Protokoll der Sitzung vom 19.12.2000

(Beifall bei der CDU)

Reichstag demonstriert haben, am Brandenburger Tor, hat der Kanzler Schröder dann gesagt, da müssen wir was tun. Aber was wird denn nun getan? Ich kann doch nicht eine, oder zehn, oder hundert Millionen in den Titel eintragen, wenn ich nicht weiß, welche Initiative von der Bundesregierung kommt. Also das war nicht in Ordnung, bei dem Problem dies so zu diskreditieren.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Redemeldungen liegen nicht vor in der Aussprache zum Einzelplan 07, demzufolge können wir diese Aussprache schließen.

Ich rufe die Aussprache zum Einzelplan 08 - Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit sowie Artikel 3 bis 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2001/2002 - auf.

Als erste Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion.

Meine Damen und Herren, Herr Minister Pietzsch, ich glaube, eine Sternstunde hatte nicht geschlagen an dem Tag, als Sie den Thüringern den Doppelhaushaltsentwurf 2001/2002 angeboten haben. Sie als Minister haben einen Sparhaushalt vorgelegt, der angeblich Qualität nicht einschränken soll. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in Thüringen im November 2000 178.771 Arbeitslose, 5.600 Schwerbehinderte sowie 57.306 Langzeitarbeitslose über 51.034 Sozialhilfeempfänger und über 1.000 Obdachlose und Nichtsesshafte in Thüringen leben, ist der Haushalt eigentlich von vornherein ein falsches Konstrukt.

Ein Thüringer Sozialminister spart auf Kosten älterer Bürgerinnen und Bürger, auf Kosten Kranker, auf Kosten Blinder, auf Kosten von Kindern, aber auch auf Kosten von Vereinen und Verbänden. Statt aktiv zu gestalten, sich

konstruktiv in die Geschehnisse des Landes einzubringen, werden im stillen Kämmerlein gleichzeitig im Sozialministerium Richtlinien geändert, Mittelzuweisungen verändert und Leistungsgesetze in Frage gestellt. Wir empfinden das als unverantwortlich, als skandalös und auch vom Arbeitsstil alles andere als demokratisch.

Die PDS-Fraktion im Thüringer Landtag hätte von ihrem Sozialminister erwartet, dass er sich gegen die Begehrlichkeiten eines Finanzministers sowie seiner Fraktion aktiv einsetzt und damit einen dauerhaften Beitrag für Daseinsvorsorge und vor allem Möglichkeiten für ein selbst bestimmtes Leben auch derer, die mit sozialen Problemen leben müssen, leistet. Unserer Meinung nach bestünde der erste Schritt darin, nämlich das bestehende soziale Netz unbedingt zu erhalten und auszubauen und dort Planungssicherheit für die Existenz zu schaffen. Und dies könnte geschehen über die Sozialpauschale, die wir Ihnen schon mehrfach angeboten haben als Maßnahme, wie man 800 Feststellen im sozialen Bereich schaffen kann.

(Beifall bei der PDS)

800 Feststellen für 48 Mio. DM, Sie wissen, wir hatten Ihnen eine Haushaltsdeckung vorgeschlagen, die dann durch Kommunen und Landkreise entsprechend ihrer Erkenntnisse und ihres Bedarfs als Dauerarbeitsplätze eingerichtet werden könnten. Dies würde nicht nur denen helfen, die die Arbeitsplätze erhalten, sondern es würde auch denjenigen helfen, die neben diesen Menschen in Projekten arbeiten oder es würde gar die Professionalisierung in sozialer Arbeit vorantreiben. Wir möchten Ihnen noch mal nennen, was man damit alles unterstützen könnte, zum Beispiel Schuldnerberatungsstellen,

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Haben wir denn da nicht Schuldnerberatungsstellen?)

die offene Altenhilfe, die Behindertenhilfe oder Familien entlastende Dienste - Frau Arenhövel, dass Sie nur immer berechenbar sind in Ihren Zwischenrufen. Natürlich gibt es Schuldnerberatungsstellen. Aber was ist denn passiert? Durch die Einrichtung des Insolvenzgesetzes und durch die Insolvenzaufgaben ist der Anteil derer, die in Schuldnerberatungsstellen beschäftigt sind, um Insolvenzen zu verhindern, nämlich zurückgegangen. Insolvenzen können bearbeitet werden, aber nicht die originäre Schuldnerberatung, um dieses Verfahren nicht überhaupt so weit kommen lassen zu müssen.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Das sind doch zwei verschiedene Sachen.)

