Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Wolf zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, ich lebe in einer ganz normalen Ehe, d.h. also in einer heterosexuellen Beziehung. Das nur vorweg, weil der eine oder andere auf dem Weg nach vorn schon die erste Bemerkung gemacht hat.
Frau Kollegin Nitzpon, was hat dieses Gesetz mit der Familienpolitik in Thüringen zu tun? Wer einen Blick ins Grundgesetz Artikel 6 wirft, wird feststellen, dass gerade Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes stehen und wenn jetzt durch ein Bundesgesetz auf dieser Ebene eingegriffen wird, hat es durchaus auch etwas mit der Familienpolitik in Thüringen zu tun.
Und wer die aktuelle Diskussion zum Adoptionsrecht, das zum Glück jetzt noch nicht enthalten ist, aber wer die Diskussion gerade von den Betroffenen homosexuellen Partnerschaften zu diesem Thema sich einmal in den Medien anhört oder ansieht, der wird sehr schnell feststellen, dass das der erste Schritt ist auf einem Weg mit einem ganz genau vorgezeichneten Ziel. Noch ist es ausgeschlos
sen, aber ich gehe einmal davon aus, man hat da ganz konkrete Ziele von Seiten der Betroffenen. Auch zu dem, was vorhin von Kollegin Bechthum vorgetragen wurde Holland hat ein Gesetz und kommt damit ganz gut zurecht. Sicherlich, Holland hat z.B. auch ein Gesetz zur Euthanasie und ich werde mich mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass man in Thüringen oder im Bundesgebiet ein ähnliches Gesetz übernehmen wird.
Andere europäische Kulturen haben noch eine Monarchie, davon sind wir auch weit weg in Deutschland, also man kann nicht alles nur deswegen übernehmen,
weil es in anderen Ländern so üblich ist, auch wenn Ihr jetziger Kanzler manchmal den Verdacht aufkommen lässt, er hätte es lieber, er wäre inzwischen etwas anderes als Bundeskanzler. Frau Bechthum, die Probleme, die Sie hier vorgetragen haben, die wir in den normalen Beziehungen haben, durchaus sind das Dinge, die sehr ernst zu nehmen sind und worüber wir uns sicherlich an der einen oder anderen Stelle noch unterhalten sollten, aber das Problem der gleichgeschlechtlichen Ehe wird diese Probleme überhaupt nicht lösen und überhaupt nicht tangieren. Deswegen war es eigentlich an der Stelle fehl am Platz. Die Theorie aufzustellen, die Zahl der Singles in Thüringen dadurch zu senken, dass man jetzt die gleichgeschlechtliche Ehe zulässt - ich glaube, das ist der falsche Weg, um dieses Problem zu lösen. Weil wir bei dem Vergleich sind, was andere Länder oder andere Kulturen machen es gibt durchaus Kulturen, die seit vielen tausend Jahren damit zurechtkommen, dass sie die Mehrfachehe zulassen, auch das ist eine Lebensform, aber auch da sollten wir in Thüringen vorsichtig sein, diese Lebensformen zu übernehmen.
