Zollfahndungsämter in Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1074 dazu: Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses - Drucksache 3/1301 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1307
Wir haben zunächst die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Es hat dies der Abgeordnete Gerstenberger übernommen.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, durch Beschluss des Landtags vom 17.11.2000 ist der oben genannte Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss hat in seiner 21. Sitzung am 19. Januar 2001 dazu beraten. Von Seiten der Opposition wurde in der Diskussion darauf hingewiesen, dass eine Diskussion beschränkt auf Zollfahndungsämter in der stattfindenden Debatte einen Einzelpunkt herausgreift und die Gesamtdiskussion unzureichend beachtet. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass es bereits mehrere Aktivitäten der Landesregierung gibt. Die Mehrheitsfraktion hielt allerdings an der Textfassung des Antrags fest und so ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses, die mehrheitlich bei Gegenstimmen und Stimmenthaltungen erfolgte, den Antrag in unveränderter Form anzunehmen. Danke schön.
Meine Damen und Herren, der Antrag der CDU-Fraktion, der uns heute in zweiter Beratung vorliegt, offenbart seine populistische Zielrichtung nicht zuletzt darin, dass er darauf verzichtet, die Gesamtkonzeption der Bundesfinanzverwaltung zur Zollverwaltung kritisch zu würdigen. Die Begründung des Antrags mangelt zudem auch an der Klarstellung, in welcher Hinsicht tatsächlich in Bezug auf den Wegfall des Zollfahnungsamts Erfurt die behauptete Lücke in der Bekämpfung von Kriminalität entsteht. Meine Damen und Herren der CDU, Sie schrecken wieder einmal nicht davor zurück, in völlig undifferenzierter Weise die Schimäre organisierte Kriminalität ins Feld zu führen, obwohl es in Thüringen überhaupt keine OK-Lage gibt. Die interessante Begründung, Thüringen sei ein Transitland, besitzt keinen eigenen Erklärungsgehalt. Und offenbar dient Ihnen das Beschwören der organisierten Kriminalität zum Erhalt von Kontroll- und Ermittlungsmöglichkeiten und der Rechtfertigung einer selbst problematischen Struktur.
Die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 1999 rechnet der stark interpretationsbedürftigen OK-Definition ungefähr 0,1 Prozent der insgesamt in Thüringen festgestellten Straftaten und, meine Damen und Herren, 0,003 Prozent des insgesamt entstandenen finanziellen Schadens zu. Insoweit kann die organisierte Kriminalität in Thüringen als wenig bedeutungslos erachtet werden ohne aber, und das will ich auch deutlich sagen, ihr eigentliches Gefahrenpotenzial zu banalisieren.
Die Bundesfinanzverwaltung erkennt in Thüringen ebenso keinen Kriminalitätsschwerpunkt für Steuer-, Außenwirtschafts- und Marktordnungsstraftaten, für Verstöße gegen Verbote und Beschränkungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr sowie der international organisierten Geldwäsche. Darüber, meine Damen und Herren, sollte dieser Landtag nicht unglücklich sein und er sollte auch nicht den Teufel an die Wand malen. Betrachtet man nun das gesamte Konzept der Bundesfinanzverwaltung, so liegen aus unserer Sicht die wesentlichen Kritikpunkte nicht in der Umstrukturierung der Zollfahndung, sondern vielmehr in ohnehin bereits gegebenen Aufgabenstellungen und der Befugnisreichweite der gesamten Zollkriminalstruktur. Die Reduktion der Zollfahndungsämter von 21 Ämtern mit 31 Außenstellen auf 8 Ämter mit 22 Außenstellen begrüßen wir angesichts deren grundrechtseinschränkenden Befugnissen und aufgrund einer hoffentlich dann übersichtlicher geregelten Verantwortung eher, als dass wir sie kritisieren und ablehnen.
