Protokoll der Sitzung vom 03.06.2004

Ja, liebe Frau Ellenberger, dass es Blödsinn ist, das habe ich eben bewiesen. Herr Gentzel hat den Blödsinn erzählt. Da kann ich nichts dafür, wenn er Blödsinn erzählt.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ist doch Blödsinn; Sie müssen zuhören.)

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Zuhören, das ist das Problem.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns in Ruhe und mit der gebotenen Seriosität dieses behandeln. Ja, meine Damen und Herren, Seriosität, natürlich. Von Ihnen habe ich, bitte schön, bisher nichts als Bedenkenträgertum gehört, keinen eigenen Vorschlag, wie irgendetwas umgesetzt werden soll, meine Damen und Herren.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Haben Sie wieder nicht zugehört?)

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß ja, es ist unterdessen in Deutschland durchaus üblich, dass man schon für weise gehalten wird, wenn man Bedenkenträger ist.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Zuhören ist Ihr Problem. Sie wissen nichts.)

Aber damit ist bisher kein einziges Problem gelöst worden. Hier ist etwas auf dem Tisch.

(Beifall bei der CDU)

Hier müssen wir ein Problem lösen. Man kann das ablehnen, was in diesem Referentenentwurf steht - übrigens auch eine Ungewöhnlichkeit, dass wir uns im Landtag bereits über einen Referentenentwurf unterhalten, als wären wir zumindest in der ersten Beratung. Aber vielleicht ist es ganz gut, dass wir uns darüber unterhalten.

Meine Damen und Herren, ich denke, eine Verabschiedung noch vor der Landtagswahl würde nicht dem Thema und auch nicht den Beteiligten gerecht werden. Deswegen muss

dieses gut durchdacht werden. Wenn ich zu den Finanzen komme, die Frage, wer soll Wasser-/Abwasseranlagen, die Investitionen bezahlen, dann frage ich auch: Wer hat Nutzen davon? Ich behaupte, die Gemeinschaft insgesamt; ich behaupte, die Grundstückseigentümer und Hausbesitzer; und ich behaupte, die Mieter. Also bitte, meine Damen und Herren, eine gemischte Finanzierung, und zwar so, wie es dieses Gesetz aufgegriffen hat.

Meine Damen und Herren, nur ein Mix bei der Bezahlung von allen Beteiligten kann, glaube ich, eine gerechte Gebühren- und Beitragssatzsituation erbringen. Das Zinshilfeprogramm wird weiterlaufen müssen, es werden Strukturfördermittel gegebenenfalls eingebracht werden müssen.

Meine Damen und Herren, ich denke, das, was angekündigt ist, sollte realisiert werden. Herr Ramelow, Sie haben in der Zeitung am 03.05.2004 formuliert und das haben Sie übrigens auch am 06.05.2004 hier im Plenum formuliert: "Nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen." Ich meine, als Abgeordneter von Weimar steht mir das zu, Goethe zu zitieren. Ich meine, wir haben hier etwas schwarz auf weiß und wir können es nach Hause tragen und wir können es besprechen. Etwas Wahlkampf muss bei mir auch noch sein. Ich weiß, Sie beide - Fraktionen von rechts und links - Sie hätten es nicht gern schwarz auf weiß, sondern lieber rot auf rot. Aber, meine Damen und Herren, rot auf rot ist schlecht zu lesen

(Beifall bei der CDU)

und ist auch schlecht für Thüringen. Deswegen bleiben wir bei schwarz auf weiß. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Sedlacik gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Ministerpräsident und der Thüringer Innenminister haben ihre Vorschläge zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes unter anderem damit begründet, dass die bisherigen Regelungen durch die Kommunalpolitiker nicht im Interesse der Bürger umgesetzt wurden. Als ehrenamtliche Bürgermeisterin eines kleinen Städtchens Hohenleuben und somit geborenes Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbands Zeulenroda weise ich derartige Unterstellungen und Diskreditierungen von Kommunalpolitikern zurück.

Als Kommunalpolitikerin weiß ich, dass wir uns schon mehr als zehn Jahre als Kommunalpolitiker für bürgerfreundliche Regelungen bei der Erhebung von Gebühren und Beiträge bemühen. Jedoch wurde jeder Versuch, der in

eine derartige Zielrichtung ging, durch die zuständige Kommunalaufsicht mit Verweis auf die Gesetzeslage zunichte gemacht. Ich verweise ausdrücklich darauf, dass die Kommunalaufsichten Landesbehörden sind und Sie, Herr Innenminister, ihr oberster Dienstherr.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Der weiß gar nicht, wovon er redet.)

