Ich will Ihnen hier an dieser Stelle eine Rechnung aufmachen. Herr Althaus hat heute Morgen in seiner Rede, und auch jetzt wieder Herr Fiedler, ausgeführt, die 72 Mio. DM weniger an Steuerverbundmasse kommen ausschließlich
durch die geringeren Steuereinnahmen der Steuerreform. Das ist falsch, meine Damen und Herren, und Sie wissen, dass das falsch ist. Wenn nämlich die jetzige Regelung fortgeschrieben worden wäre, dann hätten die Kommunen im Jahr 2001 ca. 43 Mio. DM weniger zur Verfügung gehabt. Das ist eine Differenz von satten 29 Mio. DM. Ich will Ihnen auch sagen, wo das herkommt. Sie haben durch eine Neuabgrenzung der Steuerverbundmasse diesen Effekt nämlich verstärkt, eben um jene 29 Mio. DM. Es werden jetzt nicht mehr in der Verbundmasse die Feuerschutzsteuer und die Umsatzsteuermehreinnahmen mit eingerechnet. Und damit das nicht ganz so schnell auffällt, hat man und da bin ich dem Herrn Finanzminister dankbar, dass er das vorhin noch einmal deutlich gemacht hat - versucht, diese Differenz von 29 Mio. DM um 17 Mio. DM zu kaschieren. Welche 17 Mio. DM? Ja, genau diese 17 Mio. DM, die bei den Kindertagesstätten künftig fehlen werden. Er hat völlig zu Recht ausgeführt, es ist Bestandteil des Kommunalen Finanzausgleichs. Aber, meine Damen und Herren, die Bettdecke, die ist nun mal zu kurz, egal, an welchem Ende man zieht, es schauen immer die Füße oder irgendetwas heraus. Sie haben an dieser Bettdecke noch ein zusätzliches Stück mit abgeschnitten, meine Damen und Herren. Das ist aber der Landesregierung lange noch nicht genug. Sie führt per Gesetz auch noch den zusätzlichen Zuführungsbetrag aus dem Landeshaushalt von 587,7 Mio. DM in 2000 auf 526,1 Mio. DM...
Noch einmal: Die Landesregierung kürzt auch die Zuführungen aus dem Landeshaushalt von 587,7 Mio. DM in 2000 auf 526 Mio. DM, ich sagte es bereits, und in 2001 weiter herunter auf 463,8 Mio. DM in 2002. Das heißt, die Finanzausgleichsmasse sinkt durch diese Veränderungen 2001 im Vergleich zu 2000 um 133 Mio. DM, während sie 2002 wegen der dann wieder größeren Steuerverbundmasse, die Sie ja selbst mit einkalkuliert haben, wieder um 63 Mio. DM steigt. Bitte schön.
Herr Abgeordneter Höhn, geben Sie mir Recht, wenn die Einnahmen aus dem Familienlastenausgleich außerhalb des KFA zu 100 Prozent den Kommunen zufließen, dass es dann vollkommen korrekt ist, dass die Einnahmen aus
dem Familienlastenausgleich nicht mehr bei der Steuerverbundmasse mit berücksichtigt werden können, denn dann würden die Kommunen aus diesen Einnahmen nicht die 23 Prozent bekommen, sondern 123 Prozent?
Das habe ich auch gar nicht ausgeführt. Mit Ihrem Zusammenhang, den Sie dargestellt haben, kann ich Ihnen uneingeschränkt Recht geben.
Das heißt, zu den Zahlen, die ich eben ausgeführt habe, zu den zusätzlichen Kürzungen in der Finanzausgleichsmasse wird ein gerüttelt Maß an Planungssicherheit für die Kommunen ganz einfach zerstört. Und ich muss Ihnen eines sagen: Dieses jetzt bestehende Gesetz, das war Ergebnis harter Verhandlungen des damaligen Innenministers Dewes und des damaligen Geschäftsführers des Städteund Gemeindebundes und des heutigen Staatskanzleiministers Herrn Gnauck.
