Ja, natürlich, wir müssen auch das mit schultern, was in der großen Koalition so an überdimensionierten Dingen geleistet wurde. Ich erinnere mich da an den sozialen Wohnungsbau, der überdimensioniert immer wieder gefordert wurde, und wir haben ihn an vielen Stellen überhaupt nicht gebraucht. Jetzt reißen wir die Blocks ab und müssen rückbauen. Dazu wird aber sicher Kollege Wetzel noch etwas sagen.
Im Einzelplan 03 werden wir auch weiterhin sehr aufmerksam den Landesbetrieb und das Katasterwesen im Auge haben. Wir denken, dass es bisher gut funktioniert
hat, aber auch die entsprechenden Überprüfungen sind sicher wichtig und notwendig, dass das Katasterwesen im Freistaat so hervorragend bleibt, wie es bisher ist.
Ich möchte noch einige kurze Punkte sagen zu dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion: Ich bin dankbar, dass auch hier die Fraktion dem gefolgt ist, was die Innenpolitiker eingebracht haben, dafür Sorge zu tragen, dass alle Polizeivollzugsbeamten mit schusssicheren Westen ausgestattet werden, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und guten Tragekomfort gewährleisten. Ich glaube, jeder Kommentar erübrigt sich hier; jeder weiß, um was es geht. Bedauerlicherweise sind schon Kolleginnen und Kollegen der Polizei zu Tode gekommen und es muss dort daran gearbeitet werden. Wir haben genug schusssichere Westen, nicht dass ein falscher Eindruck entsteht, es sind nur die schweren. Wir brauchen vernünftige, die oft getragen werden können, nicht dass man nach einer Stunde, wenn man sie anhat, halb umfällt, weil man sie nicht mehr tragen kann. Weiterhin - und wieder mit Blick auf die Stärke unserer inneren Sicherheit - Möglichkeiten aufzuzeigen, weitere Mittel zur Verbesserung der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zur Verfügung zu stellen. Dem Innenausschuss und dem Haushalts- und Finanzausschuss ist bis zum 30. Juli 2001 zu berichten. Und die PDS behauptet ja nach wie vor etwas anderes - jeder vernünftige Mensch weiß im Lande, dass leider Gottes auch die organisierte Kriminalität in Thüringen auf dem Vormarsch ist. Hier muss mit allen Möglichkeiten, auch wenn es unkonventionell sein sollte, dagegen vorgegangen werden. Wir müssen hier neue Wege erschließen, damit wir nicht immer einen Schritt hinterher laufen, sondern dass wir mindestens Gleichstand haben mit der organisierten Kriminalität. Ich denke, dort wird uns gemeinsam mit der Justiz sicher noch einiges einfallen, Herr Staatssekretär. Ich bin mir sicher, dass auch der Minister und wir uns gemeinsam dort noch einiges einfallen lassen. Auch der Justizausschussvorsitzende wird sicher mit dazu beitragen, Herr Kollege Wetzel.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einige kurze Punkte sagen zum KFA. Wir haben ja vor wenigen Tagen das entsprechende Gesetz dazu verabschiedet; ich glaube, man muss nicht noch mal in die letzten Details einsteigen. Auch der Finanzminister und Kollege Zeh haben dazu schon einige Dinge genannt. Ich denke aber, es ist notwendig und es wird hier so dargestellt, als ob im gesamten Land sämtliche kommunalen Gebietskörperschaften gegen die Landesregierung hier zu Felde ziehen. Es ist ein schwieriger Akt, den wir jetzt den Kommunen abverlangen, wenn das Land sparen muss, adäquat und angemessen die Kommune mit zu beteiligen. Ich bin der Meinung, es schmerzt die Kommunen ungemein, aber ich denke, wir kennen doch die Verschuldung des Landes, es ist zumutbar. In den Gesprächen, die dazu mit den Spitzenverbänden geführt wurden, wenn Sie denn ehrlich sind, haben wir dort mit der Verlagerung der 30 und 20 Mio. DM und ähnlichen Dingen einiges dazu beigetragen. Ich habe es schon mal hier gesagt, dass das geschäftsführende Vorstandsmit
glied natürlich die Verbände im Lande so richtig heiß machen muss, kann ich noch teilweise verstehen, aber man sollte dabei auch immer noch das gewisse Augenmaß dabei wahren. Dass natürlich reihenweise alle dieselbe Formulierung verabschiedet haben, die im gesamten Land verbreitet wurde, ist eine gute Vorbereitung, die die Geschäftsstelle geleistet hat. Aber wenn man dann mit den einzelnen Betroffenen redet, und es gibt mittlerweile Gott sei Dank schon viele, die also auch ihre Haushalte trotzdem zugekriegt haben. Ich weiß, es gibt auch viele, die werden Probleme bekommen, aber ich glaube, es ist mit dem Nachjustieren, und in den nächsten zwei Jahren werden wir ja weiter mit den Dingen umgehen, werden wir auch für die Kommunen weiterhin den Standard halten. Meine Damen und Herren, wollen wir es doch nicht immer so schlecht reden. Gehen Sie durchs Land. Wenn die wirklich, ob das Sachsen-Anhaltiner, Brandenburger oder andere, selbst wenn es Bayern sind, die vor fünf Jahren bei uns waren und jetzt wieder kommen, das weckt schon wieder Neid, dass es bei uns in den Dörfern und Städten so gut aussieht. Und das sollten wir nicht schlecht reden.
