Das kann sein, dass Sie das so sehen, dass Sie das nicht brauchen. Dann frage ich mich, worüber wir uns unterhalten wollen.
Meine Damen und Herren, das heißt, obwohl terminlich vereinbart, gibt es bis zum heutigen Tag kein Konzept der Opposition, die Geschäftsordnung zu ändern. Ich muss Ihnen in dem Zusammenhang sagen: Ihre gespielte Empörung der letzten Tage entpuppt sich letztlich als nichts weiter als ein untaugliches Ablenkungsmanöver von Ihrer Untätigkeit.
Hätten Sie sich nämlich mit dem Thema befasst, Herr Gentzel und auch Herr Buse, die die Hauptäußerung von Ihrer Seite abgegeben haben, hätten Sie auch sehr schnell erkannt, dass viele unserer Vorschläge durchaus vergleichbar sind mit Regelungen in anderen deutschen Parlamenten. Und Sie wissen auch, diese Länder sind nicht unbedingt im Verdacht, dass dort die Diktatur eingeführt wird. Sie hätten sich allerdings auch, das kann man auch sagen, der Chance beraubt, frei von Sachkenntnis Ihre haltlosen Vorwürfe formulieren zu können.
Ich will Ihnen das an zwei Punkten auch belegen, und zwar an den von Ihnen besonders beklagten Änderungsvorschlägen - das haben Sie ja auch gerade noch mal getan, Herr Pidde - zum Fragerecht und zu den Redezeiten.
Meine Damen und Herren, wir schlagen in Abänderung des jetzigen § 91 vor, dass je Fragestunde nur noch eine Mündliche Anfrage je Abgeordnetem aufgerufen wird und weitere Anfragen, die selbstverständlich jeder stellen kann, innerhalb von drei Wochen durch die Landesregierung schriftlich beantwortet werden. Nun will ich gleich zu Beginn sagen: Hier ist nicht die Frage, ob wir uns am Ende verständigen, ob dies eine Frage oder am Ende vielleicht auch zwei sind, aber die Zielrichtung ist klar. Ziel dieses Vorschlags und auch seine Wirkung ist natürlich nicht, das Fragerecht der einzelnen Abgeordneten einzuschränken,
sondern genau im Gegenteil, das Fragerecht weiteren Abgeordneten zu erschließen, was im Augenblick häufig durch eine Vielzahl von Fragen einzelner Abgeordneter eingeschränkt wird.
Wir haben es doch heute wieder erlebt, meine Damen und Herren, einzelne Abgeordnete kommen in einer Fragestunde mit zwei, drei und vier Fragen zum Aufruf und andere, die auch gern eine Frage gestellt hätten, kommen halt in vier Wochen dran. Also, es ist genau das Gegenteil als das, was Sie jetzt hier darstellen und beklagen. Es wird erreicht, dass mehr Abgeordnete zumindest eine Mündliche Frage stellen können.
Meine Damen und Herren, es wird aber auch erreicht, dass die Fragen, die in der einen Stunde nicht beantwortet werden können - und wir wissen, es gibt immer welche, wir schieben nämlich immer eine kleine oder größere Bugwelle vor uns her -, nicht erst in einem Monat, nämlich dann einen Monat später zur nächsten Plenarsitzungswoche, aufgerufen werden können, sondern durchaus in einer kürzeren Zeit, nämlich innerhalb von drei Wochen, aber dann schriftlich beantwortet werden. Kein Verlust, meine Damen und Herren, von parlamentarischer Demokratie, wie uns Herr Buse glauben machen will, sondern aus unserer Sicht eine Stärkung des verfassungsmäßig garantierten Rechts des einzelnen Abgeordneten.
