Um Sie zufrieden zu stellen, Herr Minister, stelle ich fest, dass die Frage zumindest für heute ausreichend beantwortet ist, obwohl ja ganz offensichtlich noch Fragen offen sind. Die werden dann im zuständigen Innenausschuss weiter beantwortet.
(Zwischenruf Gnauck, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei: Vielen Dank...)
Am 2. November 2000 war im Freien Wort zum Südthüringer Städteverbund zu lesen, dass die laufende Fortschreibung und Aktualisierung des Landesentwicklungsprogramms bislang kein derartiges Städtenetz vorsehe.
1. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den Südthüringer Städteverbund als Oberzentrum anzuerkennen?
4. Welche Anforderungen zur Realisierung der oberzentralen Funktion müssen die Städte des Verbundes noch erfüllen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ein Oberzentrum muss im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung hinsichtlich sozialer, ökonomischer und ökologischer Ziele vor allem ein konzentriertes Angebot an Dienstleistungen und Arbeitsplätzen anbieten sowie verkehrlich gut erreichbar sein. In einem großflächigen Verbundraum ist allenfalls denkbar, dass durch eine funktionsteilige Aufgabenerfüllung oberzentrale Funktionen kooperativ wahrgenommen werden. Konkrete Maßnahmen und Projekte dazu wurden vom Südthüringer Städteverbund nicht vorgeschlagen.
Zu Frage 2: Eine Gesetzesänderung ist nicht erforderlich. Oberzentren werden im Landesentwicklungsprogramm (LEP) ausgewiesen. Das LEP wird als Rechtsverordnung der Landesregierung erlassen. Das LEP soll noch in dieser Legislaturperiode fortgeschrieben werden. Dabei wird auch die Einstufung der zentralen Orte überprüft.
Zu Frage 3: Die Ausweisung eines Oberzentrums hat keine finanziellen Auswirkungen auf das Volumen des Landeshaushalts. Bei Standortentscheidungen, Vergabe von Fördermitteln und im Rahmen von Vorwegschlüsselzuweisungen gemäß § 8 Abs. 3 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes ist die zentralörtliche Einstufung für den einzelnen Ort von Bedeutung.
Zu Frage 4: Die Anforderungen ergeben sich aus den im LEP beschriebenen Aufgaben und Funktionen eines Oberzentrums, und wenn Sie es wünschen, Herr Abgeordneter, lese ich Ihnen selbstverständlich alle Teile des Landesentwicklungsprogramms auch noch vor.
Gibt es Nachfragen? Es gibt keine Nachfragen. Dann stelle ich insbesondere für Sie, Herr Minister Gnauck, die Beantwortung der Frage fest.
Wir kommen zur Drucksache 3/1118 des Herrn Abgeordneten Nothnagel. Ich nehme an, auch diese wird Frau Nitzpon vortragen.
Im November 1999 stellten Menschen mit Behinderungen bei der Hauptfürsorgestelle Suhl Anträge auf finanzielle Unterstützung (zinslose Kredite), um sich zukünftig als behinderte Arbeitgeber und Selbständige eine neue Existenz aufzubauen. Diese Anträge wurden bis dato nicht bearbeitet.
2. Wie viele Anträge wurden im letzten Jahr (November 1999 bis November 2000) diesbezüglich gestellt?
3. Wie viele Antragsteller erhielten im oben genannten Zeitraum einen Bescheid der Hauptfürsorgestelle hinsichtlich der Unterstützung von Arbeitgebern, die Behinderte einstellten?
4. Wie viele Arbeitgeber haben aufgrund der unverhältnismäßig langen Bearbeitung der Hauptfürsorgestellen in Thüringen die Arbeitsverhältnisse mit behinderten Arbeitnehmern gekündigt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zur Beantwortung der Frage komme, möchte ich darauf hinweisen, dass ich der Meinung bin, dass diese Frage in ihrer Form nach Festlegungen § 91 Abs. 2 eine unsachliche Bewertung enthält.
Meine Damen und Herren, im Vorspann wird davon gesprochen: "Diese Anträge wurden bis dato nicht bearbeitet." Ich weiß nicht, woher der Fragesteller diese Information hat. Es handelt sich hier um eine nicht wahrheitsgemäße Aussage im Vorwort zu dieser Frage. Das ist Punkt eins. Punkt zwei, weshalb ich meine, dass hier eine unzulässige und unsachliche Wertung drin ist in der Frage: "aufgrund der unverhältnismäßig langen Bearbeitung der Hauptfürsorgestellen". Woher weiß der Frager, dass es unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeiten sind, wenn er doch in der Frage 1 erst einmal die Frage stellt, wie lange die Bearbeitungszeiten sind. Dann kann er eigentlich nicht bereits in Frage 4 voraussetzen, dass sie unverhältnismäßig lang sind.