Ich denke, dass wir gerade auch auf diesem Gebiet die Kommunen in den letzten Jahren sehr, sehr gut behandelt haben. Der Finanzminister hat auch Beispiele genannt. Dass der Finanzminister von Amts wegen überall sparen muss, das will ich ihm nachsehen, und dass er teilweise auch vielleicht die Belange der Kommunen etwas zu schön darstellt, muss ich auch mal ganz leicht mit anmerken, aber dafür ist er Finanzminister und sein Kollege Innenminister wird hier immer wieder den Ausgleich schaffen, dass die Kommunen adäquat ausgestattet werden.
Als Bürgermeister, lieber Kollege Pohl, ich habe es letztens im Kreistag gesagt, drei Herzen schlagen in meiner Brust. Das eine ist der Bürgermeister, das andere der Kreistagsabgeordnete und das dritte ist der Landtagsabgeordnete. Da kann man sich aussuchen, was man nun richtig macht. Als Bürgermeister schmerzt es mich sehr, gebe ich zu, als Kreistagsabgeordneter ist es zu ertragen, dort müssen die Kreise bei sich auch mit anfangen zu sparen, dass sie eben auch dort die Kreisumlagen mit absenken können und die nicht laufend noch erhöht werden, und als Landtagsabgeordneter sehe ich einige Dinge ein, die jetzt zu sparen sind - einige Dinge, nicht alle. Und ich hoffe, dass wir dort einen vernünftigen Weg auch hierzu getan haben.
Das ist ja gut so, Herr Pohl, dass immer noch eins wenigstens schlägt, damit man noch bei manchen Unsinnigkeiten, insbesondere der rechten Seite, etwas dazu sagen kann. Ich habe übrigens letztens von dem Kollegen, der hat mir Zitro
nen zugesandt, ich will von der Stelle aus noch mal Dank sagen, von der PDS, Kollege Huster, also diese Zitrone, die bei mir angekommen ist, habe ich als willkommenen Stoß, also Vitaminstoß verstanden, dass ich weiterhin die PDS ordentlich mit bekämpfen kann. Danke schön dafür.
