Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet. Die Restredezeit der Fraktion beträgt 60 Sekunden.
Danke schön. Vertretern der Opposition wurde vorgeworfen, sich vor Ort anders zu verhalten und zu äußern als hier im Landtag. Frau Arenhövel, das Kompliment kann ich Ihnen zurückgeben. Sie sollten schon genau sagen, wie Sie sich in Gera verhalten haben. Wenn, dann sollten Sie eine Linie durchziehen.
Zweitens, meine Damen und Herren, wir reden nicht nur mit Kommunalpolitikern, diese haben uns angeschrieben. Beispielsweise fordert der Kreistag des Landkreises Sonneberg die Abgeordneten auf, nicht zuzustimmen bei diesem Gesetz.
Haben Sie das auch bekommen? Dann kommunizieren Sie nicht nur oder reden Sie nicht nur von Kommunikation, dann halten Sie sich an das, was Kommunalpolitiker von Landtagsabgeordneten erwarten. Letzter Satz: Das Gesetz ist nicht geändert worden, es ist verschlimmbessert worden. Aber ich hoffe, dass Ihr Minister, der so im Regen steht, noch drei Sätze dazu sagen wird. Danke.
Tatsächlich hat sich der Minister Dr. Pietzsch in dieser Debatte zu Wort gemeldet. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Ersten, ich sage noch drei Sätze, nicht weil mich Frau Vopel darum gebeten hat. Zum Zweiten, ich stehe nicht auf dem Kopf, sondern mit beiden Füßen auf der Erde.
Meine Damen und Herren, wenn man als Sozialpolitiker mit beiden Füßen auf der Erde steht, da muss man durchaus auch zugeben, dass man manchmal mehr ausgeben möchte, als man ganz schlicht und einfach hat. Man muss
auch mal den Mut haben, unpopuläre Maßnahmen durchzusetzen und durchzustehen, meine Damen und Herren. Wenn wir sparen wollen und dieses nicht als Selbstzweck tun, sondern es tun im Interesse auch der jüngeren Generation, unserer Kinder und Enkel, dann müssen wir auch bereit sein, mal Dinge zu machen, die nicht gerade populär sind. Meine Damen und Herren, ich frage mich schon manchmal bei den Damen und Herren der Opposition, ob sie eigentlich nur noch auf das hören, was die Kommunen wollen, denn die wollen mehr Geld, das ist ganz klar, oder ob sie sich auch für das ganze Land als Landtagsabgeordnete verantwortlich fühlen.
Gerade wenn wir zum Kindertagesstättengesetz reden, dann tun Sie doch bitte schön nicht so, als hätten die kommunalen Spitzenverbände im Wesentlichen kritisiert was die Elternbeiträge angeht, sondern die kommunalen Spitzenverbände haben gefordert, dass die Standards abgesenkt werden sollen. Das muss dann bitte schön auch mal gesagt werden, meine Damen und Herren.
Ich denke, wir haben einsparen müssen. Wir haben gewisse Einschränkungen auch vornehmen müssen, weil uns gesetzliche Leistungen auch von Seiten des Bundes übertragen worden sind. Und, Frau Bechthum, wenn Sie so ein Plädoyer für die Familien abhalten, das ist ja wunderschön, aber am 21., am Donnerstag, wird die thüringische Landesregierung schweren Herzens der Entfernungspauschale zustimmen, weil nämlich auch hier wieder die Länder mit über 50 Prozent an dieser Kostenpauschale beteiligt werden.
57 Prozent. Die Einnahmen, die streicht der Bund ein. Meine Damen und Herren, auch das muss mal gesagt sein,
wenn Sie von den Familien reden. Der Familienvater mit drei Kindern, der 3.000 Mark verdient, der wird nichts von dieser Kostenpauschale haben, weil er nämlich steuerlich nichts absetzen kann. Es trifft eigentlich wieder die Ärmsten
Meine Damen und Herren, ich denke, wir haben eine Aufgabe gegenüber den sozial Schwachen, wir haben eine Aufgabe auch gegenüber unseren Familien. Und ich sage Ihnen, deswegen habe ich gerade im Bereich der Familienzentren, im Bereich der Familienerholung und im Bereich der Familienbildung zusätzliche Mittel eingestellt.
Herr Pietzsch, Sie haben jetzt gerade die Kritikpunkte kurz benannt. Nun frage ich mich oder ich frage Sie: Warum stimmt dann die Thüringer Landesregierung im Bundesrat zu?
Schweren Herzens, habe ich Ihnen gesagt, weil wir sehr viele Pendler haben. Das hat die Landesregierung auch in einer Presseerklärung zur gestrigen Kabinettssitzung erklärt, weshalb wir zustimmen.
Meine Damen und Herren, der Haushalt des Jahres 2001 und 2002 macht doch deutlich, dass wir nach zehn Jahren Wiedervereinigung und Aufbauleistung die Schwerpunkte in diesem Haushalt etwas verändert haben. Völlig zu Recht, sage ich, ging es in der ersten Zeit darum, die katastrophalen Zustände, auch insbesondere im investiven Bereich, was die Behinderten angeht, also Werkstatt für Behinderte beispielsweise, zu verbessern, ging es darum, im Bereich der Krankenhäuser den Nachholbedarf zu verbessern, ging es darum, die Probleme im Bereich der Alten- und Pflegeheime zu verbessern.
