Protokoll der Sitzung vom 14.04.2000

1. Wer ist Träger der landesweiten Koordinierungsstelle "Aktives Alter"?

2. Gab es eine Ausschreibung zur Besetzung der Stelle des Geschäftsführers für die landesweite Koordinierungsstelle "Aktives Alter", und wenn ja, wo wurde diese veröffentlicht?

3. Falls es eine Ausschreibung gegeben hat, wie viele Bewerbungen auf oben genannte Geschäftsführerstelle sind eingegangen?

4. Zu welchem Zeitpunkt soll die Stelle des Geschäftsführers besetzt werden?

Herr Minister Dr. Pietzsch antwortet für die Landesregierung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zu Frage 1: Das Land Thüringen unterstützt seit dem 1. Januar 1998 das soziokulturelle Forum Weimar mit der Aufgabe, neue Formen der offenen Altenhilfe für den Freistaat Thüringen zu entwickeln und ihre Umsetzung zu fördern. Die Projektförderung von jährlich 170.000 DM gliedert sich auf. Ich nehme einmal jetzt Geschäftsführer - ich werde nachher kurz etwas dazu sagen -, Personalkosten, Verwaltungskraft und anteilige Sachkosten. Träger des soziokulturellen Forums ist die Marie-Seebach-Stiftung in Weimar.

Zu Frage 2: Die Stelle eines so genannten Geschäftsführers des Forums wurde am 10. Dezember 1997 in der Zeitung "Thüringer Allgemeine" ausgeschrieben. Ich deutete es schon an, dass es sich nicht um eine Geschäftsführerposition im gesellschaftsrechtlichen Sinn handelt, sondern vielmehr um die Besetzung der wissenschaftlichen Leitung des soziokulturellen Forums.

Zu Frage 3: Auf die Ausschreibungen gingen 15 Bewerbungen ein.

Zu Frage 4: Ich hatte es vorhin schon erwähnt, die Stelle des wissenschaftlichen Leiters wurde am 1. Februar 1998 besetzt. Der damalig eingesetzte Leiter ist noch immer im Amt.

Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen, dann ist die Frage so beantwortet und ich rufe die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/525 von Frau Abgeordneten Dr. Klaubert auf.

Strukturanpassungsmaßnahmen im kulturellen Bereich

Nach Aussagen der Landesregierung soll die Umsetzung des Programms "Arbeitsförderung Ost" durch Qualitätskriterien bzw. Prioritätensetzung verbessert werden. Nach bisher bekannten Kriterien genießen Maßnahmen oberste Priorität, die in einen Dauerarbeitsplatz überführt werden können. Die vorhandene Infrastruktur im kulturellen Bereich (Theater, Museen, Filmförderung, künstlerische Vereine, Kulturhäuser, Jugendklubs u.a.m.) stützt sich auf eine Vielzahl von Strukturanpassungsmaßnahmen, die wiederum fast ausschließlich nur bis zum 30. Juni 2000 bewilligt sind. Die entsprechenden Träger sind jedoch nicht in der Lage, die Überführung in einen Dauerarbeitsplatz zu gewährleisten. In der Konsequenz würde die Anwendung des Kriterienkatalogs auf die Trägerlandschaft im Jugend- und kulturellen Bereich das Aus für zahlreiche bereits begonnene und neu geplante Projekte bedeuten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was unternimmt die Landesregierung, um auch nach dem 30. Juni 2000 die Trägerlandschaft sowie die Projekte im soziokulturellen, insbesondere im jugendkulturellen Bereich zu sichern?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, durch die Erweiterung des Projektmanagerprogramms die vorhandenen Projekte in Inhalt und Qualität sowie im Fortbestand zu sichern?

3. Welche weiteren bzw. anderen Möglichkeiten zur Sicherung eines Fest-Stellennetzes in der soziokulturellen Arbeit zieht die Landesregierung in Erwägung?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit zur Einführung einer Kulturpauschale (ähnlich der Jugend- pauschale), um soziokulturelle Arbeit künftig besser finanziell auszustatten?

