Ich habe eine konkrete Frage beantwortet und die Diskussion zur vorher gestellten Frage zeigt doch an, dass größter Wert darauf gelegt wird, dass die Fragen konkret beantwortet werden, und nichts anderes habe ich getan.
Ich frage einmal nach, ob die Zitate, die Sie gerade benutzt haben, ob diese Zitate von Herrn Dittes, von Herrn Abgeordneten Dittes benutzt worden sind. Und eine zweite Nachfrage. Mir liegt ein GDP-Schreiben vor, indem...
Was Herr Abgeordneter Dittes konkret gesagt oder nicht gesagt hat auf dieser Demonstration ist Streitgegenstand eines Verfahrens, das anhängig ist. Ich habe bereits eingangs zur Antwort der Frage 1 darauf hingewiesen, dass der Respekt vor dem Gericht es gebietet, dass diese Frage vom Gericht zu entscheiden ist und danach von der Landesregierung kommentiert werden kann.
Frau Präsidentin, der Herr Staatssekretär hat ausdrücklich seine gründliche Art der Beantwortung von Fragen hier betont, nur genau hinsichtlich meiner Frage hat er dies nicht gemacht. Da bitte ich nur, darauf hinzuweisen. Ich habe ihn gefragt: War Ihnen etwas nicht bekannt oder war es Ihnen bekannt und haben Sie es demzufolge zielgerichtet verschwiegen? Diese Frage müsste doch bei Betonung von gründlicher Fragenbeantwortung durchaus beantwortbar sein.
Es ist im Prinzip genauso wie bei der vorherigen Frage, zumindest partiell so. Die Zusatzfrage, und da ist es ganz eindeutig, die die Abgeordneten stellen können zur vorher schriftlich formulierten Mündlichen Frage, ist so nicht beantwortet worden. Das ist wohl wahr, obwohl, wenn man es ein bisschen pfiffiger gemacht hätte, wenn ich mir die Bemerkung erlauben darf, hätte man sie durchaus beantworten können. Aber ich stelle zumindest diesen Teil,
ich stelle für diesen einen Teil der Frage, also nur für diese Zusatzfrage des Abgeordneten Hahnemann, nicht für die anderen Fragen, Herr Staatssekretär Brüggen, die Nichtbeantwortung der Frage fest.
Ganz recht und es gibt verschiedene Verfahrensregelungen. Möglicherweise gibt es aber die Absicht, dass diese Frage noch mal beantwortet werden kann, schriftlich oder mündlich; es gibt also die Chance. Sie möchten das nicht, o.k. Dann gibt es wiederum einen Geschäftsordnungsantrag. Herr Abgeordneter Stauch, bitte.
Frau Präsidentin, ich lege Einspruch ein im Namen der Fraktion nach § 121 Geschäftsordnung zu Ihrer Auslegung der Geschäftsordnung.
Also ich glaube nicht, dass es Ihnen möglich ist, das heißt, ich weiß es genau, dass es Ihnen nicht möglich ist, an der Aussage der Präsidentin zu zweifeln, an der Stelle zumindest nicht, nein.
Es gibt eine eindeutige Kompetenz der Präsidentin zu erklären, ob eine Frage ausreichend oder überhaupt beantwortet ist, das habe ich getan. Ich möchte auch die Debatte jetzt hier nicht weiter führen, sondern ich verweise Sie darauf, dass diese Einsprüche selbstverständlich, das werden wir nicht negieren, beraten werden, aber nicht mehr hier im Plenum, nein.
Nein, ich behandele diesen Geschäftsordnungsantrag nicht weiter. Ich habe Ihnen gerade erklärt, dass ich diese Kompetenz habe, und deswegen werden wir diese Fragestunde zu Ende bringen, so wie ich das für richtig halte.
Frau Präsidentin, ich beantrage im Namen unserer Mitglieder des Ältestenrats die Unterbrechung der Sitzung und die Einberufung des Ältestenrats.
Dem werde ich selbstverständlich sofort nachkommen. Die Sitzung ist damit unterbrochen. Ich bitte die Ältestenratsmitglieder zusammenzukommen.
Bevor wir mit unserer Fragestunde fortfahren, möchte ich noch Folgendes mitteilen: Die CDU-Fraktion hat im Ältestenrat noch einmal den Antrag auf Überprüfung des gesamten Sachverhalts dieser beiden umstrittenen Fragen der Abgeordneten Herrn Schemmel und Herrn Dr. Hahnemann bekräftigt. Deswegen wird sich der Justizausschuss mit dieser Materie befassen.
Wir fahren mit der Fragestunde fort. Die Frage in Drucksache 3/1110 von Herrn Abgeordneten Dr. Hahnemann ist zurückgezogen worden. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1116 des Herrn Abgeordneten Nothnagel. Frau Abgeordnete Nitzpon wird die Frage stellen.
Dem Freien Wort vom 17. November 2000 ist im Artikel "Eingemeindungs-Pläne sind nicht die erste Lösung für ein Oberzentrum" zu entnehmen, dass sich Innenminister Köckert von dem Gedanken, ein Oberzentrum in Südthüringen zu bilden, entfernt.
4. Welche Unterstützungen der Landesregierung (bitte in zeitlicher Angabe) sind für die betroffenen Kommunen hinsichtlich der Bildung eines Oberzentrums in Südthüringen zu erwarten?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Im geltenden Landesentwicklungsprogramm (LEP) aus dem Jahre 1993 wurden die Städte Suhl und Zella-Mehlis gemeinsam als Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums ausgewiesen. Die Einstufung orientierte sich an den Vorgaben der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) für zentrale Orte. Die Landesregierung hält an der ebenfalls im LEP formulierten Absicht fest, die oberzentralen Funktionen der Städte dieses Raumes zu stärken und zu entwickeln.
Zu Frage 2: In Südthüringen gibt es derzeit keine Stadt, die oberzentrale Funktionen in ihrer Gesamtheit wahrnehmen könnte.
Zu Frage 3: Die Anforderungen an ein Oberzentrum sind im LEP formuliert. Die Stadt Suhl erfüllt, auch gemeinsam mit der siedlungsstrukturell verflochtenen Stadt ZellaMehlis, diese oberzentralen Aufgaben und Funktionen nur zum Teil. Unter anderem wird ein von der MKRO empfohlenes Kriterium für ein Oberzentrum - eine Einwohnerzahl von mindestens 100.000 und mindestens 500.000 im Verflechtungsbereich - nicht erfüllt. Damit ist eine Auslastung zentralörtlicher Einrichtungen in Frage gestellt.
Zu Frage 4: Die Landesregierung unterstützt jede kommunale Kooperation, die auf eine Stärkung der Region gerichtet ist. Dabei wird nach Vorliegen konkreter Projekte auch geprüft werden, ob durch Städtekooperationen oberzentrale Funktionen gemeinsam erfüllt werden können.
Gut, das werden wir dann abstimmen. Wer für die Weiterberatung im Innenausschuss votieren will, den bitte ich um das Handzeichen.
Kann ich noch einmal die Jastimmen sehen? Bitte heben Sie Ihre Hände hoch - eine nur jeder. Ich kann feststellen, das nötige Quorum reicht aus. Die Frage ist damit überwiesen.
Frau Präsidentin, ich hätte doch die Bitte, dass Sie die Beantwortung oder Nichtbeantwortung meiner Fragen durch mich feststellen.