Meine Damen und Herren, Schwerpunkte, die wir uns, die ich mir jetzt gesetzt habe - ich habe schon gesagt -, sind die Familien; sind auf der anderen Seite aber auch der investive Nachholbedarf im Bereich der Kindergärten deswegen haben wir dort über 10 Mio. DM eingesetzt und auch der Nachholbedarf im Bereich der Sportstätten. Dabei geht es nicht nur um Maßnahmen des Leistungssports, sondern es geht insbesondere auch um die Sanierung der Sportstätten im Breitenbereich, meine Damen und Herren.
Ich denke, dass dieser Haushalt deutliche Einsparungen bringt, der aber im Jahre 2001 noch immer eine zusätzliche Aufstockung im Bereich des Einzelplans 08 bedeutet. Wir haben im Jahre 2001 ein Gesamtvolumen von 1,989 Mrd. DM, im Vergleich dazu 1,9 im Jahre 2000. Wir werden im Jahre 2002 einen Gesamtetat von 1,927 Mrd. DM haben. Meine Damen und Herren, die Einsparungen halten sich in Grenzen und sie sind verantwortbar.
Lassen Sie mich noch ein Wort zum Haushaltsbegleitgesetz sagen: Verehrte Frau Thierbach, ich finde es ja nett, dass Sie unser Kindertagesstättengesetz als das fortschrittlichste in Deutschland bezeichnet haben. Dieses Kindertagesstättengesetz - das fortschrittlichste in Deutschland - ist 1991 geschaffen, 1994 novelliert worden unter der CDURegierung. Ja, Frau Thierbach, Sie können ja jetzt darüber lachen. Frau Abgeordnete Thierbach, wissen Sie was, mit gleicher weinerlicher Stimme haben Sie damals hier gestanden und haben den Zusammenbruch des Kindergartens in Thüringen prognostiziert.
Das ist es gewesen. Ich bin gerne bereit, mich in drei Jahren wieder mit Ihnen zusammenzusetzen und über die Kindergartenlandschaft in Thüringen zu sprechen. Meine Damen und Herren, es hat Veränderungen, es hat Novellierungen gegeben, aber auch heute, auch nach der Novellierung also nicht heute, sondern morgen, wenn es dann verabschiedet sein wird - ist dieses Thüringer Kindertagesstättengesetz noch immer eines der modernsten in Deutschland und darauf können wir stolz sein.
Meine Damen und Herren, Landeserziehungsgeld: Ja, wir haben hier erstens das Gesetz dem Bundesgesetz angepasst, aber wir haben gesagt, wir haben in Thüringen eine durchgehende Betreuungslinie geschaffen. Eine durchgehende Betreuungslinie bis zum Schuleintritt besteht aus Bundeserziehungsgeld, Landeserziehungsgeld, Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 2 ½ Jahre; übrigens auch einmalig in Deutschland, meine Damen und Herren. Wer denn, bitte schön, dieses durchgehende Konzept nicht in Anspruch nehmen möchte, der muss auch das Landeserziehungsgeld dann eben nicht in Anspruch nehmen und deswegen, wer die Budgetregelung der Bundesregierung in Anspruch nimmt, der hat kein Anrecht auf das Landeserziehungsgeld.
Meine Damen und Herren, was das Landesblindengeldgesetz angeht, ich muss Ihnen sagen, dieses ist ein schwerer Schritt, glaube ich, für alle gewesen, auch für die Fraktion. Ich bin dem Landesblindenverband sehr dankbar, dass er so viel Solidarität zeigt und gesagt hat, es ist uns lieber,
alle weniger, aber dann alle, als dass nur einige, d.h. diejenigen, die Bestand haben, mehr kriegen und diejenigen, die neu hinzukommen, weniger kriegen. Ich meine, dieses ist eine hoch anzurechnende solidarische Leistung. Aber lassen Sie mich auch dieses sagen: Mit den 950 DM Landesblindengeld - wir haben einen Durchschnitt 22 DM pro Einwohner bisher gehabt, was an Landesblindengeld ausgezahlt wird - werden wir auch in Zukunft nicht unter dem, sondern über dem Durchschnitt der Bundesländer liegen.
Und ein Letztes: Frau Thierbach, was die Landesfachkrankenhäuser angeht, da muss ich Ihnen sagen, Sie sind ja nun nicht mehr im Ausschuss als Mitglied, aber wenn Sie dieses so ansprechen, dann reden Sie wider besseres Wissen; denn ich habe weiß Gott mehrfach im Ausschuss darüber berichtet und ich habe mehrfach gesagt, Qualität geht vor Einnahmen
und Solidität geht vor Geschwindigkeit. Und dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Ich lasse mir nicht nachsagen, dass wir die Qualität in unseren Landesfachkrankenhäusern gefährden werden.
Meine Damen und Herren, es hat intensive Beratungen im Ausschuss gegeben, ich denke, dass wir zu den Fragen ausreichend Stellung genommen haben. Ich danke Ihnen für die Bearbeitung des Landeshaushalts der Landesregierung und ich denke, dass wir mit dem Landeshaushalt Einzelplan 08 im Bereich Soziales, Familie und Gesundheit zwar Einsparungen erbringen mussten wie auch die anderen Ministerien, dass diese Einsparungen zwar nicht leicht zu tragen, aber sozial verträglich sind. Herzlichen Dank.
In der Aussprache zum Einzelplan 08 in Verbindung mit den Artikeln 3 bis 13 des Haushaltsbegleitgesetzes liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache zum Einzelplan 08 und ich schließe auch den heutigen Plenarsitzungstag.