Protokoll der Sitzung vom 16.11.2000

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter Wolf, bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, Thema des zweiten Teils der heutigen Aktuellen Stunde: "Plebiszitäre Elemente in der Thüringer Verfassung". Es gibt sie und sie sind gut. Es gibt noch eine Reihe von Abgeordnetenkollegen in diesem hohen Hause, die an der Erarbeitung der Verfassung und der entsprechenden Gesetzgebung beteiligt waren. Wir waren uns alle - damit beziehe ich jetzt nicht nur meine Fraktion mit ein wie der Kollege Schemmel eben, der sich nur auf die SPD-Fraktion beschränkt hat - einig, dass wir plebiszitäre Elemente als Ergänzung der repräsentativen parlamentarischen Demokratie wollen. Wir, und da spreche ich jetzt von der CDU-Fraktion, betrachten Volksentscheide als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Der Volksentscheid hat seine Berechtigung als Ergänzung. Die Bürger erhalten dadurch die Möglichkeit, Entscheidungen herbeizuführen, die trotz mehrheitlichem Interesse der Wahl- und Stimmberechtigten nicht Gegenstand der parlamentarischen Beratung sind. Das dem in Thüringen vorgeschaltete Verfahren hilft bei der Feststellung, ob ein solches mehrheitliches Interesse in der betreffenden Angelegenheit überhaupt vorliegt. Die Thüringer Regelungen sollen wie in den anderen Bundesländern auch den Missbrauch verhindern und sollen sichern, dass das Prinzip, wonach in der Demokratie die Mehrheit entscheiden soll, erhalten bleibt. Gestatten Sie mir noch eine Anmerkung: Herr Schemmel hat es eben versucht schon wegzudiskutieren, aber ich sage es trotzdem: Es wird keine passenden oder unpassenden Volksentscheide geben. Populistischen Parolen von linken oder rechten Extremisten wird durch zu niedrige Quoren Tür und Tor zur Unterwanderung des demokratischen Rechtsstaats geöffnet.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Die Grenzen sind unabhängig von Quoren. Das habe ich ja gerade gesagt.)

Und wir haben heute früh eine Debatte geführt, da waren Sie auch anwesend, und wir haben uns sehr deutlich die Gefahren, die von Extremisten ausgehen, hier noch mal selbst vor Augen geführt. Deswegen will ich nur noch mal daran erinnern, man sollte die Quoren nicht zu niedrig machen. Das vorgeschriebene Verfahren in Thüringen fordert als ersten Schritt zum Volksentscheid ein

erfolgreiches Volksbegehren. Ein Volksbegehren ist in Thüringen erfolgreich, wenn ihm mindestens 14 Prozent, da bleiben immer noch 86 Prozent über, der wahlberechtigten Thüringer Bürger innerhalb von vier Monaten zustimmen. Ein Volksbegehren kann dann durch Gesetzgebung als Beschluss des Thüringer Landtags oder durch einen Volksentscheid beendet werden. Ein Volksentscheid ist in Thüringen erfolgreich, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält und wenn mindestens ein Drittel der Wahl- oder Stimmberechtigten dem Entwurf zustimmen. Das sind 33 Prozent, auch da bleiben immer noch 67 Prozent mit einer anderen Meinung übrig. Worum geht es bei der aktuellen Diskussion? Der Verein "Mehr Demokratie" - ich habe Probleme mit diesem Namen, weil es nicht zu mehr Demokratie führen wird, sondern es wird den Minderheiten die Möglichkeit geben, über Mehrheiten zu entscheiden - fordert,

(Beifall bei der CDU)

die Quoren für die Einleitung eines Volksbegehrens und für den Erfolg eines Volksentscheids deutlich abzusenken und die Fristen für die Sammlung der notwendigen Unterschriften zu verlängern bzw. ganz abzuschaffen. Jetzt könnte man abendfüllend diskutieren, wie denn überhaupt das im Zusammenhang steht, also die Zahl der zu sammelnden Unterschriften, die Zeit, die man zum Unterschriftensammeln hat oder auch die Art, wie die Unterschrift zu leisten ist, ob man von Tür zu Tür gehen kann und auf einer Liste unterschreiben lassen kann oder ob man die Leute alle auf ein Amt schicken muss, dass sie in der Meldestelle dort aktiv hingehen und in der Meldestelle dort ihre Unterschrift zu leisten haben. Im Vergleich zu den gesetzlichen Regelungen der meisten alten Länder sind beim Volksbegehren in Thüringen, ich erinnere noch mal, 14 Prozent in vier Monaten, die Quoren niedriger und die Fristen länger, so in Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und als extremstes Beispiel das Saarland. Wir wissen alle noch, wer vor kurzem die Macht an der Saar hatte, im Saarland müssen 20 Prozent der stimmberechtigten Bürger ein Volksbegehren in nur 14 Tagen unterzeichnen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Die sit- zen doch alle auf einem Haufen.)

