Protokoll der Sitzung vom 13.10.2000

es sei denn, Sie verlangen so etwas Ähnliches, was die alte Volkskammer gemacht hat, Hauptsache es waren ihre Leute dann am Ende, aber das war dann in Wirklichkeit auch keine Ausgewogenheit. Hier sollte es doch wirklich bei den Hochschulen bleiben. Wir wollen ihnen zunehmend mehr Selbständigkeit einräumen. Wir sind mit der Gesetzesnovelle damals in der großen Koalition wenigstens bis zu diesem Punkt gekommen, dafür sind wir dankbar. Aber wir lassen sie im Nachhinein nicht umdeuten, die Hochschulen haben die Freiheit, ihre Kuratorien

zu besetzen. Dabei bleibt es aber auch.

(Beifall bei der CDU)

Das Ministerium vollzieht dann den Wunsch der Hochschulen in aller Regel, es sei denn, es wird gravierend gegen den Gesetzestext verstoßen. Erst dann wird man wahrscheinlich dort entsprechend handeln, wie Sie sich das schon wünschen, weil - Sie schreiben es in der Begründung ja sehr deutlich - die Gewerkschaften aus Ihrer Sicht nicht ausreichend vertreten sind.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Gar nicht.)

Nun bin ich noch gar nicht sicher, ob alle Hochschulen bereits ein Kuratorium gegründet haben. Sie selber unterstellen das ja auch bei denen, die das bisher getan haben. Insoweit sollten wir vielleicht doch gemeinsam die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage abwarten, die auf den Stand verweist und in der ich jetzt vom Ministerium erfahren möchte, welche Hochschulen denn die Auflage des Gesetzes erfüllt haben - mittlerweile ist es ja eine verbindliche Auflage. Wie sieht die Besetzung wirklich aus? Erst dann bin ich bereit, weiterzureden, aber eine nachträgliche Umdeutung des § 82 unseres Hochschulgesetzes werden wir nicht zulassen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Dr. Botz, bitte.

Frau Präsidentin, in aller Kürze: Herr Schwäblein, ich kann das wirklich nur bedauern, wahrscheinlich betrifft das auch Herrn Carius, Sie haben sich hier festgefahren. Sie brauchen da nur den Text des Gesetzes zu lesen, die Bestellung erfolgt nicht in den Hochschulen, sondern durch das Ministerium. Die Vorschläge, und das ist gut so und das soll so bleiben, müssen aus den Hochschulen kommen, und zwar so, wie es im Gesetz steht. Sie reden immer wieder in Ihren Argumentationen davon, als hätten die Hochschulen diesen Einfluss allein. Das ist aber nicht der Fall und ist vom Gesetzgeber nicht gewollt. Das ist nicht so, das weise ich hier mit Entschiedenheit zurück. Ich weise auch die Unterstellung zurück, ich hätte hier Dinge gesagt, die ich nicht gesagt habe. Ich habe nämlich zum Ausdruck gebracht, dass wir in einem Prozess sind, in dem gerade Kuratorien benannt werden. Es sind noch nicht alle benannt, einige haben auch noch nicht die volle Personenzahl ausgeschöpft, das wissen Sie auch. Und wenn es dann so ist, dass an keiner thüringischen Hochschule zurzeit ein Arbeitnehmervertreter, der diese Kriterien erfüllt, zu einem Kuratorium gehört, dann ist es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, zumindest von uns beidseitig dieser großen Fraktion, einmal darauf hinzu

weisen, dass man hier rechtzeitig etwas korrigieren kann - und es ist auch erforderlich.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Das ist Ihre Auffassung.)

Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Dr. Aretz. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Botz, ich glaube, dass wir gar nicht so weit auseinander liegen, und wir sollten hier auch nicht einen Dissens konstruieren, der von der Sache her so nicht gegeben ist. Ich erlaube mir aber eine Vorbemerkung, Frau Dr. Stangner: Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaats Thüringen wird die demokratische Kontrolle nicht durch gesellschaftliche Gruppen ausgeübt, sondern durch die frei gewählten Parlamente, in diesem Falle also durch den Thüringer Landtag.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich die grundsätzliche Problematik noch einmal kurz umreißen, damit wir einen - wie ich finde - möglichen Konsens finden. Die Hochschulen im Freistaat Thüringen können entsprechend ihren Vorstellungen und Zielen und Bedürfnissen Persönlichkeiten aus allen gesellschaftlichen Gruppierungen als Mitglieder des Kuratoriums vorschlagen. Seitens der Landesregierung werden dabei keine Vorgaben gemacht, das sieht das Gesetz auch nicht vor. Die Aufgaben der Kuratoriumsmitglieder liegen ausschließlich im Bereich der Selbstverwaltungsangelegenheiten der Hochschulen. Laut Gesetz bestimmt die Grundordnung der Hochschulen das Nähere über die Aufgaben und Zusammensetzung des Kuratoriums. Damit haben wir beabsichtigt, der Forderung der Hochschulen nach mehr Autonomie in der Selbstverwaltung Rechnung zu tragen, und ich meine, wir sollten alle darin übereinstimmen, dass die Hochschulautonomie ein hohes und schützenswertes Gut ist.

(Beifall bei der CDU)

Die Bestellung der Mitglieder des Kuratoriums unterliegt lediglich der Rechtsaufsicht des Landes. Also haben wir darauf zu achten, dass nicht völlig ungeeignete, etwa auch politisch - ich sage es einmal leicht ironisch abständige Persönlichkeiten in die Hochschule berufen werden. Gott sei Dank ist das heute nicht mehr so wie in den Hochschulen der Weimarer Republik, aber z.B. die Wahl von Extremisten durch das Kuratorium würden wir zu verhindern haben.

(Beifall bei der CDU)

Die Mitglieder des Kuratoriums werden auf Vorschlag des Rektors im Benehmen mit dem Senat der jeweiligen Hochschule von der Ministerin für jeweils vier Jahre bestellt. Der Bestellung geht, wie gesagt, eine ausschließlich rechtliche Prüfung voraus. Diese soll sicherstellen, dass die zur Auswahl stehenden Persönlichkeiten unabhängig und mit dem Hochschulwesen vertraut sind, zur gesellschaftlichen Öffentlichkeit gehören und nicht aus der jeweiligen Hochschule kommen. Zu den bisher bestellten Mitgliedern der Kuratorien gehören etwa Prof. Ursprung, Staatssekretär a.D. aus der Schweiz; der Oberbürgermeister von Erfurt, Herr Ruge; Prof. Weihrich, Fachschulchef von Siemens München; Herr Späth, Chef der Jenoptik; Frau Molsen vom Mitteldeutschen Rundfunk oder die auch von mir persönlich sehr geschätzte Abgeordnete Bechthum hier aus dem Thüringer Landtag. Und damit, Herr Botz, ist auch die Gefahr der Einseitigkeit, die ich im Prinzip verstehen könnte, ein Stück weit ja auch bereits widerlegt.

Die Hochschulen haben einen außerordentlich hohen Standard bei der bisherigen Auswahl der Persönlichkeiten bewiesen. Abgesehen davon, dass ich keine rechtliche Möglichkeit habe, sehe ich auch keine Notwendigkeit, die Hochschulen in ihrem Vorschlagsrecht einzuschränken. Ich bin aber gerne bereit - und damit spreche ich auch im Namen der Ministerin -, Herr Botz und Frau Pelke, dass wir im Dialog mit den Hochschulen auf Ihr Anliegen hinweisen, aber wir stimmen sicher darin überein, dass wir auch nicht den Anschein eines Eingriffs in die Autonomie der Hochschulen erwecken sollten. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Als weitere Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Dr. Stangner, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ausführungen des Herrn Staatssekretärs machen aus meiner Sicht noch zwei kurze Bemerkungen notwendig: Zum einen komme ich noch einmal auf meine Aussagen zur demokratischen Mitbestimmung und Kontrolle durch eine weitere Öffnung der Hochschulen zurück. Die Hochschulen sind öffentlich gefördert - ich denke, das ist unumstritten - und dann hat es nichts mit einem Verstoß gegen das Grundgesetz zu tun, dass auch über das Kuratorium eine demokratische Kontrolle ausgeübt werden kann.

