denn, meine Damen und Herren, für junge Menschen ist es wichtiger, Demokratie zu erfahren, indem sie ihre eigene Initiative einbringen können, als ein Volksentscheid.
Hier haben wir etwas, wo man auch als junger Mensch Demokratie lernen kann. Frau Pelke, ob Sie das nun Regierungserklärung nennen oder nicht Regierungserklärung nennen, das ist Ihre Sache, ich nenne es nach wie vor Regierungserklärung,
das stört mich überhaupt nicht. Wissen Sie, da komme ich auf Frau Nitzpon zu sprechen. Sie hat gesagt, ich habe nicht nur gezeigt, was wir machen - Bilanz -, sondern auch, was noch nicht gemacht ist, so ungefähr. Besonders haben Sie bemängelt, dass noch vieles auf dem Weg ist. Ich kann Ihnen nur sagen, Familien- und Jugendpolitik muss immer auf dem Weg sein.
Dort, wo wir stehen bleiben, bedeutet dieses Rückschritt. Zu Ihrer letzten Ausführung, Frau Pelke, zu Ihren letzten Sätzen wollte ich eigentlich nichts sagen. Aber wenn Sie mich zwingen, okay. Ich habe hier nicht erwähnt, dass Landeserziehungsgeld, Gesetz über die Kindertageseinrichtungen, d.h. viele dieser Projekte, die ich auch heute hier benannt habe, in der ersten Legislaturperiode unter Minister Pietzsch eingeführt worden sind.
Meine Damen und Herren, aber jetzt zu anderen Dingen. Was Kindergartenbetreuung angeht - ja, in der Tat, es wird Reduzierungen geben. Daraus machen wir keinen Hehl. Aber wir erinnern uns bitte auch daran, weshalb wir damals die 50 DM für freie Träger zusätzlich in das Kindertagesstättengesetz eingebracht haben, nämlich als Anreiz und als Aufbau für die freien Träger, weil zu der damaligen Zeit Kindergärten fast durchgehend kommunale Einrichtungen waren. Heute ist es so, dass unterdessen 50 Prozent etwa freie Träger und 50 Prozent kommunale Träger sind und sich damit dieser große Unterschied nicht mehr rechtfertigen lässt. Insofern glaube ich, dass es durchaus berechtigt ist, dass dieser zusätzliche Betrag um 10 DM abgesenkt werden kann. Was den Unterhaltsvorschuss angeht, kann ich dies durchaus unterstützen, aber im Augenblick haben wir erst einmal sehr intensiv zu verkraften, dass das Land und die Kommunen zwei Drittel des Unterhaltsvorschusses zahlen müssen und der Bund sich nur noch mit einem Drittel daran beteiligt. Bis zum 31.12.1999 war es noch so, dass sich Bund und Länder jeweils zu 50 Prozent gemeinsam beteiligt haben. Frau Nitzpon, was die kostenfreie Nutzung
der Sportstätten angeht, ich habe dies ja bereits gesagt und ich unterstreiche dies noch einmal - und da geht es nicht nur um Weimar und Jena -, sondern da geht es darum, eine verbindliche gemeinsame Auslegung des Gesetzes zu finden. Da sind wir im Gespräch zwischen Landessportbund, Thüringer Innenministerium, kommunalen Spitzenverbänden und meinem Ministerium. Ich habe nicht die Absicht, am Thüringer Sportfördergesetz etwas zu ändern, was die unentgeltliche Nutzung der Sportstätten für Vereine, Schulen usw. angeht.
Meine Damen und Herren, einen relativ breiten Raum hat ja das Thema der eingetragenen Partnerschaften in der Diskussion eingenommen. Ich halte meine Auffassung nicht für eine antiquierte. Frau Bechthum, ich verwahre mich gegen den Vorwurf, der mir von Ihnen gemacht worden ist - indirekt oder direkt, direkt sogar -, der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partner oder Partnerschaften. Sie haben meine Aussage als inhuman bezeichnet. Dieses weise ich entschieden zurück.
Etwas anderes: Wissen Sie, die letzte Drohung - "Sie werden die Entwicklung nicht aufhalten können." Frau Bechthum, ich betrachte das nicht als Drohung, ich nehme das gelassen hin. Wissen Sie, die 68er Altkommunarden haben damals Ehe und Familie auf den Müllhaufen der Geschichte werfen wollen. Unterdessen gibt es 68er Altkommunarden in ganz gehobener Stellung, die an Ehe und Familie so viel Freude finden, dass sie gar nicht oft genug heiraten können, meine Damen und Herren.