(Heiterkeit bei der SPD)

Und ich setze noch eins drauf - und 50 Prozent der stimmberechtigten Bürger müssen zustimmen im Saarland, damit ein Volksentscheid überhaupt angenommen wird. Die Quoren zur Annahme eines Volksentscheids schwanken in den verschiedenen Bundesländern zwischen 25 und 50 Prozent. Thüringen liegt mit einem erforderlichen Quorum von 33 Prozent hier im Mittelfeld.

Herr Abgeordneter Wolf, bitte kommen Sie zum Schluss.

Was als Volksbegehren zurzeit gefordert wird ohne Mindestquoren, ein Gesetz durch Volksentscheid anzunehmen, das noch mit dem Verzicht auf das Finanztabu, das geht entschieden zu weit. Völlig unabhängig von der Zahl der Zustimmenden soll ein Gesetz mit einfacher Mehrheit in Kraft gesetzt werden. Nur leider ist das den wenigsten bewusst, die bei der Aktion unterschreiben, und es wird ihnen auch bewusst verschwiegen.

Herr Abgeordneter Wolf.

Ich komme zum Schluss. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hält die derzeit bestehenden Regelungen für Volksbegehren und Volksentscheid in Thüringen für ausreichend und sie sichern, wenn ein mehrheitliches Interesse real vorliegt, wie in der Demokratie üblich, die Mehrheit entscheidet. Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir sollten daran nichts ändern.

(Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Hahnemann, Sie haben als Nächster das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Kollege Schemmel hat darauf hingewiesen, die meisten Staaten Europas und Nordamerikas und alle deutschen Bundesländer kennen Formen direkter Demokratie. Bei den letzten jedoch - mit der einen Ausnahme von Bayern - sind die Hürden durch Unterschriften und Zustimmungsquoren sowie Fristen derart hoch, dass sie eigentlich nur auf dem Papier stehen und in der Verfassungswirklichkeit so gut wie keine Rolle spielen. Es stellt sich somit die Frage nach dem Sinn direkt demokratischer Institute, wenn sie nicht nur als schmückendes Beiwerk und politische Selbstlüge, sondern als eine tatsächliche Ergänzung der repräsentativen Demokratie um Elemente einer partizipativen Demokratie vom Verfassungsgeber gewollt sind. Grund für die Einführung von Volksinitiativen, -begehren und -entscheiden ist, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Teilnahme an Wahlen hinaus weitere Möglichkeiten unmittelbarer Einflussnahme auf die politische Willensbildung und die staatlichen Entscheidungen haben sollen. Dahinter steht die Überzeugung, dass Formen direkter Demokratie die parlamentarische Demokratie nicht schwächen, sondern stärken, indem sie durch die Schaffung weiterer Teilnahmemöglichkeiten die Bereitschaft fördern, sich bei der Politikgestaltung zu engagieren. Plebiszitäre Elemente sind daher ein

mögliches Mittel, der wachsenden Entfremdung zwischen Politikerinnen und Politikern und Bürgerinnen und Bürgern zu begegnen. Dieses war auch die Überzeugung der Mehrheit im Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss, der den Entwurf der Thüringer Landesverfassung erarbeitete. Genau hier hat Herr Wolf Recht. Wenn aber dieselbe Mehrheit dann beschloss, im jetzigen Artikel 82 Quoren und eine Zustimmungsfrist zum Volksbegehren vorzusehen, die noch über den bereits sehr hohen bzw. langen Quoren und Fristen in den anderen Bundesländern liegen, und sich hierbei auf das zentrale Argument der Gegner direkter Demokratie berief, das Institut des Volksbegehrens und Volksentscheides könne von rechten oder linken Extremisten missbraucht werden, so wie Herr Wolf es auch getan hat, so war dies bereits damals ein Widerspruch in sich. Einerseits werden die demokratiefördernden Effekte von Elementen direkter Demokratie theoretisch anerkannt, andererseits wird jedoch die Notwendigkeit gesehen, praktisch auszuschließen, dass die Bürgerinnen und Bürger von dieser Möglichkeit einer Einflussnahme auf die politische Willensbildung auch Gebrauch machen können. Es ist eben eine Legende, dass die Volksbegehren und Volksentscheide, die im Verlauf der Weimarer Republik stattfanden, maßgebliche Auswirkungen auf das Erstarken der NSDAP und die Verbreitung ihrer Anschauungen hatten, wie auch ein Blick auf die Länder zeigt, in denen Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide im politischen Alltag eine Rolle spielen. Man könnte die Schweiz nennen oder auch Bayern. Die Elemente dieser Demokratie führen keineswegs dazu, dass die Entscheidungsfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Parlaments ausgehöhlt werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass durch die über die Formen der Demokratie hergestellte Interaktion zwischen Volksvertretung und Bürgern und die reelle Möglichkeit einer Korrektur staatlicher Entscheidungen durch Volksentscheide und Referenden die Transparenz staatlicher Entscheidungsprozesse und damit die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen erhöht werden. Es ist daher ein berechtigtes und wichtiges Anliegen der Initiative "Mehr Demokratie in Thüringen", das Unterschriftenquorum in Artikel 82 der Landesverfassung von 14 Prozent auf 5 Prozent der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu senken und die dort vorgesehene Viermonatsfrist, innerhalb der dieses Quorum erzielt werden muss, deutlich zu verlängern.