Ich habe es vorhin schon ausgeführt, Artikel 6 des Grundgesetzes garantiert die Einzigartigkeit von Ehe und Familie, denn nur Ehe und Familie besitzen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft und das wissen auch die Vertreter der rotgrünen Bundesregierung, die dieses Gesetz gemacht haben. Deswegen haben sie es eben nicht "Gesetz zur gleichgeschlechtlichen Ehe" genannt, sondern haben sich im Namen der Partnerschaftsbeziehung genau davor gedrückt, den Begriff "Ehe" zu verwenden, was dann im Endeffekt, weil das, was dort passiert, ja eigentlich nur ein Vertrag nach bürgerlichem Recht ist, dazu führen könnte - ich will das hier durchaus noch mal als Beispiel bringen -, dass jemand, der in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, dann eine ganz normale Ehe schließen kann. Andersherum ist es ausgeschlossen, aber ich gehe einmal davon aus, es wird nicht die Mehrzahl der Betroffenen sein, aber rein theoretisch ist es so mög
lich. Und auch der Trick der Zweiteilung, der in diesem Gesetz gemacht wird, den halte ich eigentlich für nicht zulässig. Ich versuche es zu begründen: Der Gesetzgeber darf ein Gesetz nur dann teilen, wenn diese Teilung nicht willkürlich bzw. missbräuchlich stattfindet. Wenn die Teilung eines Gesetzes wie in diesem Fall hier erfolgt, einmal in ein Grundlagengesetz und einmal in ein Ergänzungsgesetz, aber beide Gesetzesteile im Einzelnen nicht sinnvoll anwendbar sind - ich will es an dem Beispiel belegen: Grundlagengesetz schreibt z.B. für homosexuelle Lebenspartner, die sich trennen, gleiche Unterhaltspflichten wie für normal geschiedene heterosexuelle Ehen vor. Die dazugehörenden Teile im Steuerrecht, z.B. die entlastende Anrechnung bei der Einkommenssteuer, regelt aber das Ergänzungsgesetz. Und diese Teilung ist damit eigentlich willkürlich erfolgt und, nach meiner Vorstellung, an dieser Stelle auch missbräuchlich verwendet. An dieser Stelle sollte man sich von Seiten der Bundesrepublik überlegen, ob man nicht dieses Gesetz rechtzeitig nachbessert und nicht wie alle anderen Gesetze, die man in der Vergangenheit verabschiedet hat, nachdem sie denn fertig sind, gleich wieder mit den Nachbesserungsgesetzen anfangen muss. Aber ich versuche jetzt meine Redezeit an der Stelle nicht zu überziehen,
deswegen komme ich an dieser Stelle zum Schluss. Wie gesagt, die CDU ist nicht gegen gleichgeschlechtliche Partnerschaften, das muss jeder mit sich selbst ausmachen und jeder für sich selbst entscheiden, in welcher Form der Partnerschaft er leben will, aber die Ehe steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und das sollte auch so bleiben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Wort an Frau Bechthum: Ich bin nicht katholisch, aber Gott sei Dank konservativ.
Meine Damen und Herren, und konservativ heißt, Bewährtes zu bewahren und für neue Dinge offen zu sein.
Und in diesem Sinne verstehe ich dieses. Frau Bechthum, noch etwas: Sie haben sehr lange im zweiten Teil Ihrer Rede über die Notwendigkeit der Förderung der Familie, über das Problem, dass es mehr Singles als Ehepaare gibt, gesprochen. Ich stimme Ihnen in dieser Weise völlig zu, aber, meine Damen und Herren, ich sehe nicht, wie man durch das Lebenspartnerschaftsgesetz Ehe und Familie stärkt. Das war so ungefähr Ihr Anliegen, dieses auszudrücken. Ich sehe vielmehr, wie man das Institut Ehe durch dieses Lebenspartnerschaftsgesetz schwächt. Das ist der entscheidende Grund, weshalb ich es ablehne.
Meine Damen und Herren, und noch etwas, es ist von Herrn Wolf hier auch schon gesagt worden: Dadurch, dass es andere Länder einführen oder eingeführt haben, wird es ja für uns nicht besser. Ich nehme auch als Beispiel die Gesetzeslage, was aktive Sterbehilfe in Holland angeht. Ich will das keineswegs damit vergleichen. Meine Damen und Herren, nicht jede Ungleichbehandlung heißt auch gleichzeitig Diskriminierung. Das muss erst einmal klargestellt sein und um diese einfache Einsicht geht es in der nun bereits seit Monaten andauernden Diskussion um ein Gesetz, durch das die Regierungskoalition des Bundes eine institutionelle Kopie der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften einführen will. Durch hektisches Handeln hat dabei die rotgrüne Koalition eine rechtlich verworrene Situation geschaffen. Meine Damen und Herren, wieder einmal bei Rotgrün: Geschwindigkeit und Ideologie vor Sachverstand und Gründlichkeit.
