Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

Ich kann zu Ihren beiden Fragen keine konkreten Angaben machen, und zwar deshalb, weil diese Angaben nicht erhoben werden.

Weiteren Redebedarf sehe ich nicht. Der Wunsch auf Aussprache besteht auch nicht. Damit kann ich diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

a) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags hier: §§ 17, 111 und 112 Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/927

b) Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1294

Werden Begründungen durch die Einreicher jeweils gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann schlage ich eine gemeinsame Aussprache zu beiden Punkten vor und würde zunächst bitten den Abgeordneten Dr. Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben auf die Begründung unseres Antrags verzichtet, da wir seit September schon genügend Gelegenheit hatten, hier im Plenum zum Antrag zur Begründung zu sprechen. Durch die verfahrensrechtliche Behinderung des Antrags durch die bekannte Mehrheit im Ältestenrat und auch im Plenum wird unser Antrag erst heute beraten. Somit hatten wir also genügend Gelegenheit zur Begründung und ich möchte jetzt nur kurz das Anliegen unseres Antrags noch einmal nennen.

Der Landesrechnungshof und die Datenschutzbeauftragte sind nicht nur da zur Kontrolle des Landtags und der Landesregierung, sondern sie sollen auch Empfehlungen geben und beratend zur Seite stehen. Deshalb

beantragen wir, dass der Landesrechnungshofpräsident und die Datenschutzbeauftragte das generelle Recht der Teilnahme an den Ausschuss-Sitzungen erhalten. Wir versprechen uns davon, dass mögliche Fehler frühzeitig erkannt und verhindert werden.

Ansonsten sieht die SPD-Fraktion keinen Grund zur Änderung der Geschäftsordnung. Wir stimmen damit mit der Landtagspräsidentin vollkommen überein, die vor kurzem den Fraktionen ein Schreiben gesandt hat, in dem zu lesen ist, dass sich unsere Geschäftsordnung in zehn Jahren bewährt hat und dass eine grundsätzliche Novellierung nicht notwendig sei.

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Was, was...?)

Das Schreiben haben alle parlamentarischen Geschäftsführer erhalten, Herr Stauch sicherlich auch.

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns zum Antrag der CDU-Fraktion kommen. Die 35 Punkte, die Sie aufgeführt haben, es sind einige dabei, die haben eingeschlagen wie eine Bombe. Es muss Ihnen doch schlimm wehtun, wenn die Abgeordneten von anderen Fraktionen hier ihre Position darstellen oder wenn sie Fragen stellen. Warum beantragen Sie denn nicht gleich die Auflösung der Ausschüsse oder warum muss denn das Plenum überhaupt noch öffentlich tagen? Wir werden das Gefühl nicht los, dass die absolute Mehrheit im Haus versucht, sich eine Geschäftsordnung nach Maß zu schneidern, dass Sie ihre Belange auf Kosten der Opposition durchsetzen. Und was sind dann die Aussagen von unserem Ministerpräsidenten Herrn Dr. Vogel oder von Ihrem Fraktionsvorsitzenden Herrn Althaus wert, wenn Sie die Rolle der Opposition in der Demokratie preisen und dann aber die Rechte der Opposition radikal beschneiden.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Meine Damen und Herren, ich will das gar nicht festmachen an der Oppositionsrolle, denn diese Fragen, die hier aufgeworfen werden, sind keine Fragen zwischen Regierungsfraktion und Oppositionsfraktionen, sondern es ist ein Generalangriff auf die Rechte eines jeden Abgeordneten.

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: Da haben Sie vieles nicht begriffen.)

Die Geschäftsordnung ist ein wichtiges Regularium für die Arbeit des Parlaments. Im vom Grundgesetz und von unserer Thüringer Verfassung vorgegebenen Rahmen regelt sie, wie sich der Landtag organisiert, wie er sich verwaltet und wie der Parlamentsbetrieb zu gestalten ist. Deshalb ist die Geschäftsordnung ein bedeutendes Ins

trument und man sollte doch sensibel damit umgehen.

Meine Damen und Herren, wir sind 1989 auf die Straße gegangen, wir haben Treffen in der Kirche organisiert und wir haben Montagsdemonstrationen organisiert, um für Demokratie zu kämpfen, und wir haben diese Demokratie erkämpft, lange bevor wir in die Bundesrepublik eingegliedert worden sind. Das wird einigen von Ihnen vielleicht nicht passen, aber es ist so, Demokratie lebt von Meinungsvielfalt und sie lebt davon, dass frei gewählte Abgeordnete ihre Meinung äußern dürfen; sie alle, nicht bloß die Oppositionfraktionen.