(Beifall bei der PDS)

Letzteres, die Fristverlängerung, Herr Wolf, ist gerade auch mit Blick auf das immer wieder von auch Ihnen ins Feld geführte Argument einer möglichen Missbrauchsgefahr geboten. Eine ausreichend lange Frist ermöglicht, dass über den Gegenstand des Volksbegehrens umfassend informiert und ausreichend diskutiert werden kann,

(Beifall bei der PDS)

damit es nicht zu Manipulationen durch starke Interessenverbände oder durch einseitige Berichterstattung kommt und die Entscheidungsergebnisse nicht von momentanen Strömungen abhängig sind. Auf einen Widerspruch in Ihrer Haltung, meine Damen und Herren von der CDU, zu den Bürgerinnen und Bürgern möchte ich Sie noch hinweisen. Sie fordern um der Demokratie willen für die Abwehr von Rechtsextremismus von der Bürgerschaft zivilcouragiertes Handeln und Auftreten, bürgerschaftliches Engagement gegen Gefahren für die Demokratie, im Schröderschen Sinne den "Aufstand der Anständigen". Wenn Sie das von der Bürgerschaft erwarten, dann doch deshalb, weil Sie es ihr auch zutrauen. Wenn Sie der Bürgerschaft das alles aber zutrauen, dann haben Sie keinen vernünftigen Grund, ihr die Mitwirkung durch Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid in praktikabler Art und Weise zu verwehren.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Und 68 Prozent der in der heute Morgen besprochenen Studie Befragten haben sich für diese Mittel der politischen Willensbildung ausgesprochen. Die DDR, meine Damen und Herren,...

Bitte kommen Sie zum Schluss.

Gut, dann erspare ich Ihnen die DDR. Da werden Sie auch nicht böse sein.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger nur auffordern, mit ihrer Teilnahme am Volksbegehren auch zu zeigen, dass sie ein Recht darauf haben, von der politischen Klasse ernst genommen zu werden. Danke schön.

(Beifall bei der PDS; Abg. Bechthum, SPD)

Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Dr. Dewes zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe selber vor über 15 Jahren einmal Gelegenheit gehabt, an einem Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Baden-Württemberg auf kommunaler Ebene mitzuwirken, in einer Gemeinde mit 2.800 Einwohnern. Da ging es um die Frage, ob eine Sporthalle und Gemeinschaftshalle gebaut werden soll oder ob Straßen ausgebaut werden sollen. Und ich muss Ihnen sagen, die Erfahrung dieses Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids

hat mir persönlich in meiner Entwicklung sehr viel gegeben, obwohl ich damals zu denen gehört habe, die die Unterlegenen im Ergebnis gewesen sind. Ich habe gelernt, wie wichtig es ist, in einer Demokratie zu erreichen, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an Entscheidungen zu beteiligen. Ich habe mir aus diesem "Monitor 2000", das der Herr Ministerpräsident heute nach seiner Regierungserklärung uns gütig hat hier im Landtag zur Verteilung gelangen lassen, ich habe auf Seite 75 dieses "Monitor 2000" die Empfehlungen gesehen und, Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung möchte ich daraus ein kurzes Zitat hier wiedergeben. Dort heißt es unter Ziffer 2: "Im Blick auf die politische Kultur lassen sich aus den Aussagen über Demokratiezufriedenheit und Thüringenidentität folgende Empfehlungen herleiten: Erstens ist den politischen Parteien dringend zu empfehlen, sich stärker als bürgeroffene Foren zu organisieren, in denen Interessen, Anliegen, auch Ängste, Meinungen und Präferenzen der Bürger mit Aussicht auf Berücksichtigung artikuliert werden können. Zweitens erscheinen die jungen Menschen als eine politische Zielgruppe besonderer Sensibilität, deren Gewinnung für eine aktive Unterstützung des demokratischen Verfassungsstaates hohe Priorität haben sollte. Drittens sei den obersten Verfassungsorganen des Freistaats empfohlen, die Identifikation der Bürgerschaft mit Thüringen als republikanisches Selbstverständnis zum Ausdruck zu bringen. Thüringer sind alle die, die am Wohle des Landes mitbauen und die Würde und Freiheit jedes Einzelnen unabhängig von seiner Herkunft und kulturellen Prägung respektieren. Thüringen ist demokratisch und bedarf einer politisch aktiven Bürgerschaft."