Und die Sozialpauschale wäre tatsächlich ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, mit dem man tatsächlich Beratungsstellen dauerhaft und plangerecht sichern könnte, ohne dass diejenigen immer Angst haben müssten, ob es

nächstes Jahr weitergeht.

Ein zweiter großer Aspekt, warum der Sozialminister nicht unser Minister sein kann, ist das gesamte Problem zum Haushaltsbegleitgesetz. Fast zehn Jahre hatte Thüringen eines der vorbildlichsten Gesetze im Kindertagesstättenbereich. 1991 wurde in einer Vielzahl von Ausschuss-Sitzungen sowie in öffentlichen Anhörungen gemeinsam mit allen Fraktionen im Landtag diskutiert, Argumente ausgetauscht, um Inhalte gerungen, um ein fortschrittliches Gesetz zu entwickeln. Das Für und Wider von Standards, Gruppengrößen, Öffnungszeiten, Ganztags- oder Halbtagsbetreuung, Bereitstellung von Verpflegung, medizinische Versorgung und, und, und standen in der Diskussion 1991 im Mittelpunkt, bevor ein Gesetz verabschiedet wurde. Und es stand natürlich die Frage, wie soll die Finanzierung weitergehen. Aber bereits in dieser Zeit gab es die Möglichkeit, sich als Landesregierung zu überlegen, inwieweit es möglich sein wird, dass derjenige, der die Musik bestellt, nämlich mitbeteiligt wird. Sie wissen, es gab bis zum Juli 1991 die Drittelfinanzierung zwischen Bund, Land und Kommunen im Kindertagesstättenbereich.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für Sozi- ales, Familie und Gesundheit)

Die Pfeifer-Verordnung werden Sie doch hoffentlich noch kennen, Herr Minister, und Sie wissen ganz genau, was danach passierte, nämlich die Nichtmöglichkeit und trotzdem angewandte Form von ABM in Kindergärten. Diese Drittelfinanzierung wäre es notwendig, heute noch zu versuchen zu bekommen, denn dies würde tatsächlich einem Rechtsanspruch eines Kindes gerecht, noch dazu, wenn man die Kinderrechte in der UNO-Charta auch noch als Bundesrepublik unterzeichnet hat, aber dann letztendlich diese Konvention noch nicht einmal ausgestalten will. Wir werden Sie nicht aus der Verantwortung lassen, wir werden auch diese Initiativen von Ihnen wieder einfordern. Wenn wir ein sehr modernes Gesetz haben, so ist eigentlich etwas geschehen, was ich bedaure. Es gibt aber auch etwas, was ich begrüße, nämlich, Herr Minister Pietzsch, dass Sie gegenwärtig über unsere Kindertagesstätten einen Film drehen lassen, das finde ich ausgesprochen gut, einen Dokumentarfilm zum 10-jährigen Jubiläum unseres Kindertagesstättengesetzes, das nicht durch Sie finanziert wird, an dem Sie aber großes Interesse geäußert haben, und dieser Film wird im Sommer kommen. Was ist aber, wenn dieser Film in drei Jahren gedreht werden würde. Dann müssten wir uns nämlich fragen, was ist denn daraus geworden.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Abwarten, abwarten!)