An einem konkreten Beispiel möchte ich die Situation darstellen: Hören Sie zu, Herr Trautvetter.

(Zwischenruf Trautvetter, Innenminister:... Kommunalaufsicht ist Kommunalbehörde. Das sind keine Landesbediensteten... Leute, Leute.)

Von Anfang an wollten die Kommunalpolitiker des Zweckverbands Zeulenroda die Beitragsbescheidung nach der tatsächlichen Bebauung der Grundstücke vornehmen. Die Kommunalaufsicht zwang uns unter Androhung rechtsaufsichtlicher Mittel, die Bescheidung nicht nach der tatsächlichen, sondern nach der möglichen Bebauung vorzunehmen. Und selbst im April 2004 wurde in einem Rundschreiben des Innenministeriums im Zusammenhang mit der neuen Zinshilferichtlinie nochmals auf diese Verfahrensweise ausdrücklich hingewiesen. Nunmehr tut der Ministerpräsident so, als würde er schon immer eine Bescheidung auf der Grundlage der tatsächlichen Bebauung favorisieren. Doch die kommunale Praxis und die Tätigkeit der Kommunalaufsicht sah anders aus. Sie erzwang eine Bescheidung nach der möglichen Bebauung. Allein dieses Beispiel belegt doch die Falschbehauptung des Ministerpräsidenten und des Innenministers. Nicht die Kommunalpolitiker tragen die Hauptverantwortung für das Kommunalabgabenchaos, sondern die Thüringer Landesregierung. Als Kommunalpolitikerin verwahre ich mich dagegen, dass die Landesregierung nunmehr den Kommunalpolitikern die Misere mit in die Schuhe schieben will.

Meine Damen und Herren, nicht Ihre Ankündigung vom 1. Mai 2004 ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunalpolitiker, die bisher in Treu und Glauben die Kommunalabgabenpolitik der Landesregierung umgesetzt haben, und das Schlimme ist, die Geheimniskrämerei geht weiter. Ich war vorige Woche zur letzten Verbandsversammlung. Dort wurden die Auswirkungen, die Ihre Ankündigungen, Herr Ministerpräsident, haben, in dem Zweckverband erläutert und danach gleich wieder eingesammelt, damit ja keine Informationen an die Öffentlichkeit treten können.

Der nunmehr vorliegende Referentenentwurf lässt für die kommunale Ebene Schlimmes erahnen. Es werden neue Rechtskonflikte erzeugt, die auf Kosten der Kommunen ausgetragen werden sollen, und eine derartige kommunalfeindliche Politik der Landesregierung lehne ich ab. Ich fordere die Landesregierung auf, schaffen Sie Klarheit vor den Landtagswahlen im Interesse der Bürger, aber auch im Besonderen im Interesse der Kommunalpolitker, die bereit sind, auch nach dem 27. Juni in diesem Land Ver

antwortung zu übernehmen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Herr Ministerpräsident, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Schluss noch kurz zur Debatte aus meiner Sicht einige Punkte. Ich will beginnen mit dem angeblichen Zitat des Kollegen Fraktionsvorsitzenden der SPD aus dem CDU-Landtagswahlprogramm von 1999. Ich weiß nicht, wo er das, was er hier vorgetragen hat, gelesen hat, das kann jedenfalls nicht aus dem veröffentlichten Programm stammen. Ich zitiere: "Die Spielräume und Möglichkeiten der sozialen Abfederung von Gebühren und Beiträgen im kommunalen Abgabengesetz des Freistaats Thüringen sind inzwischen die bürgerfreundlichsten in ganz Deutschland. Sie erlauben eine einzelfallbezogene Handhabung je nach der wirtschaftlichen Situation des Einzelnen, z.B. durch Streckung der Zahlungszeiträume. Entscheidungsspielräume des Kommunalabgabengesetzes werden wir weiter konsequent zu Gunsten der Bürger nutzen."