(Beifall bei der PDS)

Und, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das können wir alle so unterschreiben, wie das hier aufgeschrieben worden ist. Ich nehme auch die Argumente derjenigen ernst, die sagen, zu viele plebiszitäre Elemente in einer repräsentativen Demokratie bergen auch Gefahren. Das ist richtig. Die Weimarer Republik zeigt, dass man sehr sensibel hier vorgehen muss. Aber ich will, weil immer wieder diese Gefahren so in den Vordergrund gestellt werden, darauf hinweisen, dass die Thüringer SPD 1998 in Weimar eine Tagung durchgeführt hat, und wir hatten dort zwei Festredner, die uns eine Absenkung der Quoren nachdrücklich empfohlen haben. Einer der Festredner war die ehemalige F.D.P.Abgeordnete des Bundestages Frau Dr. Hamm-Brücher und der andere war der ehemalige SPD-Bundesvorsitzende und ehemalige Justizminister Dr. Hans-Jochen Vogel. Beide waren bei dieser Tagung der Auffassung, wir sollten die Quoren absenken und wir sollten dies mit Bedacht tun.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der Landesregierung und der CDU, was mir aufgefallen ist in den letzten Wochen, das ist die Art und Weise, wie diese Landesregierung mit denen umgeht, die dieses

Anliegen in die Tat umsetzen wollen, und vor allen Dingen, wie sie Druck ausüben, um einen Erfolg dieser Bemühungen zu verhindern. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass bis in die letzte Schreibstube der Landesverwaltung, bis in die letzten Katasterämter und Grundbuchämter des Freistaats Thüringen den Beamtinnen und Beamten per Duktus des Innenministers und anderer Behördenleiter aufgegeben wird, sich an diesem Anliegen nicht zu beteiligen, für eine Absenkung der Quoren einzutreten.

(Beifall bei der SPD)

(Unruhe bei der CDU)

Der Innenminister hat durch das Landesverwaltungsamt an alle kommunalen Behörden, die Landräte und die Städte und Gemeinden des Landes einen Erlass verschickt, in dem darauf hingewiesen worden ist, dass die Beamtinnen und Beamten und Angestellten der kommunalen Ebene und die Kommunen selber aufgefordert werden, und dies mit rechtlicher Begründung, sich an dieser Aktion nicht zu beteiligen, d.h. nicht auszulegen und Beamtinnen und Beamten ist unter Hinweis auf das Landesbeamtengesetz gesagt worden, dass dies mit ihrer Loyalitätspflicht gegenüber der Verfassung und dem Staat nicht vertretbar und vereinbar ist. Da muss ich Ihnen sagen, das ist schlicht und ergreifend rechtswidrig, was hier geschehen ist.

(Beifall bei der SPD)

(Unruhe bei der CDU)

Das verstößt nicht nur gegen das Beamtenrecht des Landes Thüringen, das verstößt gegen das Beamtenrechtsrahmengesetz und gegen die Verfassung des Landes und auch gegen das Grundgesetz, um dies in aller Deutlichkeit zu sagen. Und wenn dann...

Herr Abgeordneter Dr. Dewes, bitte kommen Sie zum Schluss.

Wenn dann am 9. November vor der Synagoge hier in Erfurt die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger und vor allem die Jugend, zu mehr Toleranz und Bürgerbeteiligung aufgerufen werden, dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, stelle ich die Frage: Wie ist dies zusammenzuführen und zusammenzubinden mit dem, um was es hier geht, nämlich die ernsthafte Frage, wie können wir Bürgerinnen und Bürger - und lesen Sie doch einmal die Anlage zu dieser Umfrage, die heute verteilt worden ist, und Sie werden feststellen, dass es zwei Altersgruppen in dieser Gesellschaft in Thüringen gibt, die sehr viel gemeinsam haben, nämlich die 18- und 25-Jährigen und

die 60-Jährigen plus X. Ich möchte, meine sehr verehrten Damen und Herren, dafür werben, ich möchte Sie einladen: Ändern wir doch die Verfassung gemeinsam mit Bedacht, mit Augenmaß in diesem Punkt und senken wir hier mit Zweidrittelmehrheit die Quoren ab.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Ich denke, das wäre der Weg in die richtige Richtung und ein gutes Beispiel für die junge Generation in Thüringen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Zwischenruf Abg. Schwäblein, CDU: Was für ein Unsinn, den Sie hier erzählen.)

Als Nächster hat sich Herr Abgeordneter Heym zu Wort gemeldet. Bitte schön.