Da ist sehr viel daraus geworden, denn die Methode, die Sie beim Kindertagesstättengesetz angewandt haben, hieß, ich trenne an einem handgestrickten Pullover mal eine Masche und werde mal sehen, was da noch alles zum Fallen kommt. Denn erst hatten Sie entschieden, was Sie sparen

wollen, danach - nur danach waren Sie überhaupt bereit, zu überlegen, was Sie da im Prinzip losgetreten hatten. Und auch dieses war letztendlich Methode, denn der Protest vieler Tausender Thüringer hat nicht dazu geführt, dass Ihr Entwurf verbessert wurde, sondern die Gefahren sind eigentlich noch größer geworden, Sie haben aber mit Ihrem Haushaltsentwurf Tür und Tor dafür geöffnet. Wenn ich zu dieser Aussage komme, dann deswegen, weil eben ein Haushaltsentschließungsantrag der CDU-Fraktion vorliegt, in dem tatsächlich davon gesprochen wird, die Regulierungs- und Flexibilisierungsmaßnahmen der Regelungsdichte in dem Bereich der Kindereinrichtungen zu reduzieren. Das ist auslegbar in allen Varianten. Das ist so offen, dass alle Begehrlichkeiten, die neben dem Spareffekt entstehen, in den nächsten Jahren dann tatsächlich noch versucht werden zu kürzen, d.h., der Film konnte nur jetzt noch mit einem anständigen Kindertagesstättennetz gedreht werden, spätestens in zwei Jahren haben wir eine andere Erscheinung.

Ich möchte auch noch einige Gedanken zum Blindengeld sagen: Was die Landesregierung mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Blindengeldgesetz getan hat, ist meiner Meinung nach unverantwortlich gewesen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Und wenn es jetzt auch einen Kompromiss gibt mit dem Landesblindenverband, so ist das zwar ganz gut und schön, dass die Mitglieder des Landesblindenverbandes Solidarität mit ihren in Zukunft erblindeten Kollegen letztendlich üben, es ist aber traurig, dass sie Regelungen erreicht haben, wo sie nun im Gegensatz zum vorherigen Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes schon einschätzen können, sie sparen 6,5 Mio. DM. Eigentlich bedeutet das nichts anderes, genau um diese Summe verringern sie die Anerkennung eines Nachteils. Es geht mir nicht darum, ob ich einen Nachteil in seiner Gesamtheit akzeptiere oder ob ich nach haushalterischen Mitteln den Nachteil mal so oder mal so bewerte. Sie haben ihn dem Haushalt geopfert.

(Beifall bei der PDS)

Sie widersprechen auch Ihren eigenen Koalitionsbestrebungen, meine Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Wir haben keine Koalition.)

aus der letzten Legislatur - Herr Althaus, Sie werden doch wohl nicht einen fortgeschrittenen Schusselheimer haben, ich hoffe es nicht -, denn in der letzten Legislatur haben Sie bei der Novelle zum Blindengeld den Blindenverbänden versprochen, dass Sie nichts weiter kürzen wollen, sondern dass Sie überlegen wollen, wann es möglich sein wird, die Dynamisierung des Blindengeldes wieder einzusetzen. Aus Ihrer Prüfung der Dynamisierung, ob man die wieder fortschreiben kann, ist bei Ihnen offensichtlich die Idee entstanden, wieder zu kürzen. Wir empfinden das als bodenlos.

(Beifall bei der PDS)

Zum Landeserziehungsgeld: Auch da hat sich nach einer Regierungserklärung zur Familienpolitik die Landesregierung nicht mit Ruhm bekleckert und die Änderungen, die es nicht gibt, machen das Problem auch nicht besser. Denn, wenn hier die CDU gewollt hätte, hätte sie ja auch noch was verändern können, aber selbst Ihre eigenen Leute lassen Sie im Regen stehen. Ich hoffe, Sie werden Herrn Dr. Herzog noch kennen, der Ihnen ja sehr deutlich erklärt hat, worin das Problem beim Erziehungsgeld liegt.

Der Arbeitskreis der Thüringer Familienorganisation brachte diesen Fakt auf den Punkt, indem Sie aufgefordert wurden, die Bundeserziehungsgeldregelung, die wir jetzt haben, möge in ihrer Flexibilität von Eltern zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch in das Landesgesetz übernommen werden. Da hat niemand gefordert, bitte bestraft die Eltern, die tatsächlich vom Bundeserziehungsgeld Gebrauch machen, indem sie dann nicht mehr das zusätzliche halbe Jahr finanziert bekommen können.