Dass Herr Gnauck jetzt auf der anderen Seite der Barrikaden kämpft und den von ihm miterkämpften Finanzausgleich so leichtfertig opfert, hätte ich nicht gedacht und offenbart offensichtlich schon ein erhebliches Maß an Wandlungsfähigkeit. Ich hätte ihn gern jetzt an dieser Stelle - ich möchte dem Herrn Lenz nicht zu nahe treten -, aber ich hätte ihn jetzt in diesem Augenblick an dieser Stelle noch mal als Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes eben zu diesem Sachverhalt gehört. Das wäre bestimmt interessant geworden, meine Damen und Herren.
Die Kommunen wären, wie ich eben dargelegt habe, beim erwarteten Steuereinnahmerückgang über die geringere Steuerverbundmasse ohnehin am Sparen beteiligt worden. Jedoch durch dieses Finanzausgleichsgesetz, durch diese Änderungen, die jetzt durchgesetzt werden sollen, wird diese Beteiligung noch drastisch verschärft und deshalb sind diese Veränderungen ganz einfach entbehrlich. Ich kann mich noch gut erinnern, ebenfalls zu Zeiten der großen Koalition, da hat bei viel geringeren Strukturveränderungen bei den damaligen Verhandlungen zum Finanzausgleich die kommunalpolitische Vereinigung der CDU ein Riesengeschrei veranstaltet über die Kürzungen. Ich
glaube, der Kollege Böck ist der Vorsitzende dieser Vereinigung. Ich habe ihn diesmal nicht gehört, wo es noch viel schärfer an die Finanzen der Kommunen geht. Wo war er denn da oder die kommunalpolitische Vereinigung? Die habe ich leider nicht gehört. Und zu den dramatischen Einschnitten bei den Schlüsselzuweisungen kommen noch zusätzliche Belastungen der Kommunen innerhalb und außerhalb des Finanzausgleichs hinzu, denn durch die Ausweitung der Auftragskostenpauschale innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs wird die frei verfügbare Finanzausgleichsmasse zusätzlich reduziert. So fällt es natürlich dem Land leicht, den Kommunen einen Ausgleich für zusätzliche Aufgaben zu gewähren. Jede Erhöhung dieser Pauschale reduziert aber die für die Kommunen zur Verfügung stehende freie Finanzausgleichsmasse, wobei ich wieder beim Beispiel mit der zu kurzen Bettdecke wäre. Das sind allein vom Jahr 2000 zu 2001 58,5 Mio. DM. Dies werden vor allem die kleineren Kommunen spüren durch eine drastische Reduzierung der zu verteilenden Schlüsselzuweisungsmasse. Ich erinnere an das Zahlenwerk, das uns vorliegt: minus 117 Mio. DM für Städte und Gemeinden und minus 39 Mio. DM für Landkreise und kreisfreie Städte, und zwar versucht, um auf meine eingangs gemachten Äußerungen zurückzukommen, die Landesregierung, durch weitere Änderungen im Finanzausgleichsgesetz punktuelle Verbesserungen zu erreichen, doch das sind Scheinverbesserungen. Ich will Ihnen auch sagen, warum. So ist eine Klausel vorgesehen, dass bei Verminderungen der Steuerverbundmasse ab 2002 der Verminderungsbetrag zu 50 Prozent durch einen erhöhten Landeszuschuss ausgeglichen wird, den man ja jetzt erst reduziert hat. Die wesentlichen Steuereinbrüche gibt es aber 2001, ab 2002 ist wieder mit steigenden