Meine Damen und Herren, ich denke, man muss vielleicht abschließend auch noch einiges zu den Kindertagesstätten kurz anreißen. Hier ist ja auch eine, bei den so genannten Kürzungen, Umverteilung passiert, insbesondere in die Investitionen. Wir haben also jetzt 10,65 Mio. DM Investitionen, also 5 Mio. DM noch mal reichlich dazu. Und ich glaube, das hilft auch den Kommunen, dass hier noch weitere Kindertagesstätten ausgestattet werden können und dass wir dort entscheidende Dinge noch voranbringen. Es schmerzt auch die Kürzung, das muss man ganz klar und deutlich sagen, aber, meine Damen und Herren, ich gehe sicher davon aus, dass die Kommunen, die es bisher ernst gemeint haben mit den Kindern, mit dem Nachwuchs, dass sie hier, wenn überhaupt, eine moderate Erhöhung zulassen werden, dass man genau hinterfragt. Ich war letztens mit meinem Kollegen Illing bei der AWO zu den Diskussionen. Da muss man auch mal genau dahinter schauen, was sie denn überhaupt für Zahlen vorlegen. In den letzten Jahren sind bewusst viele Dinge nicht erhöht worden. Man hat gewartet, gewartet, gewartet und jetzt möchte man alles mit einmal wieder draufhauen. Davor kann ich nur dringend warnen, dass, und ich setzte hier auf die kommunale Selbstverwaltung, die Kommunen dieses Augenmaß bewahren und dass wir dort vernünftige weitere Dinge auch im Kindertagesstättenbereich entsprechend durchführen. Ich glaube, Herr Kollege Höhn, ich kann mir nicht vorstellen, Sie haben zwar das nicht ausgesprochen, er ist gerade nicht da - na gut, dann will ich es weglassen, mit seinem Halsabschneider, er hat es ja etwas anders dann dargestellt, obwohl er es sicher so gemeint hat. Also ich kann mir nicht vorstellen, hier sitzen sehr verantwortliche Politiker in der CDU-Fraktion, und ich glaube, wir werden mit Augenmaß auch dieses hier durchbringen. Und wenn meine Informationen abschließend richtig sind, gerade im Einzelplan 03 soll sogar im Finanzausschuss die SPD zugestimmt haben. Meine Damen und Herren der SPD, schönen Dank dafür.
Herr Fiedler, dass die CDU-Fraktion zur Bekämpfung der PDS schon Vitaminstöße notwendig hat, lässt mich einigermaßen besorgt sein. Ich hoffe oder vielleicht ist es ja so, dass Sie den Vitaminstoß auch während meines
Redebeitrags dringend nötig haben, denn vor dem Hintergrund der seit Jahren in der Bundesrepublik stetig zunehmenden Reichweite der Eingriffe in Grund- und Bürgerrechte und auch der im Thüringer Landtag am vergangenen Freitag deutlich gewordenen Ablehnung, auch nach einer Auseinandersetzung um das Verhältnis zwischen individuellen Rechten des Bürgers und der Bürgerin einerseits, zu den Aufgaben und Interessen des Staates andererseits, werde ich es Ihnen an dieser Stelle nicht ersparen können, auf die Grundrechteeinschränkungen einzugehen, die mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf der Landesregierung finanzielle Untersetzung finden.
Während in den ersten Jahren, meine Damen und Herren, der Aufbau eines neuen Inlandsgeheimdienstes aufgrund der Erfahrungen aus der DDR mit nahezu schrankenloser Einschränkung persönlicher Freiheitsrechte und der nicht offenen Betätigung des Staates noch mit dem Anspruch versehen war, diesen transparent und vor allem auch sensibel gegenüber der Öffentlichkeit aufzubauen, findet seit jeher ein kontinuierlicher Ausbau der Strukturen des Verfassungsschutzes und ein Anwachsen der für die nachrichtendienstliche Arbeit bereitgestellten Mittel statt. Wozu diese Mittel eingesetzt werden, meine Damen und Herren, ist sowohl öffentlich als auch in der parlamentarischen Diskussion nicht in jedem Falle nachvollziehbar. Bekannt ist allerdings, welchen rechtsstaatlichen Preis es zu zahlen gilt: massiver Eingriff in verbriefte Grundrechte bis hin zur Missachtung der demokratischen Rechtsgrundsätze, wie der Unschuldsvermutung oder des Aussageverweigerungsrechts, und dem gegenüber, Herr Fiedler, und ich sage es in aller Deutlichkeit, steht aber nicht etwa ein wirksamer Beitrag bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Und nicht zuletzt ist in diesem Frühsommer das Ausmaß des sich zwangsläufig aus der Struktur und Arbeitsweise ergebenden Unkontrollierbarkeit und der Verselbständigung des Amtes deutlich geworden, in deren Folge der Präsident des Thüringer Amtes seinen Schlapphut nehmen musste. Der Verfassungsschutz, meine Damen und Herren, ist als demokratiefeindliche und wirkungslose Struktur aufzulösen, so wie wir es in unserem Entschließungsantrag beantragen, und stattdessen ist bürgerliches, bürgerschaftliches Engagement zu fördern als wirksamer Schutz gegenüber demokratiefeindlichen Entwicklungen.