Grund dieser Verworrenheit ist, dass das im Juli eingebrachte ursprüngliche Lebenspartnerschaftschaftsgesetz auf erhebliche Bedenken wegen seiner Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz stieß. Und, meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete Bechthum, Sie haben eine CDU-Abgeordnete zitiert; ich gebe es zurück, ich zitiere den Bundesinnenminister, einen Brief an den Vorsitzenden der SPDBundestagsfraktion, der ist zitiert, aber es ist auch nicht widersprochen worden: Schily sieht das Gesetz in Konflikt mit Artikel 3, Artikel 6 und Artikel 14 Abs. 1 des Grundgesetzes. Und es wird zitiert: "Das Gesetzesvorhaben stellt die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft weithin der Ehe gleich. Das halte ich so mit Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz nicht für vereinbar. Dieser stellt die Ehe ausdrücklich unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Andere Lebensgemeinschaften dürfen daher nicht im Ergebnis den gleichen Schutz wie eheliche Lebensgemeinschaften erhalten." Das ist kein Satz von mir - das ist das Zitatende - es stammt von Schily, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz sind auf Drängen der rotgrünen Koalition bereits am 10.11. dieses Jahres im Bundestag verabschiedet worden, ohne dass geklärt werden konnte, ob die beschlossene Aufspaltung in zwei Gesetze ihrerseits überhaupt verfassungskonform und praktikabel ist, und den abgespaltenen zustimmungspflichtigen Teil im so genannten Lebenspartnerschaftsgesetz hat die Mehrheit der Länder aus den dargelegten erheblichen Zweifeln heraus abgelehnt. Dies hat nun zu der von Rotgrün bewusst in Kauf genommenen Folge geführt, dass zwar vorerst das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft gesetzlich begründet wird mit Folgewirkungen in der Krankenversicherung, beim Ausländerrecht, beim Erbrecht, beim Mietrecht und Familiengesetz, aber welche organisatorischen Umstellungen, welchen Mehraufwand diese Regelung für das Land mit sich bringen werden, ist derzeit überhaupt noch nicht abzuschätzen. Auf der anderen Seite führt der von der rotgrünen Koalition bewusst in Kauf genommene Mangel an verfassungsrechtlicher Sorgfalt dazu, dass das Gesetz jetzt nicht einmal bundeseinheitlich die Behörde festlegt, bei der die eingetragene Partnerschaft begründet werden könnte.
Meine Damen und Herren, es nimmt wohl nicht Wunder, dass auch der übrig gebliebene, wenig praktikable Gesetzestorso nach dem Willen der Berliner Regierungskoalition jetzt zum Problem für die Länder werden soll, zum Problem für die Länder, und wir müssen das auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Dass das neue Rechtsinstitut immer noch als Alternative zur Ehe erscheint, meine Damen und Herren, das ist wohl unbezweifelbar. Die erste Folge dieses Gesetzentwurfs auch für Thüringen ist also erst einmal tiefe Rechtsunsicherheit und, meine Damen und Herren, Rechtssicherheit ist auch oder ganz besonders in der Demokratie ein hoher Wert. Wenn jetzt Rechtsunsicherheit entsteht, ist das eine tief greifende Folge dieses Gesetzesvorhabens. Dass damit den Betroffenen gedient ist, meine Damen und Herren, dieses wage ich heftig zu bezweifeln. Dass unsere Rechtsordnung bei einem solchen Vorgehen Schaden nimmt, das aber steht meines Erachtens außer Frage.
Der demokratische subsidiäre Staatsaufbau geht letztlich von Ehe und Familie als der kleinsten Zelle menschlichen Zusammenlebens aus. Meine Damen und Herren, die Gemeinschaft von Eltern mit ihren Kindern ist elementar jeder staatlichen Ordnung bereits vorgegeben. Es ist eine elementare Struktur, die der Staat überhaupt nicht erst zu schaffen braucht. Bei den registrierten Partnerschaften ist es genau umgekehrt. Hier ist es der Staat, der es unternimmt, eine gesellschaftliche Institution künstlich zu schaffen, und dies mit dem Ziel, diese neue Institution quasi über Nacht der über viele tausend Jahre gewachsenen, auf Ehe gegründeten Familie als Alternative gegenüberzustellen.