Meine Damen und Herren, der Zoll hat seit seiner Gründung eine Transformation durchgemacht, die ihn zunehmend mit Polizei und Geheimdiensten ins Gehege geraten lassen. Ich halte es schon für verwunderlich, dass offenbar mit den Beamten einer Zollverwaltung 40 LKABeamte in Thüringen ersetzt worden sein sollen, die nun, wie die Landesregierung im Haushalts- und Fi
nanzausschuss dargestellt hat, im LKA eingestellt werden müssen. Offenbar werden die Befugnisse und operativen Infrastrukturen des Zolls gerne von der Polizei, wo nötig, ausgeliehen. Wie Staatssekretärin Diezel in der ersten Beratung anführte, wurde die Thüringer Polizei bisher nicht nur taktisch, sondern auch technisch durch den Zollfahndungsdienst unterstützt. 4.685 Überprüfungsfälle waren es im Jahr 1999, davon führten nur etwa 10 Prozent auch zu Ermittlungsverfahren. Wie viele Strafverfahren und wie viele Verurteilungen daraus resultierten, ist der Landesregierung nicht bekannt und die Landesregierung will sich, so Finanzminister Trautvetter im Haushalts- und Finanzausschuss, auch keine Kenntnis darüber verschaffen.
Meine Damen und Herren, eine solche Effizienzstatistik nicht zu führen, sich aber im Falle einer Abwicklung des Thüringer Zollfahndungsdienstes darauf zu beziehen, erscheint auch nicht gerade nachvollziehbar. Vor allem aber rechtfertigt weder das Kontrollinteresse gerade auch im Bereich kleiner Delikte und aufgrund von nicht konkreten Anhaltspunkten, noch die tatsächliche Kriminalitätslage in Thüringen derart große Eingriffe in die Grundrechte einer großen Anzahl kontrollierter oder mit operativen Mitteln beobachteter sowie den gewollten Kontrolldruck auf alle und jeden.
Wenn Minister Trautvetter darstellt, die Qualität der Überprüfungsdichte nehme ab, wenn der Zollfahndungsdienst aus Erfurt ausgelagert wird, dann muss er auch offenlegen, meine Damen und Herren, wofür diese Überprüfungsdichte gut ist und in welchem Verhältnis sie zu Eingriffen in die Rechte des Bürgers steht. Zu den aus der Sicht von Grund- und Bürgerrechten zu kritisierenden Maßnahmen der Zollfahndung gehören die weitreichenden und operativen Methoden, die bis hin zur Tatprovokation reichen und die Befugnis, G 10-Eingriffe ohne richterliche Anordnung und aufgrund einfacher Anhaltspunkte vorzunehmen. Der Aktionsradius des kriminalpolizeilichen Teils der Zollverwaltung umfasst nicht nur das Grenzgebiet, wie viele meinen, sondern das gesamte Inland. Gerade weil eine Vielzahl von Ein- und Ausfuhrverboten im Strafrecht und in strafrechtlichen Nebengesetzen verankert ist, ist sein Gegenstand nicht nur auf reine Zoll- und Steuerdelikte beschränkt.
Zollfahndungsbeamten stehen als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft nicht weniger, sondern mehr Befugnisse als der Polizei zu. Der Zollfahndungsdienst verfügt über eigene verdeckte Ermittler, die vom ZKA ausgebildet werden, eigene Observationseinheiten sowie über V-Leute und greift auf Methoden wie die kontrollierte Lieferung vielfach zurück.
Meine Damen und Herren, der Zollfahndungsdienst wird von Bürgerrechtlerinnen nicht ohne Grund als vierter Geheimdienst der Bundesrepublik bezeichnet. Nur anders als Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst kommt dieser Dienst gänzlich ohne auch nur einen Schein de
mokratischer Kontrolle aus. Als problematisch erscheinen aus Gründen der Wahrung von Grund- und Bürgerrechten, aber auch im Sinne einer demokratischen Rechtsstaatlichkeit insbesondere die Eingriffsgrundlagen für die Befugnisse des Zollfahndungsdienstes, insbesondere auch vor dem Hintergrund, meine Damen und Herren, dass Anfang 2000 die 1992 erstmals beschlossene und zunächst auf zwei Jahre befristete Befugnis zum Eingriff in das Post-, Brief- und Fernmeldegeheimnis erneut befristet bis 2003 verlängert wurde, da seit 1992 noch eine entsprechende Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.