Meine Damen und Herren, mit dem vorliegenden Haushalt werden noch weitere Grundrechtseingriffe finanziell untersetzt, die wir im vorgelegten Entschließungsantrag ebenso thematisieren.
Erstens wird durch die Übertragung geheimdienstlicher Befugnisse die Polizei in Teilen quasi zur Geheimpolizei gemacht und allein vom Charakter her wird somit das Trennungsgebot zwischen Geheimdienst und Polizei aufgelöst. Gerade der Einsatz von verdeckten Ermittlern ist aufgrund ihrer Heimlichkeit, der niedrigen Eingriffsschwelle und wegen des Charakters der Vorfeldausspähung, von der eben nicht nur Straftäter und Straftäterinnen betroffen sind, sondern auch in hohem Maße unbeteiligte Dritte, abzuleh
nen. Herr Fiedler, ich will Ihnen nur eine Zahl nennen: Von den registrierten Straftaten 1999 besaßen lediglich 0,1 Prozent OK-Relevanz. So weit zu Ihrem Schreckgespenst organisierte Kriminalität, was sie hier immer wieder versuchen zu zeichnen und mit dem Sie weitere Befugnisse für die polizeiliche Arbeit einfordern wollen.
Zweitens machte Thüringen mit 1.662 DNA-Spurenanalysen im Jahr 2000 umfangreich von der seit 1998 bestehenden Befugnis zur Erhebung und Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern Gebrauch. Angeblich handelt es sich bei dieser Befugnis um ein Instrument, um ein wirksames Instrument zur Verhinderung schwerster Straftaten. Tatsächlich steht aber die Anzahl der aufgeklärten Straftaten in keinerlei Verhältnis zu den gespeicherten Personendatensätzen. Dem gegenüber steht ein drastischer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der auf diese Art erfassten Betroffenen und eine Regelung, die verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Die Möglichkeit der nachträglichen genetischen Erfassung von bereits verurteilten Straftätern verkehrt einerseits die dem Rechtsprinzip zugrunde liegende Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil und konterkariert auch das Resozialisierungsgebot des Strafvollzugsgesetzes.
Drittens halten wir den Verzicht auf die Durchführung der zwangsweisen Abschiebung einschließlich des Verzichts auf die dem in der Regel vorangehende Inhaftierung von Flüchtlingen für einen dem grundlegenden Menschenrecht entsprechenden Umgang mit Menschen. Die so eingesparten Mittel von nahezu 2 Mio. DM jährlich können beispielsweise für die Unterstützung einer freiwilligen Rückkehrentscheidung durch Integrationsprogramme und Starthilfefinanzierung verwandt werden. Es ist aber, und das sage ich, meine Damen und Herren, auch in aller Deutlichkeit dazu, keine Frage für die PDS-Fraktion, dass die Anerkennungsquoten, die in der Tat sehr gering sind, nicht die wahren Fluchtgründe widerspiegeln, und es ist für uns auch keine Frage, dass Menschen, die aus Angst vor Krieg, wegen politischer, religiöser oder geschlechtsspezifischer Verfolgung und Not ihr Land verlassen mussten, ein dauerhafter Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik zusteht. Und zu einem menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen zählt aber nicht zuletzt auch ein spezifisches Angebot hier in Thüringen. Dazu gehören einerseits nichtstaatliche Beratungsstellen für die ihr Leben in der Bundesrepublik betreffenden Fragen, beginnend beim Umgang mit dem Ausländerrecht bis hin zu soziokulturellen Hilfestellungen. Weiterhin erachten wir die Schaffung eines psychosozialen Zentrums zur ambulanten Behandlung von Flüchtlingen, die durch Fluchtgründe wie Krieg, Folter und Vergewaltigung, ihre Flucht selbst oder auch die Art und Weise der Unterbringung hier in Thüringen in Sammelunterkünften traumatisiert oder retraumatisiert wurden, für unausweichlich.
Meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung zur Thüringer Polizei oder vielmehr zu deren Untersetzung im vorliegenden Haushaltsentwurf. Mit dem durch den Innenminister des Freistaats Thüringen im Frühjahr dieses Jahres vorgelegten Konzept zur Extremismusbekämpfung
und der Aufgabe der Auseinandersetzung mit rechtem Einstellungspotenzial ist das Problem auf Straf- und Gewalttaten
sowie das öffentliche Auftreten rechtsextremistischer Strukturen reduziert. Ich werde an dieser Stelle nicht auf unsere politische Kritik an diesem Konzept und auf die daraus entstehenden Gefahren hinweisen, dies dürfte Ihnen inzwischen bekannt sein. Auch hat mein Kollege Hahnemann im vorigen Einzelplan mit unserem Vorschlag für ein Landesprogramm zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus, welches, Herr Fiedler, im Übrigen durch die Mehrzahl der Anzuhörenden am 9. November eingefordert worden ist, dargestellt, welche alternativen, wirkungsvollen und vor allem auch zivilgesellschaftlichen Handlungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten bestehen.
Ich will auf ein anderes daraus entstehendes Problem hinweisen, welches Sie, Herr Fiedler, bei all dem geäußerten Dank an die Arbeit der Polizeibeamten nur allzu gern undiskutiert und auch ungelöst lassen wollen und das die Gewerkschaft der Polizei in der Anhörung am 09.11.2000 im Innenausschuss wie folgt beschrieb - ich zitiere: "Die Schwerpunkte polizeilicher Arbeit werden nahezu im Wochenrhythmus je nach politischer und öffentlicher Meinung verschoben. Oft fordern gerade die Politiker von der Polizei den Druck auf rechtsextreme Gewalttäter zu erhöhen, die angesichts leerer öffentlicher Kassen keine Probleme damit haben, immer mehr Stellen im Bereich der Polizei zu streichen oder nicht zu besetzen." Und schließlich kommt die Gewerkschaft der Polizei zu dem Fazit: "Die Polizei darf bei der Bekämpfung aktueller Kriminalitätsentwicklung von Politik, Medien und Bevölkerung nicht als Notbremse und als alleiniger Reparaturbetrieb der Ergebnisse mangelnder Erziehung, verfehlter Sozialisation und defizitärer Kassen missbraucht werden." Genau das, meine Damen und Herren, ist Inhalt Ihrer Politik und ist auch Inhalt des vorliegenden Haushaltsentwurfs. Mit diesem nehmen Sie Stellenumsetzungen, ob nun von unbesetzten oder besetzten Stellen, innerhalb der Thüringer Polizei zuungunsten der vor Ort bürgernah agierenden Polizeidirektionen und Polizeiinspektionen und zugunsten der zentralen wenig transparent und kontrollierbaren Strukturen wie dem Landeskriminalamt vor. Einmal, als notwendig erachtete Stellen werden wegrationalisiert, und das, meine Damen und Herren, mit der zwangsläufigen Folge, dass Bürgernähe und Transparenz polizeilichen Handelns als Grundvoraussetzung für eine demokratische Polizei weiter in Gefahr sind, statt sich einer Debatte um Aufgaben, Befugnisse und auch Strukturen der Polizei zu stellen.
(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Es wird gar nichts wegrationalisiert. Ein voll- kommener Unsinn!)
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit legalisierten Grundrechtseingriffen hatte ich dargestellt, dass in Bezug auf Grundrechte ein eklatanter Widerspruch zwischen dem Verfassungstext und der Verfassungsrealität besteht. Auch in einem anderen Bereich als dem der Grundrechte drängt sich ein ähnlicher Verdacht, eine derartige Feststellung, einfach auf. Artikel 93 der Thüringer Landesverfassung regelt, dass das Land dafür zu sorgen hat, dass die kommunalen Träger der kommunalen Selbstverwaltung ihre Aufgaben erfüllen können. Hierzu muss das Land sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen als auch eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen sichern. Wir gehen davon aus, dass gerade die kommunalen Spitzenverbände und die Kommunen sehr verantwortungsvoll hinsichtlich ihrer Bewertung des Kommunalen Finanzausgleichs handeln. Der Vorwurf der Spitzenverbände an die Landesregierung, dass das Land die Kommunen in unvertretbarer Art und Weise an den so genannten Konsolidierungsmaßnahmen des Landeshaushalts beteiligt, ist schwer wiegend und ist so nicht einfach vom Tisch zu wischen. Das an die Adresse des Finanzministers. Sie sollten die kommunalen Vorwürfe ernst nehmen und Verfassungsauftrag und Verfassungsrealität tatsächlich wieder in Übereinstimmung bringen. Mit der Vierten Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes haben Sie vor wenigen Tagen Realitäten geschaffen, Realitäten, die eine heutige Diskussion eigentlich erübrigen. Die Kommunen sind eine der Verliererinnen des Doppelhaushalts 2001/2002.
