Meine Damen und Herren, auf eine Stelle möchte ich hier auch noch hinweisen: Beeilen müssen sich die Wissenschaftler, denn wenn Agrarexperten Recht behalten, steht der nächste Futtermittelskandal schon vor der Tür. Das von der Bundesregierung jetzt beschlossene Verbot der Verfütterung von Tiermehl kommt nach Einschätzung der NABU Bonn dabei nicht nur viel zu spät, sondern die nächste Zeitbombe tickt. Die jetzt schon in Form, siehe Bayern, von Tiermastantibiotika und Hormonen oder auch gentechnisch manipulierten Lebensmitteln und Futtermitteln laut tickt. Ich frage mich, wann wir uns endlich hier mit Risikoforschung intensiv befassen wollen. Schon mit Herrn Seehofer habe ich viel, viel Ärger gehabt. Die Risikoforschung gehört unterstützt zum Schutze der Bevölkerung und natürlich auch für unsere Bevölkerung hier in Thüringen.
Aus der Mitte des Hauses, der Abgeordneten, liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Herr Minister Sklenar hat noch eine Redemeldung signalisiert und Herr Minister Dr. Pietzsch auch. Einen kleinen Moment mal bitte. Wir haben um 13.00 Uhr die Ausstellungseröffnung und wir haben dann ein kompliziertes Abstimmungsprozedere. Es ist signalisiert worden, dass es eine Abstimmung über die Fraktionsgrenzen hinweg gibt. Wir treten jetzt in die Mittagspause ein und setzen den Tagesordnungspunkt 5 einschließlich der Abstimmung nach der Aktuellen Stunde fort.
Wir kommen zu einer Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Herrn Nothnagel in Drucksache 3/1163. Bitte schön, Herr Nothnagel.
Zum 30. Oktober 2000 wurde das Schwerbehindertengesetz novelliert und dies hat auch Auswirkungen auf Thüringen.
2. Wie wird die Arbeitsassistenz in Thüringen angenommen, und wie gehen die Hauptfürsorgestellen mit dem neuen Begriff der Arbeitsassistenz um?
3. Wie haben sich der berufsbegleitende Dienst und die Integrationsfachdienste auf diese neue Situation eingestellt?
4. Wie viele behinderte Menschen sind bei den berufsbegleitenden Diensten und Integrationsfachdiensten (nach Grad der Behinderung und Behinderungsarten sowie nach Gleichgestellten) beschäftigt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Abgeordneter Nothnagel, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Landesregierung.
Zu Frage 1: Ausgehend von der Zielstellung der Gesetzesänderung, in einem Zeitraum von zwei Jahren die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten bundesweit um mindestens 50.000 zu verringern, können allerdings konkrete Aussagen für Thüringen im Augenblick noch nicht getroffen werden. Die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und Verringerung der Pflichtquote auf 5 Prozent als wesentlicher Teil der Gesetzesänderung sind zudem erst zum 01.01.2001 in Kraft getreten, so dass Auswirkungen frühestens mit Abgabe der Anzeigen über die beschäftigten Schwerbehinderten zum 31.03. zu erwarten sind. Jetzt ist dazu noch keine Aussage zu machen.
Zu Frage 2: Bisher wurde in Thüringen lediglich ein Antrag auf Arbeitsassistenz gestellt. Dieser wurde zeitnah positiv durch die Hauptfürsorgestelle entschieden. Unabhängig von dem Erlass der im Gesetz vorgesehenen Rechtsverordnung besteht ein Rechtsanspruch auf notwendige Arbeitsassistenz gegenüber der Hauptfürsorgestelle ab In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung zum 01.10.2000, dies ist allerdings schon etwas länger, d.h. also in dem
Zeitraum vom 01.10., nicht ab 01.01. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung hat die Arbeitsgemeinschaft der deutschen Hauptfürsorgestellen vorläufige Empfehlungen für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz Schwerbehinderter erarbeitet, die in der Hauptfürsorgestelle Thüringen ebenfalls Anwendung finden, so dass man davon ausgehen kann, dass wir in Thüringen nicht anders handeln als in anderen Bundesländern im Bereich der Hauptfürsorgestellen. Arbeitsassistenz ist definiert als eine über gelegentliche Handreichung hinausgehende zeitlich wie tätigkeitsbezogene regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von Schwerbehinderten bei der Arbeitsausführung in Form einer von ihnen selbst beauftragten persönlichen Arbeitsplatzassistenz im Rahmen der Erlangung und Erhaltung seines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Diese Arbeitsleistung im Rahmen der Arbeitsassistenz hat natürlich auch ihre Begrenzung nach oben, d.h., die Tätigkeit des Behinderten am Arbeitsplatz muss immer noch intensiver sein als die Tätigkeit der Arbeitsassistenz, aber das ist Ihnen bekannt.
