Also, dann fahren Sie in Ihrer Rede fort. Entschuldigung. Jetzt sind wenigstens alle aufgewacht zu dem Thema, sehr gut.
Sie haben es heute auch wieder gehört, nach den Aussagen der Landesfrauenbeauftragten brauche Thüringen kein Gewaltschutzgesetz, weil die bestehenden rechtlichen Re
gelungen den Anforderungen entsprächen, sie müssten nur umgesetzt werden. Entscheidungen der Landesfrauenbeauftragten erführen die Leiterinnen der Frauenhäuser aus der Presse. Es ist bezeichnend und sagt eigentlich alles über die Zusammenarbeit der Landesfrauenbeauftragten mit den Frauenverbänden aus. Mich macht es immer traurig wir bekommen regelmäßig Mitteilungen über alles, was auf dem Gebiet "Frauenpolitik" in allen Ländern geschieht, da ist nie Thüringen dabei. Ich kann Ihnen zitieren aus Bayern, aus Baden-Württemberg, wo nun wirklich keine SPD regiert, was die alles machen, wie man zusammenarbeitet, einen Beirat gründet, Justiz, Polizei, kommunale Frauenbeauftragte, Frauenhäuser, Beratungsstellen vertreten usw. - fast in jedem Land ist so etwas gegründet worden, nur in Thüringen nicht. Da gibt es die interministerielle Arbeitsgruppe im Innenministerium, sicherlich macht die etwas, aber mit wem denn noch zusammen? Ich muss Ihnen sagen, die Sozialarbeiterinnen der Frauenhäuser haben sich wegen der mangelnden Kooperationsbereitschaft der Landesfrauenbeauftragten beim Ministerpräsidenten beschwert. Eine Antwort des Ministerpräsidenten steht seit Wochen aus. Das hätte ich ihm auch heute kritisch gesagt, das ist kein Stil, wenn man Post bekommt, dann muss man auch irgendwann antworten.
Zum Schluss: Am 21. September 2000 findet in Neudietendorf eine Fachtagung zum Thema "Umsetzung des Aktionsplans 'Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen' in Thüringen" statt. Veranstaltende sind die Liga der freien Wohlfahrtspflege Thüringen, das Landeskriminalamt Thüringen, das immer sehr kooperativ war und auch ist, und die Heinrich-Böll-Stiftung Thüringen, Initiator war wie auch zu den vergangenen Fachtagungen die Liga. Normalerweise hätte zu diesem Zeitpunkt die Landesfrauenbeauftragte so eine Konferenz initiieren müssen. Die Landesfrauenbeauftragte ist aber auf dieser Fachtagung aufgefordert, über den aktuellen Arbeitsstand des Aktionsplans in Thüringen zu berichten. Dort will man nicht hören - das wissen wir alles -, was sie alles aufgezählt hat, das ist überall bekannt. Wir wollen aber wissen, wie funktioniert das jetzt zusammen. Und weil diese Problematik insbesondere Aktivitäten, Initiativen der Landesregierung abfordert, hat meine Fraktion es als selbstverständlich angesehen, dass zunächst die Abgeordneten des Landtags darüber informiert werden. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema "Gewalt" war in den letzten zwei Tagen hier ein wesentlicher Punkt der Auseinandersetzungen - ich sage
hier ganz bewusst Auseinandersetzungen - und Diskussionen in unserem Hause. Verbale Gewalt gibt es nicht nur an Stammtischen, Herr Althaus. Dieser Bemerkung kann ich mich hier leider nicht enthalten, auch hier bei uns im Parlament ist sie sehr oft festzustellen und auch ich ertappe mich bei verbalen Ausfällen. Deshalb denke ich, dass das Thema "Gewalt" aus einem Ursachengeflecht von Problemen besteht, das viel breiter gefächert ist, als es in diesen beiden Tagen zum Ausdruck kam und kommen konnte. Der Antrag der SPD beschäftigt sich mit einer sehr wichtigen Facette dieses Themas "Gewalt gegen Frauen" und, das kam hier auch zum Ausdruck, immer in Klammern: Kinder mit. Auch in der DDR war das Thema Gewalt gegen Frauen, Gewalt in der Familie weitgehend tabuisiert. Des Öfteren begegnet uns Kinderärztinnen und Kinderärzten das Thema Gewalt in der Familie und der Umgang des Staates und der Gesellschaft damit. Aber auch heute ist dieses Thema brandaktuell und auch in Kindergärten begegnet mir dieses Thema oft und oft sehe ich, dass viele nicht wissen, wie sie damit umgehen sollen.