Die Kürzungen finanzieller Mittel zulasten Dritter ist kein innovatives Finanzkonzept für das nächste Jahrtausend, sondern vielmehr ein auf kurzfristigen Effekt orientiertes Finanzgebaren. Das Land, meine Damen und Herren, braucht den Kommunen nicht vorzugeben, wie gespart werden muss. Diese konsolidieren seit 1995 ihre Haushalte, sicherlich nicht ganz freiwillig, sondern vielmehr als Folge stagnierender eigener Steuereinnahmen und der Landeszuweisungen, aber immerhin, meine Damen und Herren, sie konsolidieren. Und sie konsolidieren eben nicht auf Kosten einer anderen staatlichen bzw. Verwaltungsebene, sie haben dazu einfach nicht die Möglichkeit. Sie können nicht wie das Land konzeptionslos Mittel für Dritte kürzen. Was ihnen bleibt, sind Kürzungen bei den Bürgern, bei ihren Investitionen oder bei ihren Ausstattungen. Eine Folge ist einmal, dass sich der kommunale Investitionsstau wieder aufbaut, nachdem er seit 1990 im durchaus beachtlichen Umfang reduziert werden konnte. Eine Vielzahl der Kommunen wird künftig nicht mehr in der Lage sein, die kommunale Werterhaltungsquote zu erfüllen, dadurch verfällt das kommunale Vermögen. Wer aber, meine Damen und Herren, die Werterhaltung nicht realisiert, muss diese Versäumnisse später mit einem sehr viel höheren finanziellen Aufwand ausgleichen.
Und, meine Damen und Herren, Herr Trautvetter, die Kommunen in Thüringen erwarten überhaupt nicht, dass
sie aus dem Kommunalen Finanzausgleich in den nächsten zwei Jahren mehr Geld erhalten als in diesem Jahr. Sie akzeptieren eine Reduzierung der Finanzausgleichsmasse im Ergebnis sinkender Landeseinnahmen. Sie akzeptieren aber zu Recht nicht, dass sie über die daraus resultierenden 42 Mio. DM überproportional von Kürzungen betroffen werden. Die öffentliche Anhörung zum Vierten Änderungsgesetz des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes hat das verdeutlicht, dass es überhaupt keine objektiven Gründe dafür gibt, dass der Kommunale Finanzausgleich tatsächlich unmittelbar um 3,5 Prozent reduziert wird, während der Landeshaushalt insgesamt nur um 1 Prozent sinkt. Da helfen auch keine die Situation beschönigenden Rechenspielchen, wie der Herr Finanzminister vorhin dargestellt hatte. Die bisherige proportionale Entwicklung der Landeseinnahmen und der kommunalen Einnahmen wird jetzt durch Ihre Finanzpolitik durchbrochen. Sie sanieren den Landeshaushalt und verschärfen gleichzeitig die kommunale Finanzsituation und verlagern damit die Probleme des Landes auf die kommunale Ebene.
Meine Damen und Herren, die PDS-Fraktion hat bei ihren Vorschlägen zur Ausgestaltung des Finanzausgleichs durchaus die finanzielle Situation im Landeshaushalt berücksichtigt. Die PDS-Vorschläge hätten den Kommunen tatsächlich 47 Mio. DM mehr gebracht, ohne das Land zusätzlich zu verschulden oder den Landeshaushalt in seiner Gesamtstruktur zu gefährden.
Ich werde an dieser Stelle nicht noch einmal auf Einzelheiten eingehen. Es ist für die PDS-Fraktion nahezu schon normal, dass ihre Vorschläge ohne inhaltliche Auseinandersetzung von der Mehrheitsfraktion dieses Hauses abgelehnt werden. Dass die CDU aber in gleicher Art und Weise mit analogen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände verfährt, stimmt schon bedenklich. Von politischer Weitsicht, meine Damen und Herren, ist dieses Handeln jedenfalls nicht geprägt.
