Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wollten diesen Gesetzentwurf eigentlich morgen schon verabschieden, aber um die, ich sage mal, Dinge einzuhalten, die uns der Landtag vorgibt, empfehle ich, diesen federführend an den Innenausschuss zu überweisen, begleitend an den Justizausschuss, weil es eine Initiative aus der Fraktion heraus ist. Ich bitte, dass es schnell bearbeitet wird und wir in der nächsten Plenartagung dann dieses Gesetz verabschieden können. Schönen Dank!
Meine Damen und Herren, ich gebe es zu, dass die PDS trotz eines selbst erarbeiteten Gesetzentwurfs angesichts dessen, dass die CDU-Fraktion ein Änderungsgesetz zum Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz eingereicht hat, darauf verzichtet hat, hier in diesem Sachzusammenhang und aufgrund dieses Vorliegens auf Biegen und Brechen in der Rede sich auf einen eigenen Gesetzentwurf beziehen zu müssen oder zu beziehen. Damit habe ich bereits deutlich gemacht, meine Damen und Herren, dass die PDS-Fraktion in Fortsetzung der gemeinsamen Position aller drei Fraktionen in der Beratung des Haushaltsplans des Thüringer Innenministeriums im Haushalts- und Finanzausschuss dem vorliegenden Gesetzentwurf in der zweiten Beratung ihre Zustimmung geben wird.
Bereits am 10. Dezember 1998 führte mein damaliger und inzwischen verstorbener Kollege Peter Dietl aus, zur Übernahme der Lohnfortzahlung durch das Land für die Dauer der Ausbildung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr: er "... glaube auch, im Jahr 2000 wird die Finanzkraft der Thüringer Kommunen noch nicht so gut sein, dass sie sich vieles leisten können. Deswegen meine ich schon, wir sollten hier eigentliche eine dauerhafte Regelung anstreben und das ständig durch das Land absichern, damit auf keinen Fall zugelassen wird, dass aus finanziellen Gründen in Zukunft die Ausbildung von ehrenamtlichen Feuerwehrleuten zurückgestellt wird." Der Abgeordnete der CDU, Wolfgang Fiedler, erwiderte in der damaligen ersten Beratung des zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes: "Nehmen wir erst einmal die zwei Jahre und, ich denke, dann sehen wir wie die Finanzkraft der Kommunen sich entwickelt."
Der Thüringer Feuerwehrverband hat in diesem Jahr u.a. auf seiner Verbandsversammlung im September in Arnstadt in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass mit dem Wegfall der bisherigen befristet geltenden Regelung zur Übernahme der Lohnfortzahlung privater Arbeitgeber für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Ausbildung an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule und an anderen vergleichbaren Ausbildungsstätten durch das Land die Gefahr bestehe, dass die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen drastisch zurückgehe, weil die Kommunen höchst unterschiedlich nur in der Lage sein werden, die dann durch sie zu übernehmende Lohnfortzahlung zu leisten. Die Folge davon wäre, dass sich das Ausbildungsniveau in den freiwilligen Feuerwehren in Abhängigkeit der Finanzkraft der
Kommunen entwickelt und damit eine flächendeckende qualitativ hoch- und vor allem auch gleichwertige Brandschutzbekämpfung und auch -vorbeugung nicht mehr gewährleistet ist. Dies wäre, meine Damen und Herren, in Anbetracht der ständig steigenden Anforderungen an die Feuerwehren tatsächlich fatal. Gleichzeitig - und da komme ich darauf zurück, was Herr Fiedler in der damaligen ersten Beratung geäußert hat - haben die Abgeordneten des Thüringer Landtags die Entwicklung der Finanzkraft in den Thüringer Kommunen beobachten können, weil sie zumindest zum Teil für diese ja auch unmittelbar verantwortlich sind.