Herr Minister Schuster, bitte.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Dr. Klaubert wie folgt:

Die Aussage, dass die Vielzahl von Strukturanpassungsmaßnahmen im kulturellen Bereich fast ausschließlich nur bis zum 30.06.2000 bewilligt sei, ist falsch. Die Träger, die einen bestandskräftigen Bewilligungsbescheid aus dem Jahre 1999 für die Folgejahre haben, brauchen keinen Maßnahmenabbruch zum 30.06.2000 zu befürchten. Hier besteht Rechtssicherheit für den Träger. Wir haben allein für die Maßnahmenbereiche Jugendhilfe, soziale Dienste, Sport und Kultur Vorbindungen in Höhe von 37 Mio. DM für das Jahr 2000 und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 24 Mio. DM für die Jahre 2001 und 2002. Das sind 2.300 Projekte mit über 3.800 Arbeitnehmern.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

Zu Frage 1: Die aus fachlicher Sicht notwendigen Projekte sind durch die vorgeschlagene Qualitätssteuerung gesichert. Wie eingangs bemerkt, gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die bereits durchfinanziert und langfristig bewilligt sind. Die Landesregierung wird künftig die SAM mit unterschiedlicher Priorität versehen. Dafür steht ein Katalog von arbeitswirtschaftlichen, sozialpolitischen und inhaltlichen Kriterien zu Verfügung. Für die Entscheidung zu Maßnahmenverlängerungen über den 30.06.2000 hinaus sind in jedem Einzelfall fachlich differenzierte Bewertungen durch die zuständigen Stellen erforderlich. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen erfolgt die Entscheidung zu den Verlängerungsanträgen. Das Ziel ist eine stärkere Berücksich

tigung qualitativer Aspekte.

Zu Frage 2: Das Programm "Managerprogramm" hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und zur Stabilisierung des breiten kulturellen Netzes beigetragen. Die Frage der Fortführung, seine Finanzausstattung und Fördermodalitäten wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Doppelhaushalts 2001/02 geprüft. Erst mit der Verabschiedung des nächsten Landeshaushalts werden die Rahmenbedingungen feststehen. Zum Fortbestand der Strukturanpassungsmaßnahmen weise ich darauf hin, dass die Förderung in allen Maßnahmenbereichen durch die Bundesgesetzgebung definiert ist. Das SGB III hat zuallererst die Beschäftigungswirkung im Blick. Der Fortbestand eines Projekts ist für maximal drei Jahre gesichert, im vierten Jahr nur dann, wenn ein Dauerarbeitsplatz eingerichtet wird.

Zu Frage 3: Die generelle landesseitige Absicherung und Finanzierung eines Netzwerks fester Personalstellen für die soziokulturelle Arbeit in Thüringen kann es nicht geben. Im Bereich der sozialen Dienste und der Jugendhilfe muss in Zusammenarbeit mit den zuständigen kommunalen Stellen ein klares Planungskonzept bei SAM erarbeitet werden. Auch für die Bereiche Kultur und Breitensport müssen entsprechende Abstimmungen und Planungen mit den jeweils zuständigen Stellen erfolgen. Dies muss unter Qualitätsgesichtspunkten geschehen. Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft werden auch vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Forschung und Kunst im Rahmen der Projektförderung unterstützt. In die Förderung eines Projekts können auch die damit verbundenen Personalkosten einfließen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Honorarkräfte oder fest angestelltes Personal handelt. Die Entscheidung, einen unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen, trifft der Arbeitgeber, also die jeweilige Kultureinrichtung.

Zu Frage 4: Die Einführung der Jugendpauschale als SAMAnschlussförderung und als Brücke zu einem Dauerarbeitsplatz hat sich bewährt. Eine direkte Übertragung auf den soziokulturellen Bereich in Form einer Kulturpauschale ist jedoch aus folgenden Gründen nicht sinnvoll: Die Kunst- und Kulturförderung des Landes und der Kommunen deckt ein breites Spektrum an Kultureinrichtungen und Kulturprojekten in freier Trägerschaft ab. In dieser Bandbreite von Musik, Theater, Literatur, bildender Kunst, Brauchtumspflege, Medien und Filmkunst nimmt die Soziokultur einen Teil der Fördermittel in Anspruch. Die notwendige finanzielle Beteiligung der Kommunen an Kulturprojekten und Einrichtungen lässt sich auch ohne eine pauschale Verteilung der Fördermittel nach einem bestimmten Schlüssel bewirken.