Zu den Eingriffsgrundlagen für die Arbeit des kriminalpolizeilichen Teils des Zolls gehört u.a. § 39 des Außenwirtschaftsgesetzes. Dort ist eine Kombination unbestimmter Rechtsbegriffe auffällig, denen es unseres Erachtens an der gültigen Bestimmtheit fehlt, die das Grundgesetz für Eingriffe in den Artikel 10 Grundgesetz eigentlich erfordert. So erlaubt § 39 Eingriffe in die durch Artikel 10 Grundgesetz geschützten Rechte u.a. gegenüber Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Straftaten von erheblicher Bedeutung planen. Hier wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit weitreichend verworfen, meine Damen und Herren. Nicht einmal bestimmte Tatsachen müssen hier vorliegen, d.h., die Überwachung kann bereits aufgrund vager gerichtlich nicht verwertbarer Hinweise aus dem geheimdienstlichen Bereich angeordnet werden. Straftaten erheblicher Bedeutung nach § 39 AWG umfassen zudem auch solche Delikte, deren Versuch nur als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, die aber dann zur Straftat hochgestuft werden, wenn die Handlung geeignet ist, die auswärtigen Beziehungen der BRD zu gefährden. Auch der Begriff des Planes ist rechtlich sehr unbestimmt, die grundlegende rechtstaatliche Klarstellungs- und Garantiefunktion der strafrechtlichen Tatbestandsmäßigkeit wird damit weit gehend außer Kraft gesetzt. Zudem fehlt unseres Erachtens eine hinreichende Zweckbindung für die Verwendung von Erkenntnissen aus solchen Eingriffen. Eine Zweckbindung für Daten aus Abhörmaßnahmen existiert zwar bei Bundesbehörden, nicht aber bei den Landesbehörden. Darauf wurde seinerzeit verzichtet, um die Zustimmungspflichtigkeit des Gesetzes im Bundesrat zu umgehen.
Da gemäß § 39 Abs. 4 aus dem Wirtschaftsgesetz die Staatsanwaltschaften der Länder vom Ergebnis der beantragten Maßnahme zu benachrichtigen sind, kann sie mangels Zweckbindung auch Erkenntnisse aus G-10Eingriffen für strafrechtliche Ermittlungsverfahren verwenden, bei denen ein solcher Eingriff unverhältnismäßig oder sonst unzulässig wäre.
Meine Damen und Herren, wir kritisieren die Inanspruchnahme einer Vielzahl von Personen gegenüber einigen potenziellen Straftätern, bei denen bereits Anhaltspunkte ausreichen, um sie zu solchen zu erklären. Es besteht hier eine Ausforschungsbefugnis ohne Anfangsverdacht. In
der Kontrolllogik des Finanzministers, eine Qualität der Überprüfungsdichte anzulegen, wird die Unschuldsvermutung weit reichend ad absurdum geführt. Zu einem demokratischen Rechtsstaat gehört es jedoch, dass Bürger so lange nicht durch staatliche Ausforschungsmaßnahmen behelligt werden dürfen, solange kein konkreter Tatverdacht gegen sie vorliegt.