Meine Damen und Herren, ein Rechtsinstitut als Alternative zur Ehe wirft jedoch Fragen auf, die letztlich auch in Zweifeln am Nutzen für die gleichgeschlechtlich orien
tierten Menschen selbst münden müssen. Es sind die Zahlen genannt worden von Holland, wie viel Paare dieses in Anspruch genommen haben oder wie viel Menschen dieses in Anspruch genommen haben - sie sind verschwindend klein. Meine Damen und Herren, wegen dieser verschwindend kleinen Zahl das Rechtsinstitut Ehe zwar nicht aufzugeben, aber in Frage zu stellen und dem Rechtsinstitut Ehe ein anderes, fast gleichwertiges Institut an die Seite zu stellen, meine Damen und Herren, damit wird nicht das erreicht, was wir wollen, nämlich Diskriminierung aufgeben, sondern ich sage Ihnen, ich sehe eher das Gegenteil. Wir tun, glaube ich, selbst den Betroffenen nichts Gutes dabei. Die Landesregierung ist nicht bereit, Eingriffe in die rechtlichen, aber auch kulturellen Grundlagen unserer gesellschaftlichen Ordnung hinzunehmen, die in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen, den es bestimmten Personengruppen bringen soll. Wir lehnen deshalb das Lebenspartnerschaftsgesetz als verfassungswidrig ab und wir warnen vor gedankenlosen Experimenten in dieser Hinsicht, gedankenlosen Experimenten mit Familie und Ehe. Danke sehr.
(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Was sind denn aber nun die Auswirkungen auf die Fa- milienpolitik? Das habe ich noch nicht ver- standen.)
Frau Nitzpon, wenn jemand noch mal reden will von Ihrer Fraktion, es ist noch ein bisschen Zeit. Dann liegen mir weiter keine Wortmeldungen vor. Wir können diesen Teil der Aktuellen Stunde abschließen und kommen zum zweiten Teil der Aktuellen Stunde
b) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Rücktritt des Präsidenten der Stiftung Weimarer Klassik" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1140
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich beginne mit einem Zitat: "Warum murmelt es auf den Gängen des Thüringer Kulturministeriums, man wolle den Kerl nun eben mal nicht; wir würden es gern begreifen, im Ernst, warum zum Teufel sitzen Sie da und warten, dass eine der wenigen charismatischen Persönlichkeiten in Thüringen endlich verschwindet und wenn sie Glück haben, wird er auch nicht wieder Chef der Weimarer Klassik. Da haben sie lieber Präsidenten, die Kreativität verwalten, wie
Buchhalter und Direktoren. Was zum Teufel ist eigentlich los hier?" Henryk Goldberg, meine Damen und Herren, hat diese Frage in Bezug auf Bernd Kauffmann vor über einem Jahr gestellt. Heute sind diese Fragen aktueller denn je. Kunst besteht darin, ebenso wie Moral, an einer bestimmten Stelle einen Strich zu ziehen. Bernd Kauffmann hat nach kleineren und größeren Intrigen und dem ewigen Gezerre um Finanzmittel und Strukturen seinen Strich gezogen. Frau Schipanski hat sich scheinbar artig bedankt. Bernd Kauffmann war nicht immer einfach, aber interessant und konstruktiv, ließ sie verlauten; sie sei sicher, dass Herr Kauffmann auch in dem vor uns liegenden nächsten halben Jahr in Thüringen mit gewohnt starkem Engagement seine Aufgaben weiterführen und die Stiftung auf einen guten Weg bringen wird. Ende der Durchsage. Frau Ministerin, nur, so einfach kann man es sich nicht machen, so einfach können Sie sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Erinnern wir uns, Winter 1999, das von der Landesregierung inszenierte Trauerspiel hieß damals: "Kulturstadt feiern und den Macher feuern". Von einem Kabinettsmitglied war zu vernehmen: Jagd mir den Kauffmann in die Wüste! Das Kulturministerium ließ verlauten: Das Kunstfest Kauffmann'schen Zuschnitts hat seine Zeit gehabt, ein Weiterso ist nicht die einzige Lösung.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung hatte und hat erhebliche Umgangsprobleme mit dem Phänomen Kauffmann. Lassen Sie mich nur einige Überschriften aus Thüringer Tageszeitungen zitieren: "Regierung will Kauffmann kippen", "Geschlossene Fenster: Das Kunstministerium stranguliert das Kunstfest Weimar", "Ignoranz der Macht", "Rückzug nach Mobbing". Besonders tat sich mit Billigung der Frau Ministerin der Staatssekretär Aretz hervor. Er forderte Kauffmann auf, sich zurückzuziehen, um des öffentlichen Eindrucks willen nur ausstehende Sonntagsreden zu halten.
"Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch Verstand" sagt ein Sprichwort - nur werden die Ämter in der Landesregierung leider nicht von Gott vergeben. Ich habe den Eindruck, es gibt politische Beamte, die haben das Charisma eines auslaufenden Rasenmähers. Die Ergebnisse sind mit Langzeitwirkung hier und heute zu besichtigen.
Meine Damen und Herren, nur, weil die regionale Öffentlichkeit damals geschlossen hinter Kauffmann stand, konnte sein Engagement für Thüringen erhalten werden, aber ich bin überzeugt, es entstand ein Bruch, der auch für die jetzige Situation gesorgt hat. Kauffmann hat die Stadt Weimar verändert. Von wem wäre für die Gegenwart Ähnliches zu sagen? Im Zeitalter der Globalisierung ist Kultur ein Kapital. Bernd Kauffmann hat dies erkannt. Er wollte den Markenartikel Weimar in der Welt dauerhaft etablieren, das europäische Kulturstadtjahr hatte dazu ein gutes Fundament gelegt. Die Landesregierung ist dabei, die Nachhaltigkeit des Kulturstadtjahres zu verspielen. Der Name Kauffmann steht für Innovation. Er hat professionell gearbeitet, dabei provoziert und eine immense öffentliche Wirkung erzielt. Weimar war eine der
erfolgreichsten Kulturstädte Europas. Das war vor allem auch ein Verdienst von Bernd Kauffmann und es ist beschämend, dass die Landesregierung zum Ende des Kulturstadtjahres "Weimar '99" diesen wichtigsten Kulturmanager in Thüringen nicht gebührend geehrt hat.
Meine Damen und Herren, diese Aktuelle Stunde gewinnt ihren Sinn nicht nur aus der Vergangenheitsbewältigung, vielmehr muss sie dazu dienen, Erkenntnisse auch für die Zukunft zu gewinnen, und das in zweierlei Hinsicht:
Erstens gilt es, für Weimar einen Nachfolger von hohem Rang zu finden, der die Ausstrahlungs-, Leistungs- und Durchsetzungskraft seines Vorgängers besitzt. Mit dieser Forderung verbinden sich hohe Erwartungen an die Personalpolitik der Landesregierung. Das internationale und nationale Renommee Weimars steht auf dem Spiel. Meine Fraktion wird die Nachfolgeregelung aufmerksam begleiten und dabei auch prüfen, ob enges politisches Richtungsdenken den weiten Blick auf die kulturelle Zukunft Weimars zu versperren droht.
Zweitens bewegt die Öffentlichkeit der Eindruck, dass vermehrt Spitzenkräfte aus Wissenschaft und Forschung, aus Kultur und Sport Thüringen verlassen, ohne dass ein gleichrangiger Nachzug aus anderen Bundesländern oder aus anderen Staaten erfolgt. Gewiss gibt es unter Spitzenleuten ein normales Maß an Fluktuation, das vor Landesgrenzen nicht Halt macht, doch sehr bedenklich ist, dass die Bindungskraft Thüringens für Persönlichkeiten von Rang und Namen insgesamt sinkt. Damit drohen in letzter Zeit verstärkt Imageverlust und Provinzialisierung. Was tut die Landesregierung, um auf all diesen Gebieten Bedingungen und Anreize zu verbessern, um zu sichern, dass Thüringen ein attraktives Wirkungs- und Lebensfeld für Spitzenkräfte, dabei auch für unbequeme Voraus- und Querdenker, bleibt? Wir brauchen dafür keine Rechtfertigungsreden, sondern zielstrebige Regierungsarbeit - und die vermissen wir. Danke.