Es gibt eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Dr. Klaubert.

Ja, ich stelle gleich zwei Nachfragen. Die erste: Hat sich die Landesregierung vom Gedanken verabschiedet, ein Stiftungsmodell für den Bereich der Sozio- oder Breitenkultur in Erwägung zu ziehen? Und die zweite Frage: Herr Minister, sind Sie in der Lage, auch konkrete Aussagen zu Einzelprojekten zu geben, so z.B. zum Fortbestand des Filmbüros Kromsdorf?

Frau Kollegin, die erste Frage müssen Sie an die zuständige Ministerin stellen. Ich denke, die zweite auch.

Also, damit ist natürlich die Frage nicht beantwortet und die Abgeordnete hat ein Anrecht darauf. Sie bat die Landesregierung um Beantwortung ihrer Fragen.

Frau Präsidentin, ich weise darauf hin, dass ich Fragen nicht beantworten kann, die nicht in meinem Zuständigkeitsbereich liegen.

Das ist ja richtig, aber trotzdem müsste die Landesregierung in der Lage sein, die Fragen zu beantworten.

(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Wir sind doch hier nicht bei "Wünsch dir was"!)

Ich frage daher die Abgeordnete Frau Dr. Klaubert, ob es vielleicht geht, dass diese Frage entweder schriftlich beantwortet wird oder Ihre Fragen in eine Kleine Anfrage umgewandelt wird, damit die Antwort natürlich noch kommt, die Sie haben wollen.

Namens der PDS-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Gut, das ist auch eine Möglichkeit, um die Beantwortung Ihrer Fragen zu verlangen. Gibt es weitere Nachfragen? Es gibt keine weiteren Nachfragen. Dann stimmen wir über den Antrag zur Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst ab. Wer für diese Überweisung stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gut, das Quorum ist erreicht, damit ist die Über

weisung erfolgt und die Frage ist beendet. Gleichzeitig ist die Fragestunde zu Ende und ich bitte, hier wieder einen Wechsel vorzunehmen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 a und b auf. Es ist vereinbart worden, beide Tagesordnungspunkte gemeinsam zu behandeln.

Kurz-, mittel- und langfristige Lösungen zum Ausbau und zur Sicherung des Forschungs- und Innovationsstandorts Thüringen durch Informationstechnik(IT)Spezialisten Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/538 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/566

Mangel an Computerfachleuten in Deutschland Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/546

Wird Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Lippmann bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, eigentlich bedauerlich, dass dieses für uns so wesentliche Thema so geringe Resonanz findet sowohl im Haus selbst als auch auf der Tribüne, aber das betrachten Sie als eine Nebenvorbemerkung.

Die aktuelle Diskussion in Deutschland deckt Versäumnisse sowohl der alten Bundesregierung, der Wirtschaft, aber auch der Länder bei der Erstausbildung von IT-Berufen auf. Diese Entwicklung droht Deutschland in diesem explodierenden Wachstumsbereich auf eine unbedeutende Position zurückfallen zu lassen. Die deutsche Bundesregierung hat gemeinsam mit der IuK-Wirtschaft reagiert und ein Programm aufgelegt, das diesen Zustand beseitigen soll. Dazu gibt es ein Bündel verschiedener Maßnahmen. Da kurzfristige Anwerbungen fremder Spezialisten Ausbildung nicht ersetzen kann, sind auch und vor allen Dingen die Länder gefragt. Wir in Thüringen fragen die Thüringer Landesregierung, wie sie dem Mangel an Fachkräften kurz-, mittel- und langfristig begegnen und ihn beseitigen will. Vielen Dank.

Ich frage: Wird zum Entschließungsantrag noch Begründung gewünscht?

