Protokoll der Sitzung vom 12.10.2000

3. Wie erfolgte konkret die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Buchenwaldkomitee?

4. Welche Veränderungen gegenüber der bisherigen Stiftungssatzung sind vorgesehen?

Frau Ministerin Prof. Schipanski, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert wie folgt:

Zu Frage 1: Der für eine Umgestaltung erforderliche Entwurf eines Errichtungsgesetzes wird derzeit bearbeitet.

Zu Frage 2: Die Umwandlung der mit Erlass vom 25. März 1994 errichteten unselbständigen Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora in eine rechtsfähige Stiftung öffentlichen Rechts wurde am 26. Mai 1997 vom Stiftungsrat beschlossen. Dieser bat das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, gemeinsam mit der Leitung der Gedenkstätte die Vorbereitungen zur Statusänderung zu treffen und regelmäßig über den Arbeitsstand zu berichten. Der Stiftungsrat hat das wissenschaftliche Kuratorium und die Beiräte ehemaliger Häftlinge persönlich über die Ziele einer Statusänderung und den Stand der Vorbereitung unterrichtet. Ich selbst habe am 3. März 2000 ein entsprechendes Gespräch geführt. Zuletzt ist mein Haus am 6. Oktober 2000 mit Vertretern des Kuratoriums und der Häftlingsbeiräte zusammengekommen.

Zu Frage 3: Der Stiftungsrat hat den Vorsitzenden des internationalen Buchenwaldkommitees persönlich vom Vorhaben einer Statusänderung und über den Stand der Vorbereitung in Kenntnis gesetzt.

Zu Frage 4: Vorgesehen ist die Veränderung des Rechtsstatus der Stiftung. Mit der Umwandlung in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts soll der hervorragenden Arbeit der Gedenkstätten und deren hoher internationaler Wertschätzung entsprochen werden. Außerdem erhalten nun beide Gedenkstätten die Möglichkeit einer Förderung durch den Bund. Damit folgt die Landesregierung einer Ermpfehlung der Historikerkommission aus dem Jahr 1992.

Es gibt eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, bitte.

Ich möchte nachfragen zu Ihrer Antwort zur Frage 1, ich habe ja gefragt, wie der derzeitige Stand zur Vorbereitung ist. Sie sagen, derzeitig wird daran gearbeitet. Könnten Sie vielleicht präzisieren, wie der aktuelle Stand ist? Gibt es schon einen Referentenentwurf? Wie ist die Zeitleiste bei der Umsetzung der Veränderungen und in welcher Art und Weise wird dann die Öffentlichkeit einbezogen?

In Arbeit ist der Referentenentwurf und ein erster Entwurf hat mir vorgelegen, den habe ich den Referenten wieder zurückgegeben, dementsprechend wird sich die weitere Zeitleiste gestalten wie bei allen anderen Gesetzen auch.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/961, Herr Abgeordneter Nothnagel bitte.

Integrative Beschulung

Eine wichtige Forderung der Thüringer Behindertenverbände, aber auch von Eltern mit behinderten Kindern ist es, dass eine wohnortnahe integrative Beschulung der Thüringer Kinder und Jugendlichen gewährleistet wird.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Grundschulen, Regelschulen und Gymnasien gibt es in Thüringen insgesamt und wie viele sind von diesen barrierefrei umgebaut?

2. Wie viele der unter Frage 1 genannten barrierefreien Schulen sind nach 1990 gebaut worden?

3. Wie viele behinderte Schülerinnen und Schüler werden in den verschiedensten Schulformen integrativ beschult?

4. Hat die Landesregierung vor, Förderprogramme aufzulegen, um den barrierefreien Umbau von Schulen in Thüringen finanziell zu unterstützen und wenn ja, ab wann und in welcher Höhe und wenn nein, warum nicht?

Herr Minister Dr. Krapp bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Nothnagel beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In Thüringen gibt es derzeit 516 Grundschulen, 338 Regelschulen und 111 Gymnasien. Bei Letzteren sind die integrierten und kooperativen Gesamtschulen mit eingeschlossen und bei den Regelschulen die Hauptschule Milda und die Hermann-Liez-Schule. Die Entscheidung darüber, welche dieser Schulen entsprechend den Erfordernissen barrierefrei umgebaut werden müssen, treffen die Schulträger. Barrierefrei umgebaut sind in Thüringen nach einer Erhebung der Staatlichen Schulämter insgesamt 12 Grundschulen, 10 Regelschulen und 14 Gymnasien.

Zu Frage 2: Nach 1990 wurden in Thüringen 8 Grundschulen, 8 Regelschulen und 11 Gymnasien barrierefrei gebaut.