Meine Damen und Herren, Gewalt gegen Frauen und Kinder ist auch im Land Thüringen Alltäglichkeit und hat sehr viele Gesichter. Sie äußert sich in verbalen Übergriffen, wie oft hier bei uns im Parlament, Demütigungen und körperlicher Brutalität, in sexueller Anmache bis hin zur Vergewaltigung. Gewalt gegen Frauen und Kinder wurde natürlich in den letzten Jahren stärker thematisiert, obwohl ich manchmal bei der Thematisierung der Öffentlichkeit sehr im Zweifel bin, ob die Berichterstattung tatsächlich dazu beiträgt, Gewalt zu verhindern. Es wurde nicht nur auf Gewalt aufmerksam gemacht, wie gesagt, es wurden auch Schritte unternommen, auch hier in Thüringen, das wollen wir gar nicht in Abrede stellen, die uns in diesen Punkten weiterbringen könnten. Dennoch, denke ich, kann man natürlich mit den Ergebnissen keinesfalls zufrieden sein. Ich denke, das sieht auch Frau Dr. Bauer ganz genauso. Denn obwohl es vielfältige Kampagnen gegen Gewalt in Städten und Kreisen des Landes gegeben hat, wird der Kampf gegen Gewalt gerade in der Familie und im Kitabereich nur sehr inkonsequent geführt, weil er sich in der Regel an Erscheinungen orientiert, statt an den Wurzeln und Ursachen, die hier zum Teil von Frau Bechthum sogar sehr gut benannt worden sind, anzupacken. Gewalt hat ja eine Ursache in der seit Jahrhunderten vorhandenen Vormachtsstellung von Männern auch in der Gesellschaft, die alle Bereiche durchzieht. Und trotz emanzipatorischer Bewegung der Frauen stellen wir gerade in diesem Bereich sehr wenig Veränderungen fest. Ursachen von Gewalt in der Gesellschaft sind sehr oft auch Hilflosigkeit, Drang nach Macht, Verlustangst, Angst vor Verlust von Macht, d.h. eine sehr tiefe Verunsicherung des Einzelnen, der sich nicht erfüllbaren Erwartungen ausgesetzt sieht und dann den Weg in der Gewalt sucht. Der Umfang - und das wurde hier auch schon gesagt - von familiärer Gewalt ist weitaus größer als allgemein angenommen. Alles, was Frau Bauer hier aufgezählt hat, ist überall nur die Spitze des Eisbergs, das ist uns allen auch wohlbekannt. Und ihre Auswirkungen werden
oft nicht als Ergebnis von Gewalterlebnissen registriert, auch von Ärztinnen und Ärzten nicht. Gewalt in Familien wird - schlimmer noch -, und ich glaube, auch hier wird mir keiner widersprechen, noch allzu häufig als Normalität anerkannt, auch z.B. bei dem Thema gewaltfreie Erziehung von Kindern. Diese Diskussion im Bundestag hat mich doch an verschiedenen Stellen erschreckt. Gewalt reicht von körperlichen und psychischen Schäden bis zum völligen Verlust des Selbstwertgefühls der betroffenen Frauen und Kinder und Gewalterlebnisse begleiten die Betroffenen oft ein ganzes Leben lang. Das darf man an der Stelle nicht vergessen. Und sie werden auch sehr oft - das hat Frau Bechthum angesprochen - selbst zu Tätern, gerade Kinder, die Gewalterlebnisse gegen ihre Mütter in den Familien erleben.
Meine Damen und Herren, es ist die Tendenz zu verzeichnen, dass eine einseitige Ausrichtung - ich übertreibe jetzt mal ein bisschen - des öffentlichen Interesses auf den Täter vorhanden ist, sich Handlungsstrategien vornehmlich auf Täter konzentrieren und damit aber gleichzeitig eine Stigmatisierung und Diskriminierung möglicherweise der Opfer erfolgt. Eine Schlussfolgerung daraus, muss ich sagen, für das Land Thüringen ist natürlich klar. Wir haben nichts gegen eine Tätertherapie, wir bekennen uns auch dazu; wir sehen sie allerdings nicht an erster Stelle und keinesfalls - und da gebe ich Frau Bechthum Recht, auch wir haben uns ja an dieser Stelle gestritten - darf das zu Lasten des Ressorts von Frau Dr. Bauer gehen und zu Lasten der betroffenen Frauen und Kinder. Das steht an erster Stelle, also, eine Umfunktionierung von Frauenprojekten in Männerberatungsstellen. Eine Reduzierung der Haushaltsmittel von Frau Dr. Bauer sehen wir sehr kritisch und dem würden wir nicht zustimmen.