Aber da Sie mir das vielleicht so nicht abnehmen, will ich Ihnen gern am Beispiel anderer Parlamente verdeutlichen, wie haltlos Ihre Vorwürfe sind. Nehmen wir den Deutschen Bundestag. Also, wenn das so eine ganz ungewöhnliche Regelung ist, die wir Ihnen vorschlagen, schauen wir mal, was die anderen tun. Deutscher Bundestag: Jedes Mitglied des Bundestags ist berechtigt, für die Fragestunden einer Sitzungswoche, d.h. für zwei Ta
ge, bis zu zwei Fragen zu stellen - analog unserer Regelung. Der Bundestag geht wahrscheinlich unter. Die Geschäftsordnung des Bundestags ist so. Dort ist allerdings weiter eingeschränkt, das muss man auch sagen, wir haben in unserer Geschäftsordnung verankert, dass man vier Unterfragen stellen kann. Dort sind nur zwei erlaubt. Weiter im Bundestag: Fragen, die in den Fragestunden einer Woche aus Zeitmangel nicht beantwortet werden, beantwortet die Bundesregierung schriftlich. Also eine völlig analoge Regelung, wie wir sie Ihnen heute vorschlagen. Aber nicht etwa nur der Bundestag - ich habe gehört, er ist viel größer -, nehmen wir andere, nehmen wir Landtage. Baden-Württemberg: Zu einer Fragestunde nicht mehr als zwei Mündliche Anfragen, zwei konkrete Fragen. Können die Fragen nicht beantwortet werden, werden sie von der Landesregierung schriftlich beantwortet. Analog. Ich lasse mal Bayern weg.
Auch diese kleine Freude kann ich Ihnen machen. Bei jeder Sitzungsfolge, d.h. einer Sitzungswoche, hat jeder Abgeordnete eine Mündliche Anfrage in Bayern.
Ich hätte es Ihnen erspart. Aber wenn Sie das wissen wollen, trage ich Ihnen auch das vor. Im Übrigen werden dann die Antworten zu Protokoll gegeben, d.h. mit dem Sitzungsbericht ausgedruckt, die nicht mehr zum Aufruf kommen. Also etwas ganz Schreckliches. Nehmen wir noch eines der neuen Länder - Sachsen: Zu einer Fragestunde nicht mehr als zwei Mündliche Fragen und nicht mehr als zwei Unterfragen. Und SachsenAnhalt: Jedes Mitglied des Landtags eine Frage je Fragestunde; Antworten der Landesregierung zu Anfragen, die bis zum Schluss der Fragestunde nicht mehr aufgerufen werden können, werden zu Protokoll gegeben.
Also, man sieht schon, wir haben hier etwas vorgeschlagen, was es offensichtlich in der ganzen Bundesrepublik bisher noch nicht gibt und was ganz stark insgesamt die parlamentarischen Rechte einschränkt. Sie glauben doch selbst nicht, was Sie hier vortragen.
Ich kann Ihnen nur sagen, nichts, aber auch gar nichts bleibt von den Vorwürfen, wenn man sich ernsthaft mit der Problematik befasst. Aber dies war offensichtlich von Ihnen bisher nicht gewollt.
Meine Damen und Herren, genauso verhält es sich auch bei dem von Ihnen so beklagten Vorschlag unserer Frak
tion zum Rederecht nach § 29. Grundlage unserer Überlegung ist, dass wir zurzeit Redezeiten festgeschrieben haben, die im jetzigen Umfang kaum ein anderes Parlament kennt. Zwei Stunden und 28 Minuten, die Presse hat es ja auch schon mit dargestellt, ohne jegliche Gewichtung der einzelnen Tagesordnungspunkte. Bei Haushaltsdiskussionen, und das wissen Sie auch, sind die Redezeiten immer noch erheblich länger, weil wir uns dort übrigens auch immer im Einvernehmen verständigt haben. Diese Möglichkeit ist übrigens auch in unseren Vorschlägen weiterhin enthalten. Dies führte allerdings in der Vergangenheit dazu, dass die Redezeiten nur in den seltensten Fällen ausgenutzt wurden und für den Fall, dass sie ausgenutzt wurden, es meist zu gähnender Leere im Saal führte. Deshalb unser Vorschlag, die Redezeiten im Verhältnis der Stärke der Fraktionen zu kürzen. Da ist teilweise auch herübergekommen, wir hätten nur die Redezeiten der Opposition oder der kleinen Fraktionen hier eingeschränkt. Nein, im Verhältnis der Stärke der Fraktionen, dies ist unser Vorschlag. Das heißt allerdings auch, im Ergebnis Reden zu konzentrieren und somit auch für den Zuhörer interessanter zu gestalten und eine klarere Strukturierung und Überschaubarkeit der Plenardebatte insgesamt zu ermöglichen.
Aber, meine Damen und Herren, auch hier, da Sie es mir auch vielleicht nicht ablehnen, will ich Ihnen an einigen Beispielen verdeutlichen, dass wir auch hier nun nichts völlig neu erfunden hätten. Baden-Württemberg: Grundredezeit, wir haben ja ausdrücklich jetzt keine Grundredezeit vorgesehen, die haben eine Grundredezeit vorgesehen von 5 Minuten und darauf kann die größte Fraktion maximal einen Aufschlag von 50 Prozent der Grundredezeit bekommen. Das heißt, für die größte Fraktion bleibt eine Redezeit von 7,5 Minuten und gestaffelt nach dem Stärkeverhältnis haben die anderen weniger Redezeit. Bei besonders wichtigen Punkten verdoppelt sich diese. Also wesentlich weniger als wir vorgesehen haben.
