich gemacht. Ihr Endbericht, den Sie
heute gegeben haben, der von 50 Prozent von Anlagen mit erheblichen Mängeln gesprochen hat, hat das letzten Endes bestätigt.
Inzwischen kommen neue Probleme hinzu. Meine Kollegin Frau Dr. Klaubert ist ja auf das Beispiel Altenburg schon eingegangen. Ihre Kleine Anfrage, in der Drucksache 3/4166 beantwortet, die hat dazu schon einiges gesagt. Ich möchte daraus kurz vortragen: Mit Schreiben vom 13. März 2003 stellte die Firma Euro Best Business GmbH & Co. KG beim Thüringer Landesverwaltungsamt den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen in Verbindung mit einer Anlage zu deren Behandlung. Die Genehmigung wurde am 6. Oktober 2003 unter Vorbehalt der Eintragung einer Vereinigungsbaulast und der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung erteilt. Sie ist aber aufgrund der bislang nicht erfüllten Voraussetzungen noch nicht wirksam. Das heißt, die Ablagerung von Reifen auf diesem Grundstück war generell noch nicht genehmigt und trotzdem kam es zu einer Überschreitung der beantragten Lagermenge in Höhe von 4.000 bis 6.000 Tonnen. Das Staatliche Umweltamt Gera kontrollierte das regelmäßig, teilweise bis zu einem Abstand von einer Woche und trotzdem kam es zu dieser Überschreitung.
Meine Damen und Herren, dieses bisherige Handeln erinnert ein wenig an eine Mücke aus Lessings Fabel, die den schlafenden Löwen mit ihrem Stich für seine Raubgier strafen wollte, sie lobte sich - Frau Präsidentin, ich möchte das mal zitieren: "Ich bin es, die den Wald befreite, wo seine Mordlust sonst getobt, seht Schwestern, den der Tiger scheut, der stirbt, mein Stachel sei gelobt. Die Schwestern jauchzten voll Vergnügen um ihre laute Siegerin wie: Löwen, Löwen zu besiegen, wie Schwester kam dir das in Sinn. Ja, Schwestern, wagen muss man, wagen. Ich hätte es selber nicht gedacht, auf lasset uns mehr Feinde schlagen, der Anfang ist so schön gemacht. Doch unter diesen Siegesliedern, da jede vom Triumpfe sprach, erwacht der matte Löwe wieder und eilt erquickt dem Raube nach."
Meine Damen und Herren, diese Art von Kontrolle und Maßnahmen können wir uns nicht leisten, ein anderes Handeln der Verwaltung ist nötig. Wir brauchen regelmäßige Brandschutzkontrollen gerade auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr, wir brauchen eine automatische Erfassung des Warenein- und -ausgangs. Herr Krauße, es ist gar nicht nötig, dass ich an jede Anlage 24 Stunden lang einen Kotrolleur stelle, diese Anlagen haben alle automatische Wagen, die elektronisch das Gewicht erfassen, was rein geht und das Gewicht erfassen, was raus geht und das kann ich natürlich heutzutage mit der entsprechenden Rechentechnik bearbeiten, so dass in den Ämtern hier eine Diskrepanz sofort auffallen kann. Dann weiß ich eben, aha da scheint es ein Problem zu geben und dann frage ich eben mal nach, wenn mir mein Rechner gemeldet hat, da kommt es zu einer Abfallmengenüberschreitung. Ich glaube, das ist im Zeitalter der Computer eigentlich kein
Ding, was allzu viel Anforderungen an uns stellt. Aber es ist auch notwendig, dass wir Maßnahmen ergreifen, die sichern, dass im Fall einer Betreiberinsolvenz die Anlagenberäumung nicht zulasten der öffentlichen Hand geht. Herr Krauße, Ihrer Forderung, dass wir die Möglichkeiten der BImSch entsprechend ausreizen sollten, möchte ich mich da nur anschließen.