Ein weiteres Problem, meine Damen und Herren, besteht darin, und da tut die Gesellschaft auch das ihrige, dass nur wenige Männer überhaupt ein Unrechtsbewusstsein haben. Dieses aber muss doch wohl vorhanden sein, wenn sie den Weg in eine Männerberatungsstelle antreten. Die Forderung nach einer zwangsweisen Beratung für Gewalttäter sehen wir zumindest als ausgesprochen problematisch.
Meine Damen und Herren, Frauen und Kinder, die Opfer von Gewalt geworden sind, sehen oft als einzigen Ausweg, die Wohnung zu verlassen, werden also aus ihren Wohnungen verdrängt, müssen ihr persönliches Umfeld verlassen, verlieren soziale Kontakte im Freundes- und Bekanntenkreis und finden dann Zuflucht in einem Frauenhaus. Das ist sehr wichtig und sehr notwendig und auch die gute qualifizierte Arbeit dort will ich an dieser Stelle hervorheben. Aber nicht selten ist damit der Verlust des Arbeitsplatzes verbunden oder es wird eine Arbeitsaufnahme unmöglich gemacht; der Sozialfall ist vorprogrammiert und für den Täter geht das Leben weiter, ich will nicht sagen normal weiter, ich weiß nicht, was normal ist. Es ist also eine allgemein anerkannte Tatsache, dass der Opferschutz verbessert werden muss, denn die meisten Frauen scheuen auch eine juristische Auseinandersetzung nach wie vor,
weil sie sich nämlich auf einen langen schweren Kampf einstellen müssen, mit hochnotpeinlichen Befragungen, Untersuchungen, schmerzlichen Auseinandersetzungen rechnen müssen. Das ist von Frauen allein weder finanziell noch psychisch zu bewältigen. Ich will an dieser Stelle noch mal betonen: Die Frauenhäuser in Thüringen haben sich und ich sage an dieser Stelle mit Bedauern auch leider - zu einer unverzichtbaren Einrichtung in der Region entwickelt. Ihr Fortbestand ist deshalb in Zukunft abzusichern.
Frau Bauer, ich muss doch auch Kritik über die ungenügende Einbeziehung von Sachverstand an der Basis üben. Wir sind auch der Meinung, dass die NGO's unkompliziert bei der Bearbeitung eines so wichtigen, komplexen, hochsensiblen Themas besser einbezogen werden sollten. Sie hatten das ja auch mal versprochen im vorigen Jahr und ich denke, Sie sollten das auch einfach tun. Hier unterstützen wir natürlich die Forderungen im SPD-Antrag und es sollte eben nicht passieren, was Frau Löwe in der TLZ zum Ausdruck gebracht hat, dass sie vieles nur aus der Zeitung erfährt oder gar nicht.
Bei allen Erfolgen und den Erfahrungen und Strukturen, die wir hier in Thüringen auf diesem Gebiet vermittelt haben, was wir geschaffen haben, die auch anzuerkennen sind, denke ich wie Frau Bechthum, es ist notwendig ein Gesamtkonzept, einen Landesaktionsplan für Thüringen, wo Vernetzung stattfindet, zu entwickeln. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag an den Ausschuss zu überweisen, um über diese Problematik dort noch einmal ganz ausführlich und vielleicht auch weiter gehend mit anderen Vorschlägen beraten zu können. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Aktionsplan der rotgrünen Bundesregierung für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen bringt leider keine wesentlichen Verbesserungen und bis auf das vorgesehene Gewaltschutzgesetz keine neuen Ideen. Viele Maßnahmen und Modellprojekte, die sich Rotgrün in diesem Plan auf die Fahnen schreibt, wurden bereits durch die CDU-geführte Bundesregierung initiiert oder in die Tat umgesetzt. Jetzt muss es darum gehen, diese Maßnahmen weiter auszubauen, Projekte miteinander zu vernetzen und die Stellen vor Ort in ihrer Arbeit zu unterstützen. Präventive Maßnahmen, die bereits in den Kindergärten und Schulen angeboten werden, auch Familienbildung, die zielgenau bei den Problemen angesetzt wird, müssen ein besonderes Gewicht erhalten. Denn Gewalt, das wissen wir, wird gelernt in den Familien, in den Medien und im allgemeinen gesellschaftlichen Umgang. Bis 10.000 Fernsehmorde