In diesem Zusammenhang gestatten Sie mir zwei Bemerkungen zum vorgelegten Haushaltsentwurf der Landesregierung: Erstens, nicht nur die Entwicklung der finanziellen Ausstattung der Kommunen in den vergangenen zwei Jahren zwingt den Landtag zum vorliegenden Gesetzentwurf, auch der die Kommunen ungleich an den Haushaltseinsparungen beteiligende Haushaltsentwurf für die beiden folgenden Jahre, der die kommunale Finanzsituation eher noch verschärft, als den Grundstein für eine positive Entwicklung legt. Zweitens, meine Damen und Herren, die Herausrechnung der Brandschutzsteuer aus der Steuerverbundmasse mit der Begründung, dass man durch Zuweisung des Landes ohnehin die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehren mitfinanziere und mit der bisherigen Beibehaltung der Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs somit eine doppelte Bevorteilung der Kommunen vollzogen würde, ist angesichts des heute zu debattierenden Themas nicht nur nicht zweckdienlich, sie ist auch nicht zweckdienlich, meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund, dass auch die allgemeinen Zuweisungen im Bereich des Brandschutzes gekürzt werden sollen. Und genau auf Letzteres machte der Thüringer Feuerwehrverband in seinem Schreiben an die Landtagsfraktionen aufmerksam. Wir sollten angesichts der fraktionsübergreifenden Übereinstimmung zu diesem einen Punkt diesen Aspekt der Förderung allgemeiner Aufgaben, der Förderung des Brandschutzes durch das Land in den Haushaltsberatungen nicht ausklammern. Das trifft auch auf die Forderung nach einer besseren Ausgestaltung ehrenamtlicher Arbeit bis hin zum Ehrenamtsgesetz zu. Deswegen, meine Damen und Herren, habe ich es nicht verstehen können, dass die Mehrheit im Innenausschuss eine von der PDS-Fraktion beantragte Anhörung des Thüringer Landesfeuerwehrverbandes abgelehnt hat.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Feuerwehrfrauen und -männer erfüllen eine wichtige Aufgabe. Ohne ihre Arbeit in der Vorbeugung würde die Anzahl der Brandbekämpfungseinsätze nicht so drastisch sinken, wie sie tatsächlich gesunken ist und ohne ihren Einsatz bei der konkreten Brandbekämpfung oftmals unter einem enormen persönlichen Risiko wäre der Schaden unbezifferbar hoch.
Dank für diese geleistete Arbeit, den die Fraktionen und die Landesregierung übereinstimmend immer wieder äußern, wird dann konkret, wenn die bestmöglichen Bedingungen für die Arbeit der Thüringer Mitglieder der Feuerwehren gewährleistet wird oder auch erst geschaffen wird. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eine Vorbemerkung: Kollege Dittes, wir haben uns im Innenausschuss auf die von Ihnen angesprochene Anhörung des Landesverbands in einer anderen Form geeinigt, dass wir gesagt haben, die einzelnen Arbeitskreise werden direkt mit dem Landesverband Gespräche führen.
Ich kann es aus Sicht unserer Fraktion sagen, wir haben es getan. Ich glaube, das war ein sehr effektives Gespräch, dabei ist auch etwas herausgekommen.
Meine Damen und Herren, es ist auch unbestritten, dass der Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen einen hohen Stellenwert besitzt. Ich denke, diejenigen, die in der 1. Legislaturperiode hier schon gesessen haben, können das bestätigen, dass wir uns gerade im Innenausschuss immer wieder gemeinsam für die Verbesserung des Brandund Katastrophenschutzes eingesetzt haben. Vieles ist dann auch gemeinsam erreicht worden, vieles ist gemeinsam auf den Weg gebracht worden. Das zeigt sich auch darin, dass in Thüringen über 74.500 Männer und Frauen diesem Verband angehören und davon 48.000 aktiv ihren Dienst versehen, und nicht zu vergessen, die ca. 14.000 Jugendlichen, die hier ihren Dienst versehen. Das geschieht flächendeckend in mehr als 1.900 Gemeinde-, Stadtteil- und Ortsfeuerwehren. Es sind Menschen, und das sollte man an dieser Stelle immer wieder sagen, die ihre Kraft der Gesellschaft zur Verfügung stellen und nicht fragen, was bringt mir das, sondern nach dem Motto handeln, was muss getan werden, was ist notwendig. Über 34.000 Einsätze haben wir im vergangenen Jahr gehabt, und da haben diese Leute ihre Kraft entsprechend eingesetzt.
