Ja. Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung der Anfrage an den Innenausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das Quorum ist erreicht. Damit ist die Überweisung erfolgt und wir können die Frage beenden und kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/453. Bitte Frau Abgeordnete Dr. Klaus.
Die geltende Richtlinie zur Förderung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen im Freistaat Thüringen vom 26. Februar 1999 nach § 7 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung der Insolvenzordnung soll nach dem Willen des zuständigen Sozialministeriums zum 1. Juli 2000 novelliert werden.
1. Welche Gründe hat die Landesregierung, die Honorarund Sachkostenpauschale für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung ab 1. Juli 2000 zu senken?
2. Welche Kosten werden für die Einrichtung der juristischen Zentralstelle im Rahmen der Insolvenzberatung für das Land entstehen?
3. Wie hoch werden nach Ansicht der Landesregierung die Mehrkosten sein, die auf die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung im Jahr 2000 und in den darauf folgenden Jahren zukommen?
4. Wie hat sich seit In-Kraft-Treten der Insolvenzordnung die Zahl der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen in Thüringen entwickelt?
Zu Frage 1: Die Auswertung statistischer Erhebungsbögen, die von allen anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September zu führen waren, hat ergeben, dass die bisherige Honorar- und Sachkostenpauschale in acht Landkreisen und kreisfreien Städten nicht ausgeschöpft wurde. Bei der Festsetzung der Höhe der zukünftigen Sachkostenpauschale wurde berücksichtigt, dass die Honorarausgaben der Träger durch die Einrichtung der juristischen Zentralstelle sowie die Gelder für Erstausstattung von Beratungsstellen zukünftig unwesentlich sein werden. Das heißt, die Erstausstattung der Verbraucherinsolvenzberatungsstellen ist erfolgt. Eine regelmäßige Neuausstattung ist ja nicht jedes Jahr erforderlich. Auch war die bisherige Sachausgabenpauschale im Vergleich zu anderen Landesförderungen im Beratungsstellenbereich zu hoch bemessen. Daraus ergibt sich eine gewisse Einschrän
Zu Frage 2: Für die Finanzierung einer juristischen Zentralstelle werden eine Förderung in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Personalausgaben und ein einmaliger Zuschuss zur Erstausstattung in Höhe von 10.000 DM sowie ein jährlicher Zuschuss zu den Sachausgaben in Höhe von 10.000 DM veranschlagt.
Zu Frage 3: Auf die Landkreise und kreisfreien Städte kommen keine Mehrausgaben zu, da die Richtlinien erlauben, dass die kommunale Förderung in dem bisherigen Umfang für zwei Jahre erhalten bleibt.
Zu Frage 4: Die Insolvenzordnung ist zum 1. Januar 1999 in Kraft getreten. 1999 gab es danach 40 anerkannte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, davon wurden 37 vom Freistaat gefördert. Im Jahr 2000 gibt es 41 anerkannte Beratungsstellen, davon werden 38 gefördert. Eine aktuelle Beratungsstatistik für 1999 liegt uns noch nicht vor, also für das gesamte Jahr, dieses muss noch erfolgen.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zum Teil feste Honorarverträge vor Ort haben und diese nur sehr schwer kündigen können zu Gunsten einer zentralen Beratungsstelle und darüber hinaus Auch der Einwand von den Beratungsstellen kommt, dass sie vor Ort auch Juristen brauchen und manchem eben mit einer zentralen Beratungsstelle nicht geholfen ist? Haben Sie das in Ihren Überlegungen mit berücksichtigt?
Es ist in den Überlegungen mit berücksichtigt worden, aber diese zentrale Beratungsstelle macht Sinn und macht auch eine finanzielle Einsparung, das gebe ich ohne Weiteres gerne zu. Wir müssen auch mit dem Geld vernünftig umgehen und das ist mit der Liga und mit der Landesarbeitsgemeinschaft so besprochen worden.
Herr Minister, kann aufgrund der durch die Träger der Beratungsstellen bzw. durch die Mitarbeiter der Beratungsstellen erhobenen Statistikdaten nicht eine Aussa
ge getroffen werden über die Entwicklung der Fallzahlen, sowohl was die Schuldnerberatung betrifft als auch was die Verbraucherinsolvenzberatung betrifft? Ich glaube, da gibt es einen massiven Anstieg, der nachzuweisen wäre.
Herr Gerstenberger, ich kann Ihnen die Zahlen jetzt im Augenblick nicht sagen, aber ich habe sie Ihnen schon einmal gesagt hier im Plenum, und zwar für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September. Die Statistik bis Ende des Jahres ist im Augenblick noch in der Bearbeitung.
Herr Minister, ist es richtig, dass bisher keine der anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungen im Jahr 2000 Fördermittel ausgezahlt bekommen hat? Und wenn ja, warum?
Dieses ist möglich, aber die Gelder sind unterdessen angewiesen. Es stimmt nicht ganz so. Es sind an diejenigen, die es nötig haben, Abschläge gezahlt worden.