hat ein Schüler bis zu seinem 13. Lebensjahr bereits gesehen und ich denke, gerade hier kommt den Fernsehanstalten eine sehr große Verantwortung zu, was leider immer unterschätzt wird, und da sollten wir alle daran arbeiten, dass dieses gerade im Vorabendprogramm nicht mehr so stattfindet,
denn dort wird Gewalt verharmlost. Fäuste statt Worte lautet allzu oft das Prinzip und unsere Kinder schauen gerade zwischen 18.00 und 20.00 Uhr viel Fernsehen. Die dort gezeigten Verhaltensmuster werden nachgeahmt und das finden wir dann in den Familien, auf den Schulhöfen, auf Bahnhöfen, an Bushaltestellen und an öffentlichen Plätzen wieder. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um Gewalt gegen Frauen und Kinder energisch einen Riegel vorzuschieben, denn noch immer, das muss festgestellt werden, ist Gewalt gegen Frauen die am meisten verbreitetste Menschenrechtsverletzung in unserer Welt, aber sie geschieht oft still und leise und wird leider totgeschwiegen und, das darf nicht verkannt werden, sie geschieht in der Sicherheit der Wohnung.
Gewalt gegen Frauen, das ist nicht allein der Faustschlag ins Gesicht, sondern auch die Verletzung mit Worten und Gesten und betroffen, das wissen wir auch, sind Kinder, die dann im Erwachsenendasein oft in die gleiche Gewaltspirale hineinkommen. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um diesen Gewaltkreislauf einzudämmen. Dazu gehört eine breite, und das ist für mich ganz wichtig, eine öffentliche Ächtung von Gewalt gegen Frauen, denn Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und das muss man immer in der Öffentlichkeit jeden Tag auch sagen. Deshalb bin ich auch der Meinung, dass wir eine breite öffentliche Kampagne brauchen, um die Gewalt gegen Frauen an den Pranger zu stellen. Und da muss ich sagen, bin ich mit Frau Bergmann in dieser Frage, es ist zwar in den letzten Tagen viel im Fernsehen darüber geredet worden, mit dieser öffentlichen Kampagne mehr als unzufrieden, denn nur eine Briefmarke herauszugeben zu diesem Thema, halte ich für etwas zu wenig.
Ich habe mir übrigens 500 gekauft, das könnte jeder Abgeordnete auch tun und seine Wahlkreispost mit dieser Briefmarke versehen, das wäre sicher einmal eine gute Idee.
Wenn der rotgrüne Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mehr Plan als konkrete Aktion ist, dann wird den Frauen wirklich nicht geholfen. Thüringen hat in den letzten Jahren, wie im Bericht von Frau Dr. Bauer aufgezählt, den möchte ich jetzt nicht wiederholen, einen Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen geleistet. Wir sind mit diesem Thema nicht am Ende, wir werden engagiert an diesem Thema weiterarbeiten. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute mit einem, wie alle Rednerinnen und Redner hier betont haben, außerordentlich sensiblen und wichtigen Thema. Ich möchte noch einige kurze Worte zum Bericht von Frau Dr. Bauer sagen: Jawohl, Frau Tasch, auch ich bin der Meinung, man soll Bewährtes weiterführen und muss nichts Neues erfinden, wenn man der Auffassung ist, dass man schon Gutes hat, da gebe ich Frau Dr. Bauer durchaus Recht. Was mir allerdings gefehlt hat in diesem Bericht, der hat nichts darüber gesagt, wie, mit welchen Projekten, welche Ursachen von häuslicher Gewalt bekämpft werden sollen und auch nichts darüber, wie die Landesregierung die Wirksamkeit der Projekte einschätzt, der vielen Maßnahmen, die hier aufgezählt worden sind. Ich denke, wenn seit 1991 solche Maßnahmen kontinuierlich entwickelt worden sind, muss man ja - wir haben das Jahr 2000 - irgendwann auch einmal sagen, dies und dies hat sich bewährt und deshalb führen wir es so und so weiter und dies und jenes hat sich vielleicht auch nicht bewährt. Da sollte man also nicht nur den kritischen Blick auf die Maßnahmen bzw. Programme der Bundesregierung, sondern auch auf die eigenen Maßnahmen richten. Insofern wollte ich das hier einfach anmahnen und eigentlich dazu auffordern, vielleicht im Ausschuss bei der Weiterberatung dieses Berichts dazu seitens der Landesregierung Stellung zu nehmen. Ich danke Ihnen.