Zu Frage 3: Bisher haben allein die berufsbegleitenden Dienste im Auftrag der Hauptfürsorgestellen die psychosoziale Betreuung als Teil der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben nach dem Schwerbehindertengesetz durchgeführt. Entsprechend dem Gesetzesauftrag wurde durch die Bundesanstalt für Arbeit in jedem Arbeitsamtsbezirk ein Integrationsfachdienst geschaffen. Bei der Arbeitsplatzvermittlung von arbeitslosen Schwerbehinderten mit einem besonderen Unterstützungsbedarf werden diese Fachdienste die Arbeitsämter unterstützen. Zukünftig wird es eine Bündelung der Aufgaben des Arbeitsamts und der Hauptfürsorgestellen unter der gemeinsamen Bezeichnung "Integrationsfachdienst" geben. Hauptfürsorgestelle und Arbeitsverwaltung sind dabei als gleichberechtigte Partner für die Umsetzung verantwortlich.
Zu Frage 4: Auf der Grundlage des Schwerbehindertengesetzes und der Ausgleichsabgabeverordnung werden für die berufsbegleitenden Dienste und die Integrationsfachdienste freie gemeinnützige Träger beteiligt. Die Auswahl der Fachkräfte erfolgt durch die Träger unter Beachtung von Anforderungsprofilen und Arbeitsplatzbeschreibungen. Den Trägern obliegt dabei die Dienstaufsicht, die Fachaufsicht erfolgt durch die Hauptfürsorgestellen. Deswegen werden diese von Ihnen eingeforderten Aussagen auch nicht kontinuierlich abgefragt. Ich kann Ihnen aber nach dem bisherigen Kenntnisstand mitteilen, dass bei den Diensten zwei schwerbehinderte Mitarbeiterinnen und eine den Schwerbehinderten Gleichgestellte tätig sind.
Eine Nachfrage zu Frage 2: Sie sagten, ein Antrag wäre seit dem 30. Oktober gestellt und dieser wäre auch positiv beschieden worden. Gibt es Erklärungen dafür, warum nur ein Antrag bis jetzt gestellt wurde von Seiten der Hauptfürsorgestellen?
Dazu kann ich Ihnen keine Erklärung geben. Die Hauptfürsorgestellen erwarten diese Anträge und es ist eben nur ein Antrag gestellt worden, mehr ist im Augenblick nicht möglich gewesen. Ich gehe davon aus, wenn dieser Integrationsfachdienst intensiver funktioniert zwischen Arbeitsamt, Arbeitsverwaltung und Integrationsdienst, dass dann mehr Anträge gestellt werden. Es ist wie mit jedem Gesetz, es braucht eine gewisse Anlaufphase.
Ja. Die PDS-Fraktion beantragt, die Frage und die Antwort zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.
Das werden wir dann abstimmen. Wer für die Überweisung der Frage an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das reicht aus, die Frage ist damit überwiesen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/1164. Herr Abgeordneter Botz, bitte schön.
Beim diesjährigen Innovationstag wurden seitens des Thüringer Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur unter dem Motto "Netzwerke in Thüringen" sechs Regionen ausgezeichnet.