Gibt es weitere Nachfragen? Die gibt es nicht, dann ist die Frage damit beantwortet. Wir kommen zur Frage 3/454, Frau Abgeordnete Sedlacik.
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am 21. Dezember 1999 (AZ: 3 K 3149/98) einen Vorlagebeschluss nach Artikel 100 des Grundgesetzes (GG) an das Bundesverfassungsgericht erlassen. Das Gericht hält die Übergangsregelungen nach § 73 des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit Artikel 143 Abs. 2 GG für verfassungswidrig. Insbesondere die abweichende Bezahlung Ost der Beamten wird als Verstoß gegen Artikel 3 und Artikel 33 Abs. 5 GG angesehen. Nach den Grundsätzen des Berufsbeamtentums sei es nötig, dass für gleiche und vergleichbare Dienstposten derselben Laufbahn im Hinblick auf die vom Träger des öffentlichen Amtes geforderte gleiche Tätigkeit, gleiche Leistung, gleiche Verantwortung und gleiche Arbeitslast gleiche Besoldung gewährt wird, so das Gericht in seiner Begründung. Entsprechend sollen
die Dienstherren verurteilt werden, rückwirkend zum 1. Januar 1996 die Beamtenbezüge Ost auf das Niveau West anzuheben. Die geschilderte Situation gilt nur für Beamte, nicht für Angestellte.
1. Wie bewertet die Landesregierung die geschilderte Situation unter Berücksichtigung der daraus resultierenden finanziellen Mehraufwendungen für das Land und die Kommunen?
2. Wie viele Beamte aus welchen Ministerien haben entsprechend der Empfehlung des Beamtenbundes bereits jetzt auszahlende Stellen aufgefordert, die ab 1. Januar 1996 vorenthaltenen Bezüge auf der Basis von 100 Prozent Westbezüge zu gewähren, und wie viele dieser Anträge wurden bereits mit welchem Ergebnis bearbeitet?
3. Welche Informationen liegen der Landesregierung bezüglich der Fragestellung 2 aus den Kommunen vor?
4. Welche Zielstellung verfolgt die Landesregierung, unabhängig von den Erfolgsaussichten des Verfahrens beim Bundesverfassungsgericht, bezüglich der Beseitigung der Ungleichbehandlung in der Beamtenbesoldung in Ost und West?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Sedlacik wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg haben wird. Sie teilt damit die Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, das einen Monat nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden ausdrücklich erklärt hat, dass die abgesenkte Besoldung verfassungsgemäß ist. Sollte dennoch das Bundesverfassungsgericht die Ostbesoldung rückwirkend als verfassungswidrig ansehen, könnten daraus Nachzahlungsansprüche von bis zu 860 Mio. DM für das Land und 140 Mio. DM für die Kommunen für die Jahre 1996 bis 2000 entstehen. Dies würde die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte nicht nur in Thüringen erheblich beeinträchtigen.
Zu Frage 2: Bisher haben ca. 10.000 Landesbeamte die volle Besoldung beantragt. Die Oberfinanzdirektion Erfurt, Zentrale Gehaltsstelle, ist zurzeit bei der Erfassung der
Anträge. Eine Aufteilung nach Ressorts konnte bisher wegen des damit verbundenen Aufwands nicht erfolgen. Der Bundesinnenminister hat im Februar den Ländern empfohlen, die Anträge abzulehnen und in den daraus folgenden Widerspruchsverfahren die Entscheidung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes auszusetzen. Der Freistaat wird entsprechend vorgehen.
Zu Frage 3: Wegen der Vielzahl der jeweils zuständigen Kommunen liegt zurzeit der Landesregierung keine Information vor.
Zu Frage 4: Die Frage steht im engen sachlichen Zusammenhang mit den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Es wäre nicht sachgerecht, den Verhandlungsergebnissen durch die öffentlichen Äußerungen vorauszugreifen.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen. Die Frage ist damit beantwortet und wir kommen zur Frage... Ich würde darum bitten, dass Sie ein ganz kleines bisschen eher die Hand heben, damit ich das erkennen kann und nicht etwa schon die Frage abschließe, bevor ich Sie entdeckt habe. Bitte schön, Frau Abgeordnete Neudert.
Also mit anderen Worten, Sie beantragen die Überweisung der entsprechenden Frage an den Haushalts- und Finanzausschuss. Das will ich nur für das Protokoll festhalten. Wer dafür stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das nötige Quorum ist erreicht, die Frage ist überwiesen. Damit können wir jetzt die Frage abschließen und wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Dr. Fischer, - Drucksache 3/466 -.
Das Bundesgesundheitsministerium plant eine zügige Neuordnung der Pflegeberufe. Dabei soll die Kinderkrankenpflege zugunsten einer "generalistischen" Ausbildung aufgegeben werden.
1. Wie bewertet die Landesregierung die Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums zur Neuordnung der Pflegeberufe?
2. Wie ist aus Sicht der Landesregierung die Kinderkrankenpflegeausbildung in Thüringen einzuschätzen?