Meine Damen und Herren, zum Ende noch einige Bemerkungen zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Sie schreiben in Ihrer Antragsbegründung, in der Sie im Übrigen auf jede inhaltliche Begründung Ihres Antrags verzichten, aber Sie schreiben völlig zu Recht, ich zitiere: "Dabei ist jedoch aufgrund der Komplexität der geplanten Umstrukturierung eine isolierte Betrachtungsweise einzelner Maßnahmen, wie im CDU-Antrag vorgesehen, unangebracht." Und weil ich meine, meine Damen und Herren der SPD-Fraktion, dass dieser Satz völlig richtig ist, ist es für mich keinesfalls nachvollziehbar, wie Sie eine 80-seitige Konzeption Ihrer Bundesfinanzverwaltung in ein Vier-Punkte-Programm für Thüringen pressen können. Ohne auch nur einmal die inhaltliche Zielstellung des Umstrukturierungskonzeptes darzustellen, fordern Sie den Thüringer Landtag auf, die Maßnahmen der Bundesregierung zu begrüßen. Meine Damen und Herren, ich habe langsam den Eindruck, parlamentarische Auseinandersetzung konzentriert sich in der Bundesrepublik zunehmend darauf, entweder sich von irgendwem oder irgendetwas zu distanzieren oder aber irgendwen oder irgendetwas zu begrüßen. Um Inhalte scheint es im konkreten Fall auch der Außenstelle der Bundesregierung im Thüringer Landtag wohl nicht zu gehen. Ihr Antrag, meine Damen und Herren der SPDFraktion, ist eine populistische Antwort auf einen populistischen Antrag, aber keinesfalls eine angemessene Reaktion. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion macht den Versuch, die Probleme der komplexen Umgestaltung der Bundesfinanzverwaltung und speziell der Zollverwaltung auf den drohenden Wegfall einer einzelnen Behörde, nämlich des Zollfahndungsamts Erfurt, zu reduzieren. Es fällt mir schwer, meine Damen und Herren von der CDU, Ihnen eine fachliche Motivation für diesen Antrag abzunehmen, denn wo waren Ihre gleich lautenden Anträge, als Theo Waigel in den vergangenen Jahren die Schließung von Behörden der Finanzverwaltung in Thüringen veranlasste. Doch blenden wir einmal die vermutete politische Motivation für Ihr Engagement aus der Betrachtung aus, stellt sich die Frage, ob Ihr Antrag fach
lich seriös ist. Die Antwort kann nur ein Nein sein. Kann man wirklich ein Gesamtkonzept zerpflücken und eine vermeintliche negative Auswirkung an den Pranger stellen, alle anderen positiven Auswirkungen aber still und heimlich auf der Habenseite verbuchen? Ein solches Vorgehen ist nach meiner Auffassung unseriös. Ich frage Sie auf der Mittelbank: Ist es Ihnen denn peinlich, dass durch die Neustrukturierung der Zollverwaltung statt jetzt 372 Bedienstete dann 644 Bedienstete in Thüringen tätig sein werden? Ober weshalb verschweigen Sie diese Zahl so schamhaft? Im Ländervergleich muss man doch eindeutig sagen, dass Thüringen bei dieser Reform als Gewinner hervorgeht.
Meine Damen und Herren, natürlich ist auch die SPDFraktion für den Erhalt möglichst vieler Bundesbehörden in Thüringen. Wir sprechen uns jedoch für eine differenzierte Betrachtung aus, für eine Betrachtung der Gesamtstruktur. Aus diesem Grund haben wir einen Alternativantrag eingebracht.
Meine Damen und Herren, dass Verwaltungsmodernisierung und -straffung notwendig ist, wird wohl im hohen Haus niemand bestreiten. Die Landesregierung versucht sich ja auch, aus unserer Sicht mehr schlecht als recht, an diesem Problem. Es dabei allen recht zu machen, ist quasi unmöglich. Man muss der Bundesregierung deshalb die Art und Weise des Herangehens zugute halten. Und ich habe dies bei der ersten Beratung zum Antrag schon einmal gesagt: Anders als in Thüringen werden dem Behördenumbau und Personalabbau tatsächlich nachvollziehbare Konzepte zugrunde gelegt. Den Konzepten ist, anders als in Thüringen, unter Mitarbeit verwaltungsexterner Fachleute ein aufgabenkritisches Hinterfragen des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der betroffenen Verwaltung vorausgegangen. In den fortlaufenden Prozess sind, anders als in Thüringen, der Hauptpersonalrat, die Frauenbeauftragte, der Hauptvertrauensmann der schwerbehinderten Verwaltungsangehörigen, die Vorsitzende der Hauptjugend- und Ausbildungsvertretung eingebunden und beteiligt. Anders als in Thüringen wird dieser Prozess nicht geheim gehalten, sondern ist für jedermann zugänglich im Internet dokumentiert.