Gestatten Sie mir kurz, zu den angerissenen Dingen eine Bemerkung zu machen. Frau Abgeordnete Bechthum, ich empfehle Ihnen, das Protokoll zu lesen. Ich habe mir ausführlich Zeit genommen, auf Veranstaltungen der letzten zwei Jahre einzugehen und ich weiß nicht, warum Sie negieren, was tatsächlich an Zusammenarbeit läuft.
Frau Neudert, kurz zu Ihren Ausführungen: Es ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung geschehen und deshalb hat sich diese Koordinierungsstelle jetzt gegründet, damit es zu einer Vernetzung und einem Ausbau der bestehenden Strukturen kommt und dann ist auch der Zeitpunkt gekommen, wo von außen noch mehr Sachverstand dazugebeten wird. Es ist also eine kontinuierliche Entwicklung in den letzten Jahre zu verzeichnen. Aus meinen Aus
führungen haben Sie auch entnehmen können, dass für die unterschiedlichen Maßnahmen unterschiedliche Zeit angesetzt worden ist, so dass es zum jetzigen Zeitpunkt für eine endgültige Auswertung leider noch zu früh ist, aber wie schon bemerkt, es wird kontinuierlich an diesen Ansätzen weiter gearbeitet.
Kurz zu Frau Löwe: Ich kann es nicht verstehen, wieso ausgerechnet Frau Löwe in der Zeitung sich so äußerst, denn Frau Löwe ist eine Mitarbeiterin des Frauenhausbereichs, die von uns seit Jahren als fachkompetente Frau als Referentin vermittelt wird. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Damit sind jetzt alle Wortmeldungen abgearbeitet. Es war der Antrag von Seiten der PDS-Fraktion auf Fortsetzung der Beratung im Ausschuss, habe ich das so richtig interpretiert?
Frau Bechthum hätte es auch beantragt. Jetzt rächt sich nur, dass ich nicht ausdrücklich die im Plenum antragstellende Fraktion für die Beratung festgestellt habe, sondern die vorliegenden Redemeldungen als konkludent gesehen habe für eine Antragstellung. Ich kann allenfalls fragen, ob nachträglich sich noch jemand dazu bekennt, die Aussprache beantragt zu haben.
Das ist der Fall, weil nämlich nur mit Genehmigung der Fraktion oder der Antragsteller auf eine Beratung im Plenum diese Überweisung erfolgen kann.
Sie bekennen sich dazu, dennoch muss jetzt darüber abgestimmt werden und es ist eine Mehrheit für diese Weiterberatung erforderlich. Ich frage deshalb, wer für eine Weiterberatung im Ausschuss stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Es gibt einzelne, auch fraktionsübergreifende Gegenstimmen. Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen wird die Beratung mit Mehrheit im Ausschuss fortgesetzt.
Trotz dieser Weiterberatung ist noch festzustellen, ob das Berichtsersuchen erfüllt ist. Wenn sich hiergegen kein Widerspruch erhebt, dann sehen wir es als erfüllt an. Das ist der Fall. Dann ist auch das erledigt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Begründung durch den Antragsteller wird nicht gewünscht. Es ist aber der Sofortbericht der Landesregierung angekündigt. Herr Minister Birkmann, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich wage es. Zum vorherigen Tagesordnungspunkt, glaube ich, muss ich einige Sätze sagen, um davon abzugrenzen, denn unter diesem Tagesordnungspunkt ist ja schon eine Menge zu Gewalt gegenüber Frauen gesagt worden und wenn man dann über Gewalt im sozialen Nahraum spricht, dann ist das sicherlich ein Teilaspekt dieser Betrachtungen.