Die demokratischen Entscheidungsprozesse leben einfach davon, dass diese Grundrechte der Abgeordneten das Rederecht und das Fragerecht - auch entsprechend vorhanden sind. Und wenn Sie beklagen, dass hier zu lange geredet wird, was hier im Vorfeld schon gesagt worden ist, dann brauchen wir einfach bloß die Geschäftsordnung umzusetzen. Wir brauchen doch bloß die freie Rede durchzusetzen und hier mit einem Stichpunktzettel zu erscheinen

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Wenn Sie's nur machen.)

und nicht, dass die vorbereiteten Referate hier verlesen werden.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass die Mehrheitsfraktion hier im Haus nicht versucht, diesen Antrag mit Brachialgewalt durchzudrücken. Natürlich könnten Sie mit Ihrer Stimmenmehrheit die Änderung der Geschäftsordnung beschließen. Aber, ich möchte darauf hinweisen, dass es keinesfalls gängige Praxis ist. In anderen Landtagen und im Bundestag werden die Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung stets im Wege des Kompromisses beschlossen. Und das gehört zu einem politisch fairen Stil,

(Zwischenruf Abg. B. Wolf, CDU: Wir war- ten noch auf Ihren Antrag.)

dass die Änderungen... Ich muss Sie doch schlimm treffen mit meinen Worten, es ist einfach politisches Fairplay, dass

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Also, was erzählen Sie denn hier.)

(Unruhe bei der CDU)

die Mehrheit nicht einfach beschließt beim Fall der Geschäftsordnung, sondern dass sie sich um eine einvernehmliche Lösung bemüht. Wir hatten eigentlich ein recht gutes Gefühl am Anfang, als von Ihrer Fraktion vorgeschlagen worden ist, eine interfraktionelle Arbeitsgrup

pe zu bilden. Die Präsidentin hat die parlamentarischen Geschäftsführer zu sich eingeladen und hat Vorschläge unterbreitet, welche Punkte aus Sicht der Landtagsverwaltung korrekturbedürftig sind. Vergleichen Sie es doch einmal miteinander. Wenn Sie sehen, welche Punkte dort korrekturbedürftig sind und welche angepasst werden müssen und was Sie hier vorgelegt haben als Antrag, kann man doch kaum miteinander vergleichen.

Jetzt sagt die CDU-Fraktion, die Arbeitsgruppe ist nicht mehr nötig. Aber, ich hoffe, dass es noch zu einem parteiübergreifenden Konsens kommt. Wenn ich Ihren Fraktionsvorsitzenden Herrn Althaus richtig interpretiere, hat er gesagt, er bietet der SPD Gespräche an.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Na ja, bitte.)

Das ist aber keine Sache, die zwischen zwei Fraktionen ausgehandelt werden kann,

(Beifall bei der SPD)

sondern das ist eine Angelegenheit aller Abgeordneten, aller Fraktionen. Deshalb soll diese Diskussion im Justizausschuss geführt werden. Ich beantrage hier im Namen meiner Fraktion die Überweisung beider Anträge, sowohl des CDU-Antrags als auch des SPD-Antrags, an den Justizausschuss. Dort sollte offen miteinander geredet werden. Ich muss Ihnen aber gleich sagen, dass dort ein paar Punkte nicht verhandelbar sind. Das betrifft die Einschränkung der Redezeit, das betrifft die Einschränkung des Fragerechts und das betrifft die Einschränkung der Weiterberatung im Ausschuss, weil das Grundfragen unserer Abgeordnetenarbeit sind.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal sagen, das, was Sie von der CDUFraktion vorgeschlagen haben, diese Punkte, die ich gerade eben genannt habe, sind mit den parlamentarischen Grundsätzen nicht vereinbar. Wenn Sie sehen, dass 380.000 Bürger unterschrieben haben für mehr Demokratie und wir brauchen mehr Offenheit und mehr Transparenz und Sie schränken die Abgeordnetenrechte hier ein, damit sind wir nicht einverstanden. Danke.