Steuereinnahmen, das haben Sie ja selbst prognostiziert, zu rechnen und damit auch mit einer höheren Steuerverbundmasse. Da greift die Klausel schon nicht mehr oder wesentlich weniger. Es werden darüber hinaus die Genehmigungsfreigrenzen bei der Erhebung von Kreis- und Schulumlage reduziert, bei der Kreisumlage von 34 auf 32 Prozent. Was ist denn aber, wenn das Landesverwaltungsamt die Umlagen genehmigt? Das ist denen ja nicht verboten, das zu genehmigen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen durch die Landkreise vorgelegt werden. Dann nutzt den Kommunen dieser Passus nämlich überhaupt nichts. Wenn man dann weiter in die Tiefe geht, das war's dann schon mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich hatte immer die Hoffnung, dass man, wenn man dieses Gesetz schon angreift, es auch richtig macht. Aber ich bin leider durch das Innenministerium und auch durch den Herrn Köckert, der ja hier verantwortlich ist für dieses Finanzausgleichsgesetz, eines Besseren belehrt worden, denn ich hatte wirklich erwartet, dass Sie grundsätzliche Verteilungsmechanismen innerhalb des Finanzausgleichs mit dieser Änderung aufgreifen und auf den Prüfstand stellen - aber leider Fehlanzeige. Dabei gibt es doch durchaus prüfenswerte Hinweise des Gemeinde- und Städtebundes zum Verteilungsverhältnis der Schlüsselzuweisungen zwischen den Kreisen und Gemeinden beispielsweise. Und lassen Sie uns ebenfalls über den Vorschlag meiner Fraktion, wie von unserem
Fraktionsvorsitzenden heute Morgen dargelegt, die für 2002 erwartete Steigerung in der Verteilungsmasse auf beide Haushaltsjahre zu verteilen, um den Einschnitt 2001 nicht ganz so drastisch ausfallen zu lassen, diskutieren. Aber eine Reduzierung dieser Diskussion einzig und allein auf die Kürzungsvorschläge der CDU-Landesregierung, das, meine Damen und Herren, lehnen wir ab. Danke schön.
Aus den Reihen der Abgeordneten ist die Rednerliste erschöpft. Von der Landesregierung wird noch eine signalisiert. Herr Minister Köckert, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will auf einige Punkte noch einmal eingehen. Frau Dr. Wildauer ist leider jetzt nicht da, aber - sie kommt.
Ich muss sagen, es ist das alljährlich wiederkehrende Lied, da kann hier vorn ein Innenminister stehen, wie er will, er mag Richard Dewes heißen, er mag Franz Schuster geheißen haben, Willibald Böck vielleicht auch und nun ich. Die Kommunen haben immer zu wenig Geld und der Streit über die richtige Höhe der Zuweisung ging schon das ganze letzte Jahrzehnt. Trotzdem ist die Entwicklung der Kommunen außerordentlich gut in Thüringen.
Insofern danke ich dem Kollegen Fiedler, dass er darauf noch einmal ausdrücklich hingewiesen hat. Wenn es wirklich so ganz schlecht ginge, wenn wir wirklich die Kommunen so schlecht behandelt hätten, dass wir, wie es heute Vormittag hieß, Rabeneltern wären für die Kommunen, dann sähe es in Thüringen nicht so aus, wie wir doch Gott sei Dank feststellen können, dass es gut aussieht im Vergleich zu Kommunen anderer Länder.