Als Zweites: Ich finde es ausgesprochen peinlich, dass im Zusammenhang mit Interessenvertretungen der Arbeitnehmerorganisationen, also den Gewerkschaften, hier das Wort "Extremismus" in den Mund genommen wird.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Das ist doch Quatsch!)

(Unruhe bei der CDU)

(Beifall bei der PDS)

Gibt es weitere Redemeldungen? Herr Staatssekretär noch einmal.

Frau Abgeordnete Dr. Stangner, die hier insinuierte Unterstellung, ich hätte im Zusammenhang mit Extremismus mich auf Gewerkschafter oder Gewerkschaften bezogen, weise ich ausdrücklich mit Nachdruck und mit persönlicher Empörung zurück.

(Beifall bei der CDU)

Falls es keine weiteren Redewünsche mehr gibt, schließe ich die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 10. Es ist beantragt worden die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist abgelehnt.

Damit kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/991. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Neinstimmen ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.

Um dann nicht unterbrechen zu müssen, möchte ich folgendes Anliegen vortragen: Wir haben noch zwei Tagesordnungspunkte in der laufenden Tagesordnung und die Fragestunde zu bearbeiten. Es gibt den Vorschlag, ohne Mittagspause durchzuarbeiten. Gibt es dagegen Widerspruch? Der Widerspruch wird angezeigt. Wir stimmen also darüber ab. Wer der Auffassung ist, dass wir ohne Mittagspause die Tagesordnung bis zum Ende durcharbeiten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön, das ist die Mehrheit.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Gegenstimmen? Mit einigen Gegenstimmen

(Unruhe bei der CDU, SPD)

wird ohne Mittagspause bis zum Ende der Tagesordnung weitergearbeitet.

(Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Stimm- enthaltungen?)

Die Stimmenthaltungen soll ich noch abfragen. Die Stimmenthaltungen? Es gibt auch einige Stimmenthaltungen, was am Gesamtbild nichts ändert.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12

Soforthilfe für die Gartenbaubetriebe Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1012

Es ist nicht signalisiert worden, dass die antragstellende Fraktion begründen möchte, und wir kommen zur Aussprache über diesen Antrag. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet Herr Minister Dr. Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich hoffe, dass das Thema nicht so langweilig ist, dass alle jetzt den Raum verlassen müssen.

(Unruhe im Hause)

Wir haben gestern über Existenzen gesprochen und da ist mehrfach uns vorgeworfen worden, zu wenig zu tun, und heute geht es ebenfalls wieder einmal um die Existenzsicherung und der Saal leert sich.

Ich möchte zu dem Antrag für die Landesregierung wie folgt Stellung nehmen: Der extreme Anstieg der Mineralölpreise in den vergangenen Monaten hat zu einer drastischen Kostenerhöhung in den Thüringer Gartenbaubetrieben geführt. Wegen der hohen Bedeutung des Energieaufwandes sind davon Betriebe im Unterglasanbau besonders betroffen. Die Aufwendungen für Heizmaterial haben sich gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppelt. Hierzu kommen weitere Faktoren wie die Absenkung der Gasölbeihilfe und die Belastungen aus der Steuerreform der Bundesregierung. Die kritische Entwicklung kann bei zahlreichen Unternehmen zu existenzbedrohenden Liquiditätsengpässen führen. Die Thüringer Gartenbaubetriebe sind davon besonders betroffen, da diese über keine ausreichenden Kapitalreserven verfügen und die Kreditlinien weitestgehend ausgeschöpft sind. Der Aufwand für Heizmaterial beträgt beispielsweise für den Zierpflanzenbau durchschnittlich 40.000 DM je Betrieb und Jahr. Bei durchschnittlichen Gewinnen von 23.000 DM je Betrieb sind die Thüringer Betriebe nicht in der Lage, diese Preissteigerungen finanziell abzufangen. Die Situation der Betriebe mit Unterglasgemüseanbau sind vergleichbar. Die durchschnittlichen Gewinne liegen bei den Thüringer Betrieben bei 62.000 DM je Betrieb und Jahr, die allein aus der Heizölpreiserhöhung je Betrieb entstehenden Mehrbelastungen betragen im Durchschnitt 66.000 DM. Kalkulatorisch wird damit in den genannten Sparten eine rentable