Meine Damen und Herren, es ist unbestritten, dass wir im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes gerade im Zusammenhang mit der Ausstattung der Feuerwehren sehr viel vorangebracht haben. Wir haben über 2.065 Feuerwehrgerätehäuser und wir haben auch über 4.300 Löschfahrzeuge, die eine deutliche Sprache sprechen. Aber das Entscheidende ist, Technik kann nur effektiv und umfassend eingesetzt werden, wenn gut ausgebildete Männer und Frauen zur Verfügung stehen. Das geschieht in Thüringen auf zwei Ebenen, einmal durch eine Grundausbildung in den Kommunen oder in den Regionen und im Wesentlichen dann auch für die Spezial- und Führungskräfte an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Bad Köstritz. Diese Lehrgangsabsolventen in Bad Köstritz sind dann die Multiplikatoren in ihren Wehrbereichen. Übrigens wissen wir, das gab es schon in Vorwendezeiten. In Eisenberg hatten wir auch so etwas in dieser Form, da haben wir das Rad nicht ganz neu erfunden.
Aber, meine Damen und Herren - und hier beginnt das Problem und auch Kollege Fiedler hat darauf schon hingewiesen -, am 31.12. dieses Jahres läuft die in § 74 Abs. 4 festgelegte oder geregelte Verpflichtung des Landes, dem privaten Arbeitgeber für die Dauer der Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule entstehende Lohnfortzahlung zu erstatten, aus. Sicher, 1999 haben wir es noch einmal erreicht, ich sage, mit gemeinsamen Anstrengungen, dass diese Lohnfortzahlungen noch, trotz des Widerstandes des damaligen und heutigen Finanzministers, allerdings nur befristet bis zum 31.12. dieses Jahres gewährt wurde. Sicher sind wir auch vielleicht von dem Gedanken ausgegangen, den Kommunen wird es dann schon besser gehen und wir werden das dann auch irgendwie schon hinbekommen.
Unser Ziel ist es, durch diese Novellierung die befristete in eine gesetzliche Lohnfortzahlung umzuwandeln, Kostenpunkt ca. 700.000 DM. Wir brauchen für die Kameradinnen und Kameraden in ihren Wehren gleiche Ausbildungsbedingungen. Ich befürchte - ähnlich auch, wie es der Kollege Fiedler getan hat -, dass viele Kommunen aus aktuell finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, das zu finanzieren und damit kommt für diese Kommune auch eine Lehrgangsbeschickung nicht in Frage. Das wäre eine ganz fatale Situation.
Im Interesse der Sicherheit in unserem Lande bitte ich natürlich um Überweisung dieses Gesetzentwurfs oder der beiden Entwürfe an den Innenausschuss federführend, an den Justizausschuss und auch an den Haushalts- und Finanzausschuss. Ich danke Ihnen.
Es liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Es ist beantragt worden, die beiden Gesetzentwürfe im Zusammenhang zu überweisen, also als Paket sozusagen. Widerspricht jemand? Nein. Zunächst an den Innenausschuss: Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Auch keine. Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen worden.
Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall, demzufolge ist es auch eine einstimmige Entscheidung.
Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Die Gegenstimmen sind in der Mehrheit. Gibt es Stimmenthaltungen? 2 Stimmenthaltungen. Bei einer Mehrheit von Gegenstimmen ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt.
Wer der Federführung beim Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Auch keine Stimmenthaltung. Damit ist die Federführung beim Innenausschuss einstimmig beschlossen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 a und b. Der Tagesordnungspunkt 3 wird morgen aufgerufen, wie heute vereinbart.