Meine Damen und Herren, die Zollverwaltung steht vor der Aufgabe, ihre Aufgaben und Strukturen insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Erweiterung der EU zu überprüfen und wirksame, langfristig bestandskräftige Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Diesem Ziel dienen die jetzigen Umstrukturierungen. Es ist doch unstrittig, dass sich die Aufgabenschwerpunkte mit der EU-Osterweiterung nicht nur örtlich verlagern werden. Für Thüringen beinhaltet die Reform folgende Punkte:
2. die Eingliederung des Hauptzollamtes für Prüfungsfragen in Erfurt mit derzeit 23 Beschäftigten in das Hauptzollamt Erfurt;
3. dass durch die Zusammenlegung der Binnenhauptzollämter leistungsstarke, spezialisierungsfähige Strukturen geschaffen werden;
4. die Auflösung des Zollamtes Sonneberg im Jahr 2001 und des Zollamtes Saalfeld nach erfolgter EU-Osterweiterung, das betrifft insgesamt 12 Beschäftigte; und
Hier haben wir insgesamt 21 Ämter mit 31 Außenstellen und die sollen auf 8 Zollfahndungsämter mit 24 Außenstellen reduziert werden. Das betrifft auch Erfurt, was Sie beantragt haben. Aber Sie sagen nicht, dass die Zahl der Ermittlungsbeamten von jetzt 2.163 auf 2.200 insgesamt steigen soll.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist aufgefordert, sich dafür einzusetzen, und das hat der Finanzminister im Haushalts- und Finanzausschuss ja auch bestätigt und auch gesagt, dass er dort tätig geworden ist, dass bei allen geplanten Umstrukturierungen die Thüringer Interessen gewahrt bleiben und am besten vertreten werden. Und am besten werden die Thüringer Interessen in diesem Fall vertreten, wenn die Forderungen unseres Alternativantrags erfüllt werden. Deshalb bitte ich um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, darf ich aus der "Thüringer Allgemeinen" von heute zitieren. Dort steht geschrieben: Mit Beginn der rotgrünen Koalition haben es auch Thüringer in einem Bundesministerium, in Parlamentsbüros und in der Parteizentrale in Posten und Stellen geschafft. Aus der sicheren Regierungsbeteiligung heraus besinnen sie sich nun ihrer Wurzeln, sie wollen helfen. Dazu hat die SPD, die Thüringer SPD, Leute in Berlin, ein Projekt 2004 gegründet, ein Interessenbund, der verhindern soll, dass wie 1999 die Abstimmung zwischen den Genossen in Land und Bund nicht richtig klappt. Offensichtlich hat diese Abstimmung zwischen den Genossen im Bund und Land auch bei den Zollfahndungsämtern nicht geklappt, denn sonst würde es diesen Antrag der CDU heute hier gar nicht geben.
Meine Damen und Herren, der Bundesfinanzminister, ja zum Teil grob gescholten, hat ein Grobkonzept vorgelegt, nachdem nunmehr alle Personalräte, alle Landesregierungen, Minister und Abgeordneten zu diesem neu strukturierten Konzept gehört worden sind, und er schreibt dazu - ich denke, Finanzminister Trautvetter wird nachher dazu noch etwas ausführen -: "Der breit angelegte und intensiv wahrgenommene Diskussionsprozess hat gezeigt, dass der fachliche Ansatz des Konzepts auf der Grundlage der Ziele des Projekts durchweg auf positive Resonanz gestoßen ist." Nun frage ich mich, ob Eichel alle Post, die ihm so zukommt, auch selbst liest. Ich bezweifele das an dieser Stelle, sonst würde er wissen, dass die Thüringer Landesregierung nämlich zu dem vorgelegten Konzept zur Reformierung der Bundesfinanzverwaltung eindeutig und klar schon im Vorfeld gesagt hat, dass sie dieser Strukturänderung nicht zustimmt.