Sie sprachen vorhin auch davon, dass Deutschland Verwertungsweltmeister ist und das ist gut so. Ich hätte mir z.B. auch in Südthüringen gewünscht, dass wir keine Müllverbrennungsanlage bauen, sondern eher eine Anlage, die einen Teil des Abfalls verwertet, dort errichtet hätten, dementsprechend habe ich auch gegen die
Vergabe protestiert beim Landesverwaltungsamt, weil meiner Ansicht nach unter Vergabe hätte berücksichtigt werden müssen, dass es einen Bieter mit einer teilweisen Verwertung gegeben hat, aber die Verwertung muss natürlich ordentlich laufen. Das, was hier in Thüringen geschieht, ist eigentlich eine Schande für diesen wirklich positiven Wirtschaftszweig. Wir müssen uns sehr kümmern, dass ein vernünftiger Ruf der Recyclingbranche, die wir eigentlich so dringend brauchen in einer Zeit, wo Rohstoffe knapp werden, wieder hergestellt wird. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist alles richtig, was hier gesagt worden ist. Bis auf eins, Frau Becker, bis auf eins und das nehme ich Ihnen ganz einfach übel, denn Sie wissen das: Was ich Ihnen zusage, halte ich auch.
Da brauche ich nicht noch mal Ihre Aufforderung dazu oder Ihr Treiben in diese Richtung. Es ist richtig, wir müssen die Kontrollen ändern. Herr Kummer, die Fabel ist Klasse, die Fabel ist wirklich Klasse.
Ich kann Ihnen nur eins sagen dazu, das hohe Haus hat es hier in der Hand, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass wir schärfer, strenger kontrollieren und so
Was die Überwachung der Mengen betrifft, also Sie haben ja vollkommen Recht, es geht alles, nur wir haben mit anderen Überwachungsmöglichkeiten schon unser Desaster erlebt. Da bin ich etwas vorsichtig. Ich will noch mal ein Wort dazu sagen, deswegen habe ich mich eigentlich gemeldet. Was die Erhöhung der Anlagen betrifft von 250 auf 800, die Differenz sind ja Anlagen, die auf baurechtlichen Genehmigungen beruhen. Der Bund hat aber mit seiner IV. BImSch-Verordnung eine andere rechtliche Situation geschaffen, dass diese Anlagen auch nach emissionsrechtlichen Kriterien zu beurteilen und zu genehmigen sind. Das ist eine ganz andere Situation auch für den Betreiber der Anlage, der unter ganz anderen Voraussetzungen herangegangen ist, und das macht uns eigentlich jetzt die Sorge bei der Nachbereitung und bei der Nachkontrolle dieser Anlagen, denn die müssen alle nachgenehmigt werden. Das ist ein immenser Aufwand. Auch was die Sicherheitsleistung betrifft bin ich dafür, die Sicherheitsleistung dementsprechend zu fördern. Wir haben jetzt die rechtliche Grundlage dafür, die wird auch dementsprechend gefördert werden. Aber gegen eins verwahre ich mich immer wieder, das kam hier so ein bisschen raus: Die einzigen, die kontrollieren sollen, ist das Land. Land mach du mal, geh du mal voran. Es gibt Kommunen, in denen die Anlagen stehen, die teilweise auch genehmigt haben, die auch sehr froh darüber waren, dass der einzelne Betreiber da hingekommen ist. Es gibt Landkreise, die auch sehr froh darüber waren, dass sie gekommen sind. Nur in der Endkonsequenz bei der Kontrolle, wenn dann was passiert ist, will es keiner gewesen sein, will keiner Verantwortung tragen. Ich denke, das geht nicht ganz. Bei all dem, was hier gesagt worden ist, dem ich zustimme, muss ich aber auch sagen, die Verantwortung, gerade für diesen sensiblen Bereich, müssen wir alle wahrnehmen.