Aber bevor ich das tue, möchte ich, Frau Abgeordnete Bechthum, doch zwei, drei Anmerkungen machen zu dem, was Sie im weiteren Umfeld eben zu dieser Problematik gesagt haben und das deswegen erwähnen, weil ich dann auch zu dem komme, was wir hier in Thüringen in diesem engeren Themenkreis tun. Sie haben diese Einrichtung "BIG" angesprochen. Ich habe mir das einmal angeschaut, obschon es nicht so unmittelbar mein Thema hier betraf, und ich muss sagen, es ist eine Einrichtung, die sicherlich sehr nützlich und sehr wertvoll ist, die aber dieses breitere Spektrum mit allen möglichen in Betracht kommenden Gewalttaten Frauen gegenüber umfasst. Und was ich dem nicht entnehmen kann bisher, dass das schon sehr konkret geworden ist. Es ist mehr eine Koordinierungsstelle, eine Vermittlungsstelle - Hotline, Telefon und diese Dinge. Schwieriger werden die Dinge, und ich werde Ihnen das anschließend zeigen, was wir für diesen eingeschränkten Problembereich vorhaben. Schwieriger wird es, wenn Sie vor Ort versuchen, die Dinge zu regeln. Ich weiß also nicht, ob wirklich "BIG" tatsächlich schon der big Renner ist, aber das brauche ich für meinen Themenkreis nicht zu betrachten. Ich wollte es nur sagen, damit Sie nicht kommen und sagen, das fehlt uns auch in diesem Kreis der Behandlung der Probleme. Dann haben Sie angesprochen und gefragt, was ist denn in Thüringen unter dem Aspekt, im Polizeirecht sei einiges zu tun, und da müsse es zu entsprechenden Regelungen kommen, wenn sie in diesen Problembereich eingreift. Dabei muss ich allerdings darauf hinweisen, Frau Abgeordnete, dass es hier einen Beschluss der Justizministerkonferenz gibt. Da bittet diese die Bundesjustizministerin, alsbald eine Arbeitsgruppe einzuberufen, wo es darum geht, dass auch die Polizei entsprechende Handhabungen ausarbeiten soll. Ich denke, Sie haben vielleicht bessere Möglichkeiten, auf die Bundesjustizministerin einzuwirken. Es ist nicht immer ganz einfach, an diese Dame heranzukommen.
Ich möchte zu dem kommen, was Gegenstand meines Berichts ist und sagen, was wir denn hier in Thüringen zu dieser Problematik "Gewalt im sozialen Nahraum" tun. Es ist so, dass wir es mit Gewalttätigkeiten in der Familie zu tun haben. Da stellt sich dann die Frage, was kann eine Frau tun, um dahin zu kommen, was wir nun vorschlagen, zu machen. Sie könnte sich einmal klaglos in ihr Schicksal einfügen, was bedauerlicherweise, das wurde ja heute auch schon gesagt, in einer großen Zahl der Fälle tatsächlich so ist. Das kann man den Frauen nicht ernsthaft zumuten und das sollte man ihnen auch nicht empfehlen. Eine Frau kann aber auch eine Ehe- und Familienberatungsstelle aufsuchen, wo sie zwar Zuspruch und psychischen Beistand erfahren wird, an der Bedrohungssituation im häuslichen Bereich ändert dies jedoch nichts. Dem gewalttätigen Ehemann wird dadurch nicht Einhalt geboten. Sie, Frau Dr. Fischer, haben darauf hingewiesen, dass sie auch ein Frauenhaus aufsuchen kann. Dabei muss dann allerdings billigend in Kauf genommen werden, dass sie und die Kinder aus dem Lebensalltag gerissen werden; der Ehemann verbleibt in dem gewohnten Umfeld und an seiner Handlungsweise wird sich womöglich nichts ändern. Schließlich - und das ist dann auch in einer gewissen Zahl der Fälle so - kann sie gegen ihren gewalttätigen Ehemann Strafanzeige erstatten. Was sind dann aber die üblichen Folgen? Und jetzt nähere ich mich allmählich dem, was wir hier in Thüringen vorhaben oder bereits eingeleitet haben zu tun. Der Ehemann wird zu einer Geldstrafe oder zu einer kurzen Freiheitsstrafe, evtl. zur Bewährung ausgesetzt, verurteilt. Die zu zahlende Geldstrafe wird vom Haushaltsgeld der Familie abgezogen, die Ehefrau wegen der Denunziation bei der Polizei erst recht drangsaliert. Eine Bestrafung des Täters hilft dem Opfer nicht, sondern verschlimmert zumeist die Situation. Unter dem Strich büßt die Frau dafür, dass sie misshandelt worden ist, noch einmal. Diese von mir soeben aufgezeigte Problematik besteht bedauerlicherweise in einer nicht geringen Zahl von Familien aller sozialen Schichten, auch darauf ist heute schon hingewiesen worden. Die Dunkelziffer dürfte nicht unerheblich sein.