Ich möchte auch ein weiteres Kapitel ansprechen, nämlich die bevorstehenden Kürzungen im Bereich der ambulanten Betreuung von körperlich und geistig behinderten Menschen sowie von Suchtkranken oder psychisch Kranken und seelisch Behinderten. In Thüringen gibt es gegenwärtig noch 80 Projekte, bei denen Suchtkranke, psychisch Kranke, geistig und körperlich Behinderte mobil betreut werden. Diese Projekte haben sich bewährt und trotzdem haben die Projekte einen jährlichen Albtraum durchleben müssen, weil sie tatsächlich jedes Jahr bisher überlegt haben, wie können wir weiterleben. Diesmal können wir den Albtraum vielleicht zwei Jahre dann üben, aber es kommt knüppeldick. Nicht nur dass Kürzungen im Planentwurf vorgesehen sind, nein, wenige Tage vor Weihnachten werden auch noch die Wohlfahrtsverbände zu einer Anhörung geladen und gefragt, wie sie denn über eine bestehende Novelle der Richtlinien letztendlich denken. Letztendlich werden die Befürchtungen, die in den letzten Wochen auf der sozialen Bühne geäußert wurden, eigentlich von der Realität übertroffen. Das Land zieht sich zurück aus der Richtlinienfinanzierung, und zwar indem man prüft, inwieweit tatsächlich in allen Bereichen nur noch 50 Prozent gefördert werden kann. Prima - die Landesregierung macht es sich leicht, sagt, das ist keine Pflichtaufgabe; Kommune, wenn du es willst, dann fördere selber besser. Wie die Kommunen das besser fördern wollen, weil es genau diese Kürzung gibt, das sagen Sie nicht dazu. Vor allem, wenn Sie an diesen Einrichtungen, an diesen Projekten sparen, dann muss man Sie wirklich fragen, inwieweit sind Sie denn tatsächlich bereit, den positiven Ansatz unseres Landes, ambulant vor stationär, aufrechtzuerhalten? Letztendlich besteht tatsächlich durch das Zurückfahren solcher Projekte genau der umgekehrte Effekt und das wird dann wieder entschieden teurer. Sie werden mehr stationäre Aufnahmen haben. Das ist meiner Meinung nach nicht Sinn und Zweck eines Haushalts, auch noch mögliche Betreuungsleistungen zu verteuern.

(Beifall bei der PDS)

Zum Ehrenamt: Dass nächstes Jahr das Jahr der Freiwilligen ist, das dürfte nun jeden aus dem Thüringer Landtag erreicht haben. Es ist aber sehr unglaubwürdig, wenn genau im nächsten Jahr die Mittel für ehrenamtliche Tätigkeit in Höhe von 800.000 DM gekürzt werden. Sie können einzelne Titel zur Würdigung einrichten wie Sie wollen, unter dem Strich gibt es 800.000 DM weniger. Das dann auch noch mit einer Erweiterung in der Verwendung der Mittel, nämlich bei 800.000 DM weniger soll trotzdem die Erweiterung der Verwendung, nämlich zur Unterstützung von Aktivitäten im europäischen Jahr zusätzlich gefördert werden. Ich verstehe Sie an dieser Stelle nicht. Sie haben sich in der letzten Legislatur geweigert, das Ehrenamt auf eine gesetzliche Basis zu stellen. Sie haben aber, und das kann Ihnen niemand absprechen, in den letzten Jahren die unterschiedlichsten Fördermöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige geschaffen. Warum sind Sie an dieser Stelle nicht bereit, dieses gesetzlich zu regeln? Ich habe den bösen Eindruck, dass Sie genau mit dieser Differenzierung des Ehrenamts sich die Möglichkeiten offen halten wollen, wie Sie in der Bewertung mit welchem Ehrenamt umgehen wollen. Das wäre nicht seriös, auch nicht im Jahr der Freiwilligen.