Ich sehe dem wirklich gelassen entgegen. Was die rechte Gewalt angeht, Frau Pelke, da komme ich noch mal auf Sie zurück - das Konzept für Ohrdruf, in der Tat, wir haben uns in den letzten Tagen darüber unterhalten und wenn wir uns in den letzten Tagen darüber unterhalten haben, dann kommt das Aktuelle auch hier rein. Ich habe nicht die Absicht, die Bildungs- und -begegnungsstätte Ohrdruf etwa nicht vorwiegend für Jugendliche zu machen, sondern das soll so bleiben. Ich erwarte auch von anderen Jugendbildungs- und -begegnungsstätten, dass sie sich mit diesem Thema beschäftigen. Das habe ich auch gesagt. Aber ich denke, dass sich Ohrdruf in besonderer Weise damit beschäftigen soll. Uns wird, was Gewaltprävention und "gegen Rechtsextremismus" angeht, Brandenburg immer als blendender Vorreiter dargestellt. Meine Damen und Herren, das ist es weiß Gott nicht. Herr Althaus hat es gestern schon gesagt. In dem Interview, ich habe das auch gesehen, wurde viel mehr Brandenburg als ein, ich will nicht sagen, Hort von braunen Aktivitäten genannt, aber es wurde hier gesagt: Brandenburg schwerpunktmäßig. Die haben dieses Programm seit zwei Jahren und offensichtlich mit nicht allzu großem Erfolg. Lassen Sie uns unsere eigenen Wege
gehen, wir sehen uns auch woanders um. Wo man was abschauen kann, sind wir die Letzten, die das nicht nehmen würden. Aber nun unbedingt, dass dieses für uns immer das Vorbild ist, das lehnen wir ab.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben insgesamt eine recht gute Diskussion geführt im Interesse unserer Familien und ich lege noch einmal Wert darauf, dass wir Familienpolitik und Politik für unsere Kinder und Jugendlichen aus der Sicht des Wohls der Kinder und der Jugendlichen machen und nicht als Erstes aus der Sicht um das Wohl der Eltern - das lassen wir nicht außen vor, das Wohl der Eltern, aber ganz besonders aus der Sicht des Wohls der Kinder. Deswegen sage ich noch einmal und verteidige dies ausdrücklich: Wer sich für die Budgetregelung entscheidet, entscheidet sich nach einem Jahr gegen die individuelle Betreuung seiner Kinder zu Hause.
Und wer sich so entscheidet, der braucht auch nicht zusätzlich die Unterstützung von Seiten Thüringens.
Meine Damen und Herren, insbesondere mit der Ausweitung der Stundenzahl, mit der man neben dem Landeserziehungsgeld beschäftigt sein kann, gibt das eine Erleichterung, um wieder in den Arbeitsprozess einzusteigen. Gerade deswegen haben wir nicht das sächsische Modell angewandt, wo es nämlich heißt: Wer Landeserziehungsgeld in Anspruch nimmt, hat keinen Anspruch mehr auf einen Kindergartenplatz, weil nicht beides gefördert werden kann. Nein, wir sagen, es wird, wenn es nötig ist, beides gefördert - Landeserziehungsgeld, um das Kind individuell zu betreuen, aber gleichzeitig der Mutter die Möglichkeit zu geben, dass sie diese 30 Stunden Beschäftigung in der Woche ausnutzt, damit sie wieder den Einstieg in das Arbeitsleben besser findet. Deswegen, glaube ich, ist das ein gutes und vernünftiges Modell, aber wer auf dieses verzichtet, hat dann auch keinen Anspruch, von zwei bis zweieinhalb Jahren das Landeserziehungsgeld zu bekommen. Herzlichen Dank.
Herr Minister, eine Nachfrage zu Ihren letzten Bemerkungen. Woraus schlussfolgern Sie, dass Eltern, die sich für einen gemeinsamen Erziehungsurlaub innerhalb eines Jahres entscheiden, auf die individuelle Betreuung ihrer Kinder
Ganz einfach, weil dann zwischen der Zeit der Gewährung von Landeserziehungsgeld und dem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz eine zeitliche Lücke klafft.
(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Dafür ist aber die Regierung da. Der Rechtsanspruch muss früher einsetzen. Das ist doch keine Logik.)
Es gibt jetzt keine weiteren Redemeldungen mehr. Ich schließe die Aussprache in der Regierungserklärung und damit auch den Tagesordnungspunkt 2.
Auswirkungen der Steuerreform auf den Landeshaushalt des Freistaats Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/857
Durch die einreichende Fraktion ist keine Begründung signalisiert worden, aber der Sofortbericht durch den Finanzminister. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, über die Auswirkungen der am 14.07.2000 beschlossenen Steuerreform auf den Freistaat Thüringen zu berichten. Ich beziehe mich dabei auf eine Übersicht des Bundesfinanzministeriums zum Steuersenkungsgesetz, die die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und der Reform der Unternehmensbesteuerung sowie die Entschließung des Bundesrates vom 14. Juli 2000 zusammenfasst. Danach ist aufgrund des Steuersenkungsgesetzes für das Jahr 2001 mit Steuerausfällen von insgesamt 45,39 Mrd. DM zu rechnen, im Jahr 2002 19,21 Mrd. DM, im Jahre 2003 29,34 Mrd. DM und 2004 25,05 Mrd. DM. Die Gesamtlast verteilt sich, ganz grob gesprochen, in diesen Jahren je zur Hälfte auf Bund sowie die Ländergesamtheit einschließlich ihrer Kommunen.