1. Aus welchen Haushaltstiteln können diese oben genannten ausgezeichneten Projekte gefördert werden?
2. Wie hoch ist die zur Förderung veranschlagte Gesamtsumme und über welchen Zeitraum erstreckt sich die Förderung?
3. Besteht für die prämierten Projekte ein Vorrang bei der Bearbeitung und bei der Vergabe von Fördermitteln?
4. Welche Möglichkeit der Förderung besteht für die verbleibenden 31 Projekte, die sich im Rahmen "Netzwerke in Thüringen" beworben haben und nicht prämiert wurden?
Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Dr. Botz wie folgt:
Zu Frage 1: Bei der ausgeschriebenen Initiative zur Förderung innovativer regionaler Netzwerke in Thüringen handelt es sich nicht um ein neues separates Landesförderprogramm, sondern um die Möglichkeit einer komplexen Anwendung des bereits bestehenden Förderinstrumentariums für die sechs ausgewählten regionalen Konzeptvorschläge. Diese Vorschläge sind jetzt von den entsprechenden Projektträgern zu untersetzen und werden dann im Rahmen der einzelbetrieblichen Technologieförderung, im Rahmen der Förderung der Beratung des Managementseinsatzes, im Rahmen natürlich auch der Gemeinschaftsaufgabe gefördert.
Zu Frage 2: Für jedes der ausgewählten Konzepte sind bis zu 2 Mio. DM jährlich in einem Zeitraum von maximal drei Jahren vorgesehen, insgesamt also Zuschüsse bis zu 36 Mio. DM.
Die Frage 3 beantworte ich mit Ja. Die Präferenz bei der Vergabe der Fördermittel ist ausdrückliche Absicht dieser Initiativmaßnahme.
Zu Frage 4: Die Auswahl ist beendet. Bei künftigen Ausschreibungen können sich Bewerber wieder beteiligen.
Herr Minister, Bezug nehmend auf die Beantwortung der Frage 4 - darf ich das so verstehen, dass Sie in Ihrem Haus darüber nachdenken, zukünftig eine weitere Förderung in der Art "Netzwerke in Thüringen II" oder wie auch immer vorzunehmen?
Dann möchte ich noch mal auf Ihre Beantwortung meiner ersten Frage zurückkommen. Es war ja auch bekannt, Sie haben das noch mal bestätigt, es geht nicht um ein eigenes neu geschaffenes Förderinstrumentarium. Sie haben jetzt gesagt, dass eine komplexe Anwendung des bereits vorhandenen Förderinstrumentariums angedacht ist. Dieser Begrifflichkeit folgend muss ich allerdings dann doch noch mal nachfragen, dann müssten doch eigentlich Projekte, die die Erwartung hatten, dass sie unter die sechs kommen könnten, das ist ja legitim, die Möglichkeit haben zu sagen, eine solche komplexe Anwendung des in Thüringen vorhandenen Förderinstrumentariums möchte ich jetzt mit diesem Projekt auch suchen. Insofern verstehe ich noch nicht ganz...
Sehen Sie nicht einen Widerspruch zwischen der an sich vorhandenen komplexen Anwendung thüringischer Förderinstrumentarien und dieser Beantwortung der Frage 4, die Sie heute hier vorgenommen haben?
Nein, diesen Widerspruch sehe ich nicht, weil wir nicht fortwährend neue Cluster und Netze bilden und fördern können zum einen. Zum Zweiten besteht ja die Möglichkeit für jeden Antragsteller z.B. im Rahmen der GA einen Antrag zu stellen. Das ist aber dann keine komplexe Förderung, sondern die Normalförderung. Aber darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an weiteren Ausschreibungen zu beteiligen.
Das liegt in der Natur der Sache, dass sich die Förderung sehr komplex gestaltet, also einzelbetriebliche Förderung, Technologieförderung etc. auch die Förderung, die dann den Kommunen oder kommunalen Verbänden zugedacht wird. Können Sie mir mal sagen, wie das Controlling sichergestellt wird, da es ja so komplex ist.
Diese Projekte werden begleitet von der STIFT und Aufgabe der STIFT ist es, ein projektbegleitendes Controlling durchzuführen.