In Brandenburg regelt man es ähnlich wie wir es vorgeschlagen haben. Die haben eine Redezeittabelle und regeln im Verhältnis der Stärke der Fraktionen. Ich nehme einmal eines heraus. SPD - 10 Minuten, CDU - 5 Minuten, PDS - 5 Minuten. Also ein ähnliches Verhältnis wie wir vorgeschlagen haben nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Mecklenburg-Vorpommern, das ist noch interessanter, in Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Gesamtredezeit für die Fraktionen nach der Fraktionsstärke aber nach d´Hondt. Da weiß jeder damit etwas anzufangen. Das heißt, die kleineren Fraktionen kommen noch wesentlich schlechter weg hier in diesem Fall, wenn man hier nach d´Hondt regelt.
Die Niedersachsen geben pro Beratungspunkt 35 Minuten, davon bekommen SPD und CDU 10, Bündnis 90 5 Minuten und aus ist es. Ich könnte das fortsetzen. Es gibt massenweise Beispiele anderer Parlamente, die belegen, dass wir Ihnen nichts vorschlagen, womit wir Demokratie und parlamentarische Verhältnisse gefährden, sondern
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt und ich hoffe, ich konnte Sie auch mit diesen beiden Punkten davon überzeugen, wie überzogen die Reaktion der Opposition auf unsere Vorschläge ist.
Wir sind überzeugt, unsere Vorschläge sind sachgerecht, sie berücksichtigen sehr stark die Erfahrungen der vergangenen Jahre, sie sind praktikabel und nehmen - wenn auch in geringerem Umfang - Erfahrungen anderer Parlamente mit auf. Mein Kollege Wolf wird Ihnen dann noch einige weitere Ausführungen dazu machen.
Meine Damen und Herren, wenn sich die Opposition nun endlich entschließen könnte, von einer teilweise schon bösartigen Polemik wegzukommen und in die Sacharbeit einzusteigen, könnte ich mir ja durchaus vorstellen, dass man im zuständigen Justizausschuss gemeinsam zu guten Ergebnissen kommen könnte.
Ich kann Ihnen nur sagen, wir sind dafür offen. Wir sind bereit, mit Ihnen die einzelnen Sachverhalte dort zu diskutieren. Man wird dort über Kompromisse reden können. Aber dafür müssen Sie Ihre Vorschläge erst einmal auf den Tisch legen. Bisher gibt es nichts, aber auch gar nichts. Das ist natürlich eine schwache Diskussionsgrundlage.
Herr Pidde, ich sage Ihnen auch, es wird natürlich nicht reichen, dass Sie dort sagen, entweder "nein" oder es bleibt alles beim Alten. Da kann ich Ihnen gleich sagen, das wird mit uns nicht zu machen sein.
Trotz alledem, wir sind dafür, beide Anträge an den Justizausschuss zu überweisen und ich hoffe auf eine sachgerechte Bearbeitung.
Herr Abgeordneter Stauch, nur zur Klärung möchte ich fragen, ob Sie den gleichen Brief der Landtagspräsidentin erhalten haben wie Frau Nitzpon und ich, wo Sie als Empfänger auch draufstehen, in dem die Präsidentin eine Reihe von Punkten angibt, es können 30 sein, wie Sie es gesagt haben, wo es Korrekturen oder Ergänzungen oder Ähnliches zur Geschäftsordnung gibt, aber der Brief, wo klipp und klar darinsteht, erstens, die bisherige Geschäftsordnung hat sich in 10 Jahren bewährt und als Zweites, eine Novellierung der Geschäftsordnung scheint nicht geboten.
Herr Dr. Pidde, das können wir ja leicht herausfinden. Ich schlage vor, Sie suchen einmal Ihre Schreiben, ich suche meine und dann halten wir es nebeneinander und dann wissen wir, ob es die gleichen sind.
Ich kann nur zur Klärung sagen, dass die parlamentarischen Geschäftsführer selbstverständlich gleich behandelt werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mehrheitsfraktion dieses Hauses hat es wieder einmal geschafft, uns ein faules Ei zu servieren.