(Zuruf Abg. Lippmann, SPD: Nein.)

Das ist nicht der Fall, damit eröffne ich die gemeinsame Aussprache und wir beginnen mit der Abgeordneten Kaschuba, PDS-Fraktion. Moment mal, bitte! Entschuldigung, ich habe jetzt erst die Unterlagen in die Hand bekommen. Herr Minister Schuster hat den Sofortbericht angekündigt.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Informations- und Telekommunikationsbereiche gehören zu den so genannten Wachstumsbranchen. Hier gibt es noch große Potenziale für die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt. Um diese Potenziale auch nutzen zu können, werden qualifizierte Arbeitskräfte gebraucht und derzeit in erheblicher Zahl von Unternehmen gesucht. Es geht hierbei insbesondere um die Spezialisten für die Softwareentwicklung und die Systembetreuung. Es fehlen deshalb besonders Informatiker und Ingenieure als auch hoch qualifizierte Fachkräfte, aber auch solche im qualifizierten Facharbeiterbereich, in dem es ja mittlerweile auch Ausbildungsberufe im dualen System gibt.

Bundesweit wird derzeit ein Bedarf von 75.000 IT-Fachkräften geschätzt. Diese Zahl wurde auf der CeBit genannt und auch vom Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit bestätigt. Für Thüringen liegen keine definitiven regionalisierten Zahlen vor. Nach Einschätzung der Industrieund Handelskammern ist für Thüringen von einem Bedarf von mindestens 700 bis 1.000 Spezialisten im IT-Bereich auszugehen. Hinzu kommt sicherlich noch der Bedarf für etliche weitere qualifizierte Fachkräfte. Nach Aussage der IHK Ostthüringen würde z.B. die Firma Intershop am Standort Jena 150 Spezialisten einstellen, wenn sie denn verfügbar wären. Nach Angaben von Intershop kann ein guter Spezialist bis zu 20 weitere unterstützende Arbeitsplätze nach sich ziehen. Vorrangig geht es also um Hochschulabsolventen der Informatik und Medienstudiengänge, aber auch Absolventen der Studiengänge Elektronik und Maschinenbau und anderer technischer Disziplinen werden dringend benötigt.

Die Thüringer Hochschulen bieten bereits eine Reihe solcher Studiengänge an. Informatik und Medienstudiengänge gibt es an nahezu allen Thüringer Hochschulen, auch an der neu eingerichteten Berufsakademie. Der in dieser Hinsicht bereits erfolgte Ausbau der Hochschulen muss fortgesetzt und gezielt und sinnvoll ergänzt werden, um den Belangen der Wirtschaft in neuen Technologien und den Belangen des Arbeitsmarkts Rechnung zu tragen. Nicht nur das Angebot, sondern auch die Nachfrage für solche Studiengänge ist ausschlaggebend. In der ersten Hälfte der 90'er Jahre ist die Anzahl der Studienanfänger z.B. in den ingenieurtechnischen Disziplinen deutschlandweit auf die Hälfte zurückgegangen. Mittlerweile steigt die Zahl wieder. Es vergehen im Durchschnitt aber 5 Jahre, bis hier ausgebildete Absolventen zur Verfügung stehen.

Diese Entwicklung traf mit der rasanten Aufwärtsentwicklung im IT-Bereich zusammen. Dann kommt noch hinzu, dass wir Rahmenbedingungen schaffen müssen, damit die Studienabsolventen auch in Thüringen bleiben und zu hiesigen Unternehmen gehen. Derzeit stellen wir fest, dass bereits an den Hochschulen von Unternehmen geworben wird, die international tätig sind bzw. in Ballungsräumen in anderen Ländern Fachkräfte suchen und oftmals höhere Gehälter als die Thüringer Unternehmen bieten. Hier müssen die Unternehmen flexibel reagieren, um die Jobs noch attraktiver zu gestalten. Neben dem Gehalt geht es z.B. auch um Arbeitsbedingungen, um Arbeitszeitgestaltung, um Wohnumfeld, Wohnungseigentum und andere Dinge mehr.