Zu Frage 3: An staatlichen Schulen in Thüringen wurden im Schuljahr 1999/2000 insgesamt 827 Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen in freier Trägerschaft 17 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschult. Davon in den staatlichen Grundschulen 685, in den Regelschulen 111, an den Gymnasien und Gesamtschulen 25 und 6 in den Jenaplanschulen. Statistischen Angaben zum Schuljahr 2000/2001 liegen noch nicht vor.

Zu Frage 4: Ein Förderprogramm für den barrierefreien Umbau von staatlichen Schulen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant, da die vorhandenen Förderinstrumente ausreichend flexibel und somit auch für diesen Zweck einsetzbar sind.

Gibt es Nachfragen? Nein, das ist nicht der Fall. Danke schön. Herr Abgeordneter Nothnagel, Sie haben für die nächste Frage in Drucksache 3/963 das Wort.

Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

Bis einschließlich April 2000 gab das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur monatlich die kommentierte Arbeitsmarktstatistik "Arbeitsmarkt in Thüringen" heraus. Auf der Übersichtsseite "Eckwerte des Arbeitsmarktes" wurde dort auch die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter sowie die Veränderungen dieser Zahl zum Vor- und zum Vorjahresmonat absolut und prozentual ausgewiesen. Seit Mai 2000 gibt das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur stattdessen monatlich eine anders angelegte kommentierte Arbeitsmarktstatistik "Arbeitsmarkt in Thüringen - einschließlich Eckdaten des Bundesgebietes insgesamt" heraus. Dort fehlen die An

gaben zur Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter und eine Übersichtsseite "Eckwerte des Arbeitsmarktes" ist nicht mehr veröffentlicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter bekannt? - Sie lachen schon.

2. Wenn ja: Warum wird diese Zahl in den Monatsstatistiken nicht mehr veröffentlicht?

3. Ab wann wird die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter in den Monatsstatistiken wieder veröffentlicht?

4. Warum wird in den Monatsstatistiken die übersichtliche und für Vergleiche gut handhabbare Übersichtsseite "Eckwerte des Arbeitsmarktes" nicht mehr veröffentlicht?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Nothnagel wie folgt.

Zu Frage 1: Ja, das ist der Fall. Allmonatlich am Tag der Pressekonferenz beim Landesarbeitsamt Sachsen-AnhaltThüringen zu den Arbeitsmarktzahlen gehen den beiden zuständigen Fachabteilungen im TMWAI Arbeitsmarktdaten zu. Darunter befinden sich auch Angaben zu arbeitslosen Schwerbehinderten. Danach waren Ende August 2000 5.837 der insgesamt 189.781 Arbeitslosen schwer behindert, das ist ein Anteil von 3,1 Prozent.

Zu Frage 2: Ab Monat Juni gibt das TMWAI einen etwas anders angelegten und kommentierten Bericht "Arbeitsmarkt in Thüringen - einschließlich Eckdaten des Bundesgebietes insgesamt" heraus.

Zu Frage 3: Sie können gewiss sein, dass Sie ab dem nächsten Arbeitsmarktbericht mit Stand Ende September 2000 wieder eine übersichtliche und für Vergleiche gut zu handhabende Übersichtsseite "Eckdaten des Arbeitsmarktes" am Anfang des Arbeitsmarktberichts vorfinden werden, aus dem u.a. auch die Entwicklung der Arbeitslosigkeit der Schwerbehinderten mit entnommen werden kann.

Zu Frage 4: Aufgrund des sehr detaillierten Tabellenwerks im Anhang des Berichts wurde die Beifügung einer solchen zusammenfassenden Übersicht nicht mehr als notwendig erachtet.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

In der Frage 2 habe ich ja gefragt, warum. Das haben Sie mir noch nicht beantwortet.

Weil wir nun eine Umstellung in der Zuständigkeit vorgenommen haben für die Berichterstattung insgesamt, auch für den Arbeitsmarktbericht.

Ich sehe jetzt keine weiteren Nachfragen. Danke schön, Herr Minister. Wir kommen zur Frage 3/964. Bitte, Herr Abgeordneter Pidde.

Schließung des Arbeitsgerichts Gotha

Aus Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Landesregierung beabsichtigt, das Arbeitsgericht Gotha zu schließen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen beabsichtigt die Landesregierung die Schließung des Arbeitsgerichts in Gotha?

2. Welche Einspareffekte ergeben sich aus einer möglichen Schließung des Arbeitsgerichts Gotha?

3. Zu welchem Zweck wird im Gebäude des Gothaer Amtsgerichts, in dem das Arbeitsgericht untergebracht war und wieder werden soll, gegenwärtig das Dachgeschoss ausgebaut?