Es ist von Anfang an gesagt worden, als es um die Konsolidierung des Landeshaushalts ging, dass die Kommunen sich mit einem angemessenen Beitrag mit beteiligen sollen. Darüber bestand breite Einigkeit, auch bei den kommunalen Spitzenverbänden, die sich da nicht aus
schließen. Wir wissen sehr genau, dass die Gemeinden und Landkreise, aber insbesondere die Gemeinden, durch unterschiedliche Sparmaßnahmen der unterschiedlichen Ebenen betroffen worden sind, sprich des Bundes wie nun auch jetzt des Landes. Das ist sehr wohl in unseren Überlegungen mit berücksichtigt. Es ergibt sich für die Kommunen ein Konsolidierungsbeitrag von 150 Mio. DM. Die Einsparungen im Landeshaushalt, nämlich 526 Mio. DM im Haushaltjahr 2001 liegen in der Relation zum Gesamtvolumen des Haushalts bei ca. 2,5 Prozent. Aus der Anwendung dieses Prozentsatzes auf die Gesamtleistung an die Kommunen, nämlich knapp 6 Mrd., ergibt sich der genannte Konsolidierungsbeitrag. Ich weiß, auch über diese Berechnung gibt es nicht die große Einigkeit. Der Gemeinde- und Städtebund rechnete auf seinem Mitgliedertag eine andere Rechnung auf. Ich habe versucht, dort diese Rechnung noch einmal darzustellen. Sie erscheint mir auch nach nochmaligem Überlegen als schlüssig. Wegen der infolge der Steuerreform zu erwartenden Mindereinnahmen des Landes, wegen der Bereinigung der Steuerverbundeinnahmen um den Familienleistungsausgleich und der Feuerschutzsteuer, (und das ist eben kein Trick, den man da macht, sondern der Finanzminister hat es an seiner Frage deut- lich gemacht, Sie waren da etwas auf der falschen Spur, Herr Höhn, wegen der Herausnahme) sowie von nicht mehr anfallenden Abrechnungsbeträgen für die Vorjahre wird sich die Steuerverbundmasse um ca. 72 Mio. DM verringern. Das geschieht, wenn wir das Gesetz so anwenden, wie es bis jetzt noch gültig ist, und nicht novellieren - schon 72 Mio. DM weniger im Vergleich zum Vorjahr. Ab da beginnt nun in der Tat der Einsparbeitrag der Kommunen mit den Bemühungen des Landes. Das sind dann, wenn ich das richtig rechne, noch einmal 78 Mio. DM und dann komme ich auf 150 Mio. DM. Von diesen 78 Mio. DM werden wir 17 in der ganzen Problematik Landeserziehungsgeld verteilen und der Rest ist hier im Kommunalen Finanzausgleich angesiedelt.
Meine Damen und Herren, aus den dargestellten Gründen kann die Steuerverbundmasse nicht mehr nach den bisherigen Regelungen festgesetzt werden. Deshalb ist die Folge davon, dass die Finanzausgleichsmasse in der absoluten Höhe für 2001 neu festgelegt werden muss und in den Folgejahren dann wieder die bewährte Anpassung an die Steuerverbundmasse erfolgt.
Der Gemeinde- und Städtebund hat die Einnahmen der Kommunen zwischen den Jahren 1993 und 1999 verglichen mit denen des Landes in diesem Zeitraum. Man kann sich darüber streiten, ob der Vergleich zwischen diesen beiden Jahren zwischen 1993 und 1999 nun gerade der richtige Vergleich ist. Er kommt zu dem Ergebnis, die Einnahmen der Kommunen seien in dieser Zeit um 5,7 Prozent gesunken, jene des Landes seien hingegen um 26,3 Prozent gestiegen. Dabei wird übersehen, dass die Einnahmeentwicklung unterschiedlich zwischen Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt zu beurteilen ist und man
dadurch nur bedingt vergleichen kann. Auf jeden Fall ist zu berücksichtigen, dass die Kommunen im Jahre 1993 noch Leistungen aus dem "Fonds Deutsche Einheit" bekamen. Im Übrigen darf nicht verkannt werden, dass der Freistaat Thüringen im Jahr 1993 mit einer überdurchschnittlich hohen Neuverschuldung, wir hatten damals eine Kreditfinanzierungsquote von 17,8 v.H, die gesamten Ausgaben einschließlich der Zuwendungen an die Kommunen mitfinanzieren musste und erst der Solidarpakt I und die Einbeziehung der neuen Länder in den bundesstaatlichen Finanzausgleich ab 1995 ist ein erster Schritt zur Stabilisierung der Haushalte durchgeführt wurde. Insofern ist es ein sehr schräger Vergleich, mit dem Jahr 1993 anzufangen und erst dieses als Grundzahl zu nehmen und dann die Entwicklung aufzuzeigen. Es sähe, glaube ich, gänzlich anders aus, wenn wir die Einnahmeentwicklung ab dem Jahre 1995 bzw. 1996 rechnen würden, meine Damen und Herren.