(Beifall bei der PDS)

Wenn Sie es mit den Förderungen, die wir jetzt im Lande Thüringen haben, und ich hoffe, die 800.000 DM kommen wieder zu in diesem Haushaltstitel, dann müsste die Landesregierung nun endlich anfangen, ihre ganzen Ideen mal auf den Tisch zu bringen, denn im Wahlkampf wurde gesagt, wir brauchen kein Gesetz, wir schaffen ein Gesetz für eine Stiftung Ehrenamt. Wo sind Ihre Vorschläge? Selbst die Diskussion, die noch im Wahlkampf angeboten war, selbst diese ist es Ihnen nicht mehr wert, dass diese Diskussion fortgeführt wird, denn wo sind Ihre Initiativen? Oder erwarten Sie wieder, dass diejenigen, die ehrenamtlich tätig sind, Sie so bedrängen, damit Sie sich bewegen müssen. Ich glaube, das wäre die falsche Aktivität eines Ehrenamts.

Ein Wort zur Gesundheitspolitik: Es ist festzustellen, dass es auf kreislichen, kommunalen Ebenen an Problemen nur so wimmelt. Ich möchte auch auf diesen öffentlichen Gesundheitsdienst jetzt nicht in dem Umfang eingehen, wie es vielleicht gemacht werden müsste, dazu haben wir später auch noch Zeit. Aber ein paar Bemerkungen zum Krankenhaussektor seien mir doch gestattet. Es ist hochgradig interessant, dass das Wild schon zerlegt wird, bevor es überhaupt erjagt ist. Im Haushalt sind die Vorhaben zum Verkauf für Landesfachkrankenhäuser schon längst die Mittel eingestellt. Sie wollen sie auch schon ausgeben. Sie wollen Vollprivatisierung von Krankenhäusern im Prinzip erreichen, obwohl Sie ja immer wieder behaupten, Bayern wäre unser Vorbildland an mancher Ecke würde ich dem sogar zustimmen -, sollten Sie aber doch, Herr Minister, zumindest was die Privatisierung von Krankenhäusern anbelangt, die Erfahrungen des

Bayerischen Landkreistages beachten. Ich nehme an, auch Sie kennen das Schreiben, wo sie doch sehr zum Überlegen empfehlen, ob man diese Dinge, die durch den Deutschen Orden mit Sitz in Bayern entstanden sind, tatsächlich ermöglicht über eine Privatisierung weiterer Krankenhäuser. Ich glaube, eine tatsächliche Sicherung der Krankenhäuser über kommunale Eigentumsformen wäre die besseren Form.

(Beifall bei der PDS)

Die Premiere für einen Doppelhaushalt im Einzelplan 08 ist vorbei, der Vorhang fällt, es war ein Trauerspiel.

(Beifall bei der SPD)

Es war deshalb ein Trauerspiel, weil die CDU-Fraktion im Prinzip nicht bereit war, Empfehlungen nicht nur der beiden Oppositionsfraktionen, sondern auch der Öffentlichkeit wahrzunehmen und tatsächlich aufzunehmen.

Als Letztes möchte ich einem Wunsch eines blinden Bürgers nachkommen, der mich gebeten hat, Ihnen folgende Zeilen vorzulesen - ich möchte zitieren, Frau Präsidentin -, und zwar von Friedrich Schiller aus "Wilhelm Tell": "Oh, eine edle Himmelsgabe ist das Licht des Auges. Alle Wesen leben vom Licht, jedes glückliche Geschöpf. Die Pflanze selbst kehrt freudig sich zum Lichte. Und er muss sitzen, fühlend in der Nacht, im ewig Finstern, ihn erquicken nicht mehr der Matten warmes Grün, der Blumen Schmelz. Die roten Firnen kann er nicht mehr schauen. Sterben ist nichts, doch leben und nichts sehen, das ist ein Unglück." Ich wünsche, dass Sie auch solche Gedanken bei der Abstimmung über den Haushalt wenigstens noch in den Ohren haben.

(Beifall bei der PDS)

Als nächste Rednerin hat sich Frau Abgeordnete Pelke, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Die Reihen- folge stimmt nicht!)

Das ist doch nicht so schlimm, man kann ja auch mal ohne Zettel und in einer anderen Reihenfolge reden.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden Ihnen auch in dieser Diskussion nicht mehr sehr viel zu sagen haben, weil bei der Diskussion um den Sozialhaushalt im Prinzip alles Wesentliche schon gesagt worden ist. Wir hatten nur ein Problem, dass Sie von vornherein beschlossen haben: Das, was wir machen, ist richtig und alles andere nehmen wir nicht zur Kenntnis.