Wie sieht nun der Teil aus, den Thüringen an den gesamten Steuerausfällen zu verkraften hat? Für das Jahr 2001 ergeben sich aufgrund des Steuersenkungsgesetzes Steuerausfälle von 373 Mio. DM, dazu kommen noch Mindereinnahmen aus dem Länderfinanzausgleich von 18 Mio. DM
sowie den Bundesergänzungszuweisungen von ebenfalls 18 Mio. DM, insgesamt also 409 Mio. DM. Die Thüringer Gemeinden werden im Jahre 2001 Steuermindereinnahmen von 23 Mio. DM zu verzeichnen haben.
Für 2002 ist mit 83 Mio. DM weniger an Steuern zu rechnen sowie an Ausfällen beim Länderfinanzausgleich von 50 Mio. DM und bei den Bundesergänzungszuweisungen von 6 Mio. DM, das sind zusammen 139 Mio. DM. Für die Kommunen werden für 2002 bereits Mehreinnahmen in Höhe von 122 Mio. DM erwartet. Diese resultieren überwiegend aus den Änderungen bei den Abschreibungsmodalitäten.
Mit dem Jahre 2003 setzt die nächste Stufe ein, werden wieder höhere Steuerausfälle für das Land zu verzeichnen sein, nämlich insgesamt 326 Mio. DM. Diese resultieren aus Mindereinnahmen von 282 Mio. DM bei den Steuern sowie 28 Mio. DM aus dem Länderfinanzausgleich und 16 Mio. DM bei den Bundesergänzungszuweisungen. Die Gemeinden werden hingegen erneut ein Plus, also Steuermehreinnahmen von 94 Mio. DM erzielen.
Die Zahlen für das Jahr 2004 sehen wie folgt aus: Steuerausfälle insgesamt 267 Mio. DM, davon 234 Mio. DM bei Steuern, 19 Mio. DM bei Länderfinanzausgleich und 14 Mio. DM bei den Bundesergänzungszuweisungen. Die Gemeinden werden auch 2004 deutliche Mehreinnahmen verbuchen können, und zwar runde 110 Mio. DM.
Meine Damen und Herren, die Vielzahl der genannten Zahlen ist verwirrend. Im Rahmen dieser Beantwortung kann es auch eigentlich nur bei dieser überblickartigen Darstellung bleiben. Zusammenfassend und sehr grob formuliert kann man sagen, dass die Steuerreform von 2001 bis 2004 für das Land insgesamt Steuerausfälle von fast 1 Mrd. DM ergibt. Wir werden uns im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen im Haushalts- und Finanzausschuss, aber sicherlich auch im Plenum noch detailliert mit den eben dargestellten Zahlen auseinander setzen müssen. Die finanziellen Auswirkungen des Steuersenkungsgesetzes sind im Doppelhaushalt 2001/2002 des Freistaats berücksichtigt.
Meine Damen und Herren, die Steuerausfälle des Steuersenkungsgesetzes sind aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Anreizwirkung, die von der Steuerreform auf die wirtschaftliche Entwicklung ausgehen wird. Wir hätten diese Anreizwirkung schon drei Jahre früher haben können,
wenn die damalige Opposition genauso kompromissbereit gewesen wäre wie die jetzige im Zuge der Beratung der Petersberger Vorschläge. Ich bin überzeugt, dass wir insgesamt eine positive Entwicklung beim Wachstum in Deutschland werden verbuchen können. Die jetzige positive Entwicklung erfolgt ja trotz rotgrüner Bundesregierung.
Ja, es sei denn, die Bundesregierung übernimmt die Verantwortung für die Schwäche des Euros gegenüber dem Dollar, denn das ist die Hauptursache für die jetzige positive wirtschaftliche Entwicklung.
Ich persönlich hätte mir bei den steuerlichen Anreizen ein mutigeres Vorgehen gewünscht, insbesondere im Vermittlungsverfahren und im Bundesrat, damit die wirtschaftliche Entwicklung deutlicher und schneller einen Auftrieb erhält. Vor diesem Hintergrund wäre eine weitere Absenkung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer, und zwar zeitnah und nicht erst ab 2005, das richtige Signal gewesen. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht die jetzige Regelung, denn ein Unternehmer ist bis 2005 deutlich benachteiligt, vom Bundesverfassungsgericht bei einer entsprechenden Klage wieder aufgehoben wird und dort nachgebessert werden muss, denn im Zuge der Standortdiskussion spielt die Höhe der Steuersätze international eine entscheidende Rolle. Dieser Nachteil wird eben erst 2005 abgebaut und nicht schon in den jetzigen Jahren.