Produktion nicht mehr möglich sein, zumal es nicht möglich ist, wie das viele andere machen, solche Preiserhöhungen dann auch nach unten wegzudrücken, also auf die Produkte zu überlagern. Die vorliegenden Schätzungen unsererseits gehen für Thüringen davon aus, dass mindestens ein Drittel bis die Hälfte der Unterglasbetriebe akut existenzgefährdet sind und, wenn wir einen starken Winter bekommen, und davon muss man ja ausgehen, diese Betriebe im nächsten Frühjahr nicht mehr existieren. Die Landesregierung teilt deshalb die Sorge um den Fortbestand der Unternehmen. Sie ist der Auffassung, dass direkte Maßnahmen getroffen werden müssen, um die negativen Auswirkungen für den Gartenbau zu kompensieren. Hierzu gehören vor allem faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Europäischen Union sowie kurzfristig steuerliche Entlastungen der Betriebe. Die Landesregierung hat die Bundesregierung in den letzten Wochen mehrmals mit Nachdruck aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen für den deutschen Gartenbau innerhalb der Europäischen Union abgebaut werden. Die Energiekosten im niederländischen Gartenbau betragen, der dort praktizierten Subventionspolitik wegen und einer Mehrwertsteuer von lediglich 6 Prozent, derzeit nur ein Drittel der Kosten, die für den deutschen Gartenbau zu Buche schlagen. In der letzten Agrarministerkonferenz im September in Regensburg haben wir ausführlich darüber gesprochen und haben uns durchgerungen, die Bundesregierung aufzufordern, kurzfristig den Steuersatz für Agrardiesel zu senken, Maßnahmen einzuleiten, die die Existenzgefährdung der Betriebe relativieren, und die CDU/ CSU-geführten Bundesländer haben sich dafür eingesetzt, dass der Agrardiesel so wie in Frankreich auf 0,11 DM pro Liter zu senken ist. Wir werden auch weiterhin mit Nachdruck darauf dringen, dass das von der Bundesregierung seit längerem zugesagte Förderprogramm für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hinblick auf die aktuelle Situation kurzfristig umgesetzt wird.

Inzwischen ist mir der Entwurf dieses Förderprogramms bekannt und ich muss sagen, leider bringt er nicht das, was wir alle erwartet haben, leider bringt er nicht diese Entlastung, die wir uns erhofft haben. Die Landesregierung begrüßt, dass das Sonderkreditprogramm der landwirtschaftlichen Rentenbank seit vergangener Woche nunmehr auch den Gartenbaubetrieben für Betriebsmittelkredite zur Verfügung steht. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Maßnahmen reichen alle nicht aus, um die energiebedingten Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Auch der Vorschlag der Bundesregierung für die Förderaktion zur Energieeffizienz im Gartenbau im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ist wenig zielführend. Die Instrumente dieser Förderung sind in ihrem Effekt eher gering und bringen den betroffenen Betrieben keine spürbaren Entlastungen. Ein wirksamer Weg wäre, wenn von Seiten der Bundesregierung, so wie es auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident im letzten Bundesrat gefordert hat, den Gartenbaubetrieben zinslose Kredite eingeräumt werden. Sicher, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind die gestiegenen Heizölpreise nicht darauf zurückzuführen,

dass die Dieselpreise gestiegen sind, aber sie stehen doch irgendwie damit im Zusammenhang und es ist damit für die Gartenbaubetriebe, vor allem die Betriebe, die unter Glas produzieren, eine sehr schwierige und komplizierte Situation eingetreten. Da das so ist, sind wir, die Landesregierung, der Auffassung, dass die Ökosteuer insgesamt zurückgenommen werden sollte.

(Beifall bei der CDU)

Dazu gibt es gute Ansätze; in einer ganzen Reihe von Kommissionssitzungen sind dementsprechende Vorschläge bei der Bundesregierung und beim Bundesrat eingegangen. Auch wir haben uns mit Baden-Württemberg und Hessen daran beteiligt und die Ergebnisse aus den Ausschüssen zeigen eigentlich in der Tendenz, dass man da mitgehen möchte.