Unbeschadet dieser meiner Meinung, die an dem Zweifel der Rechtmäßigkeit einer solchen Mündlichen Anfrage festhält, antworte ich für die Landesregierung: Nach dem Schwerbehindertengesetz kann die Hauptfürsorgestelle Geldleistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz geben. Dies kann in Form von Darlehen oder Zinszuschüssen an Schwerbehinderte geschehen. Grundlage für eine Förderung ist, dass der Schwerbehinderte bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllt. Hierzu ist es erforderlich, dass er durch die Tätigkeit voraussichtlich auf Dauer seinen Le
bensunterhalt im Wesentlichen sicherstellen kann, und darüber hinaus muss die Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarktt zweckmäßig sein. Neben der Prüfung dieser Voraussetzungen ist die Bearbeitungszeit von einer korrekten, natürlich aussagefähigen Antragstellung und dem Vorlegen von Kostenvoranschlägen abhängig. Je nach Ermittlungsaufwand kann die Bearbeitungsdauer dementsprechend relativ lange dauern. Ganz konkret hat sie gedauert zwischen drei Wochen und auch neun Monaten, wenn die entsprechenden Unterlagen nicht in ausreichender Form vorhanden waren. Seit November 1999 wurden in den Zweigstellen der Hauptfürsorgestelle insgesamt drei Anträge zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz gestellt.
Zu Frage 3: Dieses betrifft einen anderen Personenkreis. Im genannten Zeitraum wurden in Thüringen insgesamt 49 Bescheide für Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Schwerbehinderte erteilt; an Arbeitgeber wohlgemerkt - und so ist gefragt worden - 49 Bescheide in einer Größenordnung von insgesamt 617.000 DM.
Zu Frage 4: Es sind keine Fälle bekannt, in denen das Arbeitsverhältnis während der Bearbeitung von Anträgen auf begleitende Hilfe bei der Hauptfürsorgestelle gekündigt wurde. Im Gegenteil, die Praxis zeigt, dass durch die Leistungsgewährung der Hauptfürsorgestelle Kündigungen abgewendet werden konnten.
Danke schön. Gibt es Nachfragen? Ja, es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Minister, bleiben Sie noch vorn.
Eine Nachfrage zu dem Vorwort des Herrn Minister. Natürlich konnte ich nicht Name und Adresse hier reinschreiben aus Gründen des Datenschutzes. Aber Sie können das gerne von mir haben und ich selber habe auch einen Antrag gestellt, das kann ich Ihnen dann auch mitteilen, der ist außer der Angabe des Posteingangs nicht bearbeitet worden. Und somit stimmt das.
Herr Abgeordneter, meine Aussage stimmt unverändert, wenn ich Ihnen mitgeteilt habe, dass der eine Antrag vom November in drei Wochen bearbeitet worden ist. Ihr Antrag hat die Schwierigkeit - sind Sie nun Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Abgeordnete sind in dem Sinne zwar steuerrechtlich in dem Bereich der Arbeitgeber - Herr Abgeordneter Nothnagel, ich wollte es nicht sagen, aber der Datenschutz verbietet mir, etwas über Ihren Antrag zu sagen, und deswegen schweige ich lieber darüber.
Der zweite Antrag von den drei Anträgen ist im April gestellt worden und hier ist nachgefragt worden, dass weitere Unterlagen beigebracht werden müssen. Die sind nicht beigebracht worden. Der dritte Antrag stammt vom September diesen Jahres. Hier musste dem Antragsteller mitgeteilt werden, dass, wenn er als Arbeitgeber fungieren will, er seine Erwerbsunfähigkeitsrente sozusagen zurückgeben muss, das heißt, dass die Erwerbsunfähigkeitsrente eingestellt wird; er muss nicht die Rente zurückgeben. Das ist ihm mitgeteilt worden und daraufhin hat die Hauptfürsorgestelle noch nichts wieder davon gehört. Es stimmt also, was ich gesagt habe, dass es nicht der Wahrheit entspricht, wie es hier steht, dass die Anträge etwa nicht bearbeitet worden seien.