Die PDS-Fraktion hat heute zum Kommunalen Finanzausgleich einen Entschließungsantrag vorgelegt. Er öffnet nicht den Finanzausgleich von der Dotierung und Struktur noch einmal, da auch nicht davon auszugehen ist, dass die Mehrheit dieses Hauses sich heute anders verhalten wird als noch vor wenigen Tagen. Unser Entschließungsantrag zielt vielmehr darauf ab, den Finanzausgleich mittelfristig, d.h. für die Zeit ab 2003, neu zu gestalten. Der Neugestaltungsbedarf ist keine fixe Idee der PDS-Fraktion, sondern ergibt sich aus der Entwicklung der letzten Jahre, die für den Finanzausgleich eine völlig neue Herausforderung darstellt. Dabei geht es nicht nur um die Dotierung der Finanzausgleichsmasse, sondern vordergründig um die Veränderung der inneren Struktur. Die Steuerschwäche kleinerer Gemeinden, die Einnahmenprobleme der Städte über 20.000 Einwohner, die Verteilung der Schlüsselmasse zwischen Gemeinden und Landkreisen und die Probleme des interkommunalen Finanzausgleichs sind drückende Proble
me, auf die bisher in nicht ausreichendem Maße reagiert wurde. Um hier Lösungen zu finden, sollte die Diskussion losgelöst vom Haushalt mittelfristig geführt werden. Wir sagen, die nächsten zwei Jahre sollten für eine solche Diskussion genutzt werden, zumal auch der Innenminister Handlungsnotwendigkeiten ausgemacht hatte.
Meine Damen und Herren, die Kommunen brauchen Planungssicherheit, brauchen wieder Vertrauen in eine für sie verbindliche Landespolitik und einen ersten Schritt hierzu können Sie tun, indem Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. Stimmen Sie auch deshalb zu, weil Sie offensichtlich dem Versehen unterlagen, den kommunalen Bereich in Ihrem Entschließungsantrag vollständig auszuklammern. Auch im Bereich des Städtebaus bewerten wir Ihren Haushaltsentwurf als kommunalfeindlich. Hier treffen die Mittelkürzungen über die Kürzungen des Kommunalen Finanzausgleichs, über die zu verzeichnenden Mindereinnahmen bei den eigenen Steuereinnahmen hinaus die Kommunen wieder einmal im Besonderen. Sie müssen es sich gefallen lassen, dass die Öffentlichkeit und auch unsere Fraktion die Kürzungen im Bereich Wohnungs- und Städtebau im Verhältnis zum Gesamthaushalt oder anderen Bereichen als katastrophal bewertet.
Die investiven Mittel im Wohnungs- und Städtebau werden um über 11 Prozent gekürzt, und damit in weitaus größerem Umfang als in anderen Bereichen.
Meine Damen und Herren, in der zukünftigen Wohnungspolitik sind eben auch die Mieterinteressen zu berücksichtigen, weil Wohnungen nicht nur ein Wirtschaftsgut darstellen, sondern ebenso und auch in erster Linie für die in den Wohnungen lebenden Menschen ein Sozialgut darstellen. Völlig unverständlich ist es in diesem Zusammenhang, weshalb das Programm "Die soziale Stadt", das von allen Beteiligten als wirksam bewertet wird, nicht über ein Landesprogramm weiter ausgestaltet wird.
Ich komme zum Ende. Hier könnten Mittel gebündelt werden, ohne dass der Landeshaushalt in Größenordnungen zusätzlich belastet werden wird. Auch zum Bereich der Wohnungspolitik liegt ein Änderungsantrag oder ein Entschließungsantrag der PDS-Fraktion vor.
Abschließend, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, bleibt mir nur ein Hinweis an Sie: Sie sollten den Weg der Alternativen sich nicht durch Ihre Nichtbereitschaft zur tatsächlichen Auseinandersetzung verbauen. Wohin eine solche Politik führt, sollten Sie eigentlich sehr viel besser wissen als ich. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zentraler Teil des Einzelplans 03 ist der Haushalt der Polizei. Es ist unbestritten, die Thüringer Polizei leistet in unserem Freistaat eine hervorragende Arbeit.