Protokoll der Sitzung vom 08.06.2000

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Das war akustisch nicht zu verstehen.)

Gibt es eine weitere Nachfrage von Ihnen, Herr Abgeordneter Dittes?

Ich hatte noch keine Nachfrage. Die Frage: Herr Brüggen, interessiert sich die Landesregierung für das Engagement und für die Aktivitäten eines Lehrbeauftragten einer Universität des Freistaats Thüringen und des Vorsitzenden eines Empfängers von Zuwendungen in Höhe von 175.000 DM intitutionelle Förderung jährlich in rechtsextremistischen Strukturen?

Die Frage kann ich nicht auf den Punkt gebracht bekommen. Vielleicht könnten Sie es noch einmal wiederholen.

Interessiert sich die Landesregierung, Herr Brüggen, für die Aktivitäten eines Lehrbeauftragten an der Technischen Universität und des Vorsitzenden des Empfängers von Zuwendungen in Höhe von 175.000 DM jährlich in rechtsextremistischen Strukturen?

Ich kann noch einmal darauf zurückkommen, was ich vorhin bereits gesagt habe. Ich sehe davon ab, Behauptungen oder auf Hörensagen, wie es in Ihrem Text der Frage bereits war und die Sie jetzt wiederholt haben, zu kommentieren.

Es gibt eine zweite Nachfrage.

Sind der Landesregierung Veröffentlichungen des Lehrbeauftragten und Vorsitzenden eines Empfängers von Zuwendungen in Höhe von 175.000 DM jährlich intitutioneller Förderung in rechtsextremistischen Publikationen bekannt?

Mir sind keine Veröffentlichungen bekannt.

Es gibt weitere Nachfragen.

Hält die Landesregierung den Verfassungsschutzbericht von Nordrhein-Westfalen für einen Bericht vom Hörensagen?

Das, was vorhin in der Nachfrage gefragt wurde, war nicht Gegenstand des Auszugs aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Teilt die Landesregierung die Bewertung des Verfassungsschutzberichts Nordrhein-Westfalen zu dem Zentralverband der Vertriebenen, dass es sich um eine rechtsextremistische Organisation handelt?

Die Landesregierung enthält sich der Bewertung von Organisationen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Landesregierung liegen.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist das Nachfragepotenzial erschöpft. Es gibt vermutlich einen Antrag. Herr Abgeordneter Dittes.

Ja, erstens, Frau Präsidentin, bitte ich darum, die rechtliche Würdigung der Anfrage durch den Landtag zu prüfen. Die Anfrage wurde von der Landtagsverwaltung für zulässig erklärt. Als Zweites beantrage ich die Weiterberatung der Anfrage im Innenausschuss.

Dann stimmen wir zunächst erst einmal über den Antrag auf Überweisung der Mündlichen Anfrage an den Innenausschuss ab. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das Quorum ist ausreichend, damit ist die Frage überwiesen. Mit Ihrer anderen Feststellung wird

sich möglicherweise der Ältestenrat noch einmal beschäftigen. Vielleicht klärt sich das aber auch auf, wenn die Frage im Innenausschuss beraten wird. Damit kommen wir zur Frage in Drucksache 3/706, eine Anfrage des Abgeordneten Nothnagel.

Thüringer Sonderprogramm für Schwerbehinderte

Bezogen auf die Antwort zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/489 wird insbesondere zu den Fragen 1 und 2 um aktuelle Auskunft gebeten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Institution bzw. Einrichtung hat den Auftrag für die wissenschaftliche Begleitung des Thüringer Sonderprogramms für Schwerbehinderte erhalten?

2. Wie viele Anträge für das Sonderprogramm wurden bis jetzt gestellt und bewilligt?

3. Wie schätzt die Landesregierung die Effizienz des Thüringer Sonderprogramms für Schwerbehinderte ein?

4. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die potenziellen Arbeitgeber in dem produzierenden verarbeitenden Gewerbe sowie im Dienstleistungsbereich zu erreichen, damit dort auch das Thüringer Sonderprogramm für Schwerbehinderte in Anspruch genommen werden kann?

Ich danke für die Unruhe hier im Hause.