Meine Damen und Herren, wer dieses Grobkonzept zur Änderung der Bundesfinanzverwaltung einmal näher betrachtet hat und vor allen Dingen es betrachtet hat, nachdem die Änderungswünsche der verschiedenen Bundesländer berücksichtigt wurden, der wird sehen, dass außer der Sommersightseeingtour des Bundeskanzlers, das konnte man ja ausführlich verfolgen, die neuen Bundesländer in der Regierungspolitik in Berlin derzeit keine Rolle spielen und insbesondere, so scheint es, und das will ich auch hier noch einmal betonen, scheint Thüringen keine Rolle zu spielen, denn sonst hätte sich insbesondere nach den Einwendungen der Landesregierung hinsichtlich der Änderungen des Grobkonzepts gezeigt, dass eine zusätzliche Außenstelle des Zollfahndungsdienstes Frankfurt/Main in Kassel geschaffen wurde. Und wer weiß, wo Kassel liegt - das liegt in Hessen -, wird wissen, dass sehr wohl die Änderungswünsche anderer Landesregierungen berücksichtigt wurden
- genau -, lediglich die der Thüringer Landesregierung wurden nicht berücksichtigt. Vielmehr hat Eichel nach Änderung seines Grobkonzepts festgelegt, dass der besonders betrachtete Bereich Westthüringen nunmehr vom Zollfahndungsamt Hannover aus betreut werden soll. Wer nun also meint, dass Thüringen, wie der Abgeordnete Dittes das vorhin ausführlich beschrieben hat, zwischen Hannover, Frankfurt am Main, Nürnberg und Dresden aus sehr wohl sicherem Bereich des Zollfahndungsdienstes gesichert sei, der lebt, glaube ich, hier ziemlich weltfremd. Deshalb ist unser Antrag der CDU-Fraktion mit der Aufforderung an die Landesregierung, sich sehr wohl noch einmal dafür einzusetzen auf Bundesebene,
dass die Zollfahndungsämter auch in Thüringen erhalten bleiben, sehr wohl wichtig und überhaupt nicht populistisch. An dieser Stelle frage ich mich, welchen Politikansatz Kollege Dittes und seine Fraktion betreiben, wenn er meint, dass wir uns mit dem Erhalt von zusätzlichen 40 Arbeitsplätzen lediglich populistischen Zielstellungen hingeben, der irrt.
Wir halten es sehr wohl für wichtig, dass im Zollfahndungsdienst diese Stellen erhalten bleiben, nicht nur deshalb - Sie haben es ja selbst gesagt -, weil wir jährlich zwischen 400 und 500 Ermittlungsverfahren in Thüringen haben, die künftig gar keiner mehr in Thüringen selbst bearbeiten kann. Viel wichtiger ist uns, und das trennt uns natürlich deutlich wieder von Ihnen,
dass wir eben nicht Drogenschmuggler, Geldwäscher und was haben Sie noch alles genannt -, Drogendealer schützen wollen, sondern wir wollen, dass diesen Leuten auf die Spur gekommen wird, auch in Thüringen. Wir sind mittlerweile jetzt das einzige Bundesland, welches ohne Zollfahndungsdienst dasteht. Anhand der vielen wichtigen Autobahnkilometer, die wir in Thüringen haben, sind die Drogendealer und -schmuggler die einzigen, die hier querbeet durch Thüringen durchmarschieren können, ohne dass sie sich der Gefahr aussetzen müssen, dass sie auch nur einer kontrolliert. Das wollen wir verhindern.
Deshalb wollen wir, dass die Landesregierung sich noch einmal auf Bundesebene dafür stark macht, dass der Zollfahndungsdienst hier in Thüringen erhalten bleibt.
Herr Pidde, noch einmal zu Ihnen: Unser Antrag war doch nun ausdrücklich auf Initiative des Personalrats zustande gekommen. Sie nehmen hier den Personalrat als Kronzeugen für Ihre Ausführungen. Das ist ja völlig absurd, was Sie hier aufführen.