Mangel an Computerfachleuten in Deutschland Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/546 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/1029
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 14. April 2000 ist der CDU-Antrag in Drucksache 3/546 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst federführend, an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und den Innenausschuss mitberatend überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat den Antrag in seiner 6. Sitzung am 5. Mai 2000, in seiner 7. Sitzung am 18. Mai 2000, in seiner 8. Sitzung am 23. Juni 2000 und in seiner 9. Sitzung am 1. September 2000 beraten. In seiner 8. Sitzung am 23. Juni 2000 hat der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine Anhörung aufgrund eines umfangreichen Fragekatalogs von 16 Interessenvertretern einzelner Unternehmen, der Gewerkschaften, Handelskammern, Hochschulen und Bildungsunternehmen durchgeführt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat den Antrag in seiner 7. Sitzung am 11. Mai 2000 und in seiner 12. Sitzung am 5. Oktober 2000, der Innenausschuss in seiner 17. Sitzung am 7. September 2000 beraten.
Der Innenausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik empfehlen dem Landtag die Annahme des Antrags. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst empfahl dem Landtag einstimmig die Annahme des Antrags der CDU-Fraktion. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Anfang April dieses Jahres stellte die CDU-Landtagsfraktion ihren Antrag zum Mangel an Computerfachleuten in Deutschland, der jetzt wieder laut Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst angenommen werden soll, vor. Dazu eine erste Anmerkung: Der einstimmige Ausschussbeschluss kam wohl nur deshalb zustande, weil die PDS-Abgeordneten infolge der Behinderung an der Ausübung ihrer parlamentarischen Rechte an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt haben.
Eine zweite Bemerkung: Wenn ein Antrag nach einem halben Jahr parlamentarischer Beratung im Plenum und im Fachausschuss unter Nutzung einer kompetenten Anhörung unverändert bleibt, dann fand offensichtlich kein Lernprozess statt und man könnte fragen, wozu wurde eigentlich der gesamte Beratungsbedarf aufgewandt. Schaut man sich die Antragsbegründung an, dann findet man die Motive der Antragsteller. Der Antrag ist vor allem eine parteipolitische Attacke gegen die Initiative von Kanzler Schröder vom 23. April 2000 über den erleichterten Zugang von ausländischen IT-Spezialisten zur deutschen Wirtschaft. In Thüringen, wird gesagt, gibt es kaum einen Fachkräftebedarf zur Informationstechnik. Der hier vorliegende Antrag ist keine Offensive zur Lösung des Problems, eigentlich brauchten wir eine Attacke, um dieses Problem zu lösen, es ist höchstens eine Geste.
Bei einem Rückblick auf die Beratungen zum Antrag sticht die öffentliche Anhörung wegen ihrer Sachkunde und ihrer Informationsfülle deutlich hervor. Sie war ein Ereignis, welches hätte eigentlich vielfältige politische Impulse auslösen müssen und auch dazu in der Lage war. Alle Abgeordneten und Ministerien hätten daraus Erkenntnisse ziehen müssen. Ich möchte das verdeutlichen. Die Angehörten waren Wirtschaftsverbände, Industrie- und Handelskammern, Rektoren von Hochschulen, Repräsentanten von Unternehmen, Gewerkschaften u. a. Sie haben komplexe Analysen und Sichten angeboten und lenkten die Aufmerksamkeit gewollt oder ungewollt auf solche Tatsachen wie: Die Wirtschaftsunternehmen haben ihren Fachkräftebedarf nicht langfristig erkannt. Sie können sich vielleicht an die erste Diskussion hier im Hause erinnern, dort wurde das bereits festgestellt. Die eigenen Anstrengungen der Wirtschaft, den Fachkräftebedarf unterhalb des Hochschulniveaus auszubilden, war zu gering. Thüringen braucht mehr Existenzgründer und diese müssen besser mit Risikokapital ausgestattet werden. Auch die Förderprogramme sind zu überprüfen und zu optimieren. Sicher ein wertvoller Hinweis auf die bevorstehende Haushaltsdebatte. Die Ausbildung von Fachkräften beginnt in den allgemein bildenden Schulen.