Es gibt jetzt keine weiteren Redemeldungen mehr, die Aussprache ist damit beendet. Dann frage ich: Gibt es Widerspruch zu der Feststellung, dass dem Berichtsersuchen Genüge getan worden ist? Diesen Widerspruch gibt es nicht. Dann ist das Berichtsersuchen erfüllt, wir können den Tagesordnungspunkt abschließen, und ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 a auf
Zur Situation von Drogengebrauch im Freistaat Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/4196
Begründung wird, wie ich höre, nicht gewünscht, so dass ich die Landesregierung bitte, den Sofortbericht zu leisten. Herr Minister Zeh, Sie werden das sein, der das macht? Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich den Sofortbericht zum Antrag der CDU-Fraktion abgeben. In diesem Antrag wird die Landesregierung um Darstellung gebeten, ob und inwieweit sie eine Verharmlosung des Konsums von Cannabis im Freistaat beobachtet und wie dem gegebenenfalls entgegengewirkt werden kann. Ja, meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung beobachtet seit geraumer Zeit mit großer Sorge eine Verharmlosung von gefährlichen Drogen. Die Verharmlosung wird von verantwortlichen Politikern sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene betrieben. Jüngste Beispiele im Freistaat Thüringen sind das Wahlprogramm der SPD, sind Äußerungen von Politkern
und Frau Rothe auf Landesebene, und ist auch ein mehrere Tage altes Inserat der PDS-Jugend aus Thüringen in einer Jugendzeitschrift, in dem Legalisierung weicher Drogen gefordert wird.
Meine Damen und Herren, diese Ansätze von SPD, PDS und Grünen für eine Liberalisierung von Drogen verlassen das Ziel, unsere Gesellschaft nach Möglichkeit drogenfrei zu halten.
Sie sind keine Alternative zur Suchthilfe. Die Forderungen von SPD, PDS und Grünen nach Drogenfreigabe sind verantwortungslos, insbesondere und gerade gegenüber unseren Kindern und jungen Menschen.
Meine Damen und Herren, jede Lockerung wird den Trend zu unbekümmertem Cannabisgebrauch im Freundeskreis verstärken. Mit diesen fragwürdigen Positionen wird den jungen Menschen fälschlicherweise signalisiert, ein bisschen Cannabis macht ja nichts. Das ist eine gefährliche
Verharmlosung. Mit dem Irrweg der Bagatellisierung von Rauschmittelmissbrauch wird das vielfache Leid betroffener Jugendlicher und ihrer Familien ignoriert. Die Realität auch bei uns in Thüringen zeigt doch, dass junge Konsumenten bei regelmäßigem Gebrauch Langzeitschäden davontragen. Die normale soziale Entwicklung dieser jungen Menschen wird gestört, sie können ihr eigentliches Leistungsniveau nicht halten und rutschen ab. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss von 1994 die Länder zugleich aufgefordert, für eine einheitliche Praxis der Staatsanwaltschaften bei der Anwendung des § 31 a Betäubungsmittelgesetz zu sorgen. Hier handelt es sich darum, dass man von der Verfolgung bei geringen Mengen absehen sollte. Darum geht es ja: Was sind eigentlich geringe Mengen? Noch immer weisen die Richtlinien der Landesjustizverwaltungen eine erhebliche Bandbreite in Deutschland bezüglich einer noch zu tolerierenden so genannten geringen Menge des Besitzes von Cannabis-Produkten auf. Das, meine Damen und Herren, untergräbt meines Erachtens jede Glaubwürdigkeit von richtiger und guter Drogenpolitik. Im Übrigen vertrete ich da gar keine parteipolitischen einseitigen Positionen. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Frau Marion Caspers-Merk, die ja bekanntlich nicht der CDU angehört, hat eindringlich vor dem Gebrauch von Cannabis-Produkten gewarnt.
Nein, das steht in Ihrem Parteiprogramm so drin. Ich darf erst mal meine Rede noch zu Ende führen, Herr Gentzel, Sie können sich hier ja auch äußern.
In einer Fachtagung des Bundesgesundheitsministeriums im März 2002 hat Frau Caspers-Merk dazu ausführlich Stellung genommen. Der Bericht über diese Veranstaltung und das Referat von Frau Caspers-Merk liegen ja als Broschüre vor. Herr Gentzel, wenn Sie es nicht haben, können Sie es sich bei mir abholen, ich kann Ihnen das zur Verfügung stellen. Dort heißt es wörtlich, ich darf zitieren, Frau Präsidentin: "Gerade Jugendliche konsumieren häufig Cannabis mit dem Bewusstsein, gesundheitlich kein großes Risiko einzugehen. Gerade deshalb ist die Freigabe von Cannabis-Produkten das falsche Zeichen."
Meine Damen und Herren, wir haben ja gestern gerade die Diskussion auch im Bundestag über die Suchthilfeproblematik der alkoholischen Mixgetränke, der so ge