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Stauch, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, seit Tagen, genauer seit Ende letzter Woche, erleben wir ja nun die aufgeregte und nahezu hysterische Reaktion der Opposition, insbesondere der Herren Gentzel und Buse, auf einen Antrag der CDU-Fraktion zur

Änderung der Geschäftsordnung. Da hört man solche Worte wie "Verlust von Demokratie", "das Härteste, was in den letzten zehn Jahren passiert ist"

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Ist es ja auch.)

und ähnliche Äußerungen. Das kann man auch in der Zeitung nachlesen. Ich wollte es mir verkneifen, aber da muss ich wirklich sagen, wenn Herr Gentzel sagt, das ist das Härteste, was er in den letzten zehn Jahren erlebt hat, da kann ich nur sagen, da ging es ihm zu gut.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, aber was ist denn nun wirklich passiert? Um das Ganze mal klarzustellen: Die SPD-Fraktion hat im vergangenen Jahr, das weiß jeder, einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung in den Landtag eingebracht. Wir haben allerdings vom ersten Tag an klar gemacht, dass wir nicht bereit sind, lediglich diese vorgelegten Änderungen zu beraten, sondern nur im Zusammenhang mit einer umfassenden Novelle der Geschäftsordnung. Dass dies nach langjähriger Anwendung der bisherigen Geschäftsordnung eine richtige und auch eine notwendige Entscheidung war - und da kann man halt Dinge unterschiedlich deuten, Herr Pidde -, wir meinen, das wird auch dadurch belegt, dass den Fraktionen, und zwar allen Fraktionen, von der Landtagsverwaltung nämlich wirklich eine Vielzahl von Änderungsanträgen - ich glaube, es waren 34 - zugearbeitet wurden und auch weitere Ergänzungen zur Verfügung gestellt werden. Also, bei einer Geschäftsordnung von ungefähr 130 Paragraphen, wenn die Landtagsverwaltung, auch gesammelt über die Jahre, zu 34 Punkten Änderungen vorschlägt, dann zu sagen, die Landtagspräsidentin sieht keinen Grund für eine Novelle, das ist schon eine merkwürdige Auslegung.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, und der Notwendigkeit, das muss ich auch dazu sagen, Herr Buse und Herr Pidde, der wurde auch in meinem Beisein in genau diesem Gespräch bei der Landtagspräsidentin, nämlich am 11. Oktober 2000, nicht widersprochen. Im Gegenteil, Sie haben es ja auch dargelegt, es wurde dort Einvernehmen erzielt, dass alle Fraktionen - und das muss man nun bitte mal hören - bis Ende 2000/Anfang 2001 intern entsprechenden Änderungsbedarf abklären und dass man danach in die notwendigen gemeinsamen Beratungen eintritt - danach. Und nun beklagt Herr Gentzel lautstark, dass eine für Jahresbeginn 2001 vereinbarte erneute Koordinierungsrunde - ich weiß nicht, ob man es so nennen muss, er meint sicherlich ein Treffen der Landtagspräsidentin mit den parlamentarischen Geschäftsführern - nicht zustande gekommen sei. So richtig es ist, die ist natürlich nicht zustande gekommen, so richtig ist natürlich auch, dass das Scheitern weder die

Landtagspräsidentin noch meine Fraktion zu verantworten hat. Dies hat nämlich zweierlei Voraussetzungen bedurft. Die eine wäre gewesen - das wissen Sie auch -, dass Sie nämlich Ihren Änderungsantrag in Drucksache 3/927 zurückgezogen hätten und nicht, wie geschehen, unter Missachtung von einvernehmlichen Absprachen im Ältestenrat bezüglich der ausschließlichen Nutzung des 19. Dezember als Haushaltsberatungstermin eine forcierte erste Beratung Ihres Vorschlags bereits in diesem Monat erzwungen hätten. Das war Ihnen natürlich auch klar, wenn Sie dies tun, dass wir natürlich gleichzeitig dann unsere Novelle einbringen. Das war Ihnen vollkommen klar. Und damit war Ihnen auch klar, dass es zu dieser Koordinierungsrunde nicht mehr kommen kann. Und diese Koordinierungsrunde, Herr Dr. Pidde, ist natürlich auch deshalb nicht zustande gekommen und das ist eigentlich der Hauptgrund -, weil Sie, und damit meine ich sowohl die SPD als auch die PDS, den vereinbarten Zeitraum nicht eingehalten haben und bis zum heutigen Tag, und das wissen Sie auch, außer dieser genannten Drucksache nichts, aber auch gar nichts inhaltlich auf den Tisch gelegt haben.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Das braucht sie auch gar nicht.)

Das kann sein, dass Sie das so sehen, dass Sie das nicht brauchen. Dann frage ich mich, worüber wir uns unterhalten wollen.