In der Anhörung wurde deutlich artikuliert, dass weder die muttersprachliche, noch die mathematisch-naturwissenschaftliche Ausbildung in den Schulen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend ist. Welche Schlussfolgerungen zog das Kultusministerium, ist hier die Frage. Initiativen, um Computer in die Schulen zu bringen und diese ans Internet anzuschliessen, sind gut und richtig; aber die Beherrschung der deutschen Sprache, von Fremdsprachen, von Mathematik und Physik haben sich verschlechtert und das entzieht einer höheren Qualifikation von vornherein die Grundlage.
Es klagen auch jene Lehrer, die den Schülern die Informationstechnik näher bringen sollen und welche häufig selbst unzureichend qualifiziert sind. An dieser Stelle möchte ich verweisen auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion an das Ministerium, wie dieses Problem gelöst werden soll. Im September konnten dazu keine Aussagen getroffen werden, welche Maßnahmen dort ergriffen werden sollten.
Die Hochschulen in Weimar, Ilmenau und Schmalkalden verwiesen auf den stark gestiegenen Zustrom von Studierenden, wodurch die Kapazitäten für Programmierübungen, Labore und Praktika in diesem Bereich bereits an die Grenzen stießen. Bekanntlich stiegen aber auch in diesem Jahr die Zahlen der Studienanfänger erneut an. Hier ist zu fragen, ist ein solides Studium überhaupt noch gewährleistet? Wir wissen, dass im Haushalt für die Hochschulen auch zum Teil mehr Mittel eingestellt worden sind, die Frage bleibt trotzdem offen.
Es gab Anträge, den Numerus clausus einzuführen, was vom Ministerium abgelehnt wurde. Man fragt natürlich, was tat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, um das Studium von Informationstechnikern an den Hochschulen zu gewährleisten? Wurden die exellenten Gutachten von Professor Köhler, Friedrich-Schiller-Universität Jena, und über den Bedarf in NRW von den Ministerien gründlich ausgewertet und welche Maßnahmen wurden in Folge ergriffen?
Bemerkenswert ist auch, dass die in Thüringen ausgebildeten Absolventen nicht in Thüringen bleiben. Die Fachhochschule Schmalkalden meint, 80 Prozent der Studienabgänger gehen in die alten Bundesländer. Die TU Ilmenau macht keine anderen Erfahrungen. Wo sind die Programme der Landesregierung gegen diese Trends, fragen wir hier? Die Hochschulen haben zunehmend Schwierigkeiten, Fachleute an der eigenen Hochschule zu halten. Eine Stelle mit BAT II a/Ost erreicht ungefähr 50 Prozent von dem, was Unternehmen in den alten Bundesländern zahlen. Sicherlich ist der Appell von Ministerpräsident Vogel auf dem 8. Weimarer Wirtschaftsgespräch, guten Leuten endlich Westlöhne zu zahlen, gut gemeint, aber welche Unternehmen können das? Sicherlich ist das Gehalt auch nicht der einzige Faktor, aber ein wichtiger schon. Am 16. Juni 2000 informierte der Pressesprecher des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst - die Ministerin, Frau Schipanski, stellte ein Sofortprogramm "Informatik" vor. Ich zitiere: "Das Programm soll in den Doppelhaushalt 2001/2002 eingestellt werden und ab 1. Januar 2001 beginnen und ist auf die Dauer von fünf Jahren begrenzt. Insgesamt sind 11,2 Mio. DM über fünf Jahre vorgesehen." Im Doppelhaushalt, meine Damen und Herren, findet man ein solches Sonderprogramm nicht. Da geht es nur um 4 Mio. Handelt es sich bei der Ankündigung des Sofortprogramms nur um einen Schnellschuss oder wie glaubwürdig ist das Ministerium, das im Moment überhaupt nicht vorhanden ist, vom Thema also offensichtlich auch nicht weiter tangiert ist?
Meine Damen und Herren, der CDU-Antrag wird den Erfordernissen genauso wenig gerecht wie die Politik der Landesregierung.