Herr Minister Dr. Pietzsch, bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie weisen ja schon darauf hin, dass es sozusagen eine Ergänzung Ihrer Mündlichen Anfrage - Drucksache 3/489 - ist.

Zu Frage 1: Der Auftrag für die wissenschaftliche Begleitforschung des Thüringer Schwerbehinderten-Sonderprogramms wurde der Bietergemeinschaft Suhler Bildungswerk e.V. und Sekus-Dienstleistungs GmbH, Niederlassung Suhl, erteilt.

(Unruhe im Hause)

Einen Moment bitte, Herr Minister. Dürfte ich Sie bitten, meine Damen und Herren Kollegen, ein klein wenig ruhi

ger zu sein oder setzen Sie Ihren Disput draußen vor der Tür fort. Bitte, Herr Minister, fahren Sie fort.

Zu Frage 2: Der Hauptfürsorgestelle liegen 77 Bescheidkopien vor. Das heißt also, 77 Bescheide sind erteilt worden, das geht ja über die Arbeitsämter und die Hauptfürsorgestelle bekommt nur die Kopie. Die Anzahl der gestellten Anträge ist ja durch die Mündliche Anfrage - Drucksache 3/489 - bekannt, die hatte ich Ihnen mitgeteilt.

Zu Frage 3: Die Effizienz des Schwerbehinderten-Sonderprogramms soll durch die wissenschaftliche Begleitforschung festgestellt werden; im Augenblick lässt sich das nur schwer abschätzen. Nach dem Bewilligungsstand und nach den Anträgen, die vorliegen, meine ich allerdings doch, dass dieses Programm angenommen worden ist.

Zu Frage 4: Ich denke, dass wir da keine zusätzlichen Informationen erbringen müssen, sondern dass die Informationen über die Arbeitsämter laufen. Auch die Tatsache, dass dieses Programm bei den Arbeitgebern des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes läuft, zeigt, dass eine weitere Information wohl nicht erforderlich ist.

Danke schön. Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Herr Minister, sind Ihnen unterschiedliche Auslegungen der Förderhöhe von 15.000 DM für dieses Sonderprogramm hinsichtlich des Zeitraums bekannt?

Nein, es gibt eine einheitliche Förderhöhe von 15.000 DM. Wenn die Maßnahme kürzer ist, dann wird es natürlich anders.

Eine zweite Nachfrage.

Ich habe andere Auskünfte. Es wird ausgelegt für drei Jahre.

Ich werde mich darum kümmern, ob das unterschiedlich ausgelegt wird.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Eine Mündliche Anfrage nehmen wir noch, und zwar die Drucksache 3/708 des Abgeordneten Döring. Bitte.

Zusammenarbeit mit den drei Thüringer Industrie- und Handelskammern zur Verbesserung der Ausbildungsreife von Schulabgängern

Die drei Thüringer Industrie- und Handelskammern haben gemeinsame Positionen zur Verbesserung der Ausbildungsreife von Schulabgängern vorgelegt. Sie beruhen auf mehrjährigen Analysen, in denen bis in die Gegenwart große Mängel im Beherrschen der Kulturtechniken, unzureichende Veränderungen in den Ergebnissen des mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterrichts sowie bei der Vermittlung informationstechnischer Grundlagen und technikrelevanter Kenntnisse festgestellt wurden.

Die IHK vermissen Leitungsmaßnahmen zur Verbesserung der Situation, bemängeln unkonkrete Reaktionen auf die Vorschläge bei der Beratung am 12. April 2000 und vermuten eine "Hinhaltetaktik" des zuständigen Ministeriums. Deshalb haben die Mitglieder der Expertengruppe im April ihre Arbeit zunächst ausgesetzt und erwarten Gesprächsrunden zwischen dem Kultusminister und den Präsidenten sowie den Geschäftsführern der Thüringer IHK und der Handwerkskammern.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Haltung wird zu dem Positionspapier der drei Thüringer IHK zur Ausbildungsreife von Schulabgängern eingenommen?

2. Welche Ergebnisse und Schlussfolgerungen liegen zwischenzeitlich vor?

3. Wann und wie erfolgen die weiterhin notwendigen Auswertungen und Gesprächsrunden?