Eine vollkommene Neuregelung in diesem Punkt muss ich noch erwähnen, weil Frau Dr. Wildauer darauf abgehoben hat. Eine vollkommene Neuregelung erfolgt im Bereich der Kostenerstattung im übertragenen Wirkungskreis und der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde. Aufgrund einer Erhebung der Kosten in diesen Verwaltungsbereichen werden sich die Erstattungen im Rahmen der Finanzausgleichsmasse erhöhen. Eine mit Zustimmung des Landtags noch zu erlassende Verordnung wird die Erstattungen als Einwohnerbeträge festsetzen. Die Erstattungsbeträge werden teilweise über den bisherigen Auftragskostenpauschalen liegen. Für die Landkreise wird eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2003 geschaffen, wobei die bisherigen Leistungen nach § 130 a der Thüringer Kommunalordnung in die Verteilung einbezogen werden. Ab dem Jahr 2004 wird die Erstattung nach § 130 a der Thüringer Kommunalordnung in die Auftragskostenpauschale überführt und dann nach den für die Auftragskostenpauschale geltenden Regeln ausgereicht. Die Auftragskostenpauschale, das werden Sie bemerken, wenn Sie den Haushalt überprüfen, ist auch in diesem Haushaltsjahr für 2001 wieder aufgestockt worden. Es ist also keine Absenkung, wie Sie vermuten, zu sehen. Wir können das im Einzelnen im Ausschuss entsprechend noch mal vorrechnen.
Aufgrund, und das zum Letzten, der sich aus der Änderung des § 3 Thüringer Finanzausgleichsgesetz ergebenden Situation kann man natürlich nicht ausschließen, dass die Kreise, die sich ja finanziell im Vergleich zu den Gemeinden und Städten nicht schlecht stehen, weniger an Einsparbemühungen beteiligen und versuchen, das Weniger an Schlüsselzuweisungen über eine Erhöhung der Kreisumlage gut zu machen. Deshalb schlagen wir die Absenkung der Genehmigungsfreigrenze für Kreisumlagen und Schulumlagenerhebung um zwei Prozentsätze vor. Diese soll möglichen Tendenzen zur Erhöhung der Kreisumlage entgegenwirken. Das funktioniert natürlich nur, Herr Höhn, da gebe ich Ihnen Recht, wenn die entsprechende Kommunalaufsicht, sprich hier bei den Kreisen das Landesverwaltungsamt, sehr sorgfältig sich die Haus
halte der Kreise anschaut und auf die notwendigen Sparbeiträge hinweist und sie einfordert, bevor sie eine Erhöhung der Kreisumlage und diese Dinge genehmigt. Insofern ist in der Tat eine sorgfältige Prüfung der Aufsichtsbehörde im jeweiligen Fall notwendig, aber nur so scheint es uns möglich, die Kreise entsprechend an den Sparbemühungen insgesamt zu beteiligen. Die Änderungen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes sind erforderlich und notwendig. Deshalb bitte ich darum, dass dieser Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wird. Vielen Dank.
Das überlasse ich der Weisheit des Hauses, denn dieses Haus, das ist ganz klar, muss diesen Gesetzentwurf weiter bearbeiten.
Also wir werden jetzt die Weisheit dieses Hauses abfragen. Es ist beantragt worden die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und offensichtlich gibt es einen weiteren Antrag auf Ausschussüberweisung. Herr Abgeordneter Stauch bitte.
Wir würden gern beantragen federführend an den Innenund begleitend an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Weitere Redemeldungen sind nicht signalisiert worden. Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegen
stimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist eine einstimmige Überweisung an den Innenausschuss beschlossen worden.
Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist auch diese Überweisung einstimmig beschlossen.