(Beifall bei der CDU)

So weit unser Programm.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau in diesem Sinn wurde auch bis zur aktuellen Stunde die Landesregierung in dieser Legislaturperiode aktiv. Ich erinnere daran, dass wir in diesem Land sehr viel Geld in den letzten Jahren investiert haben, aber auch über Strukturund Zinshilfe und Finanzhilfe investiert haben. In der Summe sind es über 1,7 Mrd.     88)   und als Strukturhilfe ausgezahlt worden sind. Ich erinnere an die Novelle des Kommunalabgabengesetzes, die vorletzte im Jahr 2000. Ich erinnere an die betriebswirtschaftliche Untersuchung der Zweckverbände, die so genannte Tiefenprüfung, und es ist mehrfach angesprochen worden, die Gründung der Wasser- und Abwassermanagement GmbH, die genau dazu führen soll, dass die betriebswirtschaftliche Straffung in einigen Verbänden auch gelingt. Ich erinnere daran, dass wir vor einigen Wochen die Zinshilferichtlinie verbessert haben. All das, um genau diesen Auftrag, Entscheidungsspielräume des Kommunalabgabengesetzes für die Bürgerinnen und Bürger zu nutzen, auch wirksam werden zu lassen.

Und natürlich kann man auch in der jetzigen Rechtsvorlage eine ganze Reihe von individuellen Lösungen finden, zum Beispiel das angesprochene Problem der Feststellungs- und Leistungsbescheide ist gängige Rechtsmöglichkeit und wird in vielen Verbänden in Thüringen auch als gängige

Rechtsmöglichkeit praktiziert. Natürlich ist das Beispiel, was zum Schluss Kollegin Sedlacik hier dargestellt hat, ein Beweis von kommunaler Inkompetenz, wenn Sie sich als Verbandsrätin bieten lassen,

(Beifall bei der CDU)

dass nicht die Transparenz im Mittelpunkt steht, sondern die Intransparenz. Dadurch entstehen bei den Bürgerinnen und Bürgern mit Recht die Sorgen, dass die Politik, und sie unterscheiden da nicht, sowohl die Kommunalpolitik als auch die Landespolitik möglicherweise mit Ihnen Arges im Schilde führt. Transparenz in diesem ganzen Prozess ist das Allerwichtigste, damit die Bürgerinnen und Bürger auch wissen, was möglicherweise auf sie zukommt, um sich auch in diesen Diskussionsprozess einzuschalten.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau aus diesem Grund, der damals in unserem Landtagswahlprogramm aufgeschrieben wurde, haben wir nach meinen Thüringenbereisungen dieses Kommunalabgabengesetz erneut zur Novelle vorgeschlagen. Dies deshalb, weil bürgernahe und sozialverträgliche Kommunalabgaben nach unserer Überzeugung - und das kann man im Programm auch nachlesen - in ganz Thüringen, in allen Verbänden und für alle Bürgerinnen und Bürger gelten müssen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe am 1. Mai Ziele vorgegeben - richtig, als Parteivorsitzender -, wir haben aber am 4. Mai, wenige Tage später, im Thüringer Kabinett diese Ziele erneut besprochen und der Innenminister hat die Überarbeitung des Kommunalabgabengesetzes vorgenommen. Wir haben dann am 25. Mai die Änderung des Kommunalabgabengesetzes im Kabinett beschlossen und genau die vorgegebenen Ziele umgesetzt und jetzt wird angehört. Diese Anhörung ist auch zwingend, weil sie den demokratischen Regeln und auch unseren Gesetzen entspricht,

(Beifall bei der CDU)

und wir werden die beschlossenen Gesetze des Thüringer Landtags beachten. Eines hat Wolfgang Fiedler schon heute zitiert. Es funktioniert nicht, dass das Kabinett ohne eine intensive Besprechung zum Beispiel mit den kommunalen Spitzen,

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Na Mensch, das ist doch eine Binsenweisheit.)

aber auch mit den anderen Kommunalvertretern, Zweckverbandsvertretern und Aufgabenträgern diese Gesetzesnovelle bespricht.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Sie haben fünf Jahre Zeit gehabt.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir über fünf Jahre diskutieren, fallen uns andere fünf Jahre ein, nicht die letzten fünf.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich interessiert mich der zeitgeschichtliche Beitrag vom Kollegen Gentzel auch, aber mich hätte gefreut, wenn zu dem zeitgeschichtlichen Beitrag an irgendeiner einzigen Stelle auch nur ein Anteil einer Lösung vorgeschlagen worden wäre. Es war halt doch